Schenken und Stiften
Schenken und Stiften gehören zu den universalhistor. Formen sozialen Handelns, die je nach Kontext und Feld, auf dem sie angesiedelt sind, ihre spezif. Ausprägungen und Funktionen erhalten.
I. Schenken
Schenken als Mittel, soziale Beziehungen zu etablieren und zu unterstützen war für die ma. Höfe geradezu konstitutiv. Daß dies bereits für die Höfe des frühen und hohen MA galt, läßt die Urkundentätigkeit von Monarchen und Fs.en ebenso erkennen wie eine Fülle von Belegen aus historiograph. und seit dem 12./13. Jh. zunehmend auch literar. Zeugnissen. Differenzierte Einsichten in die Formen und Funktionen des höf. Geschenkverkehrs sind jedoch erst für das späte MA und die frühe Neuzeit möglich. Liegen doch erst seit dem 14. Jh. Zeugnisse wie Inventare, Abrechnungen, Schenk- und Hofordnungen vor, die es erlauben, Norm und Praxis des Schenkens bei Hofe detailliert zu erforschen. Dies gilt v. a. für den Hof der Hzg.e von Burgund.
In histor.-genet. Perspektive »machen« Geschenke den Hof. Durch seine Fähigkeit zu schenken zieht ein Adliger andere Adlige an sich und wird somit zum Fs.en, sein Haus zum Hof. Am Hof sind Geschenke v. a. Ausdruck asymmetr. Abhängigkeitsbeziehungen und nur in Ausnahmefällen Repräsentation ausgeglichener Reziprozität, etwa im Geschenkverkehr des Fs.en mit seinen engsten Verwandten oder im diplomat. Verkehr zw. den Höfen. Ansonsten steht der Fs. an seinem Hof an der Spitze einer »offensichtlich differenziert aufgebauten Schenkhierarchie« (Ewert/Hirschbiegel 2000), die nicht unbedingt mit der Hierarchie der Hofämter gleichzusetzen ist. Durch Schenken weist der Fs. den einzelnen Mitgliedern der Hofgesellschaft Ehre und Prestige und damit ihren Rang am Hof zu. Dabei gilt, daß jegl. Gunsterweis des Fs.en als Geschenk etikettiert wird. Und selbst dort, wo Angehörige des Hofes feste, regelmäßige Zahlungen für ihre Dienste erhalten, besteht ihr Einkommen oft zu einem nicht unbeträchtl. Teil aus Vergabungen, die als Ausdruck fsl. Freigebigkeit definiert werden. Diese beginnt bei den Trinkgeldern, die am Hof des Großhzg.s der Toskana während des 16. und 17. Jh.s über die Hälfte des Jahreseinkommens der hzgl. Diener ausmachen, und reicht über Luxuswaren und Pretiosen an die Mitglieder der engeren Hofgesellschaft bis zu hohen Ehren und Würden an jene Höflinge, die dem Fs.en am nächsten stehen. Einem erfolgreichen Fs.en gelingt es dabei, unter den Höflingen ein Klima der Konkurrenz um seine Gunsterweise zu schaffen. Und der höf. Konkurrenzdruck um die Geschenke des Fs.en ist ein Leitmotiv der Hofkritik von der Antike bis zur Schwelle der Neuzeit. Da die Geschenke des Fs.en die Nähe zu ihm ausdrücken und damit den Rang in der Hofgesellschaft dokumentieren sollen, muß ihre Vergabe öffentl. erfolgen und ist Teil höf. Zeremoniells und höf. Repräsentation. In diesem Rahmen haben auch noch andere Formen, fsl. largesse symbol. zu dokumentieren, ihren Ort wie das höf. Fest und die fsl. Kunstpatronage. Künstler am Hof erwidern die Geschenke des Fs.en grundsätzl. durch die Gegengabe der Ruhmerschaffung. Auch ein Mangel an fsl. Freigebigkeit kann in der künstler. Produktion beklagt und so verewigt werden, etwa die mangelnde Milte Ks. Ottos IV.
Die Geschenke des Fs.en an die einzelnen Mitglieder der Hofgesellschaft produzieren zudem einen zweiten Fluß von Schenkungen, der in die Hofgesellschaft strömt. Dieser verläuft von unten nach oben. So konnten im Burgund des 15. Jh.s einzelne Höflinge aufgrund der Gunst, in der sie beim Fs.en standen, eine Position als »broker« aufbauen, die das zentrale Patronagenetzwerk des Hofs mit regionalen und lokalen Instanzen verband. Von dort flossen ihnen vielfältige Geschenke zu, in der Absicht, daß sie ihren Einfluß bei Hofe zum Wohle ihrer Klienten geltend machten, oder auch nur, um zu verhindern, daß diese bei ihnen und damit beim Fs.en in Ungnade fielen. Allg. verbreitet waren vielfältige Formen, in denen sich Angehörige des Hofs ihre Fähigkeit, den Zugang zum Fs.en entweder zu blockieren oder aber zu ermöglichen, durch Geschenke vergüten ließen. Die Klage über die Geschenke, die man bei Hof machen muß, um seinem Anliegen Nachdruck zu verleihen oder um überhaupt nur Gehör zu finden, bildet ein weiteres Leitmotiv der Hofkritik.
