RATZEBURG, BF.E VON
I.
Hochstift, errichtet 1154 durch den sächs. Hzg. Heinrich den Löwen (eine erste Bistumsgründung Ebf. Adalberts von Bremen bestand de facto nur wenige Jahre bis 1066). Zuständiger Metropolit war der Ebf. von Hamburg-Bremen (→ Bremen, Ebf.e von). Besetzt war das Domkapitel mit Angehörigen des Prämonstratenserordens, seit 1504 mit weltl. Chorherren. Die Einführung der Reformation wurde 1566 abgeschlossen. Die Bf.e entstammten überwiegend dem Adel - insbes. mecklenburg. und lauenburg. Familien -, doch gelangten seit der ersten Hälfte des 15. Jh.s auchhäufig Nichtadlige auf den Bischofsstuhl.
Der erste Bf., Evermod († 1178), wurde von Heinrich dem Löwen investiert und leistete ihm den Lehnseid. Die ursprgl. Dotation umfaßte 300 Hufen (250 Hufen im Land Boitin zw. Dassower See und Ratzeburger See, daneben Streubesitz). 1194 wurde das Tafelgut unter Bf. und Domkapitel geteilt. 1236 erfolgte die Investitur eines Bf.s erstmals durch den Ks. (kgl. Investitur auch 1258, 1274 usw.; keine Nachsuchung um kgl. Belehnung seitens der Bf.e zw. 1438 und 1515). Hzg. Albrecht I. von Sachsen konnte Mitte des 13. Jh.s seine Ansprüche auf das Investiturrecht nicht durchsetzen. 1261/71 kaufteder Bf. der Wwe. und den Söhnen Hzg. Albrechts die Vogtei im Land Boitin ab. Der Vogt war fortan ein bfl. Funktionsträger. v. a. im letzten Viertel des 14. Jh.s bauten die Bf.e ihren Besitz im Land Boitin durch Kauf und Tausch beträchtl. aus (Ankauf adliger Grundherrschaften, einhergehend mit dem Erwerb der jeweiligen landesherrl. Rechte). Ende des 14. Jh.s entstand so zusätzl. zur Vogtei Schönberg die Vogtei Stove (daneben weiterhin bfl. Streubesitz im Lauenburgischen mit der Vogtei Mannhagen sowie Besitz des Domkapitels). Diese Erwerbspolitik führte zur starken Verschuldung der Bf.e (zahlr.Verpfändungen zu Beginn des 15. Jh.s). Infolge dieser finanziellen Überlastung fand die territoriale Ausdehnung um 1400 ihr Ende. Die im 13. Jh. erlangte Reichsunmittelbarkeit des Stifts (Nachweis auf Reichstagen und Berücksichtigung in Reichsmatrikeln anscheinend erst seit dem frühen 16. Jh.) wurde in der ersten Hälfte des 16. Jh.s durch die Hzg.e von → Sachsen-Lauenburg in Frage gestellt: 1511 gelangte Heinrich Bergmeyer († 1524), ehem. Kanzler des Hzg.s Magnus I. (1507-43), auf den Bischofsstuhl, der sich in der Folgezeit jedoch keineswegs als willfähriges Werkzeugsachsen-lauenburg. Interessen erwies. Auch mit ihren weiteren Versuchen, das Stift in die Landsässigkeit zu zwingen, waren die Hzg.e nicht erfolgreich (Urteile des Reichskammergerichts zugunsten des Stifts 1530 und 1536). Bereits seit dem 14. Jh. stand das Stift in Schutz und Schirm der Hzg.e von → Mecklenburg; 1473 ist erstmals eine damit zusammenhängende jährl. Zahlung von 60 Mark lüb. eindeutig belegt. 1554 resignierte Bf. Christoph von der Schulenburg zugunsten Christophs von Mecklenburg († 1592), des jüngeren Bruders der Hzg.e Johann Albrecht I. und Ulrichvon Mecklenburg, der zum Administrator gewählt wurde. Nach dem Tod seines Bruders und Nachfolgers Karl (Koadjutor 1575, Administrator 1592, † 1610) schlossen die mecklenburg. Hzg.e 1611 mit den Hzg.en von → Braunschweig-Lüneburg einen Vergleich, wonach abwechselnd Angehörige beider Häuser als Administratoren eingesetzt werden sollten. Dementsprechend wurden 1610/11 August von Braunschweig-Lüneburg und 1636 der noch unmündige Gustav Adolf von Mecklenburg Administratoren. 1648 wurde das Stift im Frieden von Osnabrück in einweltl. Fsm. umgewandelt, das an → Mecklenburg-Schwerin fiel (Vertrag mit dem Domkapitel 1652; 1701 zu Mecklenburg-Strelitz geschlagen).
