LEICHENPREDIGTEN
A.
1. Überblick
Leichenpredigten wurden anläßlich des Todes bzw. der Bestattung eines Menschen gehalten. Die frühneuzeitlichen Bezeichnungen variieren stark, wobei Protestanten sie häufig als parentation, leichsermon, concio funebris, aber auch als leichvermahnung, trostpredigt, erinnerung, dancksagung oder exhortatio bezeichneten, während Katholiken vielfach die Worte laudatio funebris, Lob- und Trauerrede, Trostpredigt, Leichenrede, Totenrede, ebenfalls Leich-Sermon, Leichabdankung, Grabrede oder Gedächtnispredigt verwendeten. Ihre Funktion war die Erinnerung an das Leben des Verstorbenen, der geistliche Trost für die Angehörigen und die Vorstellung eines Ideals christlicher Lebensführung, im häufigen Falle des Drucks auch die Stiftung von memoria. Mehrere hunderttausend Leichenpredigten wurden in der Frühen Neuzeit gedruckt, wobei der Höhepunkt zwischen 1550 und 1750 beim protestantischen Adel und Bürgertum des nördlicheren Mitteldeutschlands liegt. Derzeit nimmt man für den deutschsprachigen Raum etwa 250 000 erhaltene Leichenpredigten an, wobei die lutherischen gegenüber den reformierten auch wegen zögerlicher Durchsetzung der Gattung bei letzteren überwiegen. Die Drucklegung war nicht zuletzt ein repräsentativer Ausdruck des Standesbewußtseins. Bei Katholiken ist von einem nur kleinen Bruchteil dieser Menge auszugehen, der unter 10 000 Exemplaren liegen dürfte. Der gravierende Unterschied rührt her aus der Ablehnung des Fürbittgedankens im Luthertum: Fürbitten können danach dem Seelenheil des Verstorbenen nicht helfen; in der Leichenpredigt geht es daher darum, der Trauergemeinde das Leben des Verstorbenen vor dem Hintergrund der protestantischen Glaubensgrundsätze zu deuten. Die Leichenpredigt ist so Verkündung des Gotteswortes und exemplarische Lebensdeutung. Im Katholizismus hingegen steht die Fürbitte für das Seelenheil im Vordergrund; die Leistungen eines jeden Menschen erscheinen in Anbetracht des göttlichen Gerichts, des befürchteten Fegefeuers sowie der Hoffnung auf ewiges Leben und der Furcht vor der Verdammnis zu gering, als daß die Erzählung des Lebenslaufs hätte wesentlicher Teil der katholischen Totenfeier werden können. Eine innerweltlich bezogene Ausdeutung im Hinblick auf Transzendenz kommt daher kaum in Betracht.
Aufgrund der in den Druckwerken enthaltenen Gattungsvielfalt, Epicedien, Lebensläufen, Wappen und/oder Emblemata (→ Devisen und Embleme) oder Funeralmusiken, aufgrund der oft detaillierten und außerordentlich facettenreichen Beschreibungen von Leben und Sterben sind Leichenpredigten eine reiche Quelle für Literatur- und Musikwissenschaft sowie für die Geschichtsforschung. Im Hinblick auf die Erforschung des Hofes ist die Leichenpredigt als Teil der Begräbnisfeierlichkeiten ein (zumal mit der höfischen Rede) (→ Feste im Lebenslauf – Tod) Element des → Hofzeremoniells und zugleich eine wichtige biographische, geistes- und mentalitätsgeschichtliche Quelle des höfischen Lebens. Sie ist auch deshalb interessant, weil der Adel – und damit potentiell die Innen- oder Außensicht auf den Hof – bei gedruckten Leichenpredigten weit überdurchschnittlich vertreten ist. Die (theologisch eingefärbte und durch kirchliche Beschlüsse und Lehrmeinungen gattungsmäßig strukturierte) Entfaltung von frühneuzeitlicher und moderner Individualität, die Entwicklung von Lebensentwürfen, Welt- und Lebensdeutungen sowie Kategorien sozialer Geltung sind hier besonders gut greifbar. Nicht nur die Predigt selbst ist dabei von Bedeutung, sondern auch ihre Zirkulation. Leichenpredigten wurden nicht selten mit Auflagen von 100 bis 300 Stück gedruckt und waren, einzeln oder als Sammlungen gehandelt, in Buchkatalogen verzeichnet und eine beliebte Lektüre, die biographisches Interesse und fromme Andacht verband.
