Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

Zurück zur Liste

QUARTIERZETTEL, FOURAGEZETTEL, ZEHRUNGSZETTEL

A.

Auch nach der Etablierung fester Residenzen waren Hof und Hofgesellschaft überaus mobil. Durch Abgesandte wurden Kontakte zu anderen Höfen aufrecht erhalten, Räte wurden zu Verhandlungstagen entsendet, Boten ritten in die nähere oder fernere Umgebung des Hofes, um Nachrichten zu übermitteln oder andere Besorgungen zu erledigen. Stallknechte, Amtleute, Kanzleischreiber und viele andere Angehörige des engeren oder weiteren Hofstaates waren in fürstlichem Auftrag unterwegs. Der Fürst selbst, seine Gemahlin und sein engeres Gefolge begaben sich häufig auf Reisen (→ Feste zu besonderen Anlässen – Reise; → Gesandtschafts- und Reiseberichte) – sei es, um Recht zu sprechen, um bei wichtigen Verhandlungen persönlich anwesend zu sein, um Pilgerfahrten oder Badereisen zu unternehmen oder Reichstage zu besuchen – oder auch, um zum Vergnügen, etwa zum Karneval oder zu einer Hochzeit (→ Feste im Lebenslauf – Hochzeit), zur Messe oder zu einem Turnier (→ Turnierbücher) einen befreundeten Hof oder eine größere Stadt aufzusuchen. Bei all diesen Gelegenheiten, so darf man vermuten, wurden, zumindest seit dem 15. Jahrhundert, Ausgaben quittiert und auf Rechnungsbelegen (→ Rechnungen) erfaßt.

Je nach der Zahl der Reisenden und der mitgeführten Pferde, nach der Entfernung des Ziels und nach dem zeremoniellen Aufwand entstanden geringere oder höhere Kosten (→ Feste zu besonderen Anlässen – Reise; → Gesandtschafts- und Reiseberichte). Für einen einzelnen Boten etwa, dessen Auftrag ihn in die nähere Umgebung des Hofes führte und an einem Tag erledigt werden konnte, wurde nur das Pferdefutter abgerechnet – der Botenlohn hingegen wurde vielfach in eigenen Botenbüchern erfaßt und in längeren Zeitabständen ausbezahlt. Mußte der Bote übernachten, weil das Ziel zu weit entfernt war oder ihn schlechtes Wetter an der Rückkehr hinderte, kamen Ausgaben für die Herberge und die Verpflegung hinzu. Es gab ein abgestuftes System für diese Unkosten – ein Hofrat konnte eine höhere Summe für seine Verpflegung und Unterbringung auf Reisen beanspruchen als ein einfacher Knecht; das Futtergeld für den Herrn fiel höher aus als das für seine Begleitung. Suchte somit eine Gesandtschaft von mehreren Räten im Auftrage des Herrn einen fremden Ort auf, so stiegen die Unkosten gleich um ein vielfaches an. So mußte nach einer Schlußrechnung über die Reise mehrerer sächsischer Gesandter von Leipzig nach Erfurt im Jahre 1482 das vorab ausgezahlte Zehrgeld dreimal aufgestockt werden. In diesem Falle reiste ein Vertreter der Kanzlei mit, der neben seiner Schreibarbeit die Kasse zu führen hatte (Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar, Ernestinisches Gemeinschaftsarchiv, Reg. Bb 4125 unfol.). Zu den reinen Zehrungskosten für Reittiere und Menschen kamen Übernachtungskosten, Stallmiete, Trinkgelder für das Herbergsgesinde hinzu; auch Ausgaben für Schreiberlohn konnten unterwegs anfallen und gegebenenfalls Bestechungsgelder. Wenn sich der Fürst selbst mit einem größerem Tross auf Reisen (→ Feste zu besonderen Anlässen – Reise; → Gesandtschafts- und Reiseberichte) begab, wurde meist ein Diener vorausgesandt, um Quartier zu machen. So war nach Ausweis eines Zehrungszettels über einen Aufenthalt des hessischen Landgrafen in Nidda am 28. Juli 1461 der landgräfliche Koch Albert bereits einen Tag vorher angereist. Das Gefolge bestand aus 32 Pferden, die jeweils 1 Mesten Hafer erhielten – mit Ausnahme der landgräflichen Reittiere, die baß gefutert sin (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I,84/33). Auf einem Zehrungszettel vom 9. August desselben Jahres wird die Pferdezahl nicht vermerkt, sondern lediglich die Ankunft meines gnedigen lieben herrn […] mit sinen gesellen. Vermutlich war die Zahl der Reittiere dem Schreiber aus der verausgabten Hafermenge ersichtlich. Die Kosten wurden aufgeschlüsselt nach Bargeld, Hafer sowie Nahrungsmitteln; verzehrt wurden Bratwürste – Rost – und Hühner (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 84/33).

