STOLBERG
II.
Bis zum Ende des 15. Jh.s liegen nur wenige Quellenbelege für die Hofhaltung der Gf.en vor. Seit 1316 sind Kapläne der Gf.en urkundlich belegt. Diese waren vermutlich in der Frühzeit auch für die Kanzlei der Gf.en zuständig (Jakobs). Urkundlich belegt ist ihre Tätigkeit jedoch nicht. 1416 werden zwei Schreiber des Gf.en erwähnt, Nicolaus Nayl und Nicolaus Zabel. Während über den Schreiber Nicolaus Nayl keine weiteren Informationen vorliegen, läßt sich Nicolaus Zabel, der seit 1436 Vikar der Heilig-Kreuz-Kapelle in der Pfarrkirche in S. ist, mit einer im S.er Stadtrat vertretenen Familie in Verbindung bringen. Man trifft hier erstmals auf ein auch an anderer Stelle immer wieder erkennbares Phänomen: Die enge Verbindung zwischen Gf.enhof und Res.stadt in → S. Auch der nach Zabels Tod das Amt des Schreibers übernehmende Heinrich Ronneberg war Vikar in → S. Schon seine erste Erwähnung in den Quellen belegt, daß er nicht nur Schriftstücke für die Gf.en aufsetzte. 1453 schlichtet er zusammen mit Marschall, Vogt und Kaplan des Gf.en Streitigkeiten innerhalb der Stadt S. 1460 wird er als Rat und Kaplan des Gf.en bezeichnet und wird von diesem zu seinem Testamentsvollstrecker ernannt. Das erwähnte Amt des Marschalls wird zuerst 1440 in den Quellen erwähnt, ist aber wohl älteren Ursprungs. 1462 ist erstmals ein Kanzler in S. nachweisbar, der aus einem S.er Ratsgeschlecht stammende Dietrich Werther. Mit diesem ist zudem erstmals ein Laie in der gfl. Kanzlei tätig, nachdem die früheren Schreiber alle der S.er Geistlichkeit entstammten bzw. Kapläne der Gf.en waren. Unter dem Kanzler Dietrich Werther arbeiteten weitere Schreiber, so der Laie Nicolaus Schwartz, der seit 1467 belegt ist. Auch dieser war in die städtische Führungsschicht eingebunden, ist 1473 gar Ratsherr der Stadt. 1469 steht dann wieder ein Geistlicher an der Spitze der gfl. Kanzlei: Der S.er Vikar Johannes Ilmena(u). Auch er stammte aus einer S.er Ratsfamilie und wurde im gleichen Jahr, in dem er erstmals als Kanzler belegt ist, Vikar des Nothelfer-Altars in der Grabkapelle des Gf.enhauses in der S.er Stadtkirche. Als Kanzler ist er bis 1479 nachweisbar, danach wird er nur noch als Rat des Gf.en bezeichnet. Zuletzt wird er 1484 erwähnt. Auch unter ihm ist ein Schreiber tätig gewesen, der Geistliche Nicolaus Kleyne (1470). Dieser erhielt i.J. seiner Erwähnung als Schreiber ein Kanonikat im Heiligkreuzstift in Nordhausen, eine von den S.er Gf.en zu vergebenden Pfründe. In der Besetzungspraxis der gfl. Kanzlei läßt sich so noch keine rechte Linie erkennen. Nach dem Experiment eines nicht-geistlichen Kanzlers kehrte man Ende der 60er Jahre des 15. Jh.s wieder zum älteren Modell geistlicher Kanzler zurück. Die die Position des Kanzlers verdrängenden Rentmeister sind dann seit dem Ende des 15. Jh.s wiederum Laien. Erkennbar ist aber wohl der Trend zur Ausdifferenzierung der Kanzlei, in der seit der Jh.mitte neben dem eigtl. Kanzler noch weitere Schreiber beschäftigt sind. Konstant bleibt auch die enge Beziehung des Kanzleipersonals zur Bevölkerung der Res.stadt. Diese wurde offensichtlich von den Gf.en als Personalreservoir herangezogen.
