Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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VIANDEN

A. Vianden

I.

Die Etymologie des ab 1096 erwähnten Toponyms Vienna am heutigen dt.-luxemburgischen Grenzflüßchen Our ist unbekannt. Burg- und Gf.enbezeichnung kennen in der Folgezeit kaum Veränderungen (1124: de Vienna; 1129: comes de Vianna; 1134: comes de Vianna; um 1136: comes de Vianne; 1156: comes de Vianna; 1220: comes Vianensis, castrum V.); sie sind viell. von dem am Ende des 7. Jh.s in Echternacher Urk.n gen. Mons Viennensis abzuleiten.

Der anonyme Fortsetzer der Gesta abbatum Trudonensium berichtet um 1136 von den um 1090 anzusetzenden Übergriffen auf Kl.gut durch einen Berthold, »Gf.en von V.«. Dieser Berthold, der allerdings in den zeitgenössischen Urk.n nie nach V. benannt wird, entstammte der schon im 10. Jh. bezeugten Sippe der Berthold-Bezeline, die weitverbreiteten Besitz an Rhein und Mosel besaß (Mayengau, Trechirgau, Moselgau), wie auch in der Eifel (Bidgau). Dort verfügten diese über die Burg Hamm an der Prüm und v.a. über die Vogtei des Reichskl.s Prüm, die sich später im Besitz der Gf.en von V. befindet. Zu Beginn des 12. Jh.s ist diese weit verzweigte Familie erloschen.

Aus nicht genau bestimmbaren Verwandtschaftsbeziehungen zu diesen Gf.en Berthold-Bezelin geht der allg. als Stammvater geltende erste Gf. von V. hervor, der 1096 in einer Urk. erwähnte Gerhard (I.). Neuere Untersuchungen nehmen an, daß dieser Gerhard (I.) in die Gf.enfamilie der Berthold-Bezeline eingeheiratet hat. Seine beiden Enkel (oder Söhne?), Gf. Friedrich I. (1124-1152) und Gf. Gerhard (1129-1156), nennen sich nach den Burgen V. für den Ältesten und Klerf im Ösling für den Nachgeborenen. Da Gerhard nach heute verschollenen Quellen als Gründer der Abtei Hosingen (zwischen V. im S und Klerf im N) gilt (vor 1106?), ergibt sich für die ursprgl. Machtbasis der V.er Gf.en ein sich über Eifel und Ösling auf beiden Seiten der Our erstreckendes Gebiet, das zwischen den Abteien Echternach im S, Prüm im O und den von Kg.sbesitz durchsetzten Ardennen im W und N lag. Die Nähe zu den Gf.en von → Sponheim, mit denen die V.er in älteren Quellen gleichgesetzt werden, und die im 12. Jh. über Teile des V.er Besitzes verfügten, wäre aus einer Ehe zwischen der Tochter Gerhards (I.) mit Rudolf von → Sponheim zu erklären.

Da keine chronikalischen Quellen zur Geschichte der V.er bekannt sind und die frühen Quellen zum Frauen(haus?)kl. Hosingen schon im 17. Jh. als verschollen galten, läßt sich ein Abstammungs- oder Gründungsmythos nicht erfassen.

II.

Genauere Angaben zur Reichsunmittelbarkeit der Gf.en von V., die in der Literatur immer wieder angenommen wird, stehen für die frühe Zeit nicht zur Verfügung. Den Versuch, 1229 über die Mgft. Namur in den Reichsfs.enstand einzutreten, mußte Gf. Heinrich I. (1214-1252) schon 1237 aufgeben, als sein Schwager Ks. Balduin II. von Courtenay aus Konstantinopel in seine Namurer Gft. zurückkehrte. 1264 mußte sein Neffe Gf. Philipp I. (1252-1273) die Luxemburger Lehnsherrschaft anerkennen. Bei der Aufstellung der Reichsmatrikel 1521 gehören Burg und Gft. V. Heinrich III. aus dem gfl. Hause → Nassau-Breda (1483-1538), welches die Gft. an der Our nach dem Aussterben der Gf.en von V. (1343) und der Gf.en von → Sponheim (1417) geerbt hatte.

