Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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OSNABRÜCK, BF.E VON

I.

Bf.e von O. mit Amtssitz O. und Res.en in Iburg und Fürstenau - das Hochstift O. liegt zw. den Gft.en Tecklenburg, Ravensberg, dem Fsm. → Minden und im S und N dem Fsbm. → Münster und umfaßt um 1500 ein Gebiet von ca. 36 Quadratmeilen.

II.

Auf dem Gebiet des altsächs. Threcwitigau gründete Karl der Große gegen Ende des 8. Jh.s das Bm. O. unter dem ersten Bf. Wiho. Noch vor 860 gelangte auch das Gebiet Wiedenbrück zur Diöz. Aus dem Jahr 889 ist die Verleihung von Immunität, Marktrecht, Zoll und Münze für den Bischofssitz durch Kg. Arnulf (in einer gefälschten Urk.) überliefert, das Privileg wurde 938 von Ks. Otto I. bestätigt. Die Stiftsvogtei hielt seit 1182 der Gf. von Tecklenburg, bis sie 1236 wieder an den Bf. ging. v. a. Bf. Benno II. (1069-88) förderte den Ausbau derLandesherrschaft, u. a. gelang es ihm, mit Hilfe von Urkundenfälschungen die Zehntrechte über alle Bistumsbewohner vom Kl. → Corvey zurückzuerhalten. Er begann auch 1073 mit der Errichtung der Burg Iburg, die später zur Hauptres. der Bf.e werden sollte. Zwei weitere Phasen des Burgenbaus im 13. und 14. Jh. dienten zur weiteren Sicherung der Landesherrschaft. Die erste Phase war dabei defensiv ausgerichtet (Quakenbrück 1227, Grönenberg 1246) während die zweite Phase, begonnen durch Ludwig von Ravensburg (1297-1308), der Expansion des Hochstifts diente (Twisle 1297, Vörden 1365,Hunteburg 1324, Wittlage 1313). Mit der Errichtung der Burg Fürstenau 1342, später ebenfalls Res., war diese Entwicklung abgeschlossen. Allerdings gelang es den Bf.en nur im südöstl. Teil der Diöz., die Ausbildung der Landesherrschaft im späten MA durchzusetzen, in den anderen Gebieten hatten die Gf.en von Tecklenburg, Diepholz, Ravensberg und Oldenburg sowie die Fbf.e von → Münster und → Minden die Territorialgewalt inne. Das Territorium des Hochstifts O. bestand aus den Ämtern Fürstenau, Grönenberg, Hunteburg, Iburg, Wittlage und der Exklave Reckenberg südl. deseigentl. Territoriums. Während der Reformation gingen der Diöz. die Gft.en Diepholz, Lingen und Tecklenburg verloren, nach der Abtretung der geistl. Jurisdiktion über die Ämter Cloppenburg, Meppen und Vechta 1668 an den Fbf. von → Münster waren Diöz. und Fsbm. fast deckungsgleich geworden.

Nach 1402 entstammten die O.er Bf.e bis zum Dreißigjährigen Krieg fast ausschließl. dem westfäl.-niedersächs. Adel. V. a. die Gf.en von Rietberg, Hoya und Diepholz brachten ihre Familienangehörigen auf den Bischofsstuhl. Häufig hielten die Bf.e des 16. Jh.s noch andere Bm.er, und das Hochstift O. war dabei in der Regel nur ein Nebenland. Die Landesherren residierten daher häufig außerhalb des Territoriums und boten den Landständen dadurch erhebl. Freiraum. Gleichzeitig verhinderte aber das Fehlen eines permanenten landesherrl. Hofs im Hochstift die Entwicklung des einheim. Adels zumHofadel. Die finanziell schwierige Situation der Bf.e im 15. und 16. Jh. führte zu häufigen Verpfändungen territorialer und rechtl. Besitztitel wie unter Erich von Braunschweig-Grubenhagen (1508-32). Dadurch gerieten die Bf.e in die finanzielle Abhängigkeit des Stiftsadels, wodurch dessen Position erhebl. verstärkt wurde. Franz von Waldeck (1532-53) geriet zudem durch seinen Eintritt in den Schmalkaldischen Bund 1543 und die Einführung der Reformation 1542 in Konflikt mit dem Domkapitel. Seine Besetzung der Drostenstellen und Hofämter mit landfremdem Adel verhinderte den Aufbau einer Klientelim Stiftsadel. 1650 wurde auf dem Reichstag in → Nürnberg für das O.er Bm. die »Alternierende Sukzession« festgelegt. Auf den kathol. Franz Wilhelm von Wartenberg (1650-61), der während längerer Aufenthalte im Hochstift die Hofhaltung auf der Res. Iburg ausbaute, folgte 1661 der evangel. Ernst August I. aus dem Haus → Braunschweig-Lüneburg. Er verlegt die Res. der Fbf.e zurück nach O. und ließ das Residenzschloß erbauen. Schon 1680 siedelt er jedoch mit dem Hof nach → Hannover um.