Systematischen Zugang zum S.er Hof erlauben erst die Renteirechnungen, die mit Unterbrechungen seit 1491 vorliegen. In diesem Jahr wurde erstmals ein Rentmeister in → S. eingesetzt. Dieser ersetzte das ältere Amt des Kanzlers, wie die sich Anfang des 16. Jh.s noch abwechselnden Bezeichnungen belegen, übernimmt aber weitere Funktionen. Dieser sollte eine geordnete Finanzverwaltung sicherstellen, um die immer stärker anwachsende Schuldenlast der Gf.en in den Griff zu bekommen, die sich zu Beginn der 90er Jahre des 15. Jh.s auf über 100 000 Gulden belief. Neben der detaillierten Buchführung über Ein- und Ausnahmen legt die im gleichen Jahr aufgestellte Hofordnung fest, daß v.a. die Ausgaben für die Hofhaltung reduziert werden sollten. Der in der Renteirechnung für 1491 dokumentierte Umfang der Hofhaltung in S. ist daher möglicherw. schon Ergebnis dieser Sparmaßnahmen, so daß man hieraus nur mit Vorsicht auf die früheren Verhältnisse schließen kann. Insgesamt erscheinen 1391/92 etwa 100 Personen in den Diener- und Gesindelisten des Hofes. An der Spitze der Hofverwaltung stehen Rentmeister/Kanzler und Marschall. Neben den üblichen Funktionsträgern in Küche und Keller, den Schmieden, Schneidern usw. fallen bes. die 22 persönlichen Diener und Knaben des Gf.en und der Gf.in, die zwölf Jäger und Wildhüter sowie der Kreis von 17 Räten und adligen gesellen des Gf.en ins Auge. Keineswegs handelt es sich beim S.er Hof am Ende des 15. Jh.s also um einen nur die nötigsten Belange der gfl. Familie sicherstellenden Kleinhof. Daß hier durchaus ein auch für Gäste attraktives Hofleben geführt wurde, zeigen auch die Aufwendungen für Kleidung, Schmuck und Tafelsilber. Letzteres umfaßte, wie eine Liste festhält, die anläßlich seiner Verpfändung 1479 angelegt wurde, ein Gesamtgewicht von knapp 110 Mark Silber. In die gleiche Richtung weisen die Ausgaben für gehobene Speisen, etwa Gewürze und Konfekt, oder die im ältesten Inventar des → S.er Schlosses verzeichneten Einrichtungsgegenstände.
Neben den üblichen Festlichkeiten bei Hochzeiten sind für das SpätMA auch zwei Turniere in S. nachgewiesen (1456 und 1500). Beide stehen in Zusammenhang mit der Fastnacht. V.a. der für das Turnier von 1500 zu ermittelnde Teilnehmerkreis zeigt, daß es sich hier keineswegs nur um eine Veranstaltung mit kleinem Einzugsbereich handelte. Neben Verwandten und Nachbarn der → S.er sind auch fsl. Turnierteilnehmer belegt. Gerade diese Turniere können als Indiz für die Attraktivität des S.er Hofes in der zweiten Hälfte des 15. Jh.s gewertet werden.
Literatur
Höh, Marc von der: Stadt und Grafenhof in Stolberg/Harz im 15. Jahrhundert, in: Der Hof und die Stadt. Konfrontation, Koexistenz und Integration in Spätmittelalter und Früher Neuzeit, hg. von Werner Paravicini und Jörg Wettlaufer, Ostfildern 2006 (Residenzenforschung, 20) S. 487-511. – Jacobs, Eduard: Die Stolbergische Hochzeit auf dem Schlosse zu Wernigerode im Juni 1541, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde 7 (1874) S. 1-50. – Jacobs, Eduard: Alter und Ursprung der gräflichen Dienerschaft zu Wernigerode, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde 21 (1888) S. 89-130.