Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

Zurück zur Liste

MOERS-SAARWERDEN

C. Saarwerden

I.

Da auch in den Urk.n der Gf.en von → Moers-S., abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen, nicht der Ausstellungsort gen. wird, lassen sich bevorzugte Aufenthaltsorte und jeweilige Verweildauer nicht exakt bestimmen. Doch ist aufgrund der genealogischen Geschichte der Familie anzunehmen, daß die Res.kontinuität in S. geringer als bei ihren Vorgängern war.

Nachrichten aus der Zeit der Verwaltung durch Friedrich, ältesten Sohn von → Moers, über seine Beteiligung an Fehden, v.a. dem sogen. »Vierherrenkrieg« gegen den Bf. von Metz und den Hzg. von Lothringen (1405-1408), über die Statthalterschaft im Hzm. Luxemburg (1408-1410) und über Tätigkeit am Niederrhein lassen vermuten, daß er sich nur gelegentlich in der ihm zur Verwaltung zugewiesenen Gft. S. aufhielt. Eine Res. vor Ort entstand erst mit der Nachfolge seines Bruders Gf. Johann I. Nach seinem Tod im Juli 1431 verlegte seine Wwe. ihren Sitz in ihre Heimat, wobei die Quellenlage eine Präzisierung ob Lahr oder Mahlberg nicht ermöglicht. Die Besitzungen an der Saar wurden durch einen Vormundschaftsrat, zusammengesetzt aus den Brüdern ihres Gatten, verwaltet. Für die beiden ersten Jahrzehnte der Regierungszeit ihres Sohnes Jakob I. (Amtsantritt 1442, gest. 1483) ist ein Pendeln zwischen S. und Lahr-Mahlberg anzunehmen ist, seit ca. 1460 dann ein kontinuierliches Residieren in Lahr oder Mahlberg. 1465/66 übertrug er die Gft. S. seinem Sohn Nikolaus. Die doppelte Hofhaltung in diesem Zeitabschnitt – der Vater in Lahr oder Mahlberg, sein ältester Sohn in S. – verursachte erhöhte Kosten, obwohl Sparsamkeit in Anbetracht der jahrzehntelangen Verpfändung von Einkünften angemessen gewesen wäre. Der Res.ort Johanns III. ist unklar. Seit 1499/1500 ist mit häufigerem Aufenthalt in der Gft. → Moers zu rechnen. Seine Bestattung in der Kirche in Kippenheim spricht dafür, daß er in den letzten Lebensjahren in seinen rechtsrheinischen Besitzungen residierte. Seine Wwe. Anna von Berg siedelte ca. 1508/09 nach S. über, später in ihre niederrheinische Heimat. Beatrix, der Wwe. Jakobs II., wurde am 7. April 1516 in einem unter Vermittlung ksl. Hofräte zustande gekommenen Vergleich Burg Mahlberg als Wwe.nsitz zugesprochen.

II.

S. wird im 15. Jh. öfter als stat bezeichnet, Hinweise auf einen privilegierten Rechtstatus seiner Bewohner liegen auch jetzt nicht vor. Die Ortsbefestigung wurde ausgebaut, Mauern sind seit 1429 belegt. Eine 1482 gen. Schleuse ermöglichte den um die Siedlung laufenden Graben mind. teilw. zu fluten.

Im kirchlichen Bereich erfolgte eine Aufwertung durch die Errichtung einer eigenen Pfarrei in Verbindung mit der Gründung des Kollegiatstiftes St. Blasius, dotiert von Gf. Nikolaus, erbaut ca. 1479-1488.

III.

Ein 1508 erstelltes Inventar der Burg S. enthält Angaben zum Baubestand. Erwähnt wir nur ein Turm mit unterem und oberem Gewölbe, Schlafgemach, Wächterstube und einem Stübchen mit Waffen und Gerät. Gen. werden weiterhin der große Saal, die Saalkammer, der neue Saal, die Küchenkammer, Gf. Jakobs Kammer, die Badstube, sechs weitere Kammern mit Hinweisen auf weibliche Benutzer, die Kanzlei mit Kammer und Stube. Es ist nicht ersichtlich, ob alle diese Räume in dems. Gebäude lagen, sicherlich getrennt waren das Hofhaus und die Schmiedkammer.

Größter Ort in der Gft. S. blieb Bockenheim. 1514 wird dem Gf.en Johann Ludwig von → Nassau-Saarbrücken freigestellt, an einer Stelle da vor alten ziten das vest und starck hus zu Buckenheim gestanden, eine Burg zu bauen, doch gibt es weder schriftliche noch archäologische Hinweise, daß ein Burgenbau erfolgte.