Festliche Anlässe und Festformen
Feste und Feiern gehören nicht nur zu Vergnügen und Kurzweil, sondern zu den wichtigsten Instrumenten des Regierens und der sozialen Integration, weil sie die sozialen, polit. und geistigen Werte zu festigen pflegen (Heers 1982). Daß die Feste und Feiern diese integrative Rolle in verschiedensten menschl. Gruppen spielen und immer schon gespielt haben, ist längst von Anthropologen demonstriert und von Soziologen problematisiert. Jedes Fest vereinigt Teilnehmer und Zuschauer um bestimmte soziale Konventionen herum, bestätigt und erneuert die herrschenden Normen und sozialen Spielregeln. Dies gilt schließl. selbst für solche Feste, bei welchen gerade die demonstrative Aufhebung der übl. Normen der Kern war (Karneval u.ä.), weil eine solche Umwerfung der sozialen Regelungen für die kurze festgesetzte Frist die Gültigkeit derselben Regelungen für die ganze übrige Zeit betonte.
Das Bes. bei den fsl. Festen und Feiern bestand v. a. darin, daß sie einerseits die Ansprüche der adligen Elite auf die Herrschaft zum Ausdruck brachten, aber andererseits selber die Akten einer solchen Herrschaft waren. Mit anderen Worten, sie waren, der Legitimierung und Repräsentation der Herrschaft dienend, gleichzeitig die Akten der Herrschaftsausübung.
Dasjenige Konzept der sozialen Integration, welche dem fsl. Fest immanent war, setzte v. a. die starke Hierarchisierung der Gesellschaft und Unüberwindbarkeit der vorgegebenen Statusgrenzen voraus. Doch gab es Ausnahmen. So waren für Turniere des niedrigen Adels im ausgehenden 15. Jh. eher die gegensätzl. egalitarist. Motive charakterist. (Ranft 1995); sie verschwanden aber bald, zusammen mit ihren Trägern, den Rittergesellschaften und ihrer spezif. Turnierpraxis. Einzelne Elemente eines ähnl. Egalitarismus könnte man wohl etwa bei Festen während eines Militärunternehmens erblicken, bei denen der Ruhm eines Ritters maßgebender für seine Stellung war als sein Ursprung. Es entstanden gelegentl. spezif. Situationen auch bei »normalen« Festen, wenn etwa ein Turniergewinner das Recht bekam, mit einer wesentl. höher stehenden Dame tanzen zu dürfen. All diese Ausnahmen können aber die Herrschaft der hierarchisierenden Funktion des Hoffestes nicht in Frage stellen. Die hierarch. Strukturierung der Elite im Rahmen des Festes wurde zuerst durch die Reihenfolge in Prozessionen, die Sitzordnung bei Mählern, die Stehordnung bei Gottesdiensten usw. visualisiert. Nicht zufällig sind von so vielen fsl. Festakten in erster Linie die Listen überliefert, in welchen die Teilnehmer entspr. ihrer Plazierung aufgezählt werden. Diese auf den heutigen Blick wenig aussagenden Namensfolgen enthalten für die Zeitgenossen die wichtigsten Informationen über die Strukturierung der sozialen Oberschicht. Texte dieser Art waren aber zugl. stark emotionell beladen: wie die Feste selbst, suggerierten sie das Bild des harmon. sozialen Universums, in welchem jeder seinen Platz kennt (akzeptiert) und im Zusammenklang mit allen anderen agiert. Sowohl die hierarch. Verhältnisse innerhalb der adligen Schicht als auch das Prestigegewicht jeder einzelnen Person wurde mit einer Vielzahl von Mitteln (Kleidung, Ausrüstung, Pferde, Juwelen, Equipagen, Begleitung, Logierung usw.) zur Schau, Einschätzung und Bewunderung gestellt. Innerhalb der feiernden adligen Gesellschaft dienten diese Zeichen der internen Strukturierung der Elite, nach außen wirkten sie aber v. a. als eine undifferenzierbare Summe von Pracht, Reichtum und Macht, als eine Aura, welcher dem ganzen Hochadel als der herrschenden sozialen Gruppe eigen ist und sie über alle andere Bevölkerungsgruppen weit hervorhebt.
