Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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SPANDAU C.2.

I.

Spandow (1197); Spandowe (1232); Spandau (1502).

Die älteste Befestigung eines S.er Burgwalls, eine relativ kleine Anlage von ca. 30 m Durchmesser am Westufer der Havel gegenüber dem südl. Mündungsarm der Spree, wird in das 8. Jh. dat. Auf die von Anfang an bedeutende Rolle des S.er Burgwalls nicht nur zur Sicherung des Havelübergangs der südl. der Spree verlaufenden Fernhandelsstraße → Magdeburg- → Brandenburg-Köpenick-→ Lebus-Posen, sondern auch als Einfallstor in das liutiz.-slaw. Havelland weist die Zerstörung der ersten bzw. vierten Burg durch Brand hin. Insgesamt konnten auf der Burgwallinsel sieben zeitl.aufeinanderfolgende Burgen nachgewiesen werden, von denen die letzte bereits der frühaskan. Zeit zugerechnet wird.

Nach dem Erwerb des Havellandes und der Zauche durch Albrecht den Bären wurde die askan. Burg den milit., verkehrstechnischen, polit. und wirtschaftl. Erfordernissen entspr., jedoch vermutl. bereits im letzten Viertel des 12. Jh.s in einen von Havel und Spree nördl. gebildeten Winkel verlegt, von dem aus ebenfalls ein Havelübergang sowie die nun nördl. der Spree, auf askan. Gebiet verlaufende Straße über das zu dieser Zeit im Entstehen begriffene → Berlin kontrolliert werden konnte. Für die ersten vier askan. Mgf.en läßt sich im grenznahen S. kein Aufenthalt nachweisen. AlsSitz eines Vogtes und damit mgfl. Landesverwaltung ist die S.er Burg erstmals 1197 bezeugt (Everardus advocatus in Spandowe); der zweite namentl. bekannte Vogt wird im Sachsenspiegel als Reichsschöffe gen. Für das Itinerar der Mgf.en wurde S. von größerer Bedeutung, als unter Johann I. und Otto III. (1220-66/67) eine merkl. Intensivierung der Ostkolonisation einsetzte. S. erhielt durch die Ausdehnung des märk. Territoriums nach O eine Mittelpunktsfunktion, was eine Schwerpunktverlagerung mgfl. Aufenthalte von Brandenburg nach S. nach sich zog, zumal die Mgf.en diealleinigen Herren S.s, nicht aber Brandenburgs waren. 1229 fanden die Mgf.en nach einer verlorenen Schlacht gegen den Ebf. von → Magdeburg bei Plaue, südwestl. von → Brandenburg, Schutz in der Burg S. Für den Charakter der Burg S. als bedeutendes Verwaltungszentrum sprechen außer zahlr. Nennungen als Ausstellungsort von Urk.n der 1235 oder 1236 hier geschlossene Vertrag zw. Hzg. Barnim von Pommern und den Templern über die Kolonisation im Gebiet des Hzg.s, die 1248 in S. ausgestellte Gründungsurk. Mgf. Johanns I. für Neubrandenburg, eine entspr. Urk. für Frankfurt (Oder) von1253 sowie die Nennung eines Schenken und eines Vogtes von S. für das Jahr 1258. Bei der Landesteilung von 1258/60 fielen Burg und Stadt S. an Mgf. Otto III.; S. hob sich von nun an bis zum Aussterben der otton. Linie 1317 als deren mgfl. Aufenthaltsort deutl. hervor. Die Bedeutung S.s als landesherrl. Res. wird außer dem Itinerar dokumentiert durch die 1279 hier erfolgte Verlobung der Tochter Mgf. Ottos V., Beatrix, mit Hzg. Bolko I. von Schweidnitz-Jauer. Von Mgf. Hermann (1298-1308) wurden allein 22 Urk.n in S. ausgestellt, wobei der nächstfolgende Aufenthaltsort, Arneburg, nur 7 Belegeaufweist. Nach dessen Tod (1308) wurde sein Sohn Johann in die Burg S. gebracht; Mgf. Woldemar sicherte sich die Funktion als Vormund Johanns V. durch Eindringen in die Burg. Nachdem Johann V. 1314 mündig geworden war, urkundete er v. a. von S. aus und ist am 24. März 1317 hier auch verstorben. Woldemar ist als Alleinherrscher der Mark von 1317 bis 1319 am häufigsten in S. nachzuweisen, das mit 27 Belegen vor → Tangermünde (20) und allen weiteren Orten liegt. Daraus deutl. wird, daß S.s Mittelpunktsfunktion nicht nur auf einen Landesteil beschränkt war, sondern für diegesamte Mark Brandenburg galt, auch wenn sich allmähl. die Vermutung aufdrängt, daß die aufstrebende Stadt → Berlin in Verbindung mit der mgfl. Burg S. gesehen und die auf sie entfallenden Aufenthaltsbelege der Mgf.en - wie im Falle von → Stendal/→ Tangermünde - als gewissermaßen zusammengehörig betrachtet werden sollten.

