Reise
Zur Herrscherrepräsentation auf fremdem Boden gehörte das Schmücken von Schiffen mit Fahnen ebenso wie das Anschlagen von Wappen an Wagen und Zelten. Heraldica wurden auf Vorrat mitgenommen. Wappentafeln vornehmer Pilger hingen in der Kathedrale von Santiago de Compostela, in St. Markus zu Venedig, in der Grabeskirche von Jerusalem und anderswo im Heiligen Land, im Katharinenkl. auf dem Sinai, im Großmeisterpalast auf Rhodos.
Wie andere Edelleute auf Reisen auch, hingen die Preußenfahrer mittels ihrer Herolde unterwegs und in Königsberg ihre auf Papier, Pergament oder Holz gemalten Wappenschilde an oder in die Herberge, die sie gerade bewohnten, diese damit zu ihrer Res. erklärend und ihre Gegenwart bekundend. Für das Anschlagen der Wappen an der Herberge verausgabte der Kammerschreiber am 17. Mai 1442 in Nürnberg einen fl. Wappenfenster und Wappentafeln im Königsberger Dom, auch in St. Georg, Wappenschilde in der neuerrichteten Burg Gotteswerder an der Memel sollten die Erinnerung an den nicht mehr anwesenden Preußenfahrer wachhalten. Die adligen Gäste trugen sich in das Bruderbuch ein und stifteten ein kleines Silberschild mit Namen und Wappen, das fortan die Wände geziert haben mag.
Die Wappenmaler zu Königsberg waren wohlbeschäftigt. Nachrichten über Herolde in und aus Preußen zeigen, daß sie zahlr. kamen, aus dem Reich und den Niederlanden, aber auch von weiter her, in Begleitung ihrer Herren, aber auch alleine oder in Gruppen, von den Preußenfahrern mit Geld und silbernen Wappenschildchen für ihre Halskette und auch vom Hochmeister beschenkt bei Gelegenheit der Feste und Höfe in der Marienburg und in Königsberg oder beim Abschied aus dieser Stadt.
Die Preußenfahrer brachten Wein, Gold und Silber teils nach Königsberg mit, teils kauften sie aber auch dort ein. Freigebigkeit, Geschenke geben (und nehmen) war jedenfalls Gesetz in Königsberg, dem sich auch der Orden nicht entzog. Auch ihn beschenkte man, möglicherw. mit Geld sogar, sicher mit silbernem, zuweilen vergoldetem Geschirr, das das Wappen des Schenkers trug und in den meisten Fällen den Silberschatz des Marschallamtes schmückte. 1379 war vom Marienburger Treßler bspw. ein großer vergoldeter Becher mit dem Wappen des Hzg.s von Österreich übernommen worden. Im selben Jahr stiftete ein Pfgf. bei Rhein eine silberne Kanne mit einem goldenen Löwen auf grünem Berg, 1404 geht eine Schale, belegt mit Silber, auf die Gf.en von Hohenstein am Harz zurück. In den 30er Jahren des 15. Jh.s wird in den Inventaren des Marschallamtes zu Königsberg wiederholt ein vergoldeter Becher mit dem Wappen von Behemen (des Kg.s von Böhmen) verzeichnet. Aus den 90er Jahren des 14. Jh.s und der Zeit um die Jahrhundertwende sind Dankschreiben des Hochmeisters z. B. an die Kg.in von Dänemark für Ring, Becher, Bild und Schachspiel bzw. an den Mgf.en Wilhelm von Meißen für ein Einhorn überliefert. Der Legende zufolge entgiftete das Einhorn eine Quelle dadurch, daß es sein Horn in das Wasser tauchte. Entsprechend schrieb man dem Horn des Einhorns große Wirksamkeit gegen Gift und außerordentl. medizin. Heilkräfte zu. Die Burgunderherzöge besaßen mehrere der seltenen und dadurch sehr kostbaren Einhornhörner.
Tafelschiffe (nefs) waren seit dem MA an den europ. Höfen gebräuchlich. Diese fsl. Statussymbole dienten als Trinkgefäße, Salzgefäße und als Behältnisse für Teller und Besteck. Karl V., Kg. von Frankreich, besaß nachweisl. fünf goldene Tafelschiffe und 20 silberne Schiffe. In einem Inventar vom 16. Sept. 1380 sind ein goldenes Salzgefäß in Form eines Schiffes und ein kleines nef (bzw. eine navette) aus Gold verzeichnet, das die persönl. Utensilien des Kg.s enthielt: Drachenzunge (für Giftproben), Löffel, Messer und Gabel.