2. Entstehung und Entwicklung
Für Leichenpredigten kann man in einem zweifachen Sinne von Entstehung sprechen: Einerseits gibt es eine bis weit in die Antike zurückreichende Tradition der feierlichen Rede bei der Beisetzung, die als Ausnahme auch im Katholizismus geläufig war. Ihren Ausgangspunkt hatte sie dort in der Seelmesse. Das Totenritual der frühen Kirche besteht neben der Bestattung aus der Feier der Eucharistie, die zur Opferhandlung für das Seelenheil des Toten wurde (suffragium mortuorum). Der Priester empfahl in der Fürbitte Gott die Seele des Verstorbenen (commendatio animi) und erteilte die absolutio supra defunctum. Beide Elemente fanden später Eingang in das Rituale Romanum von 1614. Absolution des und Fürbitte für den Verstorbenen erlaubten es ausnahmsweise, über den Toten zu sprechen. Bei hochgestellten Personen, vornehmlich bei Kaisern, Königen, Fürsten und Bischöfen konnte die Vita referiert und interpretiert werden. Leichenfeiern mit Leichenreden gab es als Ausnahmen für Kaiser Konstantin (mit Eusebius als Redner), für Theodosius und Valentinian (Ambrosius); Leichenreden für Bischöfe sind für das 10. Jahrhundert belegt, im 12. Jahrhundert entstand ein Leichenpredigtformular für hochgestellte Männer. Besonders in Italien und Frankreich durften Bettelorden seit 1300 in gewissen Grenzen Grabreden halten, die für hochgestellte Personen in Deutschland erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts in größerer Zahl auftraten. 1504 wurde eine Leichenpredigt auf Herzog Magnus von Mecklenburg in Wismar gehalten und von 1502 ist ein Ritualformular des Pfarrers Johann Ulrich Surgant erhalten. Die verstorbene Person, für die gebetet wurde, wurde mit Ansätzen einer Biographie als christlich fromm, rechtschaffen, tugendsam und wohltätig charakterisiert. In der frühneuzeitlichen Begräbnisfeier (→ Feste im Lebenslauf – Tod) katholischer Fürsten bot die absolutio supra defunctum einen Anknüpfungspunkt für die ikonographisch meist aufwendige ephemere Architektur, die als chapelle ardente, Totengerüst, castrum doloris in Erscheinung tritt bzw. bezeichnet wird. Dort am Sarg, der ausnahmsweise auch ein leerer Schausarg sein konnte, vollzog der Priester die absolutio ad tumulum und an dem so prachtvoll hergerichteten Ort wurde die Leichenpredigt gehalten.
Obschon die mittelalterlichen Leichenpredigten bislang nicht hinreichend erforscht sind, läßt sich der Form- und Inhaltswandel, der mit der protestantischen Leichenpredigt verbunden ist, einstweilen und vorbehaltlich näherer Forschung als so tiefgreifend bezeichnen, daß Luther als Neuerfinder der Leichenpredigt gelten kann. Die frühneuzeitliche Leichenpredigt ist nach dieser Auffassung eine konfessionsspezifische Gattung, in welcher die Leichenpredigt für den Herrn oder die Herrin eines Hofes nur eine unter vielen ist. Die Traditionslinien der katholischen Leichenpredigt für gekrönte Häupter sind vor diesem Hintergrund der älteren Tradition und der sehr stark rezipierten lutherischen Neuerfindung noch genauer zu analyiseren. Das Konzil von Rouen (1581) beschränkte die katholische Leichenpredigt auf die gloriosi, illustres et bene meriti, das Konzil von Toulouse (1590) stellte sie unter bischöflichen Erlaubnisvorbehalt; es ergingen im übrigen in verschiedenen Provinialsynoden Verbote, die aber, etwa von Jesuiten, nicht immer befolgt wurden.