Einen größeren logistischen Aufwand forderte ein Aufenthalt des Kurfürsten Ernst von Sachsen 1482 in Leipzig, wo er in der Harnischkammer, einem Leipziger Gasthaus, logierte; zwei Diener reisten einen Tag vorher an, um das Quartier vorzubereiten. Wie viele Personen insgesamt auf Kosten des Kurfürsten beherbergt wurden, war vor Ort nicht notiert worden; hinterher konnte der Kammerschreiber in seiner Gesamtrechnung lediglich vermerken: sint wol 40 person und mehr geherbercht. Außer dem Fürsten selbst fand sich sein Sohn mit 20 Pferden ein; ein Bote eines befreundeten Fürsten, der, vielleicht zufällig, ebenfalls in diesem Gasthaus logierte, wurde auf sächsische Kosten »ausgelöst« (Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar, Ernestinisches Gemeinschaftsarchiv, Reg. Bb 4125, unfol.). Der Besuch des Kurfürsten in seiner Messestadt verursachte auch Kosten für die fürstliche Repräsentation: Ausgaben für ein auf Stoff gemaltes Wappen schlugen mit 17 Groschen zu Buche. Ein eigentlicher Zehrungs- oder Quartierzettel ist nicht erhalten, lediglich die Gesamtabrechnung über diesen Aufenthalt, die auch Einkäufe von Tuchen auf den Leipziger Märkten umfaßte, wurde in der → Rechnung des sächsischen Kammerschreibers notiert.

Diese Bemerkungen mögen ausreichen, um den Quellenwert und die Anschauungskraft von Zehrungszetteln zu verdeutlichen, die man, wie andere Rechnungsbelege auch, mit Dormeier als »Schlüssel zur Verwaltungspraxis« bezeichnen kann (Dormeier, Verwaltung, S. 311) (→ Rechnungen). Rechnungsbelege kommen in vielen städtischen und landesherrlichen Verwaltungen in großer Zahl vor. So beschreibt etwa Mersiowsky für das Herzogtum Jülich-Cleve-Berg vielfältige Ausprägungen dieser Quellen – Zettel über Beschlag, Herbergs-, Futter- und Zehrungszettel, die bei Aufenthalten des Landesherrn, seiner Familie, von Bediensteten, Freunden und Gästen auf Reisen in die Ämter des Fürstentums entstanden. Charakteristisch für die Entstehung dieser Belege, die seit dem beginnenden 15. Jahrhundert überliefert sind, ist die Begleichung der darin dokumentierten Unkosten durch die lokalen Haushalte von Amtleuten, Vögten und Schossern oder Kellnern – d. h. die Bezahlung erfolgte durch Anweisung auf eine lokale Kasse. Die Funktionsträger vor Ort bezahlten die Unterbringung und Verpflegung der in landesherrlichem Auftrag Reisenden aus den ihnen anvertrauten Geldern, die dann bei der nächsten Rechnungslegung vor der Zentrale erstattet wurden. Daher entstanden derartige Belege vor allem bei solchen Ämtern in großer Zahl, die über hohe Einkünfte, etwa aus den Rheinzöllen, verfügten (Mersiowsky, Rechnungslegung, S. 156). In den wettinischen Herrschaftsgebieten bemühte man sich nach der Mitte des 15. Jahrhunderts mit einigem Erfolg das Anweisungssystem zu überwinden; nicht der lokale Amtmann bezahlte, sondern Gesandte und Räte erhielten vielfach vor Antritt der Reise Geld von der zentralen Kasse, über das sie später abzurechnen hatten (→ Feste zu besonderen Anlässen – Reise; → Gesandtschafts- und Reiseberichte). Vielleicht ist dies ein Grund dafür, daß sich hier die eigentlichen Rechnungsbelege nur in Einzelfällen erhalten haben. Mersiowsky konstatiert für Jülich-Cleve-Berg quasi das Gegenteil: »Die Rechnungen, denen die Belege einst zugeordnet waren, sind meist verloren« (Mersiowsky, Rechnungslegung, S. 155f.) (→ Rechnungen).

