MEISSEN, BF.E VON
I.
Hochstift M.: Obersächsischen Reichskreis, Exemtion 1399, reichsständ. Das Bm. M. lag im MA innerhalb der Mark M. Es wurde 968 im Zuge der Errichtung des Ebm.s → Magdeburg von Otto dem Großen zusammen mit den Bm.ern → Merseburg und → Zeitz gegr. Ordination und Weihe des Bf.s erfolgten Weihnachten 968 in → Magdeburg. Der Sitz von Bf. und Hochstift war der Burgberg M., wo sich auch die Kurien des Mgf.en und des Bgf.en befanden. Die bfl. Einkünfte bestanden seit dem 10. Jh. aus dem zehnten Teil der laufenden kgl.Einnahmen (Kirchenzehnt) in den slaw. Landschaften Daleminzien (Gebiet um Lommatzsch, Mügeln, M.), Nisane (Elbtal b. → Dresden), Milzane und Diedesa (Bautzner Land) sowie Lusici (Lausitz). Das bfl. Tafelgut war als Streubesitz über die ganze Mark verteilt. Zusammenhängende Gebiete, in denen die Bf.e. bis ins 16. Jh. territoriale Herrschaft ausübten, gab es im Wurzener Land, in der Oberlausitz mit dem Herrschaftsdistrikt Stolpen-Göda-Bischofswerda sowie in und um die Stadt Mügeln. Über die Stadt M. übte der Bf. keine Herrschaft aus. Die Ausbildung der bfl. Territorialherrschaft im 12./13.Jh. stand im Zeichen territorialer Auseinandersetzungen mit weltl. Herren. Grenzfestlegungen und Verträge gab es im 13. Jh. mit dem Kg. von → Böhmen, mit dem Mgf.en von M. und den Mgf.en von → Brandenburg. Schon ab dem 13. Jh. und verstärkt im 14./15. Jh. erlangten weltl. Fs.en Einfluß auf die Geschicke des Hochstifts. Am nachhaltigsten erwies sich das Engagement der → Wettiner. Mgfl. Klientelbildung im M.er Domkapitel und die häufige Anbindung der Bf.e an den wettin. Hof unterstützten in hohem Maße diese Entwicklung. Um der Abhängigkeit entgegenzuwirken, gabes Anfang des 15. Jh.s unter Bf. Thimo von Colditz (1399-1410) eine starke Anlehnung an den → böhm. Kg. Doch das Schutzbündnis zw. Bf. und Mgf. (1384), die Exemtion aus dem magdeburg. Metropolitanverband (1399), das mgfl. Besetzungsrecht für vier Kanonikate (1399), das kfsl. Präsentationsrecht für alle wichtigen Dignitäten des Domkapitels (1476) und die Vertretung des Bf.s bei den Reichstagen seit 1487 führten letztendl. zum wettin. Kirchenregiment, das in der Reformation zur vollen Entfaltung kam. Mit dem Unterschreiben der Konkordienformel durch den letzten Bf. Johann IX. vonHaugwitz (1579) und seinem Amtsrücktritt (1581) fand das kathol. Bm. M. sein Ende.
II.
Die curia des Bf.s wird erstmals 1231 erwähnt. Ihre Blüte erlebt sie unter Bf. Bruno von Porstendorf (1209-28), als in den Urk.n eine differenzierte Hofhaltung, zahlr. weltl. Gefolgsleute und geistl. Vertraute sichtbar werden. Einen Niedergang erlebte der Hof in der zweiten Hälfte des 13. Jh.s und im 16. Jh. Wichtige Hofhaltungen neben dem Hauptsitz M. hatte der Bf. in Stolpen, Mügeln, Wurzen und Nossen.
Stolpen wurde in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s zum wichtigsten Aufenthaltsort. Hier treten in der Folgezeit bis in die zweite Hälfte des 15. Jh.s weltl. und geistl. Getreue wie Truchseß, Marschall, Mundschenk, Küchenmeister, Zimmerer, Burgbesatzung, Offizial, Kapläne, Notare, Hofmeister, Konziliare, Knappen, Vasallen und niedere Dienerschaft entgegen. Das 1406 eingerichtete Kollegiatstift war ebenfalls Träger höf. Funktionen, wie das Testament Bf. Thimos von Colditz (1409) zeigt, in dem neben Kammermeister und Mundschenk auch Dekan und andere Kanoniker des Stolpener Stifts bedachtwurden.
