PADERBORN, BF.E VON
I.
Bf.e von P. mit Sitz in P. und der Res. Schloß Neuhaus (seit ca. 1275) - Hochstift P. - Fbm. seit 1189. Das Herrschaftsgebiet des Stifts liegt zw. den Gft.en Rietberg im NW und Lippe im N, dem Hzm. → Braunschweig-Wolfenbüttel im O, der Lgft. → Hessen im SO und dem Hzm. Westfalen (Erzstift → Köln) im S und SW.
II.
Die Geschichte des Bm.s P. beginnt mit der Gründung i. J. 806 unter Hathumar als erstem Bf. Zuerst bemühte sich Bf. Bernhard von Ösede (1127-60) um einen Ausbau des Hochstifts zum Territorialfsm. Dabei stehen die P.er Bf.e jedoch in Konkurrenz zu den Hzg.en von → Sachsen und den Ebf.en von → Köln, denn bis 1180 gehört die Diöz. P. zum Hzm. → Sachsen, danach zum Hzm. Westfalen und somit dem Ebm. → Köln. Aber auch die kleineren Territorialherren der Umgebung bestimmen die Ausbildung der Landesherrschaft. 1125-89 hatten dieGf.n von Schwalenberg die Vogtei über das Hochstift P. inne, dann konnten die Bf.e die Vogtei zurückgewinnen, P. wird damit zum Fbm. Die Auseinandersetzungen mit den Gf.n von Schwalenberg-Waldeck halten jedoch auch in der Folgezeit an, zusätzl. verstärkt sich der Konflikt mit den Ebf.en von → Köln, die im 13./14. Jh. die Stadt P. als Verbündeten gewinnen können. Zudem begab sich → Corvey mit seinem gesamten Besitz unter den Schutz des Ebf.s von → Köln, Heinrich von Müllenark (1225-38). Da die Kosten für den Bau des P.er Domes im 13. Jh. zusätzl. finanzielleProbleme aufwarfen und es außerdem Auseinandersetzungen über die Pfründenregelung innerhalb der verschiedenen Ränge des Domkapitels gab, muß Bf. Bernhard zur Lippe (1228-47) 1230 den Zusammenbruch des Hochstift sowohl in weltl. als in geistl. Hinsicht feststellen. 1231 wurde dann eine neue Pfarr- und Archidiakonatseinteilung vorgenommen, in der die 199 Pfarren auf 17 Archidiakonate verteilt wurden. Um 1500 gehörten nur noch 84 Pfarren zum Territorium des Hochstifts. Das bfl. Tafelgut, die Besitzungen des Domkapitels, der Stifte und Kl. deckten die Hälfte des Territoriums ab, 40% derGrundherrschaft besaßen die Adeligen des Hochstiftes, die restl. 10% waren städt. Besitzungen.
Wiederholte Auseinandersetzungen zw. der Stadt P. und dem Bf. führten schließl. um 1275 zur Verlegung der Bischofsres. in das ca. 4 km entfernte Neuhaus, wo vermutl. bereits ein festes Haus stand. Ab dem 14. Jh. wird Neuhaus gezielt zur Res. ausgebaut und bleibt bis 1802 der wichtigste Residenzort der P.er Bf.e auch wenn die Verwaltung zu Beginn des 17. Jh.s. nach P. umsiedelt.
Unter den Bf.en Bernhard zur Lippe (1321-41) und Balduin von Steinfurt (1341-61) gelang der Ausbau des Territoriums durch den Kauf der Herrschaften Brakel und Büren sowie der Gft. Dringen. Durch die Familienbeziehungen Bf. Bernhards, dem eigentl. Gründer des »Hochstifts Paderborn«, der aus der Familie zur Lippe stammte, konnten allerdings die Edelherren zur Lippe im N des Bm.s P. und die Gf.en von Waldeck im S eigene Territorien errichten: die späteren Fsm.er Lippe und Waldeck. Dennoch gilt Bernhard als Mitbegründer des P.er Territoriums und der Ausbildung einer landständ. Verfassung.Bis zur Regierungszeit Heinrichs Spiegel vom Desenberg (1361-80) hatten sich die drei Landstände, Domkapitel, Adel und Städte etabliert, und repräsentierten mit dem Fbf. das Hochstift P.
