FÜRSTENKORRESPONDENZ
A./B.
I. Einleitung: Familienstreit und Kanzleisprache
Als Ernst, Herzog von Bayern-München, im Herbst 1433 seinem Sohn Albrecht III. per Brief in väterlicher Sorge riet, gerade bei seiner angegriffenen Gesundheit solle er sich vor vrawen hüten, um seine Krankheit nicht noch zu verschlimmern (zu rekonstruieren aus dem Antwortbrief Albrechts, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurbayern Äußeres Archiv 1944, fol. 379, 1433 September 5-21), hatte diese halb besorgte, halb bösartige Stichelei wohl bereits einen ernsteren Hintergrund, der sich über die nächsten Jahre zur politischen Zerreißprobe auswachsen sollte: Albrecht verärgerte seinen Vater, indem er offen mit der Straubinger Bürgertochter Agnes Bernauer zusammenlebte und mit ihr sogar, darin lag die eigentliche politische Gefahr, eine morganatische Ehe einging. Schließlich, im Oktober 1435, wußte Ernst die politische Einigkeit des Territoriums und die dynastische Legitimität seiner Familie nicht anders zu bewahren als durch einen Justizmord an der als Usurpatorin empfundenen Bernauerin. Das zynische Kalkül, daß das Ende der Geliebten Albrechts Rebellion gegenstandslos machen und somit am effektivsten zur Versöhnung führen würde, ging auf: Schon 1436 kehrte Albrecht durch die Heirat mit Anna von Braunschweig zur dynastischen Vernunft zurück. Unter den vielen Zerwürfnissen zwischen Vätern und Söhnen im Spätmittelalter ist dies nicht nur eines der menschlich dramatischeren, es bietet auch einigen Einblick in die quellenkundlichen Probleme der Fürstenkorrespondenz. Die Vor- und Nachgeschichte dieser auf vielen Ebenen popularisierten Episode der bayerischen Landesgeschichte (Forschungs- und Wissensstand sind am besten zusammengefaßt bei Märtl, Straubing. Siehe auch Flood, Agnes Bernauer) ist nicht nur durch verhältnismäßig dichte Korrespondenz überliefert, sie findet im Briefverkehr zwischen München und Straubing auch ihr entscheidendes Austragsmedium.
Im Frühjahr 1435 führte die sich zuspitzende Auseinandersetzung nämlich zu einem Briefwechsel, der immer stärker um Grundsätzliches kreiste: darum, was ein vater sinem sun schuldig ist (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurbayern Äußeres Archiv 1944, fol. 236, 1435 Mai 5, Konzept) – und umgekehrt. Ernst argumentierte, zwar sei er als Vater bei gotlicher gesacze und veterlicher trewen wegen schuldig, seinem Sohn zu gebührendem Rang und zu fürstlicher Würde zu verhelfen, vorausgesetzt, dieser ordne sich sönlicher undertenikeit wegen der väterlichen Autorität bedingungslos unter – und davon könne leider keine Rede sein (Deutsche Privatbriefe, Nr. 47, München, 1435 März 20, Konzept). Dagegen versuchte Albrecht, ohne den eigentlichen Streitgrund zu erwähnen, eben dieses Vater-Sohn-Verhältnis auf Basis ungleicher, aber vertrauensvoller Gegenseitigkeit als durch die Einmischung böswilliger Teile seiner Straubinger Umgebung aus der Balance geraten darzustellen. Eben vaterlich[e] trew würde gebieten, seinen guten Willen anzuerkennen und ihm die Chance zur persönlichen Rechtfertigung zu geben (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurbayern, Äußeres Archiv 1943, fol. 275, Vohburg, 1435 August 29). In einem eigenhändigen Brief, von dem sich der Ernst verpflichtete Rat und die Kanzlei Albrechts durch den Vermerk dominus dux per semet ipsum scripsit distanzierte (vgl. Lucha, Kanzleischriftgut, S. 153), kulminierte Albrechts Ringen um seine Interpretation des Vater-Sohn-Verhältnisses, indem er es als seine größte Sorge darstellte, wie wir ewer lieb und vaterlich trew wider erlanngen mochten (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurbayern Äußeres Archiv 1943, fol. 240, Straubing, 1435 Mai 23).
Alle zwischen München und Straubing gewechselten Briefe, ob eigenhändig oder von Kanzleischreibern ausgefertigt, gehorchen Formulierungsregeln der Kanzleikorrespondenz. Die Anreden etwa verzichten auch unter blutsverwandten Fürsten nicht auf die Standes- und Herrschaftstitel (Hochgeborener Fürst, lieber Sohn), das einfache Ihr/Euch wird meist durch die Umschreibung Euer Lieb ersetzt, die Wortwahl in Gruß- und Schlußformeln ist nicht individueller Formulierungskunst, sondern zunächst dem Rangverhältnis der Briefpartner geschuldet. Die bis auf weiteres einzige Möglichkeit, die Entwicklung dieser Formulierungsregeln auf breiter, überterritorial vergleichender Quellenbasis erläutert zu bekommen, ist Georg Steinhausens 1889 erschiene »Geschichte des Deutschen Briefes«. Dort findet man jedoch weniger Vokabular, Regelwerk und Eigenheiten eines bestimmten Stils beschrieben, als vielmehr einen dramatischen Kampf zweier Briefideale nachgezeichnet: des steifen, förmlichen, umständlichen und affektierten Kanzleibriefs und des freien, natürlichen und volkstümlichen Privatbriefs (Steinhausen, Geschichte, S. 53-57, 80-88, 121-125). Blühte im 15. Jahrhundert noch an geschützten Stellen – auch und gerade in der Fürstenkorrespondenz – das zarte Pflänzchen der freieren und natürlicheren Form, so habe schon das 16. Jahrhundert den Sieg der Kanzlei, der Umständlichkeit, der Höflichkeit […] gebracht (Steinhausen, Geschichte, S. 185). Innerhalb des weltanschaulichen Horizontes, in dem der Kulturhistoriker Steinhausen seine Briefgeschichte als Geschichte der deutschen »Volksseele« verankerte (Herold, Steinhausen), mußte das Werturteil über den Kanzleistil vorbehaltlos negativ ausfallen, er gar als historisches »Unglück« erscheinen (Steinhausen, Geschichte, S. 188). Steinhausen spitzte damit eine Sichtweise zu, die auch ohne den weltanschaulichen Überbau bis vor wenigen Jahren unhinterfragt den historiographischen Umgang mit Fürstenkorrespondenz des 15. und 16. Jahrhunderts bestimmte. Formelhaftigkeit galt die längste Zeit als eine sprachliche Kruste, die durchbrochen werden muß, um – soweit überhaupt möglich – zum weichen Kern der eigentlichen, historisch deutbaren Briefaussage zu kommen. Motivationen und Gefühle der Korrespondenten sind in dieser Sichtweise desto authentischer und glaubwürdiger, je weniger sie sprachlich mit dem durchsetzt sind, was Steinhausen als »nichtssagenden Formelkram« (Steinhausen, Geschichte, S. 125) bezeichnet.
Doch das Beispiel aus dem Hause Wittelsbach paßt kaum in diese Deutung. Die Wendung väterliche Lieb und Treu ist dort vor dem Zerwürfnis und nach der Versöhnung zum einen tatsächlich stereotyper, obligatorischer Bestandteil einer salutatio, wie sie nach Kanzleiregeln für Briefe jeden Inhalts von fürstlichen Vätern an fürstliche Söhne korrekt war. Sie bezeichnet hier jedoch im praktisch gleichen Wortlaut auch einen in der Realität angestrebten, politisch und menschlich zu realisierenden Zustand, nämlich die Anerkennung und Unterstützung eines versöhnten und solidarischen Vaters und Landesherren, um die Albrecht ringt und die auch für Ernst ideologischer Dreh- und Angelpunkt des Konfliktes ist. Die formelhaft verbalisierte väterliche Liebe und die politisch reale väterliche Unterstützung werden dabei völlig synchron entzogen und wieder gewährt: Seit 1433 beginnen Ernsts Briefe an seinen Sohn ohne eigentliche salutatio direkt mit der Anrede, um ab Januar 1436 wieder rhetorisch ausgefüllt und angereichert zu werden. Gleichzeitig aber sind väterliche Lieb und väterliche Treu – an und für sich nur die kanzleisprachlich indirekte Umschreibung für das Pronomen »Ihr/Euch« – in Albrechts Briefen Anreden, die in appellierender, beschwörender Intensität immer wieder aufgegriffen werden. Das Zusammenfallen dieser drei Ebenen – der kanzleimäßigen Formelsprache, des Ringens um Kernbegriffe politischer Verpflichtung und des emotionalen Appelles – im Briefwechsel dieser dramatischen Monate macht die Unterscheidung zwischen sprachlicher Kruste und politischem wie persönlichem Kern sinnlos, und läßt brieftypische Rhetorik als politisches Handeln erahnen, das um die sprachliche Formel, um das immer wiederkehrende konventionelle Versatzstück als Knotenpunkt und Kristallisationskern kreist.
Es scheint also geboten, nach einem Überblick über die Quellenlage und die Forschungsgeschichte in diesem Überblicksartikel vor allem zwei miteinander verwandte Deutungsprobleme in den Mittelpunkt zu rücken: Zum einen das der sprachlichen Konventionalität, zum anderen das der Abgrenzung zwischen privater oder familiärer Korrespondenz einerseits und politischer oder offizieller Korrespondenz andererseits. Nach einem Überblick über Quellenlage und Forschungsstand soll deshalb zunächst ein Beschreibungsmodell für Briefe vorgestellt werden, das besonders auf diejenigen Quellenmerkmale abhebt, in denen sich diese Probleme manifestieren. Dann gilt es, in zwei Schritten zu einer Neueinschätzung zu kommen, die den bisherigen Forschungsstand auswertet und als Basis für neue Erschließungen dienen kann. Als erstes sollen dort verschiedene Ausprägungen von Konventionalität in Fürstenbriefen differenziert werden, die sich gegenseitig widersprechen können und jeweils andere Deutungshorizonte nahelegen. Dann soll Konventionalität als historische Aussage in den Blick genommen werden, die über die sprachliche Normierung möglicher und typischer Briefformulierungen selbst Beziehungsmuster zwischen Fürsten vorgibt, und eine historisch spezifische Verknüpfung zwischen der Verbalisierung affektiver Verbundenheit auf der einen, und politischen Autoritäts- und Machtbeziehungen auf der anderen Seite herstellt. Natürlich ist dies in diesem Rahmen nur beispielhaft möglich, und es wird zur Illustration ein Problemfeld herausgegriffen, das sich in der aktuellen Forschungslandschaft als besonders fruchtbar erwiesen hat: Briefe von Fürstinnen, und mit ihnen die Frage nach spezifisch weiblichen Lebenssphären und Handlungsmöglichkeiten.
II. Quellenlage: Überlieferungsgeschichte und Schriftlichkeitsgeschichte
Seit wann und wie viel korrespondierten Fürsten? Die ältere mediävistische Schriftlichkeitskonzeption, die »Schriftlichkeit« bildungsgeschichtlich im Sinne eines kulturellen Leistungsniveaus als Summe individueller Schreibfähigkeiten konstruierte, tendierte für das frühe und hohe Mittelalter zum Bild einer von kulturellen Renaissancen unterbrochenen und zurückgedrängten Schriftlosigkeit (Rörig, Mittelalter; Wendehorst, Mittelalter). Die Belege für pragmatische Alltagsschriftlichkeit jedoch, die Zufallsfunde und Archäologie immer wieder zu Tage gefördert haben (siehe Garrison, Mentality), lassen es vernünftiger erscheinen, Formen schriftlichen Kommunizierens in allen Abschnitten und auf allen sozialen Ebenen als Teil der mittelalterlichen Lebenswelt zu sehen. Darüber hinaus über die Kontinuität und den Umfang fürstlicher politischer und Alltagskorrespondenz über das ganze Mittelalter hindurch zu spekulieren, ist müßig. Jenseits von kompilierten und redigierten Briefsammlungen ist die Überlieferung früh- und hochmittelalterlicher Originalbriefe so spärlich und erratisch, daß sie keine Basis für Schätzungen des tatsächlichen Briefaufkommens bietet (siehe dazu zusammenfassend Köhn, Quellenkritik, sowie Constable, Letters. Siehe auch Schaller, Briefe).
Erst ab ca. 1300 steigt die Chance, daß einzelne Briefe in die Urkundenbestände immer stärker ortsgebundener fürstlicher Archive eingehen. Über das Einzelstück hinaus ganze Briefwechsel und Briefkomplexe zu rekonstruieren, ist auf dieser Basis jedoch kaum möglich. Dies ändert sich erst mit dem nächsten kanzleigeschichtlichen Entwicklungssprung, als in den Fürstenkanzleien verschiedene Techniken, Korrespondenz systematisch zu dokumentieren, ausprobiert werden und sich einbürgern: Aktenführung, bei der eingehende Briefe mit den Entwürfen eigener Antwortbriefe zusammen abgelegt werden, Briefregister, die fortlaufend die auslaufende Korrespondenz enthalten und dossierartige Sammelabschriften, in denen Briefwechsel zu einzelnen Vorgängen nachträglich ordnend zusammengeschrieben, teilweise auch kommentiert und erläutert werden (der immer noch einzige Versuch, spätmittelalterliche Kanzleigeschichte im Überblick darzustellen, wenn auch auf bayerische Beispiele beschränkt, ist: Fürstenkanzlei des Mittelalters. Für die frühen Entwicklungsformen spätmittelalterlichen Kanzleischriftguts siehe Patze, Typen, sowie Pätzold, Amtsbücher). Wie dieser entscheidende Wandel in der Kanzleiarbeit räumlich und zeitlich zu verorten ist, läßt sich auf der Basis der bisherigen Forschung noch nicht abschließend feststellen, aber einige Tendenzen lassen sich doch erkennen und zu einem vorläufigen chronologischen Modell verbauen. Die bayerischen Kanzleien sind am besten untersucht: In Bayern-München, Bayern-Landshut und Bayern-Ingolstadt setzt die Korrespondenzüberlieferung fast gleichzeitig zwischen 1417 und 1430 ein (Holzapfl, Senntbrief, S. 176-179; Andrian-Werburg, Urkundenwesen, S. 5, 20-23; Lucha, Kanzleischriftgut, S. 44-52). Bei den fränkischen und brandenburgischen Hohenzollern beginnt die systematische Briefüberlieferung Anfang der 1440er Jahre, nach dem Generationswechsel nach dem Tod Markgraf Friedrichs I. (Nolte, Famile, S. 19). Im Rahmen der Familienpolitik der sächsischen Wettiner lassen sich erste Briefe zwar schon aus dem Jahr 1407 heranziehen (Rogge, Herrschaftsweitergabe, S. 107, 112), zusammenhängende Briefwechsel aber erst seit Ende der 1440er Jahre (Rogge, Herrschaftsweitergabe, S. 178-180). Die ersten und fortschrittlichsten Fürstenkanzleien finden zu Formen und Verfahren einer derart verstetigten und systematisierten Briefdokumentation also zwischen den 1420er und den 1440er Jahren, zwei Generationen später als die Reichsstädte, wo die Entwicklung von sachthematischen wie chronologisch geführten Briefregistern in Amtsbuchform vor allem durch die Erfordernisse und Erfahrungen des ersten Städtekrieges 1387-89 an Dichte und Stetigkeit gewonnen hatte (siehe für Nürnberg Pitz, Aktenwesen, S. 261-264, Schubert, Stadt, S. 25-27, sowie, mit Berücksichtigung auch der benachbarten fränkischen Reichsstädte, Buchholzer-Rémy, ville. Für Regensburg und das dort begonnene, inzwischen verlorene »Bundbriefbuch« siehe Engelke, Statpuech, S. 104 Anm. 393, sowie zu einer besonders frühen Sammlung von Kanzleibriefen Kropac, Stadtbuch, zur Kölner Briefüberlieferung Keussen, Briefeingänge). Steinhausens Sammlung spätmittelalterlicher Fürsten- und Adelsbriefe, bei allen ihren Schwierigkeiten der mit Abstand kompletteste Querschnitt der Überlieferung bis 1500, legt nahe, daß bei vielen kleineren Höfen, die nicht zu den Vorreitern dieser Kanzleirevolution gehören, ein ähnlicher Prozeß erst in den 1460er und 1470er Jahren einsetzte.
