Bildung und Erziehung
Wie bei kaum einem anderen Bereich der vormodernen Wissensgeschichte ist hinsichtl. der Bildung am Hof, insbes. derjenigen der Fs.en selbst, zw. konkurrierenden Deutungsordnungen einerseits und zw. Anspruch und Wirklichkeit andererseits zu unterscheiden. Von Ausnahmen abgesehen, waren die Herrscher während des Früh- und HochMA ungebildet, also illiterat, wenn auch nicht unbedingt Analphaten. In literar. Gestaltung überhöht, wurde die Gegenüberstellung von ungebildeten Laien (illiterati) und gebildeten Klerikern (literati) zu einem festen Bestandteil der zeitgenöss. Wahrnehmung gesellschaftl. Realität. Von Einfluß darauf war auch das seit der Spätantike überkommene Verdikt der Kirche gegenüber unrechtem Wissenwollen, einer Neugier (curiositas), die nach Kenntnissen strebte, die der Seele des Menschen unzugängl. seien. Hierzu zählte auch die Zukunftsschau, an den Höfen als astrolog. und durchaus auch mag. Praxis stets beliebt.
Nachdem es nur in der Kirche gelungen war, Reste der spätantiken Bildung in die neue Zeit hinüberzuretten, wurden Adel und Fs.en selbst auf kämpfer.-sportl. Erfordernisse und entspr. körperl. Fertigkeiten verwiesen und in ihnen ausgebildet, nicht hingegen oder zumindest nur in geringem Umfang auch in intellektuellen Fähigkeiten und geistigen Kenntnissen. Hierfür waren sie auf den Rat des Klerus, der Bf.e und der Hofgeistlichkeit, angewiesen und standen entspr. in wachsender Abhängigkeit von gelehrten Kirchenmännern. Die Gegenseitigkeit der Leistungen, in idealtyp. Ständemodellen wie den Tria genera hominum nach Adalbero von Laon um 1000 entworfen und in allen Jh.en des MA rezipiert, wies Ks., Kg.en und Fs.en das Kämpfen (bellatores) und den Schutz der übrigen Stände zu, Papst, Bf.en und Klerus hingegen die geistl. Fürsorge (oratores) für alle Stände und damit auch das gelehrte Wissen. In gleichzeitig und seither verstärkt entwickelten Modellvorstellungen ritterl. Standesethik entstand der Typus des christl. Ritters (miles christianus), der sich durch standesgemäßes, ehrbares Verhalten und durch die tatkräftige Verteidigung der Kirche (defensio ecclesiae) auszeichnete. Mit derartigen Idealvorstellungen, Tugendkatalogen und Ehrbegriffen entstand ein Normgefüge standesspezif. Sozialisation, das der adeligen und fsl. Erziehung zugrundegelegt werden sollte und vielfach tatsächl. zugrundelag.
Geistige Bildung kam in diesem Rahmen zunächst aber nicht oder kaum vor. In der hochma. höf. Epik legte man mitunter sogar Wert darauf, daß der ritterl. Herr nicht schreiben könne, weil es sein Stand nicht zuließe: Seine Aufgabe sei der ritterl. Kampf und das angemessene höf. Verhalten; für die Erfordernisse der Schriftkultur sei der Klerus zuständig. Die Sozialisation in ein standesgemäßes Verhalten und die Kenntnis der entspr. erforderl. Wissensbestände stand nach dieser Deutung weitgehend unvermittelt und durch sozialständ. Differenzierung getrennt neben dem Erlernen der Schriftlichkeit und der lat. Traditionen gelehrten Wissens. Deren zunehmende Bedeutung für das effektive Funktionieren von Herrschaft blieb aber keineswegs unerkannt und schon bald regten sich Zweifel, ob ein illiterater Kg. ein guter Kg. sein könne. Johannes von Salisbury (ca. 1115/20-80) gehörte zu den bekanntesten Stimmen der Kritik, wenn er ausrief, ein ungebildeter Kg. sei wie ein gekrönter Esel (rex illiteratus quasi asinus coronatus).