Mächtigere Nachbarn - v. a. die Hzg.e von → Sachsen-Lauenburg und von → Mecklenburg, aber auch die Reichsstadt Lübeck - zogen den polit. und territorialen Entfaltungsmöglichkeiten des R.er Stifts im SpätMA enge Grenzen. Im 16. Jh. setzte sich dann der mecklenburg. gegenüber dem lauenburg. Einfluß endgültig durch.
II.
Der Hof der R.er Bf.e ist bis heute kaum Gegenstand der Forschung gewesen. Generell ist die Literaturlage zur Bistumsgeschichte sehr problematisch, und soweit eine Einschätzung mögl. ist, erscheint die Quellenüberlieferung zum Hof recht begrenzt. Auf dieser Grundlage sind im folgenden nur lückenhafte und vorläufige Aussagen möglich.
Nachdem der Bf. anfangs anscheinend auf dem Georgsberg bei R. seinen gewöhnl. Sitz gehabt hatte (entspr. einer Nachricht in der Chronik Arnolds von Lübeck), wurde bereits unter Bf. Evermod - also vor 1178 - mit dem Bau der Burg Farchau am Südende des Ratzeburger Sees (rund 2,5 km von R. entfernt) begonnen. In den Jahrzehnten um die Mitte des 13. Jh.s entwickelte sich Dodow (bei Wittenburg) zu einem wichtigen Aufenthaltsort des Bf.s. Unter Bf. Marquard von Jesow (1309-35), endgültig unter Bf. Wipert von Blücher (1356-67) wurde die Res. dann nach Schönberg verlegt. Für Schönberg sprachenmehrere Gründe: Zum einen konnte sich der Bf. damit stärker dem unmittelbaren Einfluß der Hzg.e von → Sachsen-Lauenburg entziehen (R. selbst war eine sachsenlauenburg. Stadt!). Zum anderen lag Schönberg mitten im Land Boitin, das den zieml. geschlossenen Kern des bfl. Herrschaftsbereichs ausmachte, während R., Farchau und Dodow in dieser Hinsicht eher Außenpositionen waren. Und schließl. lag Schönberg unweit von Lübeck (Entfernung rund 16 km), was zwar auch zu Verwicklungen führte, für die Versorgung der Hofhaltung bspw. jedoch von Vorteil gewesen sein könnte. Daneben ist nochStove (rund 10 km südl. von Schönberg) als Aufenthaltsort der Bf.e zu nennen. Diesen Hof erwarb 1377 Bf. Heinrich von Wittorp (1367-88), unter dem auch ein erster Ausbau erfolgte. Noch Bf. Johannes von Parkentin (1479-1511), der in Stove starb, hat dort bauen lassen, und auch der Administrator Christoph von Mecklenburg (1554-92) nutzte das Schloß (1806 abgerissen). Außerdem verfügten die Bf.e über einen Hof in Lübeck (»Bischofsherberge« in der Großen Burgstraße, erworben 1491). Das baufällig gewordene Gebäude ließ der Administrator Christoph 1588 neu errichten.
