RECHNUNGEN
A.
Rechnungen sind schriftlich fixierte Aufstellungen von Einnahmen und/oder Ausgaben, die aus dem der Abrechnung zugrundeliegenden Verhältnis zwischen Rechnungsleger und Rechnungsempfänger resultieren, zum Zwecke der Rechenschaft (Mersiowsky, Anfänge, S. 39). Unter Territorialrechnungen versteht man nach der Definition Wilhelm Janssens »[…] jene Rechnungen, die im Rahmen der territorialen Verwaltungsorganisation und als schriftlicher Niederschlag territorialer Verwaltungstätigkeit entstanden sind« (Janssen, Territorialrechnungen, S. 97). Mit der Herausbildung der Landesherrschaft und der Durchsetzung des Amtsgedankens entstand wahrscheinlich im 12. Jahrhundert territoriale Rechnungslegung in den »deutschen« Territorien. Ständige Durchsetzungs- und Verdrängungskämpfe zwangen die Herschaften, die sich behaupten und weiter durchsetzen wollten, sich ihrer Ressourcen zu versichern und diese möglichst zielgerichtet einzusetzen. Das galt insbesondere für das in der Politik immer wichtigere Geld, aber auch für Naturalien. So lag es nahe, seine Ressourcen zu kontrollieren. Ein weiterer Faktor, der zur Ausbildung der Rechnungslegung beitrug, war das Aufkommen von Funktionsträgern neuen Typs, die nicht mehr belehnt oder als Ministeriale tätig wurden, sondern ihre Aufgabe als Amt erhielten, dieses allein aufgrund dieses Vertragsverhältnisses ohne eigene Rechte innehatten und daher – zumindest theoretisch – jederzeit absetzbar waren. Als Amtsgedanke wird die Vorstellung bezeichnet, daß eine Person ein bestimmtes durch Tradition oder positive Setzung umrissenes Tätigkeitfeld nicht aufgrund eigener Rechte oder Autorität, sondern aufgrund eines besonderen Auftrags innehat. Diese Vorstellung gewann im 12. Jahrhundert rasch an Boden und gilt als wesentliches Element moderner Staatlichkeit. Dieses theoretische Konzept und seine Umsetzung in der politischen Realität dürften eine der Voraussetzungen für das Umsichgreifen der Rechnungslegung gewesen sein. Durch die Stellvertreterfunktion des Amtsträgers werden seine Handlungen rechenschaftspflichtig im umfassenden Sinne, da er nicht aus eigenem Recht handelt, sondern für den Amtsherrn. Zur Kontrolle dieser Funktionäre bediente man sich der Rechenschaft und konkret der Rechnungen in schriftlicher Form. Der Siegeszug der Rechnung flankiert den Siegeszug des Amtsträgers. Möglich war dieses vor dem Hintergrund einer allgemeinen Hinwendung zum Schriftgebrauch in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Mögliche Hinweise auf Rechnungen finden sich bereits im Codex Falkensteinensis zu 1166, die ältesten erhaltenen Territorialrechnungen sind die Hof- und Reiserechnungen des Passauer Bischofs Wolfger von Erla 1203/04 (Heger, Lebenszeugnis; Mersiowsky, Anfänge, S. 43-47).
Der Schriftgebrauch hielt um 1200 nicht nur im Bereich der Ressourcen und Finanzen Eingang in die sich ausbildenden Herrschaftsgebilde. Rechnungen sind nur eine der Typen territorialen Geschäftsschriftgutes, deren einfache Vorformen verschiedener Funktion seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert begegnen (Patze, Geschäftsschriftgut). Obwohl das königliche Rechnungswesen in England oder die Domanialverwaltung in Flandern früher entwickelt waren und auch in den Orden, vor allem bei den Zisterziensern, entsprechende Fähigkeiten kultiviert wurden (Schneider, Klosterhaushalt), lassen sich keine wirklichen Vorbilder für die territoriale Rechnungslegung ausmachen. Dies braucht allerdings nicht zu verwundern, sind die ältesten Formen von Rechnungslegung doch sichtlich nur eine Art Gedächtnisstütze für einen weitgehend mündlichen Akt der Abrechnung, der wohl schon früh am Rechenbrett vollzogen wurde. Es galt, die Vielzahl von Handlungen memorierbar zu machen. Die etwa im Bereich von Recht und Dichtung (→ Höfische Dichtung) entwickelten und durchgängig praktizierten Gedächtnistechniken dürften für Abrechnungen wenig hilfreich gewesen sein. Sobald man über auch nur rudimentäre Schreibfähigkeiten verfügt, lag es mehr als nahe, sich statt ungeeigneter Merktechniken der Schriftform zu bedienen. Dieser Grad der Entwicklung läßt sich an den primitiven frühen Rechnungen ablesen. Man kann vermuten, daß die ältesten landesherrlichen Rechnungen wie andere Formen des frühen Verwaltungsschriftgutes okkasionell entstanden und sich erst allmählich das Bewußtsein durchsetzte, daß man sich mit schriftlich fixierten Abrechnungen die Verwaltung erleichterte. Nach und nach, vor allem im 14. Jahrhundert, verfestigten sich diese Ansätze und wurden zu dem, was Hans Patze die neuen Typen des Geschäftsschriftguts genannt hat. Erst nach und nach bildeten sich spezifische Buchhaltungstechniken aus. Sie entsprangen dem Zwang, immer mehr Daten verarbeiten zu müssen. Das immer umfangreichere Verwaltungshandeln in einer von Geldwirtschaft durchdrungenen Umwelt erforderte adäquate Verarbeitungstechniken. In der Regel war eindeutig nicht beabsichtigt, einen Überblick über die Finanzen des Territoriums zu erhalten. Die Rechnung war und blieb bis ins 16. Jahrhundert hinein in erster Linie Kontrollinstrument (Mersiowsky, Anfänge S. 130-134).
Schon früh durchdrang die Praxis der Rechnungslegung weite Bereiche der sich ausbildenden Landesherrschaften. Trotz splitterhafter und sichtlich durch reinen Zufall bedingten Überlieferung ist schon im 13. Jahrhundert ein breites Spektrum verschiedener Typen von Rechnungen auszumachen. Dabei darf man nicht moderne Vorstellungen von bürokratisiertem Rechnungswesen auf das Mittelalter und wohl noch die frühe Neuzeit übertragen. Rechnungslegung dürfte nicht nur in den Anfängen am ehesten den Charakter eines Herrschaftsinstruments besessen haben. Ein Herrschaftsinstrument steht potentiell zwar zur Verfügung, doch richtet sich sein Einsatz stark nach den Einzelumständen. Von Fall zu Fall entschied es sich im Widerstreit der Interessen und unter den jeweiligen Rahmenbedingungen, ob überhaupt abgerechnet wurde, und wenn ja, in welcher Form. Erst in späteren, administrativ weiter entwickelten Zeiten wandelte sich die Rechnungslegung vom Herrschaftsinstrument zur Verwaltungsroutine. Sicher gab es zunächst einmal von Territorium zu Territorium, dann von Landschaft zu Landschaft große Unterschiede, und selbstverständlich steht das Rechnungswesen stets im Widerspiel zur politischen und wirtschaftlichen Situation. Dennoch dürfte kein Zweifel daran bestehen, daß zumindest in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts Rechnungslegung in Herrschaftsgebilden verschiedener Größe und unterschiedlichsten Stellenrangs allgemein gebräuchlich war.