Hinter dieser Entwicklung steht ein grundlegender Wandel in der Wertigkeit des Schriftguttyps Brief innerhalb des herrschaftlich-administrativen Gebrauchs von Schriftlichkeit: Wurde er noch das 14. Jahrhundert hindurch überwiegend als ephemeres Mitteilungsmedium betrachtet, für das sich die Aufbewahrung über die ursprüngliche Funktion hinaus nicht lohnte, sah man in ihm nun mehr und mehr ein Dokument, mit dem sich politische Vorgänge über das Wissen und die Erinnerung der Beteiligten hinaus dokumentieren und in Konfliktfällen belegen ließen. Eine Trennung von kanzleimäßig aufbewahrter und überlieferter Korrespondenz und »privatem« Fürstenbriefwechsel, die über andere Wege in die Registraturen gelangen, ist bis ins erste Drittel des 16. Jahrhunderts kaum zu erkennen. Von der Mitte des 15. bis ins erste Drittel des 16. Jahrhunderts ist die Briefüberlieferung deutscher Fürsten zwar noch längst nicht lückenlos, aber doch so umfangreich und dicht, daß sich quellenkundliche Aufarbeitungen ausschnittsweise auf einzelne Fürstenhäuser konzentrieren. Stand und Probleme dieser Forschung sollen als nächstes skizziert werden.
III. Forschungsgeschichte: Die Wiederentdeckung der Fürstenkorrespondenz
Eine umfassende quellenkundliche Grundlegung für den deutschen Fürstenbrief von ca. 1400 bis 1600 steht noch aus. Die Vertreter der Diplomatik des Mittelalters und der Akten- und Archivalienkunde der Neuzeit als der eigentlich zuständigen hilfswissenschaftlichen Disziplinen haben sich mehrheitlich eher bemüht, den Gegenstand aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich herauszuhalten und entweder der jeweils anderen oder einer verwandten Disziplin zuzuschieben. Die Urkundenlehre sieht im Brief, nicht zuletzt bedingt durch editorischen Abgrenzungsbedarf, vor allem ein Mitteilungs- und Informationsschriftstück, das sich gerade über das Fehlen rechtlicher Geltung quasi negativ definiert. Eine Sichtweise, die gerade dem Spätmittelalter in zweifacher Hinsicht nicht gerecht wird: Zum einen ignoriert sie die Grauzone zwischen Befehls-, Rechtsetzungs- und Mitteilungsdokumenten, in der sich ein großer Teil des herrschaftlichen Schriftguts dieser Epoche bewegt, zum anderen reicht der Fürstenbrief als Medium des Konfliktaustrags und der familiären Kommunikation über den engen funktionellen Horizont der »Mitteilung« weit hinaus.
Die Aktenkunde, entwickelt von Heinrich Otto Meisner (Meisner, Archivalienkunde. Zur Entstehung der Disziplin siehe auch Henning, Aktenkunde) und aus archivarischer Sicht weiter systematisiert von Jürgen Kloosterhuis (Kloosterhuis, Aktenkunde), stellt dagegen durchaus ein umfassendes System zur Beschreibung und Einordnung briefförmiger Schriftstücke zur Verfügung. Dieses Lehrgebäude schließt sich dabei aber so eng an die verwaltungshistorische Realität des voll ausgeprägten absolutistischen Behörden- und Beamtenstaates an, daß es außerhalb der »monarchischen Jahrhunderte« (Meisner, Archivalienkunde, S. 124), also in etwa des 17. bis frühen 19. Jahrhunderts, nur sehr eingeschränkten analytischen Wert hat. Außerhalb der behördengeschichtlich faßbaren Sphäre stehendes Korrespondenzschriftgut klammert die Aktenkunde bewußt aus, so daß der Terminus »Brief« innerhalb dieses Systems keinen sinnvollen Platz hat (Kloosterhuis, Aktenkunde, S. 467f.; Schmid, Briefe, S. 99. Vgl. dagegen die komplexere Beziehung zwischen »Briefen« und »Akten« bei Meisner, Archivalienkunde, S. 26f., 75-80). Daß der korrespondierende Fürst aktenkundlich vor allem als Spitze eines bürokratischen Systems mit klar abgrenzbaren Hierarchien und Kompetenzen erscheint, wie es vor der Mitte des 16. Jahrhunderts höchstens in Ansätzen auszumachen ist, muß die zugrunde gelegten Typisierungen und Einteilungen, etwa in »Hand«- und »Kanzleischreiben« für den hier zu behandelnden Zeitraum problematisch oder gar irreführend machen. Daraus ergeben sich nicht zuletzt terminologische Schwierigkeiten, die oft nicht genügend beachtet worden sind: Häufig wird etwa bereits für den hier behandelten Zeitraum »Handschreiben« für den eigenhändig geschriebenen, »Kanzleischreiben« für den von einem Kanzleischreiber ausgefertigten Brief verwendet. Zur Vermeidung von Mißverständnissen ist zu beachten, daß diese Terminologie zwar aus der Aktenkunde stammt, dort aber anders verwendet wird: Die Unterscheidung zwischen fürstlichen Hand- und Kanzleischreiben hebt dort eben nicht auf die eigenhändige Ausführung ab, sondern auf Stil (»Ich-Stil« oder »Wir-Stil«) sowie auf das Formular. Der ganz eigenhändige Brief müßte aktenkundlich korrekt als »eigenhändiges Handschreiben« bezeichnet werden (Meisner, Archivalienkunde, S. 130-133; Kloosterhuis, Aktenkunde, S. 513-519), wobei der manchmal im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Kontext benutzt Terminus »Autograph« zwar eleganter, aber mit Blick auf seine modernen literarischen Konnotationen kaum weniger problematisch ist.
Daß sich schon im Spätmittelalter ein prinzipiell klassifizierbares System nicht-urkundlichen Korrespondenzschriftguts herausgebildet hat, wurde als Kritik an der rein neuzeitlichen Ausrichtung der Aktenkunde mehrfach formuliert, besonders von Kurt Dülfer (Dülfer, Rezension; Dülfer, Urkunden). Der Versuch, eine allgemeine »Aktenkunde des Mittelalters« zu entwerfen (Brandt, Aktenlehre), ist jedoch über Vorstudien nicht hinausgekommen. Als eine beachtenswerte Anwendung der aktenkundlichen Herangehensweise auf das 16. Jahrhundert ist allerdings Ingeborg Klettke-Mengels Erschließung eines umfangreichen Briefwechsels zwischen den preußischen und braunschweigischen Fürstenhäusern zu nennen (Klettke-Mengel, Fürsten, siehe auch Klettke-Mengel, Elisabeth von Braunschweig-Lüneburg). Erst jüngst wird der Versuch unternommen, zumindest für repräsentative Quellenkorpora und ausgewählte Zeitabschnitte auf eingehender Analyse äußerer und innerer Merkmale gestützte hilfswissenschaftliche Grundlegungen des Schriftguttyps »Kanzleibrief« im Spätmittelalter vorzulegen (in der Drucklegung befindet sich Holzapfl, Senntbrief. In Arbeit befindet sich Herold, Untersuchungen).
Auch die mediävistische Briefforschung hat zwar die literarische Brieftradition des Hochmittelalters, sowohl in Form der bildungsgeschichtlichen Untersuchung der ars dictandi / ars dictaminis als didaktischer Disziplin (siehe zusammenfassend Schaller, Ars dictaminis; Murphy, Rhetoric, S. 194-268, Camargo, Ars Dictaminis), wie auch der philologischen Untersuchung wichtiger Briefsammlungen (immer noch grundlegend ist Erdmann, Studien. Zum Stand der Forschung siehe Schaller, Briefe, S. 409-416) praktisch lückenlos aufgearbeitet. Das Spätmittelalter wurde dabei aber hauptsächlich unter dem Aspekt der humanistischen Briefkultur betrachtet, der deutschsprachige Ausstoß der Fürstenkanzleien zumeist ignoriert.
Die historische Auswertung von Fürstenkorrespondenz stand bis vor kurzer Zeit noch ganz im Zeichen der kulturgeschichtlichen Deutung, die vor allem Georg Steinhausens Werk dauerhaft etabliert hatte. Steinhausen, der selbst in der Tradition preußisch-protestantisch orientierter Kulturgeschichtsschreibung (siehe etwa Voigt, Hofleben) stand, kombinierte in seiner historischen Darstellung wie in seiner groß angelegten Quellensammlung ein statisches, negatives Bild kanzleisprachlicher Konventionalität mit einer ahistorischen Vorstellung von Privatheit, die es scheinbar möglich machte, zwischen Fürsten in ihrer Funktion als Regierende und Fürsten als Privatleuten strikt zu unterscheiden. Beides verband sich, ob im expliziten Anschluß an Steinhausen oder nicht, zu einer Deutungstradition, die bei der Auswertung von Fürsten- und Fürstinnenkorrespondenz die sprachlich konventionellen Elemente als historisch vernachlässigbar einschätzte, die nicht-konventionellen dagegen als direkt das Alltags- und Innenleben der historischen Figuren widerspiegelnd sah. Einer Vielzahl der Untersuchungen des 20. Jahrhunderts, die Briefe als wichtige kultur- und alltagsgeschichtliche Quelle für das Leben am Fürstenhof auswerten und teilweise in Quellenanhängen publizieren (siehe etwa Gundermann, Herzogin Dorothea von Preußen; Hirschfeld, Markgräfin Agnes von Baden, mit Quellenanhang S. 217-239; Hofmann, Barbara von Hohenzollern; Scheller, Frau; Sprengler-Ruppenthal, Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen. Für weitere Angaben siehe die ausführlichen bibliographischen Hinweise bei Fouquet, Fürsten, S. 192-198), fehlt somit das methodische Problembewußtsein, das sich erst die Hof- und Familienforschung der 1990er und der letzten Jahre zu eigen gemacht hat.
Diese Wiederentdeckung der Fürstenkorrespondenz als Schlüsselquelle für die spätmittelalterliche Fürstenfamilie verdankt sich vor allem zwei Impulsen: Einem wiedererwachten Interesse an der Alltagsgeschichte der Fürstenhöfe im Rahmen der Residenzenforschung, und den Anregungen, die die Geschlechtergeschichte der Frühen Neuzeit bot, auch für das Spätmittelalter weibliche Rollenzuweisungen, Erfahrungshintergründe und Handlungsspielräume zum Gegenstand zu machen. Der entscheidende Fortschritt dieser jüngsten Welle der Briefauswertung ist es, daß die Konventionalität der Briefsprache einerseits und die Auswertbarkeit brieflicher Selbstaussagen andererseits als methodische Probleme erkannt und aufeinander bezogen wurden. Durch Beiträge von Jörg Rogge (Rogge, Familienkorrespondenz), Cordula Nolte (Nolte, Eigenhändige Briefe), vor allem aber Gerhard Fouquet (Fouquet, Fürsten) ist dabei ein Niveau quellenkritischer Reflektion erreicht, hinter das keine künftige Auswertung von Fürstenkorrespondenz wird zurückgehen können.
Für das Bestreben, diese Überlegungen an größeren Quellenbeständen zu erproben und weiter zu differenzieren, erweisen sich jedoch sowohl das Privatheits- wie das Konventionalitätskonzept der älteren Briefforschung als dauerhafte Hypotheken. Während Steinhausen in seiner Briefsammlung zwar fallweise »politische« Absätze aus »privaten« Briefen ausließ (siehe Steinhausens eigene Vorbemerkungen, Deutsche Privatbriefe, S. IX), und so die Art verschleierte, wie sich beide Sphären in der Korrespondenz mischten und aufeinander bezogen, aber immerhin Gruß- und Schlußformeln der Briefe ungekürzt übernahm, verzichteten viele Briefeditionen ganz darauf, diese als inhaltlich unerheblich verstandenen »Kurialien« mit abzudrucken. Vor dem bis in die 1970er Jahre dominierenden Horizont der politikhistorischen Auswertung und angesichts der zu bearbeitenden Quellenmassen ist der Wunsch nach textlicher Straffung zwar verständlich, doch hat dieser Versuch, Brieftexte rhetorisch zu entschlacken, eine spätere Untersuchung der kanzleisprachlichen Feinheiten der Fürstenkorrespondenz einer präzisen und vollständigen Materialbasis beraubt.
Erst einige wenige auf umfangreiche Archivarbeit gestützte, sich auf einzelne Fürstenhäuser beschränkende Aufarbeitungen schaffen sich selbst die nötige Grundlage, um Fragen des Formulars bzw. der Briefrhetorik so fundiert anzugehen, daß das Korrespondenzwesen jenseits der erkenntnishemmenden Dichotomie »privat vs. politisch« als Kommunikationssystem verortet und ausgewertet werden kann. Die auf diese Weise gut erschlossenen Fürstenfamilien sind, allen voran, die Hohenzollern (Nolte, Famile. Siehe auch Nolte, Pey eytler finster, sowie Walser, Botenwesen), dann die Wettiner (Rogge, Herrschaftsweitergabe; Rogge, Familienkorrespondenz) und – bis 1450 – die Wittelsbacher (Holzapfl, Senntbrief), sowie – ob ihrer exzellenten Überlieferung und ihren vielfachen Verbindungen zu deutschen Fürstenhäusern – die Gonzaga (Severidt, Familie, demnächst: Herold, Untersuchungen). Darüber hinaus sind kleinere Studien von Claudia Märtl (Märtl, Familienbriefwechsel) und Catherine Walsh (Walsh, Korrespondenz; Walsh, Töchter) zu nennen.
Eben weil sich auf diesen neueren Zugangswegen sprachliche Konventionen erneut als Kernproblem der Briefdeutung herausgestellt haben, für die Historiker keine alleinige Kompetenz beanspruchen können, ist schließlich noch auf die Briefforschung innerhalb der historischen Linguistik hinzuweisen. Auf der Basis einer als historischen »Grundlagenwissenschaft« postulierten (Gumbrecht, Textpragmatik), inzwischen jedoch völlig hinter der Diskursanalyse zurückgetretenen historischen Textpragmatik, entstanden methodische Überlegungen (Henne, Analyse; Ermert, Briefsorten; Hartung, Briefstrategien; Ebert, Bemerkungen; Metzler, Textsorte) sowie Fallstudien der historischen Linguistik (Janich, Höflichkeit; Grolimund, Briefe), die jedoch kaum je anschlußfähig an historische Forschung waren. Inzwischen scheint das Interesse am spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Brief als linguistisch zu erschließender Textsorte wieder deutlich abgenommen zu haben.
IV. Briefkonventionen I: Äußeres und sprachliches Regelwerk
Im vorliegenden Rahmen kann natürlich kein Ersatz für die noch ausstehende Quellenkunde der Fürstenkorrespondenz geboten werden, sondern es kann nur darum gehen, innerhalb eines knapp zu skizzierenden, eher problemorientierten Modells von Kanzleiregeln diejenigen Briefbestandteile und -merkmale herauszugreifen, die besondere Schwierigkeiten, aber auch besondere Chancen für die historische Deutung bieten. Zunächst ist auf einige materielle und graphische Merkmale reinschriftlich überlieferter Fürstenbriefe hinzuweisen:
Deutungsprobleme können sich nämlich bereits dadurch ergeben, daß dem eigentlichen Brief beliebig viele Beiblätter beigeschlossen werden konnten, auf denen zunächst Vergessenes, erst nach der Ausfertigung Erfahrenes oder Vertrauliches angefügt wurde. Bei diesem Verfahren scheint Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts ein Höhepunkt erreicht worden zu sein, bei dem Briefe mit fünf bis sieben solcher Beilagen keine Ausnahmen sind. Daß diese oft kleinformatigen und hastig geschriebenen Beilagen in der zeitgenössischen Kanzleiterminologie meist schlicht als Zettel bezeichnet werden, darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß sie eigenen, charakteristisch verkürzenden Formelgesetzen folgen (zu Terminologie und Formular der Briefbeilagen siehe ausführlicher Holzapfl, Senntbrief, S. 223-229). Zettel sind nur als Beilage zu einem formgerechten Brief akzeptabel und verständlich, an dessen Formelsatz sie in vereinfachter Form anschließen: So werden sie nicht mit dem vollen konventionellen Gruß eingeleitet, sondern mit einer einfachen, an den Hauptbrief anknüpfenden Anrede (Auch, lieber Vetter, […]). Der Namenszug des Absenders und die Adresse fehlen normalerweise. Gerade weil Zettel im Normalfall auch keine eigene Datierung mehr tragen, und im Falle von vertraulichen Mitteilungen auch absichtlich schon beim Eingang vom zugehörigen Brief getrennt wurden, sind sie archivalisch oft nicht mehr zweifelsfrei zuzuordnen. Das Mißverständnis, sie als eigenen, notizartigen Brieftyp von einfacherem Äußeren und vereinfachtem Formular, und damit als grundsätzlich »privatere« oder »persönlichere« Form der Korrespondenz zu sehen, liegt daher nahe. Eigentliche Postskripte, die noch unter der Datierung und der Absendernennung angefügt werden, entsprechen dagegen nicht den Kanzleiregeln und sind immer als Indiz für eine Entstehung außerhalb des normalen Geschäftsgangs zu werten.