In erster Linie waren es die Pracht von Kleidung und Waffen sowie die Größe des mitgeführten Gefolges, die den gewünschten Eindruck hervorrufen sollten. Eine Ordnung über die Hofeinrichtung des Mgf.en Johann von Brandenburg aus dem Jahre 1473 legte fest, wan sein gnad uber land reyt, solle das gesamte Hofgesinde vff das fertigste geschmuckt sein, so daß man sie nicht ansehe fur kaufleute. 1476 schrieb Kfs. Albrecht Achilles von Brandenburg an seinen Sohn, Mgf. Johann: Zur Hochzeit des Kg.s von Böhmen in Prag solle sein eigenes wie auch das seiner Mitreisenden Hofkleid in Grau und Schwarz gehalten sein; die Ärmel in Schwarz mit Buchstaben aus weißem Tuch darauf. Der Hofordnung des Fs.en Johann IV. (II.) von Anhalt von 1546 ist zu entnehmen: Und wahn wir reißen, so wollen wir, das diejenigen, die mit uns reiten, unser Hofgewandt, Winter- und Sommerkleidung, tragen, so wie wir das vorgeben.
Während wir aus der Einladung des Kfs.en Albrecht Achilles von Brandenburg für seine Tochter, Pfgf.in Amalie von Veldenz, aus dem Jahre 1479 von der Auffassung des Vaters erfahren (Ihr braucht wg. der Kleidung kein gebreng treiben. Man [kent?] euch hie wol), konnten die Reisevorbereitungen in anderen Fällen umfängl. Ausgaben erforderl. machen. Für die Hochzeitsreise der Prinzessin Katharina von Sachsen nach Tirol bspw. wurde 1484 das gesamte Gefolge der Braut neu eingekleidet; großer Wert wurde auf ihre Kleidung und insbes. auf ihre Hüte gelegt. Zahlreiche Schneider arbeiteten drei Wochen lang an der Herstellung der Kleidung wie der Aussteuer der Braut. – Einer Frauenzimmerordnung aus der Zeit Hzg. Albrechts (d. J.) ist zu entnehmen: Der Jungfrauknecht solle den jungfrauen Ihre klaider auskehren, wan die raisen, dieselben in die watzseck (Reisesack, -tasche) stecken oder in die kasten legen, auf die Wagen bringen und von da zurücktragen.
1476 forderte der brandenburg. Kfs. Albrecht Achilles seinen Sohn, Mgf. Johann, auf, zur Hochzeit des Kg.s von Böhmen in Prag sechs Stecher mitzubringen, ferner Rennzeug und Stechzeug. 1482 etwa bestellte Hzg. Albrecht von Sachsen für die Teilnahme an einem Turnier eine seidene Rynnedecke, die voll golden Buchstaben gemalt sein sollte; auch die Helmzier für den Hzg. und seine Neffen fertigte ein Goldschmied.
Eine bes. Bedeutung kam bei diesen prachtvollen Aufzügen den Insignien der Macht, der Abgrenzung und des Besitzanspruchs zu. Daher wurden während Reisen auf fremdem Territorium auch weiterhin die auf Tücher oder Schilde gemalten Wappen an der Herberge angeschlagen, so auf dem Zug Friedrichs des Sanftmütigen zur Krönung seines Schwagers, Friedrich III., 1442 nach Aachen. Wappen kennzeichneten die kfsl. Kammerwagen und die Botenbüchsen; 16 Wappen, die ein Leipziger Maler angefertigt hatte, übersandte die Kfs.in von Sachsen 1482 ihrem Sohn, dem Ebf. nach Magdeburg. Die kfsl. Pfeifer und Herolde trugen das Signum ihrer Zugehörigkeit zum sächs. Hof als kostbares Kleinod bei sich; dem Goldschmied Eberhausen zahlte die Kammer 1484 ein ß drei gr. für ein Wappen, das aus sieben Lot Gold und einem Lot Silber bestand. Die Banner der Trompeter waren mit einem aufgemalten Wappen versehen, ebenso die Wappendecken der kfsl. Stechpferde. Bei der Hochzeitsreise der Prinzessin Katharina nach Tirol (1484) erhielten die hzgl. Trompeter, die die Prinzessin begleiteten, bes. kostbare, mit Perlen bestickte Banner.
