Militär am Hof
Die gewaltigen steinernen Fabelwesen, von denen die Assyrer im 2./1. Jahrtsd. v. Chr. ihre Paläste symbol. bewachen ließen, und das bibl. Gleichnis Markus 13, 24-37, demzufolge die Wächter zugl. die Ankunft des Herrn vorzubereiten hatten, sind unterschiedl. Beispiele dafür, daß Torwächter und Türhüter als Elemente umfassender organisierter Haus- und Wachdienste zum Grundbestand menschl. Agglomerationen gehören. Mit deren Zunahme verbreitete sich auch im ma. Orbis christianus das Institut der Tor-Wärter, -wächter, -knechte, -schützen, Pförtner, Schließer usw. Diese schützten Tore und Türme von Burgen, Städten und Kirchen, hielten Zugbrücken und Zugänge instand, wachten über die Zollerhebung an Stadttoren und nahmen an Burgtoren Briefe für ihren Herrn entgegen, wobei in Sachsen-Meißen 1350 auch schon einmal eine Frau erscheint. Reichte lange sogar bei ansehnl. Residenzschlössern eine minimale Besatzung, mußte sich der neue Pfleger des Schlosses Steyr i. J. 1500 verpflichten, dieses auf eigene Kosten mit acht Torschützen, vier Wächtern, einem Türmer und einem Torwart sowie den reisigen Knechten zu schützen. Obwohl auch diese diensteidl. verpflichtet wurden und ihre Auswechselung häufig einen Herrschaftswechsel indiziert, rechneten sie doch grundsätzl. zum »Amtsgesinde« und nur ausnahmsweise zur engeren Hoforganisation.
Türhüter (lat. sg. ianator, ostiarius oder osciarius, ahd. turiuuart) hingegen waren nicht an eine Burg oder an ein verliehenes Toramt gebunden, sondern wie alle anderen Höflinge auf die Person des Herrn fixiert, wachten auf Dauer in eigenen Diensträumen vor dessen Privatissimum und gehörten allenthalben zu dessen persönl. reisigem Gefolge. Für ihre Position vorbildhaft gewirkt hatte die i. J. 251 erstmals belegte Übertragung der Kirchenschlüssel durch den Bf. von Rom an mit den niederen Weihen versehene ostiarii. Diesen oblag fortan die Obhut der Gebäude und Paramente sowie die Organisation des Gottesdienstes, aber sie wurden von den Päpsten auch stets unterhalb von Legaten als Gesandte verwendet. Dementsprechend bedeutend waren die ostiarii in der Organisation der Höfe und Reiche seit den Karolingern. Die Türhüter Karls des Großen, Ludwigs des Frommen und Lothars I. zählten als Gf.en oder grafengleiche Lehnsleute zu den bedeutendsten Männern Franciens, der Bruder des »Obertürwarts« Richard wurde geradezu zum Ahnherrn des provenzal. Kgtm.s. Aber diese soziale und funktionelle Höhe minderte sich im Verlaufe des HochMA. Grundsätzl. allenthalben in eher geringer Zahl vorhanden, sind z. B. im Heiligen Römischen Reich nur noch Relikte ihrer einstmaligen Bedeutung zu verspüren, wenn bei Kg. Rudolf I. (von Habsburg) 1279 zwei ostiarii aus dem Ritterstand (milites) als Zeugen eines hochpolit. Aktes begegnen, wenn die Kommunikation zw. dem Habsburger Friedrich dem Schönen und dessen Schwiegervater Kg. Jayme II. von Aragón partiell von – gemeinsamen – Türhütern getragen wurde oder schließl. mancherorts die Charge zu einem Erbamt mit entspr. Dienstgütern gerann und z. B. die Herren von Wehingen den Titel eines obersten Türhüters in Österreich trugen. Demgegenüber erlangten die Türhüter seit der ersten Hälfte des 14. Jh.s namentl. in Frankreich eine spezif. Bedeutung, wo ihnen als kgl. Leibwache (huissiers d'armes) und als – sukzessive vermehrte – huissiers de la cour de Parlement die umfassende Organisation der Parlamente und ein Teil der Exekutionen zuwuchs. Analoge Entwicklungen haben sich im Heiligen Römischen Reich erst 150 Jahre später durchgesetzt, als westeurop. Einflüsse unter Maximilian I. stärker zur Geltung gelangten. In demselben Klima, in dem der Entwurf eines Dienstpostenplans der burgund. Zentralverwaltung anno 1495 die Installierung von 12 bewaffneten Türhütern beim Grand Conseil in Mecheln vorsah, traten mit der Institutionalisierung der entspr. »Behörden« auf der reich. wie auf der erbländ. Ebene des röm.