Burg und Herrschaft Mügeln wurden wahrscheinl. schon um 1260 vom M.er Bf. erworben. Unter Bf. Withego II. von Colditz (1312-42) übten Dienstmannen der Leisniger Klientel den Burgdienst in Mügeln aus (1313, 1325, 1329). Bfl. Kapläne in Mügeln sind schon für das Jahr 1305 bezeugt. In der zweiten Hälfte des 14. Jh.s tritt hier ein Kaplan entgegen, der auch das Amt des Hofmeisters innehatte (1371, 1373). Mügelner Hofmeister sind bis in die zweiten Hälfte des 15. Jh.s überliefert (hofemyster zcu Mogelin 1465, 1489). Nach der Abgabe des Amtes Stolpen an den Kfs.en (1559)war Mügeln die wichtigste Res., auf die sich der letzte Bf. Johann IX. von Haugwitz (1555-81) nach seinem Amtsrücktritt zurückzog.
Die Burg Nossen gewann nach dem Erwerb (1315) an Bedeutung und erscheint bis zum Verkauf (1437) als Aufenthaltsort des Hofes. Bes. die Bf.e der zweiten Hälfte des 14. Jh.s waren mit ihrem Gefolge häufig in Nossen anwesend (Marschall, Burghauptmann, Vogt).
Wurzen, das seit 1114 Sitz eines Kollegiatkapitels war, erhielt v. a. unter Bf. Johann VI. von Salhausen mit dem Neubau des Schlosses und der Einrichtung der Salhausenschen Familienkapelle in der Wurzener Stiftskirche eine Bedeutung als bfl. Res.
Auf die Frühzeit des Bischofsshofs (ca. ab 1180) kann man aus vereinzelten Nachrichten über die familia und andere enge Vertraute des Bf.s rückschließen. Im 12. Jh. spielte das Amt des Kirchenvogts, das von Adligen ausgeübt wurde, eine wichtige Rolle (1154-85). Bei einer Stadtgründung 1185 werden erstmals familia und ministeriales nostri gen., die als bfl. Ratgeber und Vertraute fungieren. Das erste ministerial. Hofamt, ein Truchseß, ist zum Jahre 1183 bezeugt. 1182 wird das bfl. Gefolge erwähnt, das den Bf. auf seinenReisen begleitete. Dazu gehörte eine Reiterei mit fünfzehn Leuten.
Geistl. Hofämter weisen im HochMA gegenüber weltl. Hofämtern eine deutl. Priorität auf. Das Amt des Kaplan erscheint erstmals 1196. In der Zeit Bf. Dietrichs von Kittlitz (1190-1208) erscheinen sechs bfl. Kapläne. Die Kapläne besaßen bfl. Lehen (1196), waren Kapitelmitglieder nachgeordneter Stifte (Wurzen, Bautzen), hochstift. Vikare oder Pfarrer. Zeitw. wurde das Amt des Kaplans und des Notars von derselben Person ausgeübt (1306).
Die bfl. Kanzlei bestand 1215 aus einem bfl. Schreiber, der 1221 dann als Notar erscheint. Das Notarsamt war bis in die achtziger Jahre des 13. Jh.s mit einem Bautzner oder Meißner Kanonikat versehen (anfangs das Amt des Bautzner Domscholastikers: 1218, 1236). Im 14. Jh. hatten meist Vikare des Hochstifts das Notarsamt inne, die kurzzeitig auch das Amt des Kaplans ausüben konnten. 1357, 1366). In dieser Zeit kommt die Unterteilung der Kanzlei in Protonotar und Notar auf (1367). In den siebziger und achtziger Jahren des 14. Jh.s war das Amt des Notars mit einem Wurzener Kanonikat verbunden(1373, 1384).
Das Offizialat ging aus dem Kapellanat hervor. Der erste Inhaber des Amtes war vorher noch Kaplan (ca. 1289-ca.96) und wird 1310 als bfl. Offizial gen. In der Folgezeit stieg er zu hohen Würden im M.er Domkapitel auf (Kustos, Archidiakon der Kirchenprovinz Nisan). Das Amt des Offizials konnte mit einem Pfarramt oder mit einem M.er oder Wurzener Kanonikat verbunden sein.
Bei der Besetzung der geistl. Hofämter stellten die Mitglieder des M.er, Wurzener und des Bautzner Domkapitels demnach den Hauptteil und erweisen sich damit als Träger höf. Funktionen.
