MINDEN, BF.E VON
I.
Bf.e von M. mit Sitz in M. und Res. in Petershagen (seit 1306) - Fbm. seit 1180, 1649 säkularisiert und zu → Brandenburg gehörig. Herrschaftsgebiet: Das Territorium des Stifts schrumpfte im MA stark zusammen und umfaßte hauptsächl. das Umfeld der Stadt M. und seit 1398 die Herrschaft vom Berg.
II.
Um 802/04 wurde M. Sitz eines Bm.s unter dem ersten Bf. Erkanbert († 813) und, gefördert durch den sächs. Adel, entwickelt sich noch im 9. Jh. die Pfarrorganisation. Die erste Domweihe fand 802/812 statt. Das Immunitätsprivileg wurde 961 verliehen, 977 und 1009 erfolgten Zoll-, Markt- und Münzprivilege. Aufschwung nahm der Bischofssitz durch die Förderung Bf. Sigeberts (1022-36) in dessen Amtszeit auch mehrere kgl. Aufenthalte fallen. 1230 wurde die Zahl der Archidiakonate im Bm. auf zwölf festgesetzt, die Bezirke lagen in einem Gebiete zw. Wildeshausen,Soltau, dem Wiehengebirge und dem Weserbergland. Die Stiftsvogtei hielten zunächst die Billunger Hzg.e, deren Lehnsleute, die Herren vom Berge, bereits seit 1096 als erbl. Edelvögte eingesetzt wurden und die Vogtei bis zum Aussterben der männl. Linie 1398 innehatten.
Die Geschichte des M.er Territoriums ist von den Auseinandersetzungen mit den benachbarten Herren geprägt. Dazu gehörten die Gf.en von Hoya, Wölpe, Schaumburg, Ravensberg und die Edelherren von Diepholz und vom Berge. Die Bf.e versäumten es, rechtzeitig durch gezielten Burgenbau und Stadtgründungen ihre territoriale Vormacht im Hochstift zu sichern und die Landesherrschaft auszubauen. Vielmehr gelang es den benachbarten Territorialherren zunehmend, eigene Territorien innerhalb der M.er Diöz. zu errichten. Zu Beginn des 13. Jh.s waren die Besitzungen derart zusammengeschrumpft, daß esabgesehen von einigen Immunitätsbezirken und einigen Forsten kein eigenes Territorium mehr gab. Die folgenden Jahre brachten eine leichte Verbesserung durch den Erwerb einiger wichtiger Vogteien und Burgen. Aber die Stadterhebungen von Lübbecke um 1279, Petershagen um 1360 und Schlüsselburg 1400 waren zu spät erfolgt, um größeren Machtgewinn zu erreichen. Die ungünstige Situation zu Beginn des 13. Jh.s, bei der die wenigen Besitzungen ungesichert und weit verstreut waren, bewog die Bf.e dazu, Vogteien und Stiftsgüter an die benachbarten Gf.en zu verleihen. Später wurde versucht, dieseBelehnungen rückgängig zu machen, was aber nur gegenüber den Gf. von Wölpe gelang. Nachdem jedoch die Gft. Wölpe 1302 an die Hzg.e von → Braunschweig-Lüneburg gelangte, war der Kernraum des Stifts vom mächtigsten Territorialherrn der Region bedroht. Von den zwei Schwerpunkten, in denen sich Stiftsgut der M.er Kirche noch im 13. Jh. bes. konzentrierte, büßten die Bf.e von M. einen, näml. den zw. Deister und Leine, Wunstorf und Adensen seit dem beginnenden 14. Jh. an das Hzm. → Braunschweig-Lüneburg ein. Auch die Gf.en von Hoya konnten auf Kosten des Hochstifts M.ihre Expansion erfolgr. fortsetzen. Somit blieb nur noch ein Territorium übrig, das von den Amtsburgen Schlüsselburg, Rahden, Reineberg, Schalksburg/Hausberg und Petershagen begrenzt wurde. 1398 gelang jedoch eine wichtige Erweiterung des Territoriums durch den Erwerb der Herrschaft der ausgestorbenen Herren vom Berge. 1446 allerdings gab es einen weiteren Rückschritt, als der Bereich um Wunstorf endgültig an → Braunschweig verloren ging. Das Hochstift M. war damit auf einen schmalen Streifen am rechten Weserufer, den Raum der ehemaligen Herrschaft vom Berge und den Landstrich bisReineberg/Lübbecke reduziert.
