RIGA, EBF.E VON
I.
Die Anfänge eines Livenbm.s vor der Gründung R.s liegen in Üxküll an der Düna, wo um 1180 der aus → Holstein gekommene Augustiner Meinhard zu missionieren begann, 1184 eine erste kleine Kirche errichtete, die nachseiner 1186 in → Bremen erfolgten Bischofsweihe erste Bischofskirche wurde. 1201 verlegte sein zweiter Nachfolger im Bischofsamt, der vormalige → Bremer Domherr Albert von Bekeshovede, aus verkehrsgeograph. und strateg. Gründen den Bischofssitz dünaabwärts auf ein »geräumiges Feld« bei der Einmündung des Rigebaches, wo die bfl. Res. und die Stadt R. entstanden. Der Bf. versuchte in seiner werdenden Diöz. als Machtgrundlage eine Lehnsherrschaft mit Hilfe von zu belehnenden Vasallen zu errichten. Seine Heimat,das Erzstift → Bremen, mochte ihm als Vorbild dienen. Die kurzfristig anwesenden Kreuzfahrer und der 1202 in R. gegründete Schwertbrüderorden sollten bei der Unterwerfung der einheim. Stämme mitwirken. Letztere forderten bereits i. J. 1207, an der werdenden Landesherrschaft beteiligt zu werden. Von dem bis dahin unterworfenen Gebiet der Liven an der Livländischen oder Treidener Aa erhielten die Ordensritter das Drittel um Segewold und Rodenpois östl. R., während dem Bf. zwei Drittel mit den liv. Landschaften Thoreda (Treiden) und Metsepole verblieben. 1211 wurde das Gebiet an derDüna von Dünamünde bis Kokenhusen erstmalig geteilt, wobei dem Ritterorden zunächst ein Anteil um Ascheraden übergeben wurde, ehe 1213/14 durch Gebietstausch die jeweiligen Gebiete im Zusammenhang mit neuen Unterwerfungen vergrößert und abgerundet werden konnten. Der päpstl. Legat Wilhelm von Modena legte in einem Schiedsspruch 1225/26 fest, daß von der Landschaft Tolawa die Schwertbrüder das Gebiet nördl. Wenden mit Wolmar erhielten, während der Bf. das östl. benachbarte Gebiet bekam. Von der Landschaft Adsel ging das Gebiet → Marienburg an den → Orden, während dieöstl. zwei Drittel bfl. wurden. Oberhalb der Stadtmark R. vorwiegend am linken Dünaufer wird das kleine Domkapitelsgebiet Dahlen erkennbar. Nach 1230 faßt der Bf. auch in der kurländ. Landschaft Wannema (Vredecuronia) Fuß. Ähnl. gelingt vorübergehend in der werdenden Diöz. → Ösel-Wiek. Nach der Neuordnung der Kräfteverhältnisse infolge der Inkorporierung der Schwertbrüder in den → Deutschen Orden (1237) muß der R.er Bf. dies wieder aufgeben. 1251 verzichtet das Bm. R. auf Ostkurland, wo nur das Domkapitel einige Besitztümer bis ins 15. Jh. behält. Im Gegenzug wird das1218 gegründete Bm. Semgallen R. eingegliedert. Im weiteren Verlauf des 13. Jh.s gelingt es nur noch, die R.er Landesherrschaft am nördl. Dünaufer im Bereich des früheren Fsm.s Gercike auszudehnen, während Ostlettgallen und die Gebiete südl. der Düna an den Orden fallen, da er die Last der Eroberung weitgehend allein getragen hatte.
Nach chronikal. Nachricht soll Bf. Albert 1207/08 sein Bm. bei Kg. → Philipp dem Reich als Lehen angetragen haben. Mit der päpstl. Bestätigung der ersten Landesteilung zw. Bf. und Ritterorden wurde der Ordensmeister zu einem Treueid gegenüber dem Bf. verpflichtet, während beide in ihren Landesherrschaften voneinander unabh. sein sollten. 1225 erlangte Bf. Albert ksl. Rechtsschutz durch → Heinrich (VII.), den Sohn Ks. → Friedrichs II. Es hat sich jedoch hierdurch keine Tradition einer Belehnung R.s durch das Reichsoberhaupt ausgebildet. Eine solche wurdenur ganz selten eingeholt, wenn dies als Schutz gegenüber dem Ritterorden für zweckmäßig gehalten wurde. Nachdem 1245 eine Kirchenprovinz für Preußen und Livland eingerichtet worden war, entschied sich Ebf. Albert Suerbeer 1251 für R. als Sitz, den er nach 1253 einnehmen konnte. Die weitere livländ. Geschichte bis zur Reformationszeit wird bestimmt durch die Auseinandersetzungen zw. dem Ebf. und dem → Deutschen Orden um die polit. Führung. Die geringeren Machtmittel der Ebf. führten dazu, daß diese von 1307-74 sich vorwiegend außer Landes an der päpstl. Kurie in Avignon aufhielten.Schon 1305 hatte der Zisterzienserorden sein Kl. Dünamünde an den → Deutschen Orden verkauft, so daß dessen Gebiet damit aus dem Erzstift ausschied. 1330 konnte der Ordensmeister die ebfl. Stadt R. einnehmen, so daß diese für Jahrzehnte zum Ordensgebiet gehörte. Erst im 15. Jh. kam es zw. Ebf. und Orden zu Vereinbarungen über eine gemeinsame Stadtherrschaft. 1397-1423/26 und seit 1452 folgte das R.er Domkapitel zwar der Regel des → Deutschen Ordens, doch änderte dies nichts an der verfassungsrechtl. Selbständigkeit des Erzstifts. Das gilt auch für die zwölf Jahre, 1405-17, indenen der Ebf. das Erzstift an den Landmeister verpachtet hatte, um mit den Einnahmen ein Diplomatenleben im Reich führen zu können. Nachdem sich die Reformation in der Stadt R. und auch auf dem Lande weitgehend durchgesetzt hatte, endete die Geschichte des Erzstiftes R. 1561, als infolge des großen livländ. Krieges die livländ. Herrschaftsgemeinschaft unterging und die Gebiete des → Deutschen Ordens und der Bf.e unter Polen-Litauen, Schweden und Dänemark aufgeteilt wurden.
