Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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Niederösterreich: Politische Entwicklung, Herrschaftsmittelpunkte und Hofpersonal des niederösterreichischen Adels vom 13. Jahrhundert bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - 2. Vom Regierungsantritt Kaiser Maximilians I. bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges

I. Das ausgehende MA war für weite Teile des Adels mit Anpassungsproblemen an geänderte wirtschaftliche Gegebenheiten verbunden. Krisenhafte Erscheinungen wie sinkende Getreidepreise, Münzverschlechterung und Arbeitskräftemangel hatten zu einem Rückgang der grundherrlichen Einkünfte geführt, die auf fixen – vom Grundherrn nicht willkürlich veränderbaren – Natural- und Geldabgaben beruhten. Wie im vorigen Abschnitt bereits gezeigt wurde, konnten aber v.a. energische, mit Geschäftstüchtigkeit ausgestattete Niederadelige im landesfsl. Umfeld erstaunliche Karrieren machen, während verarmte Herrenfamilien sich etwa durch Konnubien mit eben diesen Leuten über Wasser zu halten versuchten.

Auf der anderen Seite erlangte der Adel während der Zeit der Herrschaftskämpfe und Konflikte innerhalb der Dynastenfamilie eine derart einflußreiche politische Stellung, daß auf seine Mitsprache bei Hausangelegenheiten, wie Erbstreitigkeiten oder Vormundschaften, nicht verzichtet werden konnte und sich der Dualismus zwischen Landesfs. und den von den beiden Adelskurien (Herren- und Ritterstand) dominierten Ständen weiter verfestigte. Das verfassungsrechtliche Fundament dieses Herrschaftssystems war die »Erbhuldigung«, bei der der Fs. und die Stände in einer feierlichen Zeremonie eine Art »Herrschaftsvertrag« schlossen. Der Fs. versprach, die Herrschaft zum Nutzen des Landes auszuüben und die althergebrachten »Rechte und Freiheiten« der Stände zu respektieren, während die Stände dem Fs.en »Treue, Gehorsam, Rat und Hilfe« gelobten.

Der stete Wunsch des Adels nach politischer Mitbestimmung, der auf eben jener gewohnheitsrechtlich überlieferten Vorstellung beruhte, daß man gemeinsam mit der Dynastie für das Wohl des Landes zu sorgen habe, stand indes in Widerspruch zu Ks. Maximilians I. (K. 1508-1519) Ansichten über Wesen und Organisationsform einer in Ansätzen modernen Staatlichkeit, die auf eine Zurückdrängung des ständischen Einflusses abzielte und eine Straffung der Ämterorganisation sowie eine Zentralisierung der Finanzverwaltung vorsah. Im Land unter der Enns wurde etwa die Administration des Kammergutes, auf das der Fs. direkten Zugriff hatte, reorganisiert und einem »Vizedom« übertragen.

Dem Ausbau des obrigkeitlichen Staates durch den Ks. begegneten die aus vier Kurien (Herren, Ritter, Prälaten, Städte) bestehenden Stände mit der Schaffung eigener kollegialer Landesbehörden, v.a. in Hinblick auf die den Besitz und die Einkünfte tangierenden Steuerangelegenheiten. Seinen sichtbaren Ausdruck fand das Selbstbewußtsein der in erster Linie vom Adel getragenen Stände im so gen. »Landhaus« in der Wiener Herrengasse, das nach der Erwerbung i.J. 1513 repräsentativ ausgebaut wurde. Das Landhaus diente einerseits als zentraler Tagungsort für die politischen Aktivitäten der Stände (Landtage), und war andererseits Sitz ihrer Verwaltungsbehörden. Der oberste Repräsentant der niederösterreichischen Stände war der aus dem Herrenstand kommende Landmarschall, der in allen ständischen Versammlungen den Vorsitz führte. Zudem präsidierte er dem landmarschallischen Gericht, dessen Kompetenz sich auf Zivil- und Strafrechtsfälle erstreckte, an denen Angehörige der beiden Adelskurien beteiligt waren. Als eine Art geschäftsführender Ausschuß wirkte das Kollegium der »Verordneten«, zur Rechnungskontrolle wurde das Kollegium der »Raitherren« begründet. Die Steuerbewilligung als wichtigstes Instrument in den Verhandlungen mit dem Landesfs.en auf den Landtagen bedurfte einer entspr. administrativen Grundlage zur Ausschreibung und Einhebung der Steuern. Zuständig dafür war das »Einnehmeramt«, zu dessen vordringlichsten Aufgaben die Führung des ständischen Steuerkatasters, des sog. »Gültbuches« zählte, dem darüber hinaus auch der Wert einer Adelsmatrik zukam.

Nach dem Tod Maximilians I. 1519 herrschte Unklarheit über die Befugnisse der vom Ks. eingesetzten landesfsl. Regierungsbehörde (»Regiment«), deren rechtmäßiges Wirken bis zum Herrschaftsantritt des neuen Landesfs.en von den Ständen in Frage gestellt und mit der Konstituierung einer »Gegenregierung« beantwortet wurde. Das Erbe traten indessen Maximilians Enkel an; Karl V. (K. 1519-1556) wurde zum Ks. gewählt und erhielt den span.-ndl. Herrschaftskomplex, seinem jüngeren Bruder Ferdinand I. (K. 1556-1564) wurden zunächst die nieder- und innerösterreichischen Länder zugesprochen, später auch noch Tirol, Württemberg und die Vorlande. Als Ferdinand I. die Nachfolge seines Großvaters in den Erblanden antrat, eröffnete er sogleich am 10. Juli 1522 gegen den harten Kern der ständischen Opposition einen politischen Prozeß, der mit den Todesurteilen der führenden Exponenten endete (»Wiener Neustädter Blutgericht«) und wohl als abschreckendes Beispiel zur Disziplinierung der frondierenden Adelsopposition dienen sollte. In der frühabsolutistischen Staatsauffassung des am span. Hof erzogenen Habsburgers war eine Teilhabe des Adels an der Herrschaftsausübung lediglich in dienender und beratender Funktion möglich, keinesfalls aber als mehr oder minder gleichberechtigter Partner.