Machtpolit. übte das Domkapitel den meisten Einfluß im Hochstift aus und war das zweite Regierungsorgan neben dem Bf. Als zweite polit. Kraft steuerte es die Verwaltung des Stifts und war seit dem frühen 13. Jh. zu einer Korporation herangewachsen, die den Bf. in geistl., aber v. a. auch weltl. Angelegenheiten beriet. Ähnl. wie in → Münster (1392), → Minden (1404) oder → Paderborn (vor 1449, erneuert 1480) beschloß das O.er Domstift, daß nur noch Kandidaten ins Kapitel aufgenommen werden sollten, die entweder aus adeliger Familie stammten oder einenakadem. Grad besaßen. 1401 wird das Statut von Papst Bonifaz IX. bestätigt. Die Domherren entstammten in der Folge weitgehend dem westfäl. Adel, aus den Fsbm.ern → Münster und O. sowie den Gft.en Ravensberg und Tecklenburg.

Bereits im hohen MA hatten die O.er Bf.e aus Mitgliedern des Domkapitels, des Johanniska-pitels und der Ritterschaft einen »Geschworenen Rat« gebildet. Seit dem 15. Jh. wurden sie in ihrer Wahlkapitulation dazu verpflichtet. Der Rat bestand zunächst nicht kontinuierl., sondern wurde vom Bf. bei Bedarf konstituiert. Aus der Mitgliedschaft im Rat entwickelte sich v. a. in der Amtszeit Erichs von Braunschweig-Grubenhagen (1508-32) das Amt des Landrats. Die Quellen trennen zunächst noch nicht zw. Hofräten und Landräten, der Begriff »Landrat« ist erstmals 1548 für den Domdechanten Herbord von Bar und den Domherren Amelungvon Varendorf belegt, die bereits seit 1535 als »bischöfliche Räte« bezeichnet worden waren.

Die im HochMA in O. belegten Hofämter des Marschalls, Schenks und Kämmerers verschwinden bis 1238 aus den Quellen, auch wenn sie vermutl. in ihrer Existenz fortbestanden. Ledigl. das Amt des Drosten, das aus dem Truchsessenamt hervorging, trat weiterhin in Erscheinung, wurde jedoch von einem bfl. Hofamt im Verlauf der zweiten Hälfte des 13. Jh.s in ein mit dem Vorsitz über die Stiftsburgen betrautes Verwaltungsamt transformiert. Schließl. entstand das Amt des Erblanddrosten, vergleichbar dem Erbmarschallamt der Hochstifte → Münster und → Paderborn. Zw. 1366 und 1716befand sich das Amt im Besitz der Familie von Bar. Die Bedeutung des Amtes läßt sich an seiner Rolle innerhalb des Begräbnisrituals der Fbf.e ablesen, wo der Erblanddrost an erster Stelle hinter dem Leichenwagen die Stiftsritterschaft anführt, was für das Begräbnis des nur vier Tage amtierenden Wilhelm von Schencking 1585 belegt ist.

Im 16. Jh. treten die Ämter in den Quellen wieder in Erscheinung, 1586 ernannte Bernhard von Waldeck (1585-91) Johann von Bar zum Hofmarschall, der vorher bereits das Amt des Stallmeisters bekleidet hatte. Die Bedeutung des Hofmarschallamtes läßt sich an einer in den 1650er Jahren von Franz Wilhelm von Wartenberg erlassenen Hofordnung aufzeigen, wo der Hofmarschall in der Rangordnung unmittelbar auf den Fbf. selbst folgt. Bereits 1484 findet sich das Amt des Erbjägermeisters und 1510 die Erbjägerschaft.

Die Hofordnungen Franz Wilhelms von Wartenberg sahen im höf. Zeremoniell wieder die vier dem Adel vorbehaltenen klass. Hofämter des Marschalls, Truchsessen, Mundschenks und Kämmerers vor.

