LUXEMBURG
I.
Gf.en von L. (erstmals 1083), 1354 Erhebung zu Hzg.en von L. und in den Reichsfürstenstand, 1364 zusätzl. Gf.en von Chiny, 1815 durch Wiener Kongreß Großhzg.e (bis 1890 in Personalunion mit den Kg.en der Niederlande).
Die territoriale Entwicklung der Gft. wurde im Art. zur Dynastie der L.er ausführl. dargestellt. Zu der namengebenden Gft. L. und ihrem Lehnshof (mit den Propsteien L., Bitburg, Diedenhofen) konnten von Gf.in Ermesinde die ursprgl. von Namur abhängigen Gft.en Laroche und Durbuy in den Ardennen und rechts der Maas liegende Teile der Gft. Namur selbst als Erbe ihres Vaters gesichert werden. Als Wittum ihres ersten Gatten Theobald von Bar kam 1214 die Propstei Marville/Arrancy im SW hinzu und 1226 beim Tod ihres zweiten Gatten Walram von Limburg die Mgft. Arlon, durch die die Teilft.en zueinem geogr. zusammenhängenden Gebiet zw. Maas und Mosel miteinander verbunden wurden. In den Hauptorten jeder dieser Teilgft.en blieben Residenzburgen bestehen, die gelegentl. von den Gf.en aufgesucht wurden: die Propsteizentren Arlon, Durbuy, Laroche, Marville, Diedenhofen, aber auch → Echternach, über dessen Abtei der Gf. die Vogtei ausübte, und die Abtei Orval, seit dem definitiven Erwerb Chinys durch Hzg. Wenzel (1364), waren neben der Stammburg L. Residenzorte in der geogr. stark zerklüfteten Gesamtgrafschaft. Das von Johann dem Blinden erworbene Damvillers diente hingegenBeatrix von Bourbon († 1383) als Witwensitz. Eine präzisere Itinerarforschung wird wohl mangels Quellen Desiderat bleiben.
Für Kg. Johann den Blinden ist trotz anderweitiger Interessen L. noch der am zweithäufigsten besuchte Aufenthaltsort (47 Besuche gegenüber 72 in → Prag; aber auch in Arlon ist seine Anwesenheit 19mal belegt). → Karl IV. weilte hingegen nach dem Begräbnis seines Vaters (1346) nur viermal in L. Hatte er nach Johanns Tod den Grafentitel von L. sozusagen usurpiert, überließ er 1353 die Gft. seinem jüngeren Halbbruder Wenzel und erhob am 13. März 1354 die Gft.en L., Laroche und Durbuy, die Mgft. Arlon und die Herrschaft Mirwart zum Hzm. und Wenzel in den Reichsfürstenstand. Wenzel warseit 1351 mit Johanna von Brabant, seit 1356 regierende Hzg.in, verheiratet und wurde 1357 als vollwertiger Hzg. von → Brabant anerkannt, während er bis dahin nur Vormund seiner Ehefrau gewesen war. Er wohnte vornehml. in → Brabant, weilte aber auch rund zehnmal, v. a. in den Jahren 1380-81, in L., wo er am 8. Dez. 1383 starb.
Nach Wenzels Tod in L. fielen das Hzm. L. und die Gft. Chiny an Karls Sohn → Wenzel (II. nach Luxemburger Zählung), aber seither residierte kein L.er Hzg. mehr in L. Von einer L.er Hofhaltung kann in der Folgezeit nicht mehr gesprochen werden (→ Böhmen, → Karl IV., → Wenzel, → Jobst von Mähren, → Sigismund). Kg. → Wenzel - der 1378 L. zusammen mit seinem Vater → Karl IV. besucht hatte, sich auch 1384 mehrere Monate dort aufhielt, dann aber nur noch 1398 bei der Reise nach Frankreich auf der Hin- und Rückfahrt dortHalt machte - verpfändete die Stammlande sukzessive an seinen Vetter → Jobst von Mähren (1388) und an seine Nichte Elisabeth von Görlitz (1411). Kg. → Sigismund besuchte die Stadt seiner Vorfahren eineinziges Mal: 1417 bei der Rückkehr aus London. Von den Pfandherren hielt nur Elisabeth von Görlitz sich regelmäßig in der Stammburg auf und feierte Feste in L., bis sie das Land am Ende Philipp dem Guten, Hzg. von → Burgund, verkaufte.
II.