Ein Fest (genau wie ein Krieg) intensivierte das soziale Gefüge immens, sowohl das »vertikale« als auch das »horizontale«. An einem Hoffest anwesend zu sein bedeutete, eigene Huld, Loyalität, Ergebenheit und Dienstbereitschaft auszudrücken, je nachdem, wie hoch der Anwesende in der adligen Hierarchie stand. Fernzubleiben hatte selbstverständl. den entspr. gegensätzl. Sinn. Einfach »anwesend zu sein«, ohne Aktivierung der sozialen Netze, gegenseitigen Erwartungen und Verpflichtungen, war kaum möglich. Ein Fs. fordert seine Lehnsleute auf ihn, bestens ausgerüstet, im gleichen Kleid und in seinen Farben zum Fest zu begleiten. Dadurch bekommen sie die Möglichkeit, ihrem Herrn gegenüber einen guten Dienst zu leisten. Ein Ritter wendet sich an seinen Fs.en mit der Bitte, ihm Kampfroß und Harnisch für das bevorstehenden Turnier zu leihen. Das ist die passende Gelegenheit für den Fs.en, seine Gnade zu bezeugen und den Bittsteller entspr. auszurüsten, damit er die hübschen Frauen und Jungfrauen mit seinem Stechen erfreuen könnte. Jedes große Fest löste einen solchen Impuls aus, welcher bis zum äußersten (nicht nur geograph., sondern auch sozialen) Rand des Einflußbereiches des entspr. Fs.en reichte und die Verbindung »seiner Leute« zu ihm aktualisierte. Gerade darin besteht eine der wichtigsten Ursachen, warum es so viele Anlässe für große und kleine Feiern bei dem ma. und frühneuzeitl. Adel gab.
In einer Kultur, wo Macht und Herrschaft stark personifiziert waren, mußten die Hoffeierlichkeiten zunächst von den wichtigsten Ereignissen im Lebenslauf des Fs.en bestimmt werden. Zu solchen Ereignissen gehörten v. a. Geburt (Taufe), Hochzeit und Tod (Begräbnis, Begängnis). Die zweite Reihe der Feierlichkeiten war von dem Jahreszyklus abhängig. Hier kamen sowohl die übl. Kirchenfeste als auch die traditionellen familiären und regionalen »Feierbräuche« zusammen. Die dritte Reihe knüpft sich weder an Lebens- noch an Jahreszyklus an: sie entsteht aus allen mögl. irregulären, mehr oder weniger zufälligen Ursachen, denn der fsl. Alltag gab recht viele Gelegenheiten zum Feiern. Die Konstellation dieser drei verschiedenen »Festkreise« war immer schon dicht genug; die zunehmende Konzentration aller mögl. Ressourcen bei den Fs.en ermöglichte es ihnen aber ihre »Festaktivität« ständig zu steigern. Die unendl. Kette aus Festen und Feiern in der Epoche des Barock kann den Eindruck hinterlassen, daß der fsl. Alltag im 17. Jh. aus einem immerwährenden Fest bestand, was selbst die Reformation kaum zu beeinflussen vermochte.
