Familie (engere)
Die Gruppe der fsl. Kinder war, was die Organisation ihres Zusammenlebens bei Hof angeht, nach Geschlecht und Alter untergliedert. Söhne und Töchter wurden in den ersten Lebensjahren gemeinsam aufgezogen, danach teilte man Jungen und Mädchen unterschiedl. personellen und räuml. Sphären innerhalb des Kinderlogis zu. Dieser Trakt mit Wohn-, Schlaf- und Unterrichtsräumen befand sich im oberen Schloßbereich nahe dem Frauenzimmer. Auch eine eigene Küche gehörte mancherorts dazu. Der Unterscheidung nach Altersstufen und Geschlecht entspr. bestand das Kinderquartier aus mehreren Unterabteilungen: aus einer Unterkunft für die kleineren Mädchen und Jungen (dem kinds gemach) sowie aus Wohneinheiten, in denen die älteren Jungen und Mädchen getrennt untergebracht waren. Die heranwachsenden »Fräulein« (frewichen) wurden weitgehend ins Frauenzimmer integriert, ihre Räume lagen in dessen unmittelbarer Nachbarschaft oder waren geradezu damit vereinigt.
Mit den eigenen Sprößlingen des Herrscherpaares wuchsen Kinder aus der fsl. Verwandtschaft auf, die sich, oft über Jahre hinweg, in Begleitung eigener Lehrer und Bediensteter zur Erziehung am Hof aufhielten. Hinzu kamen (adlige) Spielgefährtinnen und -gefährten, aufwartende Kinder und der Nachwuchs von Bediensteten. Vereinzelt ist auch der Aufenthalt unehel. Kinder des Fs.en am Hof des Vaters nachgewiesen. Von den mutmaßl. etwa 60 unehel. Kindern Hzg. Sigmunds von Österreich lebten neun Söhne am Innsbrucker Hof. Die meisten Fs.en ließen ihre nichtehel. Nachkommen allerdings außerhalb des Hofs aufziehen. Wiewohl diese Kinder kein Recht auf das väterl. Erbe hatten, war ihre Versorgung mit kirchl. Ämtern und Heiratspartnern (oft auf gfl. Niveau) selbstverständlich.
Die Kinder und Jugendl. waren umgeben von dem Personal, das sie versorgte, betreute, unterrichtete, bediente. Es umfaßte sog. Ammen (mit den Funktionen von Säugammen, Kindermädchen, Pflegerinnen, Erzieherinnen oft über lange Jahre hinweg), Lehrer und Präzeptoren mit ihren Gehilfen, Mägde und Knechte, Koch oder Köchin, Stubenheizer, Narren und Närrinnen, Zwerge und Zwerginnen, Edelknaben, Hofmeisterin bzw. Hofmeister und manchmal einen eigenen Kaplan. Einige Mitglieder dieses Personenstabs kümmerten sich um mehrere Kinder einer Altersstufe, andere waren individuell zugeteilt, wobei insbes. dem künftigen Nachfolger, sobald er dem Kleinkindalter entwachsen war und gezielt ausgebildet wurde, ein mehrköpfiges Gefolge zustand. Versuche, aus Kostengründen die Zahl der den Fürstensöhnen zugeordneten Edelknaben zu reduzieren, mußten berücksichtigen, daß der Hof des Adels aufenthalt und Spital war, wie Mgf. Friedrich d. Ä. von Brandenburg-Ansbach es in der Hofordnung 1512 formulierte.
