DORPAT, BF.E VON
I.
Das Bm. D. ist aus dem 1211 für die Esten gegründeten Bm. hervorgegangen, das seinen Sitz in Leal an der estländ. Westküste haben sollte. Nachdem der erste Amtsinhaber auf dän. Seite im Kampf gegen die Esten 1219 gefallen war, führte das polit. Kräfteverhältnis zu einer Teilung. Während unter dän. Einfluß in → Reval ein eigenes Bm. seinen Sitz erhielt und auf Dauer Glied der dän. Kirchenprovinz Lund blieb, berief der → Rigaer Bf. Albert seinen leibl. Bruder Hermann von Bekeshovede 1220 zum Bf. von Leal für den S und W Estlands. Dochauch für diesen Bereich wurden zwei Bm.er vorgesehen, wobei Bf. Albert von Riga wg. der schwebenden milit. Verhältnisse die westl. Landschaft Maritima (Wiek) sowie Ösel und die anderen vorgelagerten Inseln vorläufig behielt, ehe dort 1228 das Bm. → Ösel-Wiek eingerichtet wurde, während Bf. Hermann sich für die südl. und östl. Landschaften entschied. Nachdem dieser zunächst Odenpäh als Sitz ausersehen hatte, entschied er sich jedoch kurz darauf für D. am Embach. Da dies der endgültige Bischofssitz war, wurde D. mit päpstl. Genehmigung 1235 der Name des südöstl. estländ. Bm.s. Mitder Einrichtung der livländ.-preuß. Kirchenprovinz 1245 wurde D. dieser zugeordnet, der zuständige Ebf. saß seit 1253 in → Riga. Da die Eroberung Südestlands unter maßgebl. Beteiligung des Schwertbrüderordens erfolgt war, wurde 1224 wie für → Riga auch hier eine Landesteilung vorgenommen. Der Bf. erhielt als Landesherrschaft die zw. Embach, Würzsee und Peipussee gelegene Landschaft Ugaunia sowie nördl. anschl. Jogentagena, Sobolitz und einen Teil von Waiga, während die Ordensritter westl. bis zum Rigaer Meerbusen die Landschaft Sackala, ferner Alempois, Nurmegunde,Mocha und einen Teil von Waiga als Landesherr in Besitz nehmen konnte. Ähnl. wie gegenüber dem Bf. von → Riga hatte der Ordensmeister auch dem Bf. von D. einen Treueid zu leisten, der ihn zum Kampf gegen die Heiden und zum Schutz des Bm.s verpflichtete. Diese Verpflichtung hatte auch der → Deutsche Orden zu übernehmen, als der Schwertbrüderorden diesem 1237 inkorporiert wurde. Unter Heiden waren nicht nur die zu missionierenden Esten gemeint, sondern auch benachbarte Völker, von denen die Litauer als aufsteigende Großmacht ständig gefährl. blieben. 1225 erlangte Bf.Hermann zusammen mit seinem Bruder, Bf. Albert von Riga, ksl. Rechtsschutz durch eine Lehnsurkunde Kg. → Heinrichs (VII.). Auch wenn das Bm. als Mark des Reichs bezeichnet wurde, entwickelte sich ebenso wenig wie für → Riga eine Belehnungstradition durch das Reichsoberhaupt. Dies zeigte sich 1426, als der damalige D.er Bf. mit dem Ebf. von → Riga bei Kg. → Sigismund um eine Belehnung nachsuchte, weil sie sich auf diese Weise eine diplomat. Stärkung ihrer Stellung gegen den → Deutschen Orden erhofften. Im Verlauf der ma.Geschichte Livlands hat das Hochstift D. in den Auseinandersetzungen des Erzstifts → Riga mit dem → Deutschen Orden zumeist auf der Seite des Erzstifts gestanden, auch wenn es dem → Deutschen Orden wiederholt gelungen ist, im Zuge seiner Bemühungen um die Schutzherrschaft über die livländ. Hochstifte einen Bf. eigener Wahl durchzusetzen. Auch in D. begann sich etwa seit den 1520er Jahren die Reformation durchzusetzen, obwohl der Bf. dies aufzuhalten versuchte. Das Hochstift D. war wg. seiner geograph. Lage im 15./16. Jh. vermehrt russ. Angriffen ausgesetzt.Als 1558 Zar Ivan IV. der Grausame den Eroberungskrieg gegen Livland eröffnete, der wenige Jahre später zur Auflösung der Herrschaftsgemeinschaft aus Orden und Bf.en führte, war D. das erste Opfer, das dann jedoch zu dem Teil Altlivlands gehörte, der an Polen-Litauen fiel.
II.