Vom 14. bis zum 16. Jahrhundert verdichten sich die Herrschafts- und Verwaltungsmittel fürstlicher Herrschaft. An der Spitze der spätmittelalterlichen Territorien stand der Regent, Landesherrschaft war im Spätmittelalter persönliches Regiment. Um ihn herum gruppierte sich der Hof, nach einer Art Zwiebelmodell in einen inneren und äußeren Hof getrennt. Innerhalb der weltlichen Höfe hatte die Fürstin einen eigenen kleinen Hofstaat mit verschiedenen Angehörigen, die ihr unmittelbar zugeordnet waren. Gleiches konnte für den schon regierungsfähigen Erbfolger des Landesherrn gelten. Wenngleich uns in → Hofordnungen und Kostlisten des 15. Jahrhunderts verschiedene Ämter innerhalb dieses Hofes faßbar werden, bleibt er doch in erster Linie ein auf die dynastische Spitze zentrierter Personenverband. Um den Hof herum entwickelten sich nur langsam besondere Institutionen der Zentralverwaltung. Die Hofämter waren überwiegend Ehrenämter ohne tatsächlichen institutionellen Charakter. Allerdings gab es am Hofe oft wirkliche Funktionsämter wie Hofmeister oder Küchenmeister. Die wichtigste und älteste Einrichtung auf zentraler Ebene war die Kanzlei, die Monopolstelle schriftgestützter Verwaltung, doch sollte man sich hüten, in ihr den Keim der späteren Ministerialbürokratie zu sehen. Im Laufe des Spätmittelalters entstand ein ständiger Beraterkreis am Hof. Besser als von dem Rat sollte man in der frühen Zeit von den Räten sprechen, denn zunächst waren sie weder ein fester Personenverband noch gar ein Gebilde kollegialen und korporativen Charakters, das in der frühen Neuzeit zur zentralen Regierungsbehörde wurde. Ursprünglich dürfte die Bezeichnung als Rat ein Ausfluß der besonderen Beziehung zum Landesherrn, nicht zur Gruppe der übrigen Räte, gewesen sein. In den Quellen begegnet immer wieder die Bezeichnung mijns heren vrunde und rete und es bleibt Aufgabe prosopographischer Untersuchungen zu klären, ob dies ein Hendiadioyn ist oder zwischen Räten und militärischen Vertrauten geschieden wurde. Als wesentliches Element der Zentralverwaltung trat im 14. Jahrhundert am Niederrhein der Landrentmeister hervor, der Verwalter der wichtigsten Zentralkasse. Die Herausbildung des Hofgerichts läßt sich überwiegend erst im späteren 15. Jahrhundert fassen. Mittelinstanzen fehlen in den meisten deutschen Territorien. Die Landesherren unterteilten seit dem 13. Jahrhundert die werdenden Territorien in flächenhaft konzipierte Verwaltungssprengel. Der wichtigste Funktionsträger auf lokaler Ebene war der Amtmann oder Drost, der zunächst die Wahrnehmung hoheitlicher, militärischer, richterlicher und grundherrlicher Aufgaben in seiner Hand vereinigte. Neben ihn trat seit der Mitte des 14. Jahrhunderts der für die Finanz- und Wirtschaftsverwaltung zuständige Kellner, auch Rentmeister oder Schlüter genannt. Die großen Zölle waren als wichtigste Einnahmequelle der Landesherren aus der normalen Lokalverwaltung herausgenommen. Sie wurden durch Zöllner verwaltet und bestanden nicht nur aus dem eigentlichen Zoll, sondern meist noch einem lokalen Hebebezirk. Neben die Amtleute, Zöllner und Kellner traten weitere lokale Funktionsträger. Zu nennen sind etwa Münzmeister und Fischmeister. Jeder dieser Funktionsträger konnte eine eigene Rechnung führen. Zu dieser Vielzahl von durchaus wandelbaren Funktionen kamen noch eine Vielzahl von Sonderhaushalten, etwa für einzelne Kriegszüge, Reisen (→ Feste zu besonderen Anlässen – Reise; → Gesandtschafts- und Reiseberichte), Hochzeiten (→ Feste im Lebenslauf – Hochzeit), Begräbnisse (→ Feste im Lebenslauf – Tod), auch lieferten einzelne Lieferanten wie Goldschmiede, Schneider oder Harnischmacher direkt mit dem Landesherrn ohne zwischengeschaltete Kassen ab.
Mit der administrativen Verfestigung nahm auch die Rechnungslegung an Stetigkeit zu, im Laufe des 15. Jahrhunderts setzten sich zumindest für die ordentlichen Rechnungen regelmäßige, meist ein- oder halbjährige Rechnungsperioden mit festen Abrechnungsterminen durch.
Einen Überblick über das zu Gebote stehende Material zu erhalten ist schwer, zumal für die frühe Neuzeit. Eine kursorische Übersicht der erhaltenen territorialen Rechnungen für die deutschen Landesherrschaften bis 1400 wurde im Jahr 2000 publiziert (Mersiowsky, Anfänge, S.47-77), für das 15. Jahrhundert liegt nur für den deuschen Nordwesten eine auf eingehenden Archivrecherchen beruhende Übersicht vor (Mersiowsky, Anfänge, S. 135-251, 349-359). Für die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts kann jetzt ergänzend auf Zusammenstellungen für Hessen, Sachsen, Bayern-Landshut und Württemberg verwiesen werden (Ziegler, Staatshaushalt, S. 6-33; Hesse, Amtsträger, S. 35-47). Noch unbefriedigender als der Erschließungszustand ist der Editionsstand. Nur einzelne, ältere Rechnungen sind ediert, ebenso einzelne lokale Bestände. Für das dicht überlieferte 15. Jahrhundert hat man sich manchmal für Querschnittseditionen eines oder mehrerer Jahre entschieden, da der editorische Aufwand zur Erschließung aller erhaltenen Rechnungen zu groß ist. Ist für das Spätmittelalter ein Überblick des Rechnungsmaterials noch halbwegs möglich, wird seit den Reformen der Finanzverwaltung und der Einführungen spezialisierter Verwaltungsinstitutionen, vor allem der Kammern, die Überlieferung – so nicht im Zuge des 18. und 19. Jahrhunderts kassiert – dichter, gleichförmiger und serienhaft (Rauscher, Quellen; Just, Österreichische Rechnungen; Hengerer, Abrechnungsbücher).
Die ältesten Rechnungen, oft in Form von Rollen, Rotuli, angelegt, trennten allenfalls Einnahmen und Ausgaben. In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts geht man meist von der Rollenform ab und nutzt die Heft- oder Buchform, zunächst ebenfalls aus Pergament, doch im Zuge der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts setzte sich Papier als Beschreibstoff durch.
Rechnungslegung war im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit nur teilweise verschriftlicht. Der Kernvorgang ging mündlich und auf dem Rechenbrett vor sich. Alle Werte werden in den meisten Territorialrechnungen des Spätmittelalters durch die optisch schwer zu erfassenden römischen Zahlzeichen wiedergegeben. Die praktikabelste Art, mit römischen Zahlzeichen umzugehen, war der Abacus; mathematische Operationen auf dem Papier sind mit ihnen kaum möglich. Die Benutzung der Rechenbretter war bis in die Neuzeit in West-, Mittel- und Nordeuropa allgemein verbreitet. Gegenüber der nur für arabische Ziffern möglichen Addition auf dem Papier hatte das Rechnungslegen auf dem Brett den Vorteil höherer Anschaulichkeit und bot gleichzeitig die Gelegenheit, daß mehrere Zeugen das Zusammenrechnen beobachten und seinen korrekten Verlauf bekunden konnten.
Eine Typologie der formalen Entwicklung der Rechnungen habe ich 2000 vorgeschlagen (Mersiowsky, Anfänge, S. 337-344). Die ältesten Rechnungen waren mnemotechnische Stützen. entsprangen einem einstufigen Abrechnungsvorgang, in dem alle Buchungen direkt zu einer Endsumme zusammengezogen wurden. Aufgrund der zunehmenden Menge von Informationen ging man im Laufe der Zeit zu einem mehrstufigen Verfahren über. Man addierte nun die Buchungen abschnittsweise und bildete dadurch Zwischensummen. In einem weiteren Schritt errechnete man dann aus allen Zwischensummen die Endsumme. Eine lange, unübersichtliche Rechenoperation wurde damit in kleinere, überschaubare Einzeloperationen zerlegt. Fehler konnten so schneller ausgemacht werden, und zur Korrektur mußten nicht alle Posten wieder addiert, sondern nur die Teilschritte, in denen der Fehler auftrat, wiederholt werden. Dieser Wandel der Abrechnungspraxis lag dem Wechsel von Rechnungsgenerationen zugrunde. Um 1320 herum wurden in den ersten deutschen Territorien die Rechnungen in kleinere Abschnitte zerlegt. Die ältesten Rechnungen waren absatzgegliederte Textblockrechnungen. Im Zuge der Wandlungen entstand nun ein neuer Typ, die Überschrifts- und summengegliederte, differenzierte Textblockrechnung. Die Buchungen wurden nach sachlichen Gesichtspunkten in kleineren Abschnitten zusammengestellt, die einzelnen Abschnitte durch Überschrift und Summen gegliedert. Dieser Rechnungstyp setzte den mehrstufigen Abrechnungsvorgang optisch um und bereitete den Text damit für dieses Verfahren vor. Zeitgleich mit dem Wechsel zur zweiten Rechnungsgeneration ging man mehr und mehr dazu über, die Einträge optisch voneinander zu trennen, um das Überlesen und Verlieren der Textstelle erschweren. Dazu notierte man die Einträge nicht mehr kontinuierlich, sondern Buchung für Buchung. Neben die Textblockrechnung trat so die Einzelbuchungsrechnung.
