Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

Zurück zur Liste

SACHSEN-LAUENBURG

I.

Als die Söhne Johanns I., Johann II., Albrecht III. und Erich I., 1295/96 endgültig das Hzm. S.-L. begründeten, hatten die askan. Herzogsrechte in den altsächs. Kernräumen schon gelitten. Zum Hzm. gehörten noch die sog. Sadelbande mit dem Zentrum L., die Landschaft Ratzeburg, die Vierlande an der Elbe mit Bergedorf sowie - getrennt von den erstgenannten Gebieten, die einen geschlossenen Komplex bildeten - das Land Hadeln zw. Weser- und Elbmündung. Daneben existierte verlehnter Splitterbesitz in den entfernteren Gegenden S.s - z. B. zw. Weser und Steinhuder Meer- der aber kaum noch Nutzen abwarf und nur bedingt als Teil der werdenden Landesherrschaft angesehen werden kann. Auch die Lehnshoheit über zahlr. sächs. Gf.en und Herren - v. a. gegenüber den Gf.en von Holstein, Dannenberg, Lüchow und Schwerin - war bereits weitgehend verblaßt. Etwas unklar sind die Besitzverhältnisse beiderseits der Elbe oberhalb von L. Das Land Darzing und den Burgbereich Wehningen, das spätere Amt Neuhaus der L.er, behaupteten viell. noch die Gf.en von Dannenberg für ein paar Jahre, während die Länder Hitzacker und Bleckede, die aus welf. Besitz nach 1180 bzw. nach 1227 andas Hzm. der Askanier gekommen waren, i. J. der Teilung den L.ern verloren gingen oder ihnen von Sachsen-Wittenberg gar nicht erst zugestanden wurden.

Abgesehen von dem erwähnten Splitterbesitz, der viell. uraltes billung. Erbgut darstellte - die Mutter Albrechts des Bären entstammte diesem sächs. Herzogsgeschlecht - war die Sadelbande zweifelsohne zuerst erworben worden. Sie gehörte in unbekannter Rechtsform vor 1180 Heinrich dem Löwen und ging nach dessen Sturz auf Bernhard I. über, der sie aber um 1190 wieder an die Welfen verlor. Nach einem anschließenden dän. Zwischenspiel kam die Sadelbande endgültig 1227 an die Askanier zurück. Im selben Jahr erhielten diese auch das Land Ratzeburg als Kern der gleichnamigen, 1142/43entstandenen Gft., nachdem davon unter dän. Herrschaft bedeutende Teile an die Gf.en von Schwerin und die Fs.en von → Mecklenburg abgetreten und die verbliebenen Gebiete mit der Sadelbande vereinigt worden waren. Die Vierlande konnten gleichfalls nach einem Abkommen mit den Gf.en von → Holstein 1227 in das Hzm. eingegliedert werden, während das Land Hadeln schon vor 1212 Bernhard I. unterstand.