Am 22. Sept. 1414 wurde Dietrich III. von Moers (1414-63), Ebf. von → Köln, von den Landständen, zunächst für 10 Jahre zum Vormund des Bm.s P. ernannt. Nach der päpstl. Bestätigung am 13. April 1415 nahm der neue Administrator das Bm. in Besitz und versuchte, es zielstrebig in das Ebm. → Köln einzugliedern. Auf sein Betreiben hin hob Papst Martin V. am 24. Nov. 1429 das Bm. P. auf und inkorporierte es dem Ebm. → Köln. Dieser Rechtsakt wurde 1431 von Papst Eugen IV. widerrufen.
Durch den Augsburger Religionsfrieden 1555 ging dem Bm. die Hälfte seiner Diöz. verloren. Zw. 1556 und 1558 wurde das P.er Fbm. zudem durch den milit. Konflikt zw. dem Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis und dem Gf.n von Rietberg belastet, bei dem Bf.Rembert von Kerssenbrock (1547-68) durch diplomat. Aktivitäten eine Beilegung des Konflikts zu vermitteln versuchte.
Heinrich von Sachsen-Lauenburg (1577-85) war protestant., verheiratet und versuchte, die von ihm gehaltenen Fbm.er → Bremen, → Osnabrück und P. in ein weltl. Fsm.er umzuwandeln, was jedoch durch seinen plötzl. Tod i. J. 1585 nicht gelang.
Der kathol. Dietrich von Fürstenberg (1585-1618), neben Rembert von Kerssenbrock der einzige Bf. des 16. Jh.s., der ausschließl. das Bm. P. hielt, sanierte die Finanzen des Hochstiftes und baute eine funktionsfähige Zentralverwaltung aus, an deren Spitze der Kanzler stand, mit Sitz in Neuhaus bzw. P. Auch die Gerichtsbarkeit wurde unter ihm 1588 neu geordnet.
Von den zehn Bf.en zw. 1415 und 1650 hielten acht das Bm. P. neben anderen wie dem Ebm. → Köln, dem Bm. → Münster oder → Osnabrück. Dies schränkte die Ausbildung eines fsl. Hofes im Hochstift P. erhebl. ein. Gleichzeitig förderte jedoch die häufige Abwesenheit des Landesfs.en die Organisation der Verwaltung, die gezwungenermaßen auch in Abwesenheit des Bf.s funktionieren mußte und daher unabh. von seiner Person zur selbständigen Behörde heranreifte.
Machtpolit. übte das Domkapitel den meisten Einfluß im Hochstift aus und war das zweite Regierungsorgan neben dem Bf. In P. beginnt es im 11. Jh. ein eigenständiges Profil gegenüber dem Bf. zu entwickeln. Seit dem 13./14. Jh. konstituierte sich das Domkapitel als Landstand und übernahm bei Sedisvakanz landesherrl. Funktionen. Die Konflikte zw. Stadt und Bf. übertrugen sich in P. auch auf das Verhältnis zw. dem Domkapitel und der Stadt. Dabei trugen verschiedene Gründe zu den Auseinandersetzungen bei. Zum einen besaßen die Domherren verschiedene wirtschaftl. Privilegien wie den domkapitular.Zoll oder das Recht auf akzisefreien Verkauf von landwirtschaftl. Produkten ihrer Güter auf den städt. Märkten, und zum anderen waren sie vielfach in die bfl. Verwaltung eingebunden und wurden somit zu Exponenten der bfl. Politik gegenüber der Stadt. Dies um so mehr, als die Bf.e selbst nach 1275 nur noch gelegentl. in der Stadt residierten. Als zweite polit. Kraft steuerte das Domkapitel die Verwaltung des Stifts und war seit dem frühen 13. Jh. zu einer Korporation herangewachsen, die den Bf. in geistl. aber v. a. auch weltl. Angelegenheiten beriet. Ähnl. den anderen westfäl. Bm.ernwurde auch das P.er Domkapitel vom Adel des Hochstifts dominiert. Bereits vor 1449 hatte das Kapitel ein Statut erlassen, das nur noch Adligen und Inhabern akadem. Abschlüsse den Zugang zu Domherrenstellen gewährte.