Aspekte der Überlieferung

Die Abfassung von Quartier- und Zehrungszetteln erfolgte häufig in der Weise, daß der Schreiber und Geldgeber – meist der Vogt oder sonst ein Beamter vor Ort, unter Umständen aber auch ein privater Geldgeber oder der Wirt eines Gasthauses (Streich, Altenburg, S. 168) – an erster Stelle das Datum und die Person bzw. Personen mit ihren Pferden anführte, für deren Verpflegung und Unterbringung Kosten entstanden. Anschließend wurde der Ort genannt, an dem die Ausgaben fällig wurden. Wichtigster Passus war die Summierung der verausgabten Gelder oder Nahrungsmittel, z. B. Anno domini 1461 als myns gned[igen] lieb[e]n h[er]ren frunde zu Sonntag nach Martini zu Budingen mit 25 Pferden eyne nacht gewest sin […] ist verzert […] 4 gulden […] (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 84/33). Häufig erfolgt dann ein Hinweis auf die Beglaubigung. In der Landgrafschaft Hessen geschah diese häufig in Form von Kerb- oder Spaltzetteln: Über den Sachverhalt wurden zwei gleichlautende Zettel niedergeschrieben und anschließend auseinander geschnitten: vnd sin diße zwo zeddeln ußeynand[er] geshnedd[e]n (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 84/33). Gelegentlich erfahren wir auch, wer die Zettel erhielt, z. B. behielt nach einem Aufenthalt des landgräflich-hessischen Otternfängers in Ober-Rosbach im Januar 1491 der Wirt Hans Frank einen der Zettel, der andere wurde an den landesherrlichen Kellner Adam zur Begleichung der Unkosten weitergeleitet (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 86/8). Auf einem anderen Zehrungszettel wird vermerkt, der Landschreiber solle die von einer hessischen Delegation mit 11 Pferden in Frankfurt bei dem Wirt »Zu den drei Schenken« verursachten Unkosten begleichen (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/9). Nicht bei jedem einzelnen Aufenthalt wurde notwendigerweise ein Zehrungszettel geschrieben und später der landesherrlichen Kasse präsentiert – es kam vor, daß der Rechnungsführer mehrere Anlässe für die Entstehung von Kosten auf einem Zehrungszettel sammelte. So faßte ein Gießener Amtmann 1470 Ausgaben für einen landgräflichen Gesandten zusammen, der jeweils in Gießen einkehrte, als er im Auftrag seines Herrn am 15. Juli zum Mainzer Erzbischof und am 19. August zu Graf Philipp von Katzenelnbogen ritt; ein dritter Aufenthalt in Gießen stand in Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages auf der Frankfurter Herbstmesse (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 15/10). Manch ein Aufenthalt, über dessen Aufwendungen Zehrungszettel Auskunft geben, war nicht rein punktueller Natur, sondern konnte längere Zeit dauern – so umfaßt ein Zehrungszettel über den Aufenthalt des hessischen Landgrafen in Darmstadt um die Jahreswende 1470/71 aus Anlaß der Übergabe der Obergrafschaft Hessen an Landgraf Heinrich [III.] zwei Wochen (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/9). Hier wird eine Schnittstelle von Zehrungszetteln zu anderen Arten von → Rechnungen deutlich: Sie können eine wenn auch sehr summarische Ausformung der Reiserechnung darstellen. Betrachtet man zum Vergleich die stärker entwickelte kursächsische Rechnungsführung der gleichen Zeit, so würde man für einen solchen Anlaß eine dem Schema der Hofrechnungen (Küchenbücher) entsprechende Reiserechnung finden, die Tag für Tag, untergliedert in unterschiedliche Teilbereiche und aufgeschlüsselt nach Personen und Pferden, die Aufwendungen für einen solchen Aufenthalt auflisten würde; Rechnungsführer wäre ein Schreiber aus dem Gefolge des Landesherrn.