In den Rechnungen der zweiten Generation setzte man fortlaufend eine große Zahl von Textabschnitten untereinander, am Schluß wurden die einzelnen Summen zusammengezogen. Diese Form der Verbuchung benötigte den Rotulus als Träger. Obwohl man schon in den zwanziger Jahren des 14. Jahrhunderts zu Heften überging, behielt man diese Gewohnheit zunächst bei. Mit dem Durchsetzen der Heftform entwickelte sich aber nach und nach eine dem neuen Überlieferungsträger gemäßere Form der Verbuchung, die Seitensumme. Gegenüber den älteren Überschrifts- und summengegliederten, differenzierten Rechnungen kam unter Umständen ein weiterer Rechenschritt hinzu. Die Summen der Sinnabschnitte wurden nun nicht direkt gezogen, sondern aus den einzelnen Seitensummen errechnet. Nach und nach wurden die Abschnittssummen obsolet, da man nun die Gesamtsumme auch direkt über die Seitensummen ermittelt werden konnte. So entstand die Seitenorientierung. Seit dem späten 14. Jahrhundert werden die Posten systematisch von dem sie begleitenden Text abgesetzt und rechts neben dem Textblock ausgeworfen, um die für die Rechnungslegung wesentlichen Informationen, die Beträge, schnell auffinden und leichter ablesen zu können. Seitenorientierung und Auswurf der Einzelposten konstituieren eine neue Rechnungsgeneration, die seitenorientierte, Überschriftsgegliederte Einzelbuchungsrechnung mit Postenauswurf. Ein letzter Schritt hin zur modernen Rechnung ist die Notierung der ausgeworfenen Beträge in Spalten mit gleicher Einheiten, die erst mit der allgemeinen Durchsetzung der arabischen Ziffern sinnvoll war, um die untereinanderstehenden Beträge spaltenweise addieren zu können. So entstand in der frühen Neuzeit eine neue Generation von Rechnungen, die seitenorientierte, Überschriftsgegliederte Einzelbuchungsrechnung mit Postenauswurf in Spalten unter Verwendung arabischer Ziffern. Allerdings ist die formale Entwicklung der Rechnungen nach 1450 bislang kaum untersucht. Hinter den Rechnungsgenerationen stehen unterschiedliche Verwaltungspraktiken. Der Wandel der Rechnungstypen war keine Frage der Mode, sondern Ausdruck eines Rationalisierungsprozesses. Mit der oft beschriebenen Verdichtung und Intensivierung der Herrschaft im Spätmittelalter wuchs – modern gesprochen – die zu bewältigende Datenmenge, und man suchte sich neue, effektivere Methoden der Verarbeitung. Im 15. Jahrhundert hatten die Territorialrechnungen einen für die arithmetischen Standardoperationen des römischen Zahlzeichensystem optimierten Stand erreicht, die Ablösung der überkommenen Zahlzeichen durch die arabischen Ziffern gab in der frühen Neuzeit den Anstoß zur Durchsetzung der für die neue operative Arithmetik besser geeigneten Rechnungsform.
Quellenkundlich zu unterscheiden ist zwischen Voraufzeichnungen, Rechnungen, Beilagen, Rezeßaufzeichnungen und Rechnungsregistern. Voraufzeichnungen waren notwendig, um die Vielzahl der Informationen vor Erstellung der eigentlichen Rechnungen zu erfassen und zu erhalten. Es konnten Aufzeichnungen auf Pergament und Papier, aber auch auf Wachstafeln oder schlichte Kerbhölzer sein. Oft benutzte man Kladden, in die nach und nach Notizen gemacht wurden, oder kleine Zettel, die aufgefädelt wurden. Auf der Basis dieser Voraufzeichnungen entstanden die eigentlichen Rechnungen, die bei der Rechnungskontrolle vorgelegt wurden. Oft sind es Reinschriften, die eigens für diesen Zweck angefertigt wurden. Als Beweismittel für getätigte Transaktionen wurden den Rechnungen Beilagen beigefügt: Anweisungen, Futterzettel (→ Küchen- und Speisezettel [Küchenbücher, Küchenregister]/Futterzettel), Rechnungen, die vom Abrechnenden beglichen wurden, Quittungen und Kerbhölzer. Je entwickelter die Praktiken waren, desto feiner verzahnt war das System der Beilagen, so werden im 15. Jahrhundert etwa die Beilagen systematisiert und Verweissysteme zwischen Rechnung und Beleg entwickelt. Im Zuge des 15. Jahrhunderts läßt sich besonders bei Funktionen mit bedeutendem Finanzvolumen die Praktik beobachten, neben der Rechnung eine Gegenrechnung führen zu lassen, die ein als Gegenschreiber bezeichneter, eigenständiger Funktionsträger parallel und unabhängig von der Hauptrechnung zu Kontrollzwecken führte. War der Prozeß der Rechnungsabnahme – sieht man von der Fixierung seines Ergebnisses durch eine Urkunde oder einen Rezeßvermerk in der vorgelegten Rechnungen ab – bis weit ins 15. Jahrhundert hinein weitgehend mündlich, mehren sich in dieser Zeit Spuren schriftgestützter Verwaltungstätigkeit, Notizen während der Rechnungslegung, Korrekturen und Streichungen nicht anerkannter Buchungen. Seit den 1420er Jahren sind in »deutschen« Territorien sogar erste Protokolle von Rechnungsprüfungen überliefert – gerade hier müßten sich allerdings noch weitere Funde machen lassen. Die schon im 14. Jahrhundert gewohnten Rezeßvermerke werden so zu umfangreicheren Rezeßaufzeichnungen, die nicht nur den Endstand der Abrechnung fixieren, sondern auch Einblicke in die Abrechnungspraxis ermöglichen. Von diesen Dokumenten zu unterscheiden sind Rechnungsregister, in denen mehr oder minder überarbeitete und gekürzte Fassungen der vorgelegten Rechnungen und Protokolle der Abrechnungsergebnisse eingetragen und gesammelt wurden. Solche Rechnungsregister sind seit dem 13. Jahrhundert bekannt, das Musterbeispiel sind die Tiroler Raitbücher (Haidacher, Tiroler Rechnungsbücher).
Die Quellenüberlieferung ist zunächst trümmerhaft. Nur wenige Rechnungen sind aus dem 13. Jahrhundert überliefert, und selbst wenn im Zuge des 14. Jahrhunderts die Überlieferung stark zunimmt, bleibt sie bis um die Mitte des 15. Jahrhunderts außer im heute belgischen und niederländischen Raum äußerst lückenhaft. Hofrechnungen stellen einen beachtlichen Teil der ältesten erhaltenen Zeugnisse territorialer Rechnungslegung. Die älteste deutsche Territorialrechnung stammt vom Hofe des Passauer Bischofs Wolfger von Erla 1203/04, zum Teil während seines Herrschaftsalltags auf dem Zuge durch sein Territorium und seine Diözese, während Sonderrechnungen für seine Reise (→ Feste zu besonderen Anlässen – Reise; → Gesandtschafts- und Reiseberichte) nach Rom geführt wurden (Heger, Lebenszeugnis; Mersiowsky, Anfänge, S. 43-47). Frühe Hofrechnungen liegen auch für Markgraf Woldemar von Brandenburg aus der Neumark 1316 und Herzog Otto von Braunschweig-Lüneburg in Lüchow 1324 vor. Dies muß kein Zufall sein, war doch der Hof sicher das erste systematisch ausgebaute Herrschaftsinstrument der werdenden Landesherrschaft. Die territoriale Rechnung war im 14. Jahrhundert ein ausgebildetes und bewährtes Herrschaftsinstrument. Sie bot die Möglichkeit, die verschiedenen Amtsträger zu kontrollieren und damit die Nutzung der Ressourcen im eigenen Sinne zu garantieren. In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts erfaßte die Rechnungsüberlieferung das ganze Reich bis zur östlichen Peripherie. Wenngleich Verpfändung von Ämtern und Zöllen wie die Rechtsform des »ungerechneten Amtmanns« dazu führten, daß für manche territorialen Untereinheiten keine Rechnungen entstanden, war Rechnungslegung im 14. und 15. Jahrhundert üblich. Der Großteil der Rechnungen ist deshalb verloren, weil die Dokumente bald nach Rechnungsablegung an Bedeutung verloren und ihre Überlieferungschance rapide abnahm. Dort, wo die Finanzverwaltung früh ausgebaut wurde und man wußte, wie man zur Kontrolle und Planung ältere Unterlagen gebrauchen konnte, wo Institutionen der Finanzverwaltung mit eigenem Archiv sich entwickelten, wuchsen die Überlieferungschancen der Dokumente sprunghaft, wurden die Rechnungen systematisch aufbewahrt. In vielen Territorien war dieser Stand erst im Zuge des 15. oder gar erst im 16. Jahrhundert erreicht, so daß nun die Rechnungen geschlossen aufbewahrt wurden – was nicht heißen muß, daß sie der Forschung zur Verfügung stehen, denn viele dieser Quellen sind noch im Zuge des 18. und 19. Jahrhunderts als vermeintlich nutzlos vernichtet worden. Die Ausbildung spezialisierter Rechenkammern mit eigenem Archiv hatte erheblichen Einfluß auf die Quellenüberlieferung: je spezialisierter die Verwaltung, desto besser sind Rechnungen und Finanzschriftgut überliefert. Erst seit dieser Zeit können die Rechnungen überhaupt reihenhaft und komplett erhalten sein.
