Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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Wohnraum

Tafelstube (Kredenz)

Die Tafelstube war ein ofenbeheizter Sonderraum im dt. Schloßbau. Er diente der fsl. Tafel separat von der allgemeinen Hoftafel, die bis weit in das 16. Jh. zweimal tägl. die Mehrzahl der Hofangehörigen in der Hofstube versammelte. In den Quellen tauchen zusätzl. Bezeichnungen wie »Eßstube«, »Eßgemach«, »Saalstube«, »Ritterstube« oder ledigl. »Dornse« (Stube) auf, die oft nur mit zusätzl. Informationen zur räuml. Gesamtstruktur eines bestimmten Schlosses sicher zuzuordnen sind. Um einen einheitl. wissenschaftl. Terminus für das Phänomen in Unterscheidung zur Hofstube zu schaffen, wurde 1996 der Begriff Tafelstube vorgeschlagen (Hoppe 1996).

1450-1550

Der funktionale Raumtyp der Tafelstube ist im dt. Schloßbau erst mit dem Aufkommen neuer Quellengattungen in den letzten Jahrzehnten des 15. Jh.s zu fassen. Es kann nach diesen Schriftquellen (v. a. Inventare, zusätzl. detailliertere Rechnungen und außerdem Briefe der Bewohner), aber auch nach dem überlieferten Baubestand als gesichert gelten, daß damals nur für die Fs.in und ihr weibl. Gefolge ein von der Hofstube separierter Speiseraum gebräuchl. war. Entsprechend den allgemeinen Tendenzen zur räuml. wie funktionalen Distanzierung des Frauenzimmers lagen diese Räume im zweiten oder sogar dritten Obergeschoß der Schlösser.

Die älteste zur Zeit bekannte Frauentafelstube ist wahrscheinl. in der kursächs. Albrechtsburg über Meißen erhalten (1471) (Hoppe 2000b). Aus dem 16. Jh. sind Beispiele für Frauenspeiseräume im Wittelsbacher Residenzschloß in Neuburg an der Donau (1530/38), im nahegelegenen Wittelsbacher Jagdschloß Grünau (1530) und im mecklenburg. Residenzschloß zu Güstrow (1558) erhalten, weitere durch Planquellen überliefert (Hoppe 1996, 2000a, 2001a).

Eine separate Tafelstube für den Fs.en wurde erst in den ersten Jahrzehnten des 16. Jh.s an dt. Höfen eingerichtet und bedeutete damals eine signifikante Änderung im Hofleben. Eine evtl. Vorreiterrolle des Kaiserhofes müßte noch überprüft werden. Zur Unterscheidung von dem älteren Typ des Frauenzimmerraumes könnte sie mit dem Neologismus »Herrentafelstube« gekennzeichnet werden. Ihre Existenz bedeutete nicht, daß zu bestimmten Anlässen der Fs. nicht wie bisher den Ehrenplatz in der Hofstube eingenommen hätte; immer häufiger nahm er jedoch nun seine Mahlzeiten zusammen mit einem ausgesuchten Personenkreis in einem Raum ein, der in der Regel im ersten Obergeschoß des Schlosses situiert war. Nach dem derzeitigen Forschungsstand wurde die älteste solcher separater Herrentafelstuben um 1520 mit großen bautechn. Aufwand im Heidelberger Residenzschloß eingerichtet (Hoppe 2002). Im ersten Obergeschoß des damals als turmartige Projektion vor die äußere Baulinie des Schlosses vorgeschobenen sog. Bibliotheksbaus (eine jüngere, irreführende Bezeichnung) besaß sie auf drei Seiten weit über Stadt und Territorium reichende Ausblicke, die allerdings schon wenig später durch die Artilleriebefestigung auf dieser Seite verbaut wurden. Die architekton. Inszenierung dieses fächerförmigen, polyfokalen Ausblicks am Heidelberger Hof dürfte auf die humanist. fundierte Rezeption einer klass. Schilderung der antiken Villa Laurentinum in den Briefen des Jüngeren Plinius zurückgehen, der in seinem Speisezimmer einen sehr ähnl. Blickfächer beschreibt: Gegenüber der Mitte ein freundliches cavaedium, dann ein recht schönes triclinium [Speisezimmer], das an den Strand vorspringt und, wenn das Meer durch den Scirocco bewegt ist, von den schon gebrochenen, letzten Wellenausläufern leicht umspült wird. Ringsum hat es Flügeltüren oder Fenster, die nicht kleiner als Flügeltüren sind und blickt so an den Seiten und an der Front gleichsam auf drei Meere […] (Plinius d. J. Briefe II, 17. Die Übersetzung nach Förtsch 1993). Die Villenbeschreibungen des Plinius waren seit dem letzten Drittel des 15. Jh. am Heidelberger Kurfürstenhof bekannt.

Der mehrseitige Ausblick, der in der dt. Architektur bereits seit dem späten 15. Jh. als Würdemotiv gepflegt wurde (Hoppe 2001b), wurde nun von anderen Höfen für ihre neuerbauten Herrentafelstuben aufgegriffen und bildete geradezu ein Statusmerkmal einer fsl. Tafelstube im dt. Schloßbau bis zum Ende des 16. Jh.s. Als direkte Nachfolger der Heidelberger Tafelstube können die Herrentafelstuben im Wittelsbacher Residenzschloß Neuburg a. d. D. (1530/34), im zugehörigen Jagdschloß Grünau (1530), in der kursächs. Res. Torgau (1533, nur rudimentär erhalten) und in der Münchener Res. Neuveste (um 1540, heute völlig verschwunden) gelten (Hoppe 1996, 2001a). Zur Zeit sind noch nicht alle hochrangigen erhaltenen Beispiele ausreichend erforscht.