Die wichtigsten Grundformen des fsl. Festes haben sich vor 1200 gestaltet, und zwar nicht nur die kirchl. Formen, sondern auch die weltlichen. Die Liturgie spielte nach wie vor die wichtige Rolle in der fsl. Festkultur. Eine übl. Sonntagsmesse in der Hofkapelle gehörte zu dieser Kultur genauso wie ein feierl. Gottesdienst in Anwesenheit des Ks.s und zahlreicher Fs.en während eines Konzils oder eines Reichstags (Farbtafel 128). Im letzten Fall kann man auf Grundlage der überlieferten Berichte allerdings verfolgen, wie solche religiösen Ereignisse immer mehr nach den Regeln des Hofzeremoniells sowohl gestaltet als auch wahrgenommen wurden. Liturg. Akte bildeten den Kern derjenigen Hoffeierlichkeiten, welche anläßl. der Taufen, Hochzeiten, Begräbnisse oder Begängnisse in fsl. Familien begangen wurden. Dieser Kern behielt natürl. jedes Mal die sinngebende Bedeutung für die ganze Feier, geriet aber immer mehr in Schatten anderer, und zwar durchaus weltl. Elemente des Feierns. Man merkt das am besten bei Taufen und Hochzeiten: die zeitgenöss. Berichte schenken dem, was in der Kirche geschah, bei weitem weniger Aufmerksamkeit als allen mögl. Begebenheiten außerhalb ihrer Mauern. Bei Begräbnissen und Memorialfeierlichkeiten war es allerdings anders und der liturg. Teil der Trauerfeier blieb für die Teilnehmer und Beobachter wohl nach wie vor entschieden relevant. Aber auch hier wurden neue Akzente gesetzt: eine obligator. »Opferprozession« wird zu einer imposanten Demonstration des weltl. Status des Verstorbenen und seiner Familie. Allerdings gab es auch solche Feste, die von Anfang an keine liturg. Elemente enthielten, wie etwa die Turniere, über welche noch im 13. Jh. von der Kirche mehrmals offizielle Verbote verkündet wurden. Im übrigen konnte das Turnier sowohl ein selbständiges Fest darstellen als auch nur ein Element neben den anderen innerhalb eines komplexen Festes, etwa der Hochzeit, sein.
Die grundlegenden weltl. Formen des fsl. Feierns gehen teilw. tief in das Archaische zurück, in diejenige Urzeit, in der sie allerdings auch kult. Bedeutung hatten. Das sind v. a. die Ein- und Aufzüge, Festmahle (Farbtafel 129), Tanz (Farbtafel 130), Musik und Gesänge, Wettbewerbe (Turniere). Prakt. jedes Hoffest in der Zeit zw. 1200 und 1650 stellte die eine oder andere Kombination von diesen »Bauklötzen« dar (zu welchen man den oben genannten feierl. Gottesdienst hinzufügen muß). Diese Grundformen erschienen aber im Laufe der Zeit in immer neuen Gestalten (Farbtafel 131). Das 16. und 17. Jh. haben nicht nur die vorgefunden Festformen wesentl. modifiziert, sondern einige völlig neue entwickelt. Zu solchen gehören v. a. das Feuerwerk (zum ersten Mal in Dtl. während des Reichstags 1506 in Konstanz gezündet), Artilleriesalute, Maskeraden (schon 1491 bei einem Tanz anläßl. der Reichstagsversammlung in Nürnberg war Kg. Maximilian I. mit seiner Gefolge vermummt erschienen) oder etwa maskierte Schlittenfahrten im Winter wie z. B. in München 1568, Pantomimen, allegor. Szenen und kostümierte Aufzüge wie auch schließl. (seit der zweiten Hälfte des 16. Jh.s) Ballet. Den wichtigsten allg. Trend darf man wohl im Zuwachs des theatral. Elements des Festes erblicken: es begann im MA mit kom. oder dramat. Szenen einzelner joculatores und wandernder Schauspielgruppen, fand in tableaux vivants des 15. und beginnenden 16. Jh.s seine Fortsetzung und mündete schließl. in die schon »echten« theatral. Aufführungen des späteren 16. und des 17. Jh.s ein (nicht zuletzt in die religiös-moralisierenden Schauspiele der Jesuiten: in Dtl. zuerst 1568). Die Einrahmung des dramat. Vorgangs mit Musik und Gesang deutete etwa seit dem zweiten Drittel des 16. Jh.s diejenige Entwicklungslinie an, welche zur Entstehung einer neuen Kunstgattung aus dem Schoß der fsl. Festkultur, der Oper, um 1600 führte. Aber nicht nur die einzelnen Bestandteile des fsl. Festes wurden immer »theatralischer«: das Fest als das Ganze verwandelte sich immer mehr in eine Art Spektakel (Alewyn/Sälzle 1959), in welchem allerdings alle Künste synthesiert werden mußten.
