GÖTTINGEN C.7.
I.
Gutingi (953) (= [besiedelte] Stelle am Wasserlauf); Gudingin (1202); Gotinge (1229); Guttingen (1263); Ghotingen (1303); Gottink (1471); Göttingenn (1602); G. (1791) - Burg (bis 1387) und Stadt - Stadtgründung zw. den auslaufenden Hängen des Hainbergs im O (Weender Straße) und der Leineaue im W - Hzm. Braunschweig-Lüneburg - Res. 1345-87. - D, Niedersachsen, Reg.bez. Braunschweig,Landkr. G.
II.
Die möglicherw. von Hermann II. von Winzenburg um die Mitte des 12. Jh.s begonnene und von Heinrich dem Löwen nach der gewaltsamen Übernahme der Winzenburger Gft. (1152) weiter geführte oder aber (so Kuper/Mindermann 1991) allein von Heinrich durchgeführte Stadtgründung übernahm den Namen von dem alten Dorf G., das - nach Ausweis seiner Pfarrkirche St. Albani ursprgl. dem Erzstift → Mainz und seinem Villikationszentrum Geismar zugehörig - 953 an → Magdeburg geschenkt worden war.Das in die erste Stadtbefestigung des ausgehenden 12. Jh.s noch nicht einbezogene (damals nur zum Teil zum welf. Herrschaftsbereich gehörende) Dorf behielt auch späterhin innerhalb der Stadt Sonderrechte. Zur Zeit → Ottos IV. wird das von der nahegelegenen alten Königspfalz Grone verwaltete Reichsgut mit den welf. Herrschaftsrechten in G. verschmolzen worden sein. In der Geschichte G.s im frühen 13. Jh. spiegelt sich der zähe Kampf der Welfen um die Rechte, die einst Heinrich der Löwe besessen hatte, ebenso wider, wie die Gefährdung ihrer Herrschaft nach 1227. Seit 1202 erscheintPfgf. Heinrich als Stadtherr, der G. v. a. durch welf. Ministerialen verwalten ließ. Das Gericht auf dem Leineberge, auf dem 1170 Heinrich der Löwe hatte Recht sprechen lassen, befand sich um 1241 in der Hand des hess. Lgf.en und wurde erst nach 1247 von den Welfen wiedergewonnen. Die Gefangennahme Ottos des Kindes in der Schlacht von Bornhöved 1227 nutzten die im Göttinger Umland reich begüterten Gf.en von Everstein um von 1227-31 die Stadt in ihren Besitz zu bringen. Das Privileg, das Otto das Kind 1232, nach seiner Freilassung, der Stadt gewährte, erwähnte auch, nachdem 1201 und 1208bereits burgenses gen. worden waren, einen Rat. Tatsächl. war G. auf den Wege zu einer bedeutenden Stadt, wie Steinbauten bereits aus dem 13. Jh. bezeugen. Die Stadtbefestigung um 1250, ein doppelter Graben mit einer stärkeren, 1,5 m breiten Mauer auf dem inneren und einer schwächeren 0,9 m breiten Mauer auf dem äußeren Graben Aushub, ist ebenso Signum für die Bedeutung G.s wie die 1285 erwähnte Leinebrücke. Um 1245 waren bereits alle drei Kirchen der Altstadt erbaut: St. Johannis, St. Jakobi und St. Nikolai.
Mit dem wirtschaftl. Aufstieg jedoch war keine Schwächung der stadtherrl. Rechte verbunden (es sei denn, man wertet die Anlage einer Neustadt i. J. 1293, die aber 1319 vom Rat erkauft wurde, durch den Stadtherrn als indirektes Zeugnis). Das Jakobi-Kirchspiel bildete das Zentrum welf. Stadtherrschaft. Auf dem Friedhof der Kirche, deren Patrozinium mit der Pilgerfahrt Heinrichs des Löwen nach Santiago de Compostela 1182 zusammenhing, wurden Rechtsgeschäfte im Namen des Fs.en getätigt, der neben den Gerichtsgefällen Grund- und Marktzinsen sowie die Bede von der Stadt einzog. Die Burg desStadtherren, urkundl. erstmals 1298 erwähnt, geht nach archäolog. Befunden (Keramikfunde) auf das frühe 13. Jh., konkret auf die Herrschaft Pfgf. Heinrichs († 1227), des Bruders Ottos IV. zurück. Die Burgstelle, in die Befestigung der Altstadt einbezogen, umfaßte eine Fläche von 28 × 36 m, die von einem 9 m breiten Graben geschützt wurde. Drei Burgmannenhöfe, die von den städt. Lasten befreit und von der städt. Rechtssprechung ausgenommen waren, lagen in der Nachbarschaft dieser hzgl. Burg, deren aus dem 14. Jh. überlieferter Name Balrus bis heutenoch einer befriedigenden Deutung harrt.