Trotz dieser schmalen Territorialbasis teilten die drei Brüder bereits zw. 1303 und 1305 das lauenburg. Hzm.: Johann II. erhielt die Herrschaft/Vogtei Mölln im Lande Ratzeburg und wohl anteilig das Land Hadeln; das übrige kam an Albrecht III. und Erich I. Nach dem Tode Albrechts III. 1308 erhob Johann II. Anspruch auf die Vierlande mit Bergedorf und setzte sich auch spätestens 1321/22 durch, so daß nunmehr - gemessen an den Res.en bzw. Hauptaufenthaltsorten - die Linien Bergedorf-Mölln und Lauenburg-Ratzeburg existierten. Die schwächere Linie Bergedorf-Mölln geriet bald in die Abhängigkeitder Gf.en von → Holstein und schließl. der Stadt Lübeck, die sich folgenschwer auswirkte: 1359 verpfändeten Albrecht V. und Erich III., die Enkel Johanns II., Stadt und Herrschaft/Vogtei Mölln mit allen Hoheitsrechten an → Lübeck, wovon unter askan. Herrschaft nur die Stadt Mölln - bis 1359 die wichtigste Stadt des lauenburg. Hzm.s - 1683 eingelöst werden konnte. 1370 schritt Erich III. dann sogar zum vollständigen Ausverkauf: Gegen eine hohe Zahlung und eine standesgemäße Leibrente, verbunden mit dem Bleiberecht im Schloß Bergedorf, verzichtete er quasi - eine Rückkaufklauselhatte keine prakt. Bedeutung - auf die Landesherrschaft zugunsten der Stadt → Lübeck, die 1401 nach dem Tode Erichs III., mit dem die Linie Bergedorf-Mölln ausstarb, das gesamte Teilfsm. übernahm. Im Unterschied zu den Bergedorf-Möllner Hzg.en hatte sich die andere Linie stärker Dänemark angeschlossen, war jedoch von Lübeck ebenfalls bedrängt worden. Sie konnte ihre Unabhängigkeit aber bewahren, und es gelang ihr sogar, mit dem Bau des Stecknitzkanals (1390/91-98) - der ersten künstl. Wasserstraße Europas, die über die Flüsse Trave und Elbe Ost- und Nordsee verband - LübeckerWünsche zum eigenen Vorteil zu nutzen. Erfolglos verlief dagegen die Auseinandersetzung mit Sachsen-Wittenberg um die Kurstimme. Schon 1298, als die erste Königswahl nach der Teilung des Hzm.s anstand, wurde die Stimme der L.er gegenüber der Hzg. Albrechts II., der vor 1295/96 das gesamte Hzm. vertreten hatte, vernachlässigt, und die darauffolgende Spaltung S.-L.s verschlechterte dessen Position weiter. Da Erich I. sich obendrein 1349 für Günther von Schwarzburg, den Gegenkg. → Karls IV., ausgesprochen hatte, entschied die Goldene Bulle, 1356 von → Karl IV. erlassen,gegen die L.er Linie. Sie gab jedoch bis zum Aussterben der Askanier 1689 ihren Anspruch auf die Kurstimme nicht auf, und einige Hzg.e verdeutlichten dies sogar trotz ksl. Verbots in ihrem Wappen.

Nach dem Tode Erichs III. 1401 bemühte sich Erich IV., der Enkel Erichs I., sein Erbrecht am Teilfsm. der ausgestorbenen Linie Bergedorf-Mölln gegen die Verträge mit Lübeck - ein Rückkaufrecht besaß die Linie Lauenburg-Ratzeburg nicht - durchzusetzen, scheiterte aber trotz anfängl. krieger. Erfolge: Sein Sohn Erich V. mußte im Frieden zu Perleberg 1420 die Vierlande mit Bergedorf an die verbündeten Städte Hamburg und L. abtreten, womit diese Herrschaft/Vogtei nie wieder an S.-L. zurückfiel. Erichs V. Neffen, Johann IV., gelang es 1474 lediglich, daß Lübeck das bisher verweigerteEinlösungsrecht für die Herrschaft/Vogtei Mölln den Nachkommen aus der ehemaligen Lauenburg-Ratzeburger Linie zugestand. Aussicht auf Wahrnahme dieses Rechts war aber wg. unzureichender finanzieller Mittel in naher Zukunft nicht vorhanden. Die Kämpfe und Niederlagengegen die Städte Lübeck und Hamburg zu Beginn des 15. Jh.s hinderten die L.er Hzg.e auch daran, sich energ. um die Nachfolge in Sachsen-Wittenberg zu bemühen, nachdem dort 1422 die askan. Hzg.e ausgestorben waren. Obwohl sie erste Anrechte darauf besaßen, entschied sich Kg. → Sigismund 1423 für die wettin. Mgf.en von → Meißen und übergab denen das Kurfsm.

