Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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LÜTTICH, BF.E VON

I.

Bfl. Rfsm. Nach Tongern (bis zum 6. Jh.) und Maastricht (6.-8. Jh.) wurde L. bfl. Res. und »Hauptort« der Diözese um 800 und ist dies bis heute geblieben. Das Gebiet, über welches sich die polit. Macht der Bf.e erstreckte (um die Mitte des 10. Jh.s Besitzungen zu L., Tongern, Maastricht, Huy, Namur und Dinant mit den Abteien Saint-Hubert und Lobbes), wurde durch folgende Erwerbungen vergrößert: die Gft. Huy (985), die Abtei Gembloux und die Gft.en Brugeron (987) und Haspinga (Haspengau, Hesba 1040), Stadt und Herrschaft von Bouillon(1096), die Stadt Sint Truiden/Saint-Trond (1227) und die Grafschaft Looz/Loon (1366). Die Grenzen des Fsm.s blieben danach unverändert bis zu seiner Auflösung in den Jahren 1793/95. Während des gesamten MA bis zum Jahre 1559 breitete sich die Diöz. von L. vom Unterlauf der Maas bis zum Semois und vonAachen bis → Nivelles und Löwen aus, d. h. über das Gebiet von Namur, Limburg und große Teile von → Brabant und → Luxemburg. Der Fbf. von L. war zudem der Lehnsherr der Mehrzahl der Fs.en der benachbarten Territorien, insbes. der Gft. Hennegau (ab 1071/76).

II.

Im 11. und 12. Jh. war der Bf. von zwei Höfen (curiae) umgeben, einem engeren und einem weiteren. Der erste umfaßte einerseits die Inhaber der klass. Hofämter (Mundschenk, Seneschall, Kämmerer), zu denen noch einige weitere Adlige, ministeriales und Mitglieder der familia sancti Lamberti hinzukamen, andererseits der Kaplan und der Vikar des Bf.s (ein Mitglied der Hofkapelle, der den Prälaten in Abwesenheit vertrat) sowie die wichtigsten kirchl. Würdenträger L.s. Siestellten die nahe Umgebung des Bf.s dar, halfen ihm bei der Erfüllung seiner geistl. und weltl. Pflichten, wirken auf seine Handlungen und auf seine Entscheidungen ein. Der erweiterte Hof setzt sich aus dem um die adligen und kirchl. Würdenträger der Diöz. vermehrten engeren Hof zusammen und bildet damit die gemischte bfl. Synode, die zweimal im Jahr durch den Bf. zusammengerufen wurde. Diese große Versammlung hatte eine sehr weitreichende Kompetenz in Bezug auf alles, was unter die bfl. Macht fiel (Administration, Regierung, Unterricht, Justiz). Während der zweiten Hälfte des 12. Jh.s, unterdem vereinten Einfluß des Prozesses der Territorialisierung, des Niedergangs des Systems der Reichskirche und des fortschreitenden Verblassens der Autorität des röm. Kg.s verringerte sich der Einfluß der gemischten Synode und verlor seine Bedeutung zugunsten der näheren Umgebung des Bf.s, des engeren Hofes, die allein sich eine tatsächl. Vitalität zu bewahren vermochte.