Der Versuch, dem Hochstift mehr Sicherheit zu gewährleisten, indem man eine enge Bindung an das → Braunschweiger Herzoghaus suchte, geriet zum Fiasko. 1338 stellte Bf. Ludwig von Braunschweig-Lüneburg (1324-46) das Hochstift M. unter die Vormundschaft seiner Brüder, der Hzg.e Otto und Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg, die sich verpflichteten, die Rechte des Stifts und seiner Stände zu achten und Stiftseigentum nicht zu entfremden. Die Folge war eine weitere Auflösung des finanziell verarmten Hochstifts und eine Zentrierung des Territoriums auf die hzgl. BraunschweigerSchwerpunkte, was gleichbedeutend mit einem Bedeutungsverlust der Stadt M. war, die gegen diese Maßnahme verständlicherweise heftig, aber erfolglos opponiert hatte.
Das 13.-14. Jh. war insgesamt gesehen eine Phase mit sehr kurzen Pontifikaten (es gab 21 Bf.e in einem Zeitraum von 200 Jahren), in Abwesenheit regierenden Bf.en (Dietrich von Portitz gen. Kagelweit), längerer Sedesvakanz (1366-68) und Doppelwahlen (Otto von Wall und Volkwin von Schwalenberg). Eine persönl. Einflußnahme der Fbf.e auf ihren Hof wird ver-mutl. nur in wenigen Fällen stattgefunden haben. Eine Kontinuität innerhalb des Stifts konnte in dieser Zeit nur vom Domkapitel ausgehen. Nach einem Statut von 1348, das unter dem Eindruck der 1338 erfolgten Verpfändung des Bm.s an das Haus → Braunschweig stand, hielten Bf. und Domkapitel die Stiftsburgen in Zukunft als gemeinsames Eigentum, wie überhaupt der gesamte Stiftsbesitz nun in den Mitbesitz des Domkapitels ging, das sich für die Zukunft ein großes Mitspracherecht an polit. und wirtschaftl. Entscheidungen sicherte. EinZusammenbruch der bfl. Verwaltung wie 1338 sollte somit vermieden werden. Kurz danach, mit dem Beginn des Pontifikats Dietrichs von Portitz gen. Kagelweit (1353-61), ist dann auch die erste Wahlkapitulation des M.er Bm.s überliefert. Dadurch erlangte das Hochstift M. den verfassungsrechtl. Stand, den die anderen westfäl. Bistümer zum Teil 70-80 Jahre früher erreicht hatten. Entsprechend den Kapiteln der anderen westfäl. Bm.er stellte das M.er Domkapitel eine Repräsentation des westfälischen, engr. und ostfäl. Adels dar. Von den 119 Familien, die bis zum Anfang des 15. Jh.s. Mitglieder desDomkapitels stellten, stammten 24 direkt aus dem Fsm. M.
Etappenpunkt bei der Entstehung der Landstände im Hochstift M., denen Domkapitel, Städte und Ritterschaft angehörten, stellte der zur Finanzverwaltung verordnete »geschworene Rat« von 1348 dar, der aus zwei Domkapitularen bestand.
Aus dem Statut von 1348 wird auch deutl., daß die Stiftsburgen die Verwaltungszentren des Stifts waren, auf denen die ebenfalls durch das Statut belegten Amtleute (officiati) die Verwaltung, Gerichtsbarkeit und die Einziehung der Abgaben beaufsichtigten.
Der erste Gogf. des M.er Stifts wird 1368 am Stemweder Gogericht erwähnt. Ein weiteres Gogericht gab es in Bogenstelle, welches im 16. Jh. auf das Amt Rahden übertragen wurde. Ein weiteres Stiftsgericht war das Wichgrafengericht in der Stadt M., das jedoch durch die städt. Gerichtsbarkeit seit dem 14. Jh. in seiner Ausübung eingeschränkt war.