Seit der Mitte des 11. Jh.s wird im Umfeld der Gf.en von L. in beratender Funktion ein beschränkter Kreis von »Getreuen« erwähnt, der in seiner sozialen Zusammensetzung - nach dem Modell der bfl. Synoden - von Gf.en über adlige Vasallen bis zu den Burgvögten reicht. Die Zeugenreihen der gfl. Urk.n zeigen, daß sich dieser Personenkreis zahlenmäßig im 12. Jh. erweitert und sich neben dem engen Beraterkreis ein erweiterter Hof bildet, obwohl dieser in den Quellen noch nicht als curia bezeichnet wird. Eine für diese Anfangsphase derlotharing. Territorialherrschaften typ. Entwicklung zeigt sich in dem progressiven Fernbleiben der Gf.en und in dem gleichzeitig wachsenden Gewicht der gfl. Dienstmannen, Mitglieder der familia oder sog. »Ministerialen« des Gf.en. Ihre Funktion ist noch nicht genau umrissen: Als Zeugen bestätigen und verbürgen sie die Entscheidungen des an den consensus der fideles gebundenen Gf.en und spielen darüber hinaus in Rechts- und Sühneverfahren eine wichtige Rolle, so daß ihre Mitwirkung an der gfl. Herrschaft nicht unterschätztwerden darf.
Sieht man in der Ersterwähnung der Hofämter das Zeichen einer beginnenden Institutionalisierung des Hofes, so ist diese in die Zeit Heinrichs des Blinden von Namur und L. (1136-1196) zu setzen, dessen Regierung in mancher Hinsicht für den Ausbau der internen Strukturen der Gft. prägend war. 1176 ist des Amt des Kämmerers erstmals erwähnt, 1192 dasjenige des Bannerträgers, das damals schon als erbl. Lehen an eine führende Adelsfamilie der Gft. vergeben war, 1224 allerdings erst das dritte (das zweite erbliche) Hofamt, dasjenige des Marschalls.
Ein engerer Rat ist schon in den Anfängen von Heinrichs Regierungszeit mit der Ersterwähnung von gfl. consiliarii für das Jahr 1138/39 belegt, doch bleibt diese Bezeichnung ein Einzelfall. Von punktueller Bedeutung ist auch das 1214 im Ehevertrag von Heinrichs Tochter Ermesinde mit Walram von Limburg genannte Organ von zehn Räten, das in seiner Zusammensetzung (zehn Vasallen aus den drei Gft.en L., Laroche und Durbuy) und in seinem Wahlmodus (Kooptation) klar definiert war. Doch hat es seine Funktion, die Wahrung der Einheit des Landes und seiner Rechte gegenüberdem Limburger Gf.en nie in die Praxis umgesetzt. Erste namentl. unter dem Titel consiliarii genannte Ratgeber liegen seit 1237 vor, ab 1277 ist dann mit dem sanior et altior consilium eine feste Institution bezeugt. Dieses eigentl., aus acht-zwöfl Personen bestehende Ratskollegium fügt sich in den erweiterten Hof ein, wie aus einer Urk. von 1314 hervorgeht, die um Gf. Johann den consel et tout la court qui estoit la assembley auf der Burg zu L. nennt. Ratsmitglieder waren alle Seneschälle und in der Regel die Ritterrichterund Rentmeister sowie vornehml. Edelfreie aus den östl., deutschsprachigen Teilen der Gft. v. a. während der Unmündigkeit Gf. Heinrichs VII. nach dem Schlachtentod seines Vaters in Worringen (1288) spielte der von Gottfried von Esch/Sauer und der Grafenwitwe geleitete Rat eine nicht unwesentl. Rolle, so daß sich 1289 gar der Zorn der Bürger der Stadt L., dessen Grund leider unbekannt bleibt, eher gegen ihn denn gegen den noch unmündigen Gf.en richtete. Während der langen Abwesenheiten des Landesherrn im 14. Jh. (bedingt durch die Königswahl → Heinrichs VII. und → Karls IV.sowie die böhm. Herrschaft und Reichspolitik Gf. Johanns) hatte dieser Rat regelmäßig die Statthalterschaft zu übernehmen, wenn nicht gerade der Königsbruder Balduin, Ebf. von → Trier, mit der Regentschaft betraut wurde. Eine ähnl. Entwicklung kennt auch eine andere wichtige Einrichtung des Hofes, das Rittergericht. Auch hier fällt der erste Beleg eines gfl. Ritterrichters (1240) in die Regierungszeit Ermesindes († 1247), doch vollzieht sich die Entwicklung zum Vasallengericht, das sich nicht nur auf Lehensangelegenheiten beschränkt und damit gleichsam Land- und Lehnsrecht verbindet, erstin der Regierungszeit Heinrichs V. (1247-1281). Das Amt des Stellvertreters des Gf.en, des Seneschalls (später auch als Truchseß/Drossatz bezeichnet), stammt ebenfalls aus der Zeit Ermesindes (Erstbeleg 1232).