Luther beseitigte die Fegefeuerlehre, so daß die Fürbitte im Protestantismus gegenstandslos wurde und wegfiel. Anstelle der sakramentalen und weihenden Handlung zum Wohl des Toten stand in der evangelischen Kirche auch bei der Leichenfeier fortan die Verkündigung des Wortes im Vordergrund. Luther selbst hielt 1525 anläßlich der Bestattung von Kurfürst Friedrich dem Weisen eine Leichenpredigt, in der Trost, Hoffnung und Stärkung des Glaubens im Vordergrund stehen. 1532 folgte die Leichenpredigt für Kurfürst Johann von Sachsen; auch hier steht die Verkündung und Auslegung des Evangeliums, die Auferstehungslehre, das Gotteslob sowie Absicht, die Gläubigen zu bessern, im Vordergrund. Mit diesen rasch verbreiteten Leichenpredigten, deren Funktion Luther auch explizit thematisierte, entwickelte er das Muster der evangelischen Leichenpredigt; allerdings gab er selbst trotz der deutlichen Diesseitsorientierung und anders als die Masse der späteren protestantischen Leichenpredigten keine biographischen Details – vermutlich, weil er bei seinen Zuhörern die genaue Kenntnis der Umstände des Lebens und des Sterbens voraussetzen konnte. Die später voll ausgebildete Leichenpredigt enthält die Elemente des Dankes für das, was die verstorbene Person im Leben gewirkt hat, des Trostes für die Hinterbliebenen, der Ermahnung der Gemeinde anhand des Beispiels bzw. Vorbildes und der Erinnerung an die verstorbene Person: unter den Aspekten von Lob, Dank und Beispielhaftigkeit wurde der abgeschlossene Lebenslauf nachgezeichnet.
Die Kölner Reformationsordnung sah Exempel aus dem Leben vor, die allerdings nicht gefällig sein, sondern der Besserung der Gemeinde dienen sollten; schon im 16. Jahrhundert dauerten die nicht selten als geschönter Tugendspiegel erscheinenden Leichenpredigten bei hochrangigen Verstorbenen bis zu drei Stunden. Die Württemberger Kirchenordnung von 1536 sah kasuelle Ansprachen bei der Beisetzung vor, um 1550 waren diese häufig, um 1600 die Regel. Es entstand als Folge eine Flut von Drucken. Da Luther selbst auf die Bedeutung der Art des Sterbens hingewiesen hatte und im gnadenreichen Tod in Christus ein Zeichen gesehen wurde, das Heilsgewißheit geben konnte, wurde die Sterbeszene einschließlich der letzten Reden und Worte des Sterbenden ein wichtiger Bestandteil der Leichenpredigt; im 17. Jahrhundert war sie ein zentrales Motiv. Die oft ungesprochenen, aber erdachten letzten Worte wurden in einer späteren Phase vom moriturus noch verschriftlicht und in die Leichenpredigt aufgenommen. Noch später verfaßten Lebende den bei Gelegenheit ihrer Bestattung zu verlesenden Lebenslauf ganz selbst. Die biographischen Ausführungen wurden um 1600 zu eigenständigen »Personalteilen«, die in der Folge immer ausführlicher wurden. Bei sehr hochgestellten Personen traten die Details des Sterbens zugunsten der letzten Worte zurück. Zwischen Predigt und Lebenslauf wurde eine Zäsur üblich, die auch im Druck, dem mitunter Epicedien beigegeben waren, markiert wurde.
