ROSTOCK C.7.
I.
R. liegt 12 km von der Mündung der Warnow in die Ostsee entfernt an der Unterwarnow. Aus den an der Flußverbreiterung im 12. Jh. entstehenden Siedlungen bildeten sich im 13. Jh. drei Stadtkerne, die sich 1265 zu einer Gesamtstadt zusammenschlossen. Der Name Roztoc wurde erstmals 1161 mit der Zerstörung des Ortes durch Kg. Waldemar I. von Dänemark erwähnt. 1189 findet eine erste Kirche St. Clemens Erwähnung. Die Burganlage lag an der Mündung der Warnow in die Unterwarnow, östl. des Ende des 12. Jh.s entstehenden Altstadtkerns. Sie dienteseit der Zerstörung der Burg Kessin 1160 als Sitz der slaw. Fs.en des Landes, wurde jedoch im 13. Jh. zugunsten mehrerer im Stadtgebiet verteilt liegender Burgen oder Höfe aufgegeben. Von diesen sind eine Anlage im Gebiet der Mittelstadt und eine im Bereich der Neustadt nachweisbar. - D, Mecklenburg-Vorpommern, Kr. Rostock.
II.
Der Beginn der Stadtentwicklung liegt im späten 12. Jh. 1189 erhielten die Mönche des Kl.s Doberan hier die Zollfreiheit durch die Herren von R. verliehen. Durch Einwanderung aus Westfalen und Niedersachsen entwickelten sich zw. 1218 und 1230 drei Stadtkerne, von denen die um die Petrikirche gelegene Altstadt zunächst mit Lübecker Recht begabt war, 1218 durch Heinrich Borwin I. von R. bestätigt. Neben der Altstadt um den Alten Markt und St. Petri, der Mittelstadt um den Neuen Markt und St. Marien und der Neustadt um den Hopfenmarkt und St. Jakobi kam 1257als vierter Siedlungskern das Gebiet um St. Nikolai hinzu. 1262 wurde die Zusammenlegung der drei zunächst selbständigen Gemeinden zu einer Gesamtstadt nachträglich fürstlich bestätigt. Die Festlegung als gemeinsamer Tagungsort von Rat und Gerichtsbarkeit erfolgte 1265 (Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, 12, 1996, S. 96).
Bereits 1168 urkundete Nikolaus von Wenden in R. (MUB I, 1863, Nr. 147, 148), 1219 Heinrich Borwin (MUB I, 1863, Nr. 246). Ab 1226 stellten die Fs.en von R. und die Herren von Werle regelmäßig in R. Urk.n aus. Zwischen 1226 und 1250 lassen sich die Fs.en von R. am häufigsten in → Güstrow (neunmal) und in R. (viermal) nachweisen. Durch die Stabilisierung der in der Hauptlandesteilung 1229/35 entstandenen Herrschaften im letzten Viertel des 13. Jh.s wuchs die Rolle R.s. für die Herren von Werle und R. Von 1250 bis zu ihrem Ende 1314 bestimmte R., welches als Aufenthaltsort vonbeiden Linien genutzt wurde, mit insgesamt 32 Aufenthalten das Itinerar der Fs.en von R.
Das Fsm. R. geriet um 1300 unter die Lehnshoheit Dänemarks und wurde später ein Lehen der Fs.en von Mecklenburg. R. dagegen scheint weiter von beiden Linien, Werle und R., als Aufenthaltsort genutzt worden zu sein. Von 1250 bis zu ihrem Ende bestimmte R. mit insgesamt 32 Aufenthalten das Itinerar der Fs.en von R.
Mit der Entwicklung der Hanse im 13. und 14. Jh. wurde die Stadt zu einem wichtigen Zentrum im wend. Quartier, was ihre Blüte im 14. Jh. begründete. Der Handel mit Getreide, Bier und Malz vorrangig nach Norwegen und in die Niederlande bestimmte die R.er Wirtschaft während dieser Periode. 1410 erreichte die Bevölkerungszahl mit 14 000 Einw.n einen Höhepunkt.
