WILDENFELS
I.
Das Geschlecht derer von W. begegnet erstmals im ersten Drittel des 13. Jh.s Die von 1222/23 stammenden Belege, in denen Heinrich von W. in Urk.n für das Bergerkl. in Altenberg als Zeuge auftritt, sind als Fälschung von Patze im UB von Altenburg ausführlich beschrieben. Eine erste echte Urk. nennt Jutta von W. nobilis matrona in einer Urk. von 1226. Neben der ersten echten Urk. ist dies auch der einzige Hinweis auf edelfreie Abkunft. Die Benennung erfolgt nach dem ersten und letzten Stammsitz, der Burg → W. im Erzgebirge. Eine Abstammung vom edelfreien Geschlecht Mein(e)weh läßt sich durch nichts belegen. Nicht identisch mit den Herren von W., trotzdem oft mit diesen verwechselt, ist das bayerisch-fränkische Geschlecht der von Wildenstein (auf Wildenstein, W., Stralenfels, Rotenberg, Henfeld usw.). Diese, und nicht die erzgebirgischen Herren von W., lassen 1356 ihre Burg W. bei Nürnberg Karl IV. auf, und empfangen sie als böhm. Lehen. Erster Sippenleitname ist Heinrich, zweiter Sippenleitname Anarg, der aber erst seit der Heiratsverbindung mit Agnes von → Waldenburg, Tochter Anargs von → Waldenburg, auftritt.
II.
Helbig (Ständestaat, S. 331) führt die Herren von W. unter der Reichsministerialität, bezweifelt aber ihre Zugehörigkeit zu diesem Stand. Edelfreie Herkunft wird von ihm trotz der Bezeichnung nobilis matrona für Jutta von W. angezweifelt. Für Nobilität sprechen die Lage zu den benachbarten Herrschaften → Hartenstein und Stollberg sowie die Beerbung der Edelfreien von Flügelsberg 1308. Heiratsverbindung mit den Gf.en von Lobdeburg, gen. von Elsterberg (1395), deuten ebenfalls auf edelfreie Herunft oder ständischen Aufstieg. An der Wende vom 13. zum 14. Jh. sind die Herren von W. durch Heirat verbunden mit dem ebenfalls reichsministerialen Haus von → Waldenburg. In den folgenden Generationen gingen die Herren von W. Heiratsverbindungen mit denen von → Schönburg-Glauchau, von Lobdeburg (Elsterberg) und der Reichsministerialenfamilie von Colditz ein. Die Beziehungen der W.er zu den Spitzenfamilien der pleißenländischen Reichsministerialität und zu Gf.engeschlechtern (von Lobdeburg, von → Gleichen) lassen nur den Schluß zu, daß es sich bei den von W. selbst um Edelfreie, wie die Urk. von 1226 für Jutta von W. ausweist, handelte. Ob die W.er der Reichsministerialität angehört haben, muß unentschieden bleiben. Die wichtigsten Gründe, die dagegen sprechen, werden von Helbig (Ständestaat, S. 31) im Nichterscheinen in ksl. Urk.n und seltenem Zusammenwirken mit anderen reichsministerialen Geschlechtern als Zeugen gesehen. Weitaus schwieriger ist ihr Erscheinen in der Reichsmatrikel von 1521 zu erklären. Bislang galt die Annahme, daß sie nicht alle Herrschaftsrechte an oder um W. verkauft hatten und ihre Reichsunmittelbarkeit sich von der Herrschaft W. ableiten müsse (vgl. unten den Art. B. W.). Dabei ist der Charakter der Herrschaft W. bis 1521 selbst nicht eindeutig. Sicher ist, daß sie seit dem 13. Jh. Vasallen der Bgf.en von Meißen (Meinheringer) waren, die Herrschaft W., wenn sie je allodialen Charakter besessen haben sollte, nun bgfl.-meißnisches Lehen war. Ob die Herren von W. tatsächlich nur »aufgrund ihres zweifelsfrei [sic!] hochadligen Standes« (Schneider, Dynastengeschlechter, S. 21) in die Reichsmatrikel einrückten und ein Bezug zu (ehem.?) Reichslehen gar nicht (mehr) bestand, bleibt zumindest fraglich. Die Rolle der als Reichsafterlehen interpretierten böhm. Lehen scheint für die Herren von W. den Ausschlag für die Aufnahme in die Matrikel gegeben zu haben. Interessanterweise ist es die Herrschaft Schönkirch, die ihnen somit den Statusgewinn ermöglichte, da sie nur diese als böhm. Lehen innehatten.
