REUß VON PLAUEN
I.
Die Herkunft des Namens R. beschäftigt die Genealogen seit dem frühen 17. Jh. Schon Lorenz Peckenstein fragte sich im 18. Kapitel seines Theatrum Saxonicum (1608), wie dieser Name entstanden sei. Seine Herleitung fiel einigermaßen phantastisch aus, führte er ihn doch auf das abenteuerliche Leben eines Heinrich zurück, der auf einem Kreuzzug in Gefangenschaft geriet und nach Rußland verkauft wurde; nachdem er dort viele Jahre als Leibsklave gedient hatte, tauchte er schließlich in russischer Tracht am Hofe Ks. Friedrichs II. auf, der ihn den langen Reussen rief. Dieser Geschichte trat im 18. Jh. der reußische Archivar und Rat Johann Gottfried Büchner in seinem Buch Erläutertes Voigtland (1726-1732) entgegen. Ihm zufolge sei Heinrich (I.) im Gedenken an seine russische Großmutter, die mit dem böhm. Fs.en Brzetislaw IV. vermählt gewesen sei, Ruse gen. worden. Einer ähnlichen Argumentation folgte auch Ernst Paul Kretschmer noch 1940, der meinte, »den Namen R. mit dem galizischen Herrscherhaus in Verbindung bringen« zu können (Hänsel, R.ische Genealogie, S. 55). Verwandtschaftliche Verbindungen und Auslandsaufenthalte werden bis heute immer wieder als Ausgangspunkt für die Namensschöpfung benannt. Eindeutig nachgewiesen werden kann jedoch nur, daß es der urkundlich zwischen 1276 und 1292 erwähnte Heinrich (I.) war, der zuerst den Beinamen der Russe (R., Ruthenus) führte. Bei seinen Sohn Heinrich (II.) ist diese Bezeichnung i.J. 1307 noch einmal als Beiname belegt, bei seinen um die Mitte des 14. Jh.s lebenden Enkeln ist er dann bereits zum Geschlechtsnamen R. von P. geronnen.
Alles in allem war es jedoch nicht der Nachname, sondern der Vorname der männlichen Familienmitglieder, auf den sich die Bekanntheit der Familie begründete; denn schon früh bildete sich jene seltsame Gewohnheit heraus, jene stets auf den Namen Heinrich zu taufen. Um die Vielzahl von Heinrichen unterscheiden zu können, wurden Ordnungszahlen und Beinamen vergeben. 1664/68 wurde auf einem Familientag ein Versuch unternommen, die Vergabe der Ordnungszahlen verbindlich festzulegen, so daß fortan nach älterer und jüngerer Linie getrennt bis zum Ende des Jh.s durchgezählt werden sollte. Das System wurde jedoch wiederholt durchbrochen, so daß Fr. von Raumer die Gf.en nicht zu Unrecht »jene Heinriche, die Plage der Genealogen« (Schmidt, Die Reussen, S. 54) gen. hat. Aus den Ordnungszahlen wurden immer wieder auch Ruf- und Kosenamen abgeleitet (z. B. »Sechstelchen« für einen Heinrich VI.).
Aber nicht nur die Herkunft des Namens, sondern auch die Abstammung der Familie beschäftigte die Genealogen. In einer zwischen 1465 und 1489 unter Bgf. Heinrich II. bzw. seinem Sohn Heinrich III. gefälschten Ks.urk., führte man sich erstmals auf ein römisches Geschlecht zurück: omnium vestrum ex nobilissima prosapia veteranorum Romanorum progenita. Man hat festgestellt, daß die Fälschung im Zusammenhang mit Versuchen zu sehen ist, die Zugehörigkeit zum Reichsfs.enstand zu untermauern. Die Strategie war von Erfolg gekrönt. Die gefälschte Urk. wurde vom Ks. bestätigt und die römische Herkunft rechtfertigte 1548 die Erhebung von Bgf. Heinrich IV. in den Reichsfs.enstand. Noch im 16. Jh. wurde der Herkunftsmythos auch von den R.en übernommen, die – wie viele Adelsfamilien – als ihre Vorfahren schließlich die römischen Colonna ausmachten. Eine Genealogie fehlte jedoch lange Zeit. Erst um 1600 erstellte Lorenz Peckenstein eine umfangr., heute noch im Staatsarchiv → Greiz vorhandene Stemmatographia der R.en, worin die Abstammung von den Colonna und den Weg ins Vogtland ausführlich dargestellt wird. Daneben kursierten allerdings auch noch andere Herkunftsmythen, die auf dt. Vorfahren verwiesen.
