OLDENBURG-BRUCHHAUSEN
II.
Die beiden Gf.enlinien verfügten über eine ausgedehnte Dienstmannschaft, auch Burgmannen in Alt- und Neub. (Last, Adel). Der Lehnshof der Gf.en ist durch ihre um 1278 aufgezeichneten Lehnsregister gut dokumentiert. Das Patrozinium der Kapelle vor der Burg ist unbekannt – ihr Geistlicher mag den Gf.en als Schreiber gedient haben. Hofamtsträger sind außer einem Truchsessen nicht bekannt – es gilt hier das unter → Hodenberg gesagte. Grablege der Gf.en war die Bassumer Stiftskirche (Hucker, Stift Bassum, S. 137).
Das Wappen finden wir in Gelres Wappenbuch von 1370/95: der gr[a]v[e] van Bruechusen: dreimal von Silber und Rot geteilt; der von Oude Bruechusen: von Rot und Silber geständert in acht Feldern (ed. Adam-Even, S. 27 und Abb. Taf. IV). Vermutlich führten beide Linien als Wappen ihres Hauses die (veränderten) O.er Balken, zusätzlich aber die Altenbruchhauser in Nachfolge der Edelherren von B. die Ständerung. Für die Gf.en von Neub. sind auch Siegel mit dem Hallermunder Rosenwappen bezeugt.