Im 18. Jahrhundert kam es zu einer stärkeren Gewichtung profaner Elemente in der Leichenpredigt. Seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts machte sich dann Kritik an den langen Leichenpredigten breit, nachdem mittels Kirchenordnung schon im 16. Jahrhundert versucht wurde, ihre Dauer zu beschränken. In Zweibrücken suchte man 1673/74, den Personalteil der Leichenpredigt zu entfernen. Der Vorwurf der Verlogenheit, der übertriebenen Länge, der Vorhalt der hohen Kosten für den Druck und auch Parodien haben im 18. Jahrhundert Anteil am Verschwinden der (gedruckten) Leichenrede als Massenphänomen. In reformierten Gebieten und besonders in Basel lebt sie, vorbereitet durch selbstverfaßte Lebensläufe, fort, als mündlicher Bestandteil der Trauerfeierlichkeit der verschiedenen christlichen Konfessionen vielerorts bis in die Gegenwart.
Die Leichenrede bei Hof war wahrscheinlich regelmäßig Sache des Hofpredigers. Vielleicht auch aus dem Grunde, daß diese bei der Herrschaftsnachfolge oft abgelöst wurden, zogen sie nicht selten die eigene Gelehrsamkeit herauskehrende und hymnisch verklärende, panegyrische Summe des Lebens ihrer Herren bzw. Herrinnen. Leichenpredigten erstreckten sich dann nicht selten über mehrere Stunden, wenn nicht Tage und wurden auch vom zuhörenden hohen Klerus als oft ermüdend durchlitten. Die gedruckten Fassungen aber fanden Verbreitung und Beachtung, als Erinnerung, auch als biographische Quelle. Für Herrscher richteten zahlreiche Institutionen Leichenfeiern aus, von denen nicht wenige die bei ihnen gehaltenen Leichenpredigten drucken ließen, so daß für Fürsten, Könige und Kaiser neben der bei Hof gehaltenen oftmals weitere Leichenpredigten von sonstigen Autoren überliefert sind. Für die Interpretation ist ungeachtet der angestrebten Öffentlichkeit dieser Unterschied des anwesenden Publikums von Bedeutung.
3. Entwicklung der spezifischen Quellenart
Leichenpredigten liegen in aller Regel als Druckwerke vor. Die Masse der Predigten wurde in Mitteldeutschland und den oberdeutschen Reichsstädten gedruckt, doch auch von Zwinglianern, und bezieht sich auf protestantische Verstorbene des Adels, der Ober- und Mittelschicht und zu einem sehr geringen Anteil der Unterschicht. Der Druck erfolgte im Interesse der Verstorbenen selbst, der Nachkommen oder Prediger, welche auch Predigtsammlungen in Druck gaben. Bei Predigten für höherrangige Verstorbene erweist sich der für Predigt und Druck betriebene Aufwand als standesübliche Form der Statusrepräsentation. Anfänglich umfaßten die Drucke zehn bis 20 Seiten in Oktav- oder Quartformat; später betrug die Auflage meist 100 bis 300 Stück in Quart-, Folio oder Großfolioformat. Mitunter kam es zu Neuauflagen. Die Exemplare ließ man Verwandten und Freunden oder dem bekannten Adel zukommen, sie erreichten aber auch den Buchmarkt und wurden in Messekatalogen verzeichnet. Als Erbauungsliteratur konnte man sie an weit mehr Orten erstehen als allein in den großen Messestädten Leipzig und Frankfurt. Als wichtigste Druckorte treten Leipzig, Braunschweig, Helmstedt, Wolfenbüttel, Hildesheim, Rinteln, Marburg, Frankfurt am Main, Jena, Magdburg, Wittenberg und Augsburg hervor, einige wenige Drucke entstanden in Wien und Graz.
