Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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NEUSTADT AM RÜBENBERGE C.7.

I.

Nova Civitas (1215) (= Neue Stadt); Nova Domus (1221-32); Nygenstad (1347); Nienstadt vor dem Röuwenberge (1436); Neustadt am Ruhveberg (1585); Neustadt am Rübenberge (1791) - Gf.en von Wölpe, seit 1302 Hzg.e von Braunschweig-Lüneburg. - D, Niedersachsen, Reg.bez. Hannover, Landkr. Hannover.

II.

Die Benennung der den Leineübergang schützenden, zw. 1221 und 1232 erstmals genannten (die Lokalisierung der Nova Domus ist nicht unumstritten, aber wahrscheinlich) Burg nach den Ruovenberge, an dem sie lag, ist erstmals 1433 bezeugt. Die Gründung der Gf.en von Wölpe, 1215 erstmals erwähnt, welche die Gf.en 1249 als civitatem nostram novam bezeichneten, gelangte mit den Besitzungen dieses Hauses nach 1302 an die Welfen. Die zur Sicherung und Beherrschung der Stadt angelegte Burg, auf einer nurgeringen Anhöhe in flacher Umgebung gelegen, war im 14. Jh. mehrfach verpfändet. Im Itinerar Hzg. Bernhards 1424-26 tritt aber N. als bevorzugter Aufenthaltsort der Hzge. hervor. Jedoch blieb das Episode. N. diente im ausgehenden 15. Jh. nur aushilfsweise als Res. Bezeichnenderweise ist dieser Charakter, außer der Tatsache, daß Erich I. hier i. J. 1470 geb. wurde, nur indirekt aus Lohnregistern der Stadt Hannover i. J. 1483 und 1486 überliefert.

»In dem langen Saale« der damals »Fürstliches Schloß« genannten Burg fanden seit 1567/68 jene Hexenprozesse statt, die 1572 in das Verfahren gegen Sidonia, die Gemahlin Erichs II., mündeten, die der Hzg. eines gegen ihn gerichteten Schadenszaubers und Mordkomplotts bezichtigte. Die Prozesse, die sowohl gegen adelige als auch gegen bürgerl. und bäuerl. Frauen geführt wurden, reflektieren zugl. das soziale Spektrum, das von einer fsl. Hofhaltung erfaßt wird; denn die Hofhaltung der geborenen wettin. Prinzessin war um 1563 auf Gebot ihres Mannes von ihrem Wittum → Calenbergnach N. verlegt worden. Ein zw. den Eheleuten vermittelter Vertrag von 1570 sah die Rückgabe des Schmuckes an Sidonie ebenso vor wie die ihres Wittums → Calenberg. Das Neuaufleben der Prozesse 1572 stellte auch einen Versuch Erichs II. dar, diese Verpflichtungen zu umgehen. Interventionen des ksl. Hofes und benachbarter bzw. verwandter Fs.en zwangen den Hzg., am Neujahrstag 1574 die Unschuld seiner Frau von der Kanzel herab verkündigen zu lassen.

III.

Residenzcharakter wollte Erichs II. dem Rübenberg geben, indem er 1573 mit dem Neubau des 1562 durch Brand zerstörten Schlosses begann, das nach seinem Willen »Landestrost« heißen sollte: Ein Dreiflügelbau aus Backsteinziegeln mit hellen durchlaufenden Sandsteinbändern und vier repräsentativen Portalen (nachdem 1720 der Südflügel eingestürzt war und im 19. Jh. Teile des Nordflügels wg. Baufälligkeit abgebrochen werden mußten, steht heute nur noch der Leineflügel, in dessen Obergeschoß die hzgl. Wohnräume lagen, mit den Treppentürmen und der Hälfte desNordflügels). Bescheidener als Uslar und → (Hannoversch-)Münden war der Schloßbau konzipiert; ledigl. die vier Sandsteinportale sowie das Hauptportal mit seinem Allianzwappen (Erich II. und Dorothea von Lothringen) verweisen auf den Residenzcharakter; das Fortifikationssystem hingegen, beruhend auf den neuesten Erkenntnissen des Festungsbaus, war aufwendig. Häuser mußten für die neuen Wallanlagen, welche das MA Wehrsystem mit seinen Wassergräben vollständig überlagerte, abgebrochen werden. Hand- und Spanndienste der Untertanen auch aus den umliegenden Ämtern wurdenfür die Arbeiten, von der Aufmauerung der Kasematten aus hammerrechtem Kalkbruchstein bis hin zu den Transportfuhren für Kalk und Ziegelsteine, angefordert.

Das nach dem Tod des Hzg.s, 1584, wg. finanzieller Schwierigkeiten noch unvollendete Schloß ließ 1587 Hzg. Julius von Wolfenbüttel zunächst nur vorläufig abschließen. Die von ihm geplante Vollendung zur Vierflügelanlage unterblieb. Die Wehranlagen jedoch, die ein erfahrener Festungsbaumeister aus der Idealfigur eines Kreisradialrasters auf der Basis eines 13-Eckes entwickelt hatte, wurden unter Julius vervollkommet, was bes. die acht äußeren Ecken des Basteipolygons betraf. Das Schloß, das 1626 von ligist. Truppen erobert und erst 1635 von Hzg. Georg zurückgewonnen wurde, diente, nachdem1675 die Befestigungen abgetragen, bzw. als Steinbruch genutzt worden waren, in erster Linie als Amtssitz des Amtmannes.