Die Beteiligung von S.er Vögten an Berliner Vorgängen (1285, 1288) blieb in der ersten Hälfte des 14. Jh.s die Regel. Urk.n aus den Jahren 1342 und 1346 zeigen das Bestehen einer Vogteiverbindung S. (als Mittelpunkt), → Berlin, Nauen, Rathenow und → Cölln mit dem Teltow an. Der Wittelsbacher Mgf. Ludwig aber verpfändete die Vogteien, die zuvor der Ritter Nikolaus Falke von der Liesnitz besessen hatte, dem Berliner Münzmeister Thilo Brügge. Als der Mgf. am 8. Sept. 1356 dem Juden Fritzel das Amt der Turmwacht verlieh, testierte Thilo Brügge noch einmal als Vogt vonS., 1361 als Vogt von Berlin. Die märk. Landesherren sind trotz des Pfalzkomplexes in der Berliner Klosterstraße im 14. Jh. und auch in der frühen Hohenzollernzeit bei Aufenthalten in dieser Region relativ häufig in S. zu finden, in der einzigen mgfl. Burg neben → Tangermünde, die zu keiner Zeit verpfändet war. Dem unter dem Luxemburger → Karl IV. angelegten Landbuch der Mark Brandenburg von 1375 nach gehörte die mgfl. Mühle in S. nicht zur Burg S., sondern war der Mühle in → Berlin angegliedert. Die Aufzählung der Einzeltitel (Zollerhebungen, Gewässer, eine Heideim Barnim, eine Heide im Teltow, Wiesen, eine Tonne Honig sowie Hebungen bzw. Dienste aus einer Anzahl von vornehml. havelländ. Siedlungen: Kietzen und Dörfern) läßt aber erkennen, daß die Burg S. die übrigen havelländ. Burgen an Einkünften übertroffen hat.

Unter den Hohenzollern wurde die Burg S. 1420 an die von Sparre als Lehn gegeben, jedoch bald wieder eingelöst. 1433 wurde die Verwaltung der Burg dem mgfl. Küchenmeister Ulrich Zeuschel übertragen; 1441 wurden ihm zwei ehemalige Burglehen verpfändet, zu denen u. a. drei Gebäude auf der Burg, darunter der Bergfried, gehörten. Nach Vollendung des 1443 begonnenen Schloßbaues in → (Berlin-)Cölln hielten sich die Kfs.en und Mgf.en aus dem Hause Hohenzollern nur noch selten in der Burg S. auf, die fortan wiederholt zum Witwensitz für alle Kfs.innen bestimmt wurde. Zwei Mandate desHofrichters Peter von der Gröben aus der Zeit des »Berliner Unwillens« belegen für die Zeit der Auseinandersetzungen mit → Berlin-Cölln die Anwesenheit von Kfs. und Hof in S., jedoch nicht eine feste Lokalisierung der Institution des obersten Hofgerichtes an diesem Ort. Vom Ende des 15. Jh.s an diente die Burg S. als eines von in Havelland und Zauche insgesamt fünf landesherrl. Ämtern. Von 1559/60 an wurde die Burg zur bastionären Festungsanlage ausgebaut. - D, Berlin, Kr. Berlin.

II.

Schon auf Grund der wirtschaftsgeograph. Bedeutung der Wasserwege in slaw. Zeit zeichnete sich die Lage S.s als bes. günstig aus. Hinzu kommt, daß sich diese Stelle von Natur aus auch als Übergang der in west-östl. Richtung verlaufenden Fernhandelsstraße, die von → Magdeburg nach Gnesen bzw. nach Pommern und Preußen verlief, über die Havel anbot, da der Fluß hier in weitem Umkreis die geringste Breite hatte. In unmittelbarer Nähe dazu bildeten sich also drei geogr. nahe beieinander liegende Komplexe heraus: die S.er Altstadt auf zwei durch eineRinne getrennten Talsandinseln im Berliner Urstromtal unmittelbar westl. der Havel gegenüber dem nördl. Mündungsarm des Binnendeltas der Spree; etwa ein bis zwei Kilometer südl. des Altstadtkerns auf einer von zwei Havelarmen gebildeten Insel der slaw. Burgwall; die askan. Burg auf dem östl. Havelufer nördl. der Spreemündung. Schon die große spätslaw. S.er Burg wird ein dicht besiedeltes Herrschaftszentrum gewesen sein und ihre Vorburgsiedlung nichtagrar. Züge besessen haben, die die Bezeichnung »Frühstadt« nahelegen. Offenbar in Abhängigkeit von der neuen askan. Burg befandsich der auf dem ihr gegenüberliegenden Havelufer befindl. Kietz, heute »Behnitz« gen., eine slaw. Siedlung im Bereich der nördl. Altstadt, die wahrscheinl. von der Stelle der dt. Burg bei deren Errichtung dorthin verlegt worden ist.