Die im 16.-17. Jh. ständig zunehmende Theatralisierung der höf. Festkultur ging parallel mit der allg. Entwicklung des Hoffestes von einem eher polyzentr. zu einem eher monozentr. Modell. Ein Hoffest des 13.-15. Jh.s war eine Summe mehrerer Teilnehmerinitiativen (wobei die Rolle des Hauptveranstalters und seines »Festprojekts« nicht unterschätzt werden kann). Ein Hoffest des späteren 16. und bes. 17. Jh.s erschien dagegen v. a. als Verwirklichung nur eines einzigen Willens, desjenigen des fsl. »Hauptregisseurs«. Wenn es anders wäre, wären keine der damals üblich gewordenen ausführl. Szenarien entstanden, welche alle Einzelheiten der mehrtägigen Feierlichkeiten festsetzen und so gut wie keinen Platz für individuelle Improvisationen hinterlassen wollten. Solche recht komplizierten Festkonzepte auszuführen, wäre ohne zentralist. Steuerung der gesamten Veranstaltung kaum vorstellbar. Die Möglichkeit, den Ablauf des Festes zu beeinflussen, gab es selbst bei den sehr hochrangigen Beteiligten immer weniger: sie verwandelten sich entweder in Schauspieler in einem fest konzipierten Spektakel, oder in die passive Zuschauer desselben. Auch der Fs. mußte sich mal mit der einen, mal mit der anderen dieser beiden Rollen in seinem eigenem Schauspiel begnügen. Denn die allg. Glorifizierung der Person des Fs.en und Mitglieder seiner Familie, welche in der Renaissance- und Barockkultur allmähl. zum Hauptinhalt des höf. Festes wurde, forderte auch vom princeps, sich den unzähligen Konventionen zu unterstellen. Er stellte das absolute Zentrum seines Festes dar, was die Folge hatte, daß Erfolg des Festes völlig davon abhängig war, wie gut der Fs. seine eigene Rolle des Erdgottes zu spielen vermochte.
Die spektakulären zeitgenöss. Beschreibungen dürfen heutige Leser nicht täuschen: die Hoffeste in den dt. Ländern während des Spät- MA und der Frühen Neuzeit waren nur mehr oder wenig erfolgreiche provinzielle Nachahmungen der Vorbilder aus den anderen Regionen Europas. Gelegentl. konnten die Muster aus Frankreich, Burgund oder Niederlanden stammen, ihre wichtigste unerschöpfl. Quelle war aber immer Italien. Es ist deswegen durchaus verständlich, warum ital. »Spezialisten« in Festangelegenheiten auf Dauer an die dt. Höfe eingeladen wurden, wie etwa der Komponist Orlando di Lasso (1530/32-94) nach München. Das Ausmaß der »Modernität« (d. h. zugleich der Eindruckskraft) eines Hoffestes war dort höher, wo die Präsenz der erfahrenen Italiener spürbarer war. Gerade deswegen überholten die Feierlichkeiten in Dresden, wo aber auch der meisterhafte Festarrangeur Giovanni Maria Nosseni (1544-1620) seit 1589 tätig war, diejenige des Münchener Hofes (Straub 1969, S. 157f.).
