Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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STOLBERG

A. Stolberg

I.

Schreibung des Namens im MA durchgehend Stalberg. Erster Vertreter des Geschlechts ist ein 1200 erstmals belegter Heinrich von Voigtstedt (Vockstedt), der sich nach der gleichnamigen Siedlung und Burg seit 1210 Gf. von S. nennt. Die Herkunft der Gf.en ist bislang nicht zweifelsfrei zu klären: eine seit längerem diskutierte These geht von einer Abstammung der S.er von den Gf.en von → Hohnstein aus. Heinrich von Voigtstedt war dieser Theorie zufolge Sohn eines Bruders des Gf.en Elger von → Hohnstein. Eine von K. Mascher in die Diskussion eingebrachte Hypothese geht hingegen von einer Abstammung der S.er von den Gf.en von → Kirchberg bzw. Rothenburg aus. Auch neueste landesgeschichtliche Forschungen zu den Gf.en von St. (Brückner, Reichsstandschaft) sehen in der Frage der Abstammung der S.er immer noch ein Forschungsdesiderat.

Erst im 16. Jh. entsteht ein Abstammungsmythos, dem zufolge um 566 ein Otto de Columna (Colonna) an den Harz kam und dort auf die Jagd ging. Einen dort von ihm erlegten schwarzen Hirsch habe er Ks. Justinian geschenkt, der ihm daraufhin den Hirsch als Wappentier verliehen und ihm die Herrschaft über den Harzwald übertragen habe. Erstmals belegt ist dieser Abstammungsmythos in einer Leichenpredigt auf Albrecht Georg von S. (gest. 1587).

II.

Älteste Bestandteile des Herrschaftsbereichs der S.er waren die Gft. Voigtstedt/Vockstedt (Reichslehen), die jedoch Ende des 13. Jh.s von den S.er aufgegeben wurde, die Gft. S. mit dem ehem. Reichshof Rottleberode (Mainzer Lehen), sowie Streubesitz um Nordhausen und im Bereich der Gft. → Hohnstein (Lehen der Lgft. Thüringen). Die weitere Entwicklung des S.er Herrschaftsbereiches ist durch die neuere Arbeit von Brückner detailliert erschlossen (Brückner). Hier soll entspr. nur auf einige wichtige Etappen verwiesen werden. 1303 kauften die S.er zusammen mit den Gf.en von → Hohnstein Gerichts- und Gft.srechte am Südharz von den Gf.en von → Beichlingen. Durch Tausch mit den Hohnsteinern rundeten die S.er diesen Besitz um Roßla 1341 ab und trugen ihn 1392 den Lgf.en von Thüringen zu Lehen auf. 1413 wurden Burg und Stadt Kelbra zunächst pfandweise von den Lgf.en von Thüringen erworben. Diese belehnten 1428 die Gf.en zu S. und die inzwischen mit in die Pfandschaft eingetrenen Gf.en von → Schwarzburg mit Kelbra. 1412 und 1417 kauften die S.er Burg und Stammgft. → Hohnstein von den Gf.en von → Hohnstein. Den bedeutendsten Zuwachs stellte jedoch 1429 der Erwerb der am Nordharz gelegenen Gft. → Wernigerode dar, die nach dem Aussterben des → Wernigeroder Gf.engeschlechts an S. fiel. Durch die Heirat Bothos des Glückseligen mit Anna von → Eppstein (1500) fiel 1535 nach dem kinderlosen Tod ihres Bruders, Eberhard von → Eppstein, die Gft. → Königstein im Taunus an ihren zweiten Sohn, Ludwig zu S., der eine allerdings bald wieder erloschene Nebenlinie des Geschlechts begründete.

Obwohl die S.er nur wenige Reichslehen innehatten (Krimrode 1403 und Rosperwenda 1435 durch Kauf erworben), wurden sie im 15. Jh. in die Reichsanschläge aufgenommen. Sie erhielten Sitz und Stimme auf den Obersächsischen Kreistagen. Von Beginn an gab es aber gerade wg. der Heranziehung zur Reichssteuer Auseinandersetzungen mit den Wettinern, die S. als landsässig betrachteten und entspr. an den von ihnen zu entrichtenden Reichssteuern beteiligen wollten.

III.

Wappen: In Gold ein schreitender schwarzer Hirsch. – Die Grablege der Gf.en von S. scheint von Beginn an in der S.er Pfarrkirche zu Füßen der Burg gelegen zu haben. Hier ist seit 1433 eine Herrenkapelle am Chor nachzuweisen. In dieser Kapelle stand ein 14-Nothelfer-Altar, dessen Vikare zeitw. zugl. Kanzler der Gf.en waren. Obwohl die Gf.en die Pfarrkirche mit einer ganzen Reihe von Stiftungen versahen, scheinen niemals Absichten bestanden zu haben, hier ein Res.stift zu errichten, wie dies etwa in → Wernigerode schon im 13. Jh. beobachtet werden kann.

