STARGARD C.7.
I.
S. bzw. Burg S. im Land S. (terra Staregardensis) hatten die Mgf.en von → Brandenburg 1236 von → Pommern erworben. Die urkundl. 1271 erwähnte Burganlage (MUB II, 1864, Nr. 1232) entwickelte sich an der Kreuzung der Handelswege zw. Elbe und Oder. - D, Mecklenburg-Vorpommern, Kr. Mecklenburg-Strelitz.
II.
Südöstl. der Burg entstand aus einer slaw. Siedlung der erstmals 1244 genannte Ort S. (MUB I, 1863, Nr. 600), der 1259 das Brandenburger Stadtrecht erhielt (MUB II, 1864, Nr. 833). 1299/1305 gelangte die Herrschaft S. von den Mgf.en von → Brandenburg an Heinrich II. von Mecklenburg. 1352 kam es in der Landesteilung zw. Albrecht II. und Johann I. von Mecklenburg an Johann I. Bis zum Ende der Linie Mecklenburg-S. 1471 mit dem Tod Ulrichs II. war die Burg neben dem in Mittelmecklenburg gelegenen Sternberg und dem in der Herrschaft S. gelegenenNeubrandenburg Herrschaftsmittelpunkt.
In der Hofordnung von 1504 als »Hoflager« gekennzeichnet (LHA Schwerin, Urkunden, Hausverträge, Nr. 152), sank S. bis zum Ende des 16. Jh.s zum Amtssitz ab. Obwohl in den Hofordnungen Hzg. Ulrichs von Mecklenburg zw. 1564 bis 1599 als »Hoflager« benannt (LHA Schwerin, Acta Aulica, Hof- und Rangordnungen, Vol. I), verlor der Ort endgültig an Bedeutung und besaß für die Herrschaft Ulrichs keine Bedeutung.
1550 zerstörte ein Brand die Stadt. 1575 bis 1576 erneuerten Hzg. Ulrich von Mecklenburg und seine Gemahlin Elisabeth von Dänemark das Heiliggeist-Hospital. Bis zum Beginn des Dreißigjährigen Krieges nahm die Rolle des Tuchmacherhandwerks für das städt. Handwerk zu. Der ma. Stadtgrundriß wurde nach einem Brand 1758 mit sich rechtwinklig kreuzenden Straßen überbaut.
III.
Die Randhausburg S. liegt auf einer 35 m hohen Erhebung über der Landschaft. Die bis 1271 durch die Mgf.en von → Brandenburg ausgebaute Anlange ist bis heute teilw. erhalten. So z. B. das als Ruine erhaltene Torhaus der Vorburg, das aus der Zeit um 1250 stammt und an der Außenseite eine reiche Gliederung aus Lisenen, Rundbogenfriesen und Glasursteinen besitzt. Es enthielt wie auch auch das zeitgl. Torhaus der Hauptburg im Obergeschoß eine Kapelle. Der 17 m hohe Bergfried wurde um 1250 gebaut. Das unter Hzg. Ulrich im 16. Jh. ausgebaute Krumme Hausist wahrscheinl. auf Grundmauern aus dem 14. Jh. errichtet worden. Zunächst beherbergte es offensichtl. die Hofküche, die Hofstube und die herrschaftl. Wohnräume. Nach dem die Burg nicht mehr als Aufenthaltsort der Fs.en diente, nutzte man das Krumme Haus für die Unterbringung fsl. Beamter. Die Anlage wurde zunehmend umgebaut und verändert. Im Dez. 1919 brannte sie nieder. Zur Burg zählte weiterhin das in Inventaren des 17. Jh.s beschriebene »Der Alten Herren Haus«, das vermutl. um 1400 entstanden war.
Quellen
LHA Schwerin, Acta Aulica, Hof- und Rangordnungen, Bd. 1; Urkunden, Hausverträge, Nr. 152. - MUB.
Literatur
Adamiak 1975, S. 255-257, Abb. Nr. 5, 6. - Krüger, Georg: Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Freistaates Mecklenburg-Strelitz, Bd. 1, III. Abt., Neubrandenburg 1929, S. 88-127. - Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, 12, 1996, S. 12f. - Pryne-Pommerenke, Ewa: Burg Stargard. Denkmalpflegerische Ziele und ihre Verwirklichung, in: Denkmalschutz und Denkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern 8 (2001) S. 27-36. -Steinmann, Paul: Burg Stargard, Schwerin 1938.