Die Inhaber der bfl. Hofämter spielten eine herausragende Rolle unter den Ministerialen und verdrängten zunehmend die Hochadeligen als wichtigste weltl. Ratgeber des Bf.s. Im 13. Jh. unter Bf. Otto von Rietberg (1277-1303) wird der Kreis der Räte immer enger gezogen. Die freie Wahl der Berater kam der Ausbildung der Ratsbehörde zustatten. In der Folgezeit erfolgt eine Konsolidierung des Rates, die Ausbildung der Ratsstellen zu wirkl. Beamtungen. Als Ergebnis finden wir 1491 einen geschworenen Rat des Bf.s im Gegensatz zu dem gestalteten Rat der Stände.
Bereits die »Vita Meinwerci«, um 1160 entstanden, spricht für die Zeit Bf. Meinwerks (1009-36) von der curia des Bf.s. Mit dem Aufstieg zum Fbm. 1189 wurde die geistl. und weltl. Verwaltung unter Bf. Bernhard von Ibbenbüren (1188-1204) ausgebaut. Aber schon kurz vor seiner Amtszeit treten die Hofämter im Bm. P. in Erscheinung, sie sind ab der zweiten Hälfte des 12. Jh.s in den bfl. Urk.n belegt: 1153 wird der Kämmerer zuerst gen., 1187 der Marschall. 1179 finden sich Belege für Drosten, 1184 für den Schenk. Um die Mitte des 13. Jh.s. haben die Hofämter ihrenHöhepunkt erreicht. Im Verlauf des 13. Jh.s. werden die Amtszeiten der einzelnen Hofbeamten länger, das Marschallamt etwa wird auf Lebenszeit verliehen. Ebenfalls im 13. Jh., vermutl. in den mittleren Jahrzehnten, werden die Inhaber der Hofämter mit Lehen ausgestattet. Aus den Quellen ist ein Großdrostenamt bekannt, daß Gf. Otto von Ravensberg 1226 zu Lehen hatte und 1227 zusätzl. das durch den Tod Hzg. Heinrichs von Braunschweig frei werdende Mundschenkenamt erhielt. Die Erblichkeit der Ämter führt im Fall des Marschallamtes dazu, daß sich die Familie seit 1259 nach dem Amtbenennt. Zu den Aufgaben des Marschalls gehörte u. a. die Sorge um geladene Gäste, die Aufsicht bei offiziellen Anlässen und die Organisation der bfl. Reise. Zw. 1200 und 1463 hatte die Familie Osdagessen das Amt inne, dann kam es an Hermann Spiegel von Peckelsheim und wurde in seiner Familie zum Erbamt. In der ersten Hälfte des 14. Jh.s werden auch das Amt des Kämmerers und des Drosten erblich. Die Hofämter sind damit endgültig zu reinen Ehrenämtern geworden, die nur bei Festlichkeiten eine Funktion innehaben, was sich auch darin zeigt, daß die Hofbeamten auf ihren Gütern wohnen und nichtmehr bei Hofe. Das Drostenamt wurde zum Erbamt der Familie Stapel und ging nach deren Aussterben an die Familie von Westphalen, die bereits das Erbküchenmeisteramt besaß. Das Amt des Kämmerer hielt seit 1302 zunächst die Familie von Schilder, dann gelangte es an die Familie Spiegel vom Desenberg, die zuvor schon das Erbmundschenkamt besessen hatte. Mit dem Kämmereramt war der große Zoll in P. verbunden, der sog. Schilderzoll. Nach dem Verlöschen der Familie erhielt die Familie Haxthausen dieses Amt, die ebenfalls schon ein Amt besessen hatten, das des Erhofmeisters. Die Familie von Schildernhatte auch das Erbtorwächteramt inne, das nach ihrem Aussterben an die Familie von Mengersen kam. Für das Amt des Kämmerers findet sich in einer Urk. von 1334 eine genaue Auflistung seiner Rechte und Pflichten, für das Marschallamt gibt eine Urk. von 1451 Auskunft.
