OLDENBURG-BRUCHHAUSEN
I.
Durch den Erwerb der Gft. einer älteren Edelherren- und Gf.enfamilie von B. vor 1229 war es den Gf.en von O.-Wildeshausen möglich, sich territorial nach O über die Hunte auszudehnen. Die ältere Gft. B. war 1197 als Lehen der Bremer Kirche den Brüdern Meinrich und Ludolf, Edelherren von B., übertragen worden (Hucker, Kanzler Hake). Noch im Johan-Roden-bok wird um 1500 festgestellt, daß die gesamte Gft. B. ebfl. Lehen sei. Der Gf. sei mitsamt seinen Vasallen und Ministerialen zur Heerfolge verpflichtet (Iohanni Rode registrum, ed. Cappelle, S. 8).
II./IV.
Nach dem Übergang der Gft. an die O.-Wildeshauser konnte der jüngere der Brüder, Heinrich III., bei der Erbteilung berücksichtigt werden, die so ausfiel, daß Burchard als dem Älteren der Stammsitz Wildeshausen zufiel und Heinrich das östliche O.er Allodialgut mit der Burg B. erhielt. Das Brüderpaar fiel nacheinander 1233 und 1234 im Kampf gegen die Stedinger Bauern. Für die Kinder Heinrichs III., Heinrich V. und Ludolf, übernahm deren Onkel, Heinrich IV. der Bogener (1233-1270), der Sohn Burchards von Wildeshausen, die Vormundschaft. Mit seiner Hilfe bauten die jungen Brüder im Hachetal westlich von B. eine zweite Gf.enburg (Hodenb. UB I, S. 10), die allerdings erst 1308 unter dem Namen Neub. bezeugt ist. Ab 1241 handeln die Brüder selbständig. Gf. Heinrich V. von O.-Wildeshausen, der Gründer der Neub.er Linie, heiratete 1249 (Reimers, O.ische Papsturk.n, Nr. 4, S. 35 f.) und begründete damit einen eigenen Hausstand. Die Erbteilung zwischen ihm und seinem Bruder Ludolf wird zeitnah erfolgt sein. »Um 1260 muß eine Teilung des Landes stattgefunden haben, infolge deren die Brüder in den nur eine Meile voneinander entfernten Burgen Alt- und Neub. getrennte Wohnsitze nahmen« (Oncken, Lehnsregister, S. 48).
Die Herrschaft Altb. kam unter den zwei Nachfolgern Ludolfs, Hildebold (1278-1310) und Otto (1310-1351) rasch zu einem Ende, nachdem letzterer, weil söhnelos, sie 1338 an den Gf.en Nikolaus von Teckenburg und → Schwerin, seinen Schwiegersohn, abgetreten hatte. Der verkaufte sie noch im selben Jahr an die Gf.en von → Hoya (Hoy. UB I, Nr. 88). Außer dem Gf.enschloß (heute B.-Vilsen) gehörten die Burgen Harpstedt und Freudenberg dazu – und mit letzterer die Stiftsvogtei von Bassum (Hucker, Bassum, S. 151).
Die Herrschaft Neub. wurde von insgesamt vier Gf.en regiert: Heinrich V. (1241-1270), Gerhard (1278-1310), Heinrich VI. (1327-1363) und Gerhard II. (1363-1388). Heinrich V. besaß vorübergehend auch Schloß und Vogtei Thedinghausen. Da Ludolf und Heinrich V. schon 1241 dem Hochstift Minden die Burg Venowe samt ausgedehnten Besitz an der Mittelweser verkauft hatten (Hoy. UB VII, Nr. 18 und 167) und 1270 die Gft. Wildeshausen an Bremen verlorenging, blieb ihre Machtbasis insgesamt recht schmal. Wieweit die Neubruchhäuser über Burgen in Harpstedt und Syke verfügen konnten ist ebenso unklar, wie die Frage, an welche der beiden Linien die Herrschaft der Edelherren von Grimmenberg um 1260 gefallen ist (Hucker, Drakenburg, S. 246).
1384 verkaufte Gerhard II. von Neub. seine Gft. an → Hoya. Wie üblich, hatte sich der Verkäufer einige Einnahmen vorbehalten, um seinen Lebensabend finanziell abzusichern. Und zwar waren von dem Verkauf die Zölle aus Wildeshausen und Thedinghausen sowie von der Bremer Weserbrücke ausgenommen. Außer diesen regelmäßigen Einnahmen verfügte Gerhard über die 2000 Silbermark Kauferlös (Hoy. UB I, Nr. 264-267). Allerdings fiel der Gf. am 28. Mai 1388 in der Schlacht bei Winsen.
Beide Gf.enlinien standen im Konnubium mit den Gf.en von Roden, Wölpe, Ravensberg, → Hoya und O. sowie den Edelherren von → Diepholz.