Der polit. Druck Lübecks ließ in der zweiten Hälfte des 15. Jh.s nach, aber die anderen starken Nachbarn, die Hzg.e von → Mecklenburg und die von Lüneburg sowie die Gf.en von → Holstein, ermöglichten den L.ern auch jetzt nicht, zu einer erfolgreichen Territorialpolitik überzugehen. Selbst die Annexion des Bm.s → Ratzeburg mißlang in der Reformationszeit: 1648 wurde der Bistumsbesitz endgültig dem Hzm. → Mecklenburg zugesprochen. Dabei schien sich kurz vor der Reformation eine günstige Entwicklung anzubahnen, als Hzg. Magnus I., der Sohn Johanns IV., es vermocht hatte,seinen bisherigen Kanzler auf den → Ratzeburger Bischofsstuhl zu bringen. Doch der neue Bf. schüttelte die Abhängigkeit schnell ab, und Magnus' I. Vorhaben, auf diesem Wege das Bm. einzugliedern, scheiterte. Einzig die Säkularisierung mehrerer Klosterbesitzungen, die schon fast exterritorial geworden waren, ließ sich als Erfolg verbuchen. Die permanente Schwäche und Bedeutungslosigkeit S.-L.s, das im 16. Jh. etwa 20 000 Einw. besaß, kommt auch darin zum Ausdruck, daß dessen Beitrag zum Reichsaufgebot nach der Reichsmatrikel von 1521 ganze acht Reiter und 30 Mann zu Fuß umfaßte, währenddas benachbarte Hzm. Lüneburg z. B. ein vier- bis fünffaches Kontingent zu stellen hatte. Für S.-L. mußte es deshalb darum gehen, neue Teilungen zu verhindern und den Territorialbestand von 1420 zu halten. Ersteres gelang: Die 1503 beschlossene Unteilbarkeit des Hzm.s wurde bis 1689 befolgt. Doch territoriale Einbußen waren nicht zu vermeiden: Im l5./l6. Jh. gingen Teile des Landes Hadeln und im l6. Jh. das Amt Steinhorst sowie das Amt Tremsbüttel, das erst 1474 als Gutskomplex angekauft worden war, verloren. Fast alle Verluste resultierten aus der Verschwendungssucht Hzg. Franz' I., die daskleine Fsm. an den Rand des Ruins getrieben hatte. Sein Sohn und Nachfolger Franz II. leitete aber im Zusammenwirken mit der Ritterschaft und den Städten die Wende ein: 1585 wurde mit der sog. Union der Ritter- und Landschaft eine feste ständ. Ordnung geschaffen, die allerdings auch alle Ansätze zu einer absolutist. Regierungsform zunichte machte. 1591 folgte der Entwurf einer Polizeiordnung und 1605 eine Kanzleiordnung, so daß - gegenüber anderen Fsm.ern mit erhebl. Verspätung - nun auch in L. das Stadium ungeregelter staatl. Strukturen verlassen wurde. Hzg. August (1619-56), Franz' II.Sohn, konnte dem substantiell nicht mehr viel hinzufügen, da der Dreißigjährige Krieg fast alle Kräfte beanspruchte. Er hielt sich aber, so gut es ging, aus dem Kriegsgeschehen heraus und praktizierte in dem baufälligen Schloß Ratzeburg eine mehr als primitive Hofhaltung. Das trug dazu bei, daß seine beiden Nachfolger kurz vor dem Aussterben des askan. Herzogsgeschlechts mit Hilfe neuer finanzieller Mittel aus böhm. Besitzungen, die erst im Dreißigjährigen Krieg erworben worden waren, das Hzm. S.-L. nach den Wirren dieses Krieges noch einmal zu stabilisieren vermochten.

II.