Hier setzten Forderungen nach gelehrtem Rat, nach angemessener Ausbildung und bald auch nach einer Erziehung künftiger Fs.en an. Stets blieb aber die Notwendigkeit, weise beraten zu sein, ein Kennzeichen des gerechten und guten Kg.s, wie es im Gegenzug bezeichnend für einen ungerechten Kg. und Tyrannen war, falschem und widergöttl. Rat gefolgt zu sein. In der christl. geprägten Typologie des gottgefälligen Herrschers war dessen Wissen immer auch vermitteltes Wissen. Durch guten Rat wurde der Kg. demnach zum weisen, gerechten Herrscher, der sich selbst als Repräsentant der göttl. Gerechtigkeit (iustitia Dei) verstand. Seine Herrschaft galt mithin als abgeleitet (Dei gratia), (vor dem 16. Jh.) nicht als absolut. Schon deshalb bedurfte er des Wissens um die theolog. und heilsbezogenen wie um die rechtl. und polit. Belange von Herrschaft. Im HochMA differenzierten sich die damit bezeichneten Wissensbestände mehr und mehr aus: Theologie und Ethik bestimmten nicht nur die Ableitung von Herrschaft, sondern auch die Rechte und Pflichten des Herrschers, das Recht (ius) bezog sich auf die Legitimation aus Gerechtigkeit (iustitia) und gerechter Gesetzgebung (leges), beide zugl. auf die Normen rechtmäßiger Herrschaft (regimen).
1250-1450
Seit dem FrühMA in belehrenden Handreichungen formuliert, wurden als Auszüge oder Paraphrasen zusammengestellte Autoritätenzitate, sog. Fürstenspiegel, zur Herrschaft der Fs.en (regimen/regimina princum) normgebende Texte für die Ermahnung und Rechtfertigung, durchaus aber auch für die Kritik an herrscherl. Verhalten. Der wohl bekannteste und immer wieder zitierte ma. Fürstenspiegel stammt von Aegidius Romanus (ca. 1243-1316), einem dem frz. Königshof nahestehenden gelehrten Ordensmann. Transpersonal und verallgemeinernd hielten die Fürstenspiegel fest, welche Rechte und Pflichten einem Herrscher zustanden, was ihm zu tun und was zu unterlassen ratsam war. In der gelehrten Diktion der Scholastik und unter dem Einfluß der Aristoteles-Rezeption seit dem 13. Jh. mit einer polit. Theorie überformt, wurde die Fürstenspiegelliteratur zu einer in sich vielfältig differenzierten Literaturgattung. Traditionell und ihrer gelehrten Inhalte wg. in lat. Sprache gehalten, wurde sie im SpätMA und insbes. an territorialen Fürstenhöfen auch volkssprachl. abgefaßt. Fürstenspiegel behielten allerdings ausnahmslos einen gelehrt-top. Charakter und wurden niemals zu wirkl. Anleitungen herrscherl. Handelns oder gar zu polit. Theorie. Erst im 16. Jh. (Machiavelli) löste sich die Tradition der Fürstenunterweisung von den traditionellen ma. Vorgaben und gab den Weg frei für die Entwicklung einer modernen Handhabung pragmat. Herrschaft. Fragl. bleibt, inwieweit Fürstenspiegel tatsächl. zur Erziehung von Erbprinzen herangezogen worden sind. In Duktus und Dedikation diesem Zweck gewidmet, läßt doch gerade die regelhafte Gestaltung der Texte und ihre theoret. Normativität im Einzelfall Zweifel an ihrem prakt. Nutzen für die Prinzenerziehung aufkommen. Daß zugl. spätestens seit dem 13., endgültig dem 14. Jh. neben die körperl. Fertigkeiten des ritterl. Herrschers und die Sozialisation in die Verhaltensformen höfisch-adeliger Standeskultur mehr und mehr auch gelehrte Wissensbestände und zugl. polit.-prakt. Wissen von Herrschaftsführung und Verwaltung, Regierung und Kriegführung Einzug hielt, ist unbestreitbar.
Wieviel und welches Wissen ein Fs. selbst besitzen sollte und besaß, läßt sich nicht verallgemeinern und nur sehr bedingt als generelle Entwicklung beschreiben. Unzweifelhaft ist nicht nur Ks. Friedrich II. (1194-1250) seines breiten persönl. Wissenstandes und seiner vertieften wissenschaftl. Interessen wg. eine Ausnahme. Nicht anders verhält es sich mit Alfons von Kastilien (1221-84), dem man den Beinamen »der Weise« zuschrieb, oder Karl V. von Frankreich (1338-80), der als belesener Literatur- und Büchersammler den Ehrentitel le sage (der Weise) erhielt.