Graphisch besteht der Fürstenbrief aus drei getrennten Textabschnitten: dem eigentlichen Brieftext, dem Namenszug des Absenders und der Adresse des Empfängers auf der Rückseite. Diese Raumaufteilung, die in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts aufkommt, während der zweiten Hälfte in allen Fürstenkanzleien üblich wird und sich bis zum Aufkommen des maschinenschriftlichen Briefes nicht mehr grundsätzlich verändert, entsteht durch einen Umbau des Briefanfangs: Die Elemente der Grußformel (salutatio), der Nennung des Ausstellers (intitulatio) und der Nennung des Adressaten (inscriptio), die im Briefanfang alten Typs in einem Satz miteinander verschränkt waren (Dem hochgeborenen Fürsten N., Herzog von X., entbieten wir, N., Herzog von Y., unseren Dienst), wurden dabei sprachlich wie graphisch aufgetrennt. Das Rangverhältnis der Briefpartner, das sich vorher über die Reihenfolge der Satzteile ausdrückte, wird dann über die zweidimensionale Anordnung des Textblocks und des Absenderblocks visualisiert, ein System, für das man aus literaturwissenschaftlicher Sicht den treffenden Ausdruck »significant space« geprägt hat (Gibson, Space. Siehe auch die Überlegungen in Braunmuller, Absence). Steht der Absender im Rang über dem Empfänger, steht auch sein Namenszug über dem Textblock, bei Briefen an Ranghöhere oder ranggleiche Empfänger folgt er erst darunter. Zudem ist auch die vertikale Position des Absenderblocks mit sozialer Symbolik aufgeladen: Die Stellung aus Sicht des Lesers ganz links demonstriert noch innerhalb ständischer Gleichwertigkeit maximalen Prestigeanspruch, und je weiter zum rechten Rand der Namenszug des Absenders rückt, als desto stärkeres Zeichen der Unterordnung ist dies zu lesen, ein Aspekt symbolischer Raumordnung, der vermutlich aus der Heraldik auf den Brief übertragen wurde.
Die Schrift des Fürstenbriefes kann in Bezug auf paläographische Entwicklung und Eigenheiten hier getrost vernachlässigt werden. Sie ist insofern aber ein ganz zentrales Merkmal, als für die Deutung entschieden werden muß, inwieweit ein von Fürstinnen oder Fürsten eigenhändig geschriebener Brief eine kategorisch zu unterscheidende eigene Untergattung des Quellentpys darstellt, der besonders direkten Zugriff auf Persönlichkeit, Gefühlslage und Lebensumstände der Absenderin oder des Absenders ermöglicht. Hier ist große Vorsicht angebracht: Zum einen zeigen viele Ausnahmen und Gegenbeispiele am verfügbaren Beispielmaterial, daß eine Gleichsetzung von eigenhändigem Schreiben mit persönlichem, unkonventionellem und sprachlich freiem Briefstil einerseits und Kanzleiausfertigung mit rein offiziellem Inhalt und sprachlicher Formelhaftigkeit andererseits nicht zuverlässig funktioniert. Gerade an einem – in mehrerlei Hinsicht – intimen Briefwechsel wie dem zwischen Kurfürst Albrecht Achilles von Brandenburg und seiner Frau Anna in den 1470er Jahren (gedruckt in: Deutsche Privatbriefe, Nr. 84, 177-179, 181-183, 186f., 187-194, 196-205, 208, 383) zeigte sich, daß dieser Modus durchaus nicht der Eigenhändigkeit bedurfte (Nolte, Kommunikation, S. 449 Anm. 1). In einem anderen, durchaus nicht untypischen Fall ist es von zwei Briefen der gleichen Absenderin gerade der explizit als eigenhändig gekennzeichnete (geschriben mit meiner hant), den man intuitiv als den sprachlich konventionelleren einstufen würde (Deutsche Privatbriefe, Nr. 428: Gräfin Elisabeth von Württemberg an ihren Stiefbruder, Markgraf Friedrich von Brandenburg. [1491?], mit Nr. 430: Dies. an Dens. [undat.]). Zum zweiten ist die Ausfertigung der Reinschrift, wie sie die Kanzlei des Absenders verläßt, nur der letzte Schritt im Entstehungsprozeß eines Briefes. Eigenhändigkeit garantiert selbstverständlich nicht, daß niemand außer dem Fürsten oder der Fürstin auf die Formulierung des Inhalts Einfluß genommen hat. Im späten 15. und 16. Jahrhundert, entwickelt sich beispielsweise gerade als Reaktion auf die Eigenhändigkeit als Normalfall für Briefe, die Fürstinnen innerhalb ihrer Verwandtschaft schrieben (siehe dazu ausführlicher unten Abschn. VI), die Praxis, standardisierte Grußbotschaften von einem Kanzleisekretär aufsetzen zu lassen, die die Fürstin nur noch abzuschreiben brauchte (Scheller, Frau, S. 111f.). Gerade, daß die Tatsache der Eigenhändigkeit selbst die entscheidende kommunikative Geste war, machte in diesen Fällen eigene Formulierungsarbeit überflüssig. Eigenhändigkeit kann also, um den immer noch sehr lückenhaften Kenntnisstand zusammenzufassen, nicht per se und nicht über alle Ausstellergruppen hinweg als Merkmal eines vertrauten, persönlichen, unkonventionellen Korrespondenzmodus, und damit auch nicht als Garant für »wirkliche und unmittelbare Selbstzeugnisse« (Fendrich, Beziehung, S. 96) gesehen werden. In bestimmten Konstellationen führt ein solcher Ansatz zwar weiter, jedoch – wie weiter unten zu zeigen sein wird – nur mit einer sehr vorsichtigen Verwendung des Konzepts der Konventionalität.
Zwischen dem ganz eigenhändigen und dem ganz vom Kanzleisekretär geschriebenen Brief gibt es im 14. und 15. Jahrhundert noch kaum Zwischenformen, erst im 16. Jahrhundert kommt verstärkt die eigenhändige Unterschrift als persönliche Form der Unterfertigung von Korrespondenz auf.
Als letztes wichtiges äußeres Merkmal ist noch kurz auf den Briefverschluß einzugehen: Fürstenbriefe des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit wurden für die Verschickung vorbereitet, indem man sie überlappend zusammenfaltete und durch zwei Schlitze einen Papier- oder Pergamentstreifen zog, auf dessen Enden man ein Verschlußsiegel drückte, um den Brief gegen unbefugte und unbemerkte Öffnung zu schützen (Siehe dazu ausführlicher Ewald, Siegelkunde, und Maué, Briefe, S.207f. Detailliert zum Briefverschluß an einem Beispiel aus der Mitte des 16. Jahrhunderts Klettke-Mengel, Fürsten, S. 47f. und 53f.). Zwei verschiedene Typen von Siegeln wurden dafür benutzt: Die Sekretsiegel mit einem Durchmesser von ca. 20 bis 35 mm stammen aus dem Bereich der herrschaftlichen Schriftlichkeit der Fürstenkanzlei, wo sie im Gegensatz zu den großen Majestätssiegel für die Beglaubigung der weniger wichtigen und prestigeträchtigen Urkundentypen bewahrt und benutzt werden. Daneben konnten die Fürsten ihre Briefe aber auch mit den noch kleineren Ringsiegeln (15 bis 25 mm) oder petschaften verschließen, die sie in ihrer persönlichen Obhut hatten. Daß mit dieser Konstellation eine direktere Beteiligung des Ausstellers am Vorgang des Briefschreibens gegeben ist, versteht sich, ob die Versiegelung mit Ringsiegeln jedoch tatsächlich mit in Inhalt und Sprache besonders persönlichen Briefen korreliert, ist noch so gut wie unerforscht (erste Ergebnisse für die Korrespondenz der bayerischen Wittelsbacher der 1400er-1450er Jahre sprechen eher dagegen, siehe Holzapfl, Senntbrief, S. 71-74).
Für die Beschreibung der sprachlichen Bestandteile des Briefes wird zumeist das fünfteilige rhetorische Modell aus salutatio, exordium oder captatio benevolentiae, narratio, petitio und conclusio zugrunde gelegt, das die Lehre der lateinischen ars dictandi als kanonisches Briefmodell propagiert hat (siehe dazu Murphy, Rhetoric, S. 224f.; Camargo, Ars Dictaminis, S. 21-23). Es ist unzweifelhaft, daß es in dem Maße, in dem es in die schulische Schreibausbildung einging, als brieftheoretischer Hintergrund omnipräsent war (Fouquet, Fürsten, S. 172). Jürgen Herold etwa kann anschaulich zeigen, wie der Grundgedanke, daß der Brief stellvertretend für den Absender als Bittsteller gegenüber einem meist höherrangigen Empfänger dient, im Zuge der »Empfangsorientierung« sprachlich ausgeformt und als vorgestellte Situation vorweggenommen wurde (Herold, Empfangsorientierung). Daraus ergibt sich aber nicht zwangsläufig, daß dieses Modell tatsächlich im ganzen als praktische Formulierungsgrundlage für Fürstenkorrespondenz diente und deswegen auch ein hinreichendes Beschreibungsmodell darstellt: In dem pragmatischen Rahmen, in dem sich Fürstenbriefe bewegen, wurde selten nur gebeten, sondern es wurde gleichzeitig gedroht, argumentiert, beruhigt, Nachrichten wurden erbeten oder Anweisungen erteilt. Selbst die seit den 1470er Jahren verbreiteten gedruckten Briefsteller betonen, wie etwa Fabian Frangks ›Cantzley und Titel buechlin‹, daß ein der Würde des Empfängers entsprechend und effektiv formulierter Brief keineswegs alle fünf Teile umfassen muß (Frangk, Ein Cantzley und Titel buechlin: Diese artickel odder teil sein genant / Grus odder erbietung / Anfang / Meldung / Bitt und beschlus / welchen angezeigter ordnung nach einander gehalten / sovern sie all gebraucht werden, denn sie weilunds nur zum teil stat haben […]). Wichtiger ist jedoch, daß solche Briefsteller das Wissen um Briefregeln gerade für diejenigen popularisieren, die nicht über kanzlistisches Spezialwissen verfügen (Frangk, Ein Cantzley und Titel buechlin: Und ist meine meinung nicht / den geuebten schreibern des gedichts / der cantzleyen odder ampte verwesern / [von welchen ich billicher zulernen begere] hiemit ein underweisung zugeben. Weil dieselben vorhin iren gewoenlichen brauch [in zulegung der Ehrwort und anderm] nach eines jdlichen stande fueglich wissen zuhalten […]). Die Vorgaben dieser Briefstellerliteratur können deshalb nicht ohne weiteres zur Bestimmung des kanzleimäßigen Regelwerkes herangezogen werden. Welche Arten von Formelvorlagen und Kanzleihilfsmitteln aber vor und neben ihnen in deutschen Fürstenkanzleien in Gebrauch waren, ist noch so gut wie unerforscht. Einzelne bayerische und Nürnberger Beispiele deuten darauf hin, daß neben der Auflistung vieler ausformulierter Beispielbriefe vor allem der Bereich der Salutationen als detailliertes, teilweise ausuferndes System von vorformulierten Versatzstücken zur Verfügung stand. Die restlichen Briefteile wurden dort als solche weder benannt noch in ihrer Funktion besprochen (siehe etwa Umschreibungen wie was du in wissen willt lassen oder was du pitten willt im Nürnberger Formelbuch des Marquard Mendel, Staatsarchiv Nürnberg, Amts- und Standbücher 29, fol. 52r). Stattdessen wurde besonderer Wert auf korrekte unnderschriften und Überschriften, also Adressen und Absenderbezeichnungen gelegt, Bestandteile, die im rhetorischen Briefmodell keinen eigenen Platz haben. Diese und manche anderen Formeln wie die Datierung, die Selbstbezeichnung des Absenders (intitulatio) oder die Adresse sind präziser aus dem Urkundenformular heraus zu benennen, das zwar als ganzes wegen seiner Ausrichtung auf die Erfassung rechtlicher Wirksamkeit auf den Brief nicht anzuwenden ist, in einzelnen Bestandteilen aber als das präzisere und kleinteiligere Modell einen besseren Zugriff ermöglicht. Gerade Kanzleibriefe des frühen 15. Jahrhunderts verdanken ihren Wortlaut oft mehr der Urkundensprache als einer Übertragung der lateinischen Brieftradition ins Deutsche.
Gleich der Briefbeginn markiert mit der salutatio den sprachlichen Dreh- und Angelpunkt eines Briefes, der den Absender in Beziehung zum Adressaten setzt, die Stil- und Höflichkeitsebene vorprägt und nicht selten selbst bereits die entscheidende Briefbotschaft ist. Eine nach Kanzleiregeln vollständige Salutatio besteht aus einer eigentlichen Grußformel, die in Briefen an ranggleiche oder ranghöhere Adressaten um den Dienst (etwa: unseren freundlichen willigen Dienst zuvor), an Rangniedrigere um den Gruß herum gebaut ist, und einer Anrede nach Standestitel (hochgeborener Fürst) und der Beziehung zum Absender (lieber Herr und Vater). Eben weil Salutationen in ihren Varianten, in ihrer Verkürzung oder Anreicherung eine Schlüsselstellung in der Rhetorik des Fürstenbriefes haben, müssen sich auch alle Versuche, Sprachkonventionen und ihre jeweilige Ausgestaltung als historische Informationen zu lesen, zuallererst an ihnen prüfen lassen.
Im bisher weitreichendsten und differenziertesten Versuch, Einhaltung und Abweichung von den sprachlichen Konventionen der Fürstenkorrespondenz in diesem Sinne nutzbar zu machen, argumentiert Gerhard Fouquet, nicht – wie das die ältere Sichtweise postuliert hatte – in der Überwindung der Konventionen hin zu einer völlig ungebundenen und direkten Ausdrucksweise liege das besondere fürstlicher Familienkorrespondenzen, sondern in der rhetorischen Spannung, die durch das Spiel mit mal eingehaltenen, mal gezielt durchbrochenen Sprachregeln entstehe. Emotionalität werde also mit den sprachlichen Mitteln des Briefformulars erst hergestellt. Auf das Beispiel der Salutatio zugespitzt, hieße das konkret: Werden Teile der kanzleimäßigen Wendungen weggelassen, wäre dies nicht als Unhöflichkeit zu werten, sondern im Gegenteil als das Bemühen, eine vertrautere, direktere Kommunikationsebene jenseits der vom Kanzleistil vorgeschriebenen Ehrbezeugungen herzustellen. Diese Sichtweise, die Fouquet anhand einer Vielzahl von Beispielen plausibel machen kann, trifft zunächst auf ein methodisches Problem, das sich aus dem uneinheitlichen Überlieferungsstatus der Quellen und der Art ihrer Aufbereitung ergibt: Nur ein reinschriftlich überlieferter Brief liefert die Salutatio verläßlich so, wie sie den Empfänger erreicht hat, in der abschriftlichen oder der Konzeptüberlieferung muß man damit rechnen, daß sie nur angedeutet, gekürzt oder vereinheitlich worden ist. So banal dies erscheint, so schwierig ist es doch im Einzelfall, Fehldeutungen auszuschließen: Wenn etwa Kurfürst Albrecht Achilles von Brandenburg Briefe an seinen engen Freund Graf Ulrich von Württemberg praktisch durchweg mit einem einfachen Lieber Sweher, […] einleitet (Politische Correspondenz, hier Bd. 2, Nr. 193; Deutsche Privatbriefe Nr. 129, 152f., 217, 224), dann scheint dies in einem Briefwechsel, der beiderseits von Kumpanei und derbem Humor getragen wird, ein Paradebeispiel für die Herstellung von Vertrautheit durch das Zurückstutzen des Briefformulars. Nimmt man jedoch auch die Württemberger Gegenseite in den Blick, und schließt man zunächst alle Briefe aus, die nicht als Zettel zu identifizieren sind, entsteht ein ganz anderes Bild: Ulrich verwendet seinerseits durchgehend die korrekte, vollgültige salutatio: Hochgebornner furst, lieber herre und sweher (Deutsche Privatbriefe Nr. 81, 103, 128, 149, 214, 261). Da Priebatsch wie Steinhausen ihre Editionen aus der brandenburgischen Überlieferung erarbeitet haben, konnten sie die einlaufenden Briefe im Original berücksichtigen, die auslaufenden in vielen Fällen nicht. Da der Grundgedanke der Gleichheit und Gegenseitigkeit für die gesamte Fürstenkorrespondenz prägend ist, kann man sich ein einseitiges Verknappen des standesgemäßen Grußes kaum vorstellen, und müßte selbst dann davon ausgehen, daß sich dieser Briefwechsel, entgegen dem ersten Eindruck, in korrekten kanzleimäßigen Formen abgespielt hat, wenn es nicht auch von Albrechts Seite einen Brief mit vollständiger salutatio gäbe. Er hat sich deswegen erhalten, weil er als bereits ausgefertigte, dann aber nicht verschickte Reinschrift als Konzept-Ersatz in der Absenderkanzlei zurückbehalten wurde (Deutsche Privatbriefe Nr. 131. Ansbach 1471 Januar 23. Vermerk des Bearbeiters: »War zum Versand bestimmt«). Tatsächlich spricht dieses Fallbeispiel auch auf eine indirekte Weise gegen eine zu weite Anwendung von Fouquets Beobachtung: Gerade die Tatsache, daß man in Konzepten die salutatio weglassen konnte, da die ausfertigenden Schreiber sie auch ohne Vorlage korrekt ausschreiben würden, zeigt doch, daß man sich oft innerhalb eines festeren und vorhersehbareren Regelwerks bewegte, als es beim ersten Blick auf die Quellensammlungen erscheint.