Im 11. Jh. und am Beginn des 12. Jh.s erschienen die Berthold-Bezeline als Gf.en und Vögte von Prüm. Die Vogtei Prüm blieb lange eine der wichtigsten Herrschaftsgrundlagen der Familie von V.; Friedrich I., Siegfried I., Friedrich II. und Friedrich III. werden als Vögte oder in direktem Zusammenhang mit der Abtei erwähnt. Gerhard (1187-1210), Sohn Friedrichs I., war Abt des Kl.s, genau wie Heinrich (II.) von Schönecken-V. (1291-1341). Im Umkreis der Stauferks. bekleideten die V.er keine relevante Position; Siegfried, Bruder Gf. Heinrichs I., ist zwischen 1215 und 1226 regelmäßig Zeuge in den Urk.n Ks. Friedrichs II. und war von 1222 bis 1226 an seiner Seite in Sizilien und in Italien. Im letzten Viertel des 13. Jh.s und am Beginn des 14. Jh.s treten die Gf.en von V. als Ratgeber und Bannerherren der Hzg.e von Brabant hervor; Gf. Gottfried steht 1288 in der Schlacht von Worringen mehreren Bannereinheiten vor. Prominentester Inhaber eines geistlichen Amtes ist neben dem Ebf. Konrad von Hochstaden (1238-1261), Sohn der Gf.in Mathildis, Heinrich, Bf. von Köln (1250-1267).

Lehen hatten die Gf.en von V. u. a. von den Erzstiften Trier und Köln, von der Reichsabtei Prüm, vom Hzm. Brabant, von den Gft.en Luxemburg, Namur, Hennegau und Flandern. Um die Mitte des 13. Jh.s ist eine Seitenlinie der V.er, die Gf.en von → Salm, durch Heirat in die Lehnsabhängigkeit des Kg.s von Frankreich und der Gf.en der Champagne, Kg.e von Navarra, geraten.

Ein Lehnsbuch wurde um 1480-1490 aufgestellt, das Lehen aus der Zeit Johanns IV. von → Nassau (1442-1475) und Engelberts II. von → Nassau (1475-1516) enthält. Lehnsleute sind v.a. Herren des regionalen Adels.

Im Kampf um die Vorherrschaft an seiner nord-östlichen Grenze zu Trier, Prüm, Jülich, → Limburg und Lüttich hin, gelang es den Gf.en von Luxemburg progressiv in der zweiten Hälfte des 13. Jh.s die Vassalen der Gf.en von V., ihre Seitenlinien und schließlich die Gf.en von V. selbst in die Lehnsabhängigkeit zu zwingen. Dieser Prozeß wird durch die Lehnsverträge von 1264, 1270, 1284 und 1306 abgeschlossen, durch welche die Gf.en von V. die Luxemburger als ligische Lehnsherren anerkennen und ihnen das Öffnungsrecht an ihren Burgen zugestehen.

III.

Im Wappen führen die Gf.en von V. (später auch die Seitenlinien der Herren von Schönecken und der Herren von Brandenburg) in Rot einen silbernen Schild, die Seitenlinien von Neuerburg und Hamm in Silber einen roten Schild mit einem blauen Turnierkragen. Die Seitenlinie → Salm (Vielsalm in den Ardennen) dagegen behielt das ursprgl. Wappen der Gf.en von → Salm, in Silber zwei rote Salme. Philipp I., Gf. von V. (1252-1273), übernahm das Wappen der Mgf.en von Namur, ein schwarzer Löwe auf goldenem Feld mit einem roten Schrägfaden, um die Ansprüche seiner Eltern auf die verloren gegangene Mgft. an der Maas aufrecht zu erhalten. Das ursprgl. V.er Wappen überließ er somit seinem Neffen Heinrich (1264-1299), der die Schöneckener Linie begründete. Da sich die Ansprüche auf Namur nicht mehr halten ließen, übernahm Philipps Sohn, Gf. Gottfried von V. (1273-1306), Herr von Grimbergen und Perwez, nach seiner Niederlassung in Brabant das Wappen seiner mütterlichen Vorfahren von Perwez, in Rot ein silberner Querbalken. Damit distanzierte er sich auch von seiner Stammgft., die unter luxemburgische Lehnshoheit gefallen war.