1450-1550
Bei der seit dem HochMA strittigen Frage, ob ein Kg. gebildet (litteratus) sein müsse, ging es v. a. um die tradierte lat. Bildung, die von kirchl. Institutionen vermittelt wurde. Daneben trat schon an den hochma. Höfen, seither und im SpätMA vermehrt, eine sich entwickelnde volkssprachl. Schreibkultur, die sich bspw. in der Fähigkeit des Briefeschreibens zeigte. Man wird annehmen dürfen, daß eine größere Zahl von Adeligen und Fs.en, der lat. Bildung unkundig und insofern als illiterat geltend, dennoch in der Volkssprache zumindest rudimentär lese- und schreibfähig war. Für das späte MA ist dieser Befund sogar an regionalen Beispielen für den niederen Adel belegt.
Grundsätzl. anders als die adeligen und fsl. Herren verfügten die Damen am Hof, v. a. die Fs.innen und auch deren Töchter, über einen gehobenen Bildungsstand, der sie zum Lesen volkssprachl., mitunter sogar lat. Text, vielfach auch zum Schreiben befähigte. Gewöhnl. von Hofklerikern unterrichtet, bezogen die Frauen ihre Erziehung aus religiöser Literatur, die Kenntnis des Lat. zumeist aus der Lektüre des Psalters. Von kirchl. Vorgaben auf die Kenntnis solcher Texte beschränkt, suchte sich die Lesefähigkeit der Frauen, einmal erworben und praktiziert, allerdings vielfach eigenständige Entwicklungsfelder. Neben den Fs.en und häufig mehr als diese traten die Frauen am Hof im hohen und späten MA durch reges literar. und künstler. Mäzenatentum hervor. Ihre Schriftfähigkeit und Schreibkundigkeit erlaubte ihnen, sogar trotz nicht seltener Ortsfestigkeit, eine ausgreifende briefl. Kommunikation. Schon die Idealisierung der Fs.in in der hochma. Minneliteratur setzte die in diesem Rahmen gebildete Frau voraus. Nicht zuletzt der im SpätMA weit verbreitete Typus der literar. wie ikonograph. Darstellung Mariens als Lesende trug zur geradezu selbstverständl. Attribuierung der Frau von Stand als Gebildeter bei, freilich stets, wie bei gebildeten männl. Laien auch, in den erwarteten Grenzen einer volkssprachl. und insofern nicht literalen Bildung. Die Aneignung lat. gelehrten Wissens für nichtgeistl. Frauen stand stärker noch als diejenige von Männern unter dem Verdikt kirchl. Lehraufsicht.
Bereits die notwendig fortschreitende administrative Effektivierung von Herrschaft während des späten MA führte zu einer erhebl. verstärkten Inanspruchnahme gelehrten Rates an den Höfen, jetzt v. a. der Juristen und insbes. der Vertreter des röm. Rechts (Legisten). Am frz. Königshof bereits seit dem frühen 13. Jh. als Möglichkeit der Stärkung monarch. Gewalt durch Verschriftlichung erkannt und genutzt, blieb diese Chance im röm.-dt. Reich unentdeckt. Nochmals deutlich verstärkt in der Durchsetzung territorialfsl. gegenüber der monarch. Gewalt im 16. und 17. Jh., hatte dort das Kgtm. mit dem Anschluß an den Wissenstand der Zeit und seiner herrschaftsprakt. Nutzung auch die Initiative zur Einflußnahme auf die wissenschaftl. Entwicklung an die Mediatgewalten verloren. Fsl., nicht monarch. Initiativen führten zur Gründung von Universitäten. Die Gründung der ersten nordalpinen Universität in Prag 1348 war ein Akt, den Karl IV. als böhm. Kg. vollzog, nicht als Ks. des Reiches. Neben den Territorialfs.en vermochten auch die Kommunen sehr begrenzt als Universitätsgründer, wirksam aber als Initiatoren schul. Erneuerung schon im Spätmittelalter und verstärkt seit der Reformation zu handeln. Schulpolit. Initiativen und insofern solche zur Reform der Bildungsvermittlung unter den Anforderungen der Zeit gingen niemals vom Königshof und während des SpätMA auch nicht von territorialfsl. Höfen aus; selbst sie wurden hier von den Städten überrundet.