Diesem landesfsl. Anspruch einer absoluten Stellung des Monarchen liefen indes äußere (»Türkennot«) wie innere (»Reformation«) Entwicklungen zuwider. Der nach der Niederlage von Mohacs (1526) vehement einsetzende Expansionsdrang des Osmanischen Reiches stärkte die Stellung des Adels, war doch der Landesfs. nicht nur auf dessen Steuerleistung zur Truppenfinanzierung angewiesen (»Türkensteuern«), sondern auch auf Defensivmaßnahmen zur Grenzsicherung. Dazu zählten u. a. Beiträge zu Ausbau und Unterhalt ungarischer Grenzfestungen sowie die Vorkehrungen der Stände zum Schutz der eigenen Bevölkerung im Falle eines feindlichen Einfalls (»Fluchtorte und Kreudenfeuer«).

Andererseits bot der Herrendienst in milit. Funktion, als Kreditgeber oder Heereslieferant, Aufstiegschancen: Bürger gelangten so in den Ritterstand, Ritter wie die Kuefstein oder Prüschenk, die späteren Gf.en von → Hardegg, in den Herrenstand. Überhaupt war die Zusammensetzung der österr. Adelsgesellschaft bereits in der ersten Hälfte des 16. Jh.s einem tiefgreifenden Wandel unterworfen, als dessen Ursachen folgende Faktoren gen. werden können: Erstens die Besetzung vieler Dienstposten der neugeschaffenen Zentralbehörden in Wien (»Hofstaatsordnung«) mit landfremden Adeligen, die durch Gütererwerb die Landstandschaft erhielten (→ Salamanca-Ortenburg aus Spanien, Herberstein aus der Steiermark, Mollard aus Frankreich, …), zweitens das Aussterben vieler alter landsässiger Familien (Ebersdorfer, Matseber, Kuenringer, …) sowie drittens die bereits erwähnten Standeserhöhungen für verdiente Beamte und Financiers (Sprinzenstein, Verdenberg, Windhaag, …). Um diesen Auflösungstendenzen der alten Ordnung entgegenzuwirken, trafen die Stände gemeinsam mit dem Landesfs.en entspr. Gegenmaßnahmen, die sich in erster Linie in verschärften Kriterien für die Aufnahme und den Erwerb von Grundbesitz, in der Verpflichtung zur Einhaltung der landständischen Statuten und Rechtsbräuche sowie in einer erhöhten Aufnahmegebühr äußerten. Diese Bestimmungen bewirkten in den nächsten 150 Jahren nicht nur eine Verringerung der Gesamtzahl landständischer Familien, sondern auch einen Wechsel im Verhältnis der Familien des Herrenstandes zu jenen des Ritterstandes. Während die Zahl der Ritterstandsfamilien wohl aufgrund der für Anwärter höher gelegten Latte abnahm, wuchs indes die Zahl der Herrenstandsfamilien, da ausgestorbene Geschlechter durch das Nachrücken ritterständischer Aufsteiger ersetzt wurden.

Großen Einfluß auf das Verhältnis zwischen Landesfs. und Ständen hatten die Ideen des Reformators Martin Luther, dessen Lehren von österr. Adeligen von Beginn an mit großem Eifer rezipiert und v.a. in Hinblick auf ihre Autonomiebestrebungen zur Richtschnur ihres politischen Handelns gemacht wurden. Zudem kam es innerhalb der vier Korporationen der Stände des Landes unter der Enns, nämlich der Kurien der Herren, Ritter, Prälaten (v.a. Vorsteher von Kl.n) und Städte (Wien und weitere 18 landesfsl. Städte und Märkte) zu einer Machtverschiebung: Während auf der einen Seite die Bedeutung der Prälaten sank und die Städtekurie den verringerten Beitrag zum ständischen Steueraufkommen mit ihrem politischen Einfluß bezahlt hatte, gewannen auf der anderen Seite die Herren und Ritter politisch immer mehr an Gewicht.

Da Ferdinands Versuchen einer Eindämmung und Zurückdrängung der reformatorischen Bewegung im Bereich des Adels kein anhaltender Erfolg beschieden war, arrangierte sich dessen ältester Sohn Maximilian II. (K. 1564-1576), der nach der Länderteilung von 1564 die Nachfolge des Vaters in den Ehzm.ern Ob und Unter der Enns angetreten hatte, mit den zum größten Teil protestantischen Herren und Rittern, indem er ihnen 1568 gegen die Übernahme von Schulden gewisse Zugeständnisse machte (»Religionskonzession«). Die evangelischen Adeligen erlangten damit nicht nur kirchliche Kompetenzen auf ihren Grundherrschaften, sondern waren auch in der Lage, Kirchengut zu beanspruchen, Stiftungen und Benefizien einzuziehen sowie Nachlässe von Geistlichen in Beschlag zu nehmen. Im Gegenzug errichteten sie auf ihren Gütern und Schlössern Bethäuser und besoldeten lutherische Prädikanten. Beträchtlich war auch der kulturelle Einfluß der evangelischen Bewegung, die etwa die adelige Standeskultur und Bildung wesentlich prägte. Die dem Landesfs. gegenübertretenden Adeligen waren umfassend – zum Teil auch mehr oder weniger akademisch – gebildet. Der adelige Bildungsweg umfaßte neben dem häuslichen Unterricht bzw. dem Besuch von so gen. Landschaftsschulen in Loosdorf bei Melk oder Horn auch Bildungsreisen (»Kavalierstouren«), die die jungen Herren zunächst an dt. Universitäten (Wittenberg, Jena, Tübingen), dann aber zum juristischen Studium nach Padua führten. Zu Beginn des 17. Jh.s war die Ausbildung junger Adeliger bereits zu einer umfassenden Standeserziehung mit dem Ziel der Vermittlung sämtlicher für eine standesgemäße Lebensweise notwendiger Tugenden geworden.

Bei allen Konflikten, die v.a. wg. der Frage der Religionsfreiheit zwischen den katholischen Landesfs.en und den großteils protestantischen Ständen ausgetragen wurden, bestand aber bis zum Ende des 16. Jh.s zwischen den beiden Parteien ein grundsätzlicher, auf Kompromißbereitschaft und Interessensausgleich basierender Konsens über die Notwendigkeit des Zusammenwirkens sowohl bei der Abwehr gegen den »Erbfeind« (Türken) als auch bei der Niederschlagung der Bauernaufstände.