Zum diplomat. Verkehr zw. den Fs.en gehörten Geschenke, die teils von auswärtigen Gesandtschaften als Gastgeschenk überreicht, teils auch ohne erkennbaren Anlaß übersandt wurden. Am gebräuchlichsten waren Pferde, Jagdvögel, Hunde, aber auch Wappen; bes. Armbrüste und Harnische. Aus Anlaß der Hochzeitsreise der Wettinerin Katharina 1484 nach Tirol ließ der Brautvater bei verschiedenen Goldschmieden Geschenke, insbes. Ringe, anfertigen. Die Herstellung von Wachskerzen gehörte schon zu den Reisevorbereitungen. Als man im Herbst 1484 von Dresden nach Coburg zog, wurden für 18 ß vier Zentner Wachskerzen bei »Christoffel zu Dresden« gekauft, von denen ein Teil für die Dresdner Kapelle, ein weiterer für die dortige Silberkammer bestimmt war; eine erhebl. Menge aber nahm man als Geschenk für frembde Fürsten mit auf die Reise.
Hzg. Albrecht von Sachsen hatte 1476 unterwegs, in Venedig, Bücher kaufen lassen. Über ihre Reiseunternehmungen der unterschiedlichsten Art haben Adlige mitunter aber auch selbst Aufzeichnungen angefertigt. Im Reisekostenverzeichnis Hzg. Wilhelms III. von Sachsen anläßl. seiner Pilgerfahrt zum heiligen Land i. J. 1461 finden sich Ausgaben für Papier und Dinte auf das Schiff und für Schreibzeug mit allem Geräthe meinem Herrn. Im gleichen Zusammenhang sind auch für den Kfs.en Friedrich den Weisen von Sachsen im Rechnungsbuch für die Jahre 1493/94 Kosten fur pergament und bapir fur mein gnedigsten hern verzeichnet. Selbstgeschriebene Reiseberichte überliefert sind von Hzg. Friedrich von Österreich, dem späteren Ks. Friedrich III. (1436), von Hzg. Christoph von Bayern (1493) sowie vom Pfgf.en bei Rhein Otto Heinrich (1521). Hzg. Christoph hatte nach eigener Aussage ein weiteres Büchlein direkt als Pilgerführer für Fs.en angelegt. Pilgerberichte fungierten als Reiseführer mit prakt. Informationen sowie als Anleitung zu spirituellem Nachvollzug, als möglichst vollständige Dokumentation der heiligen Stätten und des mit ihrem Besuch erworbenen Ablasses wie auch als Erlebnisbericht; sie dienten der Repräsentation, der Erbauung und Unterhaltung.
Das Familienbuch der Herren von Eptingen, benannt nach ihrem Stammsitz im Schweizer Jura nahe Olten, beschreibt den Zeitraum zw. 1440 und 1650, wobei das Tagebuch des Hans Bernhard von Eptingen über seine Pilgerreise nach Jerusalem i. J. 1460 den umfangreichsten Abschnitt des Werkes ausmacht. Der Eptinger führte in der Chronik detailliert auf, was ein Pilger zu beachten hatte; er sollte danach mit sich führen: Einen Schiffsrock, zwei Paar Hosen, zwei oder drei Paar Schuhe, drei oder vier Hemden (da diese durch häufiges Waschen, das das Verlausen verhindern soll, schnell verderben würden) und ein gutes Stück Seife.
Kfs. August von Sachsen gab in einer Hofordnung 1554 die Anweisung: Damit unser Hofgesinde weiß, zu welcher Zeit man zu den Raisen aufsein, ebenso, welche rustung man jeweils furen soll, wollen wir verfügen, daß das durch den Marschall zeitig genug uber hoef angesagt werden soll. In der Hofordnung des Kfs.en Christian I. von Sachsen von 1586 wird präzisiert: Wir wollen, das sich all unser reisigk Hoffgesinde in guter Rüstung bereit hält und sich in unserer Hoffarbe nach dem Muster, das an die Hofstube (an)geschlagen werden soll, kleidet.