Selbst nachdem 1345 das Fsm. G. im Zuge welf. Teilungen gebildet worden war, gewann G. »nicht den Rang einer Residenzstadt« (Last 1987). Hzg. Otto der Quade jedoch verfolgte offenbar einen entspr. Plan. Er versuchte 1372, das Stift St. Petri in Nörten und damit den Mainzer Archidiakonatssitz in die Göttinger Jakobi-Kirche zu verlegen, für die er drei Jahre zuvor zwölf Kanonikerpfründen gestiftet hatte. Drei Turniere, die er in G. abhalten ließ, sind nicht nur Ausdruck seines Bemühens, den Adel, den er für seine vielen Fehden brauchte, an sich zubinden, sondern auch G. zum Mittelpunkt seiner Herrschaft zu machen.
Als 1362 der Stadtherr dem Rat erlaubte, eine neue Befestigung anzulegen, die 1370 bereits weitgehend abgeschlossen war, war G. noch unbestritten eine welf. Stadt. Die finanzielle Schwäche Ottos des Quaden (1367-94) ausnutzend, entwickelt die Stadt seit 1372 eine zielbewußte Erwerbspolitik, welche den Grund und Boden innerhalb der im weiten Ring um die Stadt angelegten Göttinger Landwehr in die Hand der Bürger brachte. Die dramat. Wende verband sich mit dem Jahre 1387, als - nicht unabhängig von der Schwächung des welf. Hauses durch den Lüneburger Erbfolgekrieg - Hzg. Otto der Quade mitseinen Bürgern in eine Fehde geriet - zu deren Beginn die Bürger den Balrus bis auf die Grundmauern schleiften. Nach der Niederlage vor Rosdorf im gleichen Jahr konnten die Göttinger Hzg.e nie mehr die Stadtherrschaft zurückgewinnen. G., das 1351 vom Hzg. das Münzregal erpfändet hatte, prägte von 1397-1661 eigene Münzen. Den Hzg.en diente von Otto dem Quaden bis Wilhelm d. J. das vierstöckige Mushus in Hardegsen, der bedeutendste ma. Profanbau Südniedersachsens, als Ersatz für eine Res. Ohnmächtig mußte 1529 der altgläubige Erich I. hinnehmen, daßG. die Reformation einführte. Er konnte die Bürger nur dadurch bestrafen, daß er das ihnen verpfändete Gericht Leineberg wieder auslöste. Die Wahl G.s als Standort einer Landesuniversität i. J. 1737 war gerade dadurch motiviert, daß die Stadt keine Residenzstadt war.
III.
Vom Balrus im NO der ältesten Stadtbefestigung existieren keine architekton. Überreste mehr. Selbst archäolog. sind die ehemaligen Grundmauern nur unvollkommen zu erschließen, da das Gelände schon bald nach der Zerstörung der Burg planmäßig eingeebnet worden war.
Quellen
Göttinger Statuten. Akten zur Geschichte der Verwaltung und des Gildewesens der Stadt Göttingen bis zum Ausgang des Mittelalters, bearb. von Goswin von der Ropp, Hannover u. a. 1907 (Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, 25). - Urkundenbuch der Stadt Göttingen. 2 Bde., hg. von Karl Gustav Schmidt, Hannover 1863/67 (Urkundenbuch des Historischen Vereins für Niedersachsen, 6/7).
Literatur
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