VIRNEBURG
I.
Dem Geschlecht den Namen gab die → V., gelegen in der Eifel westlich von Mayen, wo die Straße nach Adenau und Aachen in das Tal des Nitzbachs hinabführt. Dieser umfließt die bis zu 80 m Höhe ansteigende Schieferkuppe, einen gut geschützten Platz für einen Burgenbau, im S, W und N. Der älteste Namensbeleg stammt aus dem Jahr 1052, als sich ein gewisser Bern, Zeuge einer Trierer Ebf.surk., nach der Uirniburc benannte. Das Bestimmungswort in seinen verschiedenen Lautungen (Virne-, Verne-, Virnen-,) bedeutet (relativ) alt (zur Gegenwart), was das Alter der Anlage noch steigern dürfte. Jener 1052 erwähnte Bern ist dem Gf.engeschlecht genealogisch nicht sicher zuzuweisen, wie überhaupt zu dessen Herkunft keine näheren Angaben möglich sind. Mangels chronikalischer Quellen ist auch von einem Abstammungs- oder Gründungsmythos nichts bekannt. Da der Gf.entitel bis ins 13. Jh. nicht von allen männlichen Mitgliedern des Hauses geführt wurde, darf angenommen werden, daß ursprgl. Einzelnen von ihnen gfl. Befugnisse amtsweise übertragen worden waren. Dafür spricht auch die vergleichsweise schmale allodiale Besitzgrundlage.
II.
Nicht nur, daß die Gft. V. zu den 14½ Gft.en gehörte, welche zufolge des in seiner Aussage als hochma. einzustufenden Alzeyer Weistums der Pfgf. bei Rhein zu verleihen hatte, sie war noch dazu Afterlehen der ebenfalls zu dieser Gruppe gehörigen Gft. → Sayn. Diese auf dem Erbweg an die Gf.en von → Sponheim gelangte Zwischenlehensherrschaft eines standesgleichen Hauses über die Gft. V. konnte erst 1371 de facto abgeschüttelt werden, blieb aber formal zunächst gewahrt. Im 15. Jh. erstreckte sich das von Kurpfalz empfangene Lehen auf die Gerichtsrechte in der großen und kleinen Pellenz, wie das den Begriff der »Pfalz« im Namen bewahrende Offenland der Vordereifel gen. wurde. Nach dem Aussterben des Gf.enhauses stellte Kfs. Friedrich II. von der Pfalz dieses Lehen 1545 dem Erzstift Trier zurück, von dem es seine Vorfahren getragen und den Gf.en von V. weiterverliehen hätten.
Wie um die dem Rang eines gfl. Haues unangemessene verfassungsrechtliche Stellung zu bemänteln und die geringe Besitzgrundlage zu überspielen bemühte sich das Haus um kirchliche Ämter und Würden; demgemäß wurde bis ins 14. Jh. nur jeweils dem ältesten Bruder der Gf.entitel zugestanden und für möglichst alle anderen Geschwister eine geistliche Karriere angestrebt. Seit 1219 (Mainz) hatten Mitglieder des Hauses zahlr. Kanonikate inne, häufiger in Köln als in Trier. In der nach 1300 lebenden Generation gab es mit Heinrich, der 1299 als Trierer Elekt nicht reüssiert hatte, einen Ebf. von Köln (reg. 1304-1332), einen Deutschordenskomthur, einen Kölner Dom- und einen Stiftskanoniker sowie fünf Äbt.nen. Bezeichnenderweise nannte Kg. Adolf den späteren Ebf. Heinrich 1292 seinen Verwandten, Kaplan und Hausgenossen. Der nächst jüngeren Generation gehörten der freilich zweimal einem Bm.sschisma ausgesetzte Mainzer Ebf. Heinrich (reg. 1328/37-1346/53) an sowie ein Stiftspropst zu Köln, ein Chorbf. zu Trier, weiterhin eine Äbt. und eine Dechantin. Deren Neffe Johann erlangte 1363 das Bm. Münster und wechselte im Folgejahr in das von Utrecht; vier seiner Brüder hatten Kanonikate erlangt. Im 14. Jh. gab es im Trierer Domkapitel sieben Vertreter des Hauses, im Kölner neun, dazu zwei weitere im 15. Jh. Der Raum, in dem das Haus V. sein Netzwerk geistlicher Pfründen gesponnen hatte, wird durch die Orte Soest, Mainz, Trier, Lüttich und Utrecht markiert; er hatte in Köln seinen Schwerpunkt. Wie sehr sich die weltlichen Mitglieder des Hauses den geistlichen unterordneten, zeigt das von Gf. Ruprecht III. akzeptierte Ansinnen des abgesetzten Ebf.s Heinrich von Mainz von 1346, diesem und ihrem Bruder Johann, Propst zu Xanten, nach seinem Tod die V. und die ganze Gft. zu überantworten.