Mit den Anfängen einer städt. Siedlung wird seit Ende des 12. Jh.s gerechnet Gleichzeitig mit der ersten Nennung eines Vogtes (1197) wird auch der Ort S. erwähnt. Am 7. März 1232 erhielt dieser, fortan stets als civitas bezeichnete Ort von den Mgf.en Johann I. und Otto III. neben der Erlaubnis, einen Kanal zu bauen, die Zollfreiheit in der Mark, entspr. den Städten → Stendal und → Brandenburg, den Zoll von Markt und Kaufhaus in S. selbst sowie das Brandenburger Stadtrecht. In einer Urk. derselben Mgf.en vom 29. Juli 1240 wurde den Bürgern von S., vermutl.nach einer Brandkatastrophe, die Gewährung von Freijahren, Ausdehnung des Stadtgebietes auf den Behnitz und die Übertragung des brandenburg. (Magdeburger) Rechts versprochen (was auf eine de jure Neugründung der Stadt schließen läßt). Schöffen und Rat sind zuerst für 1282 belegt. Mgf. Woldemar erteilte 1309 Rat und Bürgerschaft (consulibus universisque civibus) die Erlaubnis, alle drei Jahre neue Schöffen zu wählen; er bestätigte 1317 S.s städt. Rechte und Besitzungen und sicherte den ausschließl. Gerichtsstand der Bürger vor dem Stadtschulzen zu. V. a. im 14. Jh.gehörte S. mehreren Städtebünden mit dem Ziel der Landfriedenswahrung an, so 1321 einem Bund der größeren mittelmärk. und niederlausitz. Städte, 1390 bis 1394 der mittelmärk. Städte. 1488 bestimmte Kfs. Johann Cicero, daß Bürgermeister, Rat und Ausschuß von 16 Mitgliedern der Viergewerke (Tuchmacher, Bäcker, Fleischer, Schuster) »Bürgersprache« halten sollten. Schon 1305 waren S., Templin, Salzwedel und Sandau in einem Vertrag zw. den Mgf.en Otto IV., Johann IV., Hermann und Woldemar einerseits und den Herren von Werle, → Mecklenburg und → Rostock andererseits übergegenseitige milit. Hilfe für ein Einlager der Mgf.en und ihrer Bürgen im Falle eines Vertragsbruches vorgesehen worden. Daß als Ausstellungsort landesherrl. Urk.n nicht nur die Burg in Frage kam, sondern auch die Stadt S., zeigt eine solche Mgf. Hermanns von 1307 (Desse brieff ys gegewen yn vnser Stadt Spandow, CDB I, XI, 2), wie auch Mgf. Woldemars von 1315 (Geben yn vnser stat Spandow, CDB I, XI, 3). In der Stadt befanden sich mehrere adlige Burglehen, von denen der Landesherr 1427/28 zwei zurückkaufte. Eine wohl schon im 13. Jh. vorhandenelandesherrl. Münzprägestätte ist für 1319 belegt, deren Ankauf dem Rat erst 1548 gelang. Auch wurde 1548 das erbl. Schultheißenamt als Vorsitz des mit sieben Schöffen besetzten Gerichtes im Weichbild der Stadt an diese verkauft, wenngleich es noch bis 1631 durch einen kfsl. Beauftragen verwaltet und anschl. gegen Pachtzins an den Rat gegeben wurde.