Die Unterbringung, Versorgung und Erziehung der fsl. Kinder wurde geleitet durch die Sorge um ihre Gesundheit. So mußte das Kinderquartier günstige Luft- und Lichtverhältnisse ebenso bieten wie Auslauf- und Bewegungsraum und Sicherheit gegen das Einschleppen ansteckender Krankheiten. Beim Ausbruch von Epidemien wurde der Zugang zu den Kindern und ihrem Personal strikt beschränkt, sofern man sie nicht rechtzeitig an einen abgelegeneren und daher geschützteren Ort hatte bringen können. Die halbwüchsigen Fürstensöhne, sonst an recht freien Ausgang in die Stadt gewöhnt, wurden bis zum Abklingen der Gefahr zu Spielen und Geselligkeiten innerhalb des Hofbezirks angehalten. Die sorgfältig nach gesundheitl. und moral.-charakterl. Gesichtspunkten ausgewählten Säugammen mußten auf Kontakte zu ihren eigenen Kindern verzichten, wenn dies in Seuchenzeiten das Wohlergehen der fsl. Kinder zu gebieten schien. Fragen der Diätetik und Hygiene, der gesunden Lebensführung und der körperl. Ertüchtigung nahmen in den seit dem 16. Jh. florierenden schriftl. Erziehungsinstruktionen beträchtl. Raum ein. Der Leibarzt des Fs.en war in der Regel auch für seine Frau und die Kinder zuständig. Letztere wurden durch weitere Ärzte, Bader und Heilkundige, die nebeneinander am Hof Dienst taten, medizin. versorgt, wenn der Leibarzt seinen Herrn wie üblich auf dessen Reisen begleitete. Manch ein Fs. schaltete sich auch persönl. ein, wenn seine Kinder erkrankten, wie etwa Lgf. Philipp von Hessen, der 1542 seiner Frau Christine aus der Ferne briefl. Anweisungen für den Umgang mit Kinderblattern gab.
Das alltägl. Leben der fsl. Kinder spielte sich zum großen Teil im Kreis der sie betreuenden und unterweisenden Personen ab. Ammen, Erzieher und Lehrer versahen nicht nur tagsüber ihren Dienst, sondern schliefen auch nachts bei ihren Schützlingen. Ein enges Miteinander beim Spielen, Essen, Schlafen gab es unter Geschwistern beiderlei Geschlechts nur in der Kohorte der kleineren Kinder. Wenn nach der Phase der Koedukation in den ersten Lebensjahren die Töchter ins Frauenzimmer einbezogen wurden, lief dies auf eine weitgehende Trennung zw. Brüdern und Schwestern hinaus, da heranwachsende Jungen nur eingeschränkt Zutritt zum Frauenzimmer hatten. Anders als die Kleinen durften sie nicht selbstverständlich bei den Frauen mitspeisen, sondern benötigten eine entspr. Erlaubnis des Regenten für bes. Gelegenheiten. Sobald mit etwa sechs, sieben Jahren der Schulunterricht begann, war der Tagesablauf insbes. der Söhne einschließl. der »Freizeit«, die sie außerhalb der Unterrichtsstunden tägl. bei ihrer Mutter, den Schwestern und Hofdamen verbrachten, fest verplant. Auch das Lernprogramm der Mädchen mit seinem spezif. Fächerkanon wies kaum zeitl. Lücken auf. Inwieweit an den Höfen des Reichs Töchter und Söhne gemeinsam Schulunterricht erhielten (wie zum Beispiel an ital. Höfen), ist Erziehungsinstruktionen, Studien- und Schulordnungen und Bestallungsverträgen meist nicht zu entnehmen. Einige der für die Söhne engagierten Lehrer und Präzeptoren unterwiesen jedenfalls gewissermaßen nebenbei auch die Töchter. So sollte der Präzeptor am kfsl.-pfälz. Hof zweimal tägl. eine halbe Stunde lang Prinzessin Christine, zu deren Lernstoff auch Latein (ettwas, doch ohne der Grammatischen Fundament Beschwerung) gehörte, aufsuchen, sie abhören und ihr neue Aufgaben zuteilen (1582). Den Großteil ihrer Ausbildung, auch der intellektuellen Elemente, erhielten die Mädchen indessen von den Mitgliedern des Frauenzimmers. Die Nichten der unverheirateten Mgf.in Margarethe von Brandenburg-Ansbach bspw. wurden um 1530 von deren Zwerg das Schreiben und Lesen gelehrt. Vom 16. Jh. an übernahmen auch spezielle Lehrerinnen die mus. Unterweisung der Mädchen.