IV.

1250 kommt es mit der Abspaltung der Nebenlinie Voigtstedt zu einer ersten Teilung. Sie gewinnt jedoch nie die gleiche Bedeutung wie die Hauptlinie und stirbt 1336 wieder aus. Ihr Besitz fällt an die Hauptlinie zurück. Bis ins 16. Jh. kommt es dann zu keinen weiteren Teilungen. Durch den Anfall des → Eppsteiner Erbes der Gemahlin Bothos des Glückseligen, Anna von → Eppstein-Königstein, kommt es kurzfristig zur Bildung einer Nebenlinie Königstein und → Wertheim, die jedoch mit dem söhnelosen Tod Ludwigs zu S. (1574) wieder erlischt. Neben kurzfristigen Teilungen (Zweige in S., → Wernigerode und → Hohnstein), kommt es 1645 zur Aufspaltung in die Linien S.- → Wernigerode und S.-S. Von S.- → Wernigerode zweigt sich dann 1677 noch die 1742 zu Reichsfs.en erhobene und 1804 erloschen Linie S.-Gedern ab. Von S.-S. spaltet sich 1706 die Linie S.-Roßla ab.

Wie bei den Harzgf.en üblich, beschränkte sich das Konnubium der S.er im wesentlichen auf den Kreis der Gf.en und Herren der Region, die sog. Harzgf.en. Fsl. Konnubium bestand allerdings im 15. Jh. mit den Hzg.en von Braunschweig-Lüneburg. Eine für den Heiratskreis der Harzgf.en ungewöhnliche Verbindung stellte auch die zweite Ehe Heinrichs XIX. zu S. mit Elisabeth von Württemberg, der Wwe. Johanns II. von → Nassau-Saarbrücken dar. Bis in das 17. Jh. hinein stabilisiert sich aber der Trend zu gfl. Eheverbindungen im engeren Umkreis der S.er Besitzungen. Erst nach 1650 treten Verbindungen zu fsl. und niederadligen Familien hinzu (vgl. die Übersicht bei Czech).

Quellen

Regesta Stolbergica. Quellensammlung zur Geschichte der Grafen von Stolberg im Mittelalter, bearb. von Botho Graf zu Stolberg-Wernigerode, Magdeburg 1885. – Stolberger Urkunden. Regesten zu den Urkundenbeständen und Kopiaren der Fürsten und Grafen zu Stolberg in Ortenberg im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt und im Staatsarchiv Magdeburg 1191-1840, bearb. von Friedrich Battenberg, Darmstadt 1985 (Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt, 21)

Blaschke, Karlheinz: Art. »Stolberg«, in: LexMA VIII, 1997, Sp. 190. – Brückner, Jörg: Zwischen Reichsstandschaft und Standesherrschaft. Die Grafen zu Stolberg und ihr Verhältnis zu den Landgrafen von Thüringen und späteren Herzögen, Kurfürsten bzw. Königen von Sachsen (1210-1815), Chemnitz 2003. – Czech, Vincenz: Legitimation und Repräsentation. Zum Selbstverständnis thüringisch-sächsischer Reichsgrafen in der Frühen Neuzeit. Berlin 2003 (Schriften zur Residenzkultur, 2). – Europäische Stammtafeln, hg. von Detlev Schwennicke, NF, Bd. 17: Hessen und das Stammesherzogtum Sachsen, Frankfurt am Main 1998, Taf. 99-116: Die Grafen zu Stolberg. – Höh, Marc von der: Stadt und Grafenhof in Stolberg/Harz im 15. Jahrhundert, in: Der Hof und die Stadt. Konfrontation, Koexistenz und Integration in Spätmittelalter und Früher Neuzeit, hg. von Werner Paravicini und Jörg Wettlaufer, Ostfildern 2006 (Residenzenforschung, 20), S. 487-511. – Köbler, Gerhard: Art. »Stolberg«, »Stolberg-Gedern«, »Stolberg-Ortenberg«, »Stolberg-Roßla«, »Stolberg-Stolberg«, »Stolberg-Wernigerode«, in: Köbler, Gerhard: Historisches Lexikon der deutschen Länder, 6. Aufl., München 1999, S. 633-634. – Mascher, Karlheinz: Reichsgut und Komitat am Südharz im Hochmittelalter, Köln u. a. 1957 (Mitteldeutsche Forschungen, 9). – Schubert, Ernst: Die Harzgrafen im ausgehenden Mittelalter, in: Hochadelige Herrschaft im mitteldeutschen Raum (1200-1600). Formen – Legitimation – Repräsentation, hg. von Jörg Rogge und Uwe Schirmer, Stuttgart 2003, S. 13-115. – Stolberg-Wernigerode, Botho Graf zu: Geschichte des Hauses Stolberg vom Jahre 1210 bis zum Jahre 1511. Aus dem Nachlaß hg. von G. A. von Mülverstedt, Magdeburg 1883.