Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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ECHTERNACH

I.

697/98 Gründung des Kl.s durch den angelsächs. Missionsbf. Willibrord in enger Zusammenarbeit mit der zur austras. Führungsschicht gehörenden Äbtissin Irmina von Oeren und den frühen Karolingern. Spätestens ab 706 karoling. »Hauskloster«. Unter Kg. Pippin III. (751-68) Privileg der Immunität und des Königsschutzes. Bestätigung des Immunitätsprivilegs durch Karlmann (768/69), Karl den Großen (771/72) und Ludwig den Frommen (817/27). Seit dem späten 10. Jh. (973) lag die Vogtei über die Reichsabtei in den Händen des Luxemburger Grafenhauses. Bes. engeVerbindungen knüpfte das Kl. zu den Saliern, die als Förderer und Auftraggeber des E.er Skriptoriums auftraten (bes. Heinrich III.) und 1056 bzw. 1065 die libertas des Kl.s bestätigten. 1192 bestätigte Ks. Heinrich VI. erneut die Reichsunmittelbarkeit der Abtei und drängte somit die Bestrebungen des Ebf.s von → Trier zurück.

Über den Kernbesitz (villa E. sowie umliegende Dörfer) hinaus umfaßte die Grundherrschaft Streubesitz im südwestl. Eifelgebiet, im Raum zw. Untersauer, Alzette und Mosel, in den Ardennen, an Ober- und Mittelmosel (Weinbesitzungen) sowie Fernbesitz am Niederrhein, in Nordbrabant, in der Gegend von Antwerpen, in Seeland und in Holland.

1232 erstmals Belehnung des E.er Abtes mit der administratio temporalium nachweisbar; Regalienleihe durch den Kg. bzw. durch den → Trierer Ebf. als seinen Vertreter erneut 1243/44 sowie ab 1297 durchgehend belegt. Es findet sich jedoch kein Nachweis für den Fürstentitel des E.er Abtes. Die starke Konkurrenz der Gf.en bzw. Hzg.e von → Luxemburg verhinderte den Aufbau einer eigenen Territorialherrschaft durch den Abt von E.

II.

Als rechtl. und funktionaler Mittelpunkt der ausgedehnten Grundherrschaft fungierte der seit dem frühen MA bestehende und 1041 als curtis angesprochene klösterl. Fronhof in E., zu dem sechs Nebenhöfe im Umland gehörten (Ernzen, Lauterborn, Bollendorf, Steinheim, Bech, Irrel). Im Vogteiweistum von 1095 war dieser Sonderrechtsbezirk erneut gegenüber den Ansprüchen des Luxemburger Gf.en abgegrenzt worden. Der ortsansässige Abt konnte dennoch den vom 13. Jh. an immer stärker werdenden Zugriff der Gf.en und die Integration E. in den luxemburg.Territorialstaat nicht verhindern.

Ihre Blütezeit in kultisch-kultureller Hinsicht hatte die Abtei im 11. Jh. Seit dem 8. Jh. war das E.er Skriptorium durch sein künstl. Niveau sowie durch seine hohe Produktivität hervorgetreten. Um die Mitte des 11. Jh.s entstanden in E. mehrere Prunkhandschriften, bes. im Auftrag von Ks. Heinrich III. (1039-56). Die Anwesenheit eines um 1200 belegten Goldschmieds dürfte ebenfalls in Zusammenhang mit dem Skriptorium stehen. Die Abtei verfügte ebenfalls über eine umfangr. Bibliothek sowie über eine Klosterschule, die - parallel zum Skriptorium - bis in die Neuzeit weiterbestand. Auch die aufdas 8. Jh. zurückgehende Wallfahrt zum Grab des Klostergründers erlebte eine Blüte im 11./12. Jh. und blieb bis in die Neuzeit erhalten.

Die nach dem Brand von 1016 im frühroman. Stil und mit Doppelturmfassade neu errichtete, 1031 geweihte Abteikirche erhielt um 1185 ein neues Bleidach. Unter Abt Arnold I. (1242-69) wurden in Langhaus, Chor und Querschiff got. Kreuzrippengewölbe eingezogen und neue Westtürme errichtet. Ähnl. verlief die Baugeschichte der angrenzenden Klostergebäude. Um die Mitte des 13. Jh.s wurde der Kreuzgang mit got. Gewölben versehen. Größere Arbeiten wurden um 1496 im Rahmen der Klosterreform (Wiederherstellung von Dormitorium und Refektorium) sowie zu Beginn des 16. Jh.s (erste Spuren derRenaissanceornamentik) durchgeführt. Die Kirche diente als Grablege der Äbte. Interessanterweise hatte sich Gf. Heinrich von Namur-Luxemburg 1196 ins Kl. E. zurückgezogen, seine Grabstätte fand er jedoch im Kl. Floreffe.