In den bedeutenderen Ordnungen wird der Aufgabenkreis von Medikus (Physikus), Hofbarbier (Wundarzt) und Apotheker behandelt. In einem Gutachten über eine zu erlassende pommersche Hofordnung heißt es 1559 folglich: Wohin mein gnädiger Herr mit dem Hoflager auch vorrucket oder sonst vorreiset, dorthin solle ihm ein gelarter phisicus oder medicus folgen. In den Hofordnungen der Hzg.e von Pommern von 1575 und 1624 bleibt dieser Grundsatz erhalten: Ein gelehrter, fleißiger und treuer Medicus (Physicus) solle in- und außerhalb des Landes auf die Gesundheit seines Fs.en Acht haben und also, wenn dieser oder jemand anders von der Herrschaft verreise, auf deren Verlangen hin unweigerl. folgen, die Medikamente selbst verabreichen und darauf achten, daß diese von guten, frischen materialibus seien. Auch sollte von 1575 an ein Apotheker, der mit einer feldapoteken mit ihnen außerhalb des Hoflagers auf deren Kosten verreise, vereidigt werden. Hzg. Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel nahm bei einer Inspektionsreise 1587 ebenfalls einen Barbier und einen Apotheker mit.
In steter Folge erschienen von nun an bis in die Mitte des 17. Jh.s reisemethod. Schriften: Anweisungen für die Benutzung von Reisebehelfen, wie Karten, naut. Instrumenten oder Itinerarien; Hinweise, wie man auf Reisen Beobachtungen mache und Fragen stelle und wie man die dadurch gewonnenen Informationen festhalte, ordne und auswerte. Die apodem. Autoren raten durchwegs zur Führung von Reisetagebüchern.
Vielfach wurden zu den Reisebehelfen auch astrolog., physiognom. oder chiromant. Diagramme gezählt. Die Erfindung der Aufzugfeder Mitte des 15. Jh.s war die grundlegende Voraussetzung für die Herstellung ortsungebundener Uhren. Als es mögl. wurde, eine Uhr ohne Gewichte anzutreiben, konnte man daran denken, sie mit sich zu tragen. Seit dem 17. Jh. wurden spezielle Reise- und Kutschenuhren hergestellt. Am bayer. Hof in München wurden mehrere Kaiserkutschen gebaut. Zu nennen ist v. a. ein Auftrag von 1592 für den Bruder Wilhelms V., Hzg. Ernst, Ebf. und Kfs. von Köln. Mehrere Truhen und ein Wäg weise (Wegmesser), die dazu gehörten, sprechen für eine Verwendung auf Reisen.
In einem Brief berichtete Philipp Hainhofer, der studierte Jurist, der sich als Handelsunternehmer auch als Mittelsmann für Kunst- und Kulturgüter einsetzte, aus Augsburg Hzg. August d. J. von Braunschweig-Lüneburg im März 1629: Die Juweliere haben mir zwei mit rotem Leder und vergoldeten Beschlägen überzogene, innen mit rotem Samt und Atlas gefütterte fueterlen oder trüchlen, eins über einen Werkschuh lang und auch so hoch, mit sich auf der raÿß zufueren, gezaigt, vnd ist in Jeden oben hero die schreibereÿ, alß dintenfaß, streebüchß, spangen fach, geschrauffte federn, messerlen, scherlen, vnder schidliche mathematische. instrumenta, proportional zirkl, tubi galileanj, brillen, Compas, Compasring, 3. auglige gläser, schöne Carten, würfel, drehe würfel mit balsam büchsen etc. papir, Calender, vnd der gleichen. Im mittleren gaden ist die apoteg mit gläßlen büchßlen, schächtelen, pfändlen, schißlen, bündbüchß, zungen vnd salben spaaten, trachterlen, gewichtlen. Im Dritten gaden ist der Campelzeug mit spiegel, streel, hartuch, haarzangen, scheer, scheermesser, flitten, ventausen, streichruemen, saiffenkugeln etc. sehr compendios, vnd zu täglichen gebrauch ainem herrn oder frawen dienlich wäre. Jedes Trühlein werde mit aller Ausrüstung auf 150 Reichstaler geschätzt, zumal der meiste Teil außer den zirklen vnd schreibzeug, mit vergoldetem Silber verziert sei. Sofern der Fs. Veranlassung sähe, seinen Vettern oder Räten etwas zu schenken, so weren dises artige vnd nutzliche hüpsche present.