In der zweiten Hälfte des 13. Jh.s gelang es der Kommune, ihre Autonomie gegenüber den Landesherren, die ihre Burgen im Stadtgebiet aufgaben, auszubauen. 1252 kam es zu einer Übereinkunft mit den Landesherren. 1262 bestätigte Heinrich Borwin III. den Zusammenschluss der Teilstädte. 1265 wurde die Führung des Rates der Mittelstadt festgelegt. 1325 erhielt R. das alleinige Münzrecht. 1358 schied der fsl. Vogt aus dem Gericht aus, nachdem schon 1257 der Rat die Stadt an seiner Stelle nach außen vertrat.
Innerstädt. Oppositionen führten im 14. und 15. Jh. zur zeitweiligen Ablösung des alten Rates, der jedoch letztl. die Oberhoheit behielt. In der Rostocker Domfehde 1487-91 versuchte Magnus II. von Mecklenburg, die größte Stadt des Landes seiner Herrschaft unterzuordnen. Die Auseinandersetzung um das Domstift in der Pfarrkirche St. Jacobi endete 1491 mit der in einem Erbvertrag festgeschriebenen Unterordnung R.s unter die fsl. Herrschaft. Durch die gleichzeitige Bestätigung der Privilegien wurde aber die Sonderstellung R.s innerhalb des Landes gefestigt.
In den Auseinandersetzungen zw. der Stadt und den Hzg.en Johann Albrecht I. und Ulrich in der zweiten Hälfte des 16. Jh.s wurde die Erbuntertänigkeit R.s. endgültig festgestellt. Dennoch bot R. wegen seiner weitreichenden Ausstattung mit Rechten und der damit verbundenen Sonderrolle innerhalb des Landes für die Hzg.e keine Möglichkeit zur Etablierung einer Res. Der Anspruch auf Errichtung einer Res. wurde von den Landesherren bis zum Beginn des 18. Jh.s nicht aufgegeben, als für kurze Zeit der Schweriner Hzg. Friedrich Wilhelm seinen Hof hierher verlegte und das Weiße Kolleg der Universitätam Hopfenmarkt als Regierungsgebäude nutzte.
R. nahm neben Wismar innerhalb der Stände eine Sonderrolle ein. 1621 wurde die Stadt Sitz des Engeren Ausschusses der Ritter- und Landschaft, der zw. den Landtagen die Rechte der Stände wahrnahm.
1419 wurde durch die Stadt und die Landesherren die Universität gegr., die als hans. Universität im 15. Jh. und nach einer Phase des Niederganges nach der Reformation Ende des 16. Jh.s ihre Blüte erlebte. 1531 wurde mit einer städt. Kirchenordnung die Reformation endgültig durchgesetzt.
III.
Die 1220 von Heinrich Borwin II. von R. errichtete fsl. Burg, zw. der Altstadt und der Mittelstadt im Bereich des Straßenzuges Amberg gelegen, wurde 1264 aufgegeben. Eine Anlage, erbaut unter Heinrich Borwin III. im Gebiet der Fischerstraße, wurde 1266 der Stadt zugeschlagen. Bei Aufenthalten bewohnten die Hzg.e im 16. und 17. Jh. zumeist bürgerl. Wohnhäuser in der Nähe des Neuen Marktes oder nutzten das Rathaus.
Im 17. Jh. übernahm der fsl. Hof am Hopfenmarkt diese Funktion. Dort befindet sich heute das sog. Palais, ein dreigeschossiger, siebenachsiger Putzbau, der 1714 von Hamerstein und Jacob Reutz unter Einbeziehung von älteren Resten errichtet wurde. Seitenflügel mit Umfassungsmauern, mit einem als Theater und Festsaal errichteten Seitenflügel, dem sog. Barocksaal.
Quellen
MUB I, 1863, 147, 148, 246, 1259.
Literatur
Adamiak 1975, S. 283, Abb. Nr. 105, 106. - Dehio, Kunstdenkmäler, Mecklenburg-Vorpommern, 2000, S. 461-499. - Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, 12, 1996, S. 95ff. - Koppmann, Karl: Geschichte der Stadt Rostock. Bd. 1: Von der Gründung der Stadt bis zum Tode Joachim Slüters 1532, Rostock 1887. - Ohle, Walter: Rostock, Leipzig 1970. - Olechnowitz, Karl Friedrich: Rostock. Von der Stadtrechtsbestätigung im Jahre 1218 bis zurbürgerlich-demokratischen Revolution von 1848/49, Rostock 1968.