Bfl. Res. sollte vor der eigentl. Gründung des Bm.s D. die Burg Leal an einer Bucht der Westküste Estlands gegenüber der kleinen Insel Mone werden. Als sich Bf. Hermann für das südöstl. Bm. entschieden hatte, sollte zunächst die Burg Odenpäh in der Nähe der Quelle des Embachs mitten in der Landschaft Ugaunia Bischofssitz werden. Doch bald entschied sich der Bf. für die Feste D. am Unterlauf des Embachs, der die Nordgrenze der Landschaft Ugaunia bildete. Erst hier entstanden auf dem Domberg die bfl. Burg und die Kathedrale St. Peter und Paul. Anders als in denanderen Hochstiften der Kirchenprovinz → Riga haben die D.er Bf.e bis zu ihrem Ende an ihrem Residenzort festgehalten.
1224 brachte Bf. Hermann einen seiner Brüder, den Augustiner Rothmar aus Segeberg mit, um mit ihm als Propst ein Domkapitel zu gründen, das einer Augustinusregel folgte, so daß die zweithöchste Würde ein Prior war. Doch wurde schon nach Rothmars Tod (1234) noch zu Zeiten von Bf. Hermann aus nicht erkennbaren Gründen die Regulierung des Kapitels und damit das gemeinschaftl. Leben aufgehoben, so daß das Kapitel seitdem freiweltl. war. Nunmehr hatte ein Dekan die zweithöchste Würde unter den Domherren inne, die ihre Häuser in der Domumgebung errichteten und persönl. Pfründen verwalteten.Auch der D.er Bf. arbeitete mit einer Kanzlei, an deren Spitze sich zunächst ein Kaplan befand. Seit dem 14. Jh. tauchen in den Quellen weitere Mitarbeiter als Notare, Schreiber, Sekretäre, Prokuratoren oder Vikare auf. Der Begriff Kanzler erscheint nicht vor 1475. Wie im Erzstift → Riga haben die D.er Bf.e ihre Vasallen belehnt. Diese traten schon früh polit. in Erscheinung, so 1304 bei einem Vertrag aller livländ. Landesherren. Ende des 14. Jh.s sind sie als Korporation zu erkennen (gemeine riddere und knechte), sie halten eigene Versammlungen ab. Als sich1400 der amtierende Bf. polit. und finanziell in seinen Kämpfen gegen den → Deutschen Orden übernommen hatte, konnten die Vasallen sogar einen Angehörigen als Nachfolger durchsetzen. 1457 wurde ihr Charakter als Landstand in einem Privileg des Bf.s anerkannt. Seit dem 14. Jh. richtete sich das Lehnswesen auch im Hochstift D. nach den seitdem entstandenen Lehnbüchern. Im Gericht ließ sich der Bf. wohl durch den »Mannrichter« vertreten. An der Spitze der bfl. Landesverwaltung stand der Stiftsvogt, der in D. saß. Ihm zur Seite standen Bgf.en, Hauptleute, Landknechte und andereAmtleute, die auch die anderen Burgen des Bf.s verwalteten. Der Stiftsvogt stand der bfl. Gerichtsbarkeit über dessen Bauern vor.
Die Einkünfte des Hochstifts und damit für den bfl. Hof D. wurden durch die bäuerl. Abgaben erzielt und kamen aus den bfl. Eigenwirtschaften, den Tafelgütern. Diese Höfe lagen zumeist im S des Territoriums. Dem Bf. stand das Münzrecht zu, das er offenbar im frühen 15. Jh. der Stadt D. übertragen hatte. Über diese Stadt lief auch ein kleinerer Teil des hans. Rußlandhandels. Inwieweit die Landesherrschaft an den Einnahmen beteiligt war, ist nicht überliefert. Der Bf. übte über die Stadt die Landes- und Gerichtsherrschaft aus.
Quellen
Livländische Chronik, 1955. - Livländische Güterurkunden, 1-2, 1908-23. - Liv-, Est- und Kurländisches Urkundenbuch I-III, 1853-1938.
Literatur
Arbusow d. Ä., Leonid: Livlands Geistlichkeit vom Ende des 12. bis ins 16. Jahrhundert, in: Jahrbuch für Genealogie, Heraldik und Sphragistik (1900) S. 33-80, (1901) S. 1-160; (1902) S. 39-134; (1911-13) S. 1-432. - Arbusow 1921. - Dopkewitsch 1933. - Gernet, Axel von: Verfassungsgeschichte des Bisthums Dorpat bis zur Ausbildung der Landstände, Dorpat 1896 (Verhandlungen der gelehrten Estnischen Gesellschaft zu Dorpat, 17). -Hellmann, Manfred: Art. »Dorpat«, in: LexMA III, 1986, Sp. 1322-25. - Hellmann 1989. - Jähnig, Bernhart: Art. »Damerow, Dietrich«, in: Altpreußische Biographie IV, 1995, S. 1197. - Kostrzak 1985. - Rauch 1975. - Schonebohm 1910. - Est- und Livländische Brieflade, 1879, S. 335-378.