Nahrung und Ernährung
Als Silberkammer bezeichnet man sowohl die Räumlichkeiten, in denen ein Teil des Edelmetallbesitzes eines Hofes verwahrt, als auch die administrative Instanz, von der dieser Teil des Vermögens verwaltet wurde. Zunächst hatte der fsl. Schatz sämtl. Gegenstände besonderer Wertschätzung umfaßt: Insignien, Schmuck, Goldschmiedearbeiten für den weltl. und kirchl. Gebrauch, Erinnerungs- und Beutestücke, Kunstgegenstände, Bücher und Archivalien. Nicht zuletzt aufgrund des ständigen Zuwachses wurden die jeweiligen Objektgattungen im Lauf des 15. und 16. Jh.s speziellen Verwahrungsorten und administrativen Zuständigkeiten überantwortet. Während die Schatzkammer nun nur noch die Goldschmiedearbeiten barg, die aufgrund ihres Memorial-, Kuriositäten- oder künstler. Wertes geschätzt wurden, verwaltete und sicherte die Silberkammer das zum regelmäßigen Gebrauch bestimmte Silber. Es bestand zum größten Teil aus Tafelgerät. Geschirr aus einfacherem Material wurde gesondert aufbewahrt.
Die Silberkammer erstreckte sich in der Regel über zwei bis vier Einzelräumen in bes. gesicherten Abschnitten von Burg und Schloß. Kurze Wege zu Küche und Tafelstube spielten bei der Wahl des Ortes eine untergeordnete Rolle. Für das 15. Jh. läßt sich eine bevorzugte Unterbringung in durch dickes Mauerwerk gesicherten Türmen nachweisen (Schloß Tirol, Freudenstein, Merseburg, Dornburg, Burghausen, München). Seit dem Ende des 15. Jh.s findet man die Silberkammer im Erdgeschoß der Kernschloßanlagen (Albrechtsburg Meißen, Wittenberg, Torgau, Bernburg, Dresden). In den geschlossenen Vierflügelanlagen der Zeit nach 1550 schließl. rückten die Silberkammern in die unmittelbare Nähe des Haupttors und damit in den Schutzbereich der Torwächter (Dresden, München, Aschaffenburg). Teile der Silberkammer wurden auf Reisen und sogar im Krieg mitgeführt, um eine standesgemäße Repräsentation zu gewährleisten (Farbtafel 16).
Die Bestände der Silberkammer waren in zweifacher Hinsicht zum Gebrauch bestimmt: Sie dienten zum einen der fsl. Repräsentation an der Tafel und mußten deswegen verwaltungstechn. auf den permanenten Einsatz an unterschiedl. Orten in und außerhalb des Schlosses und auf eine kontrollierte Rückführung eingerichtet sein. Zum anderen stellte das hier verwahrte Tafelgerät die zwar vorübergehend für repräsentative Zwecke benutzte, grundsätzl. aber jederzeit verfügbare Dispositionsmasse des fsl. Vermögens dar. In Zeiten der anhaltenden Münzentwertung galt eine Silberreserve in Form von Goldschmiedearbeiten, für die seit dem 13. beziehungsweise 14. Jh. Beschau- und Meisterzeichen den realen Silbergehalt garantierten, als sichere Form des Vermögens.
Die funktionale Doppelnatur der Silberkammer als Sparbüchse und Geschirrschrank des Hofes tritt auch bei deren Verwaltung zutage. Für den techn. Ablauf in der Silberkammer war ein Silberkämmerer verantwortl., der zunächst der Finanzkammer unterstand. Um 1530 gingen erste Höfe dazu über, der Silberkammer den Status eines eigenständigen, jetzt dem Oberhofmarschall oder Oberhofmeister zugeordneten Ressorts zu verleihen und damit die Rolle des Tafelsilberbestandes im zeremoniellen Tagesablauf des Hofes in den Vordergrund zu stellen (Wien 1527, Ansbach 1535). Die Kammer behielt dagegen die Oberaufsicht über die Schatzkammer und die Kunstsammlungen. Die enge Beziehung der Silberkammer zur Tafel führte außerdem dazu, daß hier zusätzl. auch Tafel- und sonstige Wäsche, Tapisserien und Kerzen verwahrt wurden.
Eigene Silberkammerordnungen oder entspr. Instruktionen innerhalb der Hofstaatsordnungen regelten seit dem 16. Jh. den Aufgabenbereich des Silberkämmerers. Ihm oblag es, das Tafelsilber zu inventarisieren, über die Ausgabe und die Rückführung jedes Geschirrteils Buch zu führen, die Bestände auf Schäden zu überprüfen, die sorgfältige Behandlung durch die Silberwäscherinnen zu kontrollieren, Verluste zu melden und Zugänge und Umarbeitungen zu registrieren. Seit dem Ende des 16. Jh.s waren die Silberkämmerer zudem vermehrt in den Tafeldienst eingebunden. An den Höfen des Reiches oblag dem Silberkämmerer zusätzl. die aufwendige Buchführung über die Ausgabe von Wachslichtern.
Neue Silberkammerinventare wurden regelmäßig bei Regierungswechseln angelegt, zusätzl. Listen dokumentierten Verpfändungen oder den Anfall einer Erbschaft. Die Inventare halten in der Regel die Anzahl und Art der Objekte, Gewicht, Wappen (Abb. 62), die Art des Erwerbs (wann, wo zu welchem Anlaß und von wem als Geschenk erhalten, durch welche Erbschaft oder Heirat in die Silberkammer aufgenommen) fest. Häufig sind diese Angaben von detaillierten Objektbeschreibungen begleitet, äußerst selten auch illustriert (Abb. 63).