Neben den Leitern der Regionalverwaltung, den Pröpsten (seit dem Anfang des 13. Jh.s), gehören fortan Seneschall und Ritterrichter zu den einflußreichsten Vertrauten des Gf.en am Hof. Ihre Stellung am Hof zeigt, daß die Entwicklung der curia eng mit dem Ausbau der Verwaltung verbunden ist. Eine erste Differenzierung der Verwaltung im 13. Jh. orientiert sich in L. wg. der Heiratsverbindungen der Gf.en an den Modellen der frz. (→ Bar, → Lothringen) und niederrhein. (Limburg) Nachbarterritorien. Mit der Schaffung von neuen Ämtern, wie z. B. denjenigen derPröpste, kommt fortan den nichtadligen Rittern und Dienstmannen neben den Vertretern des alteingesessenen Adels eine wesentl. Rolle am Hofe zu. Die Königswahl → Heinrichs VII. (1308) und der Aufstieg seines Sohnes Johann auf den böhm. Thron leiten eine zweite Entwicklung ein: eine Spaltung des Hofes in zwei oder gar drei Höfe (gfl., kgl. und ksl. Umkreis in L., in → Böhmen und im Reich), die sich allerdings teilw. überschneiden. Bedingt durch Johanns zahlr. Reisen zw. → Prag, L. und Paris erscheint daneben noch ein vierter Kreis von Personen, der sich aus engen Vertrauten ausden drei ersten bildet und einem informellen Reisegefolge entspricht. Gleichzeitig erweitert sich der Hof auch geogr. und sozial. Global gesehen - und hier wären weitere Forschungen anzusetzen - kommt es demnach zu einem qualitativen und quantitativen Sprung an den diversen Höfen der L.er, der sich auch im ersten nennenswerten Mäzenatentum zeigt.
Die Frage nach einer Hofhaltung der Stellvertreter der Pfandherren (ab 1388), häufig kleine L.er Adlige, muß mangels einschlägiger Forschung offen bleiben.
In der Gft. L. spielten die sog. Hofämter ab ihren ersten Erwähnungen nur eine untergeordnete Rolle. Bannerträger- und Marschallamt vererbten sich in zwei führenden Adelsgeschlechtern, den Herren von der Fels und denjenigen von Daun in der Eifel. Unbedeutender noch war anfangs das Amt des Kämmerers, das mit einfachen Dienstleuten besetzt wurde, ehe es im 14. Jh. an Ritter oder Adlige vergeben wurde, ohne allerdings erbl. Charakter zu bekommen.
Bedeutendster Amtsträger in der Gft. war der Seneschall oder Truchseß, dem die permanente Stellvertretung des Gf.en zukam. Im Gegensatz zu manchen benachbarten Territorien ist das Seneschallat demnach in der Gft. L. nicht zum Ehrenamt abgesunken, sondern wurde zum einflußreichsten Ratgebeamt des Gf.en mit beachtl. administrativen, milit. und gerichtl. Funktionen. Das gilt ganz bes. für die Zeit der Abwesenheit des Landesherrn, wenn der Seneschall sozusagen die Leitung der Landesverwaltung übernahm. Zu bestimmten Zeiten, etwa zu Beginn der Herrschaft Johanns des Blinden, ernannte derLandesherr für die wallon. Teile seiner Herrschaft noch einen senescaut de la conteit de Lussembourc dou romant pays, der aber keine dauerhafte Institution bildete.
Dem Ritterrichter oblag neben der Leitung des Lehnshofes in Abwesenheit des Gf.en v. a. die Schlichtung von Streitigkeiten zw. Adligen oder Rittern, des weiteren auch die Garantie der vor ihm oder durch ihn beurkundeten Sühnen und Immobilienübereignungen.