Bis etwa in die Zeit des »langen Türkenkrieges« (1593-1606) unter Ks. Rudolf II. (K. 1576-1612) waren die konfessionspolitischen Frontstellungen im inneren klar abgesteckt: Auf der einen Seite standen die von den protestantischen Herren und Rittern dominierten Stände, auf der anderen der Landesfs., unterstützt von den wenigen beim katholischen Glauben verbliebenen Adeligen. Mit dem Beginn der Rekatholisierung, an deren Anfang ein vom Wiener Bf. und späteren Kard. Melchior Klesel Ende Mai 1606 geschmiedetes Bündnis der katholischen Ständemitglieder stand, setzte ein Aufbrechen der Frontstellungen ein. Nachdem führende Persönlichkeiten des evangelischen Adels gest. waren (Veit Albrecht von Puchheim gest. 1584, Wilhelm von Hofkirchen gest. 1586, Helmhard Jörger gest. 1594) konvertierten v.a. Vertreter der jüngeren Generation und wechselten aus Berechnung oder auch aus innerer Überzeugung die Seiten (Karl und Maximilian von Liechtenstein, Johann Christoph von Puchheim, Ludwig von Kuefstein). Zudem fehlten in den Reihen der protestantischen Adeligen Niederösterreichs ähnlich durchsetzungsstarke Integrationsfiguren, wie es Georg Erasmus von Tschernembl in Oberösterreich oder Karl von → Zierotin in Mähren waren. So stieg der Anteil der Katholiken innerhalb des niederösterreichischen Adels von seinem Tiefststand von ca. 10 Prozent auf etwa 25 Prozent i.J. 1618. Der damit beginnende Rückgang des ständischen Widerstandes sollte sich in weiterer Folge v.a. nach dem Schicksalsjahr 1620 durch den Bedeutungsverlust der Erbhuldigungen, die Durchsetzung der monarchischen Souveränität und die Ablöse des alten Gewohnheitsrechtes durch schriftlich fixierte Normen noch weiter verstärken.

Als Folge des habsburgischen Bruderzwists zwischen Ks. Rudolf II. und Ehzg. Matthias (K. 1612-1619) genossen die Protestanten allerdings noch eine letzte Ruhepause. In seinem Mißtrauen gegenüber dem ksl. Bruder ging Matthias, der von einem habsburgischen Familienrat in einem Geheimvertrag als Haupt des Hauses Österreich anerkannt worden war, mit den Ständen der beiden österr. Länder sowie Ungarns eine Konföderation ein, die Rudolf II. zwang, seinem Bruder im Vertrag von Lieben (1608) die Länder ob und unter der Enns sowie Ungarn abzutreten. Die Stände der betroffenen Länder indes trafen eine geheime Zusatzvereinbarung zu den Konföderationsvereinbarungen, wonach die Huldigung des neuen Herrschers von der Gewährung unumschränkter Religionsfreiheit abhängen sollte.

Im Ehzm. Österreich unter der Enns kam es zur Spaltung der Stände: Während die in Wien verbliebenen katholischen Herren und Ritter Matthias am 8. Okt. 1608 huldigten, hatten sich deren evangelische Standesgenossen in der puchheimschen Stadt Horn versammelt und schlossen – beeinflußt von den Ideen des oberösterreichischen Kalvinisten Georg Erasmus von Tschernembl – am 3. Okt. 1608 ein von 166 Adeligen gesiegeltes Bündnis (»Horner Bund«). Nach zähen Verhandlungen mit dem Ehzg. erreichten die Sezessionisten schließlich einen Vergleich. In der »Kapitulationsresolution« vom 19. März 1609 bestätigte Matthias im wesentlichen die Religionskonzession von 1568. Somit stand auch für die protestantischen Stände der Huldigung des neuen Landesfs.en nichts mehr im Wege.

Indessen erstarkte unter der geschickten Leitung Kard. Klesels die im Umkreis des Wiener Hofes konzentrierte katholische Ständepartei. Der Aufstieg Matthias’ zum Kg. von Ungarn und Herrn der Erblande, der schließlich mit der Erlangung der Ks.würde nach dem Tod des Bruders seinen Zenit erreichte, füllte nun jenes Vakuum in Wien, das die Übersiedlung Rudolfs II. nach Prag geschaffen hatte.

In Böhmen verursachten unterschiedliche Auffassungen über die Auslegung des von Ks. Rudolf II. den böhm. Ständen 1609 gewährten »Majestätsbriefes« den so gen. »Kirchenbaukonflikt«, der die ohnehin schon gespannte Lage zwischen den Ständen und dem im Juni 1617 zum böhm. Kg. gewählten Ehzg. Ferdinand, einem Sohn Karls von Innerösterreich, verschärfte. Die Gegensätze entluden sich im »Prager Fenstersturz« vom Mai 1618, dem Fanal des offenen Widerstands. Die protestantischen böhm. Adeligen suchten Unterstützung bei ihren lutherischen Standesgenossen im Land unter Enns, die nach längerem Zögern einem Bündnis nicht abgeneigt waren, sich jedoch ausbaten, daß die Konföderation nicht gegen die Dynastie oder die katholische Religion gerichtet sein dürfe.

Mit dem Tod des kinderlosen Ks.s – Matthias verstarb am 20. März 1619 – war eine neue Situation entstanden. Als dessen Vetter Ferdinand, ein entschiedener Befürworter der Rekatholisierung, die Nachfolge in den Erblanden antreten wollte, reagierten die protestantischen Stände prompt mit einer Huldigungsverweigerung. V.a. Georg Erasmus von Tschernembl versuchte mit allen Mitteln den »Jesuitenzögling« zu verhindern. Neben dem obderennsischen Calviner als »Chefideologen« und politischem Führer traten auch Vertreter des niederösterr. Adels in den Vordergrund. Etwa Georg Andreas von Hofkirchen als Miliärexperte und Truppenführer oder der hitzköpfige Andreas von Thonradel, der sich als anmaßender Wortführer hervortat. Inzwischen waren in Niederösterreich Truppen der böhm. Stände eingedrungen, die Ferdinand II. (K. 1619-1637) zu Junibeginn 1619 in Wien einschlossen, nachdem er der protestantischen Ständepartei die mit Nachdruck geforderte schriftliche Bestätigung ihrer religionspolitischen Anliegen (»Sturmpetition«) verweigert hatte. Das böhm. Heer, dessen Anführer Heinrich Matthias Gf. von Thurn taktischen Fehleinschätzungen unterlegen war, mußte die Belagerung nach wenigen Tagen aufgeben und sich zurückziehen. Ende Juni 1619 verließen die protestantischen Stände Niederösterreichs die Stadt Wien, richteten sich erneut in Horn ein und begannen mit der milit. Aufrüstung. Mit dem Hof und der katholischen Partei in Wien blieben sie aber weiterhin in Kontakt.