Neben der konstitutiv vorhandenen Heizung durch einen Hinterladerofen, den der Raumtypus mit der Hofstube teilt, wurden die Räume wie diese oft architekton. bes. aufwendig gestaltet. In Heidelberg, Grünau und Torgau (hier die jüngere Flaschenstube von 1544, nicht erhalten) war es ein aufwendiges Rippengewölbe, das solche Obergeschoßräume gegenüber ihren Nachbarn auf derselben Geschoßebene auszeichnete. An anderen Orten (Torgau, Bernburg 1538) geschah dies durch die Verbindung mit einem Erker, der nicht nur den Raum an der Fassade schmückte sondern die prestigeträchtige Figur des Fächerblickes im Kleinen wiederholte.

1550-1650

Seit etwa der Mitte des 16. Jh.s sind wir über den Gebrauch und bestimmte Verhaltensweisen in diesen Räumen durch Hofordnungen auch in Details unterrichtet. Als Beispiel soll die einschlägige Passage in der 1553 für das Torgauer Schloß aufgestellten Hofordnung wiedergegeben werden:

Dinstwartung des Hovegesindes: Es sollenn auch die Furstenn, Graven, Hern unnd vom Adell im Hofflager, teglich Zwischen acht und neun unnd aufn abent Zwischen drey und vier uhrenn vor unserm EssZimmer [= Herrentafelstube] erscheinenn unnd do selbst bis wir Zu tisch gesessen, und wasser genommen auff unnsern dinst wartenn. Desgleichenn sollen sie auch thun Zur morgen unnd abendt mallZeit oder wan wir fremde hernn, Rethe, Botschafften oder sonst statliche leuthe bei uns habenn oder in audienzen, oder andern grossen handlungen sein werdenn. Es sollenn auch unsere Cammerer unnd Edelleuthe, die wir speisenn, nicht eher Zu tische setzenn, bis das wir uns Zuvornn gesetzt haben. Unnd sollenn die ihenigenn, so auff unsern tisch oder sonst Zu andern dinste bescheiden, desselbigen ihres dienstes in sonderheit teglich Zu rechter Zeit vleissig abwartenn, damit man einen ieden, wie bishero offt gescheenn, nicht suchen oder auff ihnenn wartenn dörffe. […]

Es soll uns auch hinfuro das wasser, Sonderlich wann fremde Herrnn oder geste vorhandenn sein, durch die Gravenn und Hernn gereicht werdenn. Im fall aber, das sie aus erheblichen ursachenn nicht fur der Handt, sollenn es die vom Adell reichen. (SächsHStA Dresden, Loc. 32436, Nr. 3, vgl. Hoppe 1996).

In diesem Textabschnitt kommt bes. der zeremonielle Charakter der Mahlzeit und die Bedeutung der hochrangigen Bedienung bei wichtigen Anlässen zum Ausdruck.

Entsprechend wurde in derselben Hofordnung auch der bes., herrschaftl. Status der Tafelstube betont:

Es sollen auch keine knechte, Trabanten, Lakeien, Bothen, Knaben, auch ander gemein Hoffgesinde inn unnser furstlich Esgemach gelassen werdenn, Unnd sollen sich unsere diener, vornemblichen des orts Zuchtigs tugentlichs wesens mitt ihrer geburlichen underthenigen ehrerbiettung, wie solches ihnen als dienernn gegen ihren herrn unnd demselb. Zu ehrenn unnd ihnen selbst Zu ruhm wol ansteet verhaltenn. Aber in unsere ander gemach, darinnen wir ausserhalben der malhzeit pflegenn Zu sein, soll niemandt geenn, er sey dann hinnein geordent und vonn unns erfordert.

Im 17. Jh. nahm die Bedeutung der Tafelstuben architektonisch, aber auch funktional ab, sie gehörten nicht mehr zu den Hauptrepräsentationsräumen dt. Schlösser. Sie mußten sich nun in die blockartige Struktur der an Vorbildern des ital. Palastbaus orientierten Res. Architekturen einfügen, wie bspw. die Baugeschichte der Münchener Res. nach 1600 zeigt (dort noch mehrere Tafelstuben) (Erichsen 2002). In den Mustergrundrissen für fsl. Residenzschlösser von Joseph Furttenbach 1640 tauchen Tafelstuben nicht mehr als ausgezeichnete Raumtypen auf, und der Ofen ist in der Folge kein konstituierendes Element mehr.

→ vgl. auch Abb.10, 214

Quellen

Joseph Furttenbach, 1628. – Deutsche Hofordnungen, 1, 1905, 2, 1907. – Höfe und Hofordnungen, 1999.

Erichsen 2002, S. 45-49. – Förtsch, Reinhard: Archäologischer Kommentar zu den Villenbriefen des jüngeren Plinius, Mainz 1993. – Hoppe 1996, hier S. 420-427. – Hoppe 2000. – Hoppe 2000a. – Hoppe 2001, S. 202-212. – Hoppe, Stephan: Wie wird die Burg zum Schloss? Architektonische Innovation um 1470, in: Von der Burg zum Schloss. Landesherrlicher und adeliger Profanbau in Thüringen im 15. und 16. Jahrhundert, hg. von Heiko Laß, Bucha bei Jena 2001, S. 95-116. – Hoppe 2002.