II.
Als Bf. Albert 1201 seine Res. von Üxküll in das neu gegründerte R. verlegte, errichtete er diese zunächst am Bach Rige, während die erste kleine Kathedrale (Dom) mit dem Sitz der Domherren etwa 300 m oberhalb an demselben Bach angelegt wurde. Schon nach 1210, seit die augustin. Domherren zur strengeren prämonstratens. Form übergingen, wurde das geistl. Zentrum vor die älteste Stadtmauer an die Düna verlegt. Hier entstanden die endgültige Kathedrale mit Kreuzgang und den Domherrenunterkünften sowie ein neuer Bischofshof. Die ältere Bischofspfalz und der ersteHof des Domkapitels wurden an die Dominikaner und Franziskaner abgetreten. Im neuen Bischofshof an der Düna dürften sich die Bf.e und Ebf. im 13. und 14. Jh. bevorzugt aufgehalten haben, soweit sie überhaupt im Lande waren. Erst Johannes Ambundii (1418-24) ist nach Ronneburg im N des Erzstifts gegangen, offenbar um sowohl der Stadt R. als auch dem Orden gegenüber genügend räuml. Abstand zu haben.
Den Bf.en und Ebf.en stand das kanon. vorgeschriebene Domkapitel zur Seite. Dieses war während seiner ganzen Zeit reguliert, und zwar bis 1209 augustin., 1209-1373 prämonstratens., 1373-97 wieder augustin., 1397-1423/26 → Deutscher Orden, 1423/26-51 wieder augustin. und seit 1451 wieder → Deutscher Orden, wobei 1509/22 die Wohngemeinschaft aufgegeben wurde. An der Spitze des Kapitels standen Pröpste, gefolgt von Prioren bis 1373, danach von Dekanen. Weihbf.e, Offiziale und Archidiakone sind nur gelegentl. überliefert. Wenig bekannt ist über die Organisation der Kanzlei,deren Leitung noch das ganze 15. Jh. über bei einem Kaplan lag. 1470 taucht erstmals die Bezeichnung Kanzler auf. Unter diesen gab es Schreiber (Notare). Zu erledigen hatte sie den diplomat. Verkehr mit auswärtigen Mächten sowie mit dem → Deutschen Orden und den anderen Landesherren Livlands, insbes. auf den Landtagen, die im 15. Jh. regelmäßiger zusammentraten. Eine weitere wichtige Aufgabe war die einer Lehnskanzlei für die Vasallen des Erzstifts. Dem entsprach ein Lehngerichtshof (»Manngericht«), der die längste Zeit über von einem Angehörigen der Vasallen, dem Mannrichter,geleitet wurde. Im 14. Jh. traten die Vasallen den zumeist außer Landes weilenden Ebf.en nicht nur stärker als Stand, sondern als Wahrer der Landesinteressen gegenüber. Ob die Verwaltung des Erzstifts unter dem Ebf. eine Spitzenstellung hatte, ist bisher nicht erkennbar. Das Erzstift gliederte sich in eine liv. und eine lett. Seite sowie in die Gebiete des Domkapitels, deren Verwaltungen von Vögten geleitet wurden. Die Stiftsvögte der liv. und lett. Seite hatten ihre Sitze in Treiden und Kokenhusen, wo ihnen Drosten, Marschälle, Bgf.en, Richter, Schreiber und andere Bediente zur Seite standen.Vereinzelt tauchen Stiftsvögte in Lennewarden und Ronneburg auf. Der Kapitelsvogt saß zu Kremon.
Die Einkünfte des Erzstifts kamen aus den Ämtern, die unter den Stiftsvögten zusammengefaßt waren, soweit sich diese nicht als Lehen in der Hand adeliger Vasallen befanden. Neben den Abgaben der bäuerl. Bevölkerung stand die Bewirtschaftung der erzstift. Eigengüter. Dem Ebf. stand das Münzrecht zu, das jedoch schon im 14. Jh. von der Stadt R. wahrgenommen wurde. R. hat sich als bedeutendste Hansestadt Livlands früh von der Herrschaft des Ebf.s befreien können, zumal dessen Auseinandersetzungen mit dem → Deutschen Orden der Stadt weiteren Freiraum eröffneten.
Quellen
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Literatur
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