Neben dieser gleichsam technischen Schwierigkeiten spricht auch der inhaltliche Befund dagegen, Fouquets Sichtweise zur Regel zu verallgemeinern. Es gibt, wenig überraschend, beides: formularische Verknappung als Unhöflichkeit und formularische Verknappung zur Herstellung von Direktheit jenseits der Standeskonventionen. Für ersteres spricht beispielsweise sehr der Befund anhand der Salutationen in der Korrespondenz der bayerischen Wittelsbacher zwischen 1420 und 1450. Dort werden mit drei in verschiedenem Grad untereinander verfeindeten Teilherzogtümern mit jeweils Vätern, Söhnen und Brüdern in der Regierung die verschiedenen Stufen politischer und persönlicher Beziehungen vom Fehdezustand, über das Verteidigungsbündnis, bis zur innigsten politischen Zusammenarbeit durchgespielt. Im Ergebnis lassen sich vier Stufen abgestuft höflicher Formulierung feststellen, die vom ganz verweigerten Gruß (Hochgeborner fürst, lieber vetter […]) über den korrekten, aber knappen Gruß (Unseren freundlichen dienst zuvor, hochgeborener fürst, lieber vetter) bis hin zum mit Verbundenheits- und Gegenseitigkeitsbezeugungen angereicherten Gruß (Unseren freundlichen dienst und was wir gutes und liebes vermögen in brüderlichen treuen allzeit vor, hochgeborener fürst lieber bruder) reichen, und die sich völlig mit dem realpolitischen Stand der jeweiligen Beziehungen zwischen den Briefpartnern korrelieren lassen. Zwischen blutsverwandten Fürsten des gleichen Territoriums sind Stufen 3 und 4 gängig, können aber bei Verstimmung und ernsteren Meinungsverschiedenheiten auf die Stufen 1 oder 2 heruntergefahren werden. Zwischen benachbarten Fürsten verschiedener dynastischer Seitenlinien ist Stufe 2 normal, es kann aber in Phasen engeren Zusammengehens auch Stufe 3, bei offener Gegnerschaft Stufe 1 gewählt werden. Ein grußloser Brief, auch und gerade zwischen Vater und Sohn oder zwischen Brüdern, ist zumindest in dieser Konstellation immer ein unfreundlicher, nie ein freundschaftlich-formloser Brief.
Die narratio, die auf diesen so zentralen und problematischen Formelteil folgt, erfüllt als erstes oft eine technische Funktion: In kurzen Worten, manchmal aber auch ausufernd, wird der Empfang des letzten Briefes des Adressaten bestätigt und sein Inhalt rekapituliert ([…] haben wir wohl verstanden), angesichts der Unzuverlässigkeit der Briefzustellung eine pragmatische Notwendigkeit. Die Funktion, die Vorgeschichte und die Gründe für die dann folgende Bitte zu schildern, geht im Fürstenbrief in nicht regelhaft vorgeschriebener Weise, gerne aber, indem die Anrede aus der salutatio wieder aufgenommen wird ([…] darum, lieber Herr und Vater, […]) in das konkrete Anliegen über. Und auch dieser eigentliche Hauptteil des Briefes ist zwar nicht frei von rhetorischer Aufladung und, wie noch zu zeigen sein wird, oft durchaus von immer wiederkehrenden und besonders zugespitzten Wendungen durchsetzt, läßt sich aber bei der Vielzahl von Konstellationen, in denen, und der Vielzahl von Gegenständen, über die korrespondiert wird, nicht sinnvoll als regelhaft durchgebildeter Formularteil beschreiben.
Dagegen ist der Briefschluß noch einmal von rhetorischer Aufladung und sprachlicher Konventionalität gleichzeitig geprägt. Zusammen mit der salutatio bildet er gleichsam eine rhetorische Klammer um den gesamten Brief, indem er die Briefaussage nochmals verstärkt, zuspitzt und oft auch durch eine der vielen feststehenden Schlußformeln ins Grundsätzliche wendet. Zwei Beispiele für letzteres seien als erstes genannt: Als Gegenseitigkeitsformel läßt sich eine Konstruktion bezeichnen, die allgemein den guten Willen gegenüber dem Briefpartner zum Ausdruck bringt, verbunden mit der Versicherung, ihn jederzeit nach Kräften zu unterstützen (etwa: […] wo wir Euch lieb und freundschaft erzeigen sollen, sind wir willig, oder: und was wir euch in den und anderen Sachen zu willen und dienst tun können und mögen, das sind wir willig). Die Vertrauensformel dagegen gewährt dem Briefpartner gleichsam einen Vorschuß an Wohlwollen, und versucht die Erfüllung des vorgebrachten Anliegens damit sprachlich schon vorwegzunehmen (etwa: […] denn so wollt uns also nicht ausbleiben, und in solchem allem tun, als wir dann ein sonders unzweifeliges gutes getrauen zu euer lieb haben).
Schlußformeln sind oft auch dann als rhetorische Gesten an den Adressaten besonders gut geeignet, wenn Formeln gewählt werden, die eigentlich aus anderen Korrespondenzbereichen und -konstellationen stammen. Kurfürst Albrecht Achilles beispielsweise benutzte in Briefen an seinen Sohn, den Markgrafen Johann, manchmal Schlußformeln, die eher dem Brieftypus des fürstlichen Weisungsschreibens an Beamte oder Hofpersonal entstammen (siehe etwa Politische Correspondenz, hier Bd. 1, Nr. 187: Regensburg, 1471 Mai 31: Daran tut ir uns guts wolgefallen und wollen uns des also versehen; Bd. 2, Nr. 631: Ansbach, 1480 Januar 5: Das wollten wir euch nit verhalten, des ein wissen und dornach zu richten haben […]; Bd. 3, Nr. 733. (Ansbach), 1481 April 9: Nach dem allem habt euch zu richten und nichts dorinn zu handeln anders, dann […]), sicher ein Aspekt der Verweigerung von Respekt, die Johann nachhaltig verbittert hat (Nolte, Familie, S. 347). Trotzdem fügte er sich der Machtstellung seines Vaters, und tat das genau Spiegelbildliche. Auch er wählte für einzelne Briefe einen gleichsam asymmetrischen Typ von Schlußformeln, der sich normalerweise eher in den Briefen von Untergebenen an ihre Dienstherren findet, das Sich-Befehlen (etwa Politische Correspondenz, hier Bd. 2, Nr. 153, Cölln a. d. Spree, 1475 September 14: […] und bevelhen uns eur lieb hiemit als unserm lieben hern und vater), und demonstrierte damit seine Gehorsamkeit und seine Abhängigkeit vom Vater.
Wenn seit der Mitte des 15. Jahrhunderts in der fürstlichen Familienkorrespondenz Briefe immer öfter zusätzlich zu solchen allgemein gehaltenen Schlußformeln oder an ihrer Stelle mit Abschiedsgrüßen wie Der almechtige got spar euch frysch und gesunt (Deutsche Privatbriefe Nr. 101. Gräfin Elisabeth von Leiningen an ihre Schwägerin, Herzogin Anna von Bayern, 1466 September 6) oder Kurfürstin Anna von Brandenburgs Hiemit befilh ich euch dem almechtigen got, der behut euch vor allem leid (gedruckt in: Deutsche Privatbriefe, Nr. 84, 177-179, 181-183, 186f., 187-194, 196-205, 208, 383) beendet werden, wird damit ein im engeren Sinne »privates« Element aufgenommen, das nicht aus dem eigentlichen Kanzleirepertoire stammt, sondern sich sowohl häufig in Kaufmannsbriefen, als auch in Briefen solcher Absender findet, die über keine festen Kanzleien verfügen.
Ein Korrespondenzbrief muß, um kanzleiüblichen Regeln zu genügen, keine formelhafte Benennung des Siegels als Beglaubigungsmittel (corroboratio) enthalten (irreführend etwa Maué, Briefe, S. 208f.). Nur wenn das Verschlußsiegel des Absenders aus irgend einem Grund nicht das gewohnte und bekannte ist, jemand anderes in Vertretung um sein Siegel gebeten wurde, oder mehrere Aussteller gemeinsam siegeln, wird dies eigens erwähnt. Wird außerhalb dieser Konstellationen das eigene Verschlußsiegel erwähnt, so möchte der Aussteller (häufig in diesem Fall: die Ausstellerin) besonders betonen, daß der Brief tatsächlich mit seinem oder ihrem Wissen und Willen geschrieben wurde (siehe etwa Deutsche Privatbriefe, Nr. 38: Herzogin Elisabeth von Jülich und Berg an Vater und Mutter, Herzog Ernst und Herzogin Elisabeth von Bayern. Burg, 1431 Juni 30; Nr. 70: Herzogin Anna von Sachsen an ihren Bruder, König Wladislaw von Böhmen. Eckartsberga, 1454 Januar 17), ein wichtiges Indiz etwa dafür, daß in einer unfreundlichen familiären Umgebung korrespondiert wird und nicht zuletzt auch dafür, daß eigenhändiges Schreiben nicht zu Gebote steht.
Seit spätestens 1430 tragen praktisch alle Fürstenbriefe, soweit sie im normalen Geschäftsgang der Kanzlei entstehen und ausgefertigt werden, eine Tages- und Jahresdatierung, in den meisten Fällen unter Angabe des Ausstellungsortes. Fehlt diese Datierung, ist das – zumal in Kombination mit eigenhändiger Ausfertigung – ein deutliches Indiz, daß ein Brief tatsächlich aus der Feder des ausstellenden Fürsten stammt, ohne von einem Kanzleisekretär oder Kanzler überarbeitet worden zu sein.
Die Adresse dient weniger der pragmatischen Auffindbarkeit des Adressaten, da sie normalerweise nicht den voraussichtlichen Aufenthaltsort angibt, sondern übernimmt die Funktion der inscriptio des Urkundenformulars, also einer Zuschreibung von Rang und Titeln, die gleichzeitig greifbare und nachweisbare Anerkennung dieser Titel ist (siehe Politische Correspondenz, hier Bd. 1, Nr. 70. Kurfürst Albrecht an Kurfürst Friedrich. Ansbach, 1470 Juli 13: So schreiben uns alle kurfursten unsern titel und erbieten sich grosser freuntschaft gein uns […]). Es ist also darauf zu achten, inwieweit innerhalb der fürstlichen Familienkorrespondenz von dem nach Kanzleiregeln gebotenen Muster (etwa: Dem hochgeborenen fürsten, herrn Ludwig, Pfalzgrafen bei Rhein und Herzog in Bayern, unserem lieben vettern) abgewichen wird. Tatsächlich gibt es hier immer wieder Adreßformeln, die Herrschaftstitel oder sogar Namen des Adressaten weglassen und ihn so beschreiben, daß er nur über die Person des Absenders definiert wird (Meinem gnädigen, lieben herrn und vater; Dem hochgeborenen fürsten, meinem herzlieben herrn und vater). Zweifellos wird so emotionale Nähe hergestellt, es setzt sich hier aber wohl auch ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Briefpartnern im Gebrauch besonders vertrauenswürdiger Boten außerhalb der normalen Briefbeförderung fort. Ein weiterer Aspekt im gleichen Zusammenhang, der immer wieder ins Auge fällt, sind Zusatzvermerke zur Adresse, die eine vertrauliche und direkte Form der Briefzustellung festlegen (In seiner Gnaden hand; In ihre hand, und von niemandem sonst aufzubrechen). Hier ist die Deutung nicht so einfach auf eine Sphäre außerhalb der politischen Tageskorrespondenz einzuengen. An der sehr umfangreichen Korrespondenz Kurfürst Albrecht Achilles' läßt sich immer wieder ablesen, wie sehr die Kontrolle über Kommunikationsvorgänge ein Aspekt weniger einer inneren, familiären Korrespondenzsphäre, als viel mehr der Machtausübung und –erhaltung ist: In Briefen an seinen in der Mark Brandenburg als Statthalter eingesetzten Sohn, Markgraf Johannes, wird sehr oft eigens vermerkt, in wessen Gegenwart ein Brief verlesen, an wen innerhalb des Rates und der Hofbeamten er weitergeleitet werden soll und an wen nicht. Und ein geradezu konspiratives Operieren auf verschiedenen Korrespondenzebenen, das gerade auf das Manipulieren von Vertrauen zielt, zeigt sich in Albrechts Anweisung an seine Tochter, Pfalzgräfin Amalie von Veldenz, sie solle den vorliegenden Brief ihrem Gemahl und ihren Schwiegereltern zeigen, gleichzeitig aber diese Anweisung selbst vernichten, das sie doch nit wissen, das wir euch geheissen haben, sie den briefe horen zu lassen (Deutsche Privatbriefe, Nr. 301. Kadolzburg, 1479 September 10). Vertrautheit im Sinne persönlicher Nähe, und Vertraulichkeit im Sinne politischer Diskretion können also ineinander fallen oder sich überlappen und sind nicht immer verläßlich auseinander zu halten.
V. Briefkonventionen II: Formen der Konventionalität
Unter zwei Aspekten muß man das so skizzierte Formelmodell noch einmal eingehender befragen. Zum einen: Läßt sich nun ein konsistentes Ensemble von Quellenmerkmalen benennen, mit denen man eine Abgrenzung der »Familienkorrespondenz« von der »politischen Korrespondenz« quellenkritisch unterfüttern kann, ohne dabei in die alte privat-politisch-Dichotomie zurückzufallen? Es gibt, so hat sich gezeigt, kein vom einzelnen Briefwechsel abstrahierbares Ensemble von Merkmalen, mit dem sich grundsätzlich verschiedene Korrespondenzbereiche scheiden ließen, sondern mit jeweils verschiedenen Kriterien lassen sich je verschiedene Aspekte von »Privatheit«, »Vertrautheit« und »Vertraulichkeit« – alle Begriff im Sinne des »kontrollierten Anachronismus« gebraucht (Moos, Anachronismus) – festmachen: Eigenhändigkeit, ein persönliches Siegel, das Verknappen und Vereinfachen von kanzleimäßigen Gruß- und Adressformeln, Grüße und gute Wünsche als Schlußformel, der Vermerk zur persönlichen Zustellung. Keines davon deckt sich mit allen anderen, immer können sie sich untereinander widersprechen. Der »private« Fürstenbrief oder der »Familien- und Freundschaftsbrief« (Fouquet) wird also, auch wenn das kein sehr befriedigendes Fazit sein mag, auch weiter ein quellenkundlicher Problemfall sein, der für denjenigen, der ihn auswerten und deuten will, keinen gesicherten Ausgangspunkt, sondern eine offene Frage der Interpretation darstellt.