Für 1202 ist erstmals das Amt des Kämmerers nachweisbar. In dieser Zeit stützte sich der Bf. hauptsächl. auf dieses Amt und seine Kapläne. Mit wenigen Ausnahmen ist diese Kombination als typ. für den M.er Bischofshof im HochMA anzusehen, wobei Notariat und Offizialat das Kapellanat ergänzen. Während die Ämter des Marschalls, Truchsessen und Mundschenken eine untergeordnete Rolle spielten, zeigt das Kämmereramt bis Mitte des 15. Jh.s eine deutl. Kontinuität und damit seine bes. Bedeutung für den Bf. Für das ansonsten rezessive Erscheinungsbild der weltl. Hofämter waren vermutl. wirtschaftl.Engpässe des bfl. Haushalts verantwortl. So erscheinen während der Zehntstreitigkeiten und territorialen Auseinandersetzungen mit weltl. Herren (ca. 1250-90) außer dem Kämmerer nur zwei Personen, die für die zentrale Hofverwaltung in Frage kom-men (dominus Heinricus Burlaban noster miles: 1270 in M.; Eckehard von Mülbitz: 1272, 1276). Bei den Streitigkeiten übernahmen sie richterl. Funktionen und übten Gesandtschaftsdienste aus. Einer der beiden hatte später das Amt des Marschalls inne (1286). Dieser wirtschaftl. Zusammenhang offenbart sich nochmal Ende des 13. Jh.s, als für kurze Zeit der Villikus von M. das Amt des Marschalls innehatte (1284, 1291). Die Verschuldung des Bf.s und seiner familia (1292) beendete diese Phase jedochwieder. Im 14. Jh. taucht ein hoher Vertreter der Domstiftsgeistlichkeit als Marschall auf (1328: Reynherus marschalkus prepositus Wrzinensis).
Eine Ausnahme bildet der Hof Bf. Brunos von Porstendorf (1209-28) am Beginn der bfl. Territorialherrschaft in der Oberlausitz, wo man die bfl. familia in besonderer Ausprägung findet. Zwei Dienstmannenfamilien (von Dehnitz, von Wurgwitz) hatten die Hofämter des Mundschenks, des Kämmerers und des Marschalls inne. Knappen (pueri familiae nostrae), Truchseß und ein Leibarzt vervollständigen das Bild (1222). Erstmals erscheint das Amt des Kochs (1227). Hohe Geistliche gehörten ebenfalls zum engen Personenkreis um Bf. Bruno, so der Notar und Leiterder um 1218 eingerichteten Bautzner Domschule, der Propst des Wurzener Kollegiatstifts sowie ein weiteres Mitglied des M.er Domkapitels.
Erst ab 1350 verdichten sich in allen wichtigen Aufenthaltsorten des Bf.s die Belege für Marschall und Truchseß und andere Dienstleute. Erstmals ist das Amt des Hofmeisters unter Bf. Johann I. von Eisenberg (1342-70) zu sehen. Möglicherw. war dafür die mgfl. Hoforganisation Vorbild. Die Inhaber des Amtes entstammten der Domstifts- und der Pfarrgeistlichkeit. Ab der Mitte des 15 Jh.s taucht häufig der Hofmeister zu Mügeln als Inhaber eines eigenständigen Amtes auf, was für diese Zeit auf eine von Stolpen und M. getrennte Hofhaltung schließen läßt.
Das Amt des Münzmeisters begegnet nur kurzzeitig. Anfangs erscheint ein Laie (1349, 1366) und später ein Kanoniker (1369) als Inhaber.
Quellen
Archiv für Sächsische Geschichte und Alterthumskunde, hg. von Karl Gautsch, Jg. 1, Grimma 1843. - CDSR I,A. - Codex diplomaticus Lusatiae superioris, hg. von Gustav Köhler, Bd. 1, Görlitz 1856. - Codex diplomaticus monasterii Buch, in: Schöttgen/Kreysig 2, 1755, S. 171-325. - Originalurk.n und Regesten im HSA Dresden. - CDSR II, 1-3, 1864-67. - Urkundenbuch der Stadt Meißen und ihrer Klöster, hg. von Ernst Gotthelf Gersdorf,Leipzig 1873 (CDSR II,4).
Literatur
Brunn, Kunz von: Das Domkapitel in Meißen im Mittelalter. Ein Beitrag zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der deutschen Domkapitel, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Meißen 6 (1904) S. 121-253. - Fiedler, Almut: Die Entwicklung des Burg-Stadt-Verhältnisses in den bischöflich-meißnischen Städten Wurzen, Mügeln und Nossen von seinen Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, in: Arbeits- und Forschungsberichte zur sächsischen Bodendenkmalpflege 32 (1988) S. 81-183. -Lobeck, Albrecht: Das Hochstift Meißen im Zeitalter der Reformation, Köln u. a. 1971 (Mitteldeutsche Forschungen, 65). - Machatschek, Ernst: Geschichte der Bischöfe des Hochstifts Meißen in chronologischer Reihenfolge, Dresden 1884. - Rittenbach/Seifert 1965. - Schlesinger, Walter: Verfassung und Wirtschaft des mittelalterlichen Bistums Meißen, in: Das Hochstift Meißen. Aufsätze zur sächsischen Kirchengeschichte, hg. von FranzLau, Berlin 1973 (Herbergen der Christenheit, Sonderbd.), S. 33-53. - Schlesinger 1-2, 1983.