Demgegenüber ist keine weltliche Funktion bekannt, in der ein Gf. von V. im Auftrag der Krone hervorgetreten wäre. Die Ausstattung mit Reichslehen war dürftig, und es bleibt offen, worauf sich das 1235 von Kg. Heinrich (VII.) erteilte Privileg, mit dem er weibliche Erbfolge in die Lehen zugestand, überhaupt erstreckte. Bei den Lehen, mit denen 1276 und 1293 eine Vasallität mit der Krone hergestellt wurde, handelt es sich um pfandweise für geleistete Dienste gewährte Geldlehen; Ks. Ludwig gestand 1338 zur Besserung der Reichslehen Schultheißengerichte in gen. Dörfern zu, und Kg. Karl IV. bestätigte 1349 pauschal die Reichslehen und Privilegien. Ein 1410 von Kg. Ruprecht gewährtes Geldlehen vom Bacharacher Zoll war pfgfl. Die durch die realen Machtgrundlagen nicht gedeckte Ambition des Hauses äußerte sich bezeichnenderweise im Gottesgnadentum, das, feststellbar 1238 und 1310, dem Gf.entitel beigelegt wurde.
Neben der kurpfälzischen und der das territorialpolitische Schicksal des Hauses negativ bestimmenden Lehensbindung an das Erzstift Trier gab es Lehensverhältnisse mit dem Hzg. von Lothringen (1261) und dem Gf.en von Luxemburg (1270); zu einer in die Mitte des 13. Jh.s zurückreichenden und nach 1300 ausgebauten Lehensbindung an das Erzstift Köln trat nach 1300 eine auf ein Lahnsteiner Burglehen gegr. mit dem von Mainz. Das wohl schon ursprgl. auf einige Orte und Höfe bei → V. beschränkte Allodialeigentum des Hauses verdient kaum Erwähnung.
III.
Als Wappen führten die Gf.en von V. sieben (4:3) frei aufrecht stehende rote Rauten in Gold, belegt z. B. auf dem Reitersiegel Gf. Ruprechts II. (1290-1308) und auf dem Thronsiegel von dessen Bruder Ebf. Heinrich von Köln. Tingierung und Helmzier belegt die der Darstellung eines Gf.en von V., vermutlich Ruprecht IV., im ca 1470 entstandenen Statuten- und Wappenbuch des Goldenen Vlieses beigegebene Wappendarstellung: über goldenem Spangenhelm außen rote und innen gelbe Dekke mit roten Büffelhörnern, dazwischen wiederum das Wappen; es begegnen auch schwarze, mit Pfauenfedern besteckte Büffelhörner. Anlaßbedingt ist dem Wappen die goldene Ordenskette des Goldenen Vlieses umgelegt, so daß die gewiß prestigeträchtigste Darstellung eines Angehörigen des Gf.enhauses vorliegt.
An Herrschaftsbauten sind neben der Stammburg lediglich die wohl am Anfang des 13. Jh.s errichtete zweite Res.burg → Monreal – beides Ruinen – sowie ein heute verschwundenes festes Haus in Boos zu nennen.
1210 sollen die Gf.en von V. die Pfarrkirche zu → Monreal fundiert haben; sie erfuhr nach der Mitte des 15. Jh.s einen Neubau. Belegt ist die Errichtung der an diesen angebauten Heiligkreuzkapelle durch Gf. Philipp II. auf Wunsch seiner ersten Gemahlin Johanna von → Horn (gest. 1479); zwei Kapitelle tragen beider Wappen. Ein Buntglasfenster mit einem Porträt der Gf.in Johanna als Stifterin gelangte in die Kirche von Kapellen bei Koblenz. Im Chorgewölbe finden sich zwei Schlußsteine mit dem V.er Wappen, einer mit dem der Familie von Sombreff, dem Margarete, Gattin Gf. Ruprechts V. (gest. 1459), entstammte. Mit dem Ehewappen V.- → Solms versehen sind zwei Glocken von 1496 bzw. 1498, die der Gf. mit seiner zweiten Gemahlin Walburga von → Solms stiftete; eine dritte von 1499 trägt das V.er und das Wappen des Monrealer Pfarrers Gerhard von Mendig. Die gleichzeitig mit dem Chor errichtete Friedhofskapelle St. Georg weist als Ausweis der herrschaftlichen Stiftung an einer Konsole ebenfalls das V.-Sombreffsche Ehewappen auf.