Eine entscheidende Weichenstellung in der weiteren Entwicklung bewirkte der Ende Juli 1619 gegen das Haus Habsburg gerichtete Zusammenschluß der fünf böhm. Kronländer (»Confoederatio Bohemica«), deren Stände Ferdinand II. als Kg. absetzten und den calvinistischen Kfs.en Friedrich von der Pfalz zu ihrem neuen Herrscher wählten. Die evangelischen Stände der beiden österr. Länder schlossen sich dem Bündnis an, wobei sich die Oberösterreicher mit der expliziten Verankerung des Widerstandsrechtes in ihrem Vertrag weiter aus dem Fenster lehnten als ihre niederösterreichischen Standeskollegen. Im Werben um Bundesgenossen war allerdings der Habsburger erfolgreicher als seine protestantischen Widersacher, die zu Jahresbeginn 1620 lediglich den wankelmütigen Gabriel Bethlen, Fs. von Siebenbürgen, für sich zu gewinnen vermochten. Ferdinand II. hingegen konnte auf die Unterstützung Spaniens, Kursachsens sowie der katholischen Liga zählen. Zudem gelang es dem Ks., zwischen die oppositionellen Stände im Land unter der Enns einen Keil zu treiben, indem er ihnen für den Abfall vom Bündnis so weitreichende Zugeständnisse in Aussicht stellte und auch gewährte, daß der gemäßigte Flügel der protestantischen Partei das Angebot nicht ablehnen konnte und Ferdinand im Juli 1620 huldigte. Um der Anklage als Rebellen und Hochverräter zu entgehen, holte auch der kompromißlosere Teil der evangelischen Adeligen, der etwa 110 bis 150 Ständemitglieder umfaßte, die Huldigung in den nächsten Wochen nach. Übrig blieb lediglich der harte Kern des ständischen Widerstandes, rund 60 Herren und Ritter, von denen einige, die sich am meisten hervorgetan und deshalb keine Pardonierung zu erwarten hatten, zu den Böhmen flüchteten (Andreas von Thonradel, Georg Andreas von Hofkirchen, Ludwig von Starhemberg). Jene niederösterr. Adeligen, die sich der Armee der böhm. Stände angeschlossen hatten, wurden im Sept. 1620 gerichtlich verfolgt, als Rebellen geächtet und ihre – meist ohnehin mit Steuerschulden belasteten – Güter sequestriert.

Die endgültige milit. Entscheidung fiel schließlich am 8. Nov. 1620 in der Schlacht am Weißen Berg bei Prag, die mit einer vernichtenden Niederlage des Heeres der böhm. Stände gegen die Streitmacht der katholischen Liga endete. Diese Wende zugunsten Ferdinands und der katholischen Partei veränderte die niederösterr. Adelslandschaft grundlegend. Zunächst kam es zu beträchtlichen Besitzverschiebungen. Die eingezogenen Güter der Rebellen wurden zur Belohnung kaisertreuer Geschlechter herangezogen, v.a. jener, deren Vertreter sich milit. Meriten erworben hatten. Zu nennen wäre hier der aus der Steiermark stammende General Rudolf von Teuffenbach, der sich fast den gesamten Besitz der Brüder Landau aneignen konnte. Ernst Montecuccoli wurde die am Südrand des Dunkelsteinerwaldes gelegene fsl. Landesherrschaft Hohenegg vom Ks. als Allodialgut übertragen. Einer der größten Kriegsgewinner dieser Zeit war der erst 1607 in den niederösterr. Ritterstand aufgenommene Vinzenz Muschinger, dem es gelang, die Waldviertler Herrschaften Rosenburg, Horn, Gars und Ranna in seiner Hand zu vereinigen. Gilbert von Saint Hilier, dessen Einritt in den Burghof als Kommandant einer Kavallerieeinheit während der »Sturmpetition« im Juni 1619 wesentlich zur Entspannung der Lage beigetragen hatte, bekam i.J. 1623 die ehem. hofkirchnersche Herrschaft Gutenbrunn bei St. Pölten. Die südwestlich von Wien an der Fischa gelegene Herrschaft Ebergassing, die dem aufrührerischen Andreas von Thonradel abgesprochen worden war, erhielt der aus Venedig stammende Großfinancier Hieronymus de Bonacina.

Der Großteil des protestantischen Adels hatte sich zwar seine Güter und die Duldung der Religion durch die rechtzeitige Erbhuldigung gesichert, blieb aber von einflußreichen Stellen bei Hof oder anderen lukrativen Posten ausgesperrt. Für katholische Familien hingegen boten sich nun gute Aufstiegschancen. Wie bereits erwähnt, kam es dabei weniger zu Neuaufnahmen in den Ritterstand, als vielmehr zu zahlr. Übertritten in den Herrenstand. Während i.J. 1559 das Verhältnis zwischen den insgesamt 292 Herren- und Ritterfamilien noch 47 zu 245 betragen hatte, war deren Gesamtzahl um 71 auf lediglich 221 Familien i.J. 1720 geschrumpft, wobei sich das Verhältnis nahezu umkehrte. Zwei Drittel (149) gehörten nun dem Herrenstand an und nur mehr ein Drittel (72) dem Ritterstand. Diese enorme Fluktuation wird auch deutlich, wenn man sich die Zahl der Neuaufnahmen in den Herrenstand innerhalb des Jh.s nach der Schlacht am Weißen Berg, also zwischen 1620 und 1720, vor Augen hält: Während dieser Zeit rückten 103 inländische sowie 109 ausländische Ritterstandsmitglieder in den Herrenstand auf. Bemerkenswert dabei ist, daß die Spitzengruppe des Herrenstandes davon relativ unberührt blieb. Zieht man den ständischen Steuerkataster (»Gültbuch«) als Maßstab für den Besitz heran und vergleicht die Namen der zehn führenden Familien der beiden Stände in den Jahren 1559 und 1667, so zeigt sich folgendes Bild: Während von den zehn an grundherrschaftlichen Einkünften reichsten Herrenstandsfamilien des Jahres 1559 mehr als 100 Jahre später noch immer vier Vertreter in der Spitzengruppe zu finden sind (Liechtenstein, Puchheim, Zinzendorf, → Hardegg), ist im Ritterstand diesbezüglich keine einzige Übereinstimmung zu beobachten.

