Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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BLANKENHEIM

C. Gerolstein

I.

G. ist eine Kleinstadt in der Zentraleifel (Vulkaneifelkreis) knapp 20 km östlich von Prüm, die vor 1800 kirchlich zur Erzdiöz. Köln (Eifeldekanat) gehörte.

Der Ort ist unterhalb einer kurz vor 1335 von Gerhard (VI.) von → Blankenheim, Herrn zu Kasselburg (1314-1350), erbauten und nach diesem benannten Burg ›Gerhardstein‹ angelegt worden; er erhielt schon 1336 ein ksl. Stadtrechtsprivileg. Gerhard (VI.) teilte seinen Besitz unter seine Söhne in der Weise auf, daß Arnold (IV.) G., Gerhard (VII.) Kasselburg erhielt. G. war schon vor 1350 sowohl an Jülich wie auch an Luxemburg zu Lehen aufgetragen worden. Nach Arnolds (IV.) Tod (1360) gelang es Gerhard (VII.) nach einigen Auseinandersetzungen, auch G. an sich zu bringen. Sein gleichnamiger Sohn (Gerhard VIII.) konnte dann nach dem Tod des Gf.en Arnold (V.) von → Blankenheim den gesamten → Blankenheimer Besitz wiederum in einer Hand vereinen, in der er bis zum Erlöschen der Familie Loen-Blankenheim (1468) und noch zwei Jahrzehnte darüber hinaus verblieb. Nach dem Übergang Blankenheims an das Haus → Manderscheid (1469) und der Aufteilung des → Manderscheider Erbes 1488 fiel G. an die jetzt errichtete Linie → Manderscheid-Blankenheim. Von dieser spaltete sich nach langwierigen Auseinandersetzungen 1524 bzw. 1549 die Nebenlinie → Manderscheid- G., die auf Schloß G. residierte, bevor die Herrschaft 1697 wieder an den → Blankenheimer Familienzweig zurückfiel. Zu diesem Zeitpunkt war die 1691 zerstörte Burg nur noch eine unbewohnbare Ruine.

II.

Obwohl der unterhalb der Burg gelegene Flecken schon 1336 Stadtrechte erhielt, vermochte sich städtisches Leben allenfalls in rudimentärer Weise zu entfalten. Haupterwerbszweige blieben die Landwirtschaft und ein damit verbundener lokaler Marktbetrieb; die kohlensäurehaltige Mineralquelle vor der nördlichen Stadtmauer ist erst seit dem Ausgang des 19. Jh.s zu einem Wirtschaftsfaktor geworden. G. war noch nicht einmal Pfarrort, denn die Pfarrkirche lag im benachbarten Sarresdorf, obwohl dessen Bewohner fast alle in die Stadt G. umgezogen waren. Mit der Schleifung der Burg 1691 ist auch die Stadtbefestigung niedergelegt worden. Zwei Stadtbrände des 18. Jh.s haben dafür gesorgt, daß von der historischen Bausubstanz G.s so gut wie nichts mehr erhalten ist.

III.

Über den Ausbau und die Baugestalt der auf einem nach drei Seiten ins Kylltal abfallenden Dolomitfelsen angelegten Burg geben uns die Ruinenreste und Schadenlisten vom Ende des 17. Jh.s einige dürftige Auskünfte. Die in Vor- und Hauptburg unterteilte Anlage war durch eine (später gebaute?) starke Schildmauer, bei der ein großer Turm stand, gegen die über den Bergrücken allein zugängliche Südwestseite geschützt. Sie stellt heute den imposantesten Ruinenrest dar. Das ganze Burgareal war von einer Ringmauer umgeben, die in den mit ihr verbundenen Stadtmauern eine Fortsetzung fand. Burg und Stadt bildeten insofern eine das Kylltal kontrollierende Festung. Das quadratische, vierflügelige Haupt- oder Wohnschloß war vier Stockwerke hoch und enthielt neben einem repräsentativen Saal 24 Stuben; über die Anzahl der nicht beheizbaren Räumlichkeiten ist ebenso wenig etwas gesagt wie über die Innenausstattung. Nichts ist bekannt über das ritterlich-höfische bzw. herrschaftlich-höfische Leben, das es hier in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s und im 16./17. Jh. wenigstens ansatzweise gegeben haben muß. Die Vernichtung des Schloßarchivs 1670 durch einen Brand nach einem Blitzeinschlag mag für die Informationslücke verantwortlich sein. Im 15. und 18. Jh. mußte G. als Nebenres. hinter dem bevorzugten und dominierenden Residenzschloß → Blankenheim zurücktreten.

Quellen

Die archivalischen und gedruckten Quellen sind aufgeführt in: Die Kunstdenkmäler des Kreises Daun, bearb. von Ernst Wackenroder, Düsseldorf 1928 (Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, 12,3), S. 73-76.

Die Literatur vor 1928 ist zusammengestellt bei Wackenroder 1928, S. 73 f. (über Gerolstein dort S. 69-91); – Dohm, Batti: Gerolstein in der Eifel, Trier 1953. – Schaus, Emil: Stadtrechtsorte und Flecken im Regierungsbezirk Trier und im Landkreis Birkenfeld, bearb. von Richard Laufner und Kurt Becker, Trier 1958, siehe hier zum Lemma »Gerolstein«. – Neu, Peter: Geschichte und Struktur der Eifelterritorien des Hauses Manderscheid, vornehmlich im 15. und 16. Jh., Bonn 1972 (Rheinisches Archiv, 80). – Schwind, Werner: Aus der Geschichte der Grafschaft Manderscheid-Gerolstein, in: Gerolstein, hg. von der Stadt Gerolstein, Bd. 2, Trier 2003 (Schriftenreihe der Ortschroniken des Trierer Landes, 38), S. 251-325.