Als das Hzm. S.-L. 1295/96 entstand, war ein Hof der sächs.-askan. Hzg.e schon ausgebildet. 1181 wurden in einer Urk. Bernhards I. erstmals die Hofämter des Truchsesses, des Marschalls sowie des Kämmerers erwähnt (CDA I, 1873, Nr. 605, S. 447), und spätestens 1228 ist dann auch vom Mundschenk die Rede. Diese vier klass. Hofämter des MA sind in der Folgezeit offenbar zu einer ständigen Einrichtung geworden, denn sie begegnen im 13. Jh. mehrfach, einige Male sogar doppelt - z. B. 1232 das Marschallamt, 1241 das Schenkenamt -, und das deutet darauf hin, daß zeitw.der lauenburg. Landesteil neben dem wittenberg. eigene Hofämter besaß. Viell. schon 1237, ganz sicher aber 1242, ist dann auch erstmals ein lauenburg. Adliger in einem Hofamt nachweisbar, und zwar in dem des Mundschenks. Spätestens zu 1294 - also noch vor der endgültigen Landesteilung - darf dann wohl endgültig von einem gesonderten lauenburg. Hof gesprochen werden, da in diesem Jahr ein Ratsgremium des Hzg.s, das ausschließl. aus lauenburg. Adligen bestand, in dessen Vertretung ein Rechtsgeschäft zugunsten des Ratzeburger Domkapitels abschloß. Über die Größe des frühen lauenburg.Hofes ist nichts bekannt. Er wird klein gewesen sein, nicht zuletzt deswg., weil bereits kurz nach der Entstehung des selbständigen Hzm.s S.-L. für fast hundert Jahre zwei Höfe nebeneinander existierten, die beide über nur wenige Einkünfte verfügten.

Eine Aufblähung wird der Hofstaat dann unter den Hzg.en Magnus I. (1498/1507-43) und Franz I. (1543-71, 1573-81) erfahren haben, die beide über ihre Verhältnisse lebten und das Hzm. stark verschuldeten. Fragl. bleibt, ob das als Krise des Hofstaates bezeichnet werden sollte, denn die internationale Ausstrahlung des Hofes erreichte gerade unter diesen Hzg.en einen Höhepunkt: Magnus I. verheiratete zwei seiner Töchter mit dem Kronprinzen und späteren Kg. Christian III. von Dänemark bzw. mit Kg. Gustav I. von Schweden und Franz I. seinen ältesten Sohn, Magnus II., mit einer Schwester des Kg.sErich XIV. von Schweden. Auch der Nachfolger, Franz II. (1581/85-1619), schränkte die Hofhaltung offenbar nicht ein; dank besserer Finanzen darf sogar eine Blütezeit des Hoflebens erwogen werden. Erstmals sind wir über die Größe des Hofes informiert, der mind. 75 Personen umfaßte. Er sollte vom Hof des letzten regierenden Hzg.s, dem von Julius Franz, der mit mehr als 200 Personen eine abschließende zweite Blütezeit brachte, noch weit übertroffen werden. Dazw. lag aber der verheerende Dreißigjährige Krieg, dessen negative Auswirkungen Hzg. August (1619-56) mit einer äußerst sparsamen Hofhaltunglindern konnte.

Der lauenburg. Hof bzw. der der Linie Lauenburg-Ratzeburg (1305-1401) hielt sich bis 1616 vornehml. in L. auf. Daneben war er in Ratzeburg, Schwarzenbek, Otterndorf (Land Hadeln) und Neuhaus mehrfach anzutreffen. Der Brand des L.er Schlosses 1616 veränderte die Situation grundlegend: Bis 1619 war Schloß Neuhaus Hauptaufenthaltsort, 1619-56 dann Schloß Ratzeburg. Der Hof der Linie Bergedorf-Mölln richtete sich dagegen zunächst wohl in Mölln ein und nach 1321/22-1401 vornehml. in Bergedorf, während Mölln bis 1359 nur noch selten besucht wurde.