Die Aufenthalte von Boten und anderen höfischen Abgesandten wurden vermutlich durch Schreiben der Kanzlei bzw. des Fürsten an die zuständigen lokalen Amtleute angekündigt, wie dies auch manche → Hofordnungen nahe legen. So schreibt etwa Kurfürst Friedrich der Sanftmütige von Sachsen 1442 an den Vogt von Dresden, wir begern, das du diesem geinwertigen Hanse unserm dyner mit spiese und futer ußrichtunge tust (Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Copialbuch 46, Ausgegangene Befehle, fol. 19).

Während in den vorgestellten Zehrungszettel nur selten ein Wort über Anlaß und Zweck des Aufenthaltes oder der Reise (→ Feste zu besonderen Anlässen – Reise; → Gesandtschafts- und Reiseberichte) verloren wird, gewährt ein Zehrungszettel von 1544 über einen mehrtägigen Ritt Nassau-Weilburgischer Beamter nach Kassel auch einen Einblick in die Hintergründe der Reise und den Ablauf der langwierigen Verhandlungen. Auch dieser Zehrungszettel nennt zunächst das Datum, allerdings des Reisebeginns; sodann namentlich die Teilnehmer, Mangnus [!] Holzapfel, Amtmann und Johann Dietwein Rentmeister selbviert, sowie das Ziel der Reise: gen Cassel zum Lantgraven. Dann aber gehen die beiden nassauischen Räte ausführlich auf den Grund für ihren Ritt nach Kassel ein: […] Sachen halben, die Irrung zwischen Atzbach und Berns von wegen eins weidgangs, auch ein wechsel der Lantgravischen zu Osterspei und wolgemelts unßers gnedigen hern im Büchseckenthale eigenleute und den Reymershußer schlagk und der verßer marck jacht belangen[d]. Die Kosten werden aufgeschlüsselt in Hin- und Rückweg, wo jeweils die Auslagen für Herberge und Zehrung sowie die Trinkgelder für das Gesinde aufgelistet werden, sowie in den Aufenthalt zu Kassel, der fast eine Woche dauerte. Einen Einblick in die eigentlichen Verhandlungen vermitteln die Gelder, die die beiden nassauischen Amtleute den Schreibern der landgräflichen Kanzlei für die Abfassung mehrerer Schreiben zahlten: einen [Brief] an unßern gnedigen hern, den andern an graue Philippen von Solms Braunfelsch, den dritten an stathalter zu marpurgk und den vierden an Marxleschen amptman zu Khonigsbergk. Das Schreiben ist als einzelnes Schriftstück auf einem Quartblatt überliefert; es trägt weder eine Unterschrift noch ein Siegel (Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Wiesbaden, Abt. 166/67, Nr. 1039).

Die genannten Beispiele sind in den wenigsten Fällen »reine« Vertreter ihrer Gattung. Darin werden vielmehr Ausgaben für Verpflegung, Pferdefutter und Unterkunft kombiniert. Gemeinsamer Nenner sind, im Gegensatz zu Küchen- und reinen Futterzetteln (→ Küchen- und Speisezettel [Küchenbücher, Küchenregister]/Futterzettel), die Umstände der Entstehung dieser Quellen im Zeichen höfischer Mobilität und fern des Hofes. Deswegen trifft der Begriff »Zehrungszettel«, der für die Landgrafschaft Hessen zum Jahr 1492 als zeyre zettel auch quellenmäßig belegt ist (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/9), den Sachverhalt am besten.