-dt. Kgtm.s (und auf derjenigen des dualist. gewordenen Reichs) neben die bis dahin alleinigen Türhüter des kgl. Hofes sowie der Kg.in und des Frauenzimmers nun auch Türhüter des Hofrats und der Hofkammer sowie der Schatzkammer rsp. der Raitkammer zu Innsbruck. Von diesen setzten sich die kgl. Türhüter, deren durchschnittl. Zahl von zwei bis vier auf bis zu neun vermehrt wurde, begriffl. durch den Zusatz »bei Hof« und äußerl. viell. durch einen Pelzbesatz an ihrem Hofkleid ab, v. a. aber durch ihre weiterhin persönl. Bindung an den Kg. und eine entspr. Verwendung. Die vorherige Mindestdifferenzierung zw. Hütern der »äußeren« und der – wichtigeren – »inneren« Türen wurde hierarchisiert (1473: »Kammertürhüter«, 1504: »erster« Türhüter, 1527: »oberster« Kammertürhüter). Zugleich diversifizierte sich das immer schon schillernde Tätigkeitsprofil der Türhüter auch insofern, als dieses Amt nun zu einem Instrument wurde, dem Herrscher nützl. erscheinende und an dessen Dienst interessierte Personen auf einer vergleichweise niedrigen Stufe höf. zu integrieren. Etl. Ernennungen erfolgten ledigl. ehrenhalber, und analog zu den kgl. Räten ernannte man nun Türhüter »von Haus aus«, die ihre Ur-Funktion bei Hof gar nicht oder nur bedarfsweise ausübten. Sozio-geograph. galt dies immer dem jeweiligen territorialen Niederadel, bes. unter Maximilian I. aber auch den finanzstarken »Patriziaten« der oberdt. Reichs- und Freien Städte, von denen die Nürnberger Holzschuher angebl. schon 1261 einen ksl. Türhüter gestellt haben wollten.
Diese Präferenz von Großbürgern lag an der Wende zur Neuzeit darin begr., daß Türhüter keine abhängigen »Beamten« waren, sondern wie fast alle Höflinge »Mitunternehmer« des jeweiligen Hofes. Nicht nur als direkte Kreditgeber, sondern auch bei der Erfüllung ihrer diversen Aufgaben hatten sie partiell eigene Geldmittel aufzuwenden, wofür sie dann entschädigt wurden. Türhüter »von Haus aus« erhielten in der Regel zu den Quatemberterminen Burghut, Zehrung und Liefergeld für ihre Amtsgüter und sollten, wenn sie »bei Hofe« waren, wie andere Türhüter besoldet werden. Diese erhielten außer dem auch ihnen zustehenden Liefergeld in Höhe von durchschnittl. 2 fl.rh. pro Pferd und Woche auch Sold in Höhe von bis zu 100 fl.rh. per annum, so daß ihre jährl. Anweisung aus der Hofkammer durchaus mehrere hundert fl.rh. betragen konnte. Die Not der Potentaten, diese Beträge oft auf Einkunftstitel anweisen zu müssen, traf sich mit dem Erwerbsinteresse derjenigen Amtsinhaber, die ihren persönl. und dienstl. Lebensunterhalt selbständig bestreiten konnten. Etliche ksl. Türhütern war es auch infolge ihrer regen, nicht zuletzt auf das Montanwesen gerichteten Wirtschaftstätigkeit mögl., Amtmannsstellen, Pflegschaften, Lehen, Häuser, Weinberge, Rechte und Anwartschaften zu erwerben. Dabei blieben sie auf Dauer nicht auf ihre favorisierten Heimatregionen beschränkt, sondern scheinen unter Maximilian I. geradezu planmäßig in gleichermaßen verfügbaren wie gefährdeten erbländ. Grenzregionen (Kärnten, Krain, Steiermark) eingesetzt worden zu sein und gelangten sogar zu Aufsichtspositionen in der jeweiligen Territorialverwaltung. Herrschaften im außererbländ. Binnenreich waren demgegenüber nur ausnahmsweise zu erlangen.