Das Ratsgremium der consiliarii, die 1294 in Vertretung Hzg. Albrechts II. handelten, steht am Anfang der Nachrichten über einen eigenständigen Hof im lauenburg. Landesteil des zunächst noch einheitl. Hzm.s S. Nach der Landesteilung 1295/96 erscheinen dann auch die speziellen Bezeichnungen für die ausführenden zentralen Verwaltungsbeamten erstmals in den Quellen: 1306 ein Notar, 1322 ein Pronotar, 1325 als wichtigste Person ein Kanzler, 1348 ein Schreiber. Sie gehörten allesamt der Linie Lauenburg-Ratzeburg an, während Amtsträger der Linie Bergedorf-Mölln erst kurzvor deren Erlöschen bekannt werden (1400 Erwähnung des Kanzlers). Die Grenzen zw. ausführenden und beratenden Organen waren in dieser Zeit - und vielfach später ebenfalls - fließend, ebenso die zw. Personen, die im landesherrl. oder ständ. Auftrage bzw. Interesse handelten. So vermittelten in den 20er Jahren des 15. Jh.s die hzgl. Räte nicht nur zw. den sich streitenden Brüdern Erich V. und Bernhard II., sondern nahmen dabei ständ. Interessen wahr.

Quellenmäßig stehen bis etwa 1500 die hzgl. Räte im Vordergrund. Inhaber der Hofämter werden bis auf den Marschall im l4./l5. Jh. so gut wie gar nicht mehr gen. - auch später nicht -, während Informationen zu den Kanzlern, Notaren, Sekretären und Schreibern in dieser Zeit sehr sporad. vorkommen. Bei den Räten dominierte in dieser Zeit die Ritterschaft, bei der zentralen Verwaltung die Geistlichkeit. 1305 wurden erstmals auch Bürger - Ratsherren aus Mölln - als beratende Personen herangezogen, doch war dies bis ins 16. Jh. eine Seltenheit. Unbekannt bleibt, ob die oder einige Räte im 14./15.Jh. ständig in der Umgebung des Hzg.s präsent waren oder stets nur von Fall zu Fall am Hof weilten. Im 16. Jh. vollzogen sich mit dem Eindringen meist bürgerl. Gelehrter in den Regierungs- und Verwaltungsapparat bedeutsame Veränderungen: Das hzgl. Regiment stützte sich nunmehr im wesentl. auf sog. Gelehrte Räte (Ersterwähnung 1518), die im Unterschied zu den bisherigen Räten eindeutig exekutive Funktionen wahrnahmen, und auf gleichfalls dem Gelehrtenstande angehörende Kanzler, sog. Kanzler neuen Typs (Ersterwähnung 1520). Typ. für L. wurden die Gelehrten Räte von Hausaus, die sich nur in ihrer Nebenbeschäftigung der Verwaltung S.-L.s widmeten und meist aus den benachbarten Hansestädten und Fsm.ern kamen. Erst um 1700 begannen fest angestellte Gelehrte Räte eine etwas größere Rolle zu spielen. Das Unterstellungsverhältnis und die Aufgabenverteilung zw. den Gelehrten Räten und dem Kanzler neuen Typs, der selbst meist gleichzeitig Rat war, sind nicht immer klar erkennbar, woran auch die Kanzleiordnung von 1605 nichts änderte. Im allgemeinen nahm der Kanzler die erste Stelle ein. Die Räte altenStils wurden weiterhin vom Hzg. vor wichtigen Entscheidungen ohne festen personellen Bezug herangezogen, finden sich im 16./17. Jh. aber v. a. in modifizierter Form in den Landräten und den sog. Ältesten wieder, die vielfältige, jedoch ebenfalls nicht klar gegeneinander abgegrenzte Kontrollaufgaben besaßen. Der Einfluß der Stände war hier recht groß, bes. seit der Union von 1585. Das gleiche gilt für die Tätigkeit des Landmarschalls, der formal das alte Marschallamt fortsetzte, nachdem sich die neue Funktion des Hofmarschalls (Ersterwähnung 1519) abgezweigt hatte.

