Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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MAGDEBURG, EBF.E VON

I.

Erzstift, dem Niedersächsischen Reichskreis zugehörig, mit Sitz auf der Fürstenbank des Reichstages. Zu dem Erzstift M. gehörten der Holzkreis, d. h. die Magdeburger Börde mit Gebieten nördl. und südl. von M. von Neuhaldensleben im N bis Calbe im S, das Jerichower Land östl. der Elbe und der Saalekreis sowie die Exklaven des Jüterboger Kreises, die Stadt Oebisfelde mit ihrem Umland, und die Herrschaft Querfurt. Zudem lag ein großer Teil des Stiftsgebietes außerhalb des Diözesanbereichs in den Nachbardiöz.n → Havelberg, → Brandenburg,→ Halberstadt und → Meißen. Mit der 968 erfolgten Umwandlung des 937 durch Otto den Großen gestifteten Moritzkl.s in ein Domstift wurde das Ebm. M. gegr., zu dem die Bm.er → Brandenburg, → Havelberg, → Meißen (bis 1399), → Merseburg, Posen (bis 1000), Zeitz- → Naumburg und → Lebus (ab 1424) gehörten.

II.

Obwohl das Ebm. M. bereits 968 begr. wurde, tritt der Hof des Ebf.s erst in der zweiten Hälfte des 12. Jh.s, in der Regierungszeit des Ebf.s Wichmann (1152-92), aus dem Dunkel der Überlieferung hervor. 1168 wird erstmals die curia des Ebf.s erwähnt. Unter Wichmann erscheinen auch die ministerial. Hofämter des Kämmerers, Truchsessen, Mundschenks, Marschalls sowie zeitw. des Falkners und des Bannerträgers. Nur rudimentär entwickelt war die Kanzlei, die gegen Ende der Regierungszeit Wichmanns in enger Verbindung zum PrämonstratenserstiftUnser Lieben Frauen stand.

Aus dem 13. und 14. Jh. liegen nur vereinzelte Nachrichten über den ebfl. Hof vor. Erst an der Wende zum 15. Jh. werden die Nachrichten dichter, einzelne Amtsinhaber treten deutl. hervor. Die erste überlieferte Hofordnung stammt wohl aus der frühen Regierungszeit Ebf. Ernsts von Sachsen (1476-1513). Zu überregionaler Bedeutung gelangte der magdeburg. Hof allerdings in der ersten Hälfte des 16. Jh.s unter Albrecht von Brandenburg (1513-45), der nicht nur durch seine Baumaßnahmen in der Res. Halle, sondern v. a. durch sein künstl. Mäzenatentum für Aufsehen sorgte. Personell gehörte der Hof zuHalle allerdings auch unter Albrecht nur zu den mittleren in Dtl. Mit dem Rückzug Alb-rechts aus dem Erzstift M. 1541 als Reaktion auf die vordringende Reformation erfuhr der Hof eine radikale Reduzierung In den folgenden Jahrzehnten entfiel mehrfach durch Minderjährigkeit der Ebf. aus dem Hause → Brandenburg die Hofhaltung nahezu völlig und konnte auch im späten 16. und im 17. Jh. keine größere Bedeutung mehr erlangen.

Die Hofordnung Ebf. Ernsts zeigt an der Spitze des Hofes den Marschall nicht nur als Vorsteher des ebfl. Haushaltes, sondern auch als Vorsitzenden des obersten Regierungsorganes, des Rates, der gleichzeitig auch als Hofgericht fungierte. Innerhalb der Räte nahm der jurist. gebildete Kanz1er - der Titel erscheint seit der Mitte des 15. Jh.s - eine herausgehobene Position ein. Tägl. Sitzungen des Rates machen deutlich, daß es sich bereits um ein gefestigtes Gremium handelte. Wohl auch schon unter Ernst nicht zum Rat gehörteder Kammermeister, der Verwalter der ebfl. Finanzen. Die Hofordnung Ebf. Albrechts, überliefert in drei Fassungen (nach 1518, ca. 1530, 1538), bestätigt dieses Bild. Allerdings trat schon unter Ernst ein Hofmeister an die Spitze von Rat und Hofhaltung, der unter Albrecht zeitw. gleichsam als Stellvertreter des Landesfs.en amtierte. Der Marschall wurde auf seine klass. Aufgaben als Vorsteher des Marstalles beschränkt. Innerhalb des Rates hatten die gelehrten Räte, im 16. Jh. etwa drei bis vier, an Bedeutung gewonnen. Daneben begegnen aber auch Vertreter des Stiftsadels und des Domkapitels.