Amtl., funktionelle und soziale Karrieren, die dem innerhalb eines halben Jh.s vollzogenen Aufstieg der Türknechte am kursächs. Hof zu Rittern und Leitern der Kammer gl. oder den persönl. Vertrauensverhältnissen zum Fs.en ähnelten, die die Anwesenheit eines Türhüters beim Tode Ehzg. Albrechts VI. von Österreich, die Verheiratung eines hess. Türknechts mit einer unehel. Schwester der Lgf.en oder auch die Position des riesenhaften Nikolaus Haidl am Innsbrucker Hof indizieren, sind bei den ksl. Türhütern nicht zu beobachten. Doch auch diese standen ihrem Herrn als »Filter« zu dessen Privatgemächern zweifellos nahe und nutzten dies zur Bildung von Klientelen, die an ihrer höf. Förderung bis hin zur Vermittlung von Audienzen interessiert waren. Sowohl von solchen Impetranten als auch von denjenigen, die den reisenden Hof beherbergten, wurden sie mit vergleichsweise ansehnl. Geldbeträgen beschenkt, was wiederum ihr Verdikt als korrupter institutionalisierter Feinde der Bittsteller in der Literatur von Heinrich dem Teichner über Enea Silvio Piccolomini bis zu Franz Kafka einseitig geprägt hat. Und auch das niemals einförmig gewesene Tätigkeitsfeld der Türhüter am ksl. Hof wurde ausgangs des 15. Jh.s im Zuge der höf. Ressortierung und administrativen Verfestigung in Richtung ihrer Kollegen an westeurop. und an dt. Fs.en-Höfen diversifiziert. Auch dort »verwalteten« Türhüter »bei Hofe«, die aber in der Regel nicht im »Palast«, sondern in den hofnahen Wohnquartieren wohnten, nicht einfach die Privatschatulle des Herrschers, sondern waren insofern deren Bestandteil, als sie in der Lage und bereit waren, diesem auch spontan mit kleineren Beträgen auszuhelfen und etwa das Amt des Almoseniers zu substituieren. Unter Inkaufnahme der Mühe, die die sach- und zeitgerechte Erstattung der vorgestreckten Beträge üblicherweise erforderte, waren die wohl in der Regel bewaffneten Türhüter im Rahmen der Kammer an der Besorgung des tägl. Bedarfs ihres Herrn und Hofes beteiligt, begleiteten im persönl. Auftrag des Herrschers wertvolle Transporte oder Personen im Sinne aktiven Geleitschutzes und waren als Organisatoren und Verwalter von Geld im weiteren Sinne tätig. Ein pfgfl. Türhüter scheint 1463 die Haft Gf. Ulrichs V. von Württemberg in Heidelberg »organisiert« zu haben, denn dieser mußte ihm die exorbitante Summe von 600 fl. erstatten.
Leibwächterfunktionen zeigen sich beim röm.-dt. Kgtm. wohl erstmals 1452 in der Einzugsordnung des Gefolges Friedrichs III. zur Kaiserkrönung nach Rom, als der Herrscher von seinen Türhütern mit zehn Pferden umgeben war. Diese Zuordnung hat sich in der Spätzeit dieses Habsburgers verfestigt und erscheint unter seinem Sohn Maximilian I. voll ausgebildet sowie nach westeurop. Vorbild milit. erweitert, wohingegen die Türhüter ihre klass. Verwendung als Gesandte mit zunehmender Professionalisierung der Diplomatie rasch einbüßten. Nun waren Türhüter nicht nur die Leiter und Organisatoren der aus gelegentl. vierzig und mehr Trabanten bestehenden Leibwache des Kg.s, sondern damit zugl. einer persönl. verfügbaren »schnellen Eingreiftruppe«, die Maximilian bevorzugt zum Schutz der erbländ. und Reichs-Grenzen, aber auch in »innenpolitischen« Konflikten einsetzte. Daß einer seiner Türhüter zu den wenigen historiograph. beachteten Gefallenen gehörte, die ihn sein Sieg über ein böhm. Heer bei Regensburg (1504) im Bayerischen Erbfolgekrieg kostete, ist symptomat.
Quellen
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Literatur
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