Als Hauskl. darf die Andernacher Niederlassung der Minoriten gelten, die um 1245 gegr. wurde, deren Kirche aber erst 1450 vollendet war. Ein Vermächtnis Gf. Adolfs von V. von 1379 mag auf einen Schlußstein des vor 1400 schon fertiggestellten Teils bezogen werden, der das V.er Wappen trägt; ein weiteres findet sich auch auf der Leibung einer Nische am Chorschluß. Ein Wandbild an der Außenseite zum Kreuzgang hin war mit einer zwei Stifter nennenden Inschrift, darunter Ruprecht von V., Abt von Prüm (gest. 1513), versehen. In der Nähe des Altars soll sich das Grab eines Gf.en von V. und seiner Gattin als Stifter als plastisch reich verziertes Hochgrab befunden haben. Wenn die ungesicherte Nachricht zutrifft, das Kl. sei eine V.er Stiftung gewesen, müßte es sich bei den dort Bestatteten um Gf. Heinrich (I., gest. 1289) und seine Gemahlin Ponzetta von Oberstein gehandelt haben. Weitere Bestattungen von Angehörigen des Hauses dort sind nicht belegbar, aber zu vermuten, da von einer anderen Familiengrablege nichts bekannt ist.
IV.
In der Urk. von 1112 des rheinischen Pfgf.en Siegfried zur Bestätigung der Stiftung der Abtei Maria-Laach erscheinen als Zeugen ein Gf. Hermann von V. und ein Rather aus derselben Burg; ersterer war der älteste verbürgte Vertreter des Gf.enhauses, letzterer, dessen Nachfahren drei rechtsschräge Rauten im Wappen führten und bis ins 14. Jh. nachweisbar sind, mag eine Nebenlinie repräsentiert haben. Dieser oder sein gleichnamiger Sohn war Zeuge in dem von Kg. Konrad III. dem Kl. Springiersbach 1144 erteilten Privileg. Der erste Leitnamen Hermann begegnet danach mit einer Unterbrechung in zwei weiteren Generationen wieder und wurde hernach abgelöst durch Ruprecht (I., 1235/42) und Heinrich; dieser stand nach Resignation eines bereits angetretenen Kanonikats in Karden von 1241 bis 1289 dem Haus vor. Die drei folgenden Generationen, also die Nachkommen Heinrichs I., seines Sohnes Ruprecht II. und seines Enkels Ruprecht III. umfaßten jeweils mind. zehn Personen, weit überwiegend geistlichen Standes; nur der als Ritter bezeichnete Philipp II., ein Bruder Ruprechts II., gründete eine nach Kaldenborn benannte und 1347 wieder erloschene Nebenlinie. Dem der Masse von Zölibatären geschuldeten Risiko des Erlöschens konnte 1374 nach dem Tod Gf. Gerhards, der bereits die Aachener Stiftspropstei resigniert hatte, aber offenbar unverheiratet geblieben war, mit knapper Not begegnet werden, als dessen Onkel Adolf, einer der geistlich gewordenen Brüder des jung verstorbenen Gf.en Heinrich, nach Aufgabe seines Kanonikats an St. Gereon zu Köln in relativ hohem Alter etwa 1376 mit Jutta von Randerath die Ehe einging, aus der mit Gf. Ruprecht IV. (gest. 1444) das prominenteste weltliche Mitglied des Hauses hervorging.
