Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

Zurück zur Liste

Gottesdienst und Frömmigkeit

Kapelle (Doppel-)

Burgen und Schlösser, die als Res. dienten, verfügten in aller Regel über eine oder mehrere Kapellen. Capella wurde sowohl das Gremium der geistl. Hofkapläne (siehe dort) als auch das Kirchengebäude gen., in welchem sie ihren geistl.-liturg. Aufgaben nachkamen. Kirchenrechtl. ist eine capella ein Gotteshaus, das gar nicht oder nur mit eingeschränkten Pfarrrechten verbunden ist (in diesem Fall capella cum cura im Gegensatz zur ecclesia parrochialis, der vollberechtigten Pfarrkirche). Eine solche Kapelle mußte nicht innerhalb des Wehrbereichs der Haupt- oder Vorburg liegen, wo sie als halböffentl. Gottesdienstraum nicht uneingeschränkt zugängl. war, sondern konnte sich auch außerhalb der Burg befinden, wenn nicht sogar die lokale Pfarrkirche von den Burgbewohnern genutzt wurde.

Im ma. Burgenbau begegnen innerhalb der Burganlage Sakralbauten in recht unterschiedl. Lage und Bauform, denn »die Burgkapelle war kein Bautyp, sondern eine auf vielfältige Weise lösbare Bauaufgabe« (Stevens 1999). Neben einfachen Tor-, Turm- und Hauskapellen (gut erhaltenes Beispiel mit spätma. Ausstattung ist die Hauskapelle auf Burg Gnandstein in Sachsen) kommen auch freistehende Saalkirchen und Rundkapellen vor. Der Minimalform des Kapellenerkers (z. B. im Rübenacher Haus von Burg Eltz, doch gab es in dieser Ganerbenburg weitere Burgkapellen) steht als repräsentativster Bautyp die roman. Doppelkapelle gegenüber (Abb. 42) (z. B. Neuenburg bei Freyburg/Unstrut, Burg Landsberg bei Halle, Reichsburg Nürnberg). Die Doppelkapellen sind ein anschaul. Beispiel dafür, daß Formen der geistl. Repräsentation, die im Umkreis des Kgtm.s entwickelt worden sind, von den weltl. und geistl. Großen aufgegriffen wurden. Insgesamt sind die architekton. Lösungen so vielfältig, daß mit Blick auf ma. Burgen vorgeschlagen worden ist, die relativ enge Bezeichnung Burgkapelle durch den Begriff »Sakralbereich« zu ersetzen (Thon/Rudersdorf 1999).

Als sehr differenziert erweisen sich die Kapellen auch hinsichtl. ihrer kirchl. Ausstattung. Mit landschaftl. Unterschieden ist zu rechnen. Wie Untersuchungen in Rheinland-Pfalz gezeigt haben (Münch 2001), verfügten dort viele Burgkapellen nicht über ein festes, vom zuständigen Bf. bestätigtes Benefizium. Der Kaplan hatte vielmehr eine Lehenspfründe (commenda) inne, erhielt also regelmäßige Bezüge, ggf. auch Kost und Unterbringung auf der Burg, konnte aber vom Burgherrn jederzeit aus dem Dienstverhältnis entlassen werden. Daneben gab es aber auch Burgkapellen mit einem oder mehreren Benefizien, die den Normen kirchl. Benefizialrechts unterlagen und deren Zahl – dem allg. Trend der Stiftungsfrömmigkeit folgend – im Laufe des späten MA vielerorts vermehrt wurde. Aus manchen Diözesen sind kirchl. Steuerverzeichnisse wie das Mainzer Subsidienregister für Thüringen von 1506 erhalten, die – wenn auch nicht ganz vollständig – die Burgkapellen mit den dort vorhandenen Benefizien und Kommenden verzeichnen. Das Recht, die kirchl. Benefizien zu besetzen (Patronatsrecht), lag zumeist in der Hand des Burgherrn. Daraus resultieren dessen Verfügungsmöglichkeiten über das geistl. Personal. Bereits im hohen MA ist nachweisbar, daß Burgkapläne neben ihren geistl. auch weltl. Aufgaben wie z. B. Kanzleidienst wahrzunehmen hatten.