Durch einen Bericht über den Einzug Fbf. Ferdinands von Fürstenberg 1661 in P. sind wir über die Pflichten der einzelnen Ämter informiert: Nach der Huldigung gab der Fbf. ein großes Festmahl bei dem die Inhaber der alten Erbhofämter ihre Dienste versahen: Der Erbmarschall von Spiegel wies den Gästen die Plätze an der Tafel zu, der Erbhofmeister von Haxthausen und der Erbküchenmeister von Westphalen standen der Zeremonie des Speiseneinzugs vor, der Erbschenk von Spiegel war für das Ausschenken der Getränke zuständig und der Erbtürwärter Schilder stand den ganzen Tag am Eingang zum Raum mitder fsl. Tafel. Ähnl. werden sich auch die Empfänge der anderen Bf.e des 16. und 17. Jh.s bei ihren Einzügen gestaltet haben. Vor der Wiedereinlösung des Sternberger Hofes durch Salentin von Isenburg (1574-77) fand das Festmahl vermutl. im Kl. Abdinghof statt. So diente das Kl. 1532 als Absteigequartier Hermanns von Wied (1532-46) und wird von ihm als syne koken bezeichnet, worunter möglicherw. in erweiterter Wortbedeutung die Hofhaltung des Bf.s verstanden werden kann.
Über die Größe des Hofes sind wir ebenfalls erst aus dem 17. Jh. genauer unterrichtet. Für 1661 liegt eine Liste der Personen vor, die in der Res. Schloß Neuhaus an den Mahlzeiten teilnahmen. Dazu gehörten der Hofmarschall, der Landhauptmann, der Vizekanzler, die Herren der fsl. Kammer (18 einschließl. Pagen, darunter Pagen Praeceptor und drei Cantzelisten), der Weinschenk, der Kornschreiber, der Gärtner (mit fünf Untergeordneten), der Trompeter, der Hofschneider, sechs Lakaien, der Burggrewe und der Kutscher. Insgesamt kann man 58 Personenausmachen, zu denen weitere 31 Personen aus dem Vorwerk dazu kommen.
Die Kanzlei der Bf.e von P. läßt sich auf das 13. Jh. zurückführen, 1237 wird zum ersten Mal ein Notar gen. Zw. 1237 und 1327 lassen sich neun Notare belegen. Die Kanzlei war die älteste und zunächst einzige Regierungsbehörde, deren oberster Beamter spätestens seit Beginn des 15. Jh.s den Titel Kanzler führte, da sich Dietrich von Engelsheym 1408 selbst so bezeichnet. Durch Urk.n ist die Anwesenheit der Kanzlei auf Schloß Neuhaus, der Res. der P.er Bf.e bspw. für 1300 belegt. Im Jahr 1482 wird zum ersten Mal eine feste Kanzlei schriveryge dort gen. Ende des 16. Jh.swird die bfl. Kanzlei in ein festes Kollegium umgewandelt. Im 17. Jh. spaltete sich die Hofkammer von der Kanzlei ab und übernimmt die Verwaltung der bfl. Tafel-, Kammer- und Lehnsgüter. Aus der Hofkammer geht im 17. Jh. wiederum der Geheime Rat hervor als Regierungs- und Verwaltungsbehörde mit höchsten Befugnissen. 1582 richtete der protestant. Bf. Heinrich von Sachsen-Lauenburg (1577-85) das landesherrl. Hofgericht ein.
Es waren v. a. zwei Bf.e, die die Verwaltung des Hochstifts förderten, der erste im 14. Jh. der andere im 16. Jh. Bf. Bernhard zur Lippe (1321-41), Sohn des Edelherrn Simon I. zur Lippe, derals der Schöpfer der lipp. Ämterverfassung gilt, schuf die grundlegenden Verwaltungsstrukturen des Hochstiftes und senkte dadurch die Kosten für die Territorialverwaltung, für die zuvor häufig Verkäufe und Sondersteuern hatten aufgebracht werden müssen. Das Hochstift, das durch das Eggegebirge in zwei Landschaftsgebiete unterteilt war, wurde in zwei Bezirke aufgeteilt: Das Land westl. der Egge, der »Unterwaldische Bezirk«, unterstand dem Oberamt Neuhaus; der »Oberwaldische Bezirk« dem Landdrosten in Dringenberg. Umstrukturiertwurden diese beiden Bezirke in die »Ämter«. 1354 wird der Begriff »Amt« erstmals in den Urk.n gen. Schon um 1350 werden die Verwaltungsbeamten amptlude gen. Verwaltungssitze waren die bfl. Burgen und Städte, die zugl. »Hebestellen« für die Abgaben an den Landesherrn waren. Die Amtsbezirke waren damit zugl. auch Steuerhebbezirk und Zollbezirk. Die Hofkammer in Neuhaus verwaltete die landesherrl. Güter. Die Verwaltungsorganisation setzten sich aus verschiedenen Behörden und Einrichtungen zusammen, zu denen die Oberämter, Ämter, Rentämter, Küchenämter,Gogerichte, Freigrafschaften, Richtereien und Landvogteien gehörten.
