Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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BENTHEIM

B. Bentheim

I.

Balduin von B.-Holland, Bf. von Utrecht, beschrieb in einer Urk. das Territorium als dominium in Benthem (1246). Als comecia hingegen läßt sich B. erst 1328 urkdl. nachweisen. Einige Ortsnamen wie B. und → Nordhorn verzeichnete das Werdener Urbar jedoch bereits für das 10. Jh. Die Reichsgft. B. gehörte seit 1653 dem Westfälischen Reichsgf.enkollegium an und verfügte über eine Kuriatstimme im Reichsfs.enrat.

Das Herrschaftsgebiet, das rund 900 km2 Fläche umfaßte, begrenzten die Niederlande im N und im W sowie das Münsterland im O. Aufgrund dieser strategischen Lage erlangte das Territorium eine Bedeutung als wichtiges Durchgangs- und Handelsgebiet. Heute bildet die ehem. Gft. B. mit der bis 1806 souveränen Herrschaft Lage den niedersächsischen Lkr. Gft. B.

Seit dem SpätMA teilte sich die Gft. B. in eine Ober- und Niedergft. Zur südlich gelegenen Obergft. B., die dem Bm. Münster unterstand, gehörten die Städte → Schüttorf (gegr. 1295), → Nordhorn (gegr. 1379) und → B. (gegr. 1929, bis dahin Titularstadt und Res.ort) sowie die Kirchspiele Ohne, Gildehaus, Brandlecht und Wietmarschen. Das Einflußgebiet der Gf.en von → Salm-Rhieneck beschränkte sich z. B. nur auf den Bereich der späteren Obergft. (u. a. curtis in → Schüttorf, Grundbesitz bei Wietmarschen mit Vogtei über das dortige Kl.). Nach dem Aussterben der Salm-Rhienecker gelangte B. 1154/65 durch Erbgang an die ältere Linie der Gf.en von B. aus dem Hause Holland, später an die jüngere Linie der Gf.en B. aus dem Hause Götterswick. Die im N gelegene und dem Bm. Utrecht zugehörige Niedergft. B. umfaßte die Stadt Neuenhaus (gegr. 1369) sowie die Kirchspiele Veldhausen, Emlichheim, Uelsen, Laar und Wilsum. Gemäß einer Urk. des Bf.s von Utrecht von 1131 war die Niedergft. B. Bestandteil der Twente, im letzten Viertel des 12. Jh.s konnten sich hier jedoch die Gf.en von B.-Holland als Landesherren durchsetzen. Ausgangspunkt war der Verzicht Balduins von B.-Holland, Bf. von Utrecht, auf die Utrechter Rechte an B. zugunsten seines Bruders Otto von B.-Holland. Hinsichtlich der Territorialverhältnisse liegen für die Niedergft. B. im Hoch- und SpätMA keine weiteren gesicherten Überlieferungen vor.

Als Gogerichte sind folgende Orte verbürgt: → Schüttorf (1272), Sandwelle (bis 1296, danach zu Münster gehörig), Emsbüren (1308), Uelsen (1312), → Nordhorn (1319) und Emlichheim (1324). Anfang des 14. Jh.s verfügten die Gf.en von B. nur über die Gogerichte zu → Schüttorf und Emlichheim; die Gogerichte → Nordhorn, Emsbüren und Sandwelle gehörten zum Bm. Münster, das Gogericht Uelsen unterstand den Herren von Thoren. Erst ab 1319 konnte Gf. Johann von B. bis auf Sandwelle alle Gogerichte, teilw. als Lehen, an sich bringen.

II.

Seit dem 12. Jh. befand sich der gfl. Hof in → Schüttorf (curtis Scutthorp, 1154); aus diesem entwickelte sich im 14. Jh. die Burg Altena, die vor 1560 bis ins 17. Jh. als Witwensitz der Gf.en von B. genutzt wurde. Die in den kommenden Jh.en ausgebaute Höhenburg → B. war Stammburg der späteren Gf.en von B., diente jedoch im 17. und 18. Jh. u. a. aufgrund ihrer günstigen Lage innerhalb des Territoriums überwiegend als Verwaltungszentrum und Gerichtssitz der Obergft. B. Seit dem 14. Jh. lassen sich in der Niedergft. B. mit → Grasdorf und → Dinkelrode zwei weitere gfl. Burgen nachweisen. Die später hauptsächlich als Burg Neuenhaus bezeichnete Anlage → Dinkelrode war in späteren Jh.en Verwaltungsmittelpunkt der Niedergft. B.

Zur Organisation bzw. zu Personalia des Hofes können anhand der überlieferten Literatur keine konkreten Angaben gemacht werden. Benannt wird im 16. Jh. der Hofkaplan Johann von Loen, dessen Einfluß auf den Glaubenswechsel des Gf.enpaares Arnold IV. und Magdalena von B. wohl nicht gering war.

Adelige Gefolgsleute der Gf.en von B. finden sich in den Urk.n gleichwohl seit dem frühen 13. Jh., 1223 wird z. B. eine Anzahl von Burgmannen ([…] plures castellani in Binetheim) aufgeführt. Die Personenzahl variierte offenbar in den nachfolgenden Jahrzehnten zwischen acht bis zwölf Personen, 1324 wurden davon abweichend sogar 15 Burgmannen benannt. Das anläßlich des Regierungsantritts des Gf.en Otto von B. erstellte Lehnsregister von 1346 verzeichnete mehr als 20 erbliche Lehnsträger. Bekannte Burgmannengeschlechter waren über Jh.e hinweg z. B. die Herren von Bever(e)n.

Das Lehnsregister des Grafen Otto von Bentheim (1346-1364), hg. von Joseph Prinz, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück 60 (1940) S 1-132. – Schoppmeyer, Heinrich: Art. »Bentheim«, in LexMA I, 1980, Sp. 1919 f. – 700 Jahre Stadtrechte Schüttorf 1295-1995, hg. von Stadt Schüttorf, Bad Bentheim 1995 (Das Bentheimer Land, 134). – Veddeler, Peter: Die territoriale Entwicklung der Grafschaft Bentheim bis zum Ende des Mittelalters, Göttingen 1970 (Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsen, 25). – Voort, Heinrich: Die Burgmannen zu Bentheim, in: Bad Bentheim. Aspekte einer Stadtgeschichte, hg. von der Volkshochschule des Landkreises Grafschaft Bentheim, Bad Bentheim 1996 (Das Bentheimer Land, 138), S. 54-70.