Das mit dem Sammelbegriff »Leichenpredigt« bezeichnete klassische Druckwerk enthält meist verschiedene Teile: Titelblatt, Vorrede und Widmung, die eigentliche Leichenpredigt, hernach den Lebenslauf (curriculum vitae) bzw. Personalangaben und das Ehrengedächtnis (commendatio defuncti, memoria), die Abdankung (Parentation) und/oder die Standrede, die meist von einem Laien, einem Kollegen etwa des Verstorbenen gehalten wurde und außer der Würdigung des Verstorbenen den Dank der Hinterbliebenen an das Trauergefolge enthält. Den Abschluß bilden oft Epicedien, d. h. Trauergedichte, Nachrufe, Epigramme, manchmal auch Abbildungen oder Trauermusik, bei Angehörigen von Lehranstalten auch das akademische Programm, was die humanistische Prägung eines Teils der Leichenpredigten verdeutlicht. Im Verlauf des 17. und im 18. Jahrhundert wurden insbesondere die Personalteile immer länger, länger auch als die Predigten. Die höfische Prägung der Leichenpredigt kommt in beigebundenen Stichen etwa des castrum doloris zum Ausdruck, in Ahnentafeln bzw. Geschlechterfolgen. Der Umfang auch von Druckwerken in Folioformat für Fürsten erreicht mitunter nach hunderten zählende Seiten; sie erscheinen mitunter als Funeralwerke.
Für die Interpretation der Leichenpredigt kann die Kenntnis der jeweiligen regulierenden Kirchenordnung von Bedeutung sein. Wichtig ist zudem die Heranziehung von Quellen zur Performanz der Predigt, besonders also von Quellen zum bei Hof in der Regel sehr aufwendigen Bestattungszeremoniell (Popelka, Castrum Doloris, Brix, Trauergerüste), die häufig in Kirchenprotokollen erhalten sind.
B.
Martin Luther, Predigt über der Leiche des Kurfürsten Herzog Johann zu Sachsen, 1532
Mein lieben freunde, weil sich der fall jtzt also mit unserm lieben Landsfürsten zugetragen, und die gewonheit und weise mit den Seelmessen und Begengnissen, wenn man sie zur erden bestetiget hat, abgangen ist, Wollen wir dennoch diesen Gottes dienst nicht lassen nach bleiben, das wir Gottes wort predigen, Dar jnn Gott gepreiset und die leute gebessert werden, Denn wir müssen da von handeln und der zeit auch jr recht thun, Weil unser Herr Gott abermal unser liebes haubt zu sich genomen und mit gnaden gefoddert hat. Darumb wollen wir den text Sanct Paulus für uns nehmen, da er also sagt zun Thessalonichern am Vierden Capittel: »Wir wollen euch aber, lieben bruder, nicht verhalten von denen, die do schlaffen, auff das jr nicht trawrig seid wie die andern, die keine hoffnung haben, Denn so wir gleuben, das Jhesus gestorben und aufferstanden ist, so wird auch Got, die da entschlaffen sind, durch Jhesum mit im furen« ec. […]
[…] Nu wollen wir den text hören, wie er uns tröstet, Also sagt der liebe Paulus [Zitat wie oben bis keine hoffnung haben] Da würfft der heilige Paulus einen guten zugker und menget die bitterkeit, so jnn solchem fall ist, mit süssigkeit und saget: Jr seid trawrig und bekümmert euch uber den verstorbenen, Es ist war, es thut wehe einen guten freund so verlieren, Ich straffe es nicht, sondern lobe es, denn es ist ein zeichen, das es gute hertzen sind, die sich der verstorbenen so annehmen, Aber macht gleich wol ein unterschiet zwisschen ewrem sterben und der Heiden sterben, zwischen ewer trawrikeit und der Heiden, Jhene haben nach diesem leben keine hoffnung, jr aber wisset, das jr nicht sterbet, sondern nur entschlaffet, Denn so jr gleubet (folget weiter), das Jhesus gestorben und auffgefaren ist, so ist das auch gewis, das Gott die verstorbenen jnn Christo mit jm füren wird und kurtz umb nicht da lassen bleiben, da wir meinen, das sie bleiben, sondern wird sie bringen da hin, da er ist. […]