Fast jedes höf. Fest tendierte im SpätMA und in der Frühen Neuzeit dazu, nicht nur höf. zu bleiben. Es zog in seinen Wirbel mehrere hunderte und selbst tausende Menschen hinein, welche keinesfalls der Hofgesellschaft angehörten. Sie feierten mit, als aktive Teilnehmer oder als Zuschauer, oder beteiligten sich an der Organisation eines Festes oder taten beides. Das höf. Fest brachte recht anschaul. die völlige Überlegenheit der Elite zum Ausdruck, machte ihr eingeborenes Recht auf die Vorherrschaft jedem klar und selbstverständl. Es zeigte aber zugl. die Bereitschaft dieser Elite, »ihrem« Volk entgegenzukommen und mußte andererseits die Möglichkeit den Untergeordneten geben, ihr friedl. und bereitwilliges Einverständnis mit dieser Vorherrschaft zum Ausdruck bringen zu können. Beides wurde von dem noch in der ma. christl. Kultur tief verwurzelten Ideal des »guten Regiments« bestimmt. Die aktive Beteiligung der Untertanen war bes. dann konstitutiv wichtig, wenn der Anfang einer neuen Regierung gefeiert wurde. Exemplar. dafür sind v. a. die kgl. Krönungen in Aachen, bei welchen man bekanntl. auf dem Markt einen ganzen Ochsen braten ließ. Der Ochse war gefüllt: zuerst (bei der Krönung Friedrichs III. 1442) mit einem Kalb, darin wiederum mit einem Schwein und in diesem mit einem Huhn, bei den späteren Krönungen kamen noch Hirsch und verschiedenes Geflügel dazu. Außerdem stand dem Volk ein mit dem Reichsadler geschmückter Brunnen zur Verfügung, da gieng stäts wein aus des morgens von sechs stunden bis des abents in die vierden stund, wie man 1442 formulierte. Solche Brunnen sprudelten übrigens schon 1311 während des großen Festes in Rostock und noch früher in Prag anläßl. der Krönung Kg. Wenzels II. 1297. Die Idee des »Versprechens eines guten Regiments« war nicht nur Krönungen (oder etwa Huldigungen) immanent, sondern auch solchen Feierlichkeiten wie Geburt und Taufe eines fsl. Kindes. Auch in diesen Fällen wurde die Freude der Untertanen dadurch intensiviert, daß man ihnen viel Essen und Trinken auf Kosten des Fs.en (aber auch gelegentl. doch des Stadtrates) darzubieten pflegte. Wenn ein neu erwählter Ebf. von Trier die kleineren und größeren Orte seines Fsm.s besuchte, um die Huldigungen entgegenzunehmen, schenkte er jedes Mal zwei Fuder Wein für eine Art Volksfest, welches sofort nach der Eidesleistung anfangen mußte, damit die guten Untertanen alle tränken und fröhlich wären, aber zugleich nicht vergäßen, den Wein auch ihren Frauen mitzugeben.
Die hier größere dort bescheidenere Verteilungen von Nahrungsmittel, Kleidern und Geld begegnet regelmäßig aber auch bei Hochzeiten und Begräbnissen (bzw. Begängnissen). Im ersten Fall hatte sie wohl mit dem Wunsch der Darstellung von Vermögensüberfluß und Fruchtbarkeit zu tun, im letzten aber hatten sie als Ziel (in voller Übereinstimmung mit der alten kirchl. Tradition) die Erweiterung des Kreises derer, deren Gebete die Seele des Verstorbenen im Jenseits unterstützen würden. Das Einbeziehen von großen Gruppen unadliger Personen in die höf. Feste und Feiern war im MA auch als Kommunikationsmittel äußerst wichtig: die Beschenkten (auch Spielleute und Herolde) verbreiteten danach den Ruhm des Veranstalters des Festes. Das Lob (oder evtl. der Tadel) dieser Art beeinträchtige nicht nur das Renommée des Fs.en innerhalb und außerhalb seines Standeskreises, sondern auch seine Regierungsfähigkeit: der Ruf des ma. Fs.en war alles andere als neutral für die Bereitschaft seiner Untertanen, sich ihm unterzuordnen.
Das Einbeziehen der nichtadligen Bevölkerungsgruppen in die höf. Festaktivität war nicht zuletzt dadurch bestimmt, daß sich höf. Feste seit dem 14. Jh. v. a. in den Städten abspielten: selbst die Turniere fanden jetzt nicht auf Feldern außerhalb der Stadt, sondern auf dem Marktplatz statt. Diese Entwicklung machte die Stadt nicht nur zur Hauptbühne der Hoffeste sondern auch zu deren Mitveranstalter. Die Situation begann sich im späteren 16. Jh. zu ändern, als die Fs.en ihre Höfe immer öfter auf die neuen Residenzanlagen außerhalb der Städte verlagerten.
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