Durch diesen Sieg der katholischen Partei und da Ks. Ferdinand II. sich durch den böhm. Aufstand im Recht wähnte, die Länder der Wenzelskrone als erobertes Territorium zu behandeln, wurde die verfassungsmäßige Entwicklung der Habsburgermonarchie endgültig zugunsten eines monarchischen Länderbundes anstatt einer adelig-ständischen Union entschieden. Nach den Konfiskationen und Emigrationen der 1620er Jahre und in der sich daraus ergebenden veränderten personellen Zusammensetzung hatten die adeligen Stände der österr. Länder keine Ambitionen mehr, eine grundsätzliche Änderung des politischen Systems zu ihren Gunsten herbeizuführen.

II. Herrschaftsausübung, Selbstverständnis und Standeskultur des Adels kommen am besten in seinen meist weithin sichtbaren und das Umland beherrschenden Schloßbauten zum Ausdruck. Ab dem späten 15. Jh. begannen die südlich der Alpen entwickelten Stilformen der Renaissance in die adelige Baukultur Einzug zu halten. Sie charakterisieren den Übergang von der ma. Verteidigungsburg zum neuzeitlichen Herrschaftssitz. Während die wehrhaften Komponenten im Zuge dieser Entwicklung in den Hintergrund traten, wurde gesteigerter Wert auf verbesserte Wohnqualität gelegt. Der Wunsch nach gesteigertem Komfort und repräsentativer Herrschaftsausübung erforderte eine funktionale Differenzierung der Räume, an deren Beginn die Trennung der Kammer als nunmehr intimer Schlafraum von der Stube als ursprgl. multifunktionaler Wohnraum stand. Bes. Bedeutung kam der »Tafelstube« zu, deren Bezeichnung sowohl auf das Essen an einer Tafel als auch auf die getäfelte und ornamental verzierte Stube hinweisen kann. Wie auch der Saal diente sie der repräsentativen Kommunikation unter Standesgenossen. Die monumentalen Rauchküchen wurden meist bereits im 15. Jh. errichtet und später bisweilen ausgebaut. So wurde etwa beim Wiederaufbau von Aggstein durch Georg Scheck von Wald an der Nordseite des Haupthofes eine Küche mit Speise- und Gesinderaum eingerichtet. Auf Schloß Wildberg bei Horn erweiterte man im 16. Jh. die im Hof liegende spätgotische Rauchküche durch zweigeschossige Laubengänge.

Inventare des bei Amstetten gelegenen Schlosses Seisenegg aus der Zeit zwischen 1702 und 1709 nennen im engeren Wohnbereich 26 verschiedene Räume, die entweder als Zimmer, Kammer, Stube oder Saal ausgewiesen sind und zum Teil mit erläuternder Bezeichnung versehen auch über ihre Funktion bzw. ihre Bewohner Auskunft geben. An Zimmern werden das Schlafzimmer, das Zimmer des gnädigen Herrn Achilles (v. Risenfels) sowie das darüber liegende Pflegerzimmer gen. Von den elf Kammern geben die Menschercammer, die Schreiberkammer und die Schlosserkammer über ihre Bewohner Auskunft. Unter den Stuben finden sich Bezeichnungen wie Kaiserstube, Blaue Stube, Alte Gesindestube, Große Tafelstube oder Torstübl. Als weitere Einrichtungen werden eine Küche, Torwärter- und Meierstube, ein Wasch- und ein Brauhaus sowie eine Bäckerei gen. Bemerkenswert ist die Erwähnung einer Apotheke. Zur Vorratshaltung dienten diverse Lagerräume und Keller (Gwölb), die nach den darin gelagerten Produkten als Krautgwölb, Mehlgwölb, Milchgwölb und Fässergwölb (Weinkeller) angesprochen werden. Drei Speisen bezeichnen Räume, in denen Fleisch und Küchengeschirr aufbewahrt wurde.

An den Außenfassaden der Schlösser wurde die Herrschaftsrepräsentation mit den typischen Stilformen der Renaissance ausgedrückt: Portale und Fenster, Toskanische Säulen, Arkaden, Loggien, Gallerien, Eckquaderung, Sgraffiti, … Das Hauptaugenmerk des adeligen Bauens während des 16. und 17. Jh.s lag daher auf der Umgestaltung der herkömmlichen ma. Burgen und Schlösser zu bequemen und repräsentativen Herrschaftssitzen. Häufig wurden dabei in die Innenhöfe mehrstöckige Arkadengänge eingebaut bzw. die ma. Anlagen mit Zubauten erweitert. Die südlich von Melk gelegene Schallaburg kann wohl als berühmtestes Beispiel für den Ausbau einer ma. Burg zum Renaissanceschloß in Niederösterreich gelten. Höhepunkt des von den → Losensteinern ab ca. 1570 forcierten Neubaues ist zweifellos der Arkadengang mit seinen Terrakottaplastiken und -dekorationen. Umfassende Erweiterungen und Erneuerungen erfuhr auch die Rosenburg, zunächst unter den protestantischen Grabnern, dann durch den ksl. Kriegslieferanten Vinzenz Muschinger, der den Neubau des ausgedehnten »Turnierhofes« veranlaßte. Im burgenreichen Waldviertel finden sich daneben noch Beispiele für weniger aufwendige Adaptierungen. Die Kuenringergründung Rappottenstein wurde etwa um einen Vorhof mit Wirtschaftsanlagen und einen Innenhof erweitert. Die in ihren Hauptteilen aus dem 15. Jh. stammende Wasserburg Heidenreichstein erhielt ein Renaissanceportal, und die auf einer erhöhten Terrasse im Stadtkern von Allentsteig liegende Burg wurde in der zweiten Hälfte des 16. Jh.s mit einem Arkadenhof bereichert.

