Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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Reise

Zelte

1200-1450

Burgen fanden – wenn auf Reisen nicht damit gerechnet werden konnte, jeden Tag ein angemessenes Quartier zur Verfügung zu haben – ihre Entsprechung in zum Teil prunkvoll ausgestatteten Zelten. Seit den Zeltbeschreibungen Heinrich von Veldekes (Eneit) gibt es in der höf. Epik immer wieder Hinweise darauf, daß man das Zelt als mobile Burg betrachtete. Diese Form der mobilen Wohnstätte fand sowohl im krieger. Zusammenhang (als Heerlager) als auch für friedl. Zwecke (auf Pilgerreisen, am Turnierplatz, beim Schützenfest, im Minnegarten) sowie im Rahmen weltl. und kirchl. Versammlungen (z. B. auf dem Weg zu großen Fürstentagen) Einsatz.

Wie sehr Zelte zur adligen Luxuskultur zählten, zeigt auch die Terminologie: Neben dem zelt oder gezelt gab es die hütte als kleinere, dachförmige Zelte für die Dienerschaft oder einfache Krieger. Große Prunkzelte konnten mit (franz.) pavilûn, poulûn (erstmals in Hartmanns »Erec«) oder preimerûn, ekub, treif und tulant (im Willehalm) bezeichnet sein. Ein reich geschmücktes Prunkzelt mit Bildern hatte schon Kg. Heinrich II. von England 1157 an Ks. Friedrich I. Barbarossa als Geschenk geschickt; es soll so groß gewesen sein, daß es nur mit Maschinen, Werkzeugen und Stützen gehoben werden konnte. Für tsd. Gäste, die Pfingsten 1184 am Hoffest zu Mainz teilnehmen wollten, ließ Ks. Friedrich I. als Unterkunft in den Rheinauen Zelte errichten; das Fest beinhaltete die Festkrönung des Kaiserpaares, die Schwertleite der Kaisersöhne und Turniere. Einige Gäste, darunter der Gf. von Hennegau, waren jedoch auch mit eigenen Zelten angereist. Das Zelt, das Ks. Friedrich I. 1189 von der Kg.in von Ungarn zum Geschenk bekam, beschrieb Arnold von Lübeck als mit einer Kuppel aus Scharlachstoff und kunstvoll gearbeiteten Wandbehängen versehen; vermutl. waren mind. drei Lastwagen vonnöten, um es zu transportieren (vgl. auch Kölner Königschronik). Die kostbarsten Zelte aber gab es sicherl. in Byzanz; ein bes. schönes schenkte der Sultan von Babylon 1232 Ks. Friedrich II. Bilder der Sonne und des Mondes sollen es geziert haben, die – in Bewegung gesetzt – ihren Lauf in entspr. Zeiträumen vollendeten und somit die Stunden des Tages und der Nacht anzeigten. Der Ks. zählte dieses Geschenk zum kgl. Schatz.

1450-1550

Aus der sächs. Hofordnung Hzg. Albrechts des Beherzten von Sachsen (ca. 1470-80) geht hervor, daß sich unter den fünf Wagen am Dresdner Hof zwei Zeltwagen befanden. Daß Zelte zum übl. Inventar eines Hofes gehörten, weisen auch die Küchenbücher vom Wettin. Hof aus, in denen zahlreiche kleinere Ausgaben für Ausbesserungsarbeiten, darunter an Zelten, notiert wurden; im ersten Viertel des Jahres 1484 hatte der Türknecht, zu dessen Aufgaben Einkäufe für den Landesherrn gehörten, neue Zeltbahnen erstanden.

Zelte gehörten auch in dieser Zeit zur Festarchitektur, so z. B. des Berliner Hofes zur Aufführung von Schauspielen. Zeltlager wurden zu Plätzen höf. Repräsentation. Eine Darstellung vom ksl. Heerlager vor Neuss i. J. 1475 zeigt (im »Mittelalterlichen Hausbuch«, Schloß Wolfegg) deutlich, wie sehr das Zelt des Fs.en durch Größe und Prunk herausragte.

Gleich zwei Besonderheiten aber enthält jene Illustration, die Diebold Schilling 1507/13 in seiner Luzerner Chronik der Schlacht vor Murten (1476) gewidmet hat (Farbtafel 37): zum einen ein schloßartiges (zerlegbares) Gebäude aus Holz als persönl. Res. Hzg. Karls des Kühnen von Burgund, das dieser auf seinen diplomat. Reisen und Kriegszügen zum Zweck der Repräsentation mit sich führte, zum anderen ein mehrfarbiges Zelt in Rechteckform, mit Teppichen verkleidet, in die Wappen (während der Schlacht von den siegreichen Eidgenossen erbeutete »Feldzeichen«) eingewebt worden waren.