Keinesfalls versiegte nach Peckenstein das Interesse der R.en an der eigenen Herkunft. 1684 erschien der Illustre Stemma Ruthenicum im Druck, dessen Autor Peter Beckler im Dienste Heinrichs I. von R.-Schleiz stand. Das Werk sollte dazu beitragen, den Zusammenhalt der mittlerweile stark zersplitterten Familie zu stärken. Der römische Herkunftsmythos fehlte darin jedoch, weil er in einem separaten Werk untersucht werden sollte. Um den Status, den die Familie beanspruchte, zu unterstreichen, hob Beckler v.a. auf die Würde eines Reichsvogtes und den Bgf.entitel ab. Im 18. Jh. konzentrierten sich die genealogischen Bemühungen zunächst auf die Erstellung korrekter Stammtafeln. Gf. Heinrich XIII. von R.-Untergreiz ließ 1715 eine Reihe von Tafeln, die er selbst erstellt hatte, drucken. Gegen Ende des Jh.s veröffentlichte Gf. Heinrich XXVI. von R.-Ebersdorf im »Lobensteiner Intelligenzblatt« Materialen, die er zur Geschichte seiner Familie zusammengetragen hatte. Die heute im Allg. akzeptierte Genealogie des Geschlechts geht auf die Forschungen des Familienarchivars Berthold Schmidt im späten 19. Jh. zurück.
II./III.
Die Vorfahren der R. von P. wurden im Zuge der staufischen Ostpolitik als advocati imperii Reichsministeriale. Dieser Status ist bereits für Erkenbert von Withaa nachweisbar, der in der Zeugenreihe einer Urk. von 1222 unter den ministeriales aufgeführt wurde. Heinrich II. der Reiche (gest. 1209) ist ebenfalls als Ministerialer im Dienste des Reiches und des Bf.s von Naumburg anzutreffen.
Die eigene Landesherrschaft der Familie im später nach ihr benannten Vogtland führte über die staufische Reichsvogtei und den Landesausbau durch Kolonisation. 1193 begründeten sie das Kl. Mildenfurth und 1238 Cronschwitz. In → Gera wurden bereits vor 1212 eigene Münzen geschlagen. Auch das Urk.nwesen – Ausfertigungen von eigenen Schreibern liegen bereits seit den 60er Jahren des 13. Jh.s vor – bildete sich im regionalen Vergleicht recht früh heraus. Diese Landesherrschaft wird von Kg. Rudolf von Habsburg faktisch anerkannt, als die Herrschaften der Vögte in die Revindikation des Reichslandes Pleißen, mit dem sie einst in engem Zusammenhang standen, nicht mehr einbezogen werden. Die bis dato erworbenen Lehen, Rechte und Regalien, die vom Gericht über Zoll und Geleit bis zum Bergregal reichen, bestätigte Ks. Ludwig IV. in der »Vogtländischen Goldenen Bulle« am 24. Juni 1329 urkundlich. Wie gelegentlich angemerkt wurde, bezeichnete die wittelsb. Kanzlei sie in dem Bemühen, »die einzigartige Stellung der aus einer ministerialischen Reichsvogtei zu so komplexer und beachtlicher Landesherrschaft empor gestiegenen Vögte sprachlich und juristisch irgendwie zu fassen« (Thieme, Landesherrschaft, S. 141), als principales ministeriales et vasalli nobilis. In der Folgezeit, insbes. nach dem vogtländischen Krieg von 1354-1358 sah sich die Landesherrschaft jedoch durch die ungleich mächtigeren Nachbarn Böhmen und Meißen bedroht, so daß sämtliche Linien nun notgedrungen ihre Herrschaften Böhmen oder Meißen zu Lehen auftragen mußten. Die »herrschaftliche Grundsubstanz« (Thieme, Landesherrschaft, S. 146) blieb jedoch unangetastet.