Seit 1319 ist im engen Rat auch ein Generalrentmeister vertreten, der nicht nur für das Einziehen der landesherrl. Abgaben verantwortl. war, sondern auch für deren Verteilung (Schulden, Geldlehen, Entschädigungen, etc.).
Neben diesen drei Ämtern, die fest in adliger Hand waren (mit Ausnahme der ersten Seneschalle ministerialer Herkunft), bildeten die engen Ratgeber aus der Grafenfamilie und den führenden Adelsfamilien des Landes den direkten Umkreis des Gf.en. Zu diesen gesellten sich Kleriker aus dem Kapellanat und dem Notariat, die als Einzelpersonen seit Heinrich dem Blinden belegt sind. 1186 wird erstmals ein protonotarius erwähnt, was auf eine gewisse hierarch. Gliederung der Schreibstube hinweist, die wohl nach Namurer Modell übernommen wurde. Erste Ansätze einer regelrechtenKanzlei werden erst unter Johann dem Blinden unter dem Einfluß der böhm. Kanzlei faßbar, doch wäre dies noch genauer zu untersuchen. Von Belang ist die Doppelsprachigkeit am L.er Hof, wo sich das Frz. als Schreibsprache am Ende des 13. Jh.s progressiv von W nach O durchsetzte.
Über die Domänen und Einkünfte der Gft. L. gibt das etappenweise zw. 1306 und 1327 erstellte Urbar ausführl. Auskunft. Die Einnah-men aus dem Kammergut in Höhe von rund 5000 Pfund Turnosen i. J. (etwa 350 kg Silber) stellten nur einen geringen Bruchteil der von Gf. Johann für seine Erwerbspolitik benötigten Summen dar. Der Großteil mußte auf dem Kreditwege aufgebracht werden (insgesamt etwa 400 000 Gulden, also rund 1400 kg Gold), wozu Johann erstmals systemat. auf die Monetarisierung von Herrschaftsrechten zurückgriff. Zu seinen wichtigsten Kreditgebern gehörten benachbarte Territorialherren wie sein Onkel Balduin, Ebf. von → Trier, der → Kölner Ebf.,der Bf. von → Lüttich, die Gf.en von → Jülich, Hennegau, Namur, aber auch eine ganze Reihe kleinerer Adliger aus dem gfl. Lehnshof sowie Angehörige städt. Führungsschichten wie die Metzer Bankierfamilie de Heu und insbes. Arnold von Arlon. Zw. 1250 und 1354 tätigten die Gf.en von L. Herrschaftsverpfändungen im Umfang von 638 307 Florentiner Gulden, Rentenverkäufe und Anweisungen in Höhe von 131 209 Gulden; sie gingen weitere Zahlungsverpflichtungen mit einem Gesamtbetrag von 374 520 Gulden ein. Dank exzellenter Finanzberater wie Arnold von Arlon, der das Wechselspiel von Pfandnahme,Verpfändung und Wiedereinlösung perfekt beherrschte, gelang es Johann stets, die Pfandsetzungen (Einkünfte, Territorien, aber keine Ämter) zurückzukaufen, bis die Finanzierung der Königswahl → Karls IV., die allein mehr als eine Tonne Gold verschlang, die finanziellen Ressourcen der Gft. dann doch überstieg. Johanns Sohn Wenzel gelang es nichtsdestoweniger, die fast völlig verpfändete Gft. wieder von allen Verpflichtungen zu befreien und sogar den Rest der Gft. Chiny hinzuzukaufen.
Münzen prägten die Gf.en von L. sicher seit Mitte der 1230er Jahre. Prägeorte waren neben L. zeitw. Diedenhofen, Poilvache, Durbuy, Bastogne, Marche, Damvillers, Marville, Arlon, Orchimont, Ivois, Montmédy. Unter Gf. Johann kam es auch zur Prägung von gemeinsamen Münzen mit der Gft. → Bar bzw. mit dem Bm. → Lüttich und der Gft. Namur, unter Hzg. Wenzel zur Münzassoziation mit dem Erzstift → Trier. Die Münzprägungen wurden auch unter den Pfandherrschaften fortges., hörten aber zur Burgunderzeit auf, bis 1489 Maximilian von Österreich namens seines Sohnes Philipp wiederkurzzeitig prägen ließ. Unter → Habsburger Herrschaft kam es dann nur noch sporad. zu Prägungen in L.