Erst auf Basis aller erhaltenen Rechnungen kann man sich ein Bild über den Hof und seine Versorgung machen, wobei man sich immer bewußt sein muß, daß auch das Erhaltene immer noch Lücken aufweisen kann. Im Bereich der Rechnungen verbietet sich fast immer das argumentum e silentio. Um die Verwertbarkeit der Rechnungen für die Geschichte von Hof und Residenz beurteilen zu können, müssen bestimmte Charakteristika mittelalterlichen Regierens und Verwaltens beachtet werden. In der spätmittelalterlichen Verwaltungspraxis ging es nicht um umrissenen Kompetenzen und klare Verwaltungsbezirke, es ging vor allem und in erster Linie darum, wo man das dringend benötigte Geld auftreiben konnte. Es gab keine geregelte Kasseneinheit, keine festen Zuständigkeiten, sondern ein System unabhängiger Kassen, die vor Ort oder von mobilen Bevollmächtigten geführt wurden und auf die man die Kosten abzuwälzen suchte, sobald Geld in der Kasse vorhanden war. Eine typische Form mittelalterlichen Finanzwesens waren die Assignationen, Verschreibungen auf bestimmte Orte. Meist nutzte man dafür die Kassen, in denen regelmäßige und große Barmittel flossen, etwa im Rheinland und am Oberrhein in erster Linie die Rheinzölle, im Alpengebiet die wichtigen Transitzölle und Geleitstellen. Auf sie wurden nicht nur jährliche Renten ausgeschrieben, sondern auch Anweisungen zu Einzelzahlungen. In den entsprechenden Rechnungen finden sich direkte Anweisungen in Hülle und Fülle. Wollte der Landesherr eine Schuldsumme begleichen, stellte er eine Anweisung auf eine bestimmte Summe aus, die der Empfänger dann vor Ort einlöste und die bei der nächsten Rechenschaft von der auszahlenden Stelle wieder dem Landesherrn berechnet wurde. Solche Anweisungen finden sich aber auch in den Haushalten der Kellner oder Rentmeister. Sowohl als Posten in den Rechnungen wie als in Urkundenform auf Papier ausgeführte, meist mit aufgedrückten oder Oblatensiegeln versehene Belege begegnen uns diese Anweisungen in den Archiven. Zu diesen Eigenarten mittelalterlicher Kassenführung kam verschärfend das persönliche Regiment der Fürsten hinzu, deren Finanzgebahren, solange die Situation sich nicht krisenhaft verdichtete und die Räte und Stände tätig wurden, Zahlungen nach Beliebigkeit getätigten, wo Bargeld vorhanden war. Das nicht nur chaotisch anmutende, sondern systematisch unsystematische spätmittelalterliche Finanzgebahren, das man am besten als systematisches Improvisierung unter dem Vorzeichen des Mangels beschreiben kann, hat natürlich herbe methodische Folgen. Wir können nie sicher sein, einen repräsentativen Niederschlag in den erhaltenen Quellen, die ja selbst bis weit ins Spätmittelalter nur splitterhafte und zufällige Überreste des einstmals Vorhandenen sind, zu haben. Zumal an der Spitze des mittelalterlichen Territoriums gab es viele Kassen, in die der Landesherr greifen konnte, wenn sie denn Geld enthielten, dazu weitere Möglichkeiten der Geldbeschaffung durch Kreditaufnahme. So ist es kaum möglich, die Gesamtheit von Einnahmen und Ausgaben des Hofes zu erfassen. Sie sind versteckt in einer Vielzahl auf zentraler Ebene geführten Rechnungen, in Sonderrechnungen oder in den regionalen und lokalen Haushalten, selbst dann, wenn einzelne regionale Ämter oder Hebebezirke von Mittelinstanzen eigens für die Hofversorgung zuständig waren (Ziegler, Residenzen). Schließlich gab es noch die persönliche Schatulle des Fürsten, in die einzelne Zahlungen – oft größere Beträge – nachgewiesen werden können, doch unterlag sie selbst keiner Rechnungslegung und ist daher nicht zu fassen. Bei der Interpretation der Rechnungen muß dem stets Rechnung getragen werden. Dort, wo günstige Überlieferung dieses ermöglicht, kann durch die Gesamtdurchsicht aller erhaltenen Rechnungen ein differenziertes Bild von Staatsfinanzen und Hofhaltung gewonnen werden (Schirmer, Staatsfinanzen; Hirsch, Hof).
B.
Um einen Einblick in die Vielfalt der Rechnungsüberlieferung zu geben, werden hier drei unterschiedliche Typen von Rechnungen vorgelegt: eine Hofhaltungrechnung einer lippischen Edeldame, Landesherrin eines ostwestfälischen Territoriums 1406, die Rechnung eines Kölner Goldschmiedes und seiner Ehefrau für den Erzbischof von Köln und Auszüge aus den Rechnungen des Siegener (Land-)Rentmeisters Herman von Hupsdorf 1469/70.
Die Rechnung für Ermgard, die Gattin des lippischen Edelherrn Simons III. aus dem Jahre 1406 führt zunächst die Ausgaben chronologisch auf. Anhand dieser kann man zumindest einen Teil des Itinerars Ermgards verfolgen. Zwischen dem 20. Juli 1406 und dem 15. August werden 14 Groschen für eine Messe verbucht und eine geplante Reise zu ihrem Bruder, Bischof Otto von Münster, erwähnt. Am 15. August sind milde Gaben für die Armen des Heiliggeistspitals in der Neustadt Lemgo verzeichnet, vor dem 29. August eine Spende für die Mönche zu Lippstadt. In dieselbe Zeit fällt eine weitere Fahrt zu Bischof Otto von Münster. Nach dem 29. August begegnet Ermgard wieder in der Neustadt Lemgo. In Blomberg werden Ausgaben für ein Bad verbucht, es folgen Ausgaben wohl in der nahegelegenen Kapelle zu Wilbasen und Nachrichten über die Rückkehr nach Blomberg. Am 26. September 1406 ist Ermgard wieder in der Neustadt Lemgo. Am 9. Oktober wird eine Ausgabe beim Begräbnis Ottos IV. von Minden verrechnet: Nach dem 31. Oktober erhält ein bekehrter Jude in der Marienkirche zu Lemgo zwei Pfennig. Danach hielt sie sich in Brake und wieder in der Neustadt Lemgo auf. Nach dem 8. Dezember war sie im Hause des Heinrich Quaditz, eines bekannten Lemgoer Bürgers und wichtigen Funktionsträger der lippischen Landesherren. Daneben begegnen Ausgaben für einen Sattel, Pferdebeschlag, Boten, Schuhe für einen Knecht (eine Form der Besoldung), relativ wenige Lebensmittel und für einen Kelch. Die Auflistung dieser Kosten zeigt, daß in der Rechnung nur Teile der Hofhaltung erscheinen, grundsätzliche Notwendigkeiten wie die alltägliche Versorgung wurden über andere Kassen abgerechnet. Sichtbar wird das personale Geflecht, auf dem Landesherrschaft und Verwaltungspraxis basieren. Das Itinerar der Edeldame unterschied sich eindeutig von dem ihres Mannes. Als Einnahmen werden Naturalleistungen in Roggen, Hafer und Gerste aus lippischen Besitzungen, nämlich Ebbestorpe (zu Siebenhöfen), Belle und Remmighausen verbucht. Diese Naturaleinnahmen aus der Grundherrschaft und Zehnten dienten der Versorgung der Edeldame und ihres Gefolge und waren ihr speziell zugeschrieben. Einige kurze Notizen über den Verbleib des Getreides schließen sich an. Der Amtsträger rechnete nicht mit dem Landesherrn, sondern mit Ermgard selber ab.