In der zweiten Hälfte des 16. Jh.s gab es eine weitere Umstrukturierung der Verwaltungsbehörden. Johann von Hoya (1568-74), ehemaliger Reichskammergerichtspräsident und ausgebildeter Jurist, reformierte die Verwaltung des Hochstifts P., wie schon zuvor die in → Osnabrück. An die Spitze der Regierung setzte er einen Statthalter, dem er fünf Räte beiordnete, und zwar zwei Mitglieder des Domkapitels und drei aus der Ritterschaft.
Im 16. und 17. Jh. zeichnete sich die Ablösung der spätma. bfl. Landesherrschaft über ein stift. Territorium durch die fürstsbfl. frühmoderne Landeshoheit des geschlossenen Konfessionalstaates ab. Den Höhepunkt erreicht diese Entwicklung unter Fbf. Dietrich von Fürstenberg (1585-1618), der nicht nur 1614 mit der Academia Theodoriana die erste Universität Westfalens stiftet, sondern nach der Einnahme der Stadt P. 1604 die zentralen Behörden, wie Kanzlei und Hofgericht, dorthin verlegt. Während die Res. der Fbf.e weiterhin in Schloß Neuhaus verblieb, wurde P. zur Landeshauptstadt mit dennun unabh. von der Person des Bf.s agierenden eigenständigen Behörden.
Die Geschichte des fürstbfl. Hofes hat bisher in der neueren Forschung kaum Beachtung gefunden. Die Arbeiten zu den P.er Bf.en und ihrem Bm. konzentrieren sich meist auf die Frühzeit und die Blütephase des HochMA. Bei den Untersuchungen zum 16. und 17. Jh. stehen dagegen die Konfessionalisierung und der Dreißigjährige Krieg im Mittelpunkt. Die Entwicklung des Hofes am Übergang vom MA zur Frühen Neuzeit, die Ausbildung der Verwaltungsbehörden, Fragen zu Repräsentation und Hofzeremoniell sind dagegen in neuerer Zeit kaum behandelt worden.
Quellen
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Literatur
Aubin 1911. - Brandt, Hans Jürgen: Die Bischöfe und Erzbischöfe von Paderborn, Paderborn 1984. - Decker 1992. - Geographisch-landeskundlicher Atlas von Westfalen, hg. vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster 1986, Karte I/2.1. - Hemann, Friedrich-Wilhelm: Residenzstädte in Westfalen, Altenbeken 1997 (Westfälischer Städteatlas, Lfg. 5). - Hohmann, Friedrich Gerhard: Das Hochstift Paderborn - ein Ständestaat, Paderborn1975 (Heimatkundliche Schriftenreihe der Volksbank Paderborn, 6). - Hoppe 1975. - Johanek 1997. - Kanne, Elisabeth von: Bürgerliche und adelige Familien in Neuhaus und deren Tätigkeiten am fürstbischöflichen Hof des 17. und 18. Jahrhunderts, in: Studien und Quellen zur Geschichte von Stadt und Schloß Neuhaus 1 (1994) S. 92-115. - Kloosterhuis, Elisabeth: Fürstbischof Johann von Hoya und das Eindringen der Reichsjustiz in den Fürstbistümern Münster, Osnabrück und Paderbornzwischen 1566 und 1574, in: Westfälische Zeitschrift 142 (1992) S. 57-118. - Pöppel, Diether: Das Hochstift Paderborn. Entstehung und Entwicklung der Landeshoheit, Paderborn 1996. - Schoppmeyer 1966. - Schoppmeyer, Heinrich: Die Entstehung der Landstände im Hochstift Paderborn, in: Westfälische Zeitschrift 136 (1986) S. 249-310.