Wohnraum
Nachweisl. hat es an ma. Höfen in Mitteleuropa Raumbereiche gegeben, die den weibl. Mitgliedern des Haushaltes vorbehalten waren, während der Großteil des Raumprogramms von männl. Akteuren dominiert wurde. Über die tatsächl. baul. Gestalt und ihre topolog. Einbindung in die Gesamtraumstruktur ist jedoch kaum Sicheres bekannt. Im folgenden wird zwar auch die neutrale Perspektive der Geschlechterdifferenz eingenommen; aufgrund der erkennbaren bes. Situation der weibl. Hofangehörigen liegt jedoch ein Schwerpunkt auf der Rekonstruktion von Frauenwohnsituationen.
Erst seit den letzten Jahrzehnten des 15. Jh.s liegen Quellen vor, die eine enge Korrelation von Funktionsnachrichten und Baubestand im Detail erlauben. Man kann davon ausgehen, daß sich die Anzahl von weibl. und männl. Bewohnern eines Residenzschlosses im ungefähren Verhältnis von 1:9 bewegte; Frauen als ständige Bewohnerrinnen innerhalb des bes. Bezirks des Schlosses also eine deutl. Minderheit darstellten. Hinzu kamen jedoch sicherl. Personen, die extern, d. h. in den benachbarten Städten wohnten. Strukturelle Ausnahmen stellten die Res.en von Regentinnen dar; etwa jene Margarete von Österreichs in Mechelen (Eichberger 2002, 2003).
In den Schriftquellen (v. a. Inventare) wie auch im Baubestand wird eine Hauptabsicht der Plazierung und Einrichtung von Frauenwohnräumen deutlich: ihre angestrebte Separierung von den übrigen Funktionsbereichen eines Schlosses, indem sie im zweiten oder dritten Obergeschoß der Wohngebäude eingerichtet wurden und ihr Zugang durch Türhüter überwacht wurde.
So dekretiert bspw. eine Frauenzimmerordnung Hzg. Albrechts von Preußen um die Mitte des 16. Jh.s: Es sollen sich die jungfrauen im Durchgehen des Sahls aus dem geordenten frauenzimmer in der Herzogin oder auch andere Zimmer aller jungfreulichen, ehrbarlichen Zucht befleißigen und, sovil muglich, des vielen aus[-] und ein[-], auch hin[-] und widerlauffens enthalten und an den orten, dahin sie geordenet, in stille verharren. Do sie aber was holen solten laßen, sollen sie, soviel muglich, die geordenten knaben darnach schicken, vor Ire person aber des vielen lauffens [sich] enthalten, Sonderlich aber alleine und ohne der hoffmaisterin beisein die treppen ab vor die underst thur keineswegs sich begeben (nach Deutsche Hofordnungen, I, 1905).
Wohnräume für Männer konnten sich demgegenüber über das ganze Schloß verteilen bei Bevorzugung des ersten Obergeschosses für den Hausherren und andere hochgestellte Personen.
Seit dem dritten Jahrzehnt des 16. Jh.s läßt sich im mitteleurop. Schloßbau die Gepflogenheit fassen, daß Fs. und Fs.in zwei separate, in etwa gleich ausgestattete Wohnbereiche zur Verfügung standen (Hoppe 1996, 2000). Ein älteres Beispiel stellte der heute verschwundene Coudenberg in Brüssel dar (1468), der aber der franko-fläm. Bautradition angehörte, deren Einfluß auf die Raumstruktur dt. Schlösser noch genauer untersucht werden müßte (De Jonge 1999). Beide Wohnbereiche waren in Dtl. nach dem Muster des Stubenappartements gegliedert und umfaßten als Minimalprogramm eine Wohn- bzw. Repräsentationsstube und eine Schlafkammer; private Treppen oder Türen konnten eine interne Verbindung herstellen. Diese Symmetrie läßt sich im 1530-38 errichteten Altanbau der Res. in Neuburg an der Donau und dem benachbarten, 1530 errichteten Jagdschloß Grünau aus dem Baubestand erschließen; 1544 im Kapellenflügel der kfsl. Res. zu Torgau, 1558 im Residenzschloß zu Güstrow und 1567 im Residenzschloß Bernburg zusätzl. auch nach den Schriftquellen nachweisen.
Trotz des Vorhandenseins von zwei vollständigen, separaten Wohnungen für Fs. und Fs.in ist davon auszugehen, daß die Ehepaare in der Regel ein Schlafzimmer teilten, wenn beide am Hofe anwesend waren (Nolte 2004). Zusätzl. gibt es Hinweise für symmetr. Architektursituationen, in denen das gemeinsame Schlafzimmer beiden Wohnungen in gleichem Maße zuzuordnen war. So teilten sich Kfs. August von Sachsen und Kfs.in Anna in den 1570er Jahren ein gemeinsames Schlafzimmer auf dem Jagdschloß Augustusburg zw. den beiden persönl. Wohnstuben (Hoppe 1996). In den 1640er Jahren nutzte Kfs. Maximilian I. in der Münchener Res. neben einem eigenen Schlafzimmer auch ein gemeinsames, das räuml. im Mittelbereich zw. beiden Personalappartements angesiedelt war (Erichsen 2002, vgl. Abb. 209 im Artikel Appartement).
