GANDERSHEIM
I.
Kanonissenstift St. Innocentius und Anastasius. Bm. → Hildesheim. Gegr. 852 zunächst im nahegelegenen Brunshausen durch das sächs. Adelspaar Liudolf und Oda, Vorfahren der Ottonen; Umzug nach G. i. J. 881. Die Deutung des Ortsnamens: Flußname Gande mit heim, ist bereits in otton. Zeit geläufig und tritt durch die Zeiten mit geringen Varianten auf.
Seit 877 reichsunmittelbar, ist die Äbtissin wohl dem Fürstenstande zuzurechnen, wenngleich dies 1417 erstmals nachzuweisen ist. Marktprivileg und umfangr. Ausstattung mit Reichsgut v. a. im 10. Jh. Die Diözesanzugehörigkeit ist im 10./11. Jh. zw. → Mainz und → Hildesheim im sog. »Gandersheimer Streit« umstritten, schließl. wurde G. bis zur Exemtion im frühen 13. Jh. der Hildesheimer Seite zugesprochen.
Nahezu geschlossen erscheint der Besitzkomplex zw. G. und dem westl. Harzrand (Seesen), der im 9. und 10. Jh. zumeist durch kgl. Schenkungen entstanden war. Ein Vogt ist erstmals 1039 bezeugt; das Recht der freien Vogtwahl wurde niemals dezidiert verliehen, es besteht vermutl. ein Zusammenhang mit den Grafschaftsrechten, die G. von Heinrich II. verliehen bekommen hat. Bis 1204 wurde die Vogtei durch die Kg.e besetzt und ging von → Otto IV. auf die → Welfen über.
Im beginnenden 14. Jh. geriet das Stift G. in eine schwere Krise, als es von dem welf. Hzg. Ernst (dem Jüngeren) zu Göttingen unter Druck gesetzt wurde. Dies eröffnet ein lange Phase nicht nur wirtschaftl. Schwierigkeiten, die sich erst hundert Jahre später entspannten, als mit Äbtissin Sophia III. (1402-12) die erste von mehren Welfinnen bis 1485 die Leitung des Stiftes übernahm, wenngleich von nun an die Auseinandersetzungen innerhalb der Welfenlinien für bedrohl. Unruhen sorgten. Äbtissin Agnes III. (1485-1504), Tochter Georgs I. von Anhalt-Dessau, hatte neben der Würde von G. auch dieAbbatiate von Neuenheerse und Kaufungen inne, weswg. sie dem Stift G. lange Zeiten fernblieb, was innere Schwierigkeiten über ihren Tod hinaus zur Folge hatte.
Doch auch nach der Reformation und den1580er Jahren, in denen das Stift protestant. wurde, blieb zwar die Reichsunmittelbarkeit erhalten, ebenso allerdings der Einfluß der welf. Hzg.e. Am 23. Sept. 1802 unterstellte sich G. freiwillig der Landesherrschaft, um der drohenden Säkularisation zu entgehen, was jedoch nur bis zur endgültigen Aufhebung am 5. Dez. 1810 Bestand hatte.
Die überregionale Bedeutung der liudolfing.otton. Stiftsgründung G. schwand im Zuge des Hohen MA und der Frühen Neuzeit zusehends. Wie es sich auch am Beispiel des nicht nur unter diesem Aspekt vergleichbaren Kanonissenstiftes zu → Quedlinburg zeigen läßt, bedeutete der Verlust der Königsnähe im Verlauf des 13. Jh.s und die Verstrickung in die Konflikte der erstarkenden Territorialgewalten einen wirtschaftl. und kulturellen Niedergang, der den Einfluß und die Bedeutung von Äbtissinnen und Konvent auf die unmittelbare Umgebung des Stiftes beschränkt.
II.
Bewaffnete Ministerialität ist bereits zu 1001 erwähnt, die erbl. Hofämter hingegen erstmals zusammen in einer Entscheidung Barbarossas im Streit der Äbt. mit den vier Amtsträgern vom 25. Juli 1188 (DF I 974). Im 13. Jh. Niedergang der Ämter mit Ausnahme des Truchsessen, vermutl. ist ein Rückkauf durch die Äbtissinnen anzunehmen. Das Mundschenkenamt wird erst 1720 wieder eingerichtet. Neben den vier bekannten Ämtern ist noch das »Stuhlamt der Äbtissin« im 16. Jh. bezeugt, dessen genaue Funktion freilich unbekannt ist (Germania Sacra. NF, 7, 1973,S. 214)
Der Abbatiat durch otton. bzw. sal. Töchter endet 1125, jedoch übte die Nichte Heinrichs IV., Agnes I. von G. und Quedlinburg (1111-25), ihr Amt nicht in G. sondern in → Quedlinburg aus. Die nachfolgenden Äbtissinnen hingegen residieren weitestgehend in G., obschon auch hier v. a. seit dem 16. Jh. zahlr. Ausnahmen festzustellen sind (vgl. insgesamt Germania Sacra. NF, 7, 1973, S. 289-359 zu den jeweiligen Damen).
Münzprägungen der Äbtissinnen sind durch die Jh.e nachzuweisen (vgl. im einzelnen Menadier 1815 und Germania Sacra. NF, 7, 1973).
Die ma. Stiftsschule ging im Laufe des 14. Jh.s, die Bibliothek im 15. Jh. zugrunde. Das Hospital zum Hl. Geist ist 1238 gestiftet worden, vermutl. steht es im Zusammenhang mit den zuvor entdeckten heilenden Natrium-Chlorid-Quellen, die noch heute einen Wirtschaftsfaktor für die Stadt darstellen.
Neben den kgl. Damen, die als Äbtissinnen amtierten, ist als bedeutende Vertreterin des Stiftes die Dichterin Hrotsvith von Gandersheim († um 975) zu nennen. Spätere Geschichtsschreibung aus dem Stift wird durch die sog. Reimchronik des Priesters Eberhard (1216/18) repräsentiert. Weitere bedeutende Werke sind nicht überliefert.
Außer dem Familienwappen der jeweiligen Äbtissin fand als solches des Stiftes ab dem 15. Jh. dasjenige der erloschenen Ministerialenfamilie von G. Verwendung. Daß es sich dabei um einen schwarz-golden gespaltenen Schild, also die Tinkturen des Reichswappens, gehandelt hat, dürfte für die Wahl ausschlaggebend gewesen sein, als sich G. seiner ursprgl. Reichsunmittelbarkeit wieder stärker bewußt wurde.