1550-1650
Erstmals in der Zeit der ersten Gymnasialgründungen während der frühen Neuzeit begann das Territorialfürstentum, sich schulpolit. zu engagieren. Brücke und Hindernis zugl. zw. Wissensförderung und fsl. Politik blieb die adelige Standesethik, die wohl eine überall wirksame Inanspruchnahme gelehrten Rates erlaubte, nicht aber die persönl. Bildung in gleicher Art wie bürgerl. Laien und Kleriker. Ritterakademien bildeten hier im 16. und 17. Jh. eine willkommene Möglichkeiten, Standeserziehung und gelehrte Bildung zu verknüpfen und damit erstmals überhaupt die im MA sorgsam getrennten Wissensfelder in der Vermittlung aufeinander zu beziehen. Persönl. Interesse an der Wissenschaft der Zeit ging jungen Adeligen und Fürstensöhnen gewiß nicht ab. Im 15. Jh. suchten die ersten von ihnen Universitäten auf, im Unterschied zu ihren Kommilitonen bürgerl. Herkunft umfangr. vorgebildet durch Hauslehrer und als »Standesstudenten« (Schwinges 1993, S. 181) Quereinsteiger, die ihr Studium bereits an einer der höheren Fakultäten begannen, sich mit ihrer Dienerschaft jahrelang an Studienorten ihrer Wahl aufhielten, bevorzugt in Italien, um schließl. gelehrt, aber ohne förml. Abschlüsse zurückzukehren. Examina und andere Graduierungen vor bürgerl. Professoren abzulegen, war für einen Studenten von Adel, gar einen Fürstensohn, noch immer nicht akzeptabel. Keinesfalls offiziell und programmat., aber durchaus fakt. zog persönl., mitunter gelehrte Bildung während der frühen Neuzeit an den Höfen ein. Sie war immer auch aus der Erfahrung aus den Reisen zu und an den Studienorten verbunden. Vorrangig an den eigenen Wissensinteressen ausgerichtet, folgte das Studium der »Standesstudenten« nicht fächer- oder funktionsspezif. Vorgaben, sondern führte zu einer breiten, im Einzelfall durchaus respektablen allg. Bildung. Jetzt gewann auch der Humanismus Einfluß auf die Hofkultur und somit nicht zuletzt der humanist. Anspruch, an der Definition von Herrschaft und der Erziehung der Fs.en mitzuwirken.
Der gebildete Fs. konnte deshalb nicht auf den gelehrten Rat seiner Legisten verzichten, trat nun aber aus der früheren Abhängigkeit illiterater Herrscher von ihren Räten heraus. Fsl. Mäzenatentum, etwa auch der Aufbau gelehrter Bibliotheken wie generell die Förderung des Buchdrucks und der Publizistik, erhielt jetzt ein nochmals stärkeres Gewicht. Reisen zur Erweiterung des eigenen Wissenstandes, erst seit dem SpätMA mit dieser Motivation im fsl. Adel verbreitet, führten zur Verfestigung in der Kavalierstour, die ihrerseits zu einem wissensbezogenen Kriterium als Ausweis ständ. Qualität wurde.
Die Bildungsmöglichkeiten der Frauen am Hof scheinen sich hingegen im Ganzen kaum verbessert zu haben. Sie blieben, soweit sie nicht in den geistl. Stand eintraten, weitgehend auf eine standeseth. Erziehung und ein religiös bestimmtes Grundwissen beschränkt. Ein Universitätsstudium blieb ihnen, wie schon im MA, verwehrt; fakt. Versuche, diese Restriktionen zu unterlaufen, sind durchaus bezeugt, aber in der Überlieferung schwer nachweisbar. Nochmals erweitert waren hingegen die Gestaltungsmöglichkeiten eines literar. wie künstler. Mäzenatentums. Das Zusammenspiel von gelehrter Bildung und adelig-höf. Kultur im Wissenshorizont des späten MA und der frühen Neuzeit gehört trotz zahlreicher Vorarbeiten zu den gegenwärtig noch immer in vieler Hinsicht offenen Forschungsfeldern.
→ vgl. auch Farbtafel 3; Abb. 127
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