Zum zweiten: Wie kommt man von der Regel- und Formelhaftigkeit einzelner Briefbestandteile zu einem Gesamtkonzept von Konventionalität als historisch zwar nicht meßbarer, aber doch bestimm- und abstufbarer Größe? Ich schlage im Sinne eines vorläufigen und zu testenden Modells vor, drei Typen von Briefkonventionen zu unterscheiden, die sich gegenseitig widersprechen können:
(a) Rangkonventionen markieren über Grußformeln, Titulaturen und Anredekonventionen (etwas das Duzen und Ihrzen, hier nicht näher auszuführen, siehe aber Ehrismann, Duzen, S. 206-213, aus germanistischer Sicht Keller, Formen, mit stärkerer Betonung der mündlichen Anrede Behrmann, Wandel, S. 291-296), aber auch über rangspezifische Schlußformeln den relativen Rang der Briefpartner. Rangkonventionen machen die Fürstenkorrespondenz zu einer streng hierarchischen Kommunikationspraxis, die sich eng an das Regelsystem der ständischen Ehrvorstellungen anlehnt. Rangkonventionen können in ehrverletztender Absicht gebrochen werden, etwa wenn Ludwig VII. (der Bärtige) von Bayern-Ingolstadt von seinem Landshuter Vettern Heinrich XVI. (dem Reichen) als Heinrich, der sich nennet von Bayern spricht (Holzapfl, Senntbrief, S. 112f.). Sie können aber auch außer Kraft gesetzt werden, wie in der Anrede herzlibes Sonichen der Sächsischen Herzogin Sidonie (1449-1510) (Deutsche Privatbriefe Nr. 401, 404-6, 413, 438, 441, 444, 449, 462, 473f., 476, 488, 498).
Dagegen sind (b) Formkonventionen Sprachregeln, die sich aus der Vorgabe des korrekt formulierten Briefes als nach einem Modell durchgeformter sprachlicher Einheit ergeben. Daß versäumt wird, einleitend die wichtigsten Punkte des letzten eingegangenen Briefes des Korrespondenzpartners zu referieren, oder daß in einer ausufernden narratio Themen miteinander vermischt und bereits behandelte Punkte nochmals aufgegriffen werden, sind Verstöße gegen zeitgenössische Vorstellungen sprachlicher Qualität und pragmatischer Wirksamkeit (siehe etwa Staatsarchiv Nürnberg, Amts- und Standbücher 29, fol. 52v: […] und sonderlich solttu dich hueten, das du ichts uberigs in den brieff schreibst oder dheinen artikel czwirend dorinnen nemest, das nitt nott ist, wan es stet gar ubel […]), in Bezug auf die Würde der Briefpartner aber völlig neutral. Weil damit verschiedene Ebenen von Konventionalität vermischt werden, erscheint es beispielsweise als problematisch, bereits das Fehlen von Formelteilen als absichtlichen Konventionsbruch zu deuten (so Fendrich, Beziehung, S. 123). Für die Beobachtung, daß eigenhändige oder persönlich diktierte Fürstenbriefe oft einen repetitiven Charakter haben (wißt auch […]), der die Logik des rhetorischen Briefmodells überlagert, läßt sich auch der sprachwissenschaftliche Ansatz der »konzeptionellen Mündlichkeit« (Koch, Oesterreicher, Sprache) nutzbar machen.
Als dritter, und sicher historisch ergiebigster Typ von Konventionen läßt sich ein briefspezifisches Vokabular benennen, in dem grundlegende Sachverhalte und Positionen immer wieder mit den gleichen Begriffen und Wendungen belegt werden. Ich schlage vor, solche Redeweisen, Sprachregelungen und Chiffren als (c) Formulierungskonventionen zusammenzufassen. Wenn meine Deutung der jüngsten Forschungsergebnisse richtig ist, dann können Formulierungskonventionen nicht eigentlich gebrochen werden, weder absichtlich noch unabsichtlich, weil – hier trifft sich die Quellenkunde mit der historischen Diskursanalyse (Landwehr, Geschichte) – die Grenzen des im Briefmedium überhaupt Sagbaren nicht überschritten werden können. Sie können aber durchaus bewußt und zielgerichtet eingesetzt werden.
Ein gutes Beispiel, anknüpfend an das einleitende Fallbeispiel, sind die väterliche Treue und die kindliche Untertänigkeit als sich ergänzendes Gegensatzpaar von Chiffren, die eine verwandtschaftlich-biologisch begründete moralische Verpflichtung zu einem politischen Loyalitäts- und Gegenseitigkeitskonzept machen, das praktisch universell eingesetzt werden kann und muß, um die eigene Position als in Übereinstimmung mit universellen Normen fürstlichen Verhaltens darzustellen: Sich wie ein Vater bzw. wie ein Sohn zu verhalten bedeutet, sich richtig zu verhalten. Die Zentralität beider Wendungen zeigt sich bereits daran, daß sie in der Korrespondenz zwischen Kindern und Eltern normalerweise bereits Bestandteil der Salutationen sind (etwa: Väterliche Treue und alles Gute zu allen Zeiten voran, hochgeborener Fürst, lieber Sohn). Gerade in Konfliktsituationen werden sie darüber hinaus als abrufbares Verhaltensideal, das jeweils der Gegenseite vorgehalten wird, zum Dreh- und Angelpunkt der Argumentation: Das sprachliche Muster, wie es sich im Bayern-Münchener Hausstreit abzeichnet (siehe oben Abschn. 1), findet sich dabei bereits früher in einem Brief Herzog Wilhelms von Berg an seinen Sohn Gerhard, Domprobst zu Köln (Deutsche Privatbriefe Nr. 23, vor 1408 Januar 2), und später in der Korrespondenz Kurfürst Albrecht Achilles' mit seinen Söhnen und Töchtern (siehe besonders Politische Correspondenz, Bd. 1, Nr. 347, 713, 735, Bd. 3, Nr. 1140, 1155) und im Württemberger Streit Herzog Ulrichs mit seinem Sohn und Nachfolger Christoph (Brendle, Dynastie, S. 211-240), um nur einige Beispiele herauszugreifen. Sobald politischer Streit sich als Generationenkonflikt darstellt, kann er – so scheint es – zumindest im Medium des Briefes nicht anders als mit dieser genormten Gegenseitigkeitsrhetorik ausgetragen werden. Nach dem gleichen Muster ermöglicht es das Wortfeld der »Brüderlichkeit«, eine strukturell begründeten Problemsituation der Fürstenfamilie, nämlich die Schwierigkeit, Einvernehmen zwischen regierenden Brüdern zu erhalten, briefrhetorisch zu funktionalisieren und damit in der Kommunikation beherrschbar zu machen (Rogge, Herrschaftsweitergabe, S. 365-369, Holzapfl, Senntbrief, S. 308-312).
Die jüngsten Auswertungen von Fürstenkorrespondenz im dynastischen Zusammenhang skizzieren eine politische Sprache innerhalb der Fürstenhäuser, die mit der gleichen Grammatik, aber mit jeweils anderem Vokabular solche und weitere Grundbegriffe familiär-dynastischer Ordnung und Gegenseitigkeit auf Formeln gebracht hat. Weder soll damit behauptet werden, daß es keine Gefühlsregungen außerhalb des briefsprachlich Vorgefundenen gegeben habe, noch soll – gleichsam durch die methodische Hintertür – zum Steinhausenschen Konzept der Kanzleisprache als »Korsett« gegen die freie Gefühlsentfaltung zurückgekehrt werden. Aber die referierten Forschungen und Quellenbeispiele laufen darauf hinaus, daß man noch stärker als bisher den Verpflichtungscharakter normierter Rollen- und Beziehungsmuster und die sprachliche Konventionalität des Briefmediums als zusammengehörig sehen muß. Die Forschungen zu den Gonzaga, Wettinern, Hohenzollern und Wittelsbachern setzen jeweils andere Akzente im Kontinuum von familiärem Rollenverhalten und herrschaftsideologischen Sprachmustern politischer Gegenseitigkeit, doch sie gehen in eine gemeinsame Richtung: Sie weichen die Grenzen zwischen politischer Sprache und politischem Handeln auf, und sehen das, was weiter oben als Formulierungsregeln benannt ist, als Formulierung solcher zentraler Konzepte. Wenn die sich daraus ergebende Annahme richtig ist, daß Briefformeln und Sprachregelungen keine inhaltsleeren, historisch gleichsam neutralen Versatzstücke sind, sondern geteilte, verbindliche und grundlegende Auffassungen über soziale Gegenseitigkeit in eine sprachliche Form bringen, in der sie für alle am Briefwesen Teilhabenden als normierte Rhetorik sozialer Beziehungen formulierbar und erfaßbar sind, dann steht die Auswertung der Fürstenkorrespondenz für die Geschichte der Fürstenfamilie erst ganz am Anfang.
Diese Behauptung soll schließlich, damit sie nicht zu sehr von der Quellengrundlagen abstrahiert, an einem Problemfeld konkretisiert werden, das aktuell besonders ins Blickfeld der Residenzen- und Fürstenfamilienforschung genommen worden ist.
VI. Fallbeispiele: Vokabeln, Chiffren und Strategien familiär-politischer Briefrhetorik am Beispiel von Fürstinnenkorrespondenz
Ausgangspunkt für die folgenden Überlegungen ist ein von der aktuellen Forschung entscheidend ergänztes und neu gewichtetes Bild von der Rolle und den Handlungsmöglichkeiten fürstlicher Frauen im nicht aufzutrennenden Spannungsfeld von Politik und Familie (siehe vor allem die Beiträge der Sammelbände: Frauenzimmer, Fürstin und Fürst, darin besonders Fendrich, Beziehung. Siehe auch Nolte, Familie, S. 221-257 [»Das Frauenzimmer«]; Rogge, Töchter; Keller, Fonction; Keller, Kurfürstin Anna von Sachsen. Zur adeligen, zu großen Teilen auf fürstliche Verhältnisse übertragbaren Familienstruktur siehe grundlegend Spiess, Familie, besonders S. 82-113, 162-172, 174-180, 327-369 und 472-476). Als im vorliegenden Zusammenhang wichtigste und gegenüber den schon länger bekannten Rollen als Einheit symbolisierende »Landesmutter«, als Regentin für unmündige Söhne sowie als Intervenientin bei Entscheidungen des Fürsten neue Deutungsschwerpunkte lassen sich zwei Punkte festhalten. Zum ersten die Rolle der Fürstin als briefliche Netzwerkerin in drei Funktionen: Bei der Vermittlung und Anbahnung von Heiratsverbindungen, beim Austausch von Geschenken und Aufmerksamkeiten innerhalb des erweiterten Familiennetzwerks, und bei der Pflege von Patronagebeziehungen zu Adeligen an fremden Höfen – drei Sphären außerhalb der im engeren Sinne politischen Kommunikation, die jede für sich und in der Kombination beträchtlich zum politischen Kapital von Hof und Dynastie beitragen und das Korrespondenzsystem des regierenden Fürsten entscheidend ergänzen konnten. Zum zweiten wurde klar, wie stark der eigenverantwortliche Handlungsspielraum, der seit dem späten 15. Jahrhundert Fürstinnen im Rahmen der Hofhaltung oft eingeräumt wurde, von ihrer physischen Nähe zum Fürsten abhing, in dessen Person nach wie vor jegliche Entscheidungsgewalt zentriert war, wie sehr also das Ideal der ehelichen Harmonie auch eine Frage des Erhalts weiblicher Macht und Handlungsfähigkeit war. Gerhard Fouquets entscheidende Beobachtung, daß Emotionalität und sprachlich konstruierte Nähe in Briefen dem Schreiber nicht automatisch aus der Feder fließen, sondern mittels eines bestimmten und bestimmbaren Repertoires von sprachlichen Techniken konstruiert werden, ist ein wichtiger Ausgangspunkt, und das oben geschilderte Formelmodell bildet zusammen mit dem im Aufbau darauf differenzierten Konventionalitätsmodell die Basis, von der aus man diesen Akt der Konstruktion in den Blick nehmen kann.
An eben diesem Punkt setzt ein Beispiel für eine Formulierungskonvention ein, das eine spezifisch weibliche Daseinsform zu einer einzigen Vokabel verdichtet: Elend ist ein Zustand der Bedrückung und Vereinsamung, der materielle Verarmung und körperliche Gebrechen zwar manchmal einschließt, dessen Kern aber eine menschliche Verlusterfahrung ist. Während die gleiche Vokabel in Briefen von Männern alle Arten körperlicher Gebrechen, Heimweh oder Gefahr bedeuten kann, sprechen bzw. schreiben verheiratete Frauen von Elend, wenn sie unter der Gleichgültigkeit des Ehemannes und/oder der Feindseligkeit der neuen Familien, und gleichzeitig unter dem Herausgerissensein aus dem Fürsorgeverband der Geburtsfamilie zu leiden haben (die folgende Darstellung verdankt sich entscheidend der Beobachtung von Nolte, Familie, S. 350. Für die sozial-, rechts- und wirtschaftsgeschichtlichen Grundlagen der Versorgung und Stellung verheirateter Frauen siehe Spiess, Familie, S. 162-172, 327-369, zur Mentalitäts- und Alltagsgeschichte siehe Nolte, Beziehungsgeflechte; Walsh, Töchter).
Dies geschah beispielsweise Agnes, der geborenen Markgräfin von Baden, die nach dem Tode Ihres Mannes, Herzog Gerhards VII. von Schleswig, um die finanzielle Versorgung aus ihrem Wittum kämpfen mußte, und schließlich – ein problematischer Sonderfall, den die fürstliche Familienordnung nicht vorsah – nach Baden zurückkehrte. Ihr Brief an ihren Bruder, Markgraf Jakob, vom Januar 1434, gipfelt in der Klage dann ich das armest ellenest wip bin, das ie geborn wart (Hirschfeld, Markgräfin Agnes von Baden, S. 226, Quellenanhang, Nr. 9). Indem Agnes unter alle ihrer Briefe dieser Phase abgewandelte Intitulationen wie von mir Agnesen der armenellenden (Hirschfeld, Markgräfin Agnes von Baden, S. 228, Quellenanhang Nr. 10). oder von mir diner armen ellenden sch[w]ester (Hirschfeld, Markgräfin Agnes von Baden, S. 224, Quellenanhang Nr. 4) setzte, stellte sie geschickt den ganzen Briefwechsel unter dieses Motto.
Von der kränkenden Mißachtung durch ihre Schwiegereltern muß auch Pfalzgräfin Amalie von Veldenz 1479 ihrem Vater, Kurfürst Albrecht Achilles von Brandenburg, berichten: Und sye mugen nit myt myr esen; sye sprechen, wan sye mych ansehen, so smack in weder esen noch drincken. Ach got! wie dut es myr so we in mynem herzen! […] Dan ich hab doch keyn mensch, das mych myt trauen meynt, und byn ganz im ellend (Deutsche Privatbriefe Nr. 309. Siehe auch Politische Correspondenz, hier Bd. 2, Nr. 882).
In Selbstaussagen wie diesen steckte der Vorwurf an die normalerweise männlichen Adressaten, ihren Schutz- und Versorgungsverpflichtungen nicht nachgekommen zu sein oder nicht nachzukommen, was Elend als rhetorischem Kernbegriff zusätzlich zur expressiven eine starke appellative Funktion verleiht. Ein direkter und unverblümter Vorwurf wie der Gräfin Cimburgas von Nassau an ihren Bruder, Markgraf Christoph von Baden, von vermutlich 1476 ist die Ausnahme: Doch so syech ich wol, das ich mych uff myn bruder nyt verlassen darff, den yr fragen nyt fyl nach myr. […] Den myn herz kann es nyt gelieden, das yr myr so unfruntliech en syt, wyl ich nu so ellendyg alleyn in in dyssen landen, und ich kenen nymenß hir (Deutsche Privatbriefe Nr. 225. Breda, frühestens 1476 Mai).
Bemerkenswert ist in der Mehrzahl der Beispiele über die Wortwahl hinaus nämlich der sprachliche Kontext der Briefe, die das Beklagen des eigenen Elends einbetten in eine Rhetorik, die um die Pole des kindlichen Gehorsam auf der einen und der väterlichen/brüderlichen Treue auf der anderen Seite kreist. Exemplarisch ordnet Pfalzgräfin Amalie in einem späteren Brief ihre Bitte um – nicht zuletzt – finanzielle Unterstützung eindringlich in die Vater-Tochter-Beziehung ein, indem sie ihre Bitte einleitet: Nun, min herzalerliebster her und fater, so byt ich eur gnad, als eyn dochter iren lieben hern und fater byten sol, und greift die Figur ein weiteres mal auf: […] so byt ich eur gnad als myn herzlieben her und fater. Wie im vorigen Brief enthalten auch intitulatio und Adresse hier nicht den kanzleimäßig korrekten Herrschaftstitel, sondern sind ganz auf die Beziehung zum Adressaten reduziert: Ameley, eur gnaden docher, bzw. Minem herzenliebenn heren und fater gehort der brif (Deutsche Privatbriefe, Nr. 352, 1481 August).