Gerade die Linie R. von P. zu P. geriet nun stark ins Fahrwasser Böhmens, wurde schließlich sogar mit der Bgft. Meißen belehnt, nachdem der junge Bgf. Heinrich II. 1426 bei der Belagerung der Stadt Aussig durch die Hussiten gefallen war. Zwar verloren man das Lehen bereits 1436 an die Wettiner, behielt aber den Bgf.entitel bis zum Aussterben der Linie i.J. 1572 bei. Außerdem ging 1459/66 die Stammherrschaft P. an Hzg. Albrecht von Sachsen verloren.
Zweimal bekleideten Mitglieder der bgfl. Linie das Hochmeisteramt des Deutschen Ordens. Heinrich von P. (1370-1429) schloß 1411 den Thorner Frieden ab und reformierte die Landesregierung, indem er ihre Basis verbreiterte. Er holte die kleineren Städte und mittlere Gutsbesitzer in die Ständeversammlung und errichtete 1412 einen Landesrat als Beratungsgremium der Ordensregierung. Heinrich R. von P. (1400-1470) wurde dagegen erst i.J. vor seinem Tode in dieses Amt gewählt, so daß er als Hochmeister kaum noch Wirksamkeit entfalten konnte.
Während die einen also Böhmen zuneigten, mußten die anderen den Wettinern bestimmte Mitbestimmungsrechte einräumen. So bedurften die Ehestiftungen, Familienverträge und Landesteilungen der Linien → Gera und R. von P. zu → Greiz seit dem vogtländischen Krieg der Genehmigung der sächsischen Nachbarn. Im Kriegsfall mußten sie Vasallendienste leisten und als Mitglied der Landstände nahmen sie an den sächsischen Landtagen teil. Rechtlich waren sie in bestimmten Fällen dem Oberhofgericht zu Leipzig unterstellt. Gleichzeitig erließen sie in ihrem Herrschaftsgebiet jedoch Gesetze und Landesordnungen, gewährten ihren Untertanen Privilegien und Freiheiten und hielten 1485 in → Schleiz selbst eine Art von Ständeversammlung ab. Um den Anspruch auf eine reichsunmittelbare Stellung auch rechtlich zu untermauern, ließen sie sich den Lehnbrief von 1329 wiederholt bestätigen. 1495 bspw. werden die Geraer in einer solchen Urk. als »getreue Vasallen und Lehensleute« (Thieme, Landesherrschaft, S. 156) des römischen Kg.s bezeichnet. Außerdem ließ man sich regelmäßig in der Reichsmatrikel anschlagen und erhielt ab 1510 Einladungen zum Reichstag.
Als die Linien → Gera und → Greiz auf dem Regensburger Reichstag 1541 den von Kursachsen nicht unterstützten Abschied unterzeichneten, wurde man nach Torgau geladen und der Verlust der Lehen angedroht. Zähneknirschend unterwarf man sich der kursächsischen Landesherrschaft und nahm in der Folgezeit Eingriffe der Kfs.en hin. 1533 wurde gegen den Widerspruch der Herren von → Gera die Reformation in ihren Gebieten eingeführt. Während des Schmalkaldischen Krieges gelang es dem Bgf.en und böhm. Oberstkanzler Heinrich IV. jedoch, sämtliche Güter als böhm. Reichsafterlehen zu vereinigen und ihnen das Gepräge eines frühneuzeitlichen Territorialstaates zu verleihen. Neben Landeskirchen-, Polizei- und Gerichtsordnungen wurden im wiedererlangten P. zentrale Landesbehörden errichtet und in → Schleiz eine gesamtvogtländische Ständeversammlung einberufen. Ähnliche Strukturen entstanden auch in den Teilstaaten, die nach dem Tode Heinrichs IV. aus dessen Besitzungen hervorgingen. Die Reichsunmittelbarkeit der Familie wurde jedoch bis ins 18. Jh. hinein von Kursachsen immer wieder angefochten.
Am 26. Aug. 1673 wurden sämtliche Linie des Hauses R. in den Reichsgf.enstand erhoben, waren fortan auch Mitglieder des wetterauischen Gf.enkollegiums. 1768 bzw. 1806 erlangten die verschiedenen Linien der Gf.en die erbliche Reichsfs.enwürde, so daß ihre Lande mit der Auflösung des Alten Reichs souverän wurden.