Von 1159-1398 war die Kirchenvogtei im Besitz der Familie vom Berge. Der aus dieser Familie stammenden Bf. Otto vom Berge (1384-97) vermachte als letzter der männl. Linie den Besitz des Geschlechts an das Stift.
Zw. 1250 und 1350 entstand die Ämterverwaltung im Stift M., die auf die Stiftsburgen Rahden, Reineberg, Schalksburg/Hausberge, Petershagen und Schlüsselburg ausgerichtet war, und denen bfl. Amtsleute vorgesetzt waren, die die Finanzverwaltung und zugl. wichtige Funktionen in der Gerichts- und Wehrverfassung wahrnahmen. Die Entwicklung M.s bleibt im Bereich der Verfassung und Administration dabei hinter den anderen westfäl. Bm.ern zurück, da die immer wieder auftretenden Krisen, wie die Verpfändung des Stifts 1338 immer wieder zu Rückschlägen führen.
Der Notar ist in M. für das Jahr 1217 belegt. Zu einem ähnl. Zeitpunkt also, als auch in den anderen westfäl. Bm.ern Notaren in den Quellen erscheinen. Leider wissen wir nur wenig über die weitere Ausbildung der Kanzlei. Offenbar befand sie sich nach der Verlegung der Res. häufig auf der Burg Petershagen, was daraus hervorgeht, daß sie während eines Pestausbruchs in Petershagen 1550/51 von dort nach M. verlegt wurde.
Die Entwicklung der Hofämter nahm ebenfalls einen ähnl. Verlauf wie in den benachbarten Bm.ern. Der Wichgf. und der Drost erscheinen erstmals 1167 in einer Urk., 1176 ist der Kämmerer belegt, 1181 der Marschall und 1196 schließl. der Schenk.
Beim Westfälischen Friedensschluß wurde das Bm. säkularisiert und → Brandenburg zugeschlagen.
Die Geschichte des Stifts M. macht deutlich, daß die Entwicklung eines Hofes der Bf.e nur eingeschränkt mögl. war. Ökonom. und polit. geriet das Stift im MA von einer Krise in die nächste, die den einem Fbf. entspr. Lebensstil verhinderten. Dies zeigt sich auch in der Geschichte ihrer Hauptres., der Wasserburg Petershagen, für deren erste Errichtung die Burg Wunstorf verpfändet werden mußte. Dennoch entstand in der Folgezeit kein entspr. repräsentativer Bau. Der Ausbau der Res. zu einem Schloß im Stil der Weserrenaissance durch den Baumeister Jörg Unkair konnte erst unter Bf. Franz vonWaldeck erfolgen (1530-54), der den Großteil der nötigen Finanzen aus eigener Tasche bezahlte. Zur gleichen Zeit Bf. von → Münster und → Osnabrück, verfügte er zudem über einen entspr. ausgebildeten Hof in seinen beiden anderen Territorien, die Hofhaltung in M. ist dagegen bislang noch kaum in das Blickfeld der Forschung geraten, was daran liegen mag, daß Franz von Waldeck meist außerhalb von M. residierte.
Ähnl. unbeachtet blieben auch die Amtszeiten seiner Vorgänger und Nachfolger. Zw. 1473 und 1633 entstammten von den neun Bf.en fünf dem hzgl. Haus → Braunschweig, und drei dem gfl. → Holstein-Schaumburg. Ihre Herkunft, ihre Familienbeziehungen, ihre repräsentativen Bedürfnisse und ihr privates Vermögen lassen auf einen Ausbau und eine Entwicklung des Hofes schließen, wie er auch in den anderen nordwestdt. Stiften des 16. und 17. Jh.s. stattgefunden hat. Gerade die Herkunft aus dem Haus → Braunschweig würde für die Amtszeiten dieser M.er Bf.e einverstärktes Interesse am Ausbau des Hofes vermuten lassen. Zumal einige von ihnen gleichzeitig auch weltl. Territorien hielten. Für das hzgl. Haus → Braunschweig, dessen Hof bereits seit längerem das Interesse der Forschung auf sich ziehen konnte, geben vielfältige Quellen (Hofordnungen, Rechnungen, Inventare) Auskunft über Größe, Gestalt und Funktionsweisen von Hof und Verwaltung. In wieweit die Braunschweiger Verhältnisse auf den M.er Hof übertragbar sind, bedarf der weiteren Untersuchung.