Bis zum ersten Viertel des 16. Jh.s kann von einer dauernden Hofhaltung der Bf.e innerhalb des R.er Stiftslandes ausgegangen werden. Bf. Georg von Blumenthal (1524-50), der zugl. Bf. von → Lebus war, hielt sich hingegen häufiger in der Mark → Brandenburg als im Land Boitin auf. Für den Administrator Christoph von Mecklenburg standen zunächst seine Ambitionen als Koadjutor in → Riga im Vordergrund (aber Aufenthalte in Schönberg 1558 und 1561/62). Nach dem Scheitern seiner Pläne und seiner endgültigen Rückkehr 1569 etablierte er in Schönberg wieder einefsl. Hofhaltung, wobei er parallel dazu die Schlösser in Gadebusch und Tempzin - letzteres sein Sterbeort - nutzte. Die mecklenburg. Ämter Gadebusch und Tempzin trat ihm sein Bruder Johann Albrecht I. von Mecklenburg-Schwerin 1570 zur Verwaltung ab, um so die für seine Hofhaltung nicht ausreichenden Einkünfte aus dem R.er Stift aufzubessern. Nach dem Tod Christophs läßt sich von einem R.er Hof im eigentl. Sinne nur noch sehr eingeschränkt sprechen, ablesbar schon daran, daß die späteren Administratoren nicht mehr dauerhaft im Stift anwesend waren. Karl von Mecklenburg (1592-1610) weilte bis zuseinem Regierungsantritt im Güstrower Landesteil → Mecklenburgs (1603) anscheinend häufig den Sommer über in Schönberg, um in der Umgebung zu jagen, verbrachte den übrigen Teil des Jahres aber weit entfernt vom Stiftsgebiet in Mirow (Johanniterkomturei). Sein Nachfolger als Administrator, August von Braunschweig-Lüneburg (1610/11-36, ab 1633 auch regierender Hzg. in → Braunschweig-Lüneburg), hielt sich in der Regel in → Celle auf. Die Verwaltung lag weitgehend in den Händen des Schönberger Stiftshauptmanns Hermann Clamor von Mandelslo. Für denunmündigen Gustav Adolf (* 1633), der dem Land ebenfalls fernblieb, führte ab 1636 sein Onkel Hzg. Adolf Friedrich I. von Mecklenburg-Schwerin (1608-58) die Vormundschaft. Dieser schlug 1644 vergebl. vor, daß sein Mündel Aufenthalt im Schönberger Schloß nehmen solle, was auf die Ablehung des Domkapitels stieß, das auf die wirtschaftl. Schäden infolge des Dreißigjährigen Krieges hinwies, so daß das Land eine Hofhaltung nicht finanzieren könne.
Zur Organisation des Hofes sind für die Zeit bis zur ersten Hälfte des 16. Jh.s bislang nur vereinzelte Nachrichten bekannt. In Urk.n finden - neben den Vögten - bis ins späte 14. Jh. nur Schreiber oder Notare sowie die bfl. Kapläne Erwähnung. Der Kanzler tritt erst Ende des 14. Jh.s in Erscheinung (erstmals 1393 nachzuweisen). Ebenfalls ab dem späten 14. Jh. wird auch ein Kämmerer des Bf.s gen. Ein bfl. Rat ist zumindest im 14. Jh. nicht nachweisbar; hinsichtl. des 15. und frühen 16. Jh.s ist dazu bisher nichts bekannt. Eine rigide Einschränkung erfuhr der Haushalt Bf. Detlevs vonParkentin (1395-1419) gegen Ende seiner Regierungszeit (1418), nachdem er auf die prakt. Ausübung der Herrschaft im Stift zugunsten eines vom Kapitel eingesetzten Prokurators verzichtet hatte: Das Domkapitel räumte ihm Wohnung im Schloß Schönberg ein und gewährte ihm Unterhalt für zwei Kapläne und drei Diener (Masch 1835, S. 318). Diese vorübergehende Ausnahmesituation endete wohl 1419 mit dem Tod Bf. Detlevs. Im Zusammenhang mit Ereignissen des Jahres 1517 werden der Kanzler Johann Furster, der Schenk Johann von Plessen, der Tafeldiener Matthias Dupow, derSekretär Heinrich v. d. Haghen, der Kammerknecht Valentin Mull (ein Geistlicher) sowie ein Kaplan und ein Junge des Bf.s erwähnt (Masch 1835, S. 425f.). Überliefert sind die Eidesformeln mehrerer Funktionsträger Bf. Georgs von Blumenthal (1524-50), nämlich des Hauptmanns zu Schönberg Berendt Roer, des commissarius, des officialis und der Schreiber (Masch 1835, S. 457). Hofordnungen sind aus der Zeit vor dem Adminstrator Christoph von Mecklenburg (1554-92) nicht bekannt, für dessen Hofdann auf Grund der besseren Quellenlage klarere Aussagen mögl. sind. 1558 erließ Christoph Instruktionen für die Zeit seiner Abwesenheit sowie eine Wachordnung für das Schloß Schönberg. Eine undatierte Hofordnung (wahrscheinl. zw. 1569 und 1573 oder 1575 und 1581 anzusetzen) erlaubt Einblicke in die Organisation des Hofes: An der Spitze der Diener stand der Hofmeister; daneben sind Marschall, Untermarschall, Hauptmann und Küchenmeister gen. Auch Räte finden in der Zeit Christophs Erwähnung. Ein Hofregister der Jahre 1591 bis 1593 gibt Aufschluß auch über das niedere Hofgesinde. Demnach lag dieZahl der besoldeten Hofangehörigen 1591 bei 53 oder 55. Auch Christophs Gemahlin Elisabeth verfügte über eigene Diener (z. B. Erwähnung des »Frauenzimmers« 1592 im Zusammenhang mit der Beisetzung Christophs).
Recht spärl. sind die Nachrichten zur höf. Repräsentation der Bf.e. Unter Bf. Detlev von Parkentin (1395-1419) ist erstmals ein Stiftswappen nachweisbar (gespaltener Schild mit Bischofsstab und Burg). Als bfl. Grablege diente bis zum Tod des Bf.s Johannes von Parkentin (1511) der R.er Dom (an anderem Ort, nämlich in Verona, wurde vorher nur der 1215 verstorbene Bf. Philipp bestattet; Heinrich Bergmeyer wurde 1524 wg. äußerer Umstände in Schönberg beigesetzt, Georg von Blumenthal als Bf. von → Lebus 1550 im brandenburg. → Fürstenwalde). Für die älteren Bf.e bis zuConrad (1284-91) - mit Ausnahme Ulrichs von Blücher (1257-84) - wurden Anfang des 14. Jh.s gleichartige, sehr einfache Grabsteine geschaffen. Die übrigen Bf.e erhielten im Laufe der Zeit jeweils Grabplatten mit ganzfiguriger Darstellung. Für eine gewisse Leistungsfähigkeit des Hofes im späten 14. Jh. könnte sprechen, daß sich Ks. → Karl IV. auf seiner Reise nach Lübeck i. J. 1375 mehrere Tage in Schönberg bei Bf. Heinrich von Wittorp aufhielt. Unter dem Administrator Christoph von Mecklenburg ist nach 1569 eine Steigerung des repräsentativen Aufwandes zu beobachten. Dazu gehörte neben größeren Baumaßnahmen in Schönberg, Gadebusch und Lübeck die Veranstaltung von Festen, bspw. anläßl. seiner Hochzeit 1581, die allerdings nicht in Schönberg begangen wurde. Hofhaltung und höf. Repräsentation waren für Christoph auch Mittel zur Demonstration seiner polit. Ansprüche, daer den Ausschluß vom väterl. (mecklenburgischen) Erbe nicht anerkennen wollte. Auf Beziehungen des Hofes innerhalb des Ostseeraums, die freilich doch sehr eingeschränkt waren, weisen in dieser Zeit die Heiratsverbindungen Christophs hin (1573 Heirat mit Dorothea von Dänemark, 1581 in zweiter Ehe mit Elisabeth von Schweden). Weitaus stärker war die Einbindung in die mecklenburg. Dynastie: Der Hof Christophs nahm in mancher Hinsicht den Charakter eines mecklenburg. Nebenhofes an, was sich letztl. auch darin zeigte, daß Christoph nicht in R., sondern in → Schwerin begr. wurde, wieauch die folgenden Administratoren ihre letzte Ruhestätte durchgehend außerhalb des Stifts fanden.
