[REIFFERSCHEID-]WILDENBURG
I.
Das um die W. herum liegende Kernland der Herrschaft liegt im nordrheinwestfälischen Teil der Eifel und umfaßte Teile der heutigen Gmd.n Hellenthal, Kall und Nettersheim im Kr. Euskirchen im Regierungsbez. Köln.
Naturräumlich erstreckt sich das Gebiet unmittelbar nördlich der Wasserscheide zwischen den Stromgebieten des Rheines und der Maas und wird über die Nebenbäche von Olef und Urft in die Rur und damit zur Maas entwässert. Es liegt an der Nahtstelle zwischen der zur Osteifel gehörenden Kalkeifel und der zur Westeifel zählenden Rureifel. Von der Rureifel umfaßt es die gesamte W.er Hochfläche, große Teile der Hollerath-Broicher Hochfläche und einen kleinen Teil der Monschau-Hellenthaler Waldhochfläche, von der Kalkeifel Teile der Sötenicher Kalkmulde und des → Blankenheimer Waldes. Mit rund 673 m wird in der Nähe des Weißen Steins bei Miescheid die größte Höhe erreicht, mit rund 415 m liegt am Einfluß des Dresbaches in den Platißbach unterhalb von Dickerscheid die tiefste Stelle.
In einiger Entfernung lagen im heutigen Rheinland-Pfalz die Exklaven Hillesheim (Kr. Vulkaneifel) und Arzfeld (Kr. Bitburg-Prüm). W.er Besitz waren auch Amel und ein Gut in Mürringen (beide heute Provinz Lüttich/Belgien).
Das Kernland war einst Teil des Allods Steinfeld gewesen, das in der Hand des Familienverbandes Are- → Limburg war. Nach 1069 wurde dieses Eigengut unter die Familien Are (Altenahr) und → Limburg aufgeteilt. Die Gf.en von Are gründeten auf ihrem Teil das Kl. Steinfeld, welches Mittelpunkt einer kurkölnischen Herrschaft wurde. In der zweiten Hälfte des 12. Jh.s fiel der → Limburger Teil im Erbgang an die Herren von R. Von diesen zweigten die Herren von W. ab und erhielten die Hälfte des Besitzes.
Die Aufteilung des Allods hatte nicht überall zu klaren Grenzziehungen geführt, so daß die Herrschaften R., Steinfeld und W. z.T. eine bunte Gemengelage bildeten und einige Dörfer zwei- oder dreiherrig waren. Zur Herrschaft W. gehörten in der heutigen Gmd. Hellenthal die Siedlungen Achterbungenberg (später Pfeifershof), Bungenberg, Dickerscheid, Felser (teils reifferscheidisch), Felserhof, Giescheid, Hahnenberg, Hecken, Heiden, Hescheld (teils reifferscheidisch), Hönningen (teils reifferscheidisch), Kamberg (teils reifferscheidisch), Hof Kniphövel (bei Kreuzberg; wüst), Kreuzberg, Manscheid (teils reifferscheidisch), Miescheid, Oberpreth, Oberreifferscheid (teils reifferscheidisch), Oberschömbach, Paulushof, Ramscheid, Rodenbusch, Scheidweiler (in Ramscheid aufgegangen), Unterwolfert (Teil von Wolfert), Wiesen (teils reifferscheidisch) und Zingscheid (teils reifferscheidisch).
In der heutigen Gmd. Kall liegen Benenberg (teils reifferscheidisch und steinfeldisch), Diefenbach (teils reifferscheidisch), Gillenberg (teils steinfeldisch), Hof Hornshausen (in Krekel aufgegangen), Krekel (teils reifferscheidisch) und Wahlen (teils reifferscheidisch und steinfeldisch). Marmagen (teils steinfeldisch und blankenheimisch) liegt in der Gmd. Nettersheim.
Mit dem Tode Philipps IV. erlosch 1328 der Mannesstamm. Spätestens 1335 war der ganze Güterkomplex aufgeteilt. Denn in diesem Jahre überließ die Tochter Katharina zusammen mit ihrem Ehemann Oyst von Elsloo in einem Tauschgeschäft all ihr Gut nördlich der Mosel dem Gf.en Wilhelm von Jülich. Sie überlassen diesem ihre Burg und ihr Land W., Hillesheim, Amel und ihr Gut im Ösning (viell. Arzfeld) mit allem Zubehör. Ferner soll Jülich auch alles erhalten, was Katharina einmal von ihrer Großmutter Irmgard von → Blankenheim und ihrer Mutter Johanna von Wildenberg erben wird, ebenfalls soweit dies nördlich der Mosel gelegen ist. 1352 verzichten die Söhne der Adelheid von W., die mit Heinrich von Daun-Densborn vermählt war, auf ihre Ansprüche an W.