Die älteste Befestigung der Stadt hatte aus Wall mit Graben und Palisaden bestanden; 1319 war mit dem Bau einer nach W halbkreisförmig und parallel zur Havel verlaufenden Stadtmauer begonnen worden, weshalb der Mgf. der Stadt einen Teil der Steuern erlassen hatte. Die Einteilung der Wehrpflicht in vier nach den Toren benannte Quartiere ist seit 1478 nachweisbar, doch wohl schon im 14. Jh. erfolgt. In den Jahren 1522 bis 1538 wurde die Stadtbefestigung durch einen zweiten Graben mit Vorwerken verstärkt. Die schon 1437 erwähnte Schützengilde erhielt 1557 eine landesherrl. Ordnung. In derzweiten Hälfte des 16. Jh.s wurde die Stadtbefestigung durch Gf. Lynar außerhalb des alten, bestehenbleibenden Mauerrings, der die Altstadt und den von ihr durch einen Flutgraben getrennten Behnitz umschloß, zu einer modernen Festung mit Bastionen umgebaut. Zu diesem Zweck war 1560 das zum Schloß gehörige Fischerdorf Damm abgerissen und südl. der Spreemündung wieder angelegt worden, ebenso der vor der Stadt liegende, zum Schloß gehörige Fischerkietz, der am Südufer der Havel vor dem Potsdamer Tor wieder aufgebaut wurde. Am Mühlentor ließ Gf. Lynar 1578 eine Pulvermühle anlegen und 1581 auf 13Bürgerstellen ein Stadtschloß errichten.

Obwohl die Stadt den Charakter einer Festungs- und Garnisonstadt bekam, konnte der Rat die patriz. Stadtregierung ebenso wie die Stellung S.s als kurmärk. Immediatstadt aufrechterhalten. Seit dem 16. Jh. wiederholt feststellbare Versuche der Amtshauptleute und später auch der Festungskommandanten, die Stadt amtsässig (mediat) zu machen, sind gescheitert. Am 1. Nov. 1539 empfing Kfs. Joachim II. in der Nikolaikirche zu S. zum ersten Mal das heilige Abendmahl in beiderlei Gestalt und bekannte sich dadurch öffentl. zur evangel. Lehre. Er faßte den Entschluß, die Burg S. zurFestung auszubauen; der Landtag bewilligte 1559 das zum Bau notwendige Geld: Die Städte zahlten jährl. 20 000 fl., die anderen Stände 14 000 fl.

III.

Auf der Havelinsel, deren Aussehen heute die bastionäre Festungsanlage der zweiten Hälfte des 16. Jh.s bestimmt, ist das älteste erhaltene Gebäude ein kreisrunder Bergfried (sog. Juliusturm - mit Zinnenkranz; 12,60 m Durchmesser, 30,73 m Höhe), wohl aus der ersten Hälfte oder Mitte des 13. Jh.s. Der Palas, dicht neben dem Juliusturm, dessen Gelände schon 1197 als Sitz des Vogtes erwähnt wird, stammt vermutl. aus der Mitte des 14. Jh.s (vgl. verbaute jüd. Grabsteine von 1244 und 1347). Dieser mehrgeschossige, unterkellerte Bau(28,10  × 14,65 m) im got. Stil besitzt einen Treppenturm an der Nordseite, drei schlanke got. Doppelfenster an der Südwand sowie zwei Türen im westl. Giebel - eine als Aborterker, eine für den Übergang zum Turm. Im Erdgeschoß beherbergte der Palas den Fest- und Empfangssaal, im Obergeschoß die Wohnräume. Von der einstigen Befestigung aus Mauer und Wassergraben zeugen Mauerreste von einem massiven Torturm mit Zugbrücke, der um 1441 beschrieben wird. Von Burgkapelle (1317 erstmals erwähnt) und Brauhaus (1441 gen.) ist die Lage dagegen unbekannt. 1521-23 ließ Kfs. JoachimI. als Witwensitz für die Kfs.in Elisabeth ein neues Schloß (sog. gelbes Schloß) im Nordbereich der Insel errichten, das jedoch 1560 wieder abgerissen wurde. Kfs. Joachim II. hatte den Entschluß gefaßt, die Burg nach norditalien. Muster in eine Festung zu verwandeln. Der schlammige Baugrund machte ein Pfahlrost aus hunderten von imprägnierten Eichenpfählen notwendig. Unter Verwendung von Resten der ma. Burg (Juliusturm, Palas) begannen nach den Plänen des Venezianers Francesco Chiaramella da Gandino die Bauarbeiten - zunächst unter Leitung von Christoph Römer und (1558/62/67/68) bis 1576/78wohl unter da Gandino selbst. Bis um 1580/94 vollendete der Italiener Rochus Guerini Gf. zu Lynar nach seinem Neuentwurf die barocke Gesamtanlage. Das Mauerwerk der nahezu quadratischen, von Eckbastionen auf spitzwinkligem Grundriss eingefassten sog. Zitadelle ist mit rotem Backstein verblendet; die Kanten der Bastion sind farbl. dunkler abgesetzt. Der Zugang erfolgte durch das - durch eine Treppe auch direkt mit dem Palas verbundene - Tor- bzw. Kommandantenhaus (1563 vollendet) zw. den beiden Südbastionen. Die Anlage ist in dieser Form weitestgehend erhalten.

Quellen

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