Eine Sonderrechnung für zum Teil hochpreisige Luxuswaren ist als zweiter Text beigefügt. Schon aus der Einleitung geht hervor, daß der Rechnung bereits eine Abrechnung für den Zeitraum vom Vitustag 1425 bis zum Vitustag 1429 vorangegangen ist, bei der der Kölner Erzbischof die nicht unerhebliche Summe von über 723 Gulden schuldig blieb. Diese Summe erscheint als ersten Kostenposten. Es handelt sich stets um Einzellieferungen von Schmuckstücken (Ringe und Geschmeide), die besonderen Vertrauten des Erzbischofs ausgehändigt wurden. Die Lieferungen erfolgten unregelmäßig. Ab und zu gibt die Recnung Auskunft über das Itinerar des Erzbischofs und die Orte seines Aufenthalts. Das teuerste Schmuckstück, ein Halsband mit fünf Diamanten, fünf Rubinen und zwei Perlen und einem Anhänger mit einem großen Diamanten und drei Perlen kostete samt 25 Gulden Lohn insgesamt 294 Gulden. Was mit den Schmuckstücken geschah, geht aus der Rechnung nicht hervor. Nur für fünf Ringe mit Granatschmuck, die im Mai 1431 nach Königsdorf gebracht wurden, wird gesagt, sie seien für die »Freunde«, also das adlige Gefolge eines Kardinals bestimmt gewesen. Während der Abrechnungszeit erhielt der Goldschmied mehrfach größere Abschlagszahlungen aus der Hand des Landrentmeisters Lutter Quade, in dessen Archiv die Rechnung überliefert ist, aber auch einmal eines des Zollknechts Richard aus Bonn, eine der typischen Finanzierungen höherer Summen aus einem Zollhaushalt. Teile der Rechnung sind durch Mäusefraß zerstört, daher finden sich einige Lücken im Text. Diese Sonderrechnung zeigt, wie groß das Finanzvolumen von Transaktionen aus dem Hofbereich außerhalb der »regulären« Rechnungen sein konnte. Natürlich hatten derartige Sonderrechnungen eine noch viel geringere Überlieferungschance als »ordentliche« Rechnungen.
Die dritte Quelle kann hier nur auszugsweise wiedergegeben werden, da sie in ihrer Gesamtheit viel zu umfangreich für diesen Quellenband ist. Es handelt sich um die Rechnung des Siegener Rentmeisters Hermann von Hupsdorf von 1469/70, der für das Oberamt Siegen, in dem mehrere Ämter und Kirchspiele zusammengefaßt waren, zuständig war, er war eine Art Landrentmeister (Mersiowsky, Anfänge, S. 231f.; Territoriale Rechnungsüberlieferung, S. XVf., XXII). Die Ausgaben für die Hofhaltung begegnen an unterschiedlichen Stellen eingestreut, vor allem in einem besonderen Abschnitt, der hier komplett wiedergegeben wird. In eigenen Buchungsabschnitten werden direkte Zahlungen an der Landesherrn und dessen Gattin sowie an den Hofmeister verrechnet. Der Rentmeister sandte mehrfach größere Geldsummen für seinen Landesherrn oder – seltener – dessen Frau über seinen Sohn oder den »Kämmerling« Hermann nach Dillenburg oder auf die Burg in Siegen, die dort oft vom Schreiber Thonis in Empfang genommen wurden. Unter des Ausgaben für den Hofmeister, ebenfalls größere Zahlungen, wird erwähnt, daß der Rentmeister im Autrag des Hofmeisters Salz für 17 Gulden gekauft hat und diese nach Dillenburg gesandt hat. Neben diesen systematisch zusammengestellten Buchungen begegnen in Lokalrechnungen oder auch Landrentmeisterrechnungen unter den verschiedenen Buchungstiteln weitere Hinweise auf den Hof. Als Beispiel wurden Einzelbuchungen aus dem umfangreichen Abschnitt »Allerhand Ausgaben« ausgewählt. Ein Aufenthalt des Junkers in Siegen ist belegt, da der Rentmeister im Auftrage des Schreibers Pergament erworben hat. Auch eine Reise (→ Feste zu besonderen Anlässen – Reise; → Gesandtschafts- und Reiseberichte) nach Brabant mit Ziel Breda, auf der der Landesherr in Freudenberg übernachtete, ist überliefert. Hier fielen Kosten für die Gastung an und der Junker wies den Rentmeister schriftlich an, diese zu begleichen. Auch für die Kosten des Finkenfängers, der Finken fing und diese an die Landesherrin nach Dillenburg schickte und anschließend zum Landesherrn nach Breda zog, kam er auf Anweisung des Herrn auf. Ein weiterer Eintrag zeigt die Nutzung unterschiedlicher Hebestellen zur Versorgung des Hofes. Der Rentmeister von Siegen kam für die Herstellung von verschließbaren Tonnen auf, die zu einem Fischer nach Netphen geschickt wurden, damit dieser frische Fische nach Dillenburg liefern konnte. Auch die Transportkosten nach Netphen wurden über den Siegener Haushalt abgerechnet. Schließlich ließ die Gräfin den Rentmeister während eines Besuches des Herrn von Baden Äpfel beschaffen und nach Dillenburg schicken. Diese Beispiele sollen genügen, um die innerterritorialen Zulieferungen an den Hof und die Verteilung der Ausgaben auf unterschiedliche Kassen zu verdeutlichen.
Die Rechnung ist deutlich weiterentwickelt als das erste Beispiel, das wir oben gegeben haben. Die Ausgaben werden nicht mehr rein chronologisch, sondern nach Sachgruppen und darunter chronologisch abgerechnet, der Aufbau ist weitgehend standardisiert und ist innerhalb der Serie der Siegener Rentmeisterrechnungen relativ stabil.
1) Rechnung für die Edelfrau Ermgard von der Lippe 1406
[S. 1]
Anno domini 1406.
Des neijsten godensdaghes na Viti [Juni 15] rekende ik myd myner ghenedighen vrouwen van der Lippe also dat su my do schuldich bleff 3 m unde 4 d.
Item 1 menggelen vom etikes 4 d.
5 1/2 s de Nolteke halede de scrodere myr vrouwen des dinsghedaghes vor Marien Magdalenen daghe [Juli 20].
14 crossen vor eynen selen, do myn vrouwe wolde ryden na mynem heren van Munstere.
To unser vrouwen avende der ersten [August 15] 25 d, de myn vrouwe den armen luden gaf in deme hilghen geyste.
1 crossen, den Nolte halede.
1 myndeschen to peterselien.
1 fl den moncken van der Lippe.
6 fl Hungger.
4 m, do myn vrouwe na mynem heren van Můnstore tho.
6 d to sunte Johanne [August 29] to offere.
7 d vor 2 trippe.
To Crusen [September 14] 6 d to offere up der Nyenstad.
Godscalke, myr vrouwe knechte, 15 d vor 2 scho.
8 d vor crud, dat hern Hartnicge van Frencken ward.
3 s vor 1 bad to dem Blomberghe.
To Wilbodesen 6 d to offere,
3 s to dem Blomberghe vor haveren.
Deme manne, de dat bad berichtede, 6 d.
12 d, de myn vrouwe deme doren gaf.
4 d to offere uppe der Nyenstad des sundaghes vor Michaelis [September 26].
Ipso die Dyonisii [Oktober 9] 11 s unde 1 d vor de beghangnisse myns heren van Mynden.
Deme smede to der tyd 18 s van beslande.
3 1/2 d der Botelschen vor eggere, do sek myn vrouwe leyt.
Nanen 1 crossen, do he to Hervorde red.
Deme bode, de to Bilevelde ghink, 9 d.
Vor troche 4 d.
11 d vor etik vigilia omnium sanctorum [Oktober 31].
3 s deme costere vor de ymme to warnde.
2 d deme bekarden joden uppe der Nyenstad in der kerken.
1 crossen to Brak, do sunte Antonins dor was.
1 tornes, do me den byscop wigede uppe der Nyenstad.
To unser leven vrouwen daghe [Dezember 8] Henneken 1 m, dat he deme smede brochte.
To dren tiden io 1 s vor crud unde 10 d vor etik.
Vor 3 stocfisghe unde 1 kese 7 1/2 s.
To Quaditus hus 1 verdel wynes 3 s vor crud unde hanich.
12 fl vor den kelik.
10 s deme hofsmede.
2 d vor grůtten junchvrouwen Grete.
Summa 30 m 18 s unde 16 d.
[S. 2]
[leer]
[S. 3]
Anno domini 1406. Dit is myr vrouwen schulde.
To Ebbestorpe Henke Tyleman 18 sch roggen, 2 1/2 ml haveren.
Cord to Ebbestorpe 18 sch roggen, 28 sch haveren.
To deme Dolnicges dike Albertes sone 6 sch roggen und 6 sch haveren.
Dunennoed 14 sch roggen unde 20 sch haveren.