Über das lauenburg. Gerichts -und Finanzwesen sind wir bis in die zweite Hälfte des 16. Jh.s kaum unterrichtet. Aus verstreuten Quellen läßt sich schließen, daß zuvor zentrale Fragen der Rechtspflege nicht allein dem Hzg. vorbehalten waren, sondern Schiedsgerichte unterschiedl. Art existierten. Dies änderte sich nun mit der Hofgerichtsordnung von 1578, obwohl das wegweisende röm. Recht nicht voll durchgesetzt wurde. Wichtig war die parität. Zusammensetzung des Hofgerichts - drei Gelehrte Räte, drei Vertreter der Ritterschaft -, doch konnten die Stände ihre Vorstellung von einer relativenUnabhängigkeit des Gerichts vom Hzg. nicht verwirklichen. So arbeiteten sie auf eine Neufassung hin, die sie 1621 auch erreichten. Die Finanzverwaltung oblag im 16. Jh. zunächst anscheinend der Kanzlei oder den Gelehrten Räten, ehe 1581 erstmals unter dem Namen eines Kammermeisters - der Name wechselte später mehrfach - von einem fsl. Finanzbeamten die Rede ist. Schon zwei Jahre vorher, 1579, hatten die Stände wg. der Mißwirtschaft unter Franz I. einen auch ihnen verantwortl. Rentmeister durchgesetzt, dessen Amt dann aber doch zunehmend unter den Einfluß des Hzg.s geriet und um 1690wieder verschwand.

Zu ihrer Stellvertretung setzten die regierenden Hzg.e mitunter Statthalter ein, von denen die Söhne Franz' I., Magnus II. und Franz III., die bekanntesten waren. Eine prägende Rolle spielten sie nicht. Ähnl. gilt für die speziellen Würden eines Kammerrates und eines Geheimen Rates, die vereinzelt nach 1600 auch Kanzlern verliehen wurden, deren Träger jedoch oft sporad. unterschiedl. Aufgaben erfüllten und sich meist nicht im Hzm. aufhielten.

Die wirtschaftl. Basis des Hzg.s und damit des hzgl. Hofes bildeten die ihm direkt zur Verfügung stehenden Grundbesitzungen, die landwirtschaftl. sowie als Wald genutzt wurden. Sie konzentrierten sich ursprgl. im S des Hzm.s um L., griffen im Laufe der Jh.e aber durch Aufkauf adliger Güter und - im Zeitalter der Reformation - durch Säkularisation mehrerer Klosterländereien v. a. nach N und NW aus. Genauere Zahlen liegen erst für das 17. Jh. vor. Danach bewirtschafteten um 1650 rd. 80% der Bauern die hzgl. Domänen, und das wird im 16. Jh. nicht viel anders gewesen sein.

Wg. der großen Nachfrage nach Holz und Agrarprodukten in den Hansestädten Hamburg, → Lübeck und → Lüneburg erzielte der Hzg. aus seinen Grundbesitzungen nicht unerhebliche, jedoch krisenanfällige und jährl. schwankende Handelseinnahmen. Hinzu kamen, da die wichtigen Handelsstraßen Hamburg- → Lübeck sowie → Lübeck- → Lüneburg und der Großschiffahrtsweg der Elbe sowie - seit 1398 - der Stecknitzkanal das Hzm. durchquerten, nicht geringe Zolleinkünfte, die allerdings nicht selten verpachtet waren. Bes. einträgl. war der Elbzoll in L.,der im 17. Jh. ungefähr ein Viertel aller Einnahmen erbrachte. Die Steuern trugen dagegen wenig zu den hzgl. Finanzen bei, nicht zuletzt wg. der Zurückgebliebenheit der lauenburg. Städte.