Die konventionelle Chiffre Elend sentimentalisiert also ein empfundenes Versagen fürstlicher Familienordnung, und birgt damit Konfliktpotential weit über das seelische Gleichgewicht der jeweiligen Absenderin hinaus. Wenn Albrecht Achilles in seiner Rechtfertigung auf entsprechende Vorwürfe Herzogin Ursulas von Münsterberg, einer anderen Tochter, den rhetorischen Faden der Väterlichkeit aufnimmt, schimmert diese Gefahr durch: […] deßhalb seit ir nicht in das elend geben und ist törlich von euch zu schreiben […] Ir meldt auch eur gehorsam […] wir haben euch auch väterlich getan vor andern (Politische Correspondenz, hier Bd. 2, Nr. 645. Ansbach, 1480 Februar 4, bzw. Deutsche Privatbriefe, Nr. 315). Albrechts Verhalten als Oberhaupt seiner großen »Versorgungsfamilie« (Spieß), das er so rechtfertigt, würde, sollte es über den vertraulichen Rahmen der Vater-Tochter-Korrespondenz hinaus angreifbar werden, zu einem Politikum ersten Ranges. Das zeigt, zusätzlich zum Adreßvermerk in ir selbs hant, Albrechts Mahnung: […] und wenn ir den brief wol gelesen habt und verstanden, so zurreyßt in. Also thun wir auch dem eurm. Dann es wer nit gut, das yederman gelegenheit unser sachen wößt von beden teiln (Politische Correspondenz, hier Bd. 2, Nr. 645. Ansbach, 1480 Februar 4, bzw. Deutsche Privatbriefe, Nr. 315).
Was in das Elend geben konkret bedeutete, mußte weder von der Tochter noch vom Vater näher erläutert werden, war es doch eine allen Teilnehmern am Briefverkehr geläufige, und damit konventionelle Chiffre, die aus der gemeinsamen, vermutlich sogar internationalen (siehe bspw. Severidt, Familie, S. 222: Auch Barbara Gonzaga erklärte sich in ihrer Ehe mit Eberhard im Bart von Württemberg als misera et deprezzata, elend und verachtet) Erfahrung sozialer Mechanismen und Zwänge gespeist wurde und die diesen Erfahrungshintergrund selbst auf eine Formel brachte, in der er kommunizier- und vermittelbar war.
Mit der Redeweise vom Elend verwandt, jedoch nicht auf eine einzelne Vokabel als Chiffre, sondern auf ein ganzes semantisches Feld, einen rhetorischen Formulierungsmodus, zu beziehen, ist eine andere Strategie, die bereits in der Häufigkeit ihres Auftretens als überwiegend weiblich auffällt: die Verbalisierung der Sehnsucht nach dem Briefpartner.
Sicher die eindringlichste Variante dieser Sehnsuchtsrhetorik liefern die Briefe Herzogin Dorotheas von Preußen (1504-47) an ihren Mann, Herzog Albrecht (1490-1568), die das Getrenntsein von ihm in emotional extrem angereicherter Sprache, wie sie bis ins letzte Drittel des 15. Jahrhunderts in Briefen nicht zu finden war, als tiefe seelische Pein schildert: […] de wyl ych doch sus keynen erdesche frewde habe eder begere, vnd er ych lenger ane e l [euer lieb] syn, wolt ych wel lewer dot syn, zulch hertzlych vorlangent, alse ych yn meynem hertzen nach e l drage (Gundermann, Dorothea von Preußen, Quellenanhang S. 224-230. Königsberg, 1534 November 8). Dorothea ist wohl auch die einzige Fürstin, die Sehnsuchtsbekundungen dezidiert mit der Konnotation sexuellen Verlangens anreichert: We herthlych wolt ych meyn eynyges herth, aller lyebsten schadt yn den arme nemen, ya, auch freuntlych kussen und alle freud und wollust myth einhander haben […] (zit. nach Wunder, Frauen, S. 82). Es ist jedoch, das ist wichtig festzuhalten, nur auf den ersten Blick Dorotheas Biografin zuzustimmen, die in diesem intimen Schreibmodus eine völlige Abkehr von kanzleimäßigen Briefregeln sieht (Gundermann, Dorothea von Preußen, S. 173). Zwar sprengen Dorotheas Sehnsuchtsbotschaften tatsächlich sowohl in Umfang wie in Thematik den normalen Rahmen kanzleimäßiger Korrespondenz, Formkonventionen hat sie also tatsächlich weitgehend hinter sich gelassen. Rang- und Formulierungskonventionen werden jedoch keinesfalls ausgehebelt, sondern zwar rhetorisch angereichert, in ihrem Kern aber penibel eingehalten. So sind Dorotheas überbordende Grußformeln nur mit der ihr eigenen Innigkeitsrhetorik ausgefüllte und verzierte Varianten der völlig standesgemäßen Anrede aus Rang und Herrschaftstitel (durchlauchtiger und hochgeborener Fürst), Verwandtschaftsbezeichnung (lieber Herr und Gemahl) sowie Diensterbietung (meinen willigen Dienst und was ich Gutes vermag zuvor): Durchleuchtige ynd hochgeporne furste, nach gott al meyn freude, trost ynd hogeste schadt, al meyn hoffnung auff desser erden, meyn freuntlyche ynd hertz aller lyebster heren und gemahel. Meyn gantz freuntlyche hoch begyrlyche bereyten ynd vorphlychten schuldygen [dynst] und eygen ergewen deneryne gantz myth getrewen hertzen yn aller dynstparkeyt, was ych auch yder zeyt yngespart leybs, gudes ynd pluttes mer vormal alle zuuor (Gundermann, Dorothea von Preußen, Quellenanhang, S. 224).
Ein gutes Beispiel für die Art, wie diese Sehnsuchtsrhetorik sich bewußt von anderen Kommunikationsmodellen absetzt, ist die Korrespondenz zwischen Kurfürst Albrecht Achilles von Brandenburg und seiner Frau Anna während seiner Abwesenheit im Reichskrieg gegen Burgund 1475. Anfang April verbindet sie dezidiert eine Sehnsuchts- und Ergebenheitsbotschaft – sie will die geplante Wallfahrt gerne nach seinen Wünschen verschieben – mit einer vorsichtigen Verweigerung, die Korrespondenz weiter mit dem von ihrem Mann so geschätzten derben Humor anzureichern:
Ob ir mich wol etwaß an der andacht zuerstort, will ich gern leiden und nicht achten, allein das ich euer lieb pey mir hab. Und nymt mich selzam, das mich euer lieb beschuldigt, ich hab euch nicht gut schwenck geschriben. Ich hon es doch, so ir die prif ale lest, so grob gemacht, das sein in der heilgen zeit zu fil waß (Deutsche Privatbriefe, Nr. 200. Ansbach, 1475 April Anfang).
Anna setzt die Sehnsuchtsrhetorik ([…] wan mich gar sere nach eur lieb verlangt, Deutsche Privatbriefe, Nr. 205. Plassenburg, 1475 Juni 6. Vgl. auch Nr. 177, 178, 191, 198 und 200), die ihrer eigenen Gefühlslage wohl entspricht, tatsächlich konsequent gegen den von Albrecht notorisch bevorzugten Tonfall der derb-obszönen Plaudereien und sexuellen Phantasien, auf den sie sich nur zurückhaltend einläßt. Mit ihm wird zwar auch eine Form von Intimität hergestellt, doch keine partnerschaftliche, sondern eine patriarchalische, indem die Frauen die von Albrecht vorgegebenen sexuellen Rollen – zumindest sprachlich – auszufüllen haben, zumal da grundsätzlich Annas gesamtes Frauenzimmer in diese Scherze eingebunden wird (siehe dazu Nolte, Kommunikation. Zu einer gegenläufigen Deutung des Briefwechsels siehe Moraw, Harem. Siehe auch Fendrich, Beziehung, S. 127-131). Albrecht selbst setzt gegen ihre Verweigerungsstrategie wiederum das Mittel kommunikativer Erpressung ein: Und nachdem du mir neus nit nerrische dinck schriwest, schraib ich auch nit vil (Deutsche Privatbriefe, Nr. 193, 1475 März Anfang).
Trotzdem wäre es ein Mißverständnis, die Versprachlichung affektiver Zusammengehörigkeit per se als weibliche Domäne zu sehen. Auch in Briefen von Männern fehlt durchaus nicht der Ausdruck emotionaler Empathie und intensiver Verbundenheit mit Briefpartnern der eigenen Familie (Kernvokabeln: hertz und gemut), doch bleibt er, bis auf Ausnahmen (siehe etwa Deutsche Privatbriefe, Nr. 65. Zu einigen bayerischen Beispielen siehe Holzapfl, Senntbrief, S. 296-298), im Rahmen der Sorge um die Gesundheit und des Austausches von Familiennachrichten. Daß also die Betonung, gleichsam das Herbeischreiben der physischen Nähe ein Spezifikum der Briefe fürstlicher Frauen ist, läßt sich um so eher an die Ergebnisse der neuesten Forschung zum Rollenverständnis und Handlungsspielraum der Fürstinnen anschließen: Cordula Noltes Beobachtungen (Nolte, Haus, S. 360-363. Vgl. dazu auch Bastl, Bedeutung, sowie Severidt, Familie, S. 187-189) weiterführend, läßt sich das spezifisch weibliche, das in Briefen von Fürstinnen oft umsonst gesucht wurde, tatsächlich benennen in einem spezifischen »Gefühlswortschatz« (Nolte, Haus, S. 264), also im Versuch, die für den Statuserhalt und manchmal auch die finanzielle Absicherung der Frau wichtige Nähe zum Ehemann (oder anderen Versorgungs- und unterstützungspflichten Männern) als Ersatz für physische Nähe mit sprachlichen Mitteln herzustellen. Daß es das gleiche rhetorische Muster auch in Briefen von Töchtern an Väter, dort sogar oft besonders eindringlich (etwa Deutsche Privatbriefe, Nr. 233: Herzogin Elisabeth von Mecklenburg, Äbtissin, an ihren Vater, Herzog Heinrich von Mecklenburg, spätestens 1476: […] Des dunredaghes na sunte Matheus daghe, do wart uns ghesecht, dat gy hyr weren an der stat an der voghedye, do moghede [bekümmerten, JH] we uns so sere de ghanse nacht, dat we nycht vele slepen, darumme dat gy uns weren vor [vorüber, JH] ghetaghen und hadden uns nycht tospraken, oder ebd., Nr. 399: Markgräfin Margarete von Brandenburg, Äbtissin, an ihren Vater, Kurfürst Albrecht von Brandenburg, 1486 März 9: Den ich bezeugs mit got der ewigen warheit, das ich nit glaubp het, dass müglich ader natürlich wer, das sich ein mensch auf erden nach dem anderen so herzlich ser sollt sen, alß ich mich izunt eyn jare ader 3 nach euren g(naden) gesennet hab), Tanten an Neffen (Deutsche Privatbriefe, Nr. 67: Herzogin Katharina von Cleve an Herzog Johann von Cleve, 1450, Anfang August) und Schwestern an Brüder (Deutsche Privatbriefe, Nr. 69: Herzogin Katharina von Geldern an Herzog Johann von Cleve. Grave, 1451 Februar 21) gibt, zeigt um so mehr, daß diese Intimisierung der Briefrhetorik weniger einer historischen Veränderung des Gefühlshaushalts innerhalb der Fürstenehe, sondern einer Kombination von Zusammengehörigkeitsgefühl und familiärer Abhängigkeit geschuldet ist, die auf das Briefeschreiben zurückwirkt.
Gerade auch der Umgang mit Formular und äußeren Briefmerkmalen macht es plausibel, daß diese Emotionalisierung und Intimisierung der weiblichen Familienkorrespondenz sich weniger im Rückgriff auf den antiken epistolographischen Topos des Briefes als Gesprächsersatz oder gar Seelenspiegel (siehe dazu Thraede, Grundzüge, S. 22-47, sowie Krautter, Theorie; Müller, Brief) beschreiben läßt, sondern als Differenzierung und Funktionswandel der spätmittelalterlichen Kanzleikorrespondenz. Beispielhaft kann dafür der Funktions- und Wertigkeitswandel des eigenhändigen Schreibens stehen. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts erscheint eigenhändiges Schreiben in Fürstenbriefen vor allem in drei Konstellationen: als zusätzliche Beglaubigung des Briefinhalts in Phasen politisch brisanter Kommunikation (ein Beispiel aus Bayern ist Herzog Ernst von Bayern-Münchens Vermerk an seinen Bruder Wilhelm III., Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurbayern Äußeres Archiv 1942, fol. 190v, 1425 nach Juli 25: [...] und das das war sei, darumb so haben wir mit unser selbs hand an den prief geschrieben. Zur Deutung der Passage vgl. genauer Andrian-Werburg, Urkundenwesen, S. 74. Für ein späteres Beispiel siehe Deutsche Privatbriefe, Nr. 353: Herzog Ernst von Sachsen, postul. Erzbischof v. Magdeburg, an Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht v. Sachsen. Giebichenstein, 1481 August 17: Als ich euweren lieben hir thun schreiben, des wollet ganzen glouben haben, des ich euch mit disser meiner hantschrifft also versicher), als besondere Geste der Gunst oder des Entgegenkommens zwischen Fürsten (siehe etwa den schon eingangs zitierten Brief Albrechts III. von Bayern-München an seinen Vater Ernst, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurbayern Äußeres Archiv, 1943, fol. 240. Straubing, 1435 Mai 23, oder denjenigen Herzog Ludwigs VIII. von Bayern-Ingolstadt an Albrecht III., in dem er sich mit aigner hant für seine Absage eines persönlichen Zusammentreffens entschuldigt, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurbayern Äußeres Archiv, 1947, fol. 68. Ingolstadt, 1439 April 12), und um in der Notlage einer feindlichen Umgebung so vertraulich und verläßlich wie möglich mit Familienmitgliedern an anderen Höfen korrespondieren zu können (siehe etwa Hirschfeld, Agnes von Baden, S. 224-228). In der zweiten Jahrhunderthälfte verschwinden diese Konstellationen nicht, aber es breitet sich zusätzlich ein alltäglicherer Einsatz der eigenen Handschrift aus. Wurde bisher das eigenhändige Schreiben als Sonderfall stets eigens vermerkt, begegnet seit dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts erstmals die briefliche Entschuldigung an den Ehemann dafür, nicht eigenhändig geschrieben zu haben. Beispiele wie die Kurfürstin Annas (Deutsche Privatbriefe, Nr. 189. Ansbach, 1475 Februar 12), Herzogin Dorotheas (Gundermann, Dorothea von Preußen, S. 177) oder Herzogin Sophias von Liegnitz (Krämer, Beziehungen, Quellenhang Nr. 85, 156. Vgl. auch Scheller, Frau, S. 111-113) deuten auch in diesem Punkt eine auffällige Häufigkeit weiblicher Absenderinnen an. Es scheint, daß eigenhändiges Schreiben als hierarchisierte Praxis, obwohl von beiden Geschlechtern praktiziert, von Frauen mehr und mehr verlangt worden wäre, während sich Männer dieser nicht unerheblichen körperlichen Anstrengung nur nach eigenem Wunsch unterzogen.
Der physische Akt des Schreibens wird also zum einen vom Vertrauens- und Echtheitsbeweis in besonderen Situationen zu einem alltäglichen Modus einer zunehmend als per se vertraulich und persönlich, wenn auch nicht gleichberechtigt verstandenen Ehekorrespondenz. Diese Neubewertung bedeutet nicht, daß damit Kanzleikonventionen außer Kraft gesetzt wären (siehe dazu auch Nolte, Pey eytler finster), wohl aber, daß über die Eigenhändigkeit eine festere Verbindung zwischen der Person des Absenders und dem genauen Wortlaut des Briefes etabliert wird, wie sie Beispielsweise aus Kurfürstin Annas Beteuerung hervorgeht, […] darumb hab ichs ein anders lassen schreiben, wen es nichts anders darff schreiben ader dareinsezen, wen was ichs heiß (Deutsche Privatbriefe, Nr. 189). Und auch der sich synchron mit der Veralltäglichung des eigenhändigen Schreibens in Briefen beider Geschlechter ausbreitende Topos von der Unbedarftheit weiblichen Schreibens und Formulierens (etwa Deutsche Privatbriefe, Nr. 106, 107, 459, 469; Gundermann, Dorothea von Preußen, S. 224-30, Lemberg, Juliane Landgräfin zu Hessen, S. 201) wäre sinnlos, wenn die Formulierung eigenhändiger Fürstinnenbriefe normalerweise in der Hand von Kanzleisekretären läge.