Schon 1334 war Wilhelm von Jülich von Kg. Johann von Böhmen und Polen als Gf. von Luxemburg mit Hillesheim belehnt worden und hatte sich verpflichtet, eine Burg im Land Amel zu errichten und diese dann von Luxemburg zu Lehen zu nehmen.
Das Stammland, die eigtl. Herrschaft W., war jetzt Jülicher Unterherrschaft. 1349 wird sie kurzfristig zum Lehen des Kölner Ebf.s Walram von Jülich (1332-1349).
Danach wird die Herrschaft bis zum Ende des Alten Reiches als Jülicher Lehen ausgegeben.
Südlich der Mosel war Philipp II. von W. durch seine Ehe mit Irmgard von Braunshorn deren Erbe an Rhein und Mosel sowie auf dem Hunsrück zugefallen, wodurch sich der Besitz seines Hauses verdoppelte. Die Stammburg Braunshorn (Rhein-Hunsrück-Kr.) wurde 1273 an den Pfgf.en Ludwig, Hzg. von Bayern, verkauft. 1264 wurde das von Philipp II. gegr. Kl. Engelport mit folgenden Orten beschenkt: Dommershausen, Evershausen und Lieg. Dazu kamen Weingärten und Zinse zu Nuwege bei Bacharach. 1284 bekam das gleiche Kl. Güter zu Senheim und die Abtei Himmerod Güter zu Merl (Stadtteil von Zell). Weiterer Fernbesitz an der Mosel lag in Neef, Senhals und Zell. Auf dem Hunsrück lag noch der Neuhof bei Mengerschied. Die Lage des Ortes Rode, wo das Kl. Engelport 1308 einen Zehnten erhielt, ist nicht bekannt.
W.er Besitz lag auch in der Viertälergemeinde am Rhein. Diese bestand aus den Orten Bacharach, Diebach, Steeg und Manubach. Weingärten und Zinse zu Nuwege bei Bacharach wurden 1264 an Kl. Engelport vergeben. Ein Erbzins vom Hof Petersacker bei Oberdiebach war W.er Lehen, und im Gericht Diebach lag das Wildenberger Gut, das Hzg. Wilhelm von Jülich und Geldern 1377 für Johanna von W. Frau zu Eltz eingelöst hatte. Wahrscheinlich aus Manubach stammten die Zinse, die 1377 von W. zu Lehen gingen.
Die Herren von W. waren auch Inhaber von Passivlehen. Von den Gf.en von → Sponheim hatten sie in der Külzer Pflege (sö → Kastellaun) bei Alterkülz die 32 W.er Lehen und den W.er Zehnten. Das Dorf Mastershausen (w → Kastellaun) war bis 1352 Lehen des Gf.en bzw. Mgf.en von Jülich, danach des Ebf.s von Trier. Von Trier stammte auch das sehr ertragreiche Burglehen zu Treis, das in einer Hofstatt auf der gleichnamigen Landesburg und deren Vorburg, der W. (heute zumeist Wildburg), bestand. Diese Burg ist nach ihren Lehnsträgern benannt.
Nach dem Tode Philipps IV. verblieb der Fernbesitz südlich der Mosel vorläufig in der Hand seiner Wwe. Johannetta von der Mark. 1358 bekennt sie, daß sie das Burglehen, bestehend in der Hofstatt auf der Burg Treis und dem Haus W., schon vor langer Zeit sowohl von Ebf. Boemund (1354-1362) als auch von seinem Vorgänger Balduin (1307-1354) als Wittum empfangen habe. Auch das 1352 von Jülich an Trier übergegangene Mannlehen Masterhausen hatte Johannetta als Wittum erhalten. Wg. dieser Lehen wird Johannetta mit ihrem Wappen in der um 1340 angelegten Liste der Trierer Burgmannen aufgeführt.
1365 wird Johannetta von W., Tochter Philipps IV. und Wwe. Johanns von Eltz, von Ebf. Kuno (1362-1388) auf Lebenszeit mit der W. bei Treis belehnt. Das Lehen Mastershausen behält er allerdings ein. 1365 und 1389 haben die Nachkommen der mit Konrad von → Schleiden verh. Johannetta von W. auf ihre Ansprüche verzichtet. Bald nach dem letzten Auftreten von Philipps IV. Tochter Johannetta i.J. 1400 ist ihre Familie erloschen. Das Burglehen W. fiel an das Erzstift Trier heim und wurde einige Jahre später an neue Herren vergeben.