Insgesamt verfügten die R.er Bf.e nur über eine sehr kleine Hofhaltung, die in organisator. und repräsentativer Hinsicht großen Einschränkungen unterlag. Erweitert wurde dieser Rahmen anscheinend nach 1569 durch Christoph von Mecklenburg, dessen Hof sich von demjenigen der früheren Bf.e erhebl. unterschieden haben dürfte. Im Grunde handelte es sich nun weitgehend um den Hof eines weltl. Fs.en, der anderen Ansprüchen genügen sollte, sich aber bspw. im Vergleich zu den mecklenburg. Höfen in → Schwerin und → Güstrow immer noch sehr bescheiden ausnahm.
Quellen
Die das Bm. R. betreffenden Archivbestände, die bislang noch nicht gründl. ausgewertet sind, befinden sich im wesentl. im LHA Schwerin. Dort liegen auch die genannten Quellen zum Hof des Administrators Christoph: 2.12-1/6 Unterhalt und Leibgedinge, Nr. 1 (Verordnungen für die Zeit des Abwesenheit, 1558); 2.12-1/6 Un- terhalt und Leibgedinge, Nr. 35 (Wachordnung, 1558); 2.12-1/6 Unterhalt und Leibgedinge, Nr. 189 (Hofregister, 1591-93); 2.12-1/26 Hofstaatssachen, I. Hofordnungen und Rangordnungen, Fasc. 1 (Hofordnung), gedruckt in: Hofordnungen, 1, 1905, S. 246-251.- Krüger, Klaus: Corpus der mittelalterlichen Grabdenkmäler in Lübeck, Schleswig, Holstein und Lauenburg (1100-1600), Sigmaringen 1999 (Kieler historische Studien, 40), S. 1056-1078 und Abb. 47-56. - MUB.
Literatur
Bergengrün, Alexander: Herzog Christoph von Mecklenburg, letzter Koadjutor des Erzbistums Riga. Ein Beitrag zur livländischen und mecklenburgischen Geschichte, Reval 1898 (Bibliothek Livländischer Geschichte, 2). - Bernhöft, Hans: Das Prämonstratenser Domstift Ratzeburg im Mittelalter. Verfassung, Ständisches, Bildung, Ratzeburg 1932. - Dom zu Ratzeburg, 1954. - Hillmann, Jörg: Herrschaftswechsel im Bistum Ratzeburg: 1554, 1648 und 1701, in: Herrscherwechsel im Herzogtum Lauenburg,hg. von Eckardt Opitz, Mölln 1998 (Lauenburgische Akademie für Wissenschaft und Kultur, Kolloquium, 10), S. 61-80. - Hofmeister 1927. - Krüger 1934. - Masch 1835. - Stoppel, [Johannes]: Die Entwicklung der Landesherrlichkeit der Bischöfe von Ratzeburg bis zum Ausgang des 14. Jahrhunderts, in: Mecklenburg-Strelitzer Geschichtsblätter 3 (1927) S. 109-175. - Stuth 2001. - Stutz, Reno: Zum Auskaufadliger Grundherren im Lande Boitin durch die Geistlichkeit des Bistums Ratzeburg im 14. Jahrhundert, in: Festschrift für Gerhard Heitz zum 75. Geburtstag, hg. von Ernst Münch, Ralph Schattkowsky, Rostock 2000 (Studien zur ostelbischen Gesellschaftsgeschichte, 1), S. 115-137.