Trotz der Bedeutung des norddt. Handelsverkehrs für das Hzm. kam das eigene Münzwesen nicht über Anfänge hinaus. Zwar wurden schon um 1200 für kurze Zeit in Ratzeburg Münzen geprägt, bevor die Askanier hier ihre Herrschaft errichteten, doch stammen die nächsten Nachrichten über eine in Ratzeburg geplante Münzstätte erst von 1512, wobei nicht feststeht, ob dort Prägungen damals überhaupt erfolgten. Zw. 1480 und 1520 arbeitete aber eine Münzstätte in Otterndorf im Lande Hadeln, und sie war die älteste im Hzm., die heute bekannt ist. Erst 1608 ist dann wieder von der Einrichtungeiner Münzstätte zu hören, diesmal in L. Sie war wohl - viell. mit Ausnahme der Jahre zw. 1624 und 1645 - bis zum Ende des Hzm.s tätig.

Über die Existenz von Juden im Hzm., die ja mit Geldgeschäften eng verbunden waren, ist nur indirekt aus einer einzigen Quelle von 1373 etwas zu erfahren. Damals lag bei L. ein Judenfriedhof, und das könnte bedeuten, daß auf der L. Hofjuden lebten. Für das 16./17. Jh. ist aber nicht mehr damit zu rechnen, da ihnen 1582 der Aufenthalt in Ratzeburg verboten wurde. Sicher galt das auch für das dortige Schloß, so daß wiederum anzunehmen ist, daß es ebenso auf der L. keine Juden mehr gab.

Über die Versorgung des Hofes liegen erst aus der Zeit Franz' II. ausführl. Nachrichten vor. Danach spielte das Vorwerk Schwarzenbek in dieser Hinsicht offenbar eine größere Rolle. Erwähnt sind an einheim. Erzeugnissen Roggen, Weizen, Butter, Milch, Käse, Honig und Wachs, aus dem Rheinland Wein, Hamburger Bier sowie diverse Meeres- und Süßwasserfische. An Tieren wurden in einem Jahr 25 Ochsen, 150 Schweine, 100 Hammel, 100 Schafe, 200 Gänse und 1000 Hühner geschlachtet. Die Hofbediensteten erhielten nicht nur Sold, sondern auch die Kleidung, die sich auf denselben Wert wie der Soldbezifferte.

Personen des Hofes treten selten in den Quellen hervor. v. a. Inhaber des Kanzleramtes sind namentl. benannt. Zu nennen wären: Heinrich Bergmeyer († 1524): Aus kleinsten Anfängen heraus - »Stubenheizer« unter Johann IV. - wurde er Kanzler Magnus' I., der 1511 seine Wahl zum Bf. von → Ratzeburg durchsetzte, um über ihn letztl. das Bm. in das Hzm. integrieren zu können. Der Plan mißlang, da Bergmeyer sich hierfür nicht hergab. Johann Geckhus († nach 1541): Kanzler 1520 bis um 1540 und der erste, der als Gelehrter (Studium zusammen mit Martin Luther an der Universität Erfurt) diesesAmt bekleidete. Auf seine Initiative hin begann die Einführung der Reformation im Hzm. (1526 erste Kirchenvisitation im Lande Hadeln). Hieronymus Schultze († 1591): Kanzler 1570-91, ebenfalls dem Gelehrtenstande angehörend. 1581 mutiger Brief sehr krit. Inhalts über die bisherige hzgl. Regierungspraxis an den neuen Hzg. Franz II. Hauptinitiator der Ritter- und Landschaft von 1585. Weitere erwähnenswerte Personen: Plato Mathias Schilher, einer der Räte Franz' II., der dessen Leben teilw. aufzeichnete und von ihm den Auftrag zu einer Geschichte des Hzm.s S.-L. erhielt. Robert Coppens, einaus den Niederlanden stammender und in → Lübeck lebender Bildhauer, dem von Franz II. die künstl. Leitung bei der Ausgestaltung der Maria-Magdalena-Kirche in L. zur Begräbniskirche des Hzg.s übertragen wurde.