Der erste Notar der O.er Bischofskanzlei ist i. J. 1217 belegt. Noch in den ersten Jahrzehnten des 17. Jh.s hatte die Kanzlei keinen festen Sitz, wie Kanzleiprotokolle der Jahre 1608-13 belegen, sondern folgte dem Hof in die jeweiligen Landesburgen und Ämter. Die beiden Sekretäre des Kanzlers erhielten gegen Ende des 16. Jh.s jeder einen eigenen Aufgabenbereich, nach Regierungs- und Justizangelegenheiten getrennt. Nach der Hofordnung von 1590 gehörten zehn Personen zur Kanzlei, die dann in der ersten Hälfte des 17. Jh.s ihren Sitz in O. nimmt, wie aus der Bezeichnung »FürstlicheOsnabrückische Kanzlei« und der Kanzleiordnung Bf. Franz Wilhelms von Wartenberg aus dem Jahr 1652 ersichtl. wird, nach der die Kanzlei wie bisher in O. zu verbleiben hat. Bereits Bf. Heinrich von Sachsen-Lauenburg (1574-85) hatte versucht, mit der geplanten, aber letztl. gescheiterten Residenzverlegung sowohl seinen Hof wie auch den Verwaltungsmittelpunkt in O. zu verorten. Während seiner Amtszeit fanden die Kanzleisitzungen in O. im Barfüßerkl. statt. In der zweiten Hälfte des 16. Jh.s zeigen sich vermehrt Bestrebungen, die Organisation und Verwaltung des Stifts zu verbessern und dieInstitutionalisierung der Behörden voranzutreiben. Johann IV. von Hoya (1553-74) hatte mit der Aufteilung in eine »gemeine« und eine »geheime Sphäre« die Umstrukturalisierung der Kanzlei begonnen, sein Nachfolger Heinrich von Sachsen-Lauenburg hatte die Transformation in eine selbständige Behörde durch seine Regierungsart. aus dem Jahr 1585 vollendet. Während er die Angelegenheiten der »geheimen Sphäre« - dazu gehörten polit. Entscheidungen, diplomat. Missionen, aber auch die Finanzen - unter seine persönl. Kontrolle brachte, überließ er die Kanzleigeschäfte, wie etwa Rechtspflegeund Polizeiverwaltung, seinem Kanzler Peter von Weyhe. Mit dieser Aufteilung wurde die Möglichkeit zu einer Kanzlei als eigenständige Behörde mit festem Amtssitz geschaffen.

Die Verwaltung des Hochstifts wurde über Archidiakonate, Ämter und Gogerichte geführt. Bf. Adolf von Tecklenburg (1216-24) vollendete im 13. Jh. die Einteilung der Archidiakonate. 1325 ist in der Diöz. erstmals ein Generalvikar unter dem Titel »Offizial« belegt, der den Archidiakonen vorstand. Um 1500 war die Diöz. in 13 Archidiakonate mit 102 Kirchen unterteilt und bestand aus dem O.er Hochstift - einschl. der Exklave Reckenberg -, den Gft.en Ravensberg, Tecklenburg, Rietberg, Rheda sowie Teilen von Diepholz und dem Niederstift Münster, das erst 1667 diözesal zum Hochstift→ Münster kam.

Um 1400 ist die Gliederung des Hochstifts in sieben Ämter (Fürstenau, Vörden, Hunteburg, Wittlage, Grönenburg, Iburg, Reckenberg) abgeschlossen, die sich teilw. an die Burgengründungen angeschlossen hatten und von Drosten, Rentmeistern und Vögten verwaltet wurden. Aus dem Jahr 1556 liegt eine Ämterordnung vor.

Im 15. Jh. lassen sich Hinweise finden, daß die Verwaltungsorganisation als Folge landesherrl. Machterweiterung von einem Territorium ins nächste gelangte. Von 1441 bis 1450 regierte Heinrich II. von Moers, seit 1424 Bf. von → Münster und Bruder des Ebf.s von → Köln und Bf.s von → Paderborn, Dietrich von Moers (1415-63), das Hochstift O. Dietrich von Moers strebte einen Machtausbau im NW Dtl.s an und im Zuge dessen wurden moderne Verwaltungstechniken in die von seiner Familie beherrschten Gebieten eingeführt. Rechnungen aus → Münster zeigendie Übernahme des köln. Schemas und lassen gleiches auch für O. durch den Einsatz des in → Köln geschulten Verwaltungspersonal vermuten.

1225 verlieh Kg. → Heinrich VII. Bf. Engelbert I. von Isenberg (1224-26) das Recht, die Gogerichte zu O., Iburg, Melle, Dissen, Ankum, Bramsche, Damme und Wiedenbrück mit Gogf.en zu besetzen. Mit dem Erwerb des Gogerichts zu Angelbecke (Ostercappeln) Anfang des 16. Jh.s erlangt der Bf. von O. schließl. die Gogerichtsbarkeit im ganzen Hochstift. 1630 erfolgte eine neue Unterteilung unter Franz Wilhelm von Wartenberg, der für die Ausübung der Disziplinarvollmacht neue Bezirke, die Dekanate, einrichtet.