Die Rhetorik des Schenkens bringt also unterschiedlichste Formen von Abhängigkeitsverhältnissen bei Hofe (und nicht nur dort) zum Ausdruck und zeichnet sich daher grundsätzl. durch ein hohes Maß an Ambiguität aus. Was ein als Geschenk etikettierter Transfer konkret bedeutet, ist stark kontextabhängig und oftmals Verhandlungen zw. den beteiligten Akteuren unterworfen. Und dies gilt auch für die Frage, wo das Schenken aufhört, Ausdruck von legitimen Reziprozitätsbeziehungen zu sein, seien diese asymmetr. oder symmetr., und beginnt, zur Entlohnung für die Gewährung ungerechtfertigter Vorteile zu werden. Im Französischen etwa bezeichnet der Ausdruck pot-de-vin während des gesamten ancien régime verschiedenste Formen von Geschenken und erhält erst im Laufe des 19. Jh.s die bis heute geläufige Bedeutung von Bestechung. Geschenke, die – ob mittelbar oder unmittelbar – auf die fsl. Gunst abzielen, oder aber in umgekehrter Richtung Dienste oder Loyalität belohnen und hervorbringen sollen, haben keine feste Rechtsform, sondern gehören in die unbestimmte Sphäre »allgemeiner Soziabilität und alltäglicher Verbindung« (Groebner 2000). Wenn Baldessare Castiglione zu Beginn des 16. Jh.s in seinen Libro del Cortegiano schreibt, daß nicht alle, die viel verschenkten, freigiebig seien, dann bringt er damit zum Ausdruck, daß Schenken bei Hof auch eine Form der »dissimulatio« sein konnte und damit der für Höfe typ. »unaufrichtigen Kommunikation« (Winterling 1997), die aus der Konkurrenz der Höflinge um die Gunst des Herrschers resultierte.
II. Stiften
Stiften stellt eine Form sozialen Handelns dar, die mit dem Schenken eng verwandt ist. Von der einfachen Schenkung unterscheidet sich die Stiftung allerdings in zwei charakterist. Aspekten: durch ihre (zumindest angestrebte) Dauer und durch ihre Zweckbindung. Stiften bedeutet, ein bestimmtes Kapital zu vergeben, aus dessen Erträgen ein bestimmter, vom Stifter gesetzter Zweck dauerhaft erfüllt wird. Das Streben nach Dauer der Stiftungen war und ist in allen Kulturen, die Stiftungen kennen, durch den Wunsch des Stifters motiviert, den Tod durch vergegenwärtigende Erinnerung zu überwinden. Im Okzident wird diese seit der Antike mit dem Begriff der Memoria bezeichnet. Seit der Zeit der Kirchenväter hat sie in der Regel zwei Dimensionen: Profane Memoria soll Ruhm, Ansehen und Rang Dauer verschaffen. Gleichzeitig strebt, wer seine Memoria stiftet, danach, in das liturg. Gedenken monast. oder geistl. Gemeinschaften eingeschlossen zu werden, die oftmals eigens zu diesem Zweck von den Stiftern ins Leben gerufen werden. Zentral für die liturg. Memoria ist die Namensnennung im Stiftergebet, durch die der Kommemorierte in der kult. Handlung vergegenwärtigt wird. Das Streben nach solcher Vergegenwärtigung wird vielfach durch die Repräsentation des Stifters im Bild und hier v. a. durch »liturgische Grabmonumente« (Panofsky 1994) unterstützt.
Eine Besonderheit der christl. Stiftungen ist ihre Verbindung des Totengedenkens mit der Caritas. Da das Gebet für den Stifter seit dem frühen MA zusehends als stellvertretende Bußleistung konzipiert wird, durch die das Schicksal der Seele auch nach dem Tod noch zum Besseren gewendet werden kann, liegt es nahe, es mit dem Almosen zu verbinden, dem die kirchl. Lehre von Anbeginn an eine heilsfördernde Kraft zugemessen hatte. In idealtyp. Weise verbunden werden Gebetsgedenken und Armenfürsorge, wenn man Arme, die aus den Erträgen einer Stiftung unterstützt oder unterhalten werden, dazu verpflichtete, im Gebet das Gedächtnis ihres Wohltäters zu bewahren, wie dies für eine Vielzahl von Hospital- oder Armenhausstiftungen charakterist. ist. Die Beziehung zw. Stifter und den Destinatären seiner Wohltaten hat somit vielfach die Form eines Gabentauschs, in dem materielle Gaben mit spirituellen Leistungen erwidert werden. Das Reziprozitätsverhältnis zw. Stifter und Destinatären ist dabei jedoch asymmetrisch. Dieser Gabentausch konnte in der Vorstellungswelt der Vormoderne über den Tod des Stifters hinaus andauern, da bis zum Beginn der Moderne die Toten als Rechtssubjekte und damit als Subjekte sozialer Beziehungen betrachtet wurden, wenn sie durch die Nennung ihres Namens vergegenwärtigt wurden.