Mit der 1298 erfolgten Belehnung Heinrichs von Schönecken setzt die Reihe der Äbte adliger Herkunft in E. ein. Sie stammten überwiegend aus dem Eifelraum, dem Hunsrück und dem Rheinland. Mehrfach kam es zu Auseinandersetzungen zw. dem die Ortsherrschaft postulierenden Abt und der Bürgerschaft. Unter Abt Theoderich von Are (1329-41) drangen Einw. der Stadt in den Abteibereich ein und zerstörten Getreidespeicher, Kelterhaus und Tavernen. Der aus dem Kölner Raum stammende Abt Wynand von Gluwel (1438-65) zog sich 1463 aufgrund schwerwiegender Streitigkeiten mit den E.er Bürgern über mehrereMonate in sein 8 km entfernt liegendes castrum Bollendorf zurück. Zu diesem Zeitpunkt durchlebte das Kl. ohnehin eine Zeit des Niedergangs, die erst mit der 1496 von Abt Bourckard Poisgin von der Neuerburg (1490-1506) mit Hilfe der Trierer Abtei St. Maximin vorgenommenen Reform ein Ende fand.

Dem Abt unterstanden die Inhaber der Klosterämter, wobei Funktionen im geistl. und im wirtschaftl. Bereich vielfach vermischt waren (Dekan, Kustos, Zellerar, Kämmerer, Kantor, infirmarius und elemosinarius). Für den engeren Abteibereich sowie für die zur Klosterimmunität gehörenden Güter außerhalb der Stadt waren zwei sogen. »Kellereischöffen« zusändig, die neben den sieben städt. Schöffen in Erscheinung traten. Die Dienerschaft (cottidiani servitores), die im Klosterbereich zur Arbeit in Küche, Backhaus, Mühle,Wäscherei sowie zum Wachdienst verpflichtet war, unterstand unmittelbar der Gerichtsbarkeit des Abtes und war somit dem Zugriff des Vogtes bzw. des städt. Richters entzogen.

Bis zur Aufhebung der Abtei 1794/97 blieb der rechtl.-herrschaftl. Rahmen der Grundherrschaft mehr oder weniger unv. Ab etwa 1200 jedoch ist die Umwandlung in eine überwiegende Rentenwirtschaft feststellbar. Auch der weiter entfernt liegende Besitz blieb erhalten; 1419 erwarb Abt Peter von Hübingen sogar zusätzl. einen Hof mit Weinbergen und mehreren Kelteranlagen in Neef. Mehrere Verzeichnisse geben Aufschluß über die Versorgung der Klosterge-meinschaft in E., die ihre Grundnahrungsmittel aus der Grundherrschaft bezog. Überschußproduktion wurde auf den im Bereich der jeweiligen Besitzkomplexe gelegenen Märkten sowie auf dem als grundherrl. Sammelmarkt gewachsenen E.er Markt verkauft. Hier sowie in → Trier versorgte sich die Abtei auch mit den nötigen Verbrauchsgütern. Überdies wurden in E. fünf Jahrmärkte abgehalten, die z. T. mit der Wallfahrt verknüpft waren. Neben Sauer und Lauterborner Bach sicherte ein weiterer, durch den Abteibereich führender Bach dieWasserversorgung des Kl.s. 992 hatte Kg. Otto III. den E.er Abt das Münzrecht verliehen, eine Prägetätigkeit ist jedoch nur bis die Mitte des 12. Jh.s bezeugt.

Über die Wappen des Abtes gibt ledigl. ein im späten 18. Jh. angefertigtes Bild sämtl. Äbte Aufschluß. Offenbar führten die jeweiligen E.er Äbte verschiedene Wappen, wobei die Äbte adliger Herkunft zumeist ihr Familienwappen behielten. Die Angaben des Äbtebildes sind jedoch für die Zeit des MA unzuverlässig. Nur für die Äbte des 18. Jh.s sind die jeweiligen Wappen anhand der Wappenbilder überprüfbar, die in der erhaltenen Bausubstanz überliefert sind.

Quellen

Archives Nationales, Luxemburg, A XXIX, Abbaye Saint-Willibrord d'Echternach. - LHA Koblenz, 231, 15, Abtei St. Willibrord Echternach. - Wampach 1,2, 1930. - Urkunden- und Quellenbuch zur Geschichte der altluxemburgischen Territorien, 8-10,2, 1951-55.

Abtei Echternach, 1999. - Krieger 1979. - Staud/Reuter 1952. - Trauffler 1996. - Wampach 1,1, 1929. - Weber, Dieter: Studien zur Abtei Echternach in ihren Beziehungen zum Adel des rheinisch-luxemburgischen Raumes im 14. und 15. Jahrhundert (PSH, Bd. 88), Luxemburg 1974. - Werner, Matthias: Adelsfamilien imUmkreis der frühen Karolinger. Die Verwandschaft Irminas von Oeren und Adelas von Pfalzel (VuF. Sonderbd., 28), Sigmaringen 1982.