To Belde de teghede 2 1/2 ml haveren unde 6 sch gersten.
De meyer Mosbecke 8 sch roggen, 8 sch haveren.
Nolteke Beldeman 8 sch roggen, 8 sch haveren.
To Remechusen
Henne Mettinch 13 sch roggen, 16 sch haveren, 9 sch ghersten.
Henke Fyginch 8 sch roggen, 6 sch gersten, 4 ml haveren.
Huppesche 18 sch roggen, 7 sch gersten.
De meyer 25 sch roggen 2 metten myn, 9 sch gersten.
De meyer to Jerkessen 18 sch roggen, 18 sch gersten. Idem 3 ml haveren.
Coppernaghel 5 ml gersten.
Nolteke de held 3 ml.
Summa roggen 13 ml 2 sch myn.
Summa gersten 12 ml.
Summa haveren 19 ml.
Summa summarum 45 ml 1 sch myn.
[S. 4]
Hir is af ghekomen 3 ml roggen deme Scepere.
4 sch dem Terwineres roggen
1 ml Gobelinus roggen.
Stadtarchiv Detmold L 92 Z IIIa
Alte Rechnungen Nr. 22 (bis 1993 Nr. 14) (unediert),
in: Die ältesten lippischen Rechnungen. Edition und Kommentar,
hg. von Mark Mersiowsky (in Vorbereitung), Nr. 25.
2) »Sonderrechnung«: Abrechnung der Druytgyn, Frau des Kölner Goldschmiedes Theus (Matthäus) von Gent, für den Kölner Erzbischof Dietrich von Moers 1425-31
[fol. 1r]
Dese zedel sal myme gneden herren van Coelne [Rest der Seite abgerissen].
[fol. 1v]
[leer]
[fol. 2r]
Gerechent mit Theus wyve intgainwordicheit Heynrichs irs kneichtz van allen sachen, dat wir weder Teus oevermitz Lutter ind ander unse kneichht haint laissen hoilen ind nemen van dem vurs(creven) Theus ind syner huysfrauwen van sent Fytz [Juni 15] dach as man schryfft 1425 bis up dynsdach als man schryft 1429 vur sent Vyt [Juni 14], also dat van allen betzalongen ind uphevongen wir noch dem vurs(creven) Theus ind syner huysfrauwen schuldich blijvent 723 1/2 g.
Zo dem irsten na deser vurs(creven) rechenschaff hoilde Frederich myns heren kuchenschr(iver) up sundach vur sent Laurencis dach [August 8] eynen rynck mit eyner meralden ind mit eyme robyn vur 9 g.
1429 jair.
Ich Lutter hoilde up sent Matheus avent [September 20] eynen rynck mit eyme sofijr vur 5g.
1429 jair.
Claes kertzenmecher hoilde 4 rynge, yeder rynck mit eyme robyn ind maralden, dat stuck vur 8 g., noch 4 rynge mit sofijren, dat stuck vur 6 g., up aller selen dach [November 2] 1429 jair. Ich Lutter hoilde, do der hertzoch van Cleve mit myme herren dadinge zo Coelne in myn herre des rentmeisters huys lach up sundach vur sent Mertins dach [November 6] zwene rynge mit zwen dyemaenten vur 13 g.
1439 jair [!].
]nen rynck zo mac[
]rynck der was
]x jair[
[fol. 2v]
[…] Heynrich Stapel hoilde up sent Lucien dach [November 18] eyn gespan vur 40 g.
1429 jair.
Spurck ind Johan der goultsmyt van Bonne die hoilden up sondach na sent Lucien dach [November 18] eynen rynck mit eyme dyemant ind mit eyme robyn vur 12 g.
1429 jair.
1429 jair up sundach na druytzien dach Coloniense [1430 Januar 1], do hoilde ich Lutter eyn gespan mit zwen dyement ind mit eyme robyn ind mit zwen perlen vur 70 g.; noch eyn bilden gespan mit eyme dyemaent ind mit eyme robyn ind mit drijn perlen vur 26 g.; noch zwene rynge yeder eyn mit eyme robyn ind mit eyner maralden zosamen vur 9g.; noch zwene
rynge mit zwen gernaten vur 5 g.; noch zwene rynge mit zwen sofijren vur 3 g.; noch 2 rynge mit rosen vur 2 g.; noch eynen rynck mit eyme schilt diemaent swartz geamliert vur 12 g.
]n yeder eyn mit zw[en
]m gulden. Ind die [
[fol. 3r]
[…] up den selven vurs(creven) sundach vur druytzien dach [1430 Januar 1]. Des sondags na Payschen [1430 April 23], do nam myn herre in her Gijsen huys zo sent Postolen eynen rynck mit eyme angesicht vur 20 g.
1430 jair.
1431 jair up dynsdach vur sent Peters dach ad cathedram [1432? Februar 20].
Item do hoelde Haese in myns gnedigen herren behoef van Coelne eyn halsbentgyn, da ynne steit 5 dyemaent ind 5 robyn ind 2 perlen ind an den halsbentgyn hienck eyn span mit eyme groissen dyemant ind mit 3 perlen, ind hey hadde an golde 55 ind 1 ort ind zo machen 25 g., summa 300 myn 6 g.; zo dem selven maile hoelde noch Haese 2 span, yeder eyn mit robyn ind mit 1 sofijr inde mit 3 perlen, dat stuck cost 12 overl. g.; noch 4 rynge mit sofyren, dat stuck vur 3 g.; noch 4 rynge mit 2 steynen, dat stuck cost 1 ½ g.; summa 42 g. noch up den vurs(creven) dynsdach.
[…] meydach 1431 hait myn here genomen van Theus […] ngyn mit falken vur 10 g., 2 rynge mit […] en 44 g.; eyn gespengen vur 23 g.
[fol. 3v]
Up holzfoirdach a. domini, as vurs(creven) is, nam ich eynen rynck vur 9 g.
1431 jair up des hilgen cruytz dach na Payschen [1431 Mai 6], do nam myn gnedige herre up eyn nuwet van mir Theus eyn speng(en), da ynne stoint eyn schoin dyemant, die was myns gnedige heren ind 3 schoin perlin, so dat myn herre Theus geven sal vur perlen, golt ind machen 23 overl. g.
1431 up mayndach na meydach [1431 Mai 7], do hoile Peter van Kerpen 4 rynge mit turkoesen, dat stuck vur 6 g.; noch 3 rynge mit sofijrengyn, dat stuck 2 g.; 5 rynge mit garnaten vur 4 g. ind dese rynge bracht Peter zo Conixstorp ind die gaff myn here des cardinails frunden; summa dis vurs(creven) puntz der 12 rynge macht 24 g.
Ich Johan van Spurck bekennen, dat ich gehoilt hain eynen rynck mit eyme dach dyemant van Theus van Ghynt vur 10 g. in behoef myns gnedigen heren van Coelne des sundachs na unsers heren lichams dage [1431 Juni 3?].
Summa summarum dat unse gnedige herre v[an Coelne ...] schuldig is na uysswysonge deser zedel […] rechenschaff 1543 g. h[
[…] scheiden alsulche upboerunge ind betzal[unge] […] van myns heren gnaden intfangen haven ind ouch eyne z[edel] synen gnaden mit oever beschr(even) geven.
[fol. 4r]
Dit is alsulchen upboerunge ind betzalongen, as wir Theus ind Druytgyn samen intfangen haven van myns gnedigen herren van Coelne, as van sulcher rechenschaf myns heren gnade lest mit mir gerechent hait.
A. domini 1429 jair up mayndach na sent Cathrynen dach [November 28], do betzailde uns Lutter Quaide 300 overl. g. van myns gnedigen herren weigen van Coelne; noch Lutter betzailt 79 g. up den anderen sundach in der fasten [1430 März 12?] zo sent Postelen in her Gysen huys; noch hait Lutter Quaide betzailt van myns gnedigen herren weigen zo sent Postelen in her Gysen huys up sundach na Paischen 100 g.
1430 [Dezember 11] jair up maindach vur sent Lucien dach, do betzailde uns Rychert zolknecht zo Bonne 100 overl. g. van myns gnedigen herren weigen van Coelne.
1431 jair up sundach na des hilgen cruytz dach na Paischen [Mai 6], do betzailde uns Lutter Quaide 200 overl. g. van weigen myns gnedigen heren weigen van Coelne.
Summa summarum deser betzalongen van weigen myns gnedigen heren van Coelne macht 779 gulden oyverlentsche gulden as van weigen ind afslach sulcher schoult ind zedelen myns gnedige heren mit syns selfs hant geschr(even) hait.
Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 53 C 25 Nr. 3337,
ed. Quellen zur Geschichte der Herrschaft Landskron a. d. Ahr,
Nr. 1358 S. 74-76, an einigen Stellen korrigiert.
3) Auszüge aus der Siegener (Land-)Rentmeisterrechnung des Hermann von Hupsdorf 1469/70
a) Zahlungen an den Grafen, die Gräfin und den Hofmeister
Uißgifft dat ich myme genedigen jonckern gegeben han und mynre genedigen jonffern:
Item des 30ten dagis von dem meyge sante ich gheen Dillenburg mit Lodewige myme sone, dat myn genedige jonffer intpheinck von dem pastoire zo Siigen 103 fl 6 ß .
Item off friitag nest na sunte Bonifaciustage [Juni 9] sante ich gheen Dillenburg myne genedige joncker mit Lodewige myme sone, datselbe gelt. Thonis schriver intpheinck 80 fl.
Item des 26 ten dagis in junis sante ich gheen Dillenburg myme genedigen jonckern mit Lodewige myme sone, dat Thonis schriver intpheinck, 163 fl 16 ß.
Item off mitwochen nest vor sunte Margaretendage [Juli 12] sante ich myn genedigen jonckern gheen Dillenburg mit Herman kemerlinge 200 fl und hatte Thonis davor gegeben zo Siigen off der burch 25 fl, summa 225 fl.
Summa dis ßiten 571 fl 22 ß.
[fol. 104v]
Item off maindach na der tzwelff apostelendage [Juli 17] sante ich myme genedigen jonckern gheen Dillenburg mit Henrich myme eydem, intpheinck Thonis und was 17ten dage in julii, nemlich 50 fl.
Item hait myn genedige joncher intfangen von Jacob zolner von zolle von dem jare [14]68, als mich Thonis beschiet, das ich dat myn genedigen jonchern zoschriben soulde, summa 50 fl.
Item off sontag nest na sunte Michaelistage [Oktober 1] sante ich dem hobemeister mit dem jonge scholtissen gheen Dillenburg, das he vort myme genedige jonffern soulde liberen, summa 40 fl.
Summa dis ßiiten 140 fl. [Eintrag von anderer Hand]
Tertia. Summarum dat ich miine genedige junchern unde junffrauen gegeben han, kompt off 711 fl 22 ß. [Eintrag von anderer Hand]
[fol. 105r]
[Leerseite]
[fol. 105v]
Uißgifft dem hobemeister
Item off dinstag nest na sunte Johanstage decollacionis [September 5] intpheinck Reynhart Claitz, hobemeister, von dem goltsmidde Jacob von myneten wegen, als Jacob mir noch schuldig was von dem zolle zu Siigen, summa 57 fl.
Item off den 2. dag vom ochober [Oktober 2] han ich dem hobemeister gegeven, daromb ich ime gekaufft hatte 17 kuwe vor 34 fl 18 ß.
Noch dem hobemeister gegeven datselbe male 13 fl 8 ß 4 hl, davor ich dem hobemeister saltz gekaufft hatte, nemlich 7 mltr 12½ meste saltz, macht summa 48 fl 2 ß 4 hl.
Item off dinstag nest na omnium sanctorum [November 7] gab ich dem hobemeister in myner stoben zo Siigen 100 fl.
Item off sonnabent nest nach sunte Andreasdage [Dezember 2] han ich dem hobemeister gesant mit Henchin syme jongen 33 fl und han ime saltz gekaufft vor 17 fl, das ich gheen Dillenburg sante, macht 50 fl.
Summa dis ßiten 255 fl 2 ß 4 hl.
[fol. 106r]
Item off mitwochen nest na dem jarsdage [1470 Januar 3] sante ich dem hobemeister gheen Dillenburg mit Henrich myme eydem mit saltze, gelde, das ich ime gekaufft hatte und gheen Dillenburg sante zosamen gerechent, summa 71 fl 10 ß 3 hl.
Item des 29ten dagen in dem mertze [1470] gab ich dem hobemeister an 2 stuchen stockfisches und eynen wagen saltz, summa 42 fl 1 ß 6 hl.
Item off dinstag nest na palmen [1470 Juni 17] sante ich dem hoeffemeister gheen Dillenburg mit Henrich Juberlinge 45 fl.
Dit ist versatzt und darumb ist es hie ußgedain und sal es nu berechen im jare hir nest kompt, [14]70 jare uff dem 7ten tag vom meye.
Somma 158 fl 11 ß.
Quarta. Summarum dat ich deme hobemeister han gegeben kompt off 413 fl 14 ß 1hl.
Ed.Territoriale Rechnungsüberlieferung im Spätmittelalter,
S. 377-460, hier S. 442-444.
b) Auszüge aus der umfangreichen »Allerhand Ausgaben«
[fol. 110r]
Item in der wochen als sunte Kylianustag [Juli 2-Juli 8] was, was myn genedige joncker zo Siigen. Doe gaff ich Frowin cremer vor pergement, das mich Thonis schriber heis betzaln, 3 ß.
[…]
[fol. 113v]
[…]
Item off friitag na sente Lambriczdage [September 22] sande ich mynre genedigen jonffrauwen gheen Dillenburg mit Juberlinge, dem boden, dabii was Herman Becker, vpr walrait 4 ß.
Item als myn genedige joncker in Brabant reyt und die necht zom Freudenberge lach, hies mich myn genedige joncker Reynhart Winter geben 12 fl.
Summa diß ßiten 16 fl 16 ß.
[fol 114r]
Item des 20ten dagis von septemb[er] was myn genedige joncker die necht zom Freudenberg, als he dat mail reyt hiine gheen Bredae. Do vertzerde myn joncker und sine diener die necht zom Freudenberge an wine, bire und broit, dat zosamen sich gedroch off 1 fl 13 ß 2 hl, diit schreiff mir myn genedige joncker, dat ich dat soulde betzaln, ist Tiln kondich, 1 fl 13 ß 2 hl.
Item off sonnabent nest na sunte Remigiustage [Oktober 7] betzalte ich, das der finckenfenger zo Siigen in den winhusen vertzert hatte, als he fincken finck und die gheen Dillenburg mynre genedigen jonffer sante, 1 fl 6 ß 8 hl. Unde han ime zo vertzern gegeben, als he heym gen Bredae ginck 18 ß, diit schreiff mir der hobemeister von Dilnburg von mynre genedigen jonffer wegen, dat ich ime dat geben soulde, summa 2 fl 8 hl.
Item off allerselentag [November 2] brachte mir Henrich Juberlinck eynen breiff von myme genedigen jonckern, das ich ime geben soulde, das he sin pert verbutten soulde und das verbessern, 3 fl.
Summa diß ßiten 6 fl 13 ß 10 hl.
[…]
[fol. 118r]
[…]
Item off donrestag nest na sunte Gertrudendage [1470 März 22] gab ich Peter budenbender von eyner thonnen zo binden und eynen boidem darin zo machen und eynen deckel an die thonnen vur 2 ß. Und Heytten Baldeloff gegeven vur 2 gehenge an den deckel off die thonne und eyn sloiß davor 3 ß. Die thonne hies mich myn genediger joncker, dat ich die machen leysse und dem fischer von Netphe sente, das he sine fische darinne besloisse, das sii uiß der thonnen vort gheen Dillenburg friisch qwemen. Dise thonne sante ich dem fischer gheen Netphe und gaff Mechel Sleiffenbaums 1 ß, das sii die thonne dem fiischer braichte, summa 6 ß.
Summa dies ßiten 42 fl 18 ß.
[fol. 120v]
Item uff sondach nest na oistern [1470 Juni 29] schreiff myr myn gnedige jonfrauwe von Dilnburgh her, dat ich keuffen solde vor 12 ß eppel und vor 1 ß knyte und sante dat, die eppel und knyte, von stont ghen Dilnburgh und waß nemelich, als myn her van Baden darkomen solde. Do kauffte ich umb Greden Contzen dochter und Gobels dochter in der hallen vor 12 ß eppel, ye 5 eppel vor 1 hl, und vor 1 ß knyte. Dieß eppel sante ich ghen Dilnburgh, ist Knype dem scholt[heiß] kundich, summa 13 ß.
[…]
Ed. Territoriale Rechnungsüberlieferung im Spätmittelalter, S. 377-460,
hier S. 445, 449, 453, 455.
C.
Das wichtigste bibliographische Hilfsmittel ist die laufend aktualisierte Online-Bibliographie von Otto Volk, http://online-media.uni-marburg.de/ma_geschichte/computatio/, die sowohl die Quellenpublikationen wie auch die Forschungsliteratur erschließt.