Für adlige und fsl. Herrschaft hatte das Stiften eine ähnl. konstitutive Bedeutung wie das Schenken, gibt es ohne Memoria doch schlichtweg keinen Adel. Denn dieser wird überhaupt erst durch das Wissen um eine möglichst weit zurückreichende Herkunft erzeugt. Es ist eine wesentl. Komponente des symbol. Kapitals der ständ. Ehre, über das der Adel verfügt und damit wichtige Ressource für gegenwärtige und künftige Herrschaft über Land und Leute. Für die Etablierung einer Adelsfamilie als Adelshaus ist die Stiftung eines Memorialzentrums deshalb ein entscheidender Schritt. Ein solches besteht idealtyp. aus einem Hauskl., in dem eine Grablege errichtet und das mit der Sorge für die liturg. Memoria an den Gräbern beauftragt wird. Zur liturg. Memoria tritt dann zusehends auch die Produktion profaner Memoria, des Erinnerungswissens an die Anfänge des adligen Hauses, an die Vorfahren und ihre ruhm- und ansehenstiftenden Taten. Auch wenn solche Memorialzentren mit den Wechselfällen in der Geschichte eines Adelshauses durch andere abgelöst werden konnten und sich die gegenwartsbezogene Erinnerung der Hausüberlieferung immer wieder aktuellen Bedürfnissen anpaßt, so stellt die Etablierung solcher Memorialzentren dennoch eine entscheidende Dimension der Residenzenbildung dar. Eine Verbindung von Grablege als Memorialzentrum und Res. ist auch noch für das SpätMA und die frühe Neuzeit vielfach belegt.
Da sich in ihm so unterschiedl. und scheinbar gegensätzl. herrscherl. Handlungsmaximen wie Ruhmstreben und Repräsentation auf der einen Seite, christl. Demut und Caritas auf der anderen Seite miteinander verbinden lassen, gehört das Stiften während der gesamten Vormoderne zum Standardrepertoire fsl. Handelns, was jedoch individuelle Vorlieben beim Stiften, und eine unterschiedl. Intensität des Stiften nicht ausschließt. So trat etwa Ks. Friedrich Barbarossa kaum als Stifter hervor, während gleichzeitig der Hzg. von Sachsen und Bayern, Heinrich der Löwe, seinen Ruhm als eine der herausragenden Stifterpersönlichkeiten des MA begründete. Kg.e und Fs.en können als Stifter von Spitälern oder von Universitäten hervortreten, in ihrer Stiftungstätigkeit die weltl. Kollegiatstifte oder aber die Bettelorden bevorzugen. Sie können durch ihre Stiftungen Territorialpolitik betreiben oder aber ihre Stiftungstätigkeit als Medium der Kunstpatronage einsetzen.
Weniger erforscht als das Stiftungshandeln der Fs.en ist das der Mitglieder des Hofs. Das Beispiel des burgund. Hofs legt jedoch nahe, daß auch Stiftungen mit der Positionierung in Patronagenetzwerken in Beziehung stehen konnten. Hochgestellte Mitglieder des burgund. Hofs unter Philipp dem Guten repräsentierten in ihren Stiftungen auf der einen Seite ihre Nähe zum Hzg. und damit ihren hohen Rang in der höf. Gunsthierarchie. Gleichzeitig traten sie auf der anderen Seite gegenüber den geistl. Institutionen für die, und gegenüber den Städten, in denen sie stifteten und aus denen sie oftmals auch stammten und/oder in denen sie Klientelbeziehungen unterhielten, als Förderer und Patrone auf. Unter Umständen ist solche Patronage im Medium der Stiftung auch durch das Bestreben motiviert gewesen, durch dauerhafte Repräsentationsformen die stets gefährdete Position in der höf. Hierarchie zu stabilisieren und die Karriere der Nachkommen zu fördern. Ebenfalls eine Scharnierfunktion zw. Hof und lokalen Instanzen konnten bei spätma. Universitätsstiftungen fsl. Stiftungsbeauftrage einnehmen. Am päpstl. Hof in Rom stifteten Kardinäle einerseits, um ihrer Verpflichtung gerecht zu werden, für die Memoria ihrer päpstl. Gönner zu sorgen, v. a. dann, wenn sie deren Nepoten waren. Andererseits konnten sie so selbst ihr Streben nach der päpstl. Würde deutl. machen. Die Kunstpatronage der Kardinäle, die sich in erhebl. Maß im Medium der Stiftung vollzog, war somit auch Teil der höf. Konkurrenz.
→ vgl. auch Farbtafel 25, 134; Abb. 2, 7, 116, 183, 184, 185, 186
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