Also, wie wol es schwer ist, sol man sich da zu gewenen, das man auff den tod Christi lerne sehen, durch welchen unser tod erwürget ist
[…]
Weil nu Sanct Paulus die todten, wie jr höret, so lobet, Sollen wir Gott vleissig für die gnade dancken, das er unsern lieben Kürfürsten auch jnn dem tod Christi begriffen und jnn seine aufferstehung gefasset hat. Denn jr wisset, was für ein tod er zu Augspurg auff dem Reichstag gelidden hat. Ich will jn jzt nicht loben seiner hohen tugend halben, sondern jn auch lassen einen sunder bleiben wie uns alle, die wir die strasse auch gedencken zugehen und unserm Herre Gott manche starcke sunde ueberlieffern wollen, Das wir bei dem artikel, der da heist ›Vergebung der sunden‹ auch bleiben, Darumb will ich unsern lieben herrn nicht so gar rein machen, wie wol er ein seer fromer, freundlicher man gewesen ist, on alles falsch, jnn dem ich noch nie mein lebtag einigen stolz, zorn noch neid gespüret hab, der alles leichtiglich tragen und vergeben kunde, und mehr denn zu viel mild gewesen ist. […]
Denn jr wisset alle, wie er Christo nach vor zweyen jaren zu Augspurg gestorben und den rechten tod gelidden hat nicht für sich allein, sondern für uns alle, Da er alle böse suppen und gifft hat müssen aus essen, die jm der teuffel eingeschenckt hat. […] Da hat unser lieber Kurfürst Christus tod und aufferstehung für der ganzen wellt offentlich bekennet und ist dar auff blieben, hat land und leut, ja sein eigen leib und leben dar an gesezt. Dis sterben wie schwer es sey, hat er wol on zweivel an seinem herzen gefület, Weil nu das selbig bekentnis offentlich am tage ist, so wollen wir jn da von rhumen als einen Christen, Ist aber neben diesem etwas mangels an seiner person gewest, das lassen wir gehen
[…]
Darumb wollen wir unsern lieben Landsfürsten unter die rechen, die jnn Jhesu Christo schlaffen
[…]
Darumb demütige dich und besser dein leben, das du auch wie er unter den leuten seiest, die mit Christo leiden und sterben, wie ich denn hoff, das jr viel sind, die so sterben und leiden wie mein herr zu Augspurg, Die werden denn auch so ein sanffts sterben erlangen, das sie der schlaff seuberlich und leicht ankompt, Das wird das ende sein aller der, die an dem tod und aufferstehung Christi gleuben und das selbe bekennen, das sie endlich mit jm widder aufferstehen und mit Christo gefüret werden. Das verleihe uns Gott, Amen.
D. Martin Luthers Werke.
Kritische Gesamtausgabe, Bd. 36,
Weimar 1909, ND Graz 1964.
S. 237-254,
Kommentar: Luther ergänzt die abgeschlossenen Bestattungsrituale um eine Predigt, die der Besserung der Gemeinde gilt und predigt über Thessaloniker 4, 13-14, in welchem Brief Paulus von der Verheißung der Auferstehung für den gläubigen Christen spricht. Die Schrift tröste über den Verlust des Toten und über den Tod hinweg, der als Schlaf dargestellt wird. Es gelte, den Tod anschauen zu lernen, weil man darin Tod und zugleich Auferstehung Christi sehen lerne. Luther geht nur kurz lobend auf die Person des Kurfürsten und auf dessen Tod ein – er kann beim Publikum eine genaue Kenntnis des Hergangs voraussetzen. Der Kurfürst habe den Tod – hier schließt Luther an die ars moriendi an – nahen gefühlt und sei als gläubiger und bekennender Christ gestorben, weshalb man an seine Erlösung glauben und sich damit trösten könne. Zum Abschluß ermahnt Luther die Gemeinde zur Demut und Besserung um eines guten Todes und der Auferstehung willen. Der Kurfürst dient hierfür als Beispiel.
