Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

Zurück zur Liste

MOERS-SAARWERDEN

B. Moers-Saarwerden

I.

Richtungweisend für die territoriale Entwicklung war die moersische Erbfolgeregelung (Dispositio Friderici) vom 12. Mai 1417, wonach der älteste Sohn Friedrich in den niederrheinischen Besitzungen, der jüngere Johann im Besitz der Gft. S. folgen sollte. Für die Gft. M. wurde die Erbfolge im Mannesstamm festgeschrieben. Die später kritisch diskutierte Frage nach ihrem Rechtscharakter – Allod oder klevisches Lehen – wurde dabei wohl bewußt ausgeklammert.

Besitz, den der älteste Sohn Friedrich während der Verwaltung der Gft. S. 1399-1417 in Lothringen, Elsaß und Westrich außerhalb der Gft. S. erworben hatte, sollte er behalten. Er veräußerte ihn in den kommenden Jahren.

Johann und seinen Nachfolgern gelang keine Erweiterung ihres Territoriums an Saar und Blies. Ihr Besitz beiderseits der Blies wurde durch drei Faktoren geschwächt: 1. weil der saarwerdische Anteil am Reichslehen Kirkel nach dem Tode des Kfs.en Friedrich von Köln (1414) als letztem männlichen Sproß des S.er Gf.enhauses von Kg. Sigmund an Pfalz-Zweibrücken gegeben wurde, 2. weil Gf. Johann sonstigen Besitz in der Bliesgegend verpfändete (erst im 16. Jh. wieder eingelöst) und 3. weil aus der Schirmvogtei über das Zisterzienserkl. Werschweiler kaum materieller Ertrag gezogen werden konnte.

Die Einheirat in das Haus Hohengeroldseck brachte die Herrschaften Lahr und Mahlberg im Rechtsrheinischen, erschwerte aber auch die Verwaltung. Das von der Ehefrau des Gf.en Nikolaus eingebrachte Finstinger Erbe konnte nicht zur dauerhaften Erweiterung des Herrschaftsgebietes an der oberen Saar eingesetzt werden konnte, sondern fiel beim Fehlen männlicher Nachkommen des Paares Nikolaus – Barbara an deren älteste Tochter, vermählt mit Rheingf. Johann VI.

Gf. Jakob I. mußte heute nicht mehr feststellbarer Umstände halber stattliche Teile seines Besitzes verpfänden: ein Drittel der Einkünfte der Gft. S. von 1448-1463 an die Gf.en von → Leiningen, die Hälfte der Einkünfte von Lahr-Mahlberg seit 1442 an die Mgf.en von Baden, ein Viertel der Einkünfte für kürzere Zeit jeweils an die Stadt Straßburg und an Kurpfalz. Die Verpfändung der Hälfte von Lahr-Mahlberg an Baden wandelte Gf. Johann III. 1497 um in einen Verkauf.

Als nach dem Tod des letzten Sprosses der Linie M.-M. Gf. Johann III. die Nachfolge in der Gft. M. gegen die Gf.en von Wied durchzusetzen versuchte, verzettelten sich die Kräfte vollends. Den im Erbgang in weiblicher Linien folgenden Gf.en von → Nassau-Saarbrücken gelang zwar eine Konsolidierung, aber nicht die Herstellung einer Landbrücke zwischen ihren Besitzungen an der mittleren Saar und Blies (Gft.en Saarbrücken und Ottweiler) und an der oberen Saar (Vogtei Herbitzheim und Gft. S.). Ihre saarwerdische Erbfolge wurde lange Zeit von den Bf.en von Metz und den Hzg.en von Lothringen angefochten mit dem Argument, daß alle Lehen östlich der oberen Saar Mannlehen und keine Kunkellehen seien.

II.

Auch für die Zeit der Gf.en von M.-S. läßt sich ein Verwaltungsaufbau nicht skizzieren. Es gibt keine Hinweise auf eine Zentralverwaltung, sondern nur auf Amtsträger in Lahr-Mahlberg einerseits, S. und Bockenheim andererseits.

Bockenheim: Schultheiß mehrfach zwischen 1429 und 1519.

S.: Schultheiß 1429; Amtmann 1434, 1439, 1456, 1464, 1467; Schaffner/Schaffnei 1433, 1511-1526; Schreiber 1429, 1515, 1517, 1522; Kanzlei als Gebäude (!) 1508 genannt.

Schultheiß und Schöffen zu Bockenheim und S. 1517 und 1519.

Lahr: Schultheiß 1489; Vogt und Amtmann 1455-1480, 1490, 1493, 1497, 1525 f.; Schaffner 1483 f., 1490, 1515-1522.

M.: Bgf. 1504; Rentmeister 1503-1508; Amtmann 1508-1509; Schultheiß 1508.

Die Verpfändung von Besitzteilen hatte zur Folge, daß in Lahr zeitweilig auch badische und Straßburger Amtleute saßen, in S. leiningische.

Ein zentrales Archiv gab es nicht, Dokumente wurden 1507 in M., S. und Mahlberg aufbewahrt.

Gelegentlich werden Kleinodien, ohne Spezifikation, in gfl. Besitz erwähnt.

Im Inventar der Burg S. von 1508 werden Edelmetallgegenstände im unteren Gewölbe des Turmes aufgelistet: 13 goldene Ringe, davon einer mit Diamant, einer mit Kompaß, silberne Ringe, eine Goldkette, Tafelsilber, teilw. vergoldet, ein Kristalltrinkgeschirr, 25 silberne Bekker, 14 Löffel, 14 Paternoster aus Chalcedon, Korallen und Holz, auch zwei Bücher werden gen.

Beim Tode Gf. Jakobs II.(gest. 1513) fiel Silbergeschirr an seine Wwe.

Die Hochzeit des Gf.en Niklaus von M.-S. mit Barbara von → Finstingen fand mit großem Pomp im Sept. 1463 in Bockenheim statt.