Über Feierlichkeiten, Kulturschaffen und Hofzeremoniell ist nichts Konkretes bekannt. Ähnl. gilt für das Jagdwesen, nur daß wir seit Hzg. August (1619-56) etwas mehr wissen. 5 km nordwestl. von L. ließ dieser eine Wildbahn anlegen, die sein Nachfolger ab 1657 in einen Tiergarten mit einem Jagdschloß, Juliusburg gen., verwandelte.

Klostergründungen oder gar Ordensstiftungen nahm keiner der Hzg.e vor. Die meisten von ihnen fanden ihre Ruhestätte im Ratzeburger Dom bzw. in der Maria-Magdalena-Kirche zu L.

Die Repräsentationsansprüche der Hzg.e kommen am deutlichsten in der Titelführung und im Wappen als Konkurrenten der Hzg.e/Kfs.en von Sachsen-Wittenberg zum Ausdruck. Bis zuletzt führte jeder Hzg. den Titel »Herzog von Sachsen, Engern und Westfalen«, obwohl die Reichskanzlei im 16. Jh. zur Anrede »Herzog zu der Lauenburg« übergegangen war. Die Hzg.e des 15. Jh.s hielten in ihren Urk. auch an der Würde eines Erzmarschalls fest; das Wappen auf dem Epitaph Bernhards II. (1436-63) läßt darüber hinaus die Kurschwerter erkennen, und das Wappen am L.er Burgturm von 1477 zeigt sie bis heutenoch allen Besuchern. Magnus I. (1507-43) gab diesen Titel auf, verzichtete aber wie seine Nachfolger nicht auf das Recht, als Kfs. zu gelten. Der letzte Hzg., Julius Franz (1665-89), unternahm dann noch einmal einen Versuch, die Kurschwerter im Wappen unterzubringen. Dieses hatte seit dem 15. Jh. folgen-de Gestalt angenommen: im ersten und vierten Feld je fünf schwarze Balken auf goldenem Grund mit einem schräg darüber gezogenen grünen Rautenkranz für S., im zweiten Feld einen gekrönten goldenen Adler auf blauem Grund für Westfalen und im dritten Feld drei rote Seeblätter auf silbernem Grund für Engern. Julius Franz erreichte nun 1671 beim Ks. nach einem Vergleich mit den Kfs.en von Sachsen-Wittenberg, daß er auf Lebenszeit die Schwerter im vierten Feld seines Wappens führen dürfe, während die Kfs.en das Recht behielten, dieSchwerter in der Mitte ihres Wappens anzubringen. Damit endete der zähe Kampf um das Kurrecht.

Quellen

Schleswig-Holsteinische Regesten und Urkunden, 1-16, 1886-1997. - Urkundenbuch der Stadt Lübeck, hg. vom Verein für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 1-11, Lübeck 1843-1905, Registerbd. hg. von Friedrich Techen, Lübeck 1932. - Urkundensammlung der Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte, Bd. 1-3, hg. von Andreas Ludwig Jacob Michelsen und Georg Waitz, Kiel 1842-1858

Kaack 1985. - Kaack, Hans-Georg: Das Herzogtum Lauenburg als Territorium, in: Ländliche Siedlungs- und Verfassungsgeschichte des Kreises Herzogtum Lauenburg, hg. von Kurt Jürgensen, Neumünster 1990 (Lauenburgische Akademie für Wissenschaft und Kultur, Kolloquium 3), S. 13-44. - Meyn, Jörg: Vom spätmittelalterlichen Gebietsherzogtum zum frühneuzeitlichen »Territorialstaat«: Das askanische Herzogtum Sachsen 1180-1543, Hamburg 1995 (Schriftenreihe derStiftung Herzogtum Lauenburg, 20). - Nissen 1995. - Reden, Armgard von: Landständische Verfassung und fürstliches Regiment in Sachsen-Lauenburg (1543-1689), Göttingen 1974 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 41). - Schulze, Ehrhard: Das Herzogtum Sachsen-Lauenburg und die lübische Territorialpolitik, Neumünster 1957 (Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins, 33).