C.
Quellen
Bereits in der Frühen Neuzeit wurden Leichenpredigten gesammelt. Aus den Predigtsammlungen ragen besonders heraus die der Gräfin Sophie Eleonore zu Stolberg-Stolberg (1669-1745) mit 45 000 gedruckten Exemplaren (ohne Dubletten 24 600) und die des Herzogs August des Jüngeren von Braunschweig-Lüneburg (11 000), der systematisch Neuerscheinungen im Reich ankaufte. Beide Sammlungen sind heute in Wolfenbüttel. Zahlreiche Pfarrer legten Predigsammlungen an, als Sammler von Predigtsammelbänden tat sich Philipp Jacob Spener hervor. Das Stadtarchiv Braunschweig verwahrt 8000 Leichenpredigten, der Bestand der Staatsbibliothek Berlin hat teilweise Kriegsschäden erlitten. Im katholischen Raum ist die Suche in überwiegend kirchlichen Archiven oft mühseliger, insbesondere dann, wenn Kleindrucke nicht katalogisiert wurden (Eybl, Leichenpredigten). Erschlossen werden die Drucke primär durch die Publikationen der Forschungsstelle für Personalschriften (Marburg, Dresden: Lenz (zahlreiche Bände) und Boge, Oratio Funebris). – Eigens oben zitiert wurde: D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe, Bd. 36, Weimar 1909, ND Graz 1964.
Literatur
Einschlägig beinahe sämtliche Bände der seit 1978 von Rudolf Lenz herausgegebenen Reihe »Marburger Personalschriften«. Die Reihe enthält neben Einzelstudien insbesondere Bestandsaufnahmen, Bibliographien und auch Hilfsmittel (Abkürzungen aus Personalschriften des XVI. bis XVIII. Jahrhunderts, Bd. 18, Sigmaringen 1993). Vgl. demnächst: Avry und Casarotto (abgeschlossene Arbeit zu Leichenpredigten auf die Kaiser). – Babendererde, Cornell: Sterben, Tod, Begräbnis und liturgisches Gedächtnis bei weltlichen Reichsfürsten des Spätmittelalters, Sigmaringen 2003 (Residenzenforschung, 19). – Brix, Michael: Trauergerüste für die Habsburger in Wien, in: Wiener Jahrbuch für Kunstgeschichte 26 (1973) S. 201-265. – Eybl, Franz M.: Leichenpredigten, in: Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16-18. Jahrhundert). Ein exemplarisches Handbuch., hg. von Josef Pauser, Martin Scheutz und Thomas Winkelbauer, Wien u. a. 2004 (Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 44), S. 916-926. – Hartmann, Rolf: Das Autobiographische in der Basler Leichenrede, Basel u. a. 1963 (Basler Beiträge zur Geschichtswissenschaft, 90). – Oratio Funebris. Die katholische Leichenpredigt der frühen Neuzeit. Mit einem Katalog deutschsprachiger katholischer Leichenpredigten in Einzeldrucken 1576-1799 aus den Beständen der Stiftsbibliothek Klosterneuburg und der Universitätsbibliothek Eichstätt., hg. von Birgit Boge und Ralf Bogner, Amsterdam u. a. 1999 (Chloe, 30). – Papenheim, Martin: Erinnerung und Unsterblichkeit. Semantische Studien zum Totenkult in Frankreich (1715-1794), Stuttgart 1992 (Sprache und Geschichte, 18). – Popelka, Liselotte: Castrum Doloris oder »Trauriger Schauplatz«. Untersuchungen zu Entstehung und Wesen ephemerer Architektur, Wien 1994 (Österreichische Akademie der Wissenschaften. Veröffentlichungen der Kommission für Kunstgeschichte, 2). – Schmidt-Grave, Horst: Leichenreden und Leichenpredigten Tübinger Professoren (1550-1750), Tübingen 1974 (Contubernium, 6).