Burg- und Schloßkapellen waren stets in die kirchl. Organisation eingebunden und gehörten zum Verband der örtl. Pfarrei (ein Sonderfall sind die Burgwardkirchen der Ottonenzeit, die hier nicht näher behandelt werden müssen). Neben frühen Burgkirchen mit Pfarrrechten (z. B. Coburg 1075), die später aus prakt. Gründen auf eine Kirche im Ort übertragen wurden, begegnen im späten MA häufiger Burg- und Schloßkapellen, die nachträgl. mit Pfarrrechten ausgestattet wurden (Personalpfarreien), doch war das nicht die Regel. Kg. Ludwig der Bayer hat bspw. die Kapelle im Alten Hof zu München 1321 den Stadtpfarrkirchen Liebfrauen und St. Peter gleichgestellt. Kfs. Friedrich II. von Brandenburg ließ 1454, kurz nach der Vollendung des Berliner Stadtschlosses, die Erasmuskapelle zur Pfarrkirche erheben (Abb. 43).

Die hl. Messe konnte gemäß den kirchenrechtl. Bestimmungen nur in einem Gotteshaus gefeiert werden, das über einen geweihten Altar verfügte. Die Weihetitel (Patrozinien) der Burg- und Schloßkapellen folgen zumeist den allg. Tendenzen der Frömmigkeitsgeschichte und spiegeln nur selten eine spezif. adlige oder fsl. Heiligenverehrung wieder. Im mitteleurop. Raum kommen als Patrone dieser Kapellen am häufigsten St. Georg (13 %), Maria (9 %) und Nikolaus (6 %) vor (Streich 1999). Baulast und Ausstattung der Burgkapellen mit den erforderl. liturg. Büchern und Gerätschaften oblagen dem Burgherrn, worüber Rechnungen und Inventare unterrichten (detailliert z. B. für die bfl. speyer. Burgen 1464/65). Solange sich eine Burgkapelle noch im Bau befand oder noch nicht geweiht war, konnte sich der Burgherr eine bfl. oder päpstl. Dispens besorgen, um die Messe an einem Tragaltar (altare portatile) zelebrieren zu lassen, wofür es aus dem späten MA zahlreiche Belege gibt. Auch Bauablässe und andere Indulgenzen der kirchl. Oberen begegnen im Zusammenhang mit spätma. Burgkapellen häufiger.

Im Zuge des Übergangs vom Burg- zum Schloßbau im 15. und 16. Jh. wandeln sich die Bauformen der Kapelle, die nun in der Regel in den Schloßbau einbezogen wird und nach außen bestenfalls noch durch einen Erker hervortritt. In den Res.en sind die Auswirkungen der Reformation v. a. an Veränderungen der Ausstattung und Funktion von Sakralbauten und -räumen ablesbar. Die ersten protestant. Kirchenbauten überhaupt sind die Schloßkapellen in Torgau (1544 von Martin Luther eingeweiht) und in Neuburg an der Donau. Predigtkanzel und lehrhafte Bildprogramme in Schloßkapellen unterstreichen den kirchl. Wandel. Die neuen Gottesdienstformen mit der Predigt im Mittelpunkt und einer ausgeweiteten Musikkultur (aus den geistl. Kaplänen entwickelt sich nun vollends die Musikkapelle) mag auch dafür verantwortl. sein, daß in protestant. Schloßkapellen vielfach Emporen eingebaut worden sind. Während die ma. Burg- und Schloßkapellen vielerorts nur einem kleinen Personenkreis Raum geboten haben dürften, wurden nun Hofgottesdienste möglich, die von der Hofgeistlichkeit, dem Fs.en, seinem Gefolge und der Dienerschaft gemeinsam besucht wurden. Die ständ. Gliederung fand im Emporenbereich ihren Ausdruck in gesonderten Plätzen in der Nähe des Altars, die als Herrschaftsempore (in evangel. Pfarrkirchen Patronatsloge des Kirchenpatrons) für den Fs.en und seine Familie reserviert und auch architekton. und künstl. bes. ausgestaltet waren.

→ vgl. auch Farbtafel 124; Abb. 27, 28, 144, 151, 186, 276, 285

Quellen

Andermann, Kurt: Die Inventare der bischöflich-speyerischen Burgen und Schlösser von 1464/65, in: Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz 85 (1987) S. 133-176. – Das Mainzer Subsidienregister für Thüringen von 1506, bearb. von Enno Bünz, Köln u. a. 2005 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen. Große Reihe, 8).