1550-1650

Überliefert ist ein auf das Jahr 1551 des mit den Örtlichkeiten wohlvertrauten Zeitgenossen Matthias Gerung datiertes Tafelbild vom Heerlager Ks. Karls V. 1546 bei Lauingen (Farbtafel 38): Im Zentrum befindet sich der vom Ks. und der milit. Führung bewohnte Zeltkomplex mit Reichsadler und der ksl. Devise PLVS VLTRA; zur Linken, hinter einer halbhohen Mauer die Zelte der österr. Truppen, mit dem Bindenschild gekennzeichnet; zur Rechten, auf einem Feld, die Zelte des Trosses. Das Zelt als Platz der Repräsentation im Felde behielt seinen Stellenwert noch bis in die Barockzeit; berühmt wurde das Zelt des osman. Großwesirs Kara Mustafa während der Belagerung von Wien i. J. 1683.

Ein weiteres Gemälde, das auf Johann Steiner (um 1550-1610) zurückgeht, soll an ein 1581 am Stuttgarter Lustgarten anläßl. der Hochzeit Gf. Friedrichs von Württemberg-Mömpelgard mit Fs.in Sibylla von Anhalt stattgefundenes Armbrustschießen erinnern. Auch dieses Festereignis wurde mit vielen kulturhistor. aufschlußr. Details festgehalten, darunter mit dem Hinweis auf ein Wein Zeld, Kelch Zeld, hertzogs Zeld, frauwen Zimmer usw. Ein Stich aus den Historicae relationis continuatio 1593 des Jacob Francus weist auf die anläßl. der Taufe Mgf. Sigismunds von Brandenburg (1592) erfolgte Ausschreibung eines Ringrennens vor dem Berliner Schloß hin, für das die Pferde in zwei durch Wappenschilde mit Adler und Zepter als kfsl. gekennzeichneten Prunkzelten aufgezäumt wurden. Eine Hof- und Feldordnung der Hzg.e Adolf Friedrich und Johann Albrecht II. von Mecklenburg (1609) reiht die Begriffe eßstuben, Saal oder gezelt in ihrer Funktionsbestimmung völlig gleichwertig aneinander. Hzg. Friedrich von Württemberg erweitert eine Hofordnung (von 1576) 1594 dahingehend, daß ein sog. »Zeltmeister« in allen Häusern des Hzg.s mind. zweimal i. J. den Hausrat mit den Inventaren abgleichen sollte; für Neueinkäufe war allein der Zeltmeister, der der Rentkammer unterstellt war, befugt. Auch in einer Abb. (Wilhelm Peter Zimmermann, Augsburg, 1614) von Festlichkeiten zur Neuburger Hochzeit von 1613 finden sich Zelte. Anläßl. der Vermählung der Schwester Hzg. Maximilians, Magdalena, mit dem pfalzgfl.-neuburg. Prinzen Wolfgang Wilhelm wird aus dem Umkreis der Münchner Res. bekannt: Die Bürgerschaft hatte sich vor dem Neuhauser Tor mit ihren Hauptleuten in Reih und Glied aufgestellt, vor den Zelten, in denen die Begrüßung stattfinden sollte. Einer Zeichnung ist zu entnehmen, daß aus Anlaß der feierl. Weihe der Münchner Mariensäule westl. und östl. des Denkmals zwei Zelte errichtet worden waren; im rechten sieht man den Bf., der sich anschickt, die Zeremonie vorzunehmen; im linken darf man Maximilian mit dem Hof vermuten. – Aber schon am Ende des MA waren in immer größerer Zahl auch dauerhafte Gebäude oder Gebäudeteile entstanden, die vornehml. oder ausschließl. der Festkultur zuzurechnen sind. Um die Größe und den Aufwand für Hochzeiten und andere private Feiern zu reglementieren und zu kontrollieren, wurden diese gemäß städt. Ordnungen in Rathäuser oder eigene Tanz-, Brau- oder Hochzeitshäuser verlegt.

→ vgl. auch Abb.118

Quellen

Deutsche Hofordnungen, 1, 1905, 2, 1907.

Althoff, Gerd: Vom Zwang zur Mobilität und ihren Problemen, in: Reisen und Reiseliteratur im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit, hg. von Xenja von Ertzdorff und Dieter Neukirch, Amsterdam 1992, S. 91-112. – Bumke, Joachim: Höfische Kultur. Literatur und Gesellschaft im hohen Mittelalter, Bd. 1, München 1992. – Maurer, Hans-Martin: Die landesherrliche Burg in Wirtemberg im 15. und 16. Jahrhundert. Studien zu den landesherrlich-eigenen Burgen, Schlössern und Festungen, Stuttgart 1858. – Rohr 2002. – Streich 1989. – Straub 1969.