Die Kanzlei entwickelte sich erst gegen Ende des 15. Jh.s zu einer gefestigten Behörde, an der neben dem Kanzler mehrere Sekretäre und Kanzleischreiber sowie Boten tätig waren. Ihre enge Verbindung mit dem Rat wird deutl. in der Kanzleiordnung Ebf. Albrechts, die eigtl. eine Rats- und Kanzleiordnung ist, erlassen für eine Zeit der Abwesenheit des Landesherren. In ihr begegnen erste Ansätze zu einer Ressortaufteilung. Die Landesverwaltung durch Rat und Kammermeister blieb bis weit ins 17. Jh. in ihrer einfachen Form erhalten.

Die ebfl. Kammer war lange Zeit auf die Person des Kammermeisters beschränkt, der sein Amt allenfalls mit der Hilfe eines oder mehrerer Knechte versah. Erst 1657 kam es zu einer kollegialen Organisation, mithin zu einer echten Behörde.

Neben den Bediensteten der sich entwickelten Behörden bestand der Hof noch aus einer großen Anzahl von Bediensteten der Hofverwaltung in Küche und Keller sowie im Marstall. An der Spitze der Küche stand der Küchenmeister, der im Erzstift M. im Gegensatz zu anderen Territorien keine herausgehobene Position wahrnahm, unterstützt vom Küchenschreiber, den Köchen sowie mehreren Speisern. Der Keller wurde vom Kellermeister beaufsichtigt, während an der Spitze des Marstalles ein Stallmeister stand. Selten finden einzelne Wächter Erwähnung. Zudem beschäftigte der Hof eigene Handwerker undBedienstete für die speziellen Bedürfnisse des Fs.en: einen Barbier, mehrere Schneider, einen Kürschner, einen Seidensticker sowie unter Ebf. Albrecht einen Goldschmied und einen Maler, den Schöpfer des hall. Passionszyklus Simon Franck. Zum Hofstaat gehörten des weiteren verschiedene Musiker: Erwähnung finden der Organist sowie eine Reihe von Trompetern. Auf Zeit bestellt wurden die Baumeister, die die ebfl. Baumaßnahmen v. a. in Halle leiteten.

Handelte es sich hierbei meist um Bedienstete einfacher Herkunft, so nahm im direkten Umfeld des Ebf.s der Adel eine stärkere Stellung ein. Adliger Herkunft waren die Edelknaben, Kammerjunker und Kammerdiener, unter denen der ebfl. Türknecht eine bes. Stellung einnahm. Einzelne Kammerdiener wie der später hingerichtete Hallenser Hans von Schenitz konnten als Günstlinge zu beträchtl. Einfluß gelangen. Bes. Nähe zum Ebf. versprach auch das Amt des persönl. Sekretärs, der nicht in die Kanzlei eingebunden war. Allerdings bildete sich um den Fs.en auch im 17. Jh. keine regelrechte »geheime«Sphäre, etwa in Form eines Geheimen Rates. Zur engeren Umgebung des Ebf.s gehörten auch die Leibärzte, von denen zeitweilig mehrere bezeugt sind.

Recht schwach ausgeprägt war die Hofgeistlichkeit. An der Moritzburg amtierte in der ersten Hälfte des 16. Jh.s ein Vikarskollegium, das für beständigen Gottesdienst zu sorgen hatte. Seit den 1520er Jahren fungierte das hall. Kollegiatstift, das sog. Neue Stift, als Hofkirche, dessen Propst sich häufig in der Nähe des Ebf.s befand. Nach dem Rückzug Ebf. Albrechts aus dem Erzstift und der Auflösung des Stiftes kam es auch zu einer starken Reduzierung der Geistlichkeit.