Zum zweiten steht das eigenhändige Schreiben symbolisch für eine neue Qualität des Briefeschreibens als Moment der Einkehr und der Vergegenwärtigung der abwesenden Person, stellt also eine intime Situation auf Distanz her: Wenn, wie bei Herzogin Dorothea, die kanzleiübliche, in eigenhändigen Briefen manchmal fehlende Datierung am Briefende mit den Umständen (ylend [in Eile]), dem Ort (yn e l klene kamer) und der Uhrzeit (yn der nacht zwyschen zwen und einen) angereichert wird, dann wird damit der Vorgang des Schreibens selbst rhetorisiert.
Inwieweit diese sprachlichen Konstruktion des eigenhändigen Briefeschreibens als Moment der Privatheit, parallel zur weit verbreiteten Schreibfähigkeit im Hochadel, der alltagshistorischen Realität entsprach, ist nicht leicht zu sagen. Die baugeschichtliche Erforschung der Innenräume fürstlicher Appartements ist noch nicht weit genug, um über eigene Schreibmöglichkeiten und -räume der Fürstinnen Verbindliches auszusagen, ein eigens für Schreibarbeiten abgetrennter Raum(teil) für privates, ungestörtes und konzentriertes Schreiben dürfte jedoch zur üblichen Einrichtung auch weiblicher Wohnräume gehört haben (Hoppe, Gestalt).
Schließlich ist bemerkenswert, wie auch graphische Traditionen des fürstlichen Brief- und Urkundenwesens für die Herstellung von emotionaler Verbundenheit umfunktioniert werden: Handzeichen und Signet als Formen der persönlichen Unterfertigung, wie sie noch auf die früh- und hochmittelalterliche Herrscherurkunde zurückgehen (Schlögl, Unterfertigung) und im 15. Jahrhundert aus dem französischen und burgundischen Urkundenwesen wieder in deutschen Territorien übernommen wurden, um mit ihnen neue, personalisierte Formen der Urkundenbeglaubigung auszuprobieren (siehe zu bayerischen Beispielen Wild, Handzeichen, sowie Ettelt-Schönewald, Chirogramm), werden – auch hier bietet Herzogin Dorothea von Preußen die eindrücklichsten Beispiele – als Symbol und Ausdruck inniger Verbundenheit gleichsam privatisiert. Neben der Liebessymbolik durchbohrter Herzen, die eher ikonographisch zu verorten sein wird, erinnern vor allem die ineinander verschlungenen Buchstaben A und D graphisch an die Tradition der Herrschermonogramme und -Namenszüge (Gundermann, Dorothea von Preußen, S. 178). Devisenartige Postskripte wie die lyebe awer want alle dynch oder wolt gott, dat ich by euch wer (Gundermann, Dorothea von Preußen, S. 178) lassen an die Devisen wolt got und wy gott wyll denken, mit denen Herzog Heinrich XVI. und Georg von Bayern-Landshut (1393-1450 bzw. 1479-1503) wichtige Urkunden unterzeichneten (Ettelt-Schönewald, Chirogramm, S. 561-570) (→ Devisen und Embleme). In diesen Zusammenhang gehört auch die Gewohnheit Kurfürstin Annas, eigenhändige Briefe an Albrecht von der restlichen Kanzleikorrespondenz abzusetzen, indem sowohl die Adresse wie die Intitulatio nur aus den Anfangsbuchstaben der jeweiligen Namen und Titel bestand, eine Art der kodierenden, verrätselnden Verknappung, die im 16. Jahrhundert häufiger wurde.
Dies alles sind einmal mehr Beobachtungen an einzelnen Briefwechseln, aus denen allein noch keine gültigen Erkenntnisse abzuleiten sind. Sie lassen es in ihrer Gesamtheit aber doch zu, die Konventionalität des Briefmediums und die Besonderheiten weiblicher Korrespondenz auf eine Weise zusammenzubringen, die über die bisherigen Ansätze hinausgeht: Die angerissenen Modi, Chiffren und Formulierungsregeln von Fürstinnenbriefen haben gemeinsam, daß sie sich funktional als das sprachliche Konstruieren von Nähe und Vertrautheit beschreiben lassen. Die Briefschreiberinnen bleiben damit im Regelwerk des kanzleimäßigen Briefes, das sie nicht als ganzes außer Kraft setzen, sie setzen in ihm aber eigene Akzente als Reaktion auf die Beschränktheit und die Abhängigkeit ihres familiären Handlungsspielraums. Festzustellen, daß der Einsatz solcher sprachlicher und formaler Briefkonventionen einem geschlechtsspezifischen Muster folgt, und aus geschlechtsspezifischen Rollen und Abhängigkeiten gedeutet werden kann, heißt nicht, emotionale Aufrichtigkeit und zielgerichtete rhetorische Gestaltung gegeneinander auszuspielen. Die Vorstellung, daß Emotionen unaufrichtig sind, solange sie konventionell vordefinierte Beziehungs- und Verhaltensnormen nur erfüllen, und nicht aus autonomen inneren Antrieben gespeist werden, ist historisches Erbe sowohl der bürgerlichen Empfindsamkeitsästhetik des 18. Jahrhunderts als auch der romantischen Individualitätsvorstellungen des 19. und 20. Jahrhunderts (siehe aus soziologischer Sicht Sennett, Verfall). Sie auf das Spätmittelalter rückzuprojizieren, verstellt den Blick auf den Kern der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Briefsprache als konventionell gebundenen Code, mit dessen Hilfe grundsätzliche Norm- und Gegenseitigkeitsvorstellungen verhandelt und perpetuiert werden.
Die Briefsprache des untersuchten Zeitraums hatte einen simplen, in seiner universellen Anwendbarkeit selbst im höchsten Maße konventionellen Ausdruck dafür, daß gerade das Selbstverständliche immer wieder gesagt werden mußte, weil es unhintergehbare Verpflichtungen schuf: Die Phrase […] als wol billich ist […] findet sich gerade dort, wo sie – nach einem modernen Verständnis von Konventionalität – das vorangehende abschwächen und ironisieren müßte.
Inwieweit diese Erkenntnis nun noch weiter auf die Frage zugespitzt werden muß, ob briefsprachliche Konventionen, wie sie hier dargestellt wurden, selbst daran beteiligt sind, Geschlechterrollen (das soziologische Konzept der »Rolle« und seine Nutzbarmachung für die Erforschung fürstlicher Familien wird von Severidt, Familie, S. 9 sehr überzeugend erläutert. Vgl. auch Nolte, Familie, S. 352f.) und geschlechtsspezifische Erfahrungen überhaupt erst zu konstruieren, und inwieweit die Beschäftigung mit Fürstenkorrespondenz das Verhältnis von Sprache und sozialer Realität bzw. Sprache und Handeln als ganzes zum Problem macht, dürfte die entscheidende Frage an zukünftige Forschung sein.
Trotzdem dürfte es nicht anmaßend sein, bereits an den Schluß dieses Forschungsüberblicks die These zu stellen, daß die Leistung der konventionellen Briefsprache entscheidend darin besteht, an der kommunikativen Konstruktion des dynastischen Herrschaftsverbandes als familiärem Verpflichtungs-, Zugehörigkeits- und Gegenseitigkeitsverbund, den die neueste Hof- und Familienforschung herausgearbeitet hat (Nolte, Familie, S. 14-16), mitzuwirken. Diese Konstruktionsleistung, die man als Emotionalisierung familiärer Herrschaftsordnungen bezeichnen könnte, ist eine Gemeinschaftsarbeit all derer, die an der Fürstenkorrespondenz teilnehmen.
C.
Quellen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Kurbayern, Äußeres Archiv, 1943, 1944. – Deutsche Privatbriefe des Mittelalters, hg. von Georg Steinhausen, Bd. 1: Fürsten und Magnaten, Edle und Ritter, Berlin 1899 (Denkmäler der deutschen Kulturgeschichte. Abt. 1: Briefe, 1). – Engelke, Thomas: Eyn grosz alts Statpuech. Das »Gelbe Stadtbuch« der Stadt Regensburg. Forschungen und Edition, Regensburg 1995 (Regensburger Studien und Quellen zur Kulturgeschichte, 2). – Fabian Frangk, Ein Cantzley und Titel buechlin, Wittenberg 1531, ND Hildesheim u. a. 1979 (Documenta Linguistica, 4: Deutsche Grammatiken des 16. bis 18. Jahrhunderts). – Keussen, Hermann (Bearb.): Briefeingänge des 14. und 15. Jahrhunderts, in: Mitteilungen aus dem Stadtarchiv Köln 22 (1892) S. 77-177, 26 (1895) S. 1-102, 27 (1896) S. 159-221 und 28 (1897) S. 1-133. – Kropac, Susanne: Das »Schwarze Stadtbuch« der Reichsstadt Regensburg. Quellenkritische Studien und Edition, Diss. masch. Univ. Graz 2000. – Nürnberger Formelbuch des Marquard Mendel, Staatsarchiv Nürnberg, Amts- und Standbücher 29. – Politische Correspondenz des Kurfürsten Albrecht Achilles, hg. von Felix Priebatsch, 3 Bde., Leipzig 1894-98 (Publicationen aus den königlich preußischen Staatsarchiven, 59, 67, 71). – Staatsarchiv Nürnberg, Amts- und Standbücher 29.
Literatur
Andrian-Werburg, Klaus Freiherr von: Urkundenwesen, Kanzlei, Rat und Regierungssystem der Herzoge Johann II., Ernst und Wilhelm III. von Bayern-München (1392-1438), Kallmünz 1971 (Münchener Historische Studien. Abt. Geschichtliche Hilfswissenschaften, 10). – Bastl, Beatrix: Wan ich nur bei dir sein mecht / würden mier alle beschwerden leichter. Zur Bedeutung von Ehe und Liebe innerhalb des Österreichischen Adels in der Frühen Neuzeit, in: Unsere Heimat. Zeitschrift des Vereins für Landeskunde von Niederösterreich 66 (1995) S. 4-14. – Behrmann, Thomas: Zum Wandel der öffentlichen Anrede im Spätmittelalter, in: Formen und Funktionen öffentlicher Kommunikation im Mittelalter, hg. von Gerd Althoff, Stuttgart 2001 (Vorträge und Forschungen, 51), S. 291-317. – Brandt, Ahasver von: Vorbemerkungen zu einer mittelalterlichen Aktenlehre, in: Archivar und Historiker. Studien zur Archiv- und Geschichtswissenschaft, Berlin 1956 (Schriftenreihe der staatlichen Archivverwaltung, 7), S. 29-440. – Braunmuller, A. R.: Accounting for Absence. The Transcription of Space, in: New Ways of Looking at Old Texts. Papers of the Renaissance English Text Society, 1985-1991, hg. von W. Speed Hill , Binghamton 1993 (Medieval & Renaissance Texts & Studies, 107), S. 47-56. – Brendle, Franz: Dynastie, Reich und Reformation: die württembergischen Herzöge Ulrich und Christoph, die Habsburger und Frankreich, Stuttgart 1998 (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Forschungen, 141), S. 211-240. – Buchholzer-Rémy, Laurence: Une ville en ses réseaux: Nuremberg à la fin du Moyen Age, Paris 2006. – Camargo, Martin: Ars Dictaminis. Ars Dictandi, Turnhout 1991 (Typologie des Sources du Moyen Age Occidental, 60). – Constable, Giles: Letters and Letter Collections, Turnhout 1976 (Typologie des Sources du Moyen Age Occidental, 17). – Das Frauenzimmer. Die Frau bei Hofe in Spätmittelalter und Früher Neuzeit, hg. von Jan Hirschbiegel und Werner Paravicini, Stuttgart 2000 (Residenzenforschung, 11). – Dülfer, Kurt: Rezension zu Heinrich Otto Meisner, Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit (1950), in: Der Archivar 4 (1951) Sp. 42-45. – Dülfer, Kurt: Urkunden, Akten und Schreiben in Mittelalter und Neuzeit. Studien zum Formproblem, in: Archivalische Zeitschrift 53 (1957) S. 11-53. – Ebert, Helmut: Bemerkungen zur Syntax frühneuhochdeutscher Bittbriefe, in: Neuere Forschungen zur historischen Syntax des Deutschen, hg. von Anne Betten und Claudia M. Riehl, Tübingen 1990 (Reihe germanistische Linguistik, 103), S. 224-238. – Ehrismann, Gustav: Duzen und Ihrzen im Mittelalter, in: Zeitschrift für Deutsche Wortforschung 5 (1903/1904) S. 127-220. – Erdmann, Carl: Studien zur Briefliteratur Deutschlands im elften Jahrhundert, Leipzig 1938 (Monumenta Germaniae Historicae. Schriften, 1). – Ermert, Karl: Briefsorten. Untersuchungen zu Theorie und Empirie der Textklassifikation, Tübingen 1979 (Reihe germanistische Linguistik, 20). – Ettelt-Schönewald, Beatrix: Chirogramm und Devise. Zu den Handzeichen der Herzoge von Bayern-Landshut im 15. Jahrhundert, in: Graphische Symbole in mittelalterlichen Urkunden. Beiträge zur diplomatischen Semiotik, hg. von Peter Rück, Sigmaringen 1996 (Geschichtliche Hilfswissenschaften, 3), S. 559-570. – Ewald, Wilhelm: Siegelkunde, ND München 1969 (München u. a. 1914). – Fendrich , Die Beziehung von Fürstin und Fürst, in: Fürstin und Fürst. Familienbeziehungen und Handlungsmöglichkeiten von hochadeligen Frauen im Mittelalter, hg. von Jörg Rogge, Ostfildern 2004 (Mittelalter-Forschungen, 15), S. 93-137. – Fendrich, Ilona: Die Beziehung von Fürstin und Fürst: zum hochadeligen Ehealltag im 15. Jahrhundert, in: Fürstin und Fürst. Familienbeziehungen und Handlungsmöglichkeiten von hochadeligen Frauen im Mittelalter, hg. von Jörg Rogge, Ostfildern 2004 (Mittelalter-Forschungen, 15), S. 93-137. – Flood, John L.: Agnes Bernauer – eine bayerische »Queen of Hearts«?, in: Verführer, Schurken, Magier, hg. von Ulrich Müller und Werner Wunderlich, St. Gallen 2001 (Mittelalter Mythen, 3), S. 51-72. – Fouquet, Gerhard: Fürsten unter sich – Privatheit und Öffentlichkeit, Emotionalität und Zeremoniell im Medium des Briefes, in: Principes. Dynastien und Höfe im späten Mittelalter, hg. von Cordula Nolte, Karl-Heinz Spiess und Ralf-Gunnar Werlich, Stuttgart 2002 (Residenzenforschung, 14), S. 171-198. – Die Fürstenkanzlei des Mittelalters. Anfänge weltlicher und geistlicher Zentralverwaltung in Bayern, hg. von Joachim Wild, Neustadt a. d. Aisch 1983 (Ausstellungskataloge der Staatlichen Archive Bayerns, 16). – Fürstin und Fürst. Familienbeziehungen und Handlungsmöglichkeiten von hochadeligen Frauen im Mittelalter, hg. von Jörg Rogge, Ostfildern 2004 (Mittelalter-Forschungen, 15). – Garrison, Mary: »Send More Socks«: On Mentality and the Preservation Context of Medieval Letters, in: New Approaches to Medieval Communication, hg. von Marco Mostert, Turnhout 1999 (Utrecht Studies in Medieval Literacy, 1), S. 69-100. – Gibson, Jonathan: Significant Space in Manuscript Letters, in: The Seventeenth Century 12 (1997) S. 1-9. – Grolimund, Christoph: Die Briefe der Stadt Basel im 15. Jahrhundert. Ein textlinguistischer Beitrag zur historischen Stadtsprache Basels, Tübingen u. a. 1995 (Basler Studien zur deutschen Sprache und Literatur, 69). – Gumbrecht, Hans Ulrich: Historische Textpragmatik als Grundlagenwissenschaft der Geschichtsschreibung, in: Lendemains 2/6 (1977) S. 125-135. – Gundermann, Iselin: Herzogin Dorothea von Preußen, 1504-1547, Köln u. a. 1965 (Studien zur Geschichte Preußens, 9). – Hartung, Wolfdietrich: Briefstrategien und Briefstrukturen – oder: Warum schreibt man Briefe?, in: Sprache und Pragmatik, hg. von Inger Rosengren, S. 215-228. – Henne, Helmut: Zur Analyse sprachlicher Handlungen in Briefen, in: Sprache und Pragmatik. Lunder Symposium 1982, hg. von Inger Rosengren, Stockholm 1983 (Lunder germanistische Forschungen, 52), S. 193-198. – Henning, Eckhart: Wie die Aktenkunde entstand. Zur Disziplingenese der Aktenkunde als Historischer Hilfswissenschaft, in: Archivistica docet. Beiträge zur Archivwissenschaft und ihres interdisziplinären Umfelds, hg. von Friedrich Beck, Potsdam 1999 (Potsdamer Studien, 9), S. 439-461. – Herold, Jürgen: Der Aufenthalt des Markgrafen Gianfrancesco Gonzaga zur Erziehung an den Höfen der fränkischen Markgrafen von Brandenburg 1455-1459. Zur Funktionsweise und zu den Medien der Kommunikation zwischen Mantua und Franken im Spätmittelalter, in: Principes. Dynastien und Höfe im späten Mittelalter, hg. von Cordula Nolte, Karl-Heinz Spiess und Ralf-Gunnar Werlich, Stuttgart 2002 (Residenzenforschung, 14), S. 199-234. – Herold, Jürgen: Empfangsorientierung als Strukturprinzip: Zum Verhältnis von Zweck, Form und Funktion mittelalterlicher Briefe, in: Medien der Kommunikation im Mittelalter, hg. von Karl-Heinz Spiess, Stuttgart 2003 (Beiträge zur Kommunikationsgeschichte, 15), S. 265-288. – Herold, Jürgen: Georg Steinhausen und die Kulturgeschichte, in: Archiv für Kulturgeschichte 85 (2003) S. 29-70. – Herold, Jürgen: Untersuchungen zum fürstlichen Brief-, Boten- und Gesandtschaftswesen im Spätmittelalter am Beispiel der transalpinen Korrespondenz der Markgrafen von Mantua mit deutschen Reichsfürsten und dem dänischen Königshaus (in Vorbereitung). – Hirschfeld, Peter: Markgräfin Agnes von Baden, Gemahlin Herzog Gerhards VII. von Schleswig. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte des 15. Jahrhunderts, Neumünster 1957 (Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins, 34). – Hofmann, Bernhard: Barbara von Hohenzollern, Markgräfin von Mantua. Ein Lebensbild aus dem XV. Jahrhundert, in: Jahresbericht des historischen Vereins für Mittelfranken 41 (1881) S. 3-51. – Holzapfl, Julian: Senntbrief über lannt. Regeln, Rhetorik und Dokumentation deutschsprachiger Kanzleikorrespondenz im späten Mittelalter (1300-1450) anhand der bayerischen, Regensburger und Nürnberger Überlieferung, Diss. masch. Univ. München 2006. – Hoppe, Stephan: Bauliche Gestalt und Lage von Frauenwohnräumen in deutschen Residenzschlössern des späten 15. und des 16. Jahrhunderts, in: Das Frauenzimmer. Die Frau bei Hofe in Spätmittelalter und Früher Neuzeit, hg. von Jan Hirschbiegel und Werner Paravicini, Stuttgart 2000 (Residenzenforschung, 11), S. 151-174. – Janich, Nina: Höflichkeit und Streit in Briefen. Die Varsberg-»Fehde« der Elisabeth von Nassau-Saarbrücken, in: Historische Soziolinguistik des Deutschen III. Sprachgebrauch und sprachliche Leistung in sozialen Schichten und soziofunktionalen Gruppen, hg. von Gisela Brandt, Stuttgart 1997, S. 95-110. – Keller, Albrecht: Die Formen der Anrede im Frühneuhochdeutschen, in: Zeitschrift für Deutsche Wortforschung 6 (1904/10905) S. 129-174. – Keller, Katrin: Entre famille et politique. Fonction et fonctionnement des réseaux relationnels des princesses allemandes au XVIe siècle, in: L'espace du Saint-Empire du Moyen Age à l'Epoque Moderne, hg. von Christine Lebeau, Strasbourg 2004, S. 193-214. – Keller, Katrin: Kurfürstin Anna von Sachsen (1532-1585). Von Möglichkeiten und Grenzen einer »Landesmutter«, in: Das Frauenzimmer. Die Frau bei Hofe in Spätmittelalter und Früher Neuzeit, hg. von Jan Hirschbiegel und Werner Paravicini, Stuttgart 2000 (Residenzenforschung, 11), S. 263-285. – Klettke-Mengel, Ingeborg: Elisabeth von Braunschweig-Lüneburg und Albrecht von Preußen. Ein Fürstenbriefwechsel der Reformationszeit, Göttingen 1954 (Göttinger Bausteine zur Geschichtswissenschaft, 13/14). – Klettke-Mengel, Ingeborg: Fürsten und Fürstenbriefe. Zur Briefkultur im 16. Jahrhundert an geheimen und offiziellen preußisch-braunschweigischen Korrespondenzen, Köln u. a. 1986 (Studien zur Geschichte Preußens, 38). – Kloosterhuis, Jürgen: Amtliche Aktenkunde der Neuzeit. Ein hilfswissenschaftliches Kompendium, in: Archiv für Diplomatik 45 (1999) S. 465-561. – Koch, Peter, Oesterreicher, Wulf: Sprache der Nähe – Sprache der Distanz. Mündlichkeit und Schriftlichkeit im Spannungsfeld von Sprachtheorie und Sprachgeschichte, in: Romanistisches Jahrbuch 36 (1985) S. 15-43. – Köhn, Rolf: Zur Quellenkritik kopial überlieferter Korrespondenz im lateinischen Mittelalter, zumal in Briefsammlungen, in: Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 101 (1993) S. 284-310. – Krämer, Christel: Beziehungen zwischen Albrecht von Brandenburg-Ansbach und Friedrich II. von Liegnitz. Ein Fürstenbriefwechsel 1514-1547. Darstellung und Quellen, Köln u. a. 1977 (Veröffentlichungen aus den Archiven Preussischer Kulturbesitz, 8). – Krautter, Konrad: Acsi ore ad os ... Eine mittelalterliche Theorie des Briefes und ihr antiker Hintergrund, in: Antike und Abendland 28 (1982) S. 155-168. – Landwehr, Achim: Geschichte des Sagbaren. Einführung in die historische Diskursanalyse, Tübingen 2001. – Lemberg, Margret: Juliane Landgräfin zu Hessen (1587-1643). Eine Kasseler und Rotenburger Fürstin aus dem Hause Nassau-Dillenburg in ihrer Zeit, Darmstadt u. a. 1994 (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte, 90). – Lucha, Gerda Maria: Kanzleischriftgut, Kanzlei, Rat und Regierungssystem unter Herzog Albrecht III. von Bayern-München 1438-1460, Frankfurt am Main u. a. 1993 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 3: Geschichte und ihre Hilfswissenschaften, 545). – Märtl, Claudia: Aus dem Familienbriefwechsel eines bayerischen Adelsgeschlechts im 15. Jahrhundert, in: Regensburg und Ostbayern. Max Piendl zum Gedächtnis, hg. von Franz Karg, Kallmünz 1991, S. 71-89. – Märtl, Claudia: Straubing. Die Hinrichtung der Agnes Bernauer 1435, in: Schauplätze der Geschichte in Bayern, hg. von Alois Schmid und Katharina Weigand, München 2003, S. 149-164. – Maué, Hermann: Verschlossene Briefe – Briefverschlußsiegel, in: Kommunikationspraxis und Korrespondenzwesen im Mittelalter und in der Renaissance, hg. von Heinz-Dieter Heimann und Ivan Hlaváček, Paderborn u. a. 1998, S. 205-231. – Meisner, Heinrich Otto: Archivalienkunde vom 16. Jahrhundert bis 1918, Göttingen 1969. – Metzler, Regine: Zur Textsorte Privatbrief in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, in: Untersuchungen zur Pragmatik und Semantik von Texten aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, hg. von Rudolf Grosse, Berlin (Ost) 1987 (Linguistische Studien, A 168), S. 1-74. – Moos, Peter von: Das Öffentliche und das Private im Mittelalter. Für einen kontrollierten Anachronismus, in: Das Öffentliche und Private in der Vormoderne, hg. von Gert Melville und Peter von Moos, Köln u. a. 1998 (Norm und Struktur, 10), S. 3-83. – Moraw, Peter: Der Harem des Kurfürsten Albrecht Achilles von Brandenburg-Ansbach, in: Das Frauenzimmer. Die Frau bei Hofe in Spätmittelalter und Früher Neuzeit, hg. von Jan Hirschbiegel und Werner Paravicini, Stuttgart 2000 (Residenzenforschung, 11), S. 439-448. – Müller, Wolfgang G.: Der Brief als Spiegel der Seele. Zur Geschichte eines Topos der Epistolartheorie von der Antike bis zu Samuel Richardson, in: Antike und Abendland 26 (1980) S. 138-157. – Murphy, James J.: Rhetoric in the Middle Ages. A History of Rhetorical Theory from Saint Augustine to the Renaissance, Berkeley u. a. 1974, S. 194-268. – Nolte, Cordula: »Ir seyt ein frembs weib, das solt ir pleiben, dieweil ihr lebt«. Beziehungsgeflechte in fürstlichen Familien des Spätmittelalters, in: Geschlechterdifferenz im interdisziplinären Gespräch, hg. von Doris Ruhe, Königshausen 1998, S. 11-41. – Nolte, Cordula: Famile, Hof und Herrschaft. Das verwandtschaftliche Beziehungs- und Kommunikationsnetz der Reichsfürsten am Beispiel der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (1440-1530), Ostfildern 2005 (Mittelalter-Forschungen, 11). – Nolte, Cordula: Pey eytler finster in einem weichen pet geschrieben. Eigenhändige Briefe in der Familienkorrespondenz der Markgrafen von Brandenburg (1470-1530), in: Adelige Welt und familiäre Beziehung. Aspekte der »privaten Welt« des Adels in böhmischen, polnischen und deutschen Beispielen vom 14. bis zum 16. Jahrhundert, hg. von Heinz-Dieter Heimann, Potsdam 2000 (Quellen und Studien zur Geschichte und Kultur Brandenburg-Preußens und des Alten Reiches), S. 177-202. – Nolte , Cordula: Verbalerotische Kommunikation, gut schwenck oder: Worüber lachte man bei Hofe? Einige Thesen zum Briefwechsel des Kurfürstenpaares Albrecht und Anna von Brandenburg-Ansbach 1474/75, in: Das Frauenzimmer. Die Frau bei Hofe in Spätmittelalter und Früher Neuzeit, hg. von Jan Hirschbiegel und Werner Paravicini, Stuttgart 2000 (Residenzenforschung, 11), S. 449- 461. – Patze, Hans: Neue Typen des Geschäftsschriftgutes im 14. Jahrhundert, in: Der Deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert, hg. von Hans Patze, Bd. 1, Sigmaringen 1970 (Vorträge und Forschungen, 13), S. 9-64. – Pätzold, Stefan: Amtsbücher des Mittelalters. Überlegungen zum Stand ihrer Erforschung, in: Archivalische Zeitschrift 81 (1998) S. 87-111. – Pitz, Ernst: Schrift- und Aktenwesen der städtischen Verwaltung im Spätmittelalter. Köln – Nürnberg – Lübeck. Beitrag zur vergleichenden Städteforschung und zur spätmittelalterlichen Aktenkunde, Köln 1959 (Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln, 45). – Rogge, Jörg: Herrschaftsweitergabe, Konfliktregelung und Familienorganisation im fürstlichen Hochadel. Das Beispiel der Wettiner von der Mitte des 13. bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts, Stuttgart 2002 (Monographien zur Geschichte des Mittelalters, 49). – Rogge, Jörg: Nur verkaufte Töchter? Überlegungen zu Aufgaben, Quellen, Methoden und Perspektiven einer Sozial- und Kulturgeschichte hochadeliger Frauen und Fürstinnen im deutschen Reich während des späten Mittelalters und am Beginn der Neuzeit, in: Principes. Dynastien und Höfe im späten Mittelalter, hg. von Cordula Nolte, Karl-Heinz Spiess und Ralf-Gunnar Werlich, Stuttgart 2002 (Residenzenforschung, 14), S. 235-276. – Rogge, Jörg: Wettinische Familienkorrespondenz in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, in: Adelige Welt und familiäre Beziehung. Aspekte der »privaten Welt« des Adels in böhmischen, polnischen und deutschen Beispielen vom 14. bis zum 16. Jahrhundert, hg. von Heinz-Dieter Heimann, Potsdam 2000 (Quellen und Studien zur Geschichte und Kultur Brandenburg-Preußens und des Alten Reiches), S. 203-239. – Rörig, Fritz: Mittelalter und Schriftlichkeit, in: Die Welt als Geschichte 13 (1953) S. 29-41. – Schaller, Hans Martin: Art. »Ars dictaminis, Ars dictandi«, in: Lexikon des Mittelalters I, 1980, Sp. 1034-1039. – Schaller, Hans Martin: Briefe und Briefsammlungen als Editionsaufgabe. Die Zeit nach 1100, in: Ders.: Stauferzeit. Ausgewählte Aufsätze, Hannover 1993 (Monumenta Germaniae Historica. Schriften, 38), S. 409-416. – Scheller, Rita: Die Frau am preußischen Herzogshof (1550-1625), Köln u. a. 1966 (Studien zur Geschichte Preußens, 13). – Schlögl, Waldemar: Die Unterfertigung deutscher Könige von der Karolingerzeit bis zum Interregnum durch Kreuz und Unterschrift. Beiträge zur Geschichte und zur Technik der Unterfertigung im Mittelalter, Kallmünz i. d.Opf. 1978 (Münchener Historische Studien. Abt. Geschichtliche Hilfswissenschaften, 16). – Schmid, Irmtraut: Briefe, in: Die archivalischen Quellen. Eine Einführung in ihre Benutzung, hg. von Friedrich Beck und Eckart Henning, Weimar 1994, S. 99-106. – Schubert, Alexander: Der Stadt Nutz oder Notdurft? Die Reichsstadt Nürnberg und der Städtekrieg von 1388/89, Husum 2003 (Historische Studien, 476). – Sennett, Richard: Verfall und Ende des öffentlichen Lebens. Die Tyrannei der Intimität, Frankfurt am Main 1986 [Orig. The Fall of Public Man (1977)]. – Severidt, Ebba: Familie, Verwandtschaft und Karriere bei den Gonzaga. Struktur und Funktion von Familie und Verwandtschaft bei den Gonzaga und ihren deutschen Verwandten (1444-1519), Leinfelden-Echterdingen 2002 (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde, 45). – Spiess, Karl-Heinz: Familie und Verwandtschaft im deutschen Hochadel des Spätmittelalters. 13. bis Anfang des 16. Jahrhunderts, Stuttgart 1993 (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte : Beihefte, 111). – Sprengler-Ruppenthal, Anneliese: Die Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen und der Landgraf Philipp von Hessen, in: Jahrbuch der Gesellschaft für Niedersächsische Kirchengeschichte 82 (1984) S. 27-52. – Steinhausen, Georg: Geschichte des deutschen Briefes. Zur Kulturgeschichte des deuschen Volkes, Tl. 1, Berlin 1889. – Thraede, Klaus: Grundzüge griechisch-römischer Brieftopik, München 1970 (Zemata, 48), S. 22-47. – Voigt, Johannes: Deutsches Hofleben zur Zeit der Reformation, Dresden 1863, ND 1927. – Walser, Robert: Lasst uns ohne nachricht nit. Botenwesen und Informationsbeschaffung unter der Regierung des Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg, Diss. Univ. München 2004 [http://edoc.ub.uni-muenchen.de/archive/00002796, 1.2.2006]. – Walsh, Katherine: Deutschsprachige Korrespondenz der Kaiserin Leonora von Portugal. Bausteine zu einem geistigen Profil der Gemahlin Kaiser Friedrichs III. und zur Erziehung des jungen Maximilian, in: Kaiser Friedrich III. (1440-1493) in seiner Zeit. Studien anläßlich des 500. Todestags, hg. von Paul-Joachim Heinig, Köln u. a. 1993, S. 399-445. – Walsh, Katherine: Verkaufte Töchter? Überlegungen zu Aufgabenstellung und Selbstwertgefühl von in die Ferne verheirateten Frauen anhand ihrer Korrespondenz, in: Jahrbuch des Vorarlberger Landesmuseumsvereins 135 (1991) S. 129-144. – Wendehorst, Alfred: Wer konnte im Mittelalter lesen und schreiben?, in: Schulen und Studium im sozialen Wandel des hohen und späten Mittelalters, hg. von Johannes Fried, Sigmaringen 1986 (Vorträge und Forschungen, 30), S. 9-33. – Wild, Joachim: Vom Handzeichen zur Unterschrift. Zur Entwicklung der Unterfertigung im Herzogtum Bayern, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 63 (2000) S. 1-21. – Wunder, Heide: »Er ist die Sonn', sie ist der Mond«. Frauen in der Frühen Neuzeit, München 1992.