Burgen haben die Gf.en von V. in ihren Seitenlinien mehrere errichtet oder ausgebaut, wie z. B. Hamm, Neuerburg, Schönecken, Dasburg, viell. auch Clervaux/Klerf und → Falkenstein (siehe unter B.), dann auch einige Burgen in Brabant (Grimbergen, Corroy).

Die Gf.en von V. gelten als die Gründer der Kl. Hosingen (der Tradition nach vor 1106 (?); Augustiner-Chorfrauen), Niederprüm (1190; Benediktinerinnen), Grandpré (1231, Zisterzienser), Trinitarier in V. selbst (1248).

Grabdenkmäler der Gf.en aus dem Hause V. sind nicht erhalten. In der Trinitarierkirche ist lediglich die Grabfigur der Gf.in Maria (1337-1400) zu sehen, die als alleinige Erbin die Gft. V. über ihren Gatten an die Gf.en von → Sponheim vererbt. Das Grabdenkmal ihres Sohnes, Walram von → Sponheim (gest. 1383), in der Pfarrkirche St. Nikolaus in (Bad) Kreuznach, trägt neben dem Kopf der Liegefigur die Wappen von → Sponheim (rechts) und V. (links).

Abbildungen der Gf.en von V. vor der → Nassauer Zeit sind nicht bekannt. Viell. ist Gf. Gottfried in der bekannten Illustration der Schlacht von Worringen in der Brüsseler Hs. B.R. IV 684 der Brabantsche Yeesten des Jan van Boendale (15. Jh.) als eine der zentralen Siegerfiguren abgebildet.

IV.

Um 1100 findet im Maas-Mosel-Raum der Strukturwandel innerhalb des Adels, der sich durch die räumliche Herrschaftskonzentration um eine Stammburg und die Zentrierung auf den Mannesstamm auszeichnet, seinen Niederschlag auch in den schriftlichen Quellen. Sowohl in den erzählenden als auch in den urkundlichen Quellen taucht die Bezeichnung der Gf.en nach V. in den 30er Jahren des 12. Jh.s auf. Die archäologischen Untersuchungen belegen, daß um 1100 der seit der spätrömischen Zeit befestigte Felsvorsprung über dem Ourtal zum ständigen Wohnsitz mit Turm, Palas und Kapelle ausgebaut wurde. Friedrich I., Gf. von V. (1124-1152), verkörpert diese Entwicklung.

Die Burg auf dem Felsvorsprung an der unteren Our liegt im Grenzbereich zwischen den alten karolingischen Gauen, den Pagi der Ardennen und des Bidgau, aber auch am Schnittpunkt der Diöz.n Lüttich und Trier. In diesem Grenzraum konnte Friedrich I. auf die Machtbasis seiner Vorgänger aus der Sippe der Bethold/Bezeline aufbauen, die, neben Allodialgütern, Gf.enämter in kgl. Vertretung im Mosel- und Bidgau ausübten und die Vogtei des großen Reichskl.s Prüm innehatten. Die (Ehe-?)Verbindungen mit den mächtigen Gf.en von → Sponheim verstärkten diese Machtbasis zusätzlich. Aus diesen nicht näher bestimmbaren verwandtschaftlichen Beziehungen und vor dem Hintergrund der Verfestigung der Besitzverhältnisse entsteht ein neues Adelsgeschlecht, das sich nach der Hauptburg V. nennt.