Nach Ausweis der Hofordnung von 1552 umfaßte der Hof 130 Personen, wovon ein nicht geringer Teil offenbar aus den persönl. Bediensteten der adligen Mitglieder des Hofstaates bestand. 1624 nahmen dagegen etwa 180 Personen an den gemeinsamen Mahlzeiten Teil, wobei die Räte und ihre Bediensteten gesondert speisten.

Die Besoldung der Hofbediensteten erfolgte im SpätMA häufig durch kleinere und größere Dienstlehen. Im 16. Jh. hatte sich die Bezahlung durch ein Dienstgeld durchgesetzt, während sich die Kanzlei teilw. durch Gebühren finanzierte. Dazu kam in der Regel die Verköstigung in der Hofstube sowie Bekleidung durch jährl. wechselnde Hofkleider.

Die Versorgung des Hofes erfolgte wie im SpätMA noch im 16. Jh. weitgehend durch die Einkünfte des landesherrl. Amtes, das mit der jeweiligen Res. verbunden war. Seit Beginn des 16. Jh.s war dies zumeist das Amt Giebichenstein, das größte Amt des Erzstiftes, dessen Eigenwirtschaft den Grundstock der Hofversorgung bildete. Mangels geeigneter Quellen bleiben die wirtschaftl. Beziehungen des Hofes zur Stadt Halle im Dunkeln.

Die beträchtl. Investitionen Ebf. Albrechts in Halle konnten allerdings nur durch die Aufnahme von Krediten finanziert werden, die schließl. von den Ständen des Erzstiftes übernommen werden mußten. Unter den Ausgaben fallen nicht nur die beträchtl. Baumaßnahmen für das Stift und den Stadtpalast ins Gewicht; entscheidender noch wurden die Kosten für Goldschmiedearbeiten und Kunstgegenstände, die von den herausragendsten Künstlern der Zeit angefertigt wurden. Zu nennen sind hier der Rotgießer Peter Vischer d Ä., Albrecht Dürer und nicht zuletzt Matthias Grünewald, der zeitweilig in der Nähedes Hofes in Halle lebte. Nachdem Albrecht 1541 den größten Teil der Kunstgegenstände entweder verkauft oder ins Erzstift → Mainz transferiert hatte, sind keine größeren Maßnahmen zur Ausstattung der Res. mehr belegt.

Bis zu Beginn des 16. Jh.s ist der ebfl. Hof zumeist in M. oder auf dem Giebichenstein nachweisbar; gelegentl. besucht wurden Calbe und Wolmirstedt. Seit etwa 1509 war Halle der bevorzugte Aufenthaltsort des Ebf.s, sofern er sich jedenfalls im Lande aufhielt. Während der Abwesenheit des Ebf.s wurde das fürstenlose Hoflager auch in andere Schlösser verlegt, um die Kosten gleichmäßiger im Lande zu verteilen. Die protestant. Ebf.e bzw. Administratoren Joachim Friedrich (1566-98) und Christian Wilhelm von Brandenburg (1598/1608-28) residierten zeitw. entfernt von ihrer Verwaltung in Wolmirstedtund trennten so persönl. Hofstaat von dieser. Erst unter dem letzten Administrator August von Sachsen (1628/35-80) kam es noch einmal zu einer erweiterten barocken Hofhaltung in Halle.

Quellen

Hof- und Verwaltungsordnungen: LA Magdeburg - LHA, Rep. A 2, Nr. 4, 68, 93.

Erzbischof Albrecht von Brandenburg, 1991. - Liebe, Georg: Die Kanzleiordnung Kurfürst Albrechts von Magdeburg, des Hohenzollern (1538), in: Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte 10 (1898) S. 31-54. - Liebe, Georg: Die Kammerorganisation des Administrators August, in: Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg 36 (1901) S. 246-265. - Redlich 1900. - Scholz 1998. - Scholz, Michael: Amtssitze alsNebenresidenzen. Wanzleben, Wolmirstedt, Calbe und Kloster Zinna als Aufenthaltsorte der Erzbischöfe von Magdeburg, in: Sachsen und Anhalt 21 (1998) S. 151-181.