Seltener hingegen kam es zu Neubauten auf der grünen Wiese. Hier sind zunächst vierflügelige Bauten mit regelmäßigem Innenhof wie etwa in Greillenstein oder Weitra anzutreffen, deren wehrhaftes Aussehen oft nur symbolischen Charakter hatte. Daneben kam es auch zur Errichtung von Anlagen mit weniger Flügeln. Als Beispiele für dreiflügelige Schlösser mit einer Schildmauer als Abschluß können Ilmau im nördlichen Waldviertel oder Judenau im Tullnerfeld angeführt werden, ein zweiflügeliger Bau findet sich etwa in Pottenbrunn bei St. Pölten, während in Bisamberg bei Wien oder in Pottschach in der Buckligen Welt Schlösser in ihrer einfachsten Form als so gen. feste Häuser errichtet wurden.

Parallel dazu erfuhr auch die Umgebung der Schlösser oft große Änderungen. Sofern die Verteidigungsfunktion noch eine Rolle spielte, verwirklichte man in Italien entwickelte, dem Fortschritt der Artillerietechnik Rechnung tragende Befestigungskonzepte, bei denen ein Befestigungsring in Form spitzwinkeliger, sich gegenseitig unterstützender Bastionen den Einsatz wirkungsvoller Geschütze zur Verteidigung ermöglichte. Als Beispiel für eine derartige moderne Bastionärbefestigung des 17. Jh.s sei → Grafenegg gen. Einen weiteren Einfluß auf die Umgebung hatte die Ausweitung der herrschaftlichen Eigenwirtschaft in Form von Dominikalbetrieben, die zusätzliche Gebäudetypen wie z. B. Stallungen, Mühlen, Meierhöfe, Tavernen, Brauhäuser und dgl. mehr erforderten. Ein verstärktes Interesse an der Natur und ihren Erscheinungsformen fand seinen Niederschlag in ausgedehnten, meist symmetrisch angelegten Gartenanlagen um den Herrschaftssitz, die als Teil des Gesamtensembles gesehen wurden und mit Grotten, Wasserspielen und exotischen Pflanzen ausgestattet sein konnten. Ergänzt wurde diese Gesamtgestaltung durch oft teichartig ausgebaute Wassergräben, die auch der Fischzucht dienten. Einen Eindruck einer solchen Anlage vermittelt 1672 der Vischer-Stich des nördlich von Hollabrunn gelegenen Schlosses → Guntersdorf, der den Betrachter aus der Vogelschau auf das von einem Wassergraben umgebene vierflügelige Schloß mit seinen regelmäßigen Eckbasteien, den benachbarten Meierhof sowie auf den unmittelbar anschließenden, symmetrisch angelegten Nutz- und Ziergarten blicken läßt.

Die bereits weiter oben angeführten Inventare des Mostviertler Schlosses Seisenegg erwähnen als Außenanlagen noch einen Pferdestall, in dem sich auch die Schlafstatt des (Pferde-) Knechtes befand, einen davon getrennten Viehstall, in dem Rinder, Schweine und Geflügel gehalten wurden, sowie den südlich des Schlosses gelegenen Meierhof, den der Meier und dessen Frau samt dem dort tätigen Gesinde bewohnten.

Die durch die Gegenreformation eingeleiteten politischen Veränderungen und die Wahl Wiens als Res.stadt unter Ks. Matthias blieben nicht ohne Auswirkung auf die Lebensweise und die Bautätigkeit des Adels. Als höfischer Mittelpunkt entwickelte Wien eine beträchtliche gesellschaftliche und kulturelle Attraktivität. Der Kontakt zum Ks., der Spitzenpositionen am Hof und in den Behörden zu vergeben hatte, verhieß nicht nur Chancen, sondern auch Protektionsmöglichkeiten. Angehörige des (höheren) Adels suchten daher ab der Mitte des 17. Jh.s verstärkt die Nähe des Hofes. Sie ließen in der Haupt- und Res.stadt Wien repräsentative Stadt- und Gartenpaläste bauen, deren Verwaltung in den Händen von Haus- oder Hofmeistern lag. Auf ihre Landgüter kehrten die Adeligen oft nur mehr zeitweilig zurück, teils der Erholung wg., v.a. aber, um dem standesgemäßen Jagdvergnügen nachzugehen.

Neben Herrschaft, Kultur und Selbstdarstellung des Adels zeigt sich seine konfessionelle Ausrichtung in den zahlr. Sakralbauten und Grablegen. Die evangelischen Adeligen in den Donauländern erhielten i.J. 1568 vom Landesfs.en Privilegien, nach denen sie auf ihren Besitzungen gleichsam das ius reformandi ausüben durften. Gleichzeitig wurde ihnen das Recht der Leitung der kirchlichen Angelegenheiten zugesprochen. Durch diese Einbeziehung der Pfarren in das System der Grundherrschaften wurde der adelige Herrschaftsbesitzer zur zentralen Instanz in kirchlichen Angelegenheiten. Für die seelsorgliche Tätigkeit wurden in der Nähe – meist in Sichtweite – der Schlösser Sakralbauten errichtet bzw. bereits vorhandene Kirchen ausgebaut. Anna Maria von → Hardegg, die Wwe. Heinrichs II., ließ etwa bei Schloß → Schmida ein hölzernes Predigthaus aufstellen; in → Wolfpassing bei Hausleiten aber, das nicht nur zum weltlichen, sondern auch zum geistlichen Herrschaftsmittelpunkt werden sollte, wurde 1583 im baulichen Verband der Umfassungsmauer ein Ziegelbau mit Strebepfeilern und Polygonalchor als protestantische Kirche fertiggestellt. Helmhard Jörger von Tollet ließ nach der Zerstörung der alten Kirche durch das Erdbeben von 1591 neben seinem Schloß Judenau im Tullnerfeld eine schlichte Saalkirche, die durch einen Gang mit der Anlage verbunden war, als protestantisches Bethaus erbauen. Bei Schloß Freydegg entstand unter dem Patronat von Reichart Streun von Schwarzenau 1575 der Langhausausbau der Pfarrkirche in Ferschnitz, die auch zur Grablege des Geschlechts wurde. 1588 ließ Hans Wilhelm von → Losenstein, der Besitzer der → Schallaburg, im nahe gelegenen Loosdorf eine Kirche errichten, deren Presbyterium seine prachtvolle – heute auf der → Schallaburg aufgestellte – Tumba ursprgl. beherbergte, um hier nur einige Beispiele zu nennen.