Herausragende Persönlichkeiten am Hof der Gf.en von L. sind vor der Königserhebung 1308 kaum zu nennen. Da der Umkreis → Heinrichs VII., Johanns des Blinden, → Karls IV. und → Wenzels von L.-Brabant in ihrer Rolle als Herrscher in L. prosopograph. ungenügend erforscht ist, läßt sich hier wenig Allgemeines sagen. Zu den bedeutenderen Seneschällen gehören Arnold von Arlon (s. u.) und Huwart I. von Elter (1356-61) sowie dessen Sohn Huwart II. (1381-1402, 1411), Anführer der Adelsopposition gegen Anton von Burgund und Elisabeth von Görlitz. Zu den einflußreichstenAdelsfamilien sind jene von Esch/Sauer-Useldingen, von der Fels und von Rodenmacher zu zählen, die vom ausgehenden 12. Jh. bis ins SpätMA dem gfl., später hzgl. Rat angehörten. Hervorragender Ratgeber Johanns in seinen ersten Regierungsjahren in → Böhmen war der → Mainzer Ebf. Peter von Aspelt († 1320), der aus einer L.er Ministerialenfamilie stammte. Aus Italien haben Heinrich und Johann einige Ratgeber übernommen, wie z. B. Johannes Rufin, Kleriker aus Pistoia, der aus dem Umkreis Papst Clemens' VI. stammte. Im Zusammenhang mit dem Mäzenatentum der L.er seien die Dichter undChronisten (und Komponisten) Guillaume de Machaut und Jean Froissart erwähnt, die von Kg. Johann bzw. Hzg. Wenzel unterstützt wurden. Machaut war im Dienste Johanns gleichzeitig Notar, Verwalter, persönl. Berater in geistl. und weltl. Angelegenheiten und hat ein ergreifendes Bild seines Herrn nach dessen Tod gezeichnet.
In finanzpolit. Hinsicht muß Arnold von Arlon aus einer Arloner Schöffenfamilie als überragende Persönlichkeit gelten. Seit 1333 begegnet er als Edelknecht, 1342 wurde er zum Ritter geschlagen. Als Propst von Arlon (1317-30), Generalrentmeister und Mitglied des engeren Rats (1323-30), Seneschall (1331-33), seit Jahrzehnten eine dem Hochadel reservierte Domäne, schließl. als Statthalter des Gf.en: leutenant ledis roy de Boeme en la conteit de Lucembourg (1342), ist ihm das Verdienst für die durchaus erfolgreiche Kreditpolitik Johanns des Blindenzuzuschreiben; die Ämter sicherten ihm aber in den letzten Jahren der Regierungszeit Johanns auch Einfluß auf die anderen Bereiche der Landespolitik. Ihm gelang z. B. in den Jahren 1337ff. der Rückkauf von Verpfändungen im Wert von rund 250 000 Gulden und die Finanzierung von Neuerwerbungen wie jener des ersten Teils der Gft. Chiny für 125 000 Gulden. Aus eigener Tasche lieh er dem Gf.en 75 000 Gulden (263 kg Gold), für die ihm ganze Propsteien verpfändet wurden. Das Geld beschaffte er sich wohl selbst auf dem Kreditwege. Nach Johanns Tod in der Schlacht von Crécy finanzierte ernoch die Bestattungsfeierlichkeiten, streckte → Karl IV. innerhalb weniger Monate fast 9000 Gulden vor, damit er den dringendsten finanziellen Verpflichtungen nachkommen konnte, fiel dann aber schnell v. a. bei Ebf. Balduin, dem → Karl IV. die Verwaltung der Gft. anvertraut hatte, in Ungnade; seine Erben wurden nach seinem Tod 1347/48 enteignet.
Was die Stellung der Frauen am Hof anbelangt, so haben zwei Gf.innen im 13. Jh. eine wesentl. Rolle gespielt. Neben der »großen« Gf.in Ermesinde, die als »Regentin« im Anschluß an den Tod ihres zweiten Ehemanns Walram von Limburg 1226 die Geschicke des Landes selbst leitete, um dann ab 1235/36 ihren ältesten Sohn Heinrich an der Regierung zu beteiligen, auch noch Beatrix von Avesnes, die nach dem Tode des Gf.en Heinrichs VI. und dessen Bruder Walram in der Schlacht von Worringen (1288) die Regentschaft für den etwa zehnjährigen Heinrich VII. übernahm.