In größeren Hofhaltungen kam zum Appartement der Fs.in mind. ein zusätzl. für das weibl. Gefolge hinzu, nachweisbar bspw. in Torgau 1533 (Abb. 68) und in Güstrow 1558. Dieser Personenkreis wie auch seine Unterkunft wurden als Frauenzimmer bezeichnet, wobei der Einschluß der fsl. Sphäre schwankt. Schon früh sind zusätzl. Tafelstuben für die weibl. Hofangehörigen überliefert, eine weitere Einrichtung, diesen Personenkreis von dem männl. dominierten Mahlzeiten in der Hofstube zu separieren.
Allerdings waren die Frauenzimmerbereiche keine Exklaven rein weibl. Akteurskreise. Bereits zum Personal dieser Bereiche gehörten als Türhüter und Ofenheizer männl. Bedienstete und auch der männl. Nachwuchs der Fürstenfamilie wird hier anfangs gelebt haben. Neuste Forschungen können zeigen, daß darüber hinaus das Frauenzimmer zu bestimmten Zeiten ein Ort auch männl. Geselligkeit war (Nolte 2002).
Es gibt bislang nur wenige Untersuchungen, die sich der geschlechterspezif. Ausstattung und Ikonographie von Wohnräumen des hier behandelten Kulturkreises im 16. Jh. angenommen haben.
Hierzu gehören sowohl Bildprogramme, die allg. auf das Geschlecht der Bewohner und Bewohnerrinnen bezogen sind, als auch Ausstattungen, die sich programmat. auf eine konkrete Person beziehen. Ein Beispiel für den ersten Fall war die um 1500 entstandene, später untergegangene wandfeste Bildausstattung des Wittenberger Schlosses (Abb. 69), wo in den Frauenwohnräumen des zweiten Obergeschosses v. a. frauenspezif. Tugendmythen zu sehen waren, »über Liebe, die eheliche natürlich, über Frauentreue zu ihren Männern, ebenso über Bescheidenheit und Keuschheit« (Meinhard 1508 nach Borggrefe 2002).
Erst im 17. Jh. nahm unter dem Eindruck v. a. ital. und frz. Vorbilder das Raumprogramm herrschaftl. Appartements auch in dt. Res.en zu. Eine Vorreiterrolle spielten hier neben dem Kaiserhof und den Habsburger Res.en in den Niederlanden die Wittelsbacher Hzg.e und später Kfs.en in München. So wurde um 1600 in der Münchener Res. ein räuml. ungewöhnl. komplexes Appartement für eine Schloßherrin eingerichtet, das in der Folge noch erweitert wurde. Spätestens 1638 stand der Kfs.in Maria Anna an der Südwestecke des Residenzkomplexes im Anschluß an ihren Gardesaal eine Abfolge von Tafelstube, Vorzimmer, Wohnstube, Aufwartstube, Schlafkammer und zwei Schreibstuben zur Verfügung. Über einen Gang war zusätzl. eine Galerie am Kopfende des Residenzgartens zu erreichen (Erichsen 2002). Hier ist eine architekton. Entwicklung in ihren Anfängen zu fassen, die erst nach 1650 die Frauenwohnbereiche anderer dt. Res.en erfassen sollte.
Quellen
Deutsche Hofordnungen, 1, 1905, 2, 1907. – Höfe und Hofordnungen, 1999. – Andreas Meinhard, Dialogus illustrate et augustissime urbis Albiorene vulgo Vittenberg dicte […], Leipzig 1508.
Literatur
Borggrefe, Heiner: Die Bildausstattung des Wittenberger Schlosses. Friedrich der Weise, Albrecht Dürer und die Entstehung einer mythologisch-höfischen Malerei nach italienischem Vorbild, in: Kunst und Repräsentation – Studien zur europäischen Hofkultur im 16. Jahrhundert, hg. von Heiner Borggrefe und Barbara Uppenkamp, Bamberg 2002, S. 7-68. – De Jonge 1999. – Eichberger, Dagmar: Leben mit Kunst – Wirken durch Kunst. Sammelwesen und Hofkunst unter Margarete von Österreich, Regentin der Niederlande, Turnhout 2002. – Eichberger, Dagmar: A Noble Residence for a Female Regent: Margaret of Austria and the »Court of Savoy« in Mechelen, Architecture and the Politics of Gender in Early Modern Europe, hg. von Helen Hills, Aldershot 2003, S. 25-46. – Erichsen 2002, S. 45-49. – Graf, Henriette: Die Residenz in München. Hofzeremoniell, Innenräume und Möblierung von Kurfürst Maximilian I. bis Kaiser Karl VII. München 2002 (S. 15ff.; gerade für die Frühzeit problemat.]. – Hoppe 1996. – Hoppe 2000. – Klingensmith 1993. – Nolte, Cordula: Familie, Hof und Herrschaft. Das verwandtschaftliche Beziehungs- und Kommunikationsnetz der Reichsfürsten am Beispiel der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (1440-1530), Ostfildern 2005, Kap.: Raumbezüge und Sozialtopographie (S. 221-257).