Im 13. und 14. Jh. umfaßte der bfl. Hof zwei Kreise, die sich gegenseitig durchdrangen. Die bfl. Bediensteten waren die Archidiakone (acht an der Zahl seit Beginn des 13. Jh.s; in den Quellen sehr präsent an der Seite des Bf.s in der ersten Hälfte des 13. Jh.s), die oft Mitglieder des päpstl. Hofes in Avignon waren und daher häufig im folgenden Jh. nicht am Hof in L. anwesend waren: der Generalvikar (anscheinend seit 1215), der den abwesenden Prälaten in einigen bfl. Funktionen vertrat, der Siegelmeister (scel-{ leur), der Hilfs- oder Suffraganbf., sehr oft Bf.in partibus und Mönch, Zisterzienser oder Bettelmönch, Inhaber der potestas ordinis und als solcher einzig berechtigt, zusammen mit dem Fs.en gewisse bfl. Missionen stricto sensu zu erfüllen, der Offizial (erste Erwähnung 1214), der durch Übertragung wenigstens teilw. die Gerichtsherrschaft des Prälaten ausübte, und der Marschall (ebenfalls zuerst 1214 erwähnt), dessen Aktivitäten sich mehr auf den Hof als auf die Kriegführung bezogen. Der Aufstieg dieser zwei zuletzt genannten Personen, der parallel zum fortschreitendenMachtverlust der zum Hof gehörigen Amtsinhaber stattfand, vollzog sich unter der Herrschaft des Bf.s Hugues de Pierrepont (1200-29). Zu diesen »hohen Beamten« des Hofes kam das Verwaltungspersonal insbes. der Kanzlei (s. u.), der engere Kreis um den Bf. (Hofmeister, Kammerdiener, Türhüter, Köche, Falkner, Barbiere, Waffenmeister, Ärzte, Kapellane usw., die alle ein zieml. unscharfes Profil in den Quellen haben), der Einnehmer, der die Abgaben vom bfl. Tafelgut einsammelte, und die bfl. Amtleute als baillis und Bgf.en (châtelains), derenFunktionen für die ersteren hauptsächl. gerichtl., für die letzteren hauptsächl. milit. waren. Zu diesem ersten Kreis kam eine ganze Anzahl von Männern hinzu, die, manchmal ohne präzise Funktionen, notwendigerweise zu den »Männern des Bischofs« gezählt werden müssen. Sie hatten eine Reihe von Eigenschaften mit den zuvor erwähnten Amtsinhabern gemeinsam: 1) der Bf. hatte ungeteilte Ernennungsrecht für die Ämter. 2) Jedes Auswahlkriterium war der entscheidenden Bedingung untergeordnet, diejenigen Männer an seiner Seite zu versammeln, die ihm zugl. unmittelbaren und ständigen Dienst zuleisten in der Lage waren. 3) Unter ihnen waren eine Anzahl von Familienmitgliedern des Fbf.s oder einige seiner Freunde, seiner Landsleute oder zumindest Personen, die sich in derselben Sprache ausdrückten, ebenso aber auch Graduierte. 4) Sehr oft entschädigte der Fs. die Seinen, indem er ihnen Ämter und Rechte übertrug, die Geld einbrachten, also Einkommensquellen durch Lehen, Präbenden, Ämter, Schöffen- und Maierfunktionen erschloß. 5) Der Kreis um den Bf., der zuerst familia, Hofstaat war, blieb, auch nachdem er sich in den Rat verwandelt hatte, immerHofgesellschaft. Seine Mitglieder besetzten Schlüsselposten, oberhalb und unterhalb der politischen Entscheidungsebene, blieben aber nichtsdestoweniger am Rande, an der Peripherie einer Macht, von der der Bf. die alleinige Inkarnation zu sein beanspruchte. Es ist notwendig, zu unterstreichen, daß der bfl. Hof, d. h. der Fbf. sowie mehrere seiner Vasallen und verschiedene Mitglieder seines Hofstaates, am ehesten in der Bewegung und auf Reisen, während der die Lehnsverhandlungen vor dem L.er Lehnshof stattfanden, deutlich wahrgenommen werden kann und zwar aufgrund der »Livres de fiefs«(Lehnsbücher), Verzeichnisse, in denen die feudalen Lehnstransaktionen von Tag zu Tag vermerkt wurden.

Gegenwärtig ist es äußerst schwierig, einen Überblick über den L.er Bischofshof in der Frühen Neuzeit zu geben, denn der Hof als solches ist bislang noch nicht untersucht worden, zumindest was die Zeit vor 1648 betrifft. Es empfiehlt sich, die Existenz einer Institution zu jener Zeit hier anzuzeigen, deren abgekürzter Name viell. flüchtig am Ende des Mittelalters erscheint, aber die eine wirkl. Bedeutung anscheinend erst ab dem 16. Jh. erhielt: der Private Rat (Conseil privé) des Fs.en. Gewählt durch diesen, von veränderl. Mitgliederzahl, besaß dieses Kollegiumeinige Kompetenzen im Verordnungs-, gerichtl., milit. und bes. administrativen Bereich (allg. Polizei), die sich erst seit der Herrschaft des Bf.s Ernst von Bayern (1581-1612) genauer abzeichneten.