IV.
1122 erscheint ein Erkenbert von Withaa in der Zeugenreihe einer Urk., die die kirchlichen Verhältnisse in P. im Dobnagau betrifft. Dieser Erkenbert wird allg. als der Ahnenherr der späteren Vögte von Weida, P. und → Gera angesehen. Seine Herkunft ist umstritten. Während die Forschung lange Zeit von einer Verbindung zu denen von Weida nahe Mühlhausen in Thüringen ausging, wurde jüngst eine enge, evtl. sogar verwandtschaftliche Verbindung zu dem einflußreichen Ministerialen Heinrich Haupt konstatiert. Von verschiedenen weltlichen und geistlichen Herren bedacht, verfügten seine Nachfahren um 1200 über Besitztümer im Raum von → Gera, → Ronneburg, Weida, → Greiz und P. Der Raum, in dem sich ihre Herrschaft später verfestigen sollte, war damit bereits grob abgesteckt, ohne daß sich die lehnsrechtlichen Bindungen der Vögte genau benennen ließen. 1238 spaltete sich das Geschlecht in die vier Linien Weida (erloschen 1532), → Greiz (erloschen 1240), → Gera (erloschen 1550) und P. Als Begründer der P.er Linie ist Heinrich I. (urkundlich bis 1303 nachweisbar) anzusprechen, dem 1240 auch noch die Besitztümer der erloschenen Greizer Linie zufielen. 1309 spaltete sich die Linie P. in die ältere Linie der R.en von P. zu P. (erloschen 1572) und die jüngere Linie der R.en von P. zu → Greiz. 1426 erlangten die R.en von P. zu P. die Bgft. Meißen.
Im Laufe des hohen MAs kam es aber innerhalb der Greizer Linie zu einer Reihe weiterer Teilungen. 1359 konnte der Erbzwist zwischen den drei Söhnen Heinrichs II. bspw. nur durch Vermittlung der Mgf.en Friedrich und Balthasar von Meißen geschlichtet werden. Weitere Teilungen erfolgten 1420 und 1449, wobei die Zweiglinien nach den Hauptflügeln der Burganlage auf dem Schloßberg zu → Greiz jeweils Vorderschloß und Hinterschloß gen. wurden. Eine weitere Landesteilung erfolgte 1485. Neben der Aufteilung der verschiedenen Besitztümer auf die verschiedenen Erben wurden Gebiete zumindest zeitw. immer wieder auch gemeinschaftlich regiert.
Erst um 1502/29 fielen die Güter wieder in einer Hand zusammen, nämlich in der Heinrichs XIII. Weil alle anderen Linien der alten Vogtsfamilie im Laufe des 16. Jh.s ausstarben, wurde er zum Stammherrn der neuzeitlichen R. von P. Er hinterließ drei Söhne – Heinrich XIV. (d.Ä.), Heinrich XV. (der Mittlere) und Heinrich XVI. (d.J.) –, wobei der älteste zunächst für seine beiden jüngeren Brüder vormundschaftlich regierte, infolge des Schmalkaldischen Krieges die Herrschaft aber verlor. Allerdings gelangt es Bgf. Heinrich IV. die Gebietsteile zu vereinigen, so daß die Greizer Güter 1562 restituiert werden konnten. Danach führten die drei Brüder die Regentschaft zunächst gemeinsam, kamen jedoch 1564 überein, die Gebiete doch lieber wieder aufzuteilen. Während Heinrich XIV. so zum Stammvater des Hauses Untergreiz (ältere Linie) und Heinrich der XVI. zum Begründer des Hauses → Gera (jüngere Linie) avancierte, erlosch das Haus Obergreiz (mittlere Linie) bereits 1616. Stattdessen entstanden nun vorübergehend die Zweigherrschaften R.-Burgk (erloschen 1636) und R.-Dölau (erloschen 1640).