Die schmale Besitzgrundlage vermochte dieser dank weit ausgreifender Aktivitäten, mit denen er Ansehen in ganz Nordwesteuropa errang, beträchtlich erweitern. Er ging Dienstverträge mit Kg. Ruprecht, den Ebf.en von Mainz und Köln, dem Bf. von Utrecht, den Hzg.en von Brabant und Berg sowie dem Gf.en von → Sponheim ein. Er war Statthalter bzw. Pfandherr der Hzm.er Luxemburg und Limburg sowie der Herrschaften Bastogne und Durby. In der Trierer Stiftsfehde (1430-1437) engagierte er sich intensiv für Ulrich von → Manderscheid. Um Ruprecht in sein politisches System einzubinden, nahm ihn Hzg. Philipp der Gute von Burgund beim dritten Kapitel 1433 in Dijon als erstes germanophones Mitglied in den Orden des Goldenen Vlieses auf. 1434 betraute ihn Ks. Sigismund mit der Vollstreckung der Reichsacht über Lüttich und andere Orte. Nachdem Ruprechts Sohn Gf. Philipp I. vor ihm gest. war, wurde eine dank des Erwerbs der von ihm erheirateten Herrschaft → Falkenstein am Donnersberg mögliche Linienteilung 1445 unter seinen Enkeln vorgenommen: der ältere Ruprecht V. erhielt die Gft. V. und die von seiner Mutter zugebrachten Teile an den Gf.- bzw. Herrschaften → Neuenahr und Saffenburg sowie Gelsdorf und den Turm zu Ahrweiler mit dem damit verbundenen Erbschenkenamt des Kölner Erzstifts, der jüngere Wilhelm die Herrschaft → Falkenstein mit der Hälfte von Pfeddersheim sowie Schönberg im Oisling und weiteren Besitz in der Eifel; andere Besitzrechte, v.a. Pfänder, blieben gemeinsam. Ruprecht V. nannte sich fortan Gf. zu V. und → Neuenahr, Herr zu Saffenburg, Wilhelm Gf. zu V., Herr zu → Falkenstein. Dank seiner 1446 geschlossenen Ehe mit Franziska von → Rodemachern, der Erbin der Herrschaften Kronenburg und Neuerburg, gelangten seine Söhne Georg, kinderlos mit Marie von Croy verh., und der ehelos gebliebene Wilhelm in den Besitz dieser Herrschaften mit Kronenburg als Res., während die Herrschaft → Falkenstein schon 1456 wieder verloren ging, als deren Schwester Margarete sie ihrem Gemahl Melchior von Daun zu Oberstein in die Ehe brachte. Die Herrschaften Kronenburg und Neuerburg gelangten zufolge der Ehe der anderen Schwester Mechthild mit Gf. Kuno I. von → Manderscheid-Schleiden 1495 an dieses Haus. Die Stammlinie erfuhr durch die Ehe Gf. Ruprechts V. mit Margareta von Sombreff (Prov. Namur) weiteren Zuwachs in Brabant (Ottignies, Grandlez und Nil St. Martin), so daß beider Sohn Philipp II. den Namen dieser Herrschaft in seine Titulatur mit aufnahm. Aus dessen zweiter Ehe mit Walburga Gf.in von → Solms gingen die beide kinderlos verh. Söhne Philipp III. (gest. 1534) und Kuno (gest. 1545) hervor, letzterer zunächst in Brabant, nach dem Tod seines Bruders in → Monreal, dem bevorzugten Aufenthalt in der Gft. V., residierend. Während Erbansprüche des in der vorletzten Generation mit dem Haus V. verschwägerten Gf.enhauses → Solms nach langwierigen Prozessen erst 1680 finanziell abgegolten wurden, konnte das sich wg. einer 1454 mit Agnes, Schwester der Gf.en Ruprecht V. und Wilhelm, geschlossenen Ehe für erbberechtigt haltende Gf.enhaus Wied schon 1549 auf Vertragsbasis finanziell durch den Haupterben, Gf. Dietrich IV. von → Manderscheid-Schleiden, Sohn der Gf.in Mechthild aus der Linie zu Kronenburg, entschädigt werden. Was diesem nach langen Verhandlungen 1554 verblieb, war nach Einbehaltung der Gft. → Neuenahr durch Jülich und v.a. der Pellenz und der Hälfte des Gebiets der Gft. V., darunter → Monreal, durch Kurtrier ein kleines Rumpfterritorium, bestehend aus der → V. und wenigen Dörfern, nunmehr ausnahmslos Lehen des Erzstifts Trier.
Beim Konnubium des V.er Gf.enhauses lassen sich zwei Phasen unterscheiden, getrennt durch die Zäsur der genealogischen Krise um 1375. Zuvor entstammten die Ehepartnerinnen in der Regel frhl. Häusern (Cuyck, Müllenark, Westerburg) so daß nur der genealogische Fortbestand, aber kein nennenswerter Zuerwerb zu erlangen war; offenbar genügten die Ressourcen nicht zur Dotierung von Schwiegertöchtern aus ranghohen Häusern. Eine Ausnahme machte nur die 1327 mit Gf. Heinrich II. verh. Maria von Jülich; da ihr auch für den Fall der Wiederverheiratung das Wohnrecht in → Monreal eingeräumt war, blockierte sie nach dem frühen Tod ihres Gemahls diese Res.burg während zweier nachfolgender Ehen mit einem Gf.en von Kleve und einem Herren von Saffenburg. Auffällig ist auch die Ehe der Elisabeth, Schwester Ebf. Heinrichs von Köln, die – die Zeitstellung läßt bereits eine Erklärung zu – 1314 mit Hzg. Heinrich von Österreich, einem Bruder Kg. Friedrichs, verh. wurde. Dem durch Gf. Ruprecht IV., der sich mit den Häusern → Blankenheim und → Solms verschwägerte, neu begründeten Prestige des Hauses sind die nachfolgenden Heiratsverbindungen mit Gf.innen oder Erbtöchtern aus reichen frhl. Häusern (→ Blankenheim, → Solms, Saffenburg, Sombreff, → Rodemachern, → Horn, Croy, → Egmond, von der Marck) zu danken. Mit wenigen geistlichen Ausnahmen wurden nun auch die Töchter an solche Häuser verh., die sich ihrerseits angesichts der zunehmenden Verschuldung der Hauptlinie Hoffnungen auf eine Erbnachfolge in der Gft. V. machen durften.