Dies zeigt sich auch in der verstärkten Bautätigkeit an der Res. in Petershagen und den Ausstattungsmaßnahmen des Bischofshofes in M. etwa unter Hermann von Schaumburg (1567-83). Dennoch liegen bisher keine Untersuchungen zum Hof der M.er Bf.e vor, gleiches gilt für die Res. in Petershagen. Zwei weitere Bf.e des 16. Jh.s hielten wie Franz von Waldeck weitere Bm.er, Georg von Braunschweig-Lüneburg (1554-66) war ebenfalls im Besitz des Bischofstuhls von → Verden und Heinrich Julius von Braunschweig-Lüneburg (1582-85) war gleichzeitig Bf. von → Halberstadt und zudemHzg. von → Braunschweig-Lüneburg. Für letzteren liegt eine ältere Darstellung seiner Hofhaltung im Bm. → Halberstadt vor, ausgehend von einer dort erlassenen Hofordnung. Christian von Schaumburg-Holstein (1599-1625) war ab 1611 auch regierender Fs. von → Lüneburg und verlegte seine Res. daraufhin nach → Celle. Damit hatte kein Landesfs. seit 1611 mehr im Stift residiert.
Quellen
StA Münster, Bestand »Fürstentum und Domkapitel Minden«. - Die Bischofschroniken des Mittelalters. Hermanns von Lerbeck Catalogus episcoporum Mindensium und seine Ableitungen, hg. von Clemens Löffler, Münster 1917 (Mindener Geschichtsquellen, 1). - Des Domherrn Heinrich Tribbe Beschreibung von Stadt und Stift Minden, hg. von Clemens Löffler, Münster 1932 (Mindener Geschichtsquellen, 2). - Das Chronicon Domesticum et Gentile des Heinrich Piel, hg. von Martin Krieg, Münster 1981(Geschichtsquellen des Fürstentums Minden, 4; Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen, 13). - Westfälisches Urkundenbuch, 6, 1898; 10, 1940/77.
Literatur
Blotevogel, Heinrich: Studien zur territorialen Entwicklung des ehemaligen Fürstentums Minden und zur Entstehung seiner Ämter- und Gerichtsverfassung, Diss. Univ. Münster 1939. - Dräger, Wilhelm: Das Mindener Domkapitel und seine Domherren im Mittelalter, in: Mindener Jahrbuch 8 (1936) S. 3-119. - Freise, Eckhard: Die Sachsenmission Karls des Großen und die Anfänge des Bistums Minden, in: An Weser und Wiehen. Beiträge zur Geschichte und Kultur einer Landschaft. Festschrift fürWilhelm Brepohl [...] zur Vollendung des 70. Lebensjahres, hg. im Auftr. des Mindener Geschichtsvereins von Hans Nordsiek, Minden 1983 (Mindener Beiträge zur Geschichte, Landes- und Volkskunde des ehemaligen Fürstentums Minden, 20), S. 57-100. - Frie, Bernhard: Die Entwicklung der Landeshoheit der Mindener Bischöfe, Diss. Univ. Münster 1909. - Hemann 1997. - Johanek 1997. - Liebe, Georg: Der Hofhalt des Bischofs Heinrich Julius von Halberstadt,Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde 28 (1895) S. 740-750. - Nordsiek, Hans: Vom Fürstbistum zum Fürstentum Minden. Verfassungsrechtliche, politische und konfessionelle Veränderungen von 1550 bis 1650, in: Westfälische Zeitschrift 140 (1990) S. 251-274. - Schoppmeyer, Heinrich: Die Ausformung der Landstände im Fürstbistum Minden, in: Mitteilungen des Mindener Geschichtsvereins 65 (1993) S. 7-47. - Scriverius 1966. -Widder 2000a.