Seit dem frühen 17. Jh. waren es dann die ältere und die jüngere Linie, die die Geschichte der Familie R. von P. prägten. Die ältere Linie spaltete sich 1625 mit der brüderlichen Teilung zwischen Heinrich V. und Heinrich IV. in die Häuser Untergreiz und Obergreiz. Weitere Zweigherrschaften, wie → Burgk (1668-1697) und Rothenthal (1668-1698) blieben Episode. In der jüngeren Linie entstanden unterdessen 1647 die Herrschaften → Gera (erloschen 1802), → Schleiz (erloschen 1666, erneut 1692), → Lobenstein und → Saalburg (erloschen 1692). 1678 wurde → Lobenstein weiter aufgeteilt, so daß neben → Lobenstein nun auch noch Hirschberg (erloschen 1711) und Ebersdorf bestanden. Durch Ankauf entstand 1715 die Seitenlinie Selbitz in Oberfranken, die 1805 mit → Lobenstein zu → Lobenstein-Selbitz vereinigt wurde (erloschen 1824).
Die Primogenitur wurde zuerst 1679 in der jüngeren Linie in → Schleiz eingeführt, wobei jedoch als Kompensation für einen nachgeborenen Sohn Köstritz als Paragium geschaffen wurde. Das Paragium war eine Herrschaft ohne landesherrliche Rechte. 1690 wurde die Primogenitur dann im Gesamthaus eingeführt, was auch diesmal nicht ohne Berücksichtigung von Partikularinteressen gelang. So entstand zwischen 1694 und 1698 noch einmal für kurze Zeit ein Haus Dölau.
Die Gebiete der älteren Linie wurden 1768 in der Hand von Heinrich XI. vereinigt. In der jüngeren Linie bestanden am Ende des Alten Reichs noch die Häuser → Schleiz, → Lobenstein-Selbitz und Ebersdorf, die nach der Revolution von 1848 zu einem von der Schleizer Linie regierten Staat zusammengefaßt wurden. Die Regierung beider Linien endete 1918 mit der Novemberrevolution.
Literatur
Czech, Vinzenz: Legitimation und Repräsentation. Zum Selbstverständnis thüringisch-sächsischer Reichsgrafen in der Frühen Neuzeit, Berlin 2003, S. 75-78. – Enke, Hagen: Desiderata Ruthenea. Gedanken und Überlegungen hinsichtlich künftiger Forschungen zur vogtländisch-reußischen Geschichte, in: Jahrbuch des Museums Reichenfels-Hohenleuben 44 (1999) S. 17-79. – Enke, Hagen: Das Verhältnis zwischen zentraler und territorialer Gewalt am Beispiel der vogländisch-reußischen Geschichte. Ein Aspekt deutscher Verfassungsgeschichte, in: Jahrbuch des Museums Reichenfels-Hohenleuben 43 (1998) S. 45-52. – Geschichte Thüringens, hg. von Hans Patze und Walter Schlesinger, Bde. 2/2, 3, 4 und 6, Köln u. a. 1967-1979 (Mitteldeutsche Forschungen, 48). – Neumeister, Peter: Beobachtungen und Überlegungen zur Herkunft der Vögte von Plauen, Weida und Gera, in: Neues Archiv für sächsische Geschichte 68 (1997 [1998]) S. 1-45. – Querfeld, Werner: Forschungen zur Geschichte des ehemaligen Reußenlandes, in: Thüringische Forschungen. Festschrift für Hans Eberhardt zum 85. Geburtstag am 25. September 1993, hg. von Michael Gockel und Volker Wahl, Böhlau 1993, S. 93-110. – Reußische Genealogie. Ergänzungen und Berichtigungen unter Benutzung der von Berthold Schmidt hinterlassenen Aufzeichnungen und mit eigenen Beiträgen, hg. von Robert Hänsel, Jena 1940 (Beiträge zur mittelalterlichen und neueren Geschichte, 13). – Schmidt, Berthold, Die Reußen. Genealogie des Gesamthauses Reuss älterer und jüngerer Linie sowie der ausgestorbenen Vogtslinien zu Weida, Gera und Plauen und der Burggrafen zu Meissen aus dem Hause Plauen, Schleiz 1903. – Thieme, André: Landesherrschaft und Reichsunmittelbarkeit. Beobachtungen bei den Burggrafen von Meißen aus dem Hause Plauen und anderen Nachfolgefamilien der Vögte von Weida, Gera und Plauen, in: Hochadelige Herrschaft im mitteldeutschen Raum (1200 bis 1600). Formen, Legitimitation, Repräsentation, hg. von Jörg Rogge, Stuttgart 2003, S. 135-161.