Quellen
Das beim Erlöschen des Hauses 1545 auf Burg Monreal lagernde V.er Archiv wurde von Kurtrier, soweit es die Besitzungen des verbliebenen Erbes betraf, nur widerstrebend an Manderscheid-Schleiden ausgeliefert. Das damals einbehaltene Schriftgut bildet heute die Bestandsgruppe 34 des Landeshauptarchivs Koblenz. Das ausgelieferte und in Schleiden mit dem dortigen vereinigte Schriftgut brachte nach dem Aussterben dieser Linie 1593 Gf. Philipp von der Marck(-Arenberg) bei einem Überfall teilw. an sich, darunter auch zahlreiche V.er Urk.n. Diese gehören daher nun dem hzgl. arenbergischen Archiv in Edingen/Enghien (Belgien) an. Die übrigen Urk.n gelangten auf dem Erbweg an das Haus Löwenstein-Wertheim-V. und sind heute Teil der Abt. Freudenbergsches Archiv des Staatsarchivs Wertheim. Die beiden letztgenannten Urk.nfonds wurden zufällig fast zeitgl. und unabhängig voneinander durch gedruckte Inventare erschlossen: Inventar des herzoglich arenbergischen Archivs in Edingen/Enghien (Belgien), Tl. 2: Die Urkunden der deutschen Besitzungen bis 1600, bearb. von Christian Renger (†), z. Druck gebr. von Johannes Mötsch, Koblenz 1997 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, 75). – Löwenstein-Wertheim-Freudenbergsches Archiv. Grafschaft Virneburg. Inventar des Bestands F US 6 im Staatsarchiv Wertheim. Urkundenregesten 1222-1791, bearb. von Irmtraut Eder-Stein, Rüdiger Lenz und Volker Rödel, Stuttgart 2000, sowie: Löwenstein-Wertheim-Freudenbergsches Archiv. Grafschaft Virneburg. Inventar des Bestands F 103 im Staatsarchiv Wertheim. Akten und Rechnungen 1192-1819 (1832), bearb. von Martina Heine und Rüdiger Lenz, Stuttgart 2000 (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, 51/1 bzw. 51/2). Codex Diplomaticus Rheno-Mosellanus. Urkundensammlung zur Geschichte der Rhein- und Mosellande, der Nahe- und Ahrgegend und des Hundsrückes, des Meinfeldes und der Eifel, bearb. von Wilhelm Günther, 5 Tl.e, Koblenz 1822-1826. – Urkundenbuch zur Geschichte der jetzt die Preußischen Regierungsbezirke Coblenz und Trier bildenden mittelrheinischen Territorien, bearb. von Heinrich Beyer, Leopold Eltester und Adam Goerz, 3 Bde., Koblenz 1860-1874. – Mittelrheinische Regesten oder chronologische Zusammenstellung des Quellen-Materials für die Geschichte der Territorien der beiden Regierungsbezirke Coblenz und Trier, bearb. von Adam Goerz, 4 Bde., Koblenz 1876-1886. – Regesten der Pfalzgrafen am Rhein 1214-1508, hg. von der Badischen Historischen Kommission. Bd. 1: 1214-1400, bearb. von Adolf Koch und Jakob Wille, Innsbruck 1894; Bd. 2: Regesten König Ruprechts, bearb. von L. Graf von Oberndorff; Nachträge, Ergänzungen und Berichtigungen zum 1. und 2. Bd., bearb. von Manfred Krebs, Innsbruck 1939. – Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter. Bd. 4: 1304-1332, bearb. von Wilhelm Kisky, Bonn 1915. – Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1289-1396. 1. Abt. Bd. 2: 1328-1353, bearb. von Heinrich Otto, Darmstadt 1934.
Literatur
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