Der Umgang der fsl. Töchter und Söhne mit ihren Müttern und Vätern war von Regeln der Etikette bestimmt, wie Familienkorrespondenzen mit ihrem differenzierten System von respektvollen Anreden und Ehrwörtern zu erkennen geben. Den im schriftl. Verkehr geltenden Bräuchen des Duzens, Ihrzens usw. entsprachen auch, für uns allerdings quellenbedingt kaum faßbar, in der mündl. Kommunikation von Angesicht zu Angesicht feste Formen, die die Rangverhältnisse zw. älteren und jüngeren, weibl. und männl. Familienangehörigen verdeutlichten, wie es die jeweilige Situation (ein mehr oder weniger öffentl. oder intimer, festl.-zeremonieller oder alltägl. Rahmen) gebot. Selbst autoritätsbewußte Väter, die nachdrückl. Gehorsam und Unterordnung einforderten, sahen sich dabei nicht in solcher Distanz zu ihren Kindern, daß sie sich von ihnen untertänig als Euer Gnaden (statt wie übl. Euer Liebden) ansprechen lassen mochten. Die Fürsorge, die sie gerade den kleineren Kindern zuteil werden ließen, weist manchen Regenten als guten »Kindervater« aus, wie es Hzg.in Elisabeth von Rochlitz 1537 ihrem Bruder Philipp von Hessen attestierte. Solche Zuwendung schloß drakon. Durchgreifen gegenüber widerspenstigen älteren Kindern nicht aus. Sie wurden unter Druck gesetzt, ihr Eigenwille notfalls auch zwangsweise (durch Einsperrung) gebrochen, wobei körperl. Züchtigungen zwar vorkamen, aber nicht als ein im Adel angemessenes Mittel betrachtet wurden.
→ vgl. auch Abb.4, 7, 124
Quellen
Das Funfft Merckisch Buch des Churfuersten Albrecht Achilles, hg. von Carl August Hugo Burkhardt, Jena 1857 (Quellensammlung zur Geschichte des Hauses Hohenzollern, I). – Politische Correspondenz des Kurfürsten Albrecht Achilles, 1894-1898. – Deutsche Hofordnungen, 1, 1905, 2, 1907. – Deutsche Privatbriefe des Mittelalters, 1899. – Richter 1988. – Schmidt 1899.
Literatur
Granichstaedten, Rudolf: Uneheliche Kinder der Tiroler Landesfürsten, in: Adler. Zeitschrift für Genealogie und Heraldik 74 (1956) S. 33-40. – Merkel, Kerstin: Fürstliche Dilettantinnen, in: Hofkultur und aufklärerische Reformen in Thüringen. Die Bedeutung des Hofes im späten 18. Jahrhundert, hg. von Marcus Ventzke, Köln u. a. 2002, S. 34-51. – Nolte, Cordula: der leib der hochst schatz. Zu fürstlicher Körperlichkeit, Gesunderhaltung und Lebenssicherung (1450-1550) – Familien- und alltagsgeschichtliche Perspektiven, in: Fürst und Fürstin. Rollenverständnis, Handlungsspielräume und Konfliktverhalten in den Geschlechterbeziehungen des hohen und fürstlichen Adels im Mittelalter und am Beginn der Frühen Neuzeit in europäischer Perspektive, hg. von Jörg Rogge (im Druck). – Plodeck 1972, S. 1-260. – Schuster, Georg/Wagner, Friedrich: Die Jugend und Erziehung der Kurfürsten von Brandenburg und Könige von Preußen, Bd. 1: Die Kurfürsten Friedrich I. und II., Albrecht, Johann, Joachim I. und II., Berlin 1906 (Monumenta Germaniae Paedagogica, 34).