Nach dem Wiedererwerb der Herrschaft W. (vgl. unten den Art. B. W.) befanden sich die Herren von W. im Konflikt zwischen Ks. und sächsischen Kfs.en um die Frage der Erhebung/Entrichtung der Reichssteuern. Dieses, für die Frage der Reichsstandschaft insgesamt wesentliche Problem, übernahmen nach dem Aussterben der Herren von W. die Gf.en von → Solms, die ihrerseits noch jahrzehntelang gegen Kursachsen prozessierten um nicht durch kursächsische Steuern belastet zu werden.
III.
Wappen: Gevierter Schild, im ersten und vierten schwarzen Feld ein weißer Löwe mit roten Klauen und rot ausgeschlagener Zunge, im zweiten und dritten Schild eine schwarze fünfblättrige Rose in Gold, dazu zwei Helme der erste mit einer schwarzen Rose, der andere mit einem weißen Löwen.
IV.
Ihren Stammsitz, Burg → W. (vgl. unten die Art. B. zu Herrschaft und Hof W. und C. W.), besaßen die Herren von W. bis 1406 und dann wieder ab 1536.
Lehnsbesitz: Im 15. Jh. nennen sich die Herren zu W. auch Herren zu Schönkirchen, heute Schönkirch/Opf., ohne daß ersichtlich wird, woher die Besitzansprüche rühren. Schönkirchen tritt in der Titulatur durchgehend von 1434 bis 1558 auf. Daneben führen sie den Titel Herren zu → Penig. Vermutlich gelangten die W.er in den Besitz von → Penig.durch Heirat Heinrichs von W. mit Margarethe von → Schwarzburg, Wwe. Bgf. Ottos von → Leisnig, der → Penig.zu einer eigenen Herrschaft gemacht hatte. Spätestens 1460 erwarb Heinrich von W. die Stadt → Ronneburg wiederkäuflich, 1517 wurden die Herren von W. damit belehnt, und 1527 wurde ihnen das gesamte Amt von Kfs. Johann I. dem Beständigen (1468, 1525-1532) als Herrschaft verliehen.
Von 1478 bis 1536 befand sich die Kempe Breitenbach im Besitz der Herren von → W., die sie für 4500 fl an das Hochstift Naumburg verkauften. Bis 1408 übten sie die Vogteirechte über das 1173 gegr. »Klösterlein Zelle« aus.
Als Vasallen der Herren von W. für w.isches Gebiet sind für 1358 bekannt: von Ortwinsdorf, von Pöhlau und von Reinsdorf. An ronneburgischen Vasallen sind u. a. zu nennen die von Ende, von Schleinitz und von Friesen.
1535 gelang den W.ern der Rückerwerb des Schlosses und der Herrschaft W. Ob die beiden Schlösser → Ronneburg und → W. gleichermaßen als Res.en genutzt wurden oder ob → Ronneburg der Vorzug gegeben wurde, ist nicht festzustellen. Nach dem Verkauf der Herrschaft → Ronneburg i.J. 1584 blieb nur → W. als Res.ort. Als Inhaber von Schönkirch waren die Herren von W. im Löwenbund organisiert.
Prominente Personen:
Anarg d.J. Herr zu W., Schönkirch[en]/Oberpfalz und → Ronneburg/Thür., Amtmann zu Altenburg, war an der Visitation vogtländischer und erzgebirgischer Pfarreien und Kl. beteiligt. Ihm gelang der Rückerwerb der Burg → W. Ders. Anarg Herr zu W. ist Verfasser des evangelischen Kirchenliedes »O Herre Gott, dein göttlich Wort«. Der letzte der W.er, Anarg Friedrich von W., war Rektor der Jenaer Universität.
Quellen
Altenburger Urkundenbuch. 976-1350, bearb. von Hans Patze, Jena 1955 (Veröffentlichungen der thüringischen historischen Kommission, 5). – Regesta diplomatica necnon epistolaria historiae Thuringiae, hg. von Otto Dobenecker, Bd. 1, Jena 1896. – Urkundenbuch der Deutschordensballei Thüringen, Jena 1936 (Thüringer Geschichtsquellen. NF 7). – Urkundenbuch des Klosters Pforte, bearb. von Paul Boehme, Tl. 1, Halle 1893.