Quellen
Bericht über die Pilgerfahrt Herzogs Johann I. von Cleve nach dem heiligen Lande (1450-51), mitgeteilt von W. Harleß, in: Zschrift des Bergischen Geschichtsvereins 35, NF 25 (1900/1901) S. 125-145. – Bernhard von Breydenbach, Die Reise ins Heilige Land. Ein Reisebericht aus dem Jahre 1485. Übertragung und Nachwort von Elisabeth Geck, veränd. und erw. Aufl. der Aufl. 1961, Wiesbaden 1977. – Der Briefwechsel zwischen Philipp Hainhofer und Herzog August d. J. von Braunschweig-Lüneburg, 1984. – Christ 1992. – Johann Henner, Politischer Discurs de Arte Apodemica, seu vera Peregrinandi ratione. Das ist / Eigentlich Beschreibung der Peregrination, ob dieselbe nützlich? Auch Fürsten und Herren zu rahten? Wann / und wie sie dieselbe anstellen? In gleichen / wie sie sich / daß sie solche sicher und wol volbringen mögen / im raisen verhalten? Und demnach / waß sie für einen Scopum und Zihl ihnen fürsetzen / fürnämblich yberal observiren unnd in acht nemmen sollen? Auch wie sie endtlich alle Sachen in Erfahrung bringen können? etc. Allen Peregrinanten, insonderheit aber Fürsten / Graven / Herrn / vom Adel / Abgesandten / unnd anderen Politices Studiosis zu gutem unnd besserm Unterricht in truck verfertigt Durch J. H. / der Rechten Doctorn / unnd Fürst. Württemberg. Raht etc. Tübingen 1609, 1644. – Lupold von Wedels Beschreibung seiner Reisen und Kriegserlebnisse, 1561-1606. Nach der Urhandschrift hg. und bearb. von Max Bär, in: Baltische Studien 45 (1895) 1-63. – Politische Correspondenz des Kurfürsten Albrecht Achilles, 1894-1898. – Deutsche Hofordnungen, 1, 1905, 2, 1907. – Deutsche Privatbriefe des Mittelalters, 1899. – Ein Rechnungs- und Reisetagebuch vom Hofe Erzbischofs Boemunds II. von Trier (1354-1357), in: NA 33 (1908) S. 400-434. – Schwarzwälder 1987. – Thurnhofer, Franz: Die Romreise des Kurfürsten Ernst von Sachsen im Jahre 1480, in: Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde 42 (1921) S. 1-63. – Tagebuch der Heilig-Land-Reise des Grafen Gaudenz von Kirchberg, Vogt von Matsch/Südtirol im Jahre 1470. Bearbeitung und Kommentierung des von seinem Diener Friderich Staigerwallder verfaßten Reiseberichts, bearb. von Werner Kreuer, Paderborn 1990. – Verzeichnisse von den Kosten des markgräflichen Hofhaltes bei den Reisen des Markgrafen Ludwig in der Mark und von Ausgaben desselben bei verschiedenen Veranlassungen, von den Jahren 1344 und 1345, in: CDB III, 1, 1859, Nr. 20.
Literatur
Dirlmeier/Fouquet 1992, S. 113-145. – Ehm, Petra: Der reisende Hof und die Gabe. Zur Geschenkpraxis Philipps des Guten auf seiner Reise 1454 in das Reich, in: Ordnungsformen des Hofes, hg. von Ulf Christian Ewert und Stephan Selzer, Kiel 1997 (Mitteilungen der Residenzen-Kommission. Sonderheft 2), S. 67-76. – Franke, Birgit: Pracht und Zeremoniell. Burgundische Tafelkunst in franko-flämischen Bildteppichen des 15. Jahrhunderts, in: Die öffentliche Tafel. Tafelzeremoniell in Europa 1300-1900, hg. von Hans Ottomeyer und Michaela Völkel (Ausstellungskatalog), Wolfratshausen 2003. – Nolte, Cordula: Erlebnis und Erinnerung. Fürstliche Pilgerfahrten nach Jerusalem im 15. Jahrhundert, in: Fremdheit und Reisen im Mittelalter, hg. von Irene Erfen und Karl-Heinz Spiess, Stuttgart 1997, S. 65-92. – Paravicini 1989. – Stagl, Justin: Ars Apodemica: Bildungsreise und Reisemethodik von 1560 bis 1600, in: Reisen und Reiseliteratur im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit, hg. von Xenja von Ertzdorff und Dieter Neukirch, Amsterdam 1992 (Chloe. Beihefte zum Daphnis, 13), S. 141-189. – Stolberg, Lukas: Die Kutschenuhr, Satteluhren, Karossenuhren, Alkovenuhren, München 1993. – Streich 1989. – Walther, Lutz: Von Kutschen- und Reiseuhren. Zeitmessung auf Reisen im 17.-20. Jahrhundert, in: Achse, Rad und Wagen. Beiträge zur Geschichte der Landfahrzeuge 8 (2000) S. 67-73. – Witte 2001.