Die um die Herrschaftssitze liegenden Grundherrschaften waren die wirtschaftliche Basis des Adels. Der Großteil des Grund und Bodens, über den der Adel verfügen konnte, war an bäuerliche Hintersassen verliehen, den Rest bewirtschaftete er selbst. Die Grundherren begünstigten das lokale Handwerk sowie den Handel und konnten durch die Errichtung von Zöllen sowie durch das Einheben von Abgaben aus der Gewerbeproduktion von der ökonomischen Expansion profitieren. Die eigene landwirtschaftliche Produktion wurde erweitert; zur Viehwirtschaft, in deren Rahmen ab der Mitte des 16. Jh.s die Schafzucht größere Bedeutung erlangte, kam die Teichwirtschaft, die im 16. und 17. Jh. im Wein- und Waldviertel zu bes. Blüte gelangte. Heterogen war die Situation bei herrschaftlichen Gewerbebetrieben. Zum einen wurden Unternehmungen betrieben, die in erster Linie dem Eigenbedarf dienten, wie Ziegel- und Kalköfen, Steinbrüche oder Sägemühlen. Zum anderen unterhielten die Herrschaften Einrichtungen, die mit Monopolen bzw. Zwangsrechten den lokalen Markt beherrschen konnten. Dazu zählten v.a. die Brauhäuser, die Tavernen und zum Teil auch die Mühlen.

Die adelige Hofhaltung und die Verwaltung der Grundherrschaft erforderten je nach Möglichkeiten und Bedürfnissen einen mehr oder weniger umfangr. Stab an Personal. Nicht zuletzt durch das zunehmend in den Vordergrund tretende Repräsentationsbedürfnis erhöhte sich v.a. der zahlenmäßige Umfang jenes Teils der Dienerschaft, der nicht zur Verwaltung der Herrschaft, sondern zum Dienst »um den Herrn« gebraucht wurde. Eine Maximalvariante adeliger Hofhaltung stellt etwa der von einem Hofmeister geleitete Hofstaat der Fs.en Liechtenstein dar, der am Beginn des 17. Jh.s grundsätzlich folgende Teile umfaßte: 1. Die Kammer als innerster Bereich des Hofes mit den Aufwartern (jungen Adeligen, die insbes. den Tafeldienst verrichteten), den Kammerdienern, den Leibbarbieren sowie den Leibmedici; 2. die vom Sekretär geleitete Kanzlei; 3. die dem Küchenmeister unterstehende Küche; 4. den vom Kellner verwalteten Weinkeller; 5. den Marstall, der vom Marschall, dem der Stallmeister untergeben war, geleitet wurde; 6. die vom Garderober verwaltete Guardaroba, die sowohl die persönliche Kleidung des Fs.en als auch den Kunstbesitz und das Inventar der fsl. Hauskapelle umfaßte; 7. das vom Silberkämmerer betreute Etat an Gold- und Silbergeschirr; und schließlich 8. das Orchester.

Dazu kamen neben dem Hofkaplan noch die mit einer Livree uniformierten Lakaien, Türsteher, Herrschaftskutscher, Heiducken (eine Art Leibwächter) u. a. Beim weiblichen Personal waren ihnen die Kammerjungfrauen, Kammerzofen, Ammen u. a. gleichgestellt, denen die Betreuung der weiblichen Familienmitglieder und der Kinder des Herrschaftsbesitzers anvertraut war. Eine Schlüsselposition in der häuslichen Verwaltung hatte die in den Seisenegger Inventaren abwechselnd als Hausmeisterin od. -halterin bzw. Schließerin bezeichnete Frau inne, die offenbar für nahezu den gesamten beweglichen Hausrat verantwortlich war. Zur unteren Kategorie des Dienstpersonals zählten jene Leute, die nicht persönlich für die Angehörigen der herrschaftlichen Familie zu sorgen hatten und auch kein Amt bekleideten, sondern denen die Reinigungsarbeiten und niedrigen Dienste in sämtlichen Bereichen des Hauses oblagen, wie die Hausknechte, Stubenmädchen oder Küchenmägde.

Abhängig von der Ausdehnung der Herrschaft sowie der Art und Anzahl der zu betreuenden Betriebe waren der Umfang und die Funktion der von den Herrschaftsinhabern besoldeten Bediensteten unterschiedlich. Über das grundsätzlich in drei Gruppen zu teilende Personal – die Verwaltungsbeamten, das niedere Dienstpersonal und die Hofhandwerker – bietet Helmuth Feigl in seinem Standardwerk über die niederösterr. Grundherrschaft einen grundlegenden und facettenreichen Überblick. Um einen Eindruck nicht zuletzt über die Verschiedenheit der Situation sowohl in Hinblick auf die Größe als auch auf die geogr. Lage der Herrschaften zu vermitteln, sollen an dieser Stelle beispielhaft die Bediensteten von drei unterschiedlich großen Herrschaften aus verschiedenen Landesteilen vorgestellt werden. Die Grundlage dafür boten die hauptsächlich noch in Schloßarchiven überlieferten Besoldungs-^^ und Deputatslisten, die hier allerdings abweichend vom zeitlichen Rahmen aufgrund der Überlieferungssituation allesamt aus dem 18. Jh. stammen.