II.
Wg. des frühen Aussterbens der Familie lassen sich nur spärliche Angaben zum Hof der Herren von W. machen. Philipp II. bezeugt 1250 eine Schenkung seines famulus an die Abtei Steinfeld. Philipp IV. hat 1311 einen Schultheißen auf seinem Hof Amel. Bei Übertragung der Herrschaft an den Gf.en von Jülich ist 1335 nur unspezifiziert von Mannen, Burgmannen und Dienstmannen die Rede. 1383 wird ein Bgf. zu W. erwähnt.
Bei der Abspaltung der Herrschaft von der Herrschaft R. war auf rechtlichem Gebiet die Trennung nicht vollkommen vollzogen worden. Nach wie vor standen den Herren gewisse Rechte im Land des jeweils anderen zu, darunter etwa das Jagdrecht.
Die Herren von W. hatten in ihrem Stammland die hohe und niedere Gerichtsbarkeit inne. Einzelheiten aus der Zeit vor dem Erlöschen des Geschlechtes sind nicht bekannt. Man kann jedoch davon ausgehen, daß die Verhältnisse bis ins 16. Jh. konstant geblieben sind. Danach gab es ein Schöffengericht mit einem Schultheißen und sieben Schöffen, einen Gerichtsschreiber und einen Gerichtsboten. Daneben bestand ein Lehengericht, das sich aus dem Lehn- oder Mannrichter, den Mannen vom Lehen und dem Lehnschreiber zusammensetzte. Die Mitglieder kamen aus den Reihen des Schöffengerichtes. Der Schultheiß übte gleichzeitig die Funktionen des Mannrichters und des Lehnschreibers aus, die Schöffen waren auch Mannen vom Lehn.
In Marmagen lag die Hochgerichtsbarkeit in der Hand des Abtes von Steinfeld. Die Herren von W. unterhielten dort aber ein Hofgericht und besetzten Schöffenstühle in W. auch mit Marmagener Untertanen.
Auch in Wahlen war der Steinfelder Abt Hochgerichtsherr. An Gerichtstagen nahmen amtliche Vertreter der Herrschaften W. und R. teil. Von den anfallenden Brüchten stand Steinfeld die Hälfte zu, R. und W. je ein Viertel. Untertanen aus Wahlen fungierten auch als Schöffen am Gericht W.
Außer der oben erwähnten Tatsache, daß die Herren von W. auf ihrem Hof Amel einen Schultheißen hatten, ist über Verwaltung und Justiz des Fernbesitzes nichts bekannt.
Zu Zeiten, in denen Bergbau betrieben wurde, betätigte sich das Schöffengericht auch als Berggericht. Dann war der Schultheiß Bergmeister und die Schöffen Berggeschworene.
Johann, Sohn Philipps II. und Domherr zu Trier, soll 1270 nach Palästina gepilgert sein und von verschiedenen Bf.en viele Ablässe für Engelport gewonnen haben.
Philipp IV. nimmt 1321/22 zusammen mit Gf. Wilhelm von Jülich an einer Preußenreise teil.
Der Deutschordensritter Friedrich von Wildenberg (1306-1330) hat sich große Verdienste um die Erschließung und Besiedlung des ehem. dt. Ostens erworben.
Quellen
Siehe auch A. Wildenburg. – Rijksarchief in Gelderland, hg. von Anthonie P. van Schilfgaarde, Arnhem 1980. – Urkundenbuch der geistlichen Stiftungen des Niederrheins II, Abtei Altenberg, bearb. von Hans Mosler, 2 Bde., Bonn u. a. 1912/1955.
Literatur
Siehe auch A. Wildenburg. – Die Balduineen. Aufbau, Entstehung und Inhalt der Urkundensammlung des Erzbischofs Balduin von Trier, bearb. von Johannes Mötsch, Koblenz 1980. – Diederich, Toni: Rheinische Städtesiegel, Neuß 1984. – Friederichs, Alfons: Kloster Maria-Engelport bei Treis an der Mosel, Neuss 1976 (Rheinische Kunststätten 3 [1975]). – Konrads, Manfred: Vom Urwald zum Ackerland, in: Eifeljahrbuch (1999) S. 47-54. – Oediger, Friedrich Wilhelm: Geschichte des Erzbistums Köln, Köln 1972.