Was die bfl. Kanzlei betrifft, so ist festzustellen 1) das scheinbare Verschwinden des cancellarius ab 1192 und sein Wiederauftauchen im Jahre 1415. 2) In der Zwischenzeit die Erwähnung einer ganzen Reihe von Bediensteten (Notare, scriptores, clerici, secretarii), die eine nicht unerhebl. Rolle bei der Ausarbeitung der bfl. Urk.n gespielt haben müssen, ohne daß es möglich ist, sie genau zu bestimmen. Die Zahl derselben steigt, ihre Rolle konkretisiert sich, ihre Bedeutung nimmt zu, ihr Profil bildetsich unter der Herrschaft von Adolf von der Marck (1313-44) voll aus; und es läßt sich 3) sagen, daß sich in der Regierungszeit dieses Prälaten, die eine besonders wichtige Etappe in der Entwicklung des L.er Staates darstellt., die L.er Kanzlei, die einen beträchtl. Entwicklungsrückstand hinsichtl. der benachbarten Fsm.er und Bm.er aufwies, die ersten Anzeichen einer notwendigen Verwaltungsreform erkennen ließ. 4) In der Frühen Neuzeit ist der Kanzler der Vorsitzende des Privaten Rates.

Unter den zahlr. berühmten Persönlichkeiten, die am Hof des Bf.s von L. präsent waren, wird man die Namen von Jacques de Vitry, des Theologen Bonifaz von Brüssel, Jacques von Troyes, Jurist und Theologe, bevor er unter dem Namen Urban IV. Papst wurde, Tebaldo Visconti aus Piacenza, Papst unter dem Namen Gregor X. im 13. Jh., sehr zahlr. Vertraute der Päpste von Avignon, mehrere Mitglieder der Familien Orsini und Aubert, darunter der künftige Papst Innozenz VI., sowie der Chronist Levold von Northof, im 14. Jh., im Gedächtnis behalten. Jan van Eyck war möglicherweise in L. tätig, währendJohann von Bayern (1389-1418) dort einfacher Elekt war, ebenso wie Ehrhard von der Marck (1505-38) in seinem Gefolge den ital. Hellenisten Jerôme Alexandre und den Geheimwissenschaftler Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim, Erasmus, den Humanisten Juan Luis Vives, den Theologen Johannes Eck oder auch den Maler Lambert Lombard protegierte.

In Anbetracht der allg. und spezif. fragmentar., spezif. L.er Quellen - insbesondere des Fehlens bfl. Rechnungen, fatal für die ma. Periode - und nahezu vollständigen Mangels an Spezialuntersuchungen zu diesem Bereich ist es gegenwärtig nicht möglich, ein genaueres Bild des bfl. Hoflebens in L. vorzulegen.

Quellen

Archives de l'État à Liège. Cour féodale de Liège, Registres 41 und folgende. - Poncelet, Édouard: Le livre des fiefs de l'Église de Liège sous Adolphe de la Marck, Brüssel 1898 (Commission Royale d'Histoire. Publications in-8°, 18). - Poncelet, Édouard/Vannérus, Jules: Les feudataires de la principauté de Liège sous Englebert de la Marck, 2 Bde., Brüssel 1948-49 (Commission Royale d'Histoire. Publications in-8°, 60).

Halkin, Léon-Ernest: Le mécénat d'Érard de la Marck (1505-1538), in: La Vie wallonne 54 (1980) S. 7-38. - Hansotte, Georges: Les chanceliers des évêques etprinces de Liège aux Temps Modernes, in: Bulletin de la Commission royale d'Histoire 150 (1984) S. 523-532. - Hansotte, Georges: Les institutions politiques et judiciaires de la principauté de Liège aux Temps Modernes, Brüssel 1987. - Kupper 1981. - Kupper 1993. - Lejeune, Jean: Introduction historique, in: Le siècle de Louis XIV au pays de Liège (1580-1723) (Ausstellungskatalog), Lüttich 1975, S. IX-XCIII. -Marchandisse, Alain: Un prince en faillite. Jean de Flandre, évêque de Metz (1279/80-1282), puis de Liège (1282-1291), in: Bulletin de la Commission royale d'Histoire 163 (1997) S. 1-75 [einige Elemente, die das tägl. Leben des Fürstbf.s und seiner Umgebung betreffen]. - Marchandisse 1998. - Marchandisse, Alain: L'entourage de Jean de Bavière, prince-élu de Liège (1389-1418), in: À l'ombre du pouvoir (im Druck).