Die Bemühungen um ein stetiges Vermehren der Silberkammerbestände war Teil fsl. Selbstverständnisses. Für die Zeit zw. 1300 und 1450 zeugen die überlieferten Inventare freil. noch von überschaubaren Mengen an profanem Silber (Deutscher Orden, Marienburg 1374 ca. 51 Tafelgeräte; Gf. Eberhard der Milde von Württemberg 1417 ca. 96; Ehzg. Otto, Schloß Tirol 1310 ca. 100). 1450 bis 1550 wirken sich zwei Ereignisse deutlich auf die Silberbestände der dt. Höfe aus: Seit Ende des 15. Jh.s erhöhte sich aufgrund des techn. Fortschritts die Produktion des europ. Silberbergbaus erhebl., und wenig später kommt Silber in bislang unbekannten Mengen aus der neuen Welt nach Europa. In der Silberkammer der Gf.en bzw. Hzg.e von Württemberg befanden sich 1417 bspw. 96 Stücke, 1495 bereits 675 Stücke und 1568 stolze 1274 Stücke. Zwar ist dieser Zuwachs an Gebrauchssilber exemplar., hinsichtl. der Quantität an Edelmetallgeräten gab es zw. den Höfen allerdings deutliche Unterschiede: In der Res. der Bf.e von Speyer in Udenheim befanden sich 1465 neben einem Bischofsstab und zwei Ringen ledigl. zwei Kredenzmesser.
Vermehrt wurden die Bestände der Silberkammern nicht nur durch Ankäufe. Bei Regierungsantritten, Einzügen oder Hochzeiten erhielten Regenten Tafelgeräte als Geschenke von Städten, Ämtern und Landschaften. Goldschmiedearbeiten waren bevorzugte Turnierpreise. Durch Heirat gingen schließl. mitunter bemerkenswerte Mengen an Aussteuersilber in die Silberkammer ein. Nicht in jedem Fall wechselte das Silber der Braut dabei allerdings auch in den Besitz der neuen Familie über.
Einzelne Familienmitglieder konnten auch über eigenes Silber verfügen, das im Todesfall jedoch in der Regel an die Haussilberkammer fiel. Prinzen und Witwen erhielten für ihre Haushaltung aus diesem Bestand im Bedarfsfall leihweise die nötigen Gerätschaften. In geistl. Territorien waren Silberkammern Besitz des Kapitels.
Neben Verlusten durch Plünderungen und Diebstahl waren es v. a. die Besitzer selbst, die in Kriegszeiten oft auf die Silberkammer zurückgriffen. Häufig wurden Teilbestände verpfändet und später wieder ausgelöst. Nur in Ausnahmefällen wurde der Silbervorrat vollständig eingeschmolzen und vermünzt (Deutscher Orden 1410; Brandenburg 1631). Im Vergleich zum Hausschatz, der als Denkmal einer Dynastie ungeteilt bewahrt wurde, waren Silberkammern lebendige Organismen. Das hier aufbewahrte Silber wurde verschenkt, vermünzt und v. a. stetig eingeschmolzen und zu Tafelgerät im modernen Geschmack umgearbeitet. Bis heute haben sich aus Mitteleuropa ledigl. ca. 130 Tafelgeräte aus dem 13. und 14. Jh. erhalten, ca. 400 weitere stammen aus dem 15. und frühen 16. Jh.
Literatur
Braun, Edmund Wilhelm: Die Silberkammer eines Reichsfürsten. Das Lobkowitz'sche Inventar. Werke deutscher Goldschmiedekunst der Spätgotik und der Renaissance, Leipzig 1923. – Demandt, Karl E.: Der spätmittelalterliche Silberschatz des hessischen Fürstenhauses, in: Hessenland 50 (1939) S. 21-31. – Drach, Alhard von: Aeltere Silberarbeiten in der königlichen Sammlung zu Cassel, Marburg 1888 (Urkundliche Nachrichten über noch in den königlichen Sammlungen zu Cassel vorfindlichen Kunstgegenstände aus altem landgräflichen Besitz, 1). – Fleischhauer, Werner: Der Tafelsilberschatz der Württembergischen Herzöge im 16. Jahrhundert, in: Festschrift Karl Oettinger zum 60. Geburtstag, hg. von Hans Sedlmayr und Wilhelm Messerer, Erlangen 1967, S. 401-410. – Fleischhauer, Werner: Der Silberschatz des Grafen Eberhard im Barte von Württemberg, in: ZWLG 29 (1970) S. 15-52. – Frankenberger, Max: Die Silberkammer der Münchner Residenz, München 1923. – O'Byrn, Friedrich August von: Die Hof- und Silberkammer und die Hofkellerei zu Dresden, Dresden 1880. – Rademacher, Otto: Die bischöfliche Silberkammer zu Merseburg, in: Thüringisch-sächsische Zeitschrift für Geschichte und Kunst 7 (1917) S. 57-66. – Schütte, Rudolf-Alexander: Die Silberkammer der Landgrafen von Hessen-Kassel. Bestandskatalog der Goldschmiedearbeiten des 15. bis 18. Jahrhunderts in den Staatlichen Museen Kassel, Kassel 2003. – Seidel, Paul: Der Silber- und Goldschatz der Hohenzollern im königlichen Schloß zu Berlin, Berlin 1896. – Die Silberkammer der Landgrafen von Hessen-Kassel. Bestandskatalog der Goldschmiedearbeiten des 15. bis 18. Jahrhunderts in den Staatlichen Museen Kassel, hg. von Michael Eissenhauer, Wolfratshausen 2003.