Die äußere Gestaltung der Burganlage bleibt weitgehend unerforscht. Über eine künstler. Ausgestaltung der Repräsentationsgebäude, sofern es solche gab, läßt sich aus der Zeit der Gf.en und Hzg.e aus L.er Haus nichts sagen, obschon Goldschmiede und Bildhauer in der Stadt L., erstere schon im 13. Jh., belegt sind. Nur die Grabmäler Ermesindes, ihres Sohnes Heinrichs V. und dessen Frau Margarete von Bar in der Zisterzienserinnenabtei Clairefontaine, Johanns in der Altmünsterabtei in L. und Wenzels I. in der Zisterze Orval sind quellenmäßig faßbar, z. T. im 17. Jh. graph. dokumentiert worden,aber nicht erhalten.
Über den Hofalltag oder über Festakte am gfl. Hof ist bis zu → Heinrich VII. kaum etwas bekannt. Nur ausnahmsweise ist neben den famuli weiteres Dienstpersonal am Hof faßbar, wie etwa in Ermesindes Testament (1247) Falkner, Spielleute und Schneider. Bei größeren Gelegenheiten versammelt der Gf. seine Vasallen in L. im Franziskanerkl., was wohl darauf hindeutet, daß auf der Burg die notwendige Infrastruktur fehlte. Erst mit Johann dem Blinden blühte das Hofleben um den Kg. und Gf.en auf; doch ließ Johann seine Feste und Turniere in Prag, Paris oder imHennegau bei seinem »Vetter« veranstalten, was den bescheidenen Rang L.s noch weiter betont. Hzg. Wenzel von L. und Brabant, den Froissart als joli et gentil duc betitelt, hat sich allerdings selbst als Poet betätigt und am höf. Roman "Méliador" von Froissart mitgewirkt, wobei offen bleibt, ob sie sich häufiger am → Brabanter Hof oder in L. trafen.
Nach dem Tod Wenzels I. erlahmte das Hofleben wohl vollständig. Nur von der Pfandherrin Elisabeth von Görlitz ist bekannt, daß sie trotz Finanznot gelegentl. im Rathaus zu L. Turniere und Bälle veranstalten ließ.
Quellen
siehe die Angaben im Art → A. Luxemburg
Literatur
Grabmäler der Luxemburger, 1997. - Johann der Blinde, 1997 (besonders die Beiträge von Peter Moraw, Winfried Reichert und Michel Margue). - Kirsch, Frank: Mécénat littéraire à la maison de Luxembourg. L'exemple de Guillaume de Machaut et Jean Froissart, in: Le Luxembourg en Lotharingie. Mélanges Paul Margue, Luxemburg 1993, S. 321-337. - Margue 1999. - Margue, Michel: De l'entouragecomtal à l'entourage royal: le cas des Luxembourg (XIIe - première moitié du XIVe s.), in: À l'ombre du pouvoir. - Margue, Michel: Ermesinde, Gräfin von Luxemburg, in: Rheinische Lebensbilder, 15, Köln 1995, S. 23-41. - Margue, Michel: Jean de Luxembourg, prince idéal et chevalier parfait: aux origines d'un mythe, in: Mediaevalia Historica Bohemica 5 (1998) S. 11-26. - Margue, Michel/Pauly, Michel: Luxemburg vor und nachWorringen. Die Auswirkungen der Schlacht von Worringen auf die Landesorganisation sowie die Territorial- und Reichspolitik der Grafen von Luxemburg, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 16 (1990) S. 111-174. - Reichert, Winfried: Hochfinanz und Ter-ritorialfinanz im 14. Jahrhundert: Arnold von Arlon - Rat und Finanzier der Luxemburger, in: Hochfinanz im Westen des Reiches 1150-1500, hg. von Friedhelm Burgard u. a., Trier 1996 (Trierer Historische Forschungen, 31), S. 219-280. - Reichert 1993. - Reichert, Winfried: Zwischen Land und Herrschaft: Rittergericht und Ritterrichter der Grafschaft Luxemburg im 13. und 14. Jahrhundert, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 20 (1994) S. 115-157.- Jean l'Aveugle, 1996. - Van Werveke, Nicolas: Étude sur les chartes luxembourgeoises du Moyen-Age, in: Publications de la Section hist. de l'Institut gr.-ducal, 41 (1890) S. 1-265. - Weiller, Raymond: Les monnaies luxembourgeoises, Louvain-la-Neuve 1977.