Die Gf.en von V. waren mit ihren Seitenlinien Inhaber mehrer Burgen im Raum zwischen Sauer und Kyll, also – grob skizziert – in einer Randlage zwischen Luxemburg und Trier im S, Lüttich, → Limburg, Jülich und Köln im N: → Falkenstein, Dasburg, Neuerburg, Hamm, Schönecken mit dem Hof Pronsfeld im Eifeler Raum, Klerf und → Salm in den Ardennen. Einige dieser Burgen dienten der Ausstattung von Seitenlinien: Die Linie Klerf-V. scheint schon im 12. Jh. ausgestorben zu sein. Die Herrschaft → Falkenstein, nahe der Stammburg, hat sich früh verselbständigt und wird bereits 1236 von den Luxemburgern erworben. Der Zweig → Salm-V. hat dagegen bis zum 14. Jh. eine dem Stammhaus ähnliche Interessenpolitik verfolgt. Ebenso eng verbunden blieb den Gf.en von V. das Nebenhaus Neuerburg, aus dem die Seitenlinie Brandenburg hervorging. Das Seitenhaus Schönecken-V. ist auf Prümer Kl.gebiet entstanden. Auch Burg und Herrschaft Dasburg geht auf Prümer Kl.gut zurück und bleibt bis in die Neuzeit Prümer Lehen.

Erste Ausdehnungsbestrebungen der Gf.en von V. erfolgten im Mittelmoselraum, wo sie Prümer Abteigüter zu Lehen hatten. In einer ersten Phase übernahmen die V.er die Rolle der Schutzfunktion des Trierer Hochstifts im Kampf des Ebf.s gegen die Gf.en von Luxemburg. Im zweiten Viertel des 12. Jh.s tritt Gf. Friedrich I. regelmäßig als Zeuge in den ebfl. Urk.n auf. Ab 1140 verteidigt er den Trierer Ebf. Adalbero von Montreuil gegen die Angriffe der Gf.en von Luxemburg vor Trier. Gf. Heinrich der Blinde versuchte vergeblich als Obervogt des Reichskl.s St. Maximin vor Trier dessen Reichsunmittelbarkeit gegen die Übernahme durch den Ebf. zu verteidigen, dies um seine eigene Position an der mittleren Mosel nicht zu verlieren.

Friedrich von V. wurde für seine Unterstützung von Trierer Seite aus belohnt, geriet aber dadurch wie auch später seine Nachfolger in Gegensatz zu den Ebf.en von Trier. Markante Ereignisse in diesem Streit sind der Verlust der Burgen Arras (1148; Trierer Lehen, das teils an V. vergeben worden war) und Quintenberg (1205; V.er Bau zur Kontrolle des Umschlagplatzes Schweich) an der Mosel zu Gunsten des Trierer Ebf.s, die Übernahme der Lehnshoheit durch den Ebf. über die V.er Burgen von Dudeldorf und Gerlant (1198), der Verlust der Burgen von Starkenburg, Klerf, Ouren und Hamm an die durch Trier unterstützten → Sponheimer Verwandten (1198, als Trierer Lehen), sowie die Gefangennahme Ebf.s Johann I. durch den Gf.en Friedrich III. (1196).

Da die Trierer Ebf.e ihren Expansionsbestrebungen im mittleren Moselraum einen → Riegel setzten, gerieten die Gf.en von V. in der Folgezeit in einen stetig zunehmenden Konflikt mit den Luxemburger Gf.en im Ardennen- und Öslingraum. In der zweiten Hälfte des 12. und am Beginn des 13. Jh.s stieg die Gft. Luxemburg zu einem beachtlichen Machtkomplex zwischen Maas- und Mosel auf. Unter dem Gf.en Heinrich dem Blinden (1136-1196) und seiner Tochter Gf.in Ermesinde (1226-1247) kamen u. a. die Ardennergft.en Durbuy und Laroche, die Vogtei über Stablo und die Mgft. Arlon durch Erbschaft und Heiratspolitik zum ursprgl. Kerngebiet um Luxemburg-Bitburg-Diedenhofen hinzu. Die äußere Erweiterung wurde durch eine innere Konsolidierung ergänzt. Nun stand die Gft. V. den Expansionsbestrebungen der Luxemburger im Weg. Dies um so mehr, als die Ausdehnungsversuche der Luxemburger in südlicher und westlicher Richtung, also gegen die Bf.e von Metz und Trier, fehlgeschlagen waren, und im N und O Erbansprüche auf das Hzm. Limburg und die Gft. Namur mit V.er Interessen kollidierten.

Denn genau wie die Luxemburger versuchten die Gf.en von V. ihre erheirateten Ansprüche auf die Namurer Erbschaft durchzusetzen. Heinrich von V. hatte kurz nach 1216 Margareta von Courtenay geheiratet, die Tochter Peters II. aus dem frz. Kg.shaus. Dieser zog 1217 nach Konstantinopel, um dort den Ks.thron zu besteigen. Von seiner Frau hatte Peter die Gft. Namur geerbt, die in seiner und seines Sohnes Balduins Abwesenheit zur Verfügung stand. Heinrich I. von V. konnte sich von 1229 bis 1237 in der Maasstadt behaupten, mußte dann allerdings unter milit. Druck seinem Schwager Balduin von Courtenay die Gft. Namur überlassen, als dieser aus Konstantinopel zurückkehrte. Trotz einer Entschädigung von 7000 Gulden hatte der Verlust Namurs für die V.er fatale Folgen. Sie mußten sich nach 1237 wieder in die Stammlande zurückziehen, wo sie durch den Ausbau der luxemburgischen Lehnsherrschaft in nördlicher Richtung bedrängt wurden.

Der oft gebrauchte Begriff der Luxemburger »Umklammerungspolitik« gegen V. scheint in dem Sinn unangemessen, als der systematische Ausbau der Territorialherrschaften durch Erweiterung der Lehnsbeziehungen im 13. Jh. eine allg. verbreitete Politik darstellt. Eine gewisse Fokussierung auf die Rivalität mit V. läßt sich jedoch am Wortlaut eines Lehnsvertrags der Herren von Bourscheid mit Luxemburg erahnen: 1233 nahm Sohier von Bourscheid seine mächtige Burg von der Gf.in Ermesinde zu Lehen. Ein Jahr später verpflichtete er sich in einer Art Zusatzbestimmung im Fall eines Konfliktes zwischen seinen beiden Lehnsherren, den Gf.en von V. und denjenigen von Luxemburg, seine Burg den Mannen der Gf.in Ermesinde oder ihrer Nachfolger zu öffnen und sie niemals dem Gf.en von V. gegen Luxemburg zur Verfügung zu stellen.

Dem Machtzuwachs der mächtigen Luxemburger Gf.en hatten die kleineren Territorien nichts entgegenzusetzen: Einerseits schwächten die ligischen Lehnsbindungen, welche die Vasallen der Gf.en von V. mit dem Luxemburger Gf.enhaus eingingen, die Bindung der kleineren Herren an V. ab. Andererseits wurden die Gf.en von V. mit ihren Seitenlinien nach und nach selbst in die luxemburgische Vassalität gezwungen. 1236 kaufte Gf. Heinrich V. von Luxemburg die Herrschaft → Falkenstein und besaß fortan eine Enklave in V.er Gebiet. 1248 mußten die Gf.en von → Salm die Luxemburger Lehnsherrschaft anerkennen, 1257 die Herren von Neuerburg. Nun dehnte sich die Luxemburger Machtsphäre bis auf V.er Gebiet aus.

Da die territoriale Expansion der Gft. V. unmöglich wurde, versuchten die Gf.en, ihre Macht auf anderen Wegen zu stärken: einerseits durch eine aktive Bündnis- und Heiratspolitik, andererseits durch die Annäherung an die Staufer. 1189 nahm Gf. Friedrich III. am Kreuzzug Friedrich Barbarossas teil. Um 1200 gehören die Gf.en von V. zu den prominentesten Stützen Philipps von Schwaben. Unter Friedrich II. stehen sie entschieden im ksl. Lager und begleiten ihn nach Italien. Die Rolle der Gf.en von V. im Umkreis der Staufer ist – auch in Bezug auf die Baugeschichte der Burg V. – noch nicht gebührend untersucht und hervorgehoben worden.

Die schon erwähnte Heiratsverbindung zu den Courtenay aus dem frz. Kg.shaus, die 1217 vollzogen wurde, öffnete den Gf.en von V. politische Beziehungen nach Frankreich, aber auch in den südosteuropäischen Raum. Am Beginn des 13. Jh.s stand die V.er Heiratspolitik der luxemburgischen in nichts nach. Es wundert demnach nicht daß in den Regierungsjahren der Gf.in Ermesinde die Luxemburger sich denn auch auf eine Annäherung mit dem V.er Gf.enhaus eingestellt haben. In diesen Kontext passen Heiratspläne zwischen beiden Gf.enhäusern.

Eine entscheidende Rolle zu Gunsten der V.er hat in diesem Sinn der Kölner Ebf. Konrad von Hochstaden (1238-1261) gespielt, Neffe des Gf.en Heinrich I. von V. So hat er u. a. 1250 seinem Vetter Heinrich von V. auf den bfl. Stuhl von Utrecht verholfen. Die Unterstützung, die er seinen Verwandten aus V. gab, war nicht uneigennützig: Über eine Eheverbindung zwischen Luxemburg-Monschau und V. wollte er die Gf.en von Luxemburg in sein Lager bringen, um so besser seine Ansprüche auf → Limburg durchzusetzen. Doch scheiterten diese Bemühungen unerwarteter Weise an der versprochenen Braut: Die Geschichte der Eheverweigerung Yolandas von V. und ihres mit jugendlicher Sturheit erzwungenen Kl.eintritts in Marienthal hat Bruder Herrmann in einem Gedicht verewigt.

Über die Hochstaden wurden den Gf.en von V. auch die Beziehungen zu den niederrheinischen Territorien und dem Erzstift Köln ermöglicht. 1220 traten die Gf.en von V. in die Kölner Vassalität ein. Angesichts der Luxemburger Expansion nach N suchten die Gf.en von V. Verbündete im niederrheinischen Raum. Hier treten sie wie ihre Verwandten aus dem Hause → Sponheim als resolute Anhänger der Staufer auf. Ihre Treue zu den Staufern muß allerdings schon vom Ende des 12. Jh.s stammen, da Gf. Friedrich III. als einer der führenden Teilnehmer am Kreuzzug Friedrich Barbarossas gen. wird.

Ab der Mitte des 13. Jh.s wurde die Lage der Gf.en von V. zusehends schwieriger. Einerseits verloren sie ihre wichtigsten politischen Stützen; andererseits schwächten interne Familienkonflikte und unkluge politische Entscheidungen ihre Position. Als Heinrich I. von V. 1252 starb, war sein ältester Sohn schon verschieden. Dessen Sohn, Heinrichs gleichnamiger Enkel, war noch minderjährig. So wurde dem nachgeborenen Sohn Philipp I. (1252-1273) die Gft. als Vormund über den Neffen übergeben. Da Philipp 1247 in einer Urk. seines Vaters primogenitus gen. wird, was den biologischen Tatsachen zu widersprechen scheint, könnte man annehmen, daß Heinrich I. seinen zweiten Sohn zum Nachfolger erkoren hatte. 1253 belagerte Gf. Philipp erfolglos die Stadt Metz, deren Kaufleute er auf dem Weg nach Aachen besteuert hatte. Heinrich V. von Luxemburg ergriff die Gelegenheit, Burg V. zu belagern.

1264 nahm der nun großjährige Enkel seinen Onkel Philipp auf seiner Burg Schoenecken gefangen. Es scheint, daß Philipp seinen Enkel mit der Ausstattung der Burg Schoenecken abfinden und ihm die Nachfolge in der ganzen Gft. verweigern wollte. Die Brüder Philipps riefen daraufhin Gf. Heinrich V. von Luxemburg zu Hilfe. Unter der Bedingung, daß Philipp den Luxemburger als Lehnsherrn anerkannte, befreite der Gf. von Luxemburg ihn aus der Gefangenschaft seines Neffen. Gemäß dem Schiedsspruch von 1269 mußte Philipp von V. eine ligische Lehnsbindung an Luxemburg eingehen und dem Gf.en seine Luxemburger seine Burg V. öffnen. Darüber hinaus ließ sich dieser als oberster Schiedsrichter, Friedenswahrer und Konfliktschlichter in V.er Angelegenheiten anerkennen. Sollte Philipp den nun beschlossenen Frieden nicht beachten, würde der Gf. von Luxemburg wieder eingreifen und nun dem Neffen zu Hilfe eilen. Heinrich von Luxemburg spielte somit hier die übergeordnete Rolle des Landesherren, die weit über seine begrenzten Rechte als Lehnsherr hinausging.

Um sich der Luxemburger Vorherrschaft zu entziehen, zogen sich die Gf.en von V. im letzten Drittel des 13. Jh.s ganz nach Brabant zurück, wo sie dank der Ehe Philipps von V. mit Maria von Perwez auf einen beträchtlichen Grundbesitz zurückgreifen konnten. Durch diese Verbindung mit einer jüngeren Linie des hzgl. Hauses von Brabant erwarben die V.er reiche Besitztümer in Brabant (u. a. die Herrschaften Grimbergen, Ninove, Herlinckhove, Londerzeel, Corroy, Frasnes) und eine hervorragende Stellung am Brabanter Hof (cf. Jan van Heelus Reimchronik über den Bannerherr aus V. in der Schlacht von Worringen). Der Bund mit Brabant wurde eine Generation später noch verstärkt, als Philipps Sohn Gottfried von V. (1273-1306) Adelheid von Oudenaarde heiratete und sich unter dem Einfluß seiner Mutter aus dem Brabanter Hzg.shaus ganz nach Brabant orientierte, wo er im direkten Umkreis des Hzg.s eine wesentliche politische Rolle spielt. Er gab nicht nur symbolisch das V.er Wappen auf, sondern ließ sich in seinen Brabanter Besitzungen nieder, was für die Bauentwicklung der Burg V. nach einer letzten Bauperiode um 1250 das Ende des Aufschwungs bedeutete.

Als der → Limburger Erbfolgestreit in seine entscheidende Phase kam, mußte Gf. Gottfried sich zwischen den Rivalen Johann I. von Brabant (für sein Grimberger Lehen) und Heinrich VI. von Luxemburg (für sein V.er Lehen) entscheiden. Gottfried kämpfte erfolgreich für den Hzg. von Brabant in der für die Luxemburger verheerenden Schlacht von Worringen (1288). Nach der Versöhnung zwischen Brabant und Luxemburg, welche durch die Heirat des jungen Heinrich VII. mit Margareta von Brabant abgeschlossen wurde, besserten sich auch die Beziehungen Gottfrieds zu Luxemburg. Der in Brabant residierende Gf. von V. überließ seinem Sohn Philipp II. (1306-1315) die Gft. Philipp blieb nichts anderes übrig, als sich der Luxemburger Lehnshoheit unterzuordnen. Gleichzeitig versuchte er, u. a. durch die Befreiung der Stadt V. (erster Freiheitsbrief von 1308), den inneren Ausbau der V.er Territorialherrschaft zu stärken, was seine Vorgänger versäumt hatten. Doch sein früher Tod verhinderte dies. Da gleichzeitig der Brabanter Besitz der V.er infolge von Erbstreitigkeiten vorübergehend aufgesplittert wurde, war ihre Machtbasis diesseits und jenseits der Ardennen arg bedroht. Heinrich II. (1316-1337), der die Brabanter Lehen wieder für sich erwerben konnte, unternahm den letzten verzweifelten V.er Versuch, sich der luxemburgischen Lehnshoheit zu entziehen (1316). Seine Heirat (1336) mit der Tochter Johanns von Dampierre, des Mgf.en von Namur, knüpfte ebenfalls an die frühere Politik der Gf.en von V. an, fand allerdings ein jähes Ende als Gf. Heinrich 1337 auf Zypern erschlagen wurde. Sein Bruder Ludwig wurde bereits 1343 in einem internen Familienzwist vom Mgf.en Wilhelm von Namur getötet; so starb das V.er Gf.enhaus in der männlichen Linie frühzeitig aus.

Adelheid, die Tochter Philipps II., hatte am 23. Dez. 1331 den Gf.en von → Nassau-Dillenburg geehelicht. Ihre Nichte Maria, alleinige Erbin V.s aus männlicher Abstammung, heiratete 1348 den Gf.en Simon III. von → Sponheim-Kreuznach, der so Gf. von V. wurde. Nach dessen Tod (1414), erbte seine Tochter Elisabeth die Gft. Sie fiel nach deren Tod (1417) an ihren Vetter Engelbert I. von → Nassau (gest. 1442), den Enkel Adelheids von V., der, wie seine Nachfolger, in seinen nördlichen Besitzungen lebte und von Breda aus regierte. Somit erlosch das Gf.enhaus von V. auch in seiner → Sponheimer Linie am Beginn des 15. Jh.s. Nach dem Tod Heinrichs III. von → Nassau (1538), kam V. an die Prinzen von Oranien- → Nassau.

Quellen

Die nach der progressiven Zerstreuung des V.er Archivs noch erhaltenen Archivalien werden heute mehrheitlich in Den Haag (National Archief), Wiesbaden (Hessisches Hauptstaatsarchiv), Brüssel (Archives Générales du Royaume), Lille (Archives du Nord), Luxemburg (Nationalarchiv) und Koblenz (Landeshauptarchiv) aufbewahrt. Bereits 1567 beklagte sich die Rechenkammer von Breda, daß viele V.er Urk.n in Dillenburg seien. Einige Archivalien sind denn auch etwas später nach Breda gekommen und von dort nach Den Haag, andere sind über Dillenburg zum Hauptstaatsarchiv Wiesbaden gelangt. Von den in V. verbliebenen Beständen lieferte 1684 der V.er Oberamtmann auf Verlangen des Prinzen von Isenghien 6 Register und 494 Urkunden aus, die jedoch allem Anschein nach 1698 wieder aus Frankreich an die Nassauer zurückkamen. In dem nun etwa ein halbes Jahrhundert schwelenden Streit um V. zwischen den Häusern Isenghien und Oranien-Nassau ist vermutlich ein Teil der Archive verloren gegangen. Restbestände kamen dann 1809 nach Den Haag, als Kg. Louis Bonaparte von Holland die Güter, die dem Gf.en von V. gehörten, gegen Echternacher Besitz in Friesland tauschte. Die in Luxemburg verbliebenen oder restituierten Archivalien V.s bilden nur mehr einen sehr geringen Anteil des ehemaligen gfl. Archivs. Eine übergreifende Zusammenstellung des noch auffindbaren Materials hat Jean Milmeister versucht, Milmeister, Jean: Inventaire des documents concernant la ville et le comté de Vianden, Tl. 1, in: Ous der Veiner Geschicht 9 (1991) S. 33-49; Tl. 2, 10 (1992) S. 73-88; Tl. 3, 11 (1993) S. 91-101; Tl. 4, 12 (1994) S. 63-72; Tl. 5, 13 (1995) S. 87-88. Das Prümer Urbar, hg. von Ingo Schwab, Düsseldorf 1983 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, 20). – Vannerus, Jules: Le premier livre de fiefs du comté de Vianden, in: Publications de la Section Historique de l'Institut Grand-Ducal de Luxembourg 59 (1919) S. 219-338. – Verkooren, Alphonse: Inventaire des actes & cartulaires des Duchés de Brabant et de Limbourg et des Pays d'Outremeuse, 2 Bde., Bruxelles 1910-1962. – Verkooren, Alphonse: Inventaire des chartes & cartulaires du Luxembourg (Comté puis Duché), 5 Bde., Bruxelles 1914-1922. – Wampach, Camille: Geschichte der Grundherrschaft Echternach im Frühmittelalter bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts, 2 Bde., Luxemburg 1930. – Wampach, Camille: Urkunden- und Quellenbuch zur Geschichte der altluxemburgischen Territorien bis zur burgundischen Zeit, 7 Bde., Luxemburg 1935-1949. – Wampach, Camille: Quellen zur Geschichte der Grundherrschaft Echternach (1200-1380), 4 Bde., Luxemburg 1951-1955.

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