Quellen
Amtsrechnungen des Bistums Basel im späten Mittelalter. Die Jahre 1470-1472/73, hg. von Bernd Fuhrmann, St. Katharinen 1998 (Sachüberlieferung und Geschichte, 24). – Archiv für die Geschichte und Statistik des Vaterlandes 1 (1785). – Haidacher, Christoph: Die älteren Tiroler Rechnungsbücher (IC. 277, MC. 8). Analyse und Edition, Innsbruck 1993 (Tiroler Geschichtsquellen, 33). – Haidacher, Christoph: Die älteren Tiroler Rechnungsbücher (IC. 278, IC. 279 und Belagerung von Weineck). Analyse und Edition, Innsbruck 1998 (Tiroler Geschichtsquellen, 40). – Heger, Hedwig: Das Lebenszeugnis Walthers von der Vogelweide. Die Reiserechnungen des Passauer Bischofs Wolfger von Erla, Wien 1970. – Lackner, Christian: Ein Rechnungsbuch Herzog Albrechts III. von Österreich. Edition und Textanalyse, Wien 1996 (Studien und Forschungen aus dem Niederösterreichischen Institut für Landeskunde, 23). – Quellen zur Geschichte der Herrschaft Landskron a. d. Ahr, gesammelt von Hans Frick, überarb. und hg. von Theresia Zimmer, Bd. 2: Rechnungen, Inventare, Güter- und Zinsverzeichnisse 1242-1500 (Nr. 1341-1383), bearb. von Theresia Zimmer, Bonn 1966 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, 56,2). – Quellen zur Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte der Grafschaft Hohenberg. Vom Übergang an Österreich bis zum Ende der Reichsstädtischen Pfandschaft (1454), bearb. von Karl Otto Müller, Tl. 1, Stuttgart 1953 (Württembergische Geschichtsquellen, 24), Tl. 2, Stuttgart 1959 (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe A: Quellen, 4). – Die älteste Rechnung des Herzogtums Jülich. Die Landrentmeister-Rechnung von 1398/99, bearb. von Wolfgang Herborn und Klaus J. Mattheier, Jülich 1981 (Veröffentlichungen des Jülicher Geschichtsvereins, 1). – Die Rechnungen der mainzischen Verwaltung in Oberlahnstein im Spätmittelalter, bearb. von Otto Volk, Wiesbaden 1990 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, 47). – De rekeningen van de grafelijkheid van Holland uit de Beierse periode. Serie 1: De hofrekeningen en de dijkgraafrekeningen van de Grote Waard. Deel: 1358-1361, hg. von D. E. H. de Boer, D. J. Faber und H. P. H. Jansen, Den Haag 1997 (Rijks Geschiedkundige Publicatiën. Grote Serie, 237). – De rekeningen van de grafelijkheid van Holland uit de Beierse periode. Serie 1: De rekeningen van de tresorier en de dijkgraaf van de Grote Waard. Deel: 1393-1396, hg. von D. E. H. de Boer, D. J. Faber und H. P. H. Jansen, Den Haag 1997 (Rijks Geschiedkundige Publicatiën. Grote Serie, 239). – Territoriale Rechnungsüberlieferung im Spätmittelalter. Die Siegener Renteirechnungen von 1463/64 bis 1471/72. Teilbd. 2, bearb. von Andreas Bingener, St. Katharinen 1998 (Sachüberlieferung und Geschichte. Siegener Abhandlungen zur Entwicklung der materiellen Kultur, 26). – Wackerfuss, Winfried: Kultur-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Odenwaldes im 15. Jahrhundert. Die ältesten Rechnungen für die Grafen von Wertheim in der Herrschaft Breuberg (1409-1484), Breuberg-Neustadt 1991.
Literatur
Adel und Zahl. Studien zum adligen Rechnen und Haushalten in Spätmittelalter und früher Neuzeit, hg. von Harm von Seggern und Gerhard Fouquet (Pforzheimer Gespräche zur Sozial-, Wirtschafts- und Stadtgeschichte, 1), Ubstadt-Weiher 2000. – Alltag bei Hofe, hg. von Werner Paravicini, Sigmaringen 1995 (Residenzenforschung, 5). – Biersack, Irmgard: Die Hofhaltung der »reichen Herzöge« von Bayern-Landshut, Regensburg 2006 (Regensburger Beiträge zur Regionalgeschichte, 2). – Blumenbach, [ohne Vorname]: Blicke in den Hofstaat und die Lebensweise einer verwitweten Fürstin im 14. Jahrhundert, in: Archiv des Historischen Vereins für Niedersachsen (1849) S. 1-20. – Boehn, Otto von: Anna von Nassau. Herzogin von Braunschweig-Lüneburg. Ein Fürstenleben am Vorabend der Reformation, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 29 (1957) S. 24-120. – Demandt, Karl E.: Kultur und Leben am Hofe der Katzenelnbogener Grafen, in: Nassauische Annalen 61 (1950) S. 149-180. – Demandt, Karl E.: Rheinfels und andere Katzenelnbogener Burgen als Residenzen, Verwaltungszentren und Festungen 1350-1650, Darmstadt 1990 (Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission. NF, 5). – Dinstühler, Horst: Die Jülicher Landrentmeister-Rechnung von 1434/1435. Beobachtungen zur Wirtschafts- und Verwaltungsgeschichte eines Territoriums im 15. Jahrhundert, Bonn 1989 (Schriften zur Rheinischen Geschichte, 9). – Dirlmeier, Ulf, Fouquet, Gerhard: Bischof Johannes von Venningen (1458-1478) auf Reisen. Aufwand und Konsum als Merkmale adliger Lebensführung, in: Symbole des Alltags. Alltag der Symbole. Festschrift für Harry Kühnel zum 65. Geburtstag, hg. von Gertrud Blaschitz, Helmut Hundsbichler, Gerhard Jaritz und Elisabeth Vavra, Graz 1992, S. 113-145. – Dormeier, Heinrich: Verwaltung und Rechnungswesen im spätmittelalterlichen Fürstentum Braunschweig-Lüneburg, Hannover 1994 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, 37; Quellen und Untersuchungen zur Geschichte Niedersachsens im Mittelalter, 18). – Droege, Georg: Die Ausbildung der mittelalterlichen territorialen Finanzverwaltung, in: Der deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert, Bd. 1, hg. von Hans Patze, Sigmaringen 1970 (Vorträge und Forschungen, 13), S. 325-345. – Ermisch, Hubert: Eine Hofhaltungsrechnung Markgraf Wilhelms I. (1386), in: Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde 18 (1897) S. 1-30. – Ermisch, Hubert: Kurfürstin Katharina und ihre Hofhaltung, in: Neues Archiv für sächsische Geschichte 45 (1924) S. 47-79. – Finanzen und Herrschaft. Materielle Grundlagen fürstlicher Politik in den habsburgischen Ländern und im Heiligen Römischen Reich im 16. Jahrhundert, hg. von Peter Rauscher, Friedrich Edelmayer und Maximilian Lanzinner, Wien u. a. 2003 (Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, 38). – Fuhrmann, Bernd, Weissen, Kurt: Einblicke in die Herrschaftspraxis eines Fürsten im 15. Jahrhundert. Das persönliche Notizbuch des Basler Bischofs Friedrich zu Rhein 1441/41-1445, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 145 (1997) S. 159-201. – Hamann, Reinhard: Die Hofgesellschaft der Residenz Celle im Spiegel der Vogteiregister von 1433 bis 1496, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 61 (1989) S. 39-59. – Hengerer, Mark: Die Abrechnungsbücher des Hofzahlmeisters (1542-1714) und die Zahlamtsbücher (1542-1825) im Wiener Hofkammerarchiv, in: Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.-18. Jahrhundert). Ein exemplarisches Handbuch, hg. von Josef Pauser, Martin Scheutz und Thomas Winkelbauer, Wien u. a. 2004 (Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband, 44), S. 128-143. – Hess, Wolfgang: Rechnung Legen auf den Linien. Rechenbrett und Zahltisch in der Verwaltungspraxis in Spätmittelalter und Neuzeit, in: Städtisches Haushalts- und Rechnungswesen, hg. von Erich Maschke und Jürgen Sydow, Sigmaringen 1977 (Stadt in der Geschichte, 2), S. 69-80. – Hesse, Christian: Amtsträger der Fürsten im spätmittelalterlichen Reich. Die Funktionseliten der lokalen Verwaltung in Bayern-Landshut, Hessen, Sachsen und Württemberg 1350-1515, Göttingen 2005 (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, 70). – Hirsch, Volker: Der Hof des Basler Bischofs Johannes von Venningen (1458-1478). 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→ Küchen- und Speisezettel (Küchenbücher, Küchenregister)/Futterzettel; → Quartierzettel, Fouragezettel und Futterzettel