Weitere landschaftl. Untersuchungen, die auch zeitl. über die materialreiche Sammlung von Streich hinausführen (siehe unten), die sich auf das 8. bis 13. Jahrhundert erstreckt, sind wünschenswert. – Avril, Joseph: Églises paroissiales et chapelles de châteaux aux XIIe-XIIIe siècle, in: Seigneurs et Seigneuries au Moyen Age. Actes du 117e Congrès national des Sociétés Savants, Clermont Ferrand 1992, Paris 1995, S. 337-355. – Ernst, Bernhard: Früh- bis spätmittelalterliche Burgkapellen in der Oberpfalz, in: Aspekte der Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit. Festschrift für Walter Sage, hg. von Ingolf Ericsson und Hans Losert, Bonn 2003, S. 116-127 (Bamberger Schriften zur Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit, 1). – Fleck, Walther-Gerd: Protestantische Schloßkapellen, in: Burgen in Mitteleuropa. Ein Handbuch, Bd 1, hg. von Horst Wolfgang Böhme u. a., Stuttgart 1999, S. 323f. – Großmann, Dieter: Die Bedeutung der Schloßkapellen für den protestantischen Kirchenbau, in: Renaissance in Nord-Mitteleuropa, München u. a. 1990, S. 127-147 (Schriften des Weserrenaissance-Museums Schloß Brake, 4). – Herrmann, Christofer: Oratorien, in: Burgen in Mitteleuropa. Ein Handbuch, Bd. 1, hg. von Horst Wolfgang Böhme u. a., Stuttgart 1999, S. 321f. – Kerber, Dieter: Rechtsvorgänge in Burgkapellen. Ein Überblick, in: Burg- und Schloßkapellen, hg. von der Deutschen Burgenvereinigung durch Barbara Schock-Werner und Hartmut Hofrichter, Stuttgart 1995 (Veröffentlichungen der Deutschen Burgenvereinigung. Reihe B: Schriften, 3), S. 41-44. – Krause, Hans-Joachim: Sächsische Schloßkapellen der Renaissance, 2. Aufl., Berlin 1982 (Das christliche Denkmal, 80). – Krause, Hans-Joachim: Die Schloßkapelle in Torgau, in: Glaube und Macht. Sachsen im Europa der Reformationszeit. Aufsätze, hg. von Harald Marx, Dresden 2004, S. 175-188. – Morsak, Louis C.: Zur Rechts- und Sakralkultur bayerischer Pfalzkapellen und Hofkirchen, Freiburg/Schweiz 1984. – Münch, Michael: Burg und Kirche. Ein besonderes Kapitel aus dem Niederkirchenwesen, in: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 53 (2001) S. 137-195. – Naendrup-Reimann, Johanna: Weltliche und kirchliche Rechtsverhältnisse der mittelalterlichen Burgkapellen, in: Die Burgen im deutschen Sprachraum. Ihre rechts- und verfassungsgeschichtliche Bedeutung, Bd. 1, hg. von Hans Patze, Sigmaringen 1976 (VuF, 19), S. 123-153. – Ohle, Walter: Die protestantischen Schloßkapellen der Renaissance in Deutschland. Im Anschluß an die Kapelle des Schlosses Hartenfels in Torgau, Leipzig 1936. – Stevens, Ulrich: Kirchen und Kapellen, in: Burgen in Mitteleuropa. Ein Handbuch, Bd. 1, hg. von Horst Wolfgang Böhme u. a., Stuttgart 1999, S. 315-320. – Stevens 2003. – Streich, Gerhard: Die Burgkapelle auf der Plesse, in: Plesse-Archiv 18 (1982) S. 9-18. – Streich, Gerhard: Burg und Kirche während des deutschen Mittelalters. Untersuchungen zur Sakraltopographie von Pfalzen, Burgen und Herrensitzen, 2 Bde., Sigmaringen 1984 (VuF. Sonderbd. 29). – Streich, Gerhard: Burgkapellen und ihre Patrozinien, in: Burgen in Mitteleuropa. Ein Handbuch, Bd. 2, hg. von Horst Wolfgang Böhme u. a., Stuttgart 1999, S. 58-65. – Thoma, Gertrud: Studien zur Geschichte des Benefiziums an der Schloßkapelle Rosenheim, in: Das bayerische Inn-Oberland 51 (1992) S. 5-109. – Thon, Alexander/Rudersdorf, Tina: Burgkapelle, Kapellenerker und Tragaltar. Überlegungen zu einer Typologie des Sakralbereichs mittelalterlicher Burgen im Rheinland, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 25 (1999) S. 141-181. - Wex, Reinhold: Ordnung und Unfriede. Raumprobleme des protestantischen Kirchenbaus im 17. und 18. Jahrhundert in Deutschland, Marburg 1984. – Winzeler, Marius/Stekovics, Janos: Burg und Kirche. Christliche Kunst in Gnandstein, Halle 1994.