TECKLENBURG
I.
Die südwestlich von Osnabrück auf einem Sattel am Nordhang des Teutoburger Waldes gelegene Höhenburg T. (Degeneborg, Tekkeneburg, Theganaborg, 1200 Tikkelenburg) wurde vermutlich um 1100 von den Gf.en von Zutphen angelegt, jedoch erst 1150 urkundlich genannt. Nach dem Aussterben der Gf.en von Zutphen um 1120 wurde das Territorium unter den drei Erbinnen Judith, Ermgard und Adelheid in die Gft.en Geldern, Ravensberg und T. aufgeteilt. Mit der Vermählung Adelheids von Zutphen mit Egbert von Saarbrücken gelangten Gft. und Burg T. an diese Seitenlinie des Hauses Saarbrücken. Zu welchem Zeitpunkt genau die Gf.en von T. in den Besitz der gleichnamigen Burg gelangten, ist in der Forschung allerdings umstritten. Bis 1180 waren außerdem die Gf.en von Geldern Mitbesitzer der Burg. 1184 wurde die T. an das Ebm. Köln veräußert und den Gf.en von T. als Lehen überlassen. Seit 1329 befand sich die Burg im Besitz der T.er Nebenlinie aus dem Hause → Schwerin, von 1557 bis 1696 im Besitz der Gf.en von → Bentheim. Burg T. war mind. ab 1119/20 landesherrliche Res. und zugl. Verwaltungssitz der Gft. T.
II.
In einer Urk. von 1059 wurde mit dem so gen. Tekengau (Techengowa, Tekenegowi) die künftige Gft. T. bezeichnet. Gesamt betrachtet stützte sich die Herrschaft auf umfangr. Streubesitz.
Unterhalb der Burganlage befindet sich der in einer Urk. vom 1. Jan. 1226 ersterwähnte Res.ort T., dessen Bürger, die Burgmänner sowie die Bewohner der Burg T. lt. Urk. mit einem Bann belegt wurden, weil Gf. Otto I. von. T. dem als Mörder des Ebf.s Engelbert von Köln (gest. 1225) gesuchten Friedrich von Altena-Isenberg auf seiner Burg Zuflucht gewährt hatte (OUB II Nr. 206, Urk. vom 1. Jan. 1226). 1320 findet sich für T. die Bezeichung surburbium. Der 1365 als Weichbild bzw. Minderstadt (wicbold zu Thekeneborgh) bezeichnete Ort wurde 1388 zur Stadt erhoben. Stadtrechte erhielt T. allerdings erst zu Beginn des 17. Jh.s durch Gf. Adolf von Bentheim-T. verliehen. Im 1815/16 gebildeten Kr. T. war T. bis zum Jahr 1974 Kr.stadt. Im Rahmen der kommunalen Neugliederung wurde der Kr. T. mit dem Kr. Steinfurt und Teilen des Kr.s Münster-Land zu einem neuen Kr. Steinfurt mit Sitz in Burgsteinfurt zusammengelegt.
Zur heutigen Stadt T. gehören die Ortschaften Brochterbeck, Ledde, Leeden und T., die bis zur kommunalen Neugliederung 1975 eigenständige Gmd.n in der Gft. T. waren. Brochterbeck (Brotterbike), 1150 urkundlich erwähnt, gehörte bis 1515 zur Gft. T. und wurde dann der Niedergft. Lingen angegliedert. Nach preußischer und frz. Regierung hatte Brochterbeck zusammen mit Ladbergen bis 1907 ein eigenes Amt, danach erfolgte der Anschluß an das Amt T. Die erste urkundliche Erwähnung Leedens dat. bereits in das Jahr 1058. Bedeutend war das 1240 gegr. Zisterzienserinnenkl. Leeden, das von 1538 bis zu seiner Auflösung 1822 freiweltl. Damenstift war. Die Stadt T. war bis zum 16. Jh. von einer Stadtmauer umgeben, die zwei Stadttore aufwies. Eine aus dem 14. oder 15. Jh. stammende Bastion wurde erst 1944 beim Bau eines Luftschutzbunkers wiederentdeckt.
Zur Förderung der Bildung ließ Gf. Arnold IV. von → Bentheim (geb. 1554, gest. 1606) in T. eine Lateinschule und nach 1585 eine öffentliche Bibliothek in der Kirche einrichten. Nach seinem Tod versuchte sein Sohn Adolf (geb. 1577, gest. 1623) die Verwaltung von Gft. und Stadt T. neu zu organisieren. 1609 berief er eine Generalsysnode ein, 1619 wurde die Synodal- und Presbyterialverfassung eingeführt. Als oberste Gerichtsinstanz wurden das Hofgericht und eine zentrale Verwaltungsbehörde mit Kanzler und Räten in T. eingerichtet. 1622 verlieh der Regent der Stadt T. bes. Privilegien, um sich die Unterstützung der Bürgerschaft zu sichern. Die Wahl von zwei Bürgermeistern jeweils für die alte und die neue Stadt T. sollte durch Ratsleute (Gemeinsmänner) erfolgen und vom Gf.en bestätigt werden. Diese Privilegien wurden von den Nachfolgern aus dem Hause Bentheim sowie von der preußischen Regierung im 18. Jh. bestätigt.
