Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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VIRNEBURG

C. Virneburg

I.

Virniburc (1052), Verneburg (1112), Verrenburch (1196), Virninburch (1312), gelegen im Tal des Nitzbachs ca. 12 km westlich von Mayen. Die Burg war seit etwa 1100 Sitz von Gf.en, die sich nach ihr nannten, ohne vollständig über sie verfügen zu können, da sie über längere Zeiträume teilw. von der Gft. → Sayn bzw. vom Erzstift Trier zu Lehen ging. Nachdem Anfang des 13. Jh.s als zweiter Sitz die Burg → Monreal hinzugekommen war, verlagerte sich der Res.schwerpunkt des Gf.engeschlechts mehr und mehr dorthin. Nach dessen Aussterben 1545 und der Einbehaltung des Lehens → Monreal durch Kurtrier war die V. 1570 bis 1600 Res. des Gf.en Joachim von → Manderscheid-Schleiden bzw. seiner Wwe. Während des Dreißigjährigen Krieges hielt sich Gf. Friedrich Ludwig von → Löwenstein-Wertheim-V. zeitw. auf der Burg auf.

II.

Die Burg erhob sich auf einer ansteigenden, die auf knapp 400 m Höhe liegende Talsohle um bis zu 80 m überragenden Schieferkuppe, die im S, W und N vom Nitzbach umflossen wird; auf der Ostseite schneidet ein enges Seitental ein. Gegenüber der Burg senkt sich die von Koblenz über Mayen nach Aachen und in die Niederlande führende Straße in das Tal und überquert den Nitzbach auf einer Brücke. Das enge Tal und die umliegenden vorwiegend bewaldeten Höhen lassen wenig Ackerbau zu, sind für die Jagd und die Fischerei jedoch günstig. Die Siedlung auf der Süd- und Westseite war lagebedingt nur von geringer Ausdehnung; sie wurde stets nur als Tal bezeichnet. Heimbürgen und ein Schultheiß sind 1466 belegt; daß das Tal sich von der Herrschaft emanzipiert hätte, ist nicht festzustellen. Allenfalls örtlich tätige Handwerker könnten der Res. in bescheidenem Umfang zur Verfügung gestanden haben. Herrschaftliche Kellner, Vögte und Amtleute werden im 15. Jh. gen. Burgmannen zu V. werden seit 1310 erwähnt, später (1367, 1385 und 1465) auch ihre Häuser zu V., wobei offen bleibt, ob diese Häuser im Vorburgbereich oder im Tal gelegen waren. 1594 wurden einige neu errichtete Wohnstätten erwähnt. Die Kapelle, die von Gf. Ruprecht III. von V. südwestlich unterhalb der Burg errichtet und 1348 mit einer Kaplanei als Memorialstiftung für sein Haus versehen worden war, unterstand der Pfarrei Wanderrath im Archidiakonat St. Kastor zu Karden des Ebm.s Trier, an der den Gf.en von V. das Patronatsrecht zustand.

III.

Der ruinöse Zustand und das Fehlen von Baunachrichten erlauben nur eine unzureichende baugeschichtliche Beschreibung der Burg aus den vorhandenen Resten; der verwendete landestypische Bruchstein erschwert Datierungen zusätzlich. Es handelte sich um eine Höhenburg mit den typischen Merkmalen des gesicherten Zugangs, innerer und äußerer Wehrmauer, einem mächtigen runden Bergfried (verschwunden) und mind. einem nach S orientierten repräsentativen Wohnbau; auffällig ist eine monumentale Mantelmauer mit Wehrgang westseits nahe dem Turm. Diese und der in den Quellen als großer Turm bezeichnete Bergfried dürften noch im 12. Jh. errichtet worden sein; die sich südlich dieses Ensembles anschließende Oberburg, von der nur noch Außenmauern erhalten sind, zeigt eine regelmäßige rechtekkige Anlage; die Osthälfte ihrer Südfront nahm ein Wohnbau mit anliegendem Turm ein, an dessen östlichem Ende sich nach N zu ein weiterer rechtwinklig anschloß. Die Südwestecke der Oberburg schützte ein Dreiviertelrundturm. Dieser diente später Wohnzwecken; einer erhaltener Ansichtsplan zeigt ein eingerücktes Obergeschoß und ein Laternendach sowie ein anliegendes stattliches Wohngebäude in Renaissanceformen, dessen Realisierung aber fraglich ist. Auf der Ostseite war der Oberburg ein ebenfalls rechteckiger Zwinger mit einer Bastion vorgelegt, ein weiterer südöstlich; auf der Westseite gab es eine Vorburg. Der Wohnbau an der Südfront wurde wohl im 16. Jh. auf dem alten, mit durch Basaltlava gerahmten Öffnungen versehenen Untergeschoß neu aufgebaut; auch das auf der Westseite gelegene Tor zur Hauptburg erfuhr im 16. Jh. eine Umgestaltung.

1372 wurde eine Kaplanei ausdrücklich am Altar auf der V. gestiftet und der Geistliche zur Res. in der Burg verpflichtet; dies setzt eine vorhandene Burgkapelle voraus, deren Lage unbekannt ist. Als Gf. Philipp von V. seinem Schwager Johann von der Marck- → Arenberg 1467 aufgrund von dessen Ehevertrag zwei Drittel der Burg einräumen mußte, werden neben einer Kapelle Tore und Brunnen, ein Backhaus sowie Ställe erwähnt. In der Oberburg waren Johann und seiner Gemahlin der Saal, die Küche sowie Stuben und Kammern für den täglichen Bedarf eingeräumt, während Philipp der große Saal mit Zubehör, eine neu erbaute Kammer und ein Kämmerchen zustanden. Diese Räume dürften sich in bzw. bei den beiden gen. Wohnbauten befunden haben. Ein Inventar von 1605 führt zwölf Räume auf. Der große Turm, der 1339 dem Erzstift Trier zu Lehen aufgetragen wurde, mußte 1670 niedergelegt und wieder neu errichtet werden. 1689 wurde die Burg, von der große Teile zuvor schon als baufällig bezeichnet worden waren, durch frz. Truppen zerstört. Zu Verwaltungszwecken wurde nach 1700 im Ort ein Amtshaus errichtet. Mangels Quellen sind über die Phasen, in denen der V. Res.funktion zukam, keine weiteren Aussagen möglich.