Ein reiner Quartierzettel oder Herbergszettel ist das folgende Stück. Er entstand im Zusammenhang mit der Hochzeit (→ Feste im Lebenslauf – Hochzeit) Herzog Wilhelms von Sachsen mit Anna von Habsburg am 20.6.1442 in Jena, in einer zwar zum Herzogtum gehörigen Stadt, die jedoch keine Residenz war. Es handelt sich um ein Dokument, in dem die Kostenseite völlig außer Acht gelassen wird; im Vordergrund stand das logistische Problem, das die Unterbringung einer großen Zahl hochrangiger Gäste sowie von rund 4500 Pferden mit sich brachte. In einem als hochczeitczedel titulierten kleinen Rechnungsheft, das einem umfangreichen Konvolut mit Unterlagen über die Eheschließung angegliedert ist, finden sich viele Einzelheiten zu den Hochzeitsgästen, zum Zeremoniell des Festmahls, zur Lieferung von Viktualien usw. sowie auch eine Auflistung derjenigen Privatpersonen, Gasthäuser und Klöster in der Stadt, die eine jeweils angegebene Pferdezahl unterstellen und füttern sollten. Die Unterbringung gliederte sich nach zwei Quartieren oder Stadtvierteln und nach Straßen; im ersten Quartier sollten Ställe für insgesamt 2913 Pferde, im zweiten Quartier Ställe für 1505 Pferde bereitgestellt werden (Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar, Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. D 17, fol. 58-63v).

B.

I. Futter- und Zehrungszettel aus der Landgrafschaft Hessen, 1461 August 9

Sub anno domini millesimo quadringentesimo saxagesimo [!] primo in vigilia laurentii ist myn gnediger lieber herre widderumb mit sinen gesellen gein Nidde geredden kommen und hait sine gnade darselbs verzeret 3 ½ guldin thaler und 3 heller an gelde, an haffer 4 achteil und sin gessen rost und itzt myns herren hanen 34 und sin diße zwo zidddeln ußeynander gesnedden.

Hessisches Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 84/33.

II. Futter- und Zehrungszettel [1482]

Erffurdt

Zcerunge miner gnedigen hern Rethen gein Erffurd, nemlich meyn gnediger here von Meissen, Hugold von Slinitz obermarschalg, er Caspar von Schonnberg, ern Heinrich von Miltitz vnd ander miner gnedigen hern reten in den sachen, so meyn gnedige hern mit yn nach tode myns gnedigen hern hertzog Wilhelms gotseligen gehabt haben, solch gelt habe ich meister Peter cantzelschreiber von wegen meyner gnedigen herrn geantwort nach lut seiner quitancien, dy ich habe.

Item 18 ß 20 groschen zcum ersten mal gegeben

Idem 17 ß habe ich ym gein Erffurd bracht

Idem 20 ß habe ich meyster Peter selbs zcum drittenmal geantwort

Idem 35 ß Frantzen gegeben dy er meyster Peter bracht hat

Summa 90 ß 20 groschen

Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar,

Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. Bb 4125, unfol.

C.

Quellen

Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Wiesbaden, Abt. 166/67, Nr. 1039. – Hessisches Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 15/10; 37a/9; 84/33; 86/8. – Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Copialbuch 46, Ausgegangene Befehle. – Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar, Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. Bb 4125; Reg. D 17, fol. 58-63v.

Demandt, Karl E.: Das Schriftgut der landgräflich hessischen Kanzlei im Mittelalter (vor 1517). Verzeichnis der Bestände. Tl. 2: Rechnungen und Rechnungsbelege, Bd. 1, Marburg 1969. – Dormeier, Heinrich: Verwaltung und Rechnungswesen im spätmittelalterlichen Fürstentum Braunschweig-Lüneburg (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, 37; Quellen und Untersuchungen zur Geschichte Niedersachsens im Mittelalter, 18), Hannover 1994. – Mersiowsky, Mark: Die Anfänge territorialer Rechnungslegung im deutschen Nordwesten. Spätmittelalterliche Rechnungen, Verwaltungspraxis, Hof und Territorium, Stuttgart 2000 (Residenzenforschung, 9). – Streich, Brigitte: Vom »Liber computacionum« zum »Küchenbuch«. Das Residenzenproblem im Spiegel der wettinischen Rechnungen, in: Vorträge und Forschungen zur Residenzfrage, hg. von Peter Johanek, Sigmaringen 1990 (Residenzenforschung, 1), S. 121-146. – Streich, Brigitte: Das Amt Altenburg im 15. Jahrhundert. Zur Praxis der kursächsischen Lokalverwaltung im Mittelalter, Weimar 2000 (Veröffentlichungen aus thüringischen Staatsarchiven, 7).

→ Rechnungen