Literatur
Bönhoff, Leo: Der ursprüngliche Umfang der Grafschaft Hartenstein, in: NASG 27 (1906) S. 209-281. – Bönhoff, Leo: Der Gau Zwickau, in: NASG 40 (1919) S. 241-295. – Böhnhoff, Leo: Der erzgebirgische Uradel und seine Stammsitze. Eine familiengeschichtliche Skizze, in Glückauf, in: Zeitschrift des Erzgebirgsvereins 54 (1934) S. 47-63, 52. – Billig, Gerhard: Die Burggrafen von Meißen aus dem Hause Plauen – ein Nachspiel zur reichsunmittelbaren Stellung und Herrschaft der Vögte von Weida, Plauen und Gera, Tl. 1., in: Mitteilungen des Vereins für vogtländische Geschichte, Volks- und Landeskunde 4 (1995) S. 13-48; Tl. 2, in: ebd. 6 (1998) S. 51-82. – Bosl, Karl: Die Reichsministerialität der Salier und Staufer. Ein Beitrag zur Geschichte des hochmittelalterlichen deutschen Volkes, Staates und Reiches, 2 Tle., Stuttgart 1950/1951 (Schriften der Monumenta Germaniae Historica, 10). – Dörffel, Georg: Historie der in dem Meißnischen Ober-Erzgebürge gelegenen Herrschaft Wildenfels und deren davon ehemals benannten Herren, in: Kreyssig, Georg Christoph: Beyträge zur Historie derer Chur- und Fürstlichen Sächsischen Lande VI, Leipzig 1764, S. 151-211. – Europäische Stammtafeln, hg. von Detlev Schwennicke, NF, Bd. 4: Standesherrliche Häuser I, Marburg 1981, NF, Bd. 8: West-, mittel- und nordeuropäische Familien, Marburg 1980, NF, Bd. 16: Bayern und Franken, Berlin 1995, NF, Bd. 19: Zwischen Weser und Oder, Frankfurt am Main 2000. – Gablentz, H. C. von der: Beiträge zur Geschichte der Herren von Wildenfels, in Der deutsche Herold 3 (1872) S. 39 f. – Helbig, Herbert: Der wettinische Ständestaat. Untersuchungen zur Geschichte des Ständewesens und der landständischen Verfassung in Mitteldeutschland bis 1485, Münster u. a. 1955 (Mitteldeutsche Forschungen, 4). – Jahn, H.: 750 Jahre Wildenfels Kreis Zwickau, hg. vom Rat der Stadt Wildenfels, o.O. 1983. – Köbler, Gerhard: Lexikon der deutschen Länder, 3. Aufl, München 1990. – Dehio-Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler, Mitteldeutschland, bearb. von Georg Dehio, Berlin 1905. – Märcker, Traugott: Diplomatisch-kritische Beiträge zur Geschichte und dem Staatsrecht von Sachsen, Bd. 1: Das Burggrafthum Meissen, Leipzig 1842. – Märker, Martin: Das Zisterzienserkloster Grünhain im Erzgebirge, Frankfurt am Main 1969. – Mitlacher, Klaus P.: Baualterungspläne für die Burg Wildenfels und Pläne zur städtebaulichen Entwicklung der Stadt Wildenfels für den Zeitraum 1170 bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert, in: Burgenforschung aus Sachsen 13 (2000) S. 108-122. – Reitzenstein, K. Chr.: Genealogisch-heraldische Streifzüge. Wildenfels. Die Edeln Herren von Wildenfels im Erzgebirge, in: Der deutsche Herold. Zeitschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde 3 (1872) S. 5-6, 9-11, 18-19, 47-49, 64-65. – Rübsamen, Dieter: Kleine Herrschaftsträger im Pleißenland. Studien zur Geschichte des mitteldeutschen Adels im 13. Jahrhundert, Köln 1987 (Mitteldeutsche Forschungen, 95). – Streich, Brigitte: Das Amt Altenburg im 15. Jahrhundert. Zur Praxis der kursächsischen Lokalverwaltung im Mittelalter, Weimar 2000 (Veröffentlichungen aus Thüringischen Staatsarchiven, 7). – Schlesinger, Walter: Kirchengeschichte Sachsens im Mittelalter, Bd. 2: Das Zeitalter der deutschen Ostsiedlung (1100-1300), Köln u. a. 1962 (Mitteldeutsche Forschungen, 27/2). – Schneider, Joachim: Dynastengeschlechter zwischen Elbe und Saale. Das Spannungsfeld zwischen adliger Selbstbehauptung, Landesherrschaft und Reichsunmittelbarkeit, in: NASG 78 (2007) S. 1-26. – Schneider, Joachim: Spätmittelalterlicher deutscher Niederadel. Ein landschaftlicher Vergleich, Stuttgart 2003 (Monographien zur Geschichte des Mittelalters, 52). – Sturm, Heribert: Neustadt an der Waldnaab. Weiden. Gemeinschaftsamt Parkstein, Grafschaft Störnstein, Pflegamt Floß (Flossenburg), München 1978 (Historischer Atlas von Bayern; Altbayern, 47). – Wiessner, Heinz: Das Bistum Naumburg, 2 Bde., Berlin 1997/1998 (Germania Sacra. NF 35 1,2: Die Bistümer der Kirchenprovinz Magdeburg).