Zunächst zu der im Pulkautal gelegenen, seit 1627 in Besitz der zum katholischen Beamten-^^ und Offiziersadel zählenden Familie Dillher von Althen befindlichen, Herrschaft Zellerndorf, deren bescheidener Umfang sich kaum verwunderlich auch in der geringen Anzahl und Differenzierung des besoldeten Personals widerspiegelt. An der Spitze der Herrschaftsverwaltung stand hier nicht ein eigener Pfleger bzw. Verwalter, sondern der grundsätzlich für die Finanzadministration verantwortliche Rentschreiber. Dann folgten bereits die beiden Handwerker, nämlich der (Faß-)Binder, der nicht nur für die Pflege und Instandhaltung der Fässer zuständig war, sondern den ganzen Weinkeller in Ordnung zu halten hatte, sowie der Gärtner. Zu den Hofhandwerkern im weiteren Sinne kann auch der Meier gerechnet werden, der gemeinsam mit seiner Frau und zwei Mägden den in erster Linie für die Milchwirtschaft zuständigen Meierhof betrieb, während dem Schafmeister die Betreuung der Schäferei oblag. Am unteren Ende der Besoldungsliste werden noch ein Torwärter sowie ein Roßknecht gen.

Das nächste Beispiel stammt aus dem Pielachtal, wo Frh. Georg Anton Grechtler u. a. die Herrschaften Weißenburg, Kirchberg und Tradigist zu seinem umfangr. Besitz zählte. Eine Besoldungs- und Deputatstabelle dieser drei Herrschaften nennt an erster Stelle den Pfarrer von Frankenfels. An der Spitze der Verwaltung stand indes der mit weitreichenden Kompetenzen und Rechten ausgestattete Pfleger bzw. Verwalter, dem ein Kanzleischreiber zur Seite ging. Der ranghöchste Herrschaftsbeamte nach dem Pfleger war der Rentschreiber, bei dem alle Finanzquellen der Herrschaft zusammenliefen. Dann folgten der Forstmeister, drei Revierjäger und zwei Landgerichtsdiener. Der Rauchfangkehrer aus Ybbs hatte gegen eine Jahrespauschale die Kamine der Herrschaftssitze zu betreuen. In einer eigenen Rubrik sind die Richter und Amtleute ausgewiesen, die das Bindeglied zwischen der Obrigkeit und der Bevölkerung der grundherrschaftlichen Märkte und Dörfer darstellten. Sie waren keine herrschaftlichen Beamten, sondern Vertrauensmänner des Grundherrn, die als Hauptrepräsentanten der kommunalen Selbstverwaltung zugl. auch in Vertretung des Grundherrn die obrigkeitlichen Rechte wahrzunehmen hatten: die Marktrichter von Frankenfels und Kirchberg, der Richter von Tradigist sowie die dem Kirchberger-, Loicher-, Schwarzenbacher- und Lunzeramt vorstehenden Amtleute.

Und als letztes Beispiel noch eine der großen Herrschaften des Waldviertels. Die ungarischen Gf.en Pálffy verfügten dort zur Mitte des 18. Jh.s mit den Herrschaften Heidenreichstein und Weißenbach über einen beträchtlichen Güterkomplex, auf dem im Vergleich zu den vorhergehenden Beispielen sowohl umfangreicheres als auch differenzierteres Personal beschäftigt war. Beim höheren Verwaltungspersonal traten zum Verwalter und seinem Stellvertreter, dem Rentschreiber, noch ein Kastner hinzu, der den herrschaftlichen Getreidespeicher zu verwalten hatte, sowie ein Schaffer, dessen Bezeichnung lediglich auf einen höheren Beamten mit Anordnungsbefugnis hinweist. Daß ihm allerdings als Fischschreiber gleichzeitig die Verwaltung der herrschaftlichen Teichwirtschaft oblag, zeugt von der bes. Bedeutung der Fischzucht für die Herrschaften in diesem Landesteil. Für weitere Kanzleiangelegenheiten stand noch ein Amtschreiber zur Verfügung.

Die nächste Gruppe bildeten die Hofhandwerker, an deren Spitze ein Oberjäger mit drei Jägern gen. wird, dann folgen ein Gärtner, ein Torwart und ein Hofbinder. Über den Herrschaftsbereich verstreut befanden sich sechs von Meiern und deren Frauen geführte Meierhöfe, wovon der größte in Heidenreichstein über vier Knechte und drei Mägde verfügte, während die restlichen hingegen in der Regel mit jeweils zwei Knechten und Mägden auskamen; auf drei Höfen waren zusätzlich auch Viehhalter beschäftigt.

Die bereits erwähnte Fischzucht oblag dem Fischmeister, unter dessen Aufsicht der nach ihm angeführte Wasserkehrer wohl für die Pflege und Instandhaltung der Fischteiche zu sorgen hatte. Am Ende werden schließlich noch ein Landgerichtsdiener sowie eine nicht näher gen. Anzahl an Feldhütern gen.

Zu diesem fix besoldeten Personal kamen, zusammengefaßt unter der Rubrik Extra, teils herrschaftliche Bedienstete teils Externe, die für bestimmte Leistungen als Pauschalentschädigung Getreidedeputate erhielten. Der Diener zu Schrems für die Aufsicht über die herrschaftliche Wiese zu Langegg; Schmiede zu Heidenreichstein, Pfaffenschlag und Schwarzbach (heute Tušt) für die Spitzung der Pflugeisen, der Nachtwächter zu Heidenreichstein für das Stundtausruffen und der Schulmeister zu Pfaffenschlag erhielt das sog. Leith Khorn möglicherw. für das Läuten der Glocke. Den herrschaftlichen Dreschern wurde schließlich ein von der gedroschenen Menge Getreide abhängiges Quantum an Bier und Brot zugestanden. Zum Unterschied davon nennt die Rubrik Bestallungen offenbar jene Dienstleister, die für ihre Tätigkeit nicht mit Naturalien, sondern mit einem pauschalen Geldbetrag entschädigt wurden. In diesen Genuß kamen der Rauchfangkehrer zu Waidhofen an der Thaya, der die Kamine der herrschaftlichen Gebäude in Heidenreichstein und Weißenbach sowie der Meierhöfe im abgekommenen Perngers bei Reinolz (wohl der heute verfallene Pengershof), in Eisenreichs und in Pfaffenschlag säuberte, sowie jener zu → Wittingau (heute: Třeboñ), der für den Rauchfang des Meierhofs in Schwarzbach (heute Tušt) zuständig war. Die Aufgaben der Herrschaft als Landgericht erforderte u. a. die Vollziehung von Leibesstrafen durch einen Meister des Henkergewerbes. In derartigen Fällen pflog die Herrschaft Heidenreichstein, die Dienste des Freimanns zu Gmünd in Anspruch zu nehmen.

Quellen

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