Im 16. und 17. Jh. entstand im Hochstift O. ähnl. wie in anderen Territorien ein frühmoderner Verwaltungsapparat unter Einbindung der älteren Lokalbehörden wie Ämter und Gogerichte. Dem Adel gelang es durch Ausbildung des eigenen Nachwuchses an den Universitäten, die Leitung der Verwaltungsbehörden wie Kanzlei, Hofgericht oder Rentkammer in den eigenen Reihen zu halten. Somit blieben administrative wie repräsentative Führungspositionen am Hof des Bf.s von O. in der frühen Neuzeit dem Adel vorbehalten.

Über die Struktur und Größe des fürstbfl. Hofes geben die Quellen seit den 1580er Jahren Aufschluß. Daraus läßt sich etwa ersehen, daß der Hofstaat Fbf. Bernhards von Waldeck (1585-91) 1587 aus 69 Personen bestand. Erste Ansätze, einen fsl. Hof nach den gestiegenen Repräsentationsanforderungen einzurichten, zeigen sich unter Philipp Sigismund von Braunschweig-Wolfenbüttel (1591-23), die weiterhin eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten des Hochstifts und der Dreißigjährige Krieg verhinderten diese Entwicklung jedoch zunächst. Im Jahr 1623, beim Tod Philipp Sigismunds, gehörten demfürstbfl. Hof 157 Hofdiener und 66 Hausdiener an. Mehrere junge O.er Adelige traten als Hofjunker in die Dienste des Landesherrn, etwa Franz von Beesten (1587), der Domherr Johann von Dincklage (1594-1602) oder Johann von dem Bussche (1602). Aus der Hofordnung von 1582 ist durch die darin festgelegte Tischordnung die Rangfolge der verschiedenen Ämter am Hofe ersichtl. Am ersten Tisch saßen die Räte, am zweiten die Junker, am dritten die Kanzleiangehörigen. Der Kanzler selbst hatte seinen Platz als bfl. Rat jedoch am ersten Tisch.

Seit dem SpätMA hatten die O.er Fbf.e ihre Res. von O. nach Iburg und Fürstenau verlegt. Dort konzentrierten sie ihre Bautätigkeit und ihre Hofhaltung. Der Versuch Heinrichs von Sachsen-Lauenburg 1583/84, auf dem Gelände des ehemaligen Augustiner-Eremitenkl.s einen neuen Residenzbau zu errichten, der auch die fsl. Verwaltungsbehörden aufnehmen sollte, scheiterte an seinem Tod 1585. Dennoch wird hier das Bedürfnis des Landesherrn nach einer zentralen Res., die Repräsentation und Verwaltung vereinigt, deutl.

Der repräsentative Charakter des fürstbfl. Hofes läßt sich an den ab den 1540er Jahren vorliegenden Hofregistern ablesen. Darunter fallendie Küchenregister, die über die verbrauchten Nahrungsmittel Aufschluß geben, wie auch Futterregister für die zu versorgenden Pferde. Zw. dem 14. Dez. 1587 und dem 7. April 1588 benötigte die bfl. Küche zu Iburg bspw. 33 Seiten Speck, 87,5 Schweinsköpfe, 111 Schweinerücken, 207 Mettwürste, 184 Stück Rindfleisch, 26 Kälber, 30 Hammel und 29 Lämmer. Gerade aus der Regierungszeit Philipp Sigismunds (1591-1623) liegen zahlr. Nachrichten über Maler, Bildhauer, Musiker und Theaterspieler am bfl. Hof vor; u. a. hielt sich i. J. 1607 eine Gruppeengl. Komödianten am bfl. Hof in Iburg auf. Bei der Hochzeitsfeier Gf. Johanns VII. von Oldenburg erschien Heinrich von Sachsen-Lauenburg 1576 mit einem stattl. Gefolge von 161 Pferden.

Nach der Übersiedlung nach O. in das dort neugebaute Schloß stand der barocken Prachtentfaltung am Hof Ernst Augusts I. von Braunschweig-Lüneburg (1661-98) nichts mehr im Wege; Hinweise über Schauspieler, Jagdpersonal, Musiker, Kutschen, exklusive Lebensmittel sind in ca. 3200 Rechnungsbelegen aus den Jahren 1662-80 erhalten. Die Küchenrechnungen für die Jahre 1671-80 weisen jährl. Ausgaben zw. 11 000 und 14 000 Reichstalern aus. Bereits 1680 siedelte der Fs. jedoch nach → Hannover um.

Quellen

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