Als bedeutendes Zentrum der Hausleinenindustrie war die Gft. T. auch über die Grenzen Westfalens hinaus bekannt. Von 1660 bis zur Aufhebung im 19. Jh. war die Stadt T. Standort der ersten landesherrlichen Leinenprüfanstalt (Legge) Westfalens.
III.
Ursprgl. als Wallburg angelegt, wurde die T. im Laufe der Jh.e zu einer schloßartigen Anlage ausgebaut. Zu Beginn des 16. Jh.s wurde sie zunächst als Festungsanlage geplant. Bereits in der zweiten Hälfte des 16. Jh.s wurde dieser militärstrategische Ausbau, offenbar auch aufgrund der schwindenden politischen Bedeutung der Gft. T., beendet. Unter den Gf.en von → Bentheim wurde die T. nur noch als Nebenres. genutzt. Die Anlage wurde zwar weitgehend instand gehalten, die Anzahl der Burgbesatzung und des Hofpersonals allerdings stark reduziert. Anläßlich von temporären Aufenthalten der gfl. Familie Bentheim verrichtete z. B. im 17. Jh. aus den Res.en → Rheda oder → Steinfurt mitgebrachtes Personal die Hofdienste auf der Burg.
Die nach 1729 verfallene Anlage wurde wg. Substanzschäden bis auf die Grundmauern und auf einige Gebäudeteile abgerissen. Übrig geblieben sind das Burgtor, das Torhaus mit Resten zweier Flankierungstürmen sowie die gewölbte Durchfahrt zwischen Vor- und Hauptburg. Bemerkenswert ist das Burgtor von 1657, das mit einem Fries von zehn Familienwappen unter der Figur der Göttin Minerva versehen ist. Mittig befinden sich die Allianzwappen des Erbauers, Moritz von Bentheim-T. (geb. 1615, gest. 1674), und seiner Gemahlin Johanna Dorothea von Anhalt-Dessau (geb. 1612, gest. 1695) sowie die Wappenschilde verwandter Familien.
Der äußere Burghof umfaßte wohl Wirtschaftsgebäude (Marstall, Wagenhaus, Schmiede, etc.) und einen Brunnen. Nach der von Gerhard Arnold Rumpius 1672 vorgelegten Beschreibung der Schloßanlage erfolgte der Zugang zum inneren Burghof über den mittelsten Wall durch das Torhaus, das von einem fünfekkigen Turm flankiert wurde. Dieser Bergfried wurde offenbar als Pulverturm mit einem im Sockelbereich befindlichen Verlies genutzt. Rechts vom Turm befand sich im ehem. Wallgraben ein tiefer gelegener Garten. Durch ein weiteres Burgtor mit Zugbrücke gelangte man in den zweiten Burghof, der von den Hauptgebäuden der Anlage (u. a. evt. einer Kanzlei) mitsamt einem Wehrgang umrundet wurde. Die genaue Anordnung der Gebäude ist jedoch nicht mehr nachzuhalten. Hier befand sich wohl auch die 1176 eingerichtete Burgkapelle, die zugl. Grablege von Mitgliedern der verschiedenen Zweige der gfl. Familie T. und Bentheim sowie des bekannten Arztes und Kritikers der Hexenverfolgungen, Dr. Johann Weyer (geb. 1515/16, gest. 1588), war. Die Kapelle soll um 1750 noch gut erhalten gewesen sein, im Verlaufe der Jahrzehnte wurde der protestantische Gottesdienst aufgrund der fortgeschrittenen Baufälligkeit in die T.er Stadtkirche verlegt. Die Glocke der Kapelle wurde der Stiftskirche in Leeden übergeben.
Quellen
Osnabrücker Urkundenbuch, Bd. 2, Osnabrück 1896, ND Osnabrück 1969. – Rumpius, Gerhard Arnold, Des Heil. Römischen Reichs uhralte hochlöbliche Grafschaft Tekelenburg, Bremen 1672 [ND Tecklenburg 1988].
Literatur
Böckenholt, Hans-Joachim: Schloß und Herrschaft Rheda. Ein geschichtlicher Abriß mit einer kurzen Beschreibung der Herrschaft Rheda aus den Jahren um 1685 von Moritz Meier und einigen Gedanken über Rheda von der Fürstin zu Bentheim-Tecklenburg, Harsewinkel 1979 (Historische Kurzmonographien westfälischer Schlösser, 1). – Hunsche, Friedrich Ernst: Rittersitze, adelige Häuser, Familien und Vasallen der ehemaligen Grafschaft Tecklenburg, Tl. 1, Tecklenburg 1988. – Koebler, Gerhard: Art. »Tecklenburg (Grafschaft)«, in: Ders.: Historisches Lexikon der deutschen Länder, 7. vollst. überarbeitete Aufl., München 2007, S. 702-704. – Meier, Walter: Die Geschichte der Burg Tecklenburg, Tecklenburg 1928 [ND 1988]. – Mersiowski, Mark: Art.: »Tecklenburg«, in: LexMA VIII, 2000, Sp. 518. – Saatkamp, Marlies: Der Hexenwahn und seine Gegner. Dr. Weyer (Wier) und die Grafen von Tecklenburg, Tecklenburg 1988.