Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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LIMBURG-STYRUM (STIRUM)

B. Limburg-Styrum (Stirum)

I.

Das strategisch an einem der wichtigsten Verkehrswege des MA und der FNZ, dem Hellweg, gelegene Stiarhem/Stierheim wird erstmalig 1067 in einer Urk. Kg. Heinrichs IV. erwähnt. Das zu Beginn des 16. Jh.s in den Gf.enstand erhobene Geschlecht L.-Styrum war Mitglied des Niederrheinisch-Westfälischen Gf.envereins.

II.

Die von 1442 bis 1806 existierende Reichsherrschaft S. zählte mit einer Fläche von 3,55 qkm zu den kleinsten Territorien des Heiligen Römischen Reiches. Zu S. gehörte auch die Herrschaft Broich, die ein Areal um die gleichnamige Burg bezeichnete sowie das Kirchspiel Mühlheim umfaßte. Die Gerichtsherrschaft oblag den Hzg.en von Berg bzw. für einige Jahre auch den Hzg.en von Kleve-Mark. Nach dem im 14. Jh. erfolgten Erbgang der Gf.en von L. in Broich, erfolgten Bestrebungen, die beiden Gebiete in einer Hand zu vereinigen. Ein erster Schritt war die 1459 erfolgte Verpfändung des Kirchspiels Mühlheim an die Gf.en von L.-Broich. Mit der am 2. Aug. 1486 erlassenen Regimentsordnung wurde auch der herrschaftliche Anspruch des Geschlechts über die Herrschaft Broich und das Kirchspiel Mühlheim verdeutlicht.

Nach 1635 gelangte auch die im westfälischen Westmünsterland gelegene Herrschaft und Burg → Gemen an die Gf.en von L.-S., die 1700 die Reichsunmittelbarkeit durchsetzten und 1733 die südlich gelegene Herrschaft Raesfeld erbten.

Angaben zur Organisation und zur Prosopographie am Hof zu S. lassen sich aufgrund der Quellenlage nicht machen.

Die Geschichte der Grafen und Herren von Limburg und Limburg-Styrum und ihrer Besitzungen, hg. von Günther Aders und Adam